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Wohnkosten: 10,7 % der Bevölkerung galten 2021 als überbelastet
- Besonders hohe Überbelastung der Bevölkerung in Mieterhaushalten mit einem Anteil von 12,8 %
- Belastung durch Wohnkosten für Mieterhaushalte in Städten sowie in unterster Einkommensgruppe überdurchschnittlich hoch
- Nettokaltmieten im Juli 2022 um 1,7 % gegenüber Juli 2021 gestiegen
WIESBADEN – Für viele Millionen Menschen in Deutschland machen die monatlichen Ausgaben für Wohnen einen großen Teil der Lebenshaltungskosten aus. In aller Regel sind Ausgaben für Wohnen und vor allem Mieten monatliche Fixkosten, bei denen kaum oder nur wenig Einsparpotenzial besteht. Durchschnittlich 23,3 % ihres verfügbaren Einkommens mussten Haushalte im Jahr 2021 für die Wohnkosten aufbringen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Liegt die Wohnkostenbelastung, also der Anteil des für die Wohnkosten aufgewendeten verfügbaren Haushaltseinkommens, bei mehr als 40 %, gelten Haushalte als überbelastet. Im vergangenen Jahr traf dies auf 10,7 % der Bevölkerung zu.
Bevölkerung in Mieterhaushalten muss größeren Teil ihres verfügbaren Einkommens für Wohnkosten aufwenden als Eigentümerhaushalte
Betrachtet man nur die Bevölkerung in Haushalten, die zur Miete wohnen, ist die Belastung durch Wohnkosten noch größer. Im Jahr 2021 galten 12,8 % der Bevölkerung in Mieterhaushalten als überbelastet. Der durchschnittliche Anteil des verfügbaren Haushaltseinkommens, der in dieser Gruppe für Wohnkosten aufgewendet werden musste, lag bei 27,6 %.
Wer im Jahr 2021 in einem Einpersonenhaushalt zur Miete wohnte, hatte durchschnittlich die höchste Wohnkostenbelastung. Mehr als ein Drittel ihres verfügbaren Einkommens (35,4 %) gaben diese Einpersonenhaushalte im Schnitt für Wohnkosten aus. Fast jede beziehungsweise jeder vierte der alleinlebenden Mieterinnen und Mieter (24,7 %) musste für die Wohnkosten sogar mehr als 40 % des verfügbaren Einkommens aufwenden und galt somit als überbelastet.
Eine überdurchschnittlich hohe Wohnkostenbelastung hatten mit 30,7 % im Jahr 2021 auch alleinerziehende Mieterinnen und Mieter mit mindestens einem Kind. Dagegen gaben zwei Erwachsene ohne Kinder (23,7 %) und zwei Erwachsene mit Kindern (24,1 %), die zur Miete wohnten, durchschnittlich den geringsten Anteil am verfügbaren Einkommen für Wohnkosten aus.
Menschen in unterster Einkommensgruppe und in Städten am stärksten durch Wohnkosten belastet
Noch deutlicher unterscheidet sich die Wohnkostenbelastung der Menschen in Mieterhaushalten, wenn man fünf gleich große Einkommensgruppen bildet (sogenannte Einkommensquintile). Das nach Einkommen unterste Fünftel aller Mieterhaushalte gab im Jahr 2021 demnach durchschnittlich 42,6 % des verfügbaren Einkommens für Wohnkosten aus. Mehr als ein Drittel der Mieterinnen und Mieter (36,2 %) in der untersten von fünf Einkommensgruppen lebte in einem als überbelastet geltenden Haushalt.
Wie stark die Wohnkosten für die betroffenen Mieterhaushalte ins Gewicht fallen, variiert auch je nachdem, wie dicht besiedelt der entsprechende Wohnort ist. So war die Wohnkostenbelastung im Jahr 2021 mit durchschnittlich 28,6 % in Städten am größten. In ländlichen Gebieten mussten demgegenüber im Schnitt lediglich 24,9 % des verfügbaren Haushaltseinkommens für Wohnkosten aufgebracht werden.
Nettokaltmieten in den vergangenen Jahren stetig erhöht
Die Entwicklung der Mietpreise hat Auswirkungen auf die Wohnkostenbelastung. Aktuell ist die Teuerung der Nettokaltmieten im Vergleich zu den hohen Preissteigerungen in vielen Bereichen und im Vergleich zur Gesamtteuerung moderat. Binnen Jahresfrist erhöhten sich im Juli 2022 die Nettokaltmieten im Durchschnitt um 1,7 %, die Verbraucherpreise insgesamt stiegen um 7,5 %. Dennoch haben sich die Nettokaltmieten über die vergangenen Jahre tendenziell stetig erhöht, im Zeitraum von 2015 bis 2021 um 8,5 %. Die Nettokaltmiete ist eine bedeutende Verbrauchsausgabe, da sie einen sehr großen Teil des Haushaltsbudgets ausmacht, und ist damit in der Kasse der privaten Haushalte deutlich spürbar. Bei einer angenommenen Nettokaltmiete von 1 000 Euro liegt der monatliche Mehrbetrag durch die aktuelle Teuerungsrate durchschnittlich bei 17 Euro und summiert sich über das Jahr hinweg auf über 200 Euro.
Der Preisanstieg für die Haushaltsenergie lag bei +42,9 % im Juli 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat, darunter verteuerten sich Heizöl mit +102,6 % und Erdgas mit +75,1 %. Der Preisanstieg bei Strom lag im Juli 2022 bei +18,1 %. Auch für Reparaturen und Instandhaltung stiegen die Preise mit +14,4 % binnen Jahresfrist deutlich.
Deutschland mit hohem Mieteranteil im EU-Vergleich
Insbesondere in Deutschland sind vergleichsweise viele Menschen von der Entwicklung der Mietpreise betroffen. Im Jahr 2021 wohnte hierzulande mehr als jeder zweite Mensch (50,5 %) zur Miete. In den vergangenen Jahren hatte Deutschland im EU-Vergleich stets einen sehr hohen Anteil von Mieterinnen und Mietern an der Gesamtbevölkerung. In einigen Ländern wie Österreich (45,8 %) und Dänemark (40,8 %) gibt es vergleichbare Anteile in der Bevölkerung, die zur Miete wohnen. Auch hier kommt der Preisentwicklung der Nettokaltmieten bei der Inflationsmessung daher eine besondere Rolle zu.
Methodische Hinweise
Die Angaben zum Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Haushaltseinkommen für die Gesamtbevölkerung stammen aus der Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen in Europa (EU-SILC). Es handelt sich um Erstergebnisse für das Jahr 2021. Diese Erhebung ist seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise sind auf einer eigens eingerichteten Sonderseite verfügbar.
Der Begriff Wohnkosten bezeichnet die monatlichen Kosten, die mit dem Recht des Haushalts auf Wohnen in der Wohnung verbunden sind (bei Eigentümer/-innen: Grundsteuer; bei Mieter/-innen: Mietzahlungen). Die Nebenkosten (Wasser, Elektrizität, Gas und Heizung), die sich aus der tatsächlichen Nutzung der Wohnung ergeben, sind ebenfalls berücksichtigt. Außerdem sind enthalten: Ausgaben für die Instandhaltung der Wohnung beziehungsweise des Hauses, Hypothekenzinsen (bei Eigentümer/-innen), Versicherungsbeiträge (bei Eigentümer/-innen; bei Mieter/-innen, falls diese die Kosten tragen) und weitere Kosten wie zum Beispiel für Müllabfuhr und Straßenreinigung.
Bei den ausgewiesenen durchschnittlichen Anteilen der Wohnkosten werden möglicherweise vom Haushalt erhaltene wohnungsbezogene Transferleistungen noch nicht abgezogen. Als überbelastet wird ein Haushalt hingegen nur kategorisiert, wenn auch nach Abzug erhaltener Zuschüsse, wie z. B. des Wohngeldes, noch mehr als 40 % des verfügbaren Haushaltseinkommens für die Wohnkosten aufgewendet werden müssen.
Auch bei alleiniger Betrachtung der Mieterhaushalte sollte der Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Haushaltseinkommen nicht mit der sogenannten Mietbelastungsquote verwechselt werden. Die Mietbelastungsquote eines Haushalts bezeichnet den Anteil am Haushaltsnettoeinkommen, der für die Bruttokaltmiete aufgebracht werden muss. Das heißt, anders als bei der Wohnkostenbelastung, werden für diese Quote die warmen Nebenkosten für Heizung und Warmwasser an den/die Vermieter/-in sowie weitere Kosten, die nicht an den/die Vermieter/-in gezahlt werden, nicht berücksichtigt. Außerdem beruht die durch das Statistische Bundesamt veröffentlichte Mietbelastungsquote auf einer anderen Datenbasis als die Zahlen zur Belastung durch Wohnkosten. Sie wird aus der vierjährigen Zusatzerhebung zur Wohnsituation über die gesamte Stichprobe des Mikrozensus berechnet.
Die Erhebung der Nettokaltmieten in Deutschland ist Teil der Verbraucherpreisstatistik und basiert auf einer Stichprobenerhebung (Zufallsstichprobenverfahren siehe Qualitätsbericht).
Bei der Berechnung der Preisindizes für die Nettokaltmieten wird zudem die Regionalität berücksichtigt durch die Gewichtung für unterschiedliche Kreistypen. Ebenso werden seit 2015 (mit der letzten Revision 2018) nicht nur unterschiedliche Kreistypen, sondern auch unterschiedliche Vermietertypen in der Berechnung einbezogen und gewichtet.
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Erneuerung der Elektrik
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Teurer Schutz für die Gesundheit: Niedersachsen drängt auf drastische Tabaksteuer-Erhöhung
Kampf gegen Nikotinsucht: Gesundheitsminister Philippi fordert deutliche Erhöhung der Tabaksteuer
HANNOVER. Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) macht Druck im Kampf gegen die Nikotinabhängigkeit. Als diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz bezeichnete er eine Anhebung der Tabaksteuer nun als „überfällig“ und unterstützt entsprechende Vorstöße auf Bundesebene ausdrücklich.
„Einstiegshürden massiv erhöhen“
Laut Philippi reichen abschreckende Fotos auf Zigarettenpackungen allein nicht aus, um den Konsum nachhaltig zu senken. Er setzt auf ein umfassendes Maßnahmenpaket, in dem die Preisgestaltung eine Schlüsselrolle spielt. „Wir müssen die Einstiegshürden in die Nikotinabhängigkeit weiter erhöhen“, so der Minister. Ziel sei es vor allem, Jugendliche und junge Erwachsene vor den Gefahren des Rauchens und Vapens zu schützen.
Als Vorbild nannte er Länder wie Australien, in denen extrem hohe Tabaksteuern nachweislich zu einem Rückgang des Konsums geführt haben. Ergänzend forderte er ein striktes Werbeverbot für Tabakprodukte sowie eine intensivierte Aufklärung über die gesundheitlichen Schäden durch Nikotin.

Lungenkrebs: Eine vermeidbare Todesursache
Die medizinische Dringlichkeit untermauerte der Minister mit erschreckenden Zahlen aus Niedersachsen:
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Lungenkrebs ist bei Männern die häufigste und bei Frauen die zweithäufigste Krebstodesursache.
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Unter den Neuerkrankungen belegt Lungenkrebs bei Männern Platz zwei und bei Frauen Platz drei.
„Viele dieser Erkrankungen ließen sich durch den Verzicht auf das Rauchen vermeiden“, betonte Philippi. Eine Entscheidung gegen das Nikotin sei immer auch eine Entscheidung für ein längeres Leben.
Trend bei jungen Menschen: E‑Zigaretten im Fokus
Hintergrund der Debatte sind aktuelle Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Zwar ist die Zahl der jugendlichen Raucher (12 bis 17 Jahre) seit 2001 massiv von knapp 28 % auf etwa 6,4 % gesunken, doch neue Trends bereiten Sorgen:
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Einweg-E-Zigaretten (Vapes) bleiben beliebt: 7 % der 12- bis 17-Jährigen und sogar 12 % der 18- bis 25-Jährigen haben diese Produkte im letzten Monat konsumiert.
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Bei den jungen Erwachsenen (18–25 Jahre) rauchen immer noch über 33 % der Männer und rund 18 % der Frauen.
Niedersachsen hatte bereits 2025 zusammen mit anderen Bundesländern eine Initiative zur Verschärfung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Mit der Forderung nach einer Steuererhöhung zieht der Minister nun die nächste Stufe im Kampf gegen die Sucht.
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Ostfriesland: Rauchfrei ohne Rückfall: Mit sanften Methoden zum dauerhaften Erfolg
Mit bewährten Methoden wie der Kinesiologie und Ohrakupunktur begleitet Astrid Frey ihre Patienten auf dem Weg in ein rauchfreies und vitales Leben. Ihr Fokus liegt dabei auf einer nachhaltigen Unterstützung, die über die reine Willenskraft hinausgeht.
Gesundheit & Wohlbefinden: Nachhaltige Wege zur Rauchfreiheit
WESTOVERLEDINGEN – Der Jahresbeginn ist klassisch die Zeit der guten Vorsätze. Ganz oben auf der Liste vieler Menschen steht der Wunsch, endlich rauchfrei zu werden. Doch die Statistik zeigt: Ohne Unterstützung fallen viele nach nur wenigen Wochen in alte Muster zurück. Die Heilpraktikerin Astrid Frey aus Ihrhove setzt in ihrer Naturheilpraxis auf ganzheitliche Methoden, um den Ausstieg sanfter und erfolgreicher zu gestalten.
Der Weg zum Nichtraucher wird oft als reiner Kampf der Willenskraft missverstanden. Doch das Verlangen nach Nikotin ist eng mit inneren Blockaden und dem sogenannten „inneren Schweinehund“ verknüpft. In der Naturheilpraxis in Westoverledingen kommen daher gezielte Verfahren zum Einsatz, die sowohl die körperliche als auch die psychische Komponente der Abhängigkeit adressieren.
Kinesiologie und Ohrakupunktur als Unterstützung
Zwei wesentliche Säulen in der Begleitung zur Rauchfreiheit sind die Kinesiologie und die Ohrakupunktur:
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Kinesiologie: Diese Methode hilft dabei, blockierende Muster aufzuspüren. Es geht darum herauszufinden, was den Einzelnen wirklich am Rauchen festhält – denn oft ist es weit mehr als nur die reine Nikotinsucht. Durch das Erkennen dieser Strukturen lassen sich individuelle Alternativen entwickeln, um das Verlangen in kritischen Momenten erfolgreich zu „überlisten“.
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Ohrakupunktur: Hierbei werden gezielte Impulse gesetzt, die das akute Verlangen dämpfen können. Diese Form der Akupunktur ist darauf ausgelegt, das Nervensystem zu beruhigen und den Entzugsprozess physisch zu erleichtern, ohne dass die oft befürchtete „Nadel-Panik“ entstehen muss.
Ganzheitliche Gesundheit im Fokus
Neben der Raucherentwöhnung bietet die Praxis von Astrid Frey ein breites Spektrum an naturheilkundlichen Therapien an, um den Körper wieder in sein natürliches Gleichgewicht zu bringen. Dazu gehören unter anderem:
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Fußreflexzonen-Therapie: Zur Harmonisierung des Energiehaushalts.
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Dorn-Therapie und Breuß-Massage: Zur Stärkung des Rückens und Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens.
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Metamorphose & Nosoden-Therapie: Ansätze, die Körper und Seele gleichermaßen einbeziehen.
Das Ziel der Behandlung ist es, dass „rauchfrei“ nicht nur ein kurzfristiger Vorsatz bleibt, sondern zu einem dauerhaften, neuen Lebensgefühl führt.
Kontakt & Information:
Naturheilpraxis Astrid Frey
Spiekerooger Str. 12, 26810 Westoverledingen
Telefon: 04955 9899844
E‑Mail: info@astridfrey.de
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