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Stadtradeln 2024: Landkreis Leer startet am 1. September durch – Gemeinsam für Klimaschutz und Bewegung!
Stadtradeln 2024: Landkreis Leer tritt ab 1. September in die Pedale
Der Countdown läuft: Am 1. September startet im Landkreis Leer das Stadtradeln 2024 – eine bundesweite Aktion, die Spaß am Fahrradfahren, Gesundheit und Umweltschutz vereint. Drei Wochen lang, bis zum 21. September, heißt es für die Bürgerinnen und Bürger: Rauf aufs Rad und Kilometer sammeln. Der Landkreis Leer, gemeinsam mit seinen Kommunen, beteiligt sich erneut an der vom Klimabündnis initiierten Kampagne. „Machen Sie mit, lassen Sie das Auto stehen und schwingen Sie sich aufs Fahrrad“, appellieren die Organisatoren an die Einwohnerinnen und Einwohner.
Das Stadtradeln findet auch in diesem Jahr wieder zeitgleich in den Landkreisen Aurich, Wittmund und Leer sowie in der Stadt Emden statt. So tritt ganz Ostfriesland gemeinsam für den Klimaschutz und die Gesundheit in die Pedale.
Gemeinschaft und Klimaschutz im Fokus
Im Mittelpunkt der Aktion steht nicht nur der Klimaschutz, sondern auch der Spaß an der Bewegung und das Gemeinschaftsgefühl. Deshalb wird beim Stadtradeln im Team gefahren. Schon zwei Personen können ein Team bilden und mitmachen. Die Teilnahme ist denkbar einfach: Interessierte können sich kostenlos auf www.stadtradeln.de/landkreis-leer registrieren und einem bestehenden Team beitreten oder ein eigenes gründen. Ob Familie, Freundeskreis, Kollegium oder Verein – jeder kann dabei sein und gemeinsam Kilometer sammeln.
Vielfältige Veranstaltungen und Preise
Das Stadtradeln 2024 wird im Landkreis Leer von zahlreichen Veranstaltungen begleitet. Geplant sind verschiedene Fahrradtouren und Vorträge, die alle Teilnehmenden zusätzlich motivieren sollen. Ein vollständiger Überblick über die Aktionen ist auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-leer.de/Stadtradeln zu finden.
Ein besonderes Highlight: Für Schulen und Kindergärten im Landkreis Leer gibt es auch in diesem Jahr Geldpreise zu gewinnen. Die „fahrradaktivste Gemeinschaft“ erhält insgesamt 3.000 Euro, was zusätzlich für Bewegung bei den Jüngsten sorgen dürfte.
Auch die Erwachsenen-Teams haben die Chance, sich im deutschlandweiten Vergleich auszuzeichnen. So bekommt das Stadtradeln zusätzlich einen sportlichen Charakter, bei dem der Landkreis Leer hofft, weit vorne mitzuspielen. Die Botschaft ist klar: Jeder Kilometer zählt, sowohl für den Klimaschutz als auch für eine Top-Platzierung.
Machen Sie mit und treten Sie kräftig in die Pedale!
Der Landkreis Leer setzt auf die Beteiligung möglichst vieler Radlerinnen und Radler. Ob jung oder alt, alle sind eingeladen, sich zu beteiligen und gemeinsam für eine gute Sache in die Pedale zu treten. Egal, ob es nur der kurze Weg zur Arbeit ist oder eine ausgedehnte Tour durch die schöne ostfriesische Landschaft – jeder Kilometer zählt!
Melden Sie sich an, steigen Sie aufs Rad und zeigen Sie, dass der Landkreis Leer auch 2024 ganz vorne mitfahren kann!
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Zusätzlich können Kunden auf Services wie Bike-Leasing, Versicherungen und eine Premiumlieferung zurückgreifen. Egal, ob vor Ort oder digital, das Team von Hajo Otten Zweiräder e.K. ist immer für Sie da.
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Neue Technik schützt Ledabrücke in Leer vor Überlastung
Hightech-Schutz für die Ledabrücke: Neue Wiege-Systeme kommen Ende Mai
Die Ledabrücke im Zuge der B 70 bei Leer bekommt einen digitalen Schutzschild. Damit das in die Jahre gekommene Bauwerk bis zur Fertigstellung des Neubaus stabil bleibt, rüstet die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Aurich) technisch auf. Das Ziel: Fahrzeugen über 7,5 Tonnen konsequent den Riegel vorzuschieben.
Intelligente Scanner warnen vor der Auffahrt
Das neue Schutzkonzept setzt auf Prävention. Schon bevor schwere Lkw die Brücke erreichen, werden sie von einer modernen Scan-Anlage erfasst. Drei Scanner und Displays – verteilt im Südring, in der Papenburger Straße und in Folmhusen – checken die herannahenden Fahrzeuge. Wer zu schwer ist, erhält direkt einen Hinweis auf dem Display und wird gebeten, die ausgeschilderte Umleitung zu nutzen. So sollen unnötige Belastungen für die Brücke gar nicht erst entstehen.
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„Weigh-in-Motion“: Wiegen während der Fahrt
Unmittelbar vor der Brücke wird es ernst: Eine Gewichtsmessanlage (Weigh-in-Motion) misst das tatsächliche Gewicht sowie die Achslasten, während die Fahrzeuge darüberrollen. Das System arbeitet absolut datenschutzkonform und dient dazu, Verstöße gegen die Gewichtsbeschränkung lückenlos zu erfassen. Diese Daten helfen dabei, über weitere Schutzmaßnahmen für die Brücke zu entscheiden.
Termine und Verkehrsbehinderungen
Für den Einbau der Technik sind im Mai kurzzeitige Einschränkungen und halbseitige Sperrungen erforderlich:
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Nachtarbeiten an der B 70 (nördliche Ledabrücke):
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In den Nächten vom 19. auf den 20. Mai sowie vom 20. auf den 21. Mai.
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Jeweils von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
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Regelung durch eine Ampel.
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Arbeiten am Südring:
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Am 19. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
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Verkehrsführung über eine mobile Absperrtafel (keine Ampel).
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Kreuzungsbereich B 70 / B 438 (Folmhusen):
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Am 20. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
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Regelung durch eine Ampelanlage.
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Direkt nach dem Einbau geht das System in Betrieb, um die Ledabrücke als wichtige Verkehrsader für PKW und leichte Fahrzeuge so lange wie möglich zu erhalten.
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wichtige Infos im Überblick
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas
Informationsabend in Moormerland: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Fokus
Veranstaltung im Treffpunkt Anleger beleuchtet rechtliche Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge
In Moormerland findet am Mittwoch, 22. April 2026, ein Informationsabend zu zentralen Fragen der persönlichen Vorsorge statt. Unter dem Titel „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht“ laden die Organisatoren in den Treffpunkt Anleger ein. Beginn der Veranstaltung ist um 19.30 Uhr.
Fachreferentinnen aus dem Landkreis Leer
Als Referentinnen sind Insa Elsen und Tanja Wessel von der Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu Gast. Sie informieren über rechtliche Grundlagen und praktische Aspekte der Vorsorge, insbesondere für den Fall, dass Menschen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können.
AnzeigeVorsorgevollmacht als Instrument der Selbstbestimmung
Im Mittelpunkt des Abends steht die Vorsorgevollmacht. Sie ermöglicht es, frühzeitig festzulegen, wer im Ernstfall Entscheidungen in medizinischen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten treffen darf. Damit wird sichergestellt, dass individuelle Wünsche berücksichtigt werden.
Die Referentinnen erläutern, welche Anforderungen an eine solche Vollmacht gestellt werden und welche Handlungsspielräume sich daraus ergeben.
Was geschieht ohne Vollmacht?
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche rechtlichen Regelungen greifen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das Betreuungsrecht und zeigt auf, wie entsprechende Verfahren ablaufen.
Patientenverfügung als ergänzende Regelung
Neben der Vorsorgevollmacht wird auch die Patientenverfügung thematisiert. Sie dient dazu, medizinische Maßnahmen im Voraus festzulegen und den eigenen Willen für bestimmte Behandlungssituationen zu dokumentieren.
Anmeldung bis 20. April erforderlich
Die Veranstaltung findet im Treffpunkt Anleger, Eschenweg 8 in Moormerland, statt. Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens 20. April telefonisch anzumelden. Die Anmeldung ist unter der Rufnummer 04954 — 937 262 möglich.
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1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
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Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
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Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
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Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
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Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
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Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
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Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
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Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
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