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Stadtradeln 2024: Landkreis Leer startet am 1. September durch – Gemeinsam für Klimaschutz und Bewegung!
Stadtradeln 2024: Landkreis Leer tritt ab 1. September in die Pedale
Der Countdown läuft: Am 1. September startet im Landkreis Leer das Stadtradeln 2024 – eine bundesweite Aktion, die Spaß am Fahrradfahren, Gesundheit und Umweltschutz vereint. Drei Wochen lang, bis zum 21. September, heißt es für die Bürgerinnen und Bürger: Rauf aufs Rad und Kilometer sammeln. Der Landkreis Leer, gemeinsam mit seinen Kommunen, beteiligt sich erneut an der vom Klimabündnis initiierten Kampagne. „Machen Sie mit, lassen Sie das Auto stehen und schwingen Sie sich aufs Fahrrad“, appellieren die Organisatoren an die Einwohnerinnen und Einwohner.
Das Stadtradeln findet auch in diesem Jahr wieder zeitgleich in den Landkreisen Aurich, Wittmund und Leer sowie in der Stadt Emden statt. So tritt ganz Ostfriesland gemeinsam für den Klimaschutz und die Gesundheit in die Pedale.
Gemeinschaft und Klimaschutz im Fokus
Im Mittelpunkt der Aktion steht nicht nur der Klimaschutz, sondern auch der Spaß an der Bewegung und das Gemeinschaftsgefühl. Deshalb wird beim Stadtradeln im Team gefahren. Schon zwei Personen können ein Team bilden und mitmachen. Die Teilnahme ist denkbar einfach: Interessierte können sich kostenlos auf www.stadtradeln.de/landkreis-leer registrieren und einem bestehenden Team beitreten oder ein eigenes gründen. Ob Familie, Freundeskreis, Kollegium oder Verein – jeder kann dabei sein und gemeinsam Kilometer sammeln.
Vielfältige Veranstaltungen und Preise
Das Stadtradeln 2024 wird im Landkreis Leer von zahlreichen Veranstaltungen begleitet. Geplant sind verschiedene Fahrradtouren und Vorträge, die alle Teilnehmenden zusätzlich motivieren sollen. Ein vollständiger Überblick über die Aktionen ist auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-leer.de/Stadtradeln zu finden.
Ein besonderes Highlight: Für Schulen und Kindergärten im Landkreis Leer gibt es auch in diesem Jahr Geldpreise zu gewinnen. Die „fahrradaktivste Gemeinschaft“ erhält insgesamt 3.000 Euro, was zusätzlich für Bewegung bei den Jüngsten sorgen dürfte.
Auch die Erwachsenen-Teams haben die Chance, sich im deutschlandweiten Vergleich auszuzeichnen. So bekommt das Stadtradeln zusätzlich einen sportlichen Charakter, bei dem der Landkreis Leer hofft, weit vorne mitzuspielen. Die Botschaft ist klar: Jeder Kilometer zählt, sowohl für den Klimaschutz als auch für eine Top-Platzierung.
Machen Sie mit und treten Sie kräftig in die Pedale!
Der Landkreis Leer setzt auf die Beteiligung möglichst vieler Radlerinnen und Radler. Ob jung oder alt, alle sind eingeladen, sich zu beteiligen und gemeinsam für eine gute Sache in die Pedale zu treten. Egal, ob es nur der kurze Weg zur Arbeit ist oder eine ausgedehnte Tour durch die schöne ostfriesische Landschaft – jeder Kilometer zählt!
Melden Sie sich an, steigen Sie aufs Rad und zeigen Sie, dass der Landkreis Leer auch 2024 ganz vorne mitfahren kann!
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1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
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Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
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Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
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Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
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Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
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Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
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Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
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Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
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L 24 in Remels: Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung ab Mitte März
L 24: Fahrbahnsanierung in Remels startet am 13. März
Remels/Landkreis Leer – Autofahrer in Remels müssen sich auf eine kurzzeitige Vollsperrung einstellen: Die Sanierung der Landesstraße 24 (Ostertorstraße) beginnt am Freitag, den 13. März 2026. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hat bereits eine Fachfirma mit der Behebung der gravierenden Frostschäden beauftragt.
Kurzes Zeitfenster für die Bauarbeiten
Nach aktueller Planung starten die Arbeiten am 13. März um 13 Uhr. Ziel ist es, die Strecke zwischen der Kreuzung Raiffeisenstraße / Ostertorstraße und der Einmündung Remelser-Kanal-Weg bereits am Sonntagabend, den 15. März, wieder vollständig für den Verkehr freizugeben. Dieser straffe Zeitplan steht jedoch unter dem Vorbehalt einer stabilen Wetterlage.
Vollsperrung aus Gründen des Arbeitsschutzes
Aufgrund geltender Arbeitsschutzbestimmungen ist eine Durchführung der Sanierung nur unter Vollsperrung möglich. Für Anwohner und den lokalen Verkehr gibt es jedoch wichtige Ausnahmeregelungen:
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Erreichbarkeit: Die Wohngebiete im Umfeld der Baustelle bleiben weiterhin erreichbar.
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Radfahrer und Fußgänger: Diesen Gruppen wird es ermöglicht, den Baustellenbereich während der gesamten Zeit zu passieren.
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Schülerverkehr: Der Schulbusverkehr kann bis Freitagnachmittag planmäßig erfolgen.
Ende der massiven Geschwindigkeitsbegrenzung
Die Sanierung ist eine direkte Reaktion auf den harten Winter, dessen Frost-Tau-Wechsel die Fahrbahn erheblich beschädigt hatten. Seit Mitte Februar gilt dort aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von lediglich 10 km/h. Mit Abschluss der Baumaßnahme am Sonntagabend soll diese Beschränkung aufgehoben und das reguläre Tempo von 50 km/h wieder zugelassen werden.
Beitragsbild: Symbolfoto ( KI )
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Trunkenheitsfahrt und Widerstand: Vater und Sohn in Wildeshausen gestellt
Polizeieinsatz in Wildeshausen: Trunkenheitsfahrt endet mit Widerstand
In der Nacht zum Sonntag, den 01.03.2026, kam es in Wildeshausen nach einer gemeldeten Trunkenheitsfahrt zu einem turbulenten Polizeieinsatz, in dessen Verlauf sich ein Jugendlicher massiv gegen polizeiliche Maßnahmen zur Wehr setzte.
Der Ausgangspunkt: Auffälliges Fahrverhalten
Der Vorfall nahm seinen Anfang am Sonnabend, den 28.02.2026, gegen 22:10 Uhr. Eine Verkehrsteilnehmerin informierte die Polizei über einen Pkw, der die Delmenhorster Straße auffällig befuhr und dabei beide Fahrstreifen in Anspruch nahm. Aufgrund dieser Meldung konnte der Wagen durch die Beamten schließlich auf der Auffahrt einer Halteranschrift in der Straße „Am Rennplatz“ lokalisiert werden.
Fluchtversuch und Widerstand
Beim Eintreffen der Polizei befand sich der 16-jährige Sohn des Fahrzeughalters auf dem Fahrersitz des Pkw. Der Jugendliche, bei dem später eine Atemalkoholkonzentration von 1,51 Promille festgestellt wurde, versuchte zunächst, sich der polizeilichen Überprüfung durch eine Flucht zu Fuß zu entziehen. Nach einer kurzen Verfolgung gelang es den Beamten, den 16-Jährigen zu stellen. Bei der anschließenden Fixierung leistete der junge Mann vehementen, jedoch erfolglosen Widerstand.
Ermittlungen gegen den Fahrzeughalter
Im Zuge der weiteren Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass zum Zeitpunkt der ursprünglichen Meldung nicht der Sohn, sondern dessen 44-jähriger Vater das Fahrzeug geführt hatte. Der Fahrzeughalter konnte in der zugehörigen Wohnung angetroffen werden. Ein bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,1 Promille.
Rechtliche Konsequenzen
Die polizeilichen Maßnahmen umfassten neben der Sicherung von Beweisen auch die Entnahme von Blutproben bei beiden Beteiligten. Zudem wurde der Führerschein des 44-jährigen Vaters beschlagnahmt. Die rechtlichen Folgen für die Beteiligten sind wie folgt:
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Gegen den 16-jährigen Sohn: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
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Gegen den 44-jährigen Vater: Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.

























