Allgemein
Dachstuhlbrand in Emden — Erste Ermittlungsergebnisse
Foto: Marc Mittfeld @LeserECHO Emden
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 22.08.2025
Dachstuhlbrand in Emden — Erste Ermittlungsergebnisse
Nach dem Dachstuhlbrand in der Klunderburgstraße in Emden am 15.08. gibt es erste Ermittlungsergebnisse.
Nach der Brandortuntersuchung durch die Brandermittler und Brandgutachter am Dienstag ist davon auszugehen, dass der Brand am Dachstuhl des Mehrfamilienhauses durch die dortigen Dachbauarbeiten entstanden ist.
Die Ermittlungen laufen derzeit wegen fahrlässiger Brandstiftung.
Anzeige
Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung & Haftpflichtversicherung: Wer braucht was?
Ob Mieter, Vermieter oder Eigentümer – rund um das Thema Wohnen spielen verschiedene Versicherungen eine wichtige Rolle. Doch oft herrscht Verwirrung: Welche Versicherung ist wofür zuständig? Und wer sollte sie abschließen?
1. Wohngebäudeversicherung
Was sie abdeckt:
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst – also Dach, Wände, Fenster, fest eingebaute Elemente wie Heizungen oder Einbauküchen. Versichert sind in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und optional auch Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Erdbeben).
Wer braucht sie:
-
Eigentümer von selbstbewohnten Häusern: Unverzichtbar, um das eigene Vermögen zu schützen.
-
Vermieter: Pflicht, um das vermietete Gebäude abzusichern. Die Kosten können teilweise über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
-
Mieter: Brauchen keine Wohngebäudeversicherung – sie haben kein Eigentum am Gebäude.
2. Hausratversicherung
Was sie abdeckt:
Die Hausratversicherung schützt den gesamten beweglichen Besitz innerhalb der Wohnung bzw. des Hauses: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Schmuck, Teppiche usw. Versichert sind z. B. Schäden durch Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm.
Wer braucht sie:
-
Mieter: Sehr wichtig, da die Wohngebäudeversicherung des Vermieters nicht für das Inventar des Mieters aufkommt.
-
Eigentümer (selbst bewohnte Immobilie): Sinnvoll, um den eigenen Hausrat abzusichern.
-
Vermieter: Normalerweise nicht erforderlich, da die Einrichtung der Mieter nicht zu ihrem Besitz zählt. Ausnahme: Wenn die Wohnung möbliert vermietet wird.
3. Haftpflichtversicherung
Was sie abdeckt:
Eine private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn man einem Dritten einen Schaden zufügt – egal ob Sach‑, Personen- oder Vermögensschaden.
Zusätzlich gibt es spezielle Varianten:
-
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Deckt Risiken ab, die aus dem Besitz eines Grundstücks oder Hauses entstehen (z. B. wenn jemand auf einem vereisten Gehweg vor dem Haus stürzt).
-
Bauherrenhaftpflicht: Für Eigentümer, die ein Haus bauen oder umbauen.
Wer braucht sie:
-
Mieter: Sollten eine private Haftpflichtversicherung haben – z. B. wenn durch Unachtsamkeit ein Wasserschaden in der Wohnung entsteht, der auch Nachbarwohnungen betrifft.
-
Eigentümer: Private Haftpflichtversicherung + ggf. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
-
Vermieter: Unbedingt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, da sie für Schäden auf ihrem Grundstück haften.
Heidi Noormann
Ihre Allianz in Leer Blinke 32 · 26789 Leer
0491 99239152 oder 0173 5606746
heidi.noormann@allianz.de

Allgemein
L 24 in Remels: Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung ab Mitte März
L 24: Fahrbahnsanierung in Remels startet am 13. März
Remels/Landkreis Leer – Autofahrer in Remels müssen sich auf eine kurzzeitige Vollsperrung einstellen: Die Sanierung der Landesstraße 24 (Ostertorstraße) beginnt am Freitag, den 13. März 2026. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hat bereits eine Fachfirma mit der Behebung der gravierenden Frostschäden beauftragt.
Kurzes Zeitfenster für die Bauarbeiten
Nach aktueller Planung starten die Arbeiten am 13. März um 13 Uhr. Ziel ist es, die Strecke zwischen der Kreuzung Raiffeisenstraße / Ostertorstraße und der Einmündung Remelser-Kanal-Weg bereits am Sonntagabend, den 15. März, wieder vollständig für den Verkehr freizugeben. Dieser straffe Zeitplan steht jedoch unter dem Vorbehalt einer stabilen Wetterlage.
Vollsperrung aus Gründen des Arbeitsschutzes
Aufgrund geltender Arbeitsschutzbestimmungen ist eine Durchführung der Sanierung nur unter Vollsperrung möglich. Für Anwohner und den lokalen Verkehr gibt es jedoch wichtige Ausnahmeregelungen:
-
Erreichbarkeit: Die Wohngebiete im Umfeld der Baustelle bleiben weiterhin erreichbar.
-
Radfahrer und Fußgänger: Diesen Gruppen wird es ermöglicht, den Baustellenbereich während der gesamten Zeit zu passieren.
-
Schülerverkehr: Der Schulbusverkehr kann bis Freitagnachmittag planmäßig erfolgen.
Ende der massiven Geschwindigkeitsbegrenzung
Die Sanierung ist eine direkte Reaktion auf den harten Winter, dessen Frost-Tau-Wechsel die Fahrbahn erheblich beschädigt hatten. Seit Mitte Februar gilt dort aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von lediglich 10 km/h. Mit Abschluss der Baumaßnahme am Sonntagabend soll diese Beschränkung aufgehoben und das reguläre Tempo von 50 km/h wieder zugelassen werden.
Beitragsbild: Symbolfoto ( KI )
Anzeige
Allgemein
Trunkenheitsfahrt und Widerstand: Vater und Sohn in Wildeshausen gestellt
Polizeieinsatz in Wildeshausen: Trunkenheitsfahrt endet mit Widerstand
In der Nacht zum Sonntag, den 01.03.2026, kam es in Wildeshausen nach einer gemeldeten Trunkenheitsfahrt zu einem turbulenten Polizeieinsatz, in dessen Verlauf sich ein Jugendlicher massiv gegen polizeiliche Maßnahmen zur Wehr setzte.
Der Ausgangspunkt: Auffälliges Fahrverhalten
Der Vorfall nahm seinen Anfang am Sonnabend, den 28.02.2026, gegen 22:10 Uhr. Eine Verkehrsteilnehmerin informierte die Polizei über einen Pkw, der die Delmenhorster Straße auffällig befuhr und dabei beide Fahrstreifen in Anspruch nahm. Aufgrund dieser Meldung konnte der Wagen durch die Beamten schließlich auf der Auffahrt einer Halteranschrift in der Straße „Am Rennplatz“ lokalisiert werden.
Fluchtversuch und Widerstand
Beim Eintreffen der Polizei befand sich der 16-jährige Sohn des Fahrzeughalters auf dem Fahrersitz des Pkw. Der Jugendliche, bei dem später eine Atemalkoholkonzentration von 1,51 Promille festgestellt wurde, versuchte zunächst, sich der polizeilichen Überprüfung durch eine Flucht zu Fuß zu entziehen. Nach einer kurzen Verfolgung gelang es den Beamten, den 16-Jährigen zu stellen. Bei der anschließenden Fixierung leistete der junge Mann vehementen, jedoch erfolglosen Widerstand.
Ermittlungen gegen den Fahrzeughalter
Im Zuge der weiteren Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass zum Zeitpunkt der ursprünglichen Meldung nicht der Sohn, sondern dessen 44-jähriger Vater das Fahrzeug geführt hatte. Der Fahrzeughalter konnte in der zugehörigen Wohnung angetroffen werden. Ein bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,1 Promille.
Rechtliche Konsequenzen
Die polizeilichen Maßnahmen umfassten neben der Sicherung von Beweisen auch die Entnahme von Blutproben bei beiden Beteiligten. Zudem wurde der Führerschein des 44-jährigen Vaters beschlagnahmt. Die rechtlichen Folgen für die Beteiligten sind wie folgt:
-
Gegen den 16-jährigen Sohn: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
-
Gegen den 44-jährigen Vater: Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.

Allgemein
Zahlreiche Verstöße bei Großkontrolle auf der Autobahn 31
Großkontrolle auf der A31: Polizei deckt zahlreiche Verstöße auf
WEENER / LANDKREIS LEER – Eine großangelegte Standkontrolle auf dem Parkplatz Rheiderland an der Autobahn 31 hat am gestrigen Donnerstag erhebliche Mängel im gewerblichen Güter- und Personenverkehr ans Licht gebracht. Die Polizeiinspektion Leer/Emden kontrollierte dabei gemeinsam mit dem Landkreis Leer und dem Gewerbeaufsichtsamt Emden gezielt Fahrzeuge und stieß auf teilweise gefährliche Situationen.
Reisebus ohne gültige Fahrerlaubnis gestoppt
Besonders kritisch bewerteten die Beamten die Kontrolle eines vollbesetzten Reisebusses. Der 46-jährige Fahrer konnte keine gültige Fahrerlaubnisklasse für das Fahrzeug vorweisen. Zudem war die gesetzlich vorgeschriebene Berufsfahrerqualifikation bereits abgelaufen. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt sofort. Erst nachdem das Busunternehmen einen Ersatzfahrer eines Fremdbetriebs organisiert hatte, konnten die Fahrgäste ihre Reise in Richtung Norddeich fortsetzen.
Segelmasten mit Klebeband „gesichert“
Ein weiteres hohes Sicherheitsrisiko stellte ein Pritschenwagen dar. Die Beamten stellten fest, dass zwei geladene Segelmasten lediglich mit Klebeband befestigt waren. Geeignete Sicherungsmittel fehlten nahezu vollständig, zudem ragte die Ladung unzulässig weit über das Fahrzeug hinaus. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechendes Einziehungsverfahren eingeleitet.
Handwerker mit 1,81 Promille am Steuer
Erschreckend verlief die Überprüfung eines 60-jährigen Handwerkers. Ein Atemalkoholtest bei dem Fahrzeugführer ergab einen Wert von 1,81 Promille. Die Beamten ordneten eine Blutentnahme an, stellten den Führerschein sicher und leiteten ein Strafverfahren gegen den Mann ein.
Bilanz der Einsatzkräfte
Insgesamt registrierten die Behörden im Rahmen der Aktion 58 Verstöße. Diese reichten von technischen Mängeln über mangelhafte Ladungssicherung bis hin zu schweren Verstößen gegen die Verkehrssicherheit. Die Polizei betont die Notwendigkeit solcher Kontrollen, um die Sicherheit auf den Autobahnen der Region nachhaltig zu gewährleisten.
Anzeige





















