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Salomonische Gutscheinlösung stärkt auch den Kulturbereich

Krise erfordert wirksame Maßnahmen zum Erhalt der Kulturlandschaft – von der Stundung profitieren am Ende alle
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch die so genannte Gutscheinlösung für Veranstalter beschlossen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, und die kultur- und medienpolitische Sprecherin Elisabeth Motschmann:
„Derzeit muss der Großteil an Konzert- und Kulturveranstaltungen in Deutschland abgesagt werden, allein 80.000 bis Mai 2020. Die Folgen sind dramatisch. Neben Einnahmeverlusten in Milliardenhöhe wären die Veranstalter regulär mit immensen Rückforderungen konfrontiert. Insolvenzen drohen. Damit kämen auch viele Kundinnen und Kunden nicht mehr zu ihrem Recht. Der Ausweg aus dem Dilemma wurde am heutigen Mittwoch beschlossen. Veranstaltern wird es jetzt ermöglicht, Inhabern einer Eintrittskarte statt der Rückzahlung des Geldes einen Gutschein für eine gleichwertige Veranstaltung anzubieten. Für diese Lösung haben wir in den letzten Tagen intensiv geworben.
Die Gutscheinlösung ist salomonisch im Sinne aller Beteiligten. Denn die Interessen von Kulturveranstaltern und Ticketinhabern werden in gleicher Weise geschützt. Die Veranstalter werden vor Insolvenz geschützt und die Verbraucher bewahren den Geldwert. Ticketinhaber können den Gutschein für eine neue Veranstaltung bis zum Dezember 2021 einlösen. Bei Nichteinlösung erhalten sie ihr Geld zurück.
Durch eine Härtefallregelung wird für Sozialverträglichkeit gesorgt. Verbrauchern, die z.B. durch Arbeitslosigkeit in finanzielle Nöte geraten sind, soll der Betrag zurückerstattet werden.
Dies ist ein bedeutender Beitrag zur Sicherung unserer vielfältigen Kulturlandschaft in einer außergewöhnlichen Krisenzeit. Denn ohne Veranstalter wird dauerhaft für viele Künstlerinnen und Künstler eine existentielle Einnahmequelle wegbrechen. Diese Strukturen müssen wir schützen.“
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Das Zollhaus-Geisterkonzert – Ein Konzert, das niemals statt finden wird!
Die derzeit alles dominierende Corona-Krise bereitet nicht nur den Menschen, sondern auch der Wirtschaft eine schwere Zeit – vor allem die Veranstaltungsbranche ist hart getroffen! Aber….Not macht erfinderisch! So haben sich Clubs und Veranstaltungshäuser deutschlandweit Gedanken gemacht, wie sie diese Krise finanziell überleben können und hatten die Idee, sogenannte Geistershows anzubieten – Veranstaltungen, die es nie geben wird!
Die Gäste haben die Möglichkeit, Tickets in unterschiedlichen Preiskategorien zu erwerben. Allerdings wird das Event nie statt finden. Stattdessen kommen die Ticketeinnahmen dem Veranstaltungshaus zu Gute, um den laufenden Betrieb für die Zeit des Veranstaltungsverbots am Leben zu erhalten.
Das Verbot Veranstaltungen jeglicher Art durchzuführen gilt derzeit bis einschließlich 18. April 2020. Solange dürfen auch wir keinerlei Events anbieten, die uns als Haupteinnahmequelle dienen. Das verschärft unsere finanzielle Lage ungemein und es bleibt abzuwarten, ob unser Betrieb erhalten werden kann.
Wer also helfen möchte das Kulturzentrum Zollhaus zu erhalten, kann mit dem Kauf eines solchen Tickets dazu beitragen!
Ihr habt die Wahl zwischen folgenden Preiskategorien:
10 € | 25 € | 50 € | 75 €
Hier geht es zum Ticketshop!
In diesem Sinne: bleibt gesund, haltet Abstand und immer schön die Hände waschen ?
***ACHTUNG! Das Ticket stellt keine Spendenquittung dar! ***

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24/7 Automatenkioske in Niedersachsen: Gericht kippt Öffnungsbeschränkungen

Symbolfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO — Automatenkiosk in Rhauderfehn
Automatenkioske in Niedersachsen: Grünes Licht für durchgehende Öffnungszeiten
Gute Nachrichten für Betreiber von Automatenkiosken in Niedersachsen: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Automatenshops nicht den dauerhaften Ladenöffnungszeiten unterliegen . Damit dürfen diese Shops auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr geöffnet bleiben – ein Urteil, das für viele Betreiber erfreulich sein dürfte.
Hintergrund des Urteils
Die Stadt Papenburg hatte im Juni 2024 einen 30 m² großen Automatenshop auferlegt, dessen Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen auf maximal drei Stunden beschränkt waren. Begründet wurde dies mit dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) , das auch für Automatenshops gelten soll. Dagegen wehrte sich die Betreiberin des Shops gerichtlich – und bekam nun in zweiter Instanz Recht.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht argumentierte, dass der Automatenshop nicht unter das Ladenöffnungsgesetz falle . Bereits das frühere bundesweite Ladenschlussgesetz habe solche Geschäfte nicht erfasst, und der Landesgesetzgeber habe mit der Reform 2006 eher eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten beabsichtigt. Auch der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe steht einer durchgehenden Öffnung nicht entgegen, da Kunden ihre Ruhezeiten selbst bestimmen könnten.
Folgen für Automatenkioske
Dieses Urteil setzt ein klares Zeichen für die weitere Verbreitung von Automatenkiosken in Niedersachsen . Immer mehr Betreiber setzen auf das Konzept von personalfreien 24/7‑Verkaufsstellen , um Kunden auch außerhalb regulärer Ladenöffnungszeiten mit Waren zu versorgen.
Da der Beschluss unanfechtbar ist, dürfte er auch über Papenburg hinaus Signalwirkung für andere Kommunen in Niedersachsen haben. Betreiber von Automatenkiosken können sich somit auf stabile rechtliche Rahmenbedingungen verlassen und ihre Standorte künftig ohne zeitliche Einschränkungen betreiben.
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Erfolgreiche Nachhilfe in Leer: Individuelle Lernförderung für bessere Schulnoten

Nachhilfe in Leer: Individuelle Lernförderung für alle Schulformen und Jahrgänge
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Schulfit Nachhilfe & Coaching – Ihr erfahrener Partner in Sachen Bildung
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Unser Nachhilfeangebot auf einen Blick
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Lernen mit Konzept – Unsere pädagogischen Ansätze
Unser Ziel ist es nicht nur, fachliche Defizite auszugleichen, sondern auch die Lernmotivation zu steigern und das Selbstbewusstsein der Schüler zu stärken. Unsere Methoden beinhalten:
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Individuelle Lernstrategien: Jedes Kind lernt anders – wir setzen auf Methoden, die zu seinem Lerntyp passen.
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Motivationsförderung: Durch positive Verstärkung und gezielte Lernstrategien steigern wir die Lernfreude.
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