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Pedelec-Sturz, Parfum-Diebstahl & Brände: Polizei ermittelt im Landkreis Leer und Emden
POL-LER: Pressemeldung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Sonntag, den 14.12.2025
Moormerland — Versuchter Aufbruch einer Packstation
Im Zeitraum von Freitagabend 20 Uhr bis Sonnabend frühen Nachmittag gegen 14 Uhr versuchte ein derzeit unbekannter Täter in der Rudolf-Eucken-Straße mehrere Boxen einer Packstation aufzuhebeln. Es blieb beim Versuch und es entstand Sachschaden. Zeugen oder Hinweisgeber werden gebeten sich mi der Polizei in Verbindung zu setzen.
Detern — Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Person und Verkehrsunfallflucht
Am Samstagmorgen gegen 06:40 Uhr beabsichtige eine 63-jährige Frau aus Detern mit ihrem Pedelec von der Denkmalstraße aus kommend, die Osterstraße in Detern zu queren. Während des Überquerens kam der bislang unbekannte Beteiligte mit seinem PKW von rechts in Fahrtrichtung Weberweg angefahren. Hierdurch erschrak sich die 63-Jährige und befürchtete einen Zusammenstoß. Sie versuchte aufgrund dessen schnellstmöglich die Fahrbahn zu queren. Hierbei fuhr sie gegen einen Bordstein und stürzte. Der unbekannte Beteiligte Führer des Pkw führte seine Fahrt fort, ohne sich um die verunfallte Frau und eine Schadenregulierung zu kümmern. Zu dem Pkw ist lediglich bekannt, dass er eine dunkle Farbe hatte. Zeugen oder Hinweisgeber werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Leer — Diebstahl von Parfum
Am Samstagnachmittag gegen 17 Uhr befanden sich eine 23-jährige Frau aus Leer und ein 35-jähriger Mann aus Leer in einem Verkaufsgeschäft für Parfum in der Mühlenstraße in Leer. Durch die beiden werden Parfums in einem Gesamtwert von 1642 Euro entwendet. Die Tat wurde durch Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma beobachtet. Der männliche Täter flüchtete vom Tatort, konnte jedoch im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme identifiziert werden.
Weener — Brand einer Gartenhütte nach einer Verpuffung mit sieben verletzten Personen

Am Samstagabend kam es nach derzeitigem Ermittlungsstand gegen 23:35 Uhr im Rahmen einer privaten Feier im Beschotenweg zu einer Verpuffung und im Anschluss zum Brand einer Gartenhütte. Durch die Verpuffung wurden sieben Personen zum Teil schwer verletzt. Schwer verletzt wurden eine 30-jährige Frau aus Weener und eine 36-jährige Frau aus Rhede. Durch eine Rauchgasintoxikation wurden ein 38-jähriger Mann aus Westoverledingen, eine 31-jährige Frau aus Aschendorf, eine 31-jährige Frau aus Dörpen, ein 52-jähriger Mann aus Schüttdorf und eine 38-jährige Frau aus Rhauderfehn leicht verletzt. Die schwer verletzte Frau aus Weener wurde in eine überregionale Spezialklinik verbracht. Die Gartenhütte wurde durch das Feuer vollständig zerstört. Die Schadenshöhe wird auf 5.000 Euro geschätzt. An dem Einsatz waren die Feuerwehren aus Weenermoor, Weener und Bunde mit sechs Einsatzfahrzeugen und 45 Feuerwehrleuten beteiligt. Der Brandort wurde beschlagnahmt und die Ermittlungen zur Ursache wurden aufgenommen.
Weitere Infos zur Pressemitteilung der Feuerwehr Weener — bitte HIER klicken -
Westoverledingen — Brand einer großen Halle mit hohem Sachschaden
Am Sonntagmorgen gegen 04:38 Uhr wurde der Brand einer Halle einer Möbelfertigungsfirma in der Pastor-Kersten-Straße gemeldet. Kurz nach den ersten Einsatzkräften trafen bereits die ersten Feuerwehren an der Einsatzörtlichkeit ein. Eine große Lagerhalle stand zu diesem Zeitpunkt bereits in Vollbrand. Durch die Polizei wurden die angrenzenden Straßen und die B70 für die Dauer des Einsatzsatzes zum Teil voll gesperrt. Die Löscharbeiten dauerten mehrere Stunden an. Die Lagerhalle samt Inhalt wurde vollständig zerstört und das Dach der Halle stürzte ein. Durch die Brandentwicklung wurde das Gebäude einer angrenzenden Firma ebenfalls beschädigt. Anwohner wurden gebeten ihre Türen und Fenster für die Dauer des Einsatzes geschlossen zu halten. An dem Einsatz waren das THW, der örtliche Energieversorger, die untere Wasserbehörde des LK Leer und die Feuerwehren aus Flachsmeer, Uplengen, Ihrhove, Westrhauderfehn, Steenfelde, Völlenerkönigsfehn, Großwolde, Ihren, Breinermoor, Folmhusen, Völlen und Leer mit 26 Einsatzfahrzeugen und 150 Kräften beteiligt. Zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung dauern die Löscharbeiten noch an.
Emden — Trunkenheit im Verkehr infolge von Alkohol
Am Sonntagmorgen gegen 04:05 Uhr befuhr ein 18-Jähriger aus der Wesermarsch in Emden die Auricher Straße und anschließend die Autobahn A31. An der Anschlussstelle Riepe wurde das Fahrzeug angehalten und kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer mit 1,08 Promille erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
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Allgemein
Neue Technik schützt Ledabrücke in Leer vor Überlastung
Hightech-Schutz für die Ledabrücke: Neue Wiege-Systeme kommen Ende Mai
Die Ledabrücke im Zuge der B 70 bei Leer bekommt einen digitalen Schutzschild. Damit das in die Jahre gekommene Bauwerk bis zur Fertigstellung des Neubaus stabil bleibt, rüstet die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Aurich) technisch auf. Das Ziel: Fahrzeugen über 7,5 Tonnen konsequent den Riegel vorzuschieben.
Intelligente Scanner warnen vor der Auffahrt
Das neue Schutzkonzept setzt auf Prävention. Schon bevor schwere Lkw die Brücke erreichen, werden sie von einer modernen Scan-Anlage erfasst. Drei Scanner und Displays – verteilt im Südring, in der Papenburger Straße und in Folmhusen – checken die herannahenden Fahrzeuge. Wer zu schwer ist, erhält direkt einen Hinweis auf dem Display und wird gebeten, die ausgeschilderte Umleitung zu nutzen. So sollen unnötige Belastungen für die Brücke gar nicht erst entstehen.
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„Weigh-in-Motion“: Wiegen während der Fahrt
Unmittelbar vor der Brücke wird es ernst: Eine Gewichtsmessanlage (Weigh-in-Motion) misst das tatsächliche Gewicht sowie die Achslasten, während die Fahrzeuge darüberrollen. Das System arbeitet absolut datenschutzkonform und dient dazu, Verstöße gegen die Gewichtsbeschränkung lückenlos zu erfassen. Diese Daten helfen dabei, über weitere Schutzmaßnahmen für die Brücke zu entscheiden.
Termine und Verkehrsbehinderungen
Für den Einbau der Technik sind im Mai kurzzeitige Einschränkungen und halbseitige Sperrungen erforderlich:
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Nachtarbeiten an der B 70 (nördliche Ledabrücke):
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In den Nächten vom 19. auf den 20. Mai sowie vom 20. auf den 21. Mai.
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Jeweils von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
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Regelung durch eine Ampel.
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Arbeiten am Südring:
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Am 19. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
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Verkehrsführung über eine mobile Absperrtafel (keine Ampel).
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Kreuzungsbereich B 70 / B 438 (Folmhusen):
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Am 20. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
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Regelung durch eine Ampelanlage.
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Direkt nach dem Einbau geht das System in Betrieb, um die Ledabrücke als wichtige Verkehrsader für PKW und leichte Fahrzeuge so lange wie möglich zu erhalten.
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wichtige Infos im Überblick
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas
Informationsabend in Moormerland: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Fokus
Veranstaltung im Treffpunkt Anleger beleuchtet rechtliche Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge
In Moormerland findet am Mittwoch, 22. April 2026, ein Informationsabend zu zentralen Fragen der persönlichen Vorsorge statt. Unter dem Titel „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht“ laden die Organisatoren in den Treffpunkt Anleger ein. Beginn der Veranstaltung ist um 19.30 Uhr.
Fachreferentinnen aus dem Landkreis Leer
Als Referentinnen sind Insa Elsen und Tanja Wessel von der Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu Gast. Sie informieren über rechtliche Grundlagen und praktische Aspekte der Vorsorge, insbesondere für den Fall, dass Menschen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können.
AnzeigeVorsorgevollmacht als Instrument der Selbstbestimmung
Im Mittelpunkt des Abends steht die Vorsorgevollmacht. Sie ermöglicht es, frühzeitig festzulegen, wer im Ernstfall Entscheidungen in medizinischen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten treffen darf. Damit wird sichergestellt, dass individuelle Wünsche berücksichtigt werden.
Die Referentinnen erläutern, welche Anforderungen an eine solche Vollmacht gestellt werden und welche Handlungsspielräume sich daraus ergeben.
Was geschieht ohne Vollmacht?
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche rechtlichen Regelungen greifen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das Betreuungsrecht und zeigt auf, wie entsprechende Verfahren ablaufen.
Patientenverfügung als ergänzende Regelung
Neben der Vorsorgevollmacht wird auch die Patientenverfügung thematisiert. Sie dient dazu, medizinische Maßnahmen im Voraus festzulegen und den eigenen Willen für bestimmte Behandlungssituationen zu dokumentieren.
Anmeldung bis 20. April erforderlich
Die Veranstaltung findet im Treffpunkt Anleger, Eschenweg 8 in Moormerland, statt. Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens 20. April telefonisch anzumelden. Die Anmeldung ist unter der Rufnummer 04954 — 937 262 möglich.
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1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
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Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
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Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
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Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
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Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
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Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
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Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
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Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
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