Lokal
Jahresrückblick 2025 — Landkreis Leer zwischen Sparzwang und Zuversicht
Landrat Matthias Groote ist seit 2016 Verwaltungschef des Landkreises Leer. Der gebürtige Leeraner wurde 2021 mit 81,25 Prozent der Stimmen im Amt bestätigt. Zuvor war der Diplom-Wirtschaftsingenieur unter anderem Mitglied des Europäischen Parlaments und Vorsitzender des Umweltausschusses.
Anzeige
Groote optimistisch: „Das Glas ist immer noch halb voll“
Jahresrückblick 2025, Teil 1
Rückblick des Landrats: Sparen, aber nicht kaputtsparen / Investieren in Infrastruktur
Deutschland ist ein Sanierungsfall, sagte der Kanzler neulich. Weil der Landkreis Leer – oder auch ganz Ostfriesland – keine Insel der Seligen ist, müssten sich die allgemeinen Probleme des Landes auch hier niederschlagen.
Wie sieht die Lage des Landkreises Leer aus, soweit sie der Kreistag und die Kreisverwaltung selbst beeinflussen können? Mit dieser Frage setzt sich Landrat Matthias Groote in seinem Rückblick auf das Jahr 2025 auseinander.
Rückblick auf frühere Entwicklungen
Finanziell und strukturell ging es dem Landkreis Leer vor einigen Jahrzehnten schon einmal schlechter als heute. In den jüngsten Jahren allerdings auch schon deutlich besser.
Das frühere „Armenhaus der Nation“ entwickelte sich zu einer blühenden Landschaft. Die Wirtschaft brummte, angetrieben vor allem durch weltweit operierende Reeder und später durch teils marktführende Software-Unternehmen.
„Wir waren in der Lage, die Infrastruktur vor allem in unseren Schulen, den Krankenhäusern, den Kreisstraßen und in der Informationstechnik (Glasfaser) auf den besten Stand zu bringen“, so Groote.
Vor diesem Hintergrund sagt er:
„Das Glas ist immer noch halb voll. Wir haben Grund, optimistisch in die Zukunft zu schauen.“
Kreishaushalt: 30 Millionen Euro Defizit
Der Kreishaushalt weist im kommenden Jahr ein Minus von 30 Millionen Euro aus. Das lässt sich nicht beschönigen.
„Aber es ist auch keine Anleitung zum Unglücklichsein. Wir Ostfriesen haben schon ganz anderen Stürmen getrotzt“, erklärt der Landrat.
Ursachen für das Haushaltsdefizit
Das Loch in der Kasse lässt sich erklären. Es liegt nicht daran, dass der Landkreis leichtfertig Geld ausgegeben hat. Kostentreiber sind Aufgaben und damit verbundene Ausgaben, die der Landkreis – und damit auch die Städte und Gemeinden – im Auftrag des Staates erledigen müssen, dafür aber nicht genügend Geld aus Berlin und Hannover bekommen.
Soziale Hilfen steigen stark an. Familienhilfen und Pflege sind dafür nur zwei Beispiele.
Groote fasst zusammen:
„Kurz gesagt: Wir haben kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem, das wir nur zu einem kleinen Teil selbst steuern können.“
Sparen mit Augenmaß, Investieren mit Verantwortung
Die Finanzen waren für Kreistag und Verwaltung das ganze Jahr über das bestimmende Thema.
Groote formuliert den Leitsatz so:
„Wo sparen, ohne etwas kaputtzumachen? Und wo müssen wir weiter investieren?“
Lichtblicke im Kreisgebiet
Trotz der angespannten Lage gibt es zahlreiche positive Entwicklungen im Landkreis Leer. Dazu zählen:
-
der Beginn des Umbaus und der Erweiterung der Oberschule Uplengen in Remels
-
die Sanierung der schwer beschädigten Turnhalle dieser Schule, die nach Anlaufschwierigkeiten ein neues Dach erhält
-
eine neue Dreifeld-Sporthalle in Weener
-
die Sanierung zahlreicher Kreisstraßen, Brücken und Radwege
Wenig spektakulär, aber von großer Bedeutung für den Alltag der Menschen.
Klare Priorität: Infrastruktur
„Unsere Investitionen richten wir nach einem einfachen Dreisatz aus, der sich auf Dauer und gerade in schweren Zeiten immer bewährt: Infrastruktur, Infrastruktur, Infrastruktur“, betont Groote.
Das gilt für alle Bereiche – insbesondere für Schulen, Verkehr, Gesundheit und Informationstechnik.
Verbesserungen im Rettungsdienst
Der Landkreis verbesserte den Rettungsdienst deutlich. Das zeigen:
-
drei neue Notfall-Krankentransportwagen
-
zwei neue Notarzt-Einsatzfahrzeuge
-
zusätzliches Personal
-
deutlich mehr Bereitschaftsstunden
Stärkung der Selbsthilfe im Gesundheitsbereich
Hilfe zur Selbsthilfe ist im Landkreis mehr als nur eine Floskel. Die Selbsthilfe-Kontaktstelle im Gesundheitsamt hat in diesem Jahr elf neuen Selbsthilfegruppen beim Start geholfen.
Insgesamt betreut das Gesundheitsamt derzeit 120 Selbsthilfegruppen.
Ausblick: Investitionen auch 2026 geplant
Der Ausblick auf den Haushalt ist zwar duster. Dennoch stehen auch 2026 weitere Investitionen an. In Brinkum beginnt der Bau der Feuerwehr-Technischen-Zentrale.
In Möhlenwarf und Bunderhammrich werden für das Rheiderland zwei neue Rettungswachen an zentralen Standorten errichtet.
Breitbandausbau vor dem Abschluss
Ein langjähriges Großprojekt kann 2026 abgeschlossen werden. Landrat Groote kündigt den Abschluss des staatlich geförderten Breitbandausbaus im Kreisgebiet an.
Dann werden mehr als 70.000 Haushalte und Betriebe – rund 95 Prozent – Zugang zu einem gigabitfähigen Glasfaseranschluss haben.
Groote erklärt:
„Der Landkreis ist dann praktisch komplett im Zeitalter des schnellen Internets angekommen.“
Aufruf an unsere Leserinnen und Leser – Machen Sie Ihre Region sichtbar!
Was passiert in unserer Region?
Neue Firmen eröffnen, Vereine planen Veranstaltungen, Flohmärkte laden zum Stöbern ein, spannende Freizeitangebote entstehen – und genau diese Informationen gehören ins LeserECHO.
Der LeserECHO-Verlag lebt von regionalen Nachrichten, Tipps und Hinweisen aus Ihrer Nachbarschaft. Deshalb laden wir Sie herzlich ein: Schicken Sie uns Ihre Infos, Termine, Fotos und Mitteilungen!

Gesucht: Inhalte aus unserer Region
-
Neueröffnungen von Geschäften & Unternehmen
-
Wichtige Mitteilungen
-
Veranstaltungen, Feste & Märkte
-
Flohmärkte, Aktionen & Freizeit-Tipps
-
Vereinsnews, Initiativen & Projekte
-
Besondere Geschichten von Menschen aus der Region
Einfach per E‑Mail an:
info@leserecho.de
Mehr Reichweite. Mehr Sichtbarkeit. Ganz einfach.
Sie möchten Ihre Kundinnen und Kunden informieren, Neuigkeiten teilen oder auf Angebote und Veranstaltungen aufmerksam machen?
Dann nutzen Sie unsere starken regionalen Kanäle:
Facebookseite „Wir Leeraner“ mit über 37.000 Followern
LeserECHO-Portal
LeserECHO-Zeitung
Ihre Vorteile auf einen Blick
-
Kostenlos nutzbar für unsere Leser und Follower – keine Abokosten
-
Kostengünstige Werbung für Unternehmen
-
Hohe Reichweiten direkt in der Region
-
Keine Ausgrenzung – wir erreichen alle Leserinnen und Leser
So profitieren Unternehmen besonders:
Angebote & Werbung
Präsentieren Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen regional und wirkungsvoll.
Neuigkeiten & Informationen
Teilen Sie Aktionen, Neuerungen oder wichtige Hinweise direkt mit Ihrer Zielgruppe.
Veranstaltungen & Events
Bewerben Sie Kurse, Seminare, Workshops oder Events – für maximale Aufmerksamkeit.
Was gibt es Neues bei Ihnen?
Informieren Sie Ihre Nachbarschaft genau dort, wo sie täglich liest und sich austauscht.
Wir Leeraner & LeserECHO – Ihre Stimme in der Region.
Lokal. Effizient. Sichtbar.
Anzeige

Lokal
Waffen- und Messerverbote an Hauptbahnhöfen: Das gilt jetzt für Reisende
Waffen- und Messerverbote an Hauptbahnhöfen: Was Reisende in Bremen, Hamburg und Hannover beachten müssen
Wer im Oktober 2026 mit der Bahn unterwegs ist und die Hauptbahnhöfe in Bremen, Hamburg oder Hannover ansteuert, sollte sich vor Fahrtantritt über die geltenden Waffen- und Messerverbote informieren. An mehreren großen Bahnhöfen gelten besondere Regelungen zum Mitführen von Messern, Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen.
Die Bundespolizeidirektion Hannover hat entsprechende Allgemeinverfügungen verlängert. Betroffen sind unter anderem der Hauptbahnhof Bremen, der Hamburger Hauptbahnhof sowie weitere Hamburger Bahnhöfe und der Hauptbahnhof Hannover. Die jeweiligen Allgemeinverfügungen legen fest, welche Gegenstände in den genannten Bereichen nicht mitgeführt werden dürfen und welche räumlichen Geltungsbereiche gelten.
Bremen: Mitführverbot am Hauptbahnhof verlängert
Für den Hauptbahnhof Bremen wurde die bestehende Allgemeinverfügung zum Mitführverbot verlängert. Verboten ist dort grundsätzlich das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art.
Die Allgemeinverfügung gilt grundsätzlich für alle Personen. Ausnahmen sind in Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung geregelt.
Die Einhaltung der Regelung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.
Geltungszeitraum in Bremen
Die Allgemeinverfügung gilt:
Donnerstag, 1. Oktober 2026, 00:00 Uhr, bis Samstag, 31. Oktober 2026, 24:00 Uhr.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige.
Ausgenommen ist die Passage „Bürgerweide“.
Wer den Bremer Hauptbahnhof als Ziel oder Umsteigebahnhof nutzt, sollte deshalb bereits vor Reiseantritt darauf achten, welche Gegenstände mitgeführt werden.
Hamburg: Mehrere Bahnhöfe betroffen
Auch in Hamburg gelten entsprechende Regelungen. Der Geltungsbereich der dortigen Allgemeinverfügung umfasst mehrere Bahnhöfe.
Betroffen sind:
- Hamburg Hauptbahnhof, ausgenommen der Mönckebergtunnel
- Hamburg-Altona
- Hamburg-Harburg
- Hamburg-Bergedorf
- Hamburg-Dammtor
Damit betrifft die Regelung nicht ausschließlich den Hamburger Hauptbahnhof. Auch Fahrgäste, die in Altona, Harburg, Bergedorf oder Dammtor ein- oder aussteigen beziehungsweise dort umsteigen, sollten die geltenden Bestimmungen beachten.
Gerade für Reisende aus Richtung Ostfriesland und dem nördlichen Emsland kann dies relevant sein, wenn Hamburg als Ziel oder Umsteigepunkt auf der Reise liegt.
Hannover: Hauptbahnhof einschließlich der Bahnsteige
Auch am Hauptbahnhof Hannover gelten entsprechende Regelungen zum Mitführen von Waffen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hannoveraner Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige.
Ausgenommen sind die Raschplatzhalle sowie die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.
Auch hier sollten Reisende beachten, dass das Verbot nicht nur den eigentlichen Bahnhofseingang oder einzelne Bereiche betrifft, sondern sich auf den festgelegten Gebäudebereich einschließlich der Bahnsteige erstreckt.
Welche Gegenstände sind betroffen?
Die Regelungen beziehen sich unter anderem auf gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art.
Welche Ausnahmen im Einzelfall bestehen, ist der jeweiligen Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Darüber hinaus gelten unabhängig von den besonderen Regelungen an Bahnhöfen die allgemeinen Vorschriften des deutschen Waffenrechts. Das Führen bestimmter Waffen kann verboten sein oder eine entsprechende behördliche Erlaubnis voraussetzen.
Die Bundespolizeidirektion Hannover weist beispielsweise auf die waffenrechtlichen Regelungen für Einhandmesser sowie auf den Kleinen Waffenschein für Schreckschuss‑, Reiz- und Signalwaffen hin.
Verstöße können Konsequenzen haben
Die Einhaltung der Allgemeinverfügungen wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.
Wer gegen ein geltendes Mitführverbot verstößt, muss mit verschiedenen Maßnahmen rechnen. Dazu können unter anderem ein Platzverweis, ein Bahnhofsverbot beziehungsweise Hausverbot oder ein Beförderungsausschluss gehören.
Darüber hinaus kann unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) auch die Erhebung eines Zwangsgeldes bei uneinsichtigen Personen möglich sein.
Reisende sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass ein Gegenstand automatisch mitgeführt werden darf, nur weil sein Besitz grundsätzlich erlaubt ist. Entscheidend können sowohl die waffenrechtlichen Vorschriften als auch die besonderen Regelungen für den jeweiligen Bahnhof sein.
Bundespolizei warnt vor zusätzlicher Eskalationsgefahr
Die Bundespolizei begründet die Maßnahmen unter anderem mit der bundespolizeilichen Lage. Körperverletzungsdelikte mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere mit Messern, sowie das bloße Mitführen entsprechender Gegenstände sind nach Angaben der Bundespolizei deutlich wahrnehmbar.
Dies könne die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinflussen.
Die Bundespolizei weist außerdem darauf hin, dass Waffen – auch wenn sie zur Selbstverteidigung mitgeführt werden – eine trügerische Sicherheit vermitteln können. Sie können nach Angaben der Behörde die eigene Risikobereitschaft erhöhen und zu einer Eskalation beitragen.
Auch deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien können dadurch in den Hintergrund treten.
Für Helfer und Polizeikräfte kann eine Situation zusätzlich erschwert werden, wenn mehrere Personen Waffen oder gefährliche Gegenstände bei sich tragen. Dann kann es schwieriger sein, zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
Eine weitere Gefahr besteht darin, dass eine Waffe dem Träger abgenommen und anschließend gegen ihn selbst eingesetzt werden könnte.
Der Einsatz von Waffen kann zudem schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen und erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben.
Besonders bei Umstiegen auf die Regelungen achten
Für Bahnreisende ist vor allem wichtig: Wer während einer Fahrt mehrere größere Bahnhöfe passiert, sollte die jeweiligen Regelungen berücksichtigen.
Das betrifft beispielsweise Reisende aus Ostfriesland und dem nördlichen Emsland, die auf dem Weg nach Hamburg oder Hannover über Bremen fahren oder dort umsteigen.
Auch wenn ein Bahnhof lediglich für einen kurzen Aufenthalt genutzt wird, gelten die jeweiligen Regelungen innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs.
Wer beispielsweise in Bremen umsteigt und anschließend nach Hamburg oder Hannover weiterfährt, sollte daher nicht nur die Regelungen am Zielbahnhof berücksichtigen.
Was sollten Reisende beachten?
Wer einen der genannten Bahnhöfe ansteuert, sollte sich vor Reisebeginn über die jeweils aktuelle Allgemeinverfügung und deren Geltungsbereich informieren.
Im Zweifel sollte auf das Mitführen von Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen verzichtet werden, sofern diese nicht ausdrücklich von einer geltenden Ausnahme erfasst sind.
Auch bei Gegenständen, die aus beruflichen oder alltäglichen Gründen mitgeführt werden, sollte geprüft werden, ob deren Mitführen im jeweiligen Geltungsbereich zulässig ist.
Entscheidend ist dabei nicht allein, ob ein Gegenstand grundsätzlich legal erworben oder besessen werden darf. Auch das Führen und Mitführen an einem bestimmten Ort kann besonderen gesetzlichen oder behördlichen Einschränkungen unterliegen.
Schrillalarm als mögliche Alternative
Die Polizei weist darauf hin, dass Menschen in Gefahrensituationen beispielsweise einen Schrillalarm beziehungsweise Taschenalarm nutzen können, um auf sich aufmerksam zu machen.
Beim Auslösen ertönt ein lauter, schriller Ton. Dadurch können Personen in der Umgebung auf eine Gefahrensituation aufmerksam werden.
Das Ziel ist, dass ein möglicher Täter angesichts weiterer Zeugen von einer Tat ablässt.
Weitere Informationen und Verhaltenstipps zu unterschiedlichen Gefahrensituationen bietet die Polizei über ihre Internetseite Polizei-Beratung an.
Für Bahnreisende im Oktober besonders wichtig
Wer im Oktober 2026 mit der Bahn unterwegs ist und Bremen, Hamburg oder Hannover ansteuert, sollte sich vor der Reise über die jeweils geltenden Waffen- und Messerverbote informieren.
In Bremen gilt das verlängerte Mitführverbot am Hauptbahnhof vom 1. bis einschließlich 31. Oktober 2026. In Hamburg sind neben dem Hauptbahnhof auch die Bahnhöfe Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor vom festgelegten Geltungsbereich betroffen. In Hannover umfasst der Geltungsbereich den Hauptbahnhof einschließlich der Bahnsteige, wobei die Raschplatzhalle und die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade ausgenommen sind.
Für Fahrgäste bedeutet das: Vor allem bei längeren Bahnreisen und Umstiegen sollten die jeweiligen örtlichen Regelungen beachtet werden.
Anzeige
Lokal
Jugendfeuerwehr Weener: Neun Jugendliche erhalten die Leistungsspange
Gruppenfoto der erfolgreichen Jugendlichen gemeinsam mit einigen ihrer Betreuer und Jugendfeuerwehrwarte. Foto: Joachim Rand
Neun Jugendfeuerwehrmitglieder aus Weener erhalten die Leistungsspange
Erfolgreiche Prüfung in Wittmund – Nachwuchs beweist Teamgeist und Können
Ein besonderer Erfolg für den Feuerwehrnachwuchs aus dem Stadtgebiet Weener: Neun Mitglieder der Jugendfeuerwehren haben am Sonntag, 27. September 2026, die begehrte Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF) erfolgreich erworben.
Die anspruchsvolle Prüfung fand in Wittmund statt. Die Leistungsspange gilt als eine der höchsten bundesweit anerkannten Auszeichnungen, die Jugendliche innerhalb der Deutschen Jugendfeuerwehr erreichen können. Für die jungen Feuerwehrleute bedeutet das erfolgreiche Bestehen einen wichtigen Meilenstein auf ihrem weiteren Weg in der Feuerwehr.
Zu den erfolgreichen Absolventen gehören Jannick Weiß, Nele Battermann, Emily Fricke, Lotta Scheibel, Lennart Sap, Lea Yzer, Bente Kromminga, Lasse Schubert und Nils Santjer.
Fünf Disziplinen forderten die Jugendlichen
Für die Prüfung mussten die Jugendlichen als Gruppe gleich mehrere unterschiedliche Aufgaben bewältigen. Auf dem Programm standen ein 1500-Meter-Staffellauf, eine Schnelligkeitsübung, der fehlerfreie Aufbau eines Löschangriffs, Kugelstoßen sowie eine mündliche Theorieprüfung.
Dabei waren nicht nur sportliche Leistungen und feuerwehrtechnisches Wissen gefragt. Eine zentrale Rolle spielte insbesondere das Zusammenspiel innerhalb der Gruppe. Die Jugendlichen mussten zeigen, dass sie sich aufeinander verlassen können, Aufgaben gemeinsam bewältigen und auch unter Prüfungsbedingungen als Mannschaft funktionieren.
Teamleistung steht im Mittelpunkt
Die Leistungsspange stellt hohe Anforderungen an die Teilnehmer. Voraussetzung für die Teilnahme ist unter anderem ein Mindestalter von 15 Jahren sowie eine mindestens einjährige Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr.
Im Mittelpunkt steht dabei bewusst nicht allein die Leistung des Einzelnen. Entscheidend ist vielmehr die geschlossene Mannschaftsleistung. Genau diesen Teamgeist und ihr Können konnten die neun Jugendlichen aus Weener bei der Prüfung in Wittmund unter Beweis stellen.
Mit ihrem erfolgreichen Abschluss haben Jannick Weiß, Nele Battermann, Emily Fricke, Lotta Scheibel, Lennart Sap, Lea Yzer, Bente Kromminga, Lasse Schubert und Nils Santjer einen wichtigen Grundstein für ihre weitere Feuerwehrlaufbahn gelegt.
Der Erfolg zeigt zugleich, wie engagiert der Feuerwehrnachwuchs im Stadtgebiet Weener ist und welchen Stellenwert eine gute Nachwuchsarbeit für die Zukunft der Feuerwehren hat.
Anzeige

Allgemein
Sirke Siebens aus Holtland wird neuer Regierungsbrandmeister für Ostfriesland
Sirke Siebens (6. v. l.) übernimmt zum 1. Oktober 2026 das Amt des Regierungsbrandmeisters und tritt damit die Nachfolge von Erwin Reiners an, der nach sechs Jahren Amtszeit feierlich verabschiedet wurde.
Sirke Siebens aus Holtland zum neuen Regierungsbrandmeister ernannt
Verantwortung für 170 Feuerwehren in den Landkreisen Aurich, Leer und Wittmund sowie in Emden
Im Rahmen einer Feierstunde im Feuerwehrhaus Wiesmoor ist Sirke Siebens aus Holtland zum neuen Regierungsbrandmeister ernannt worden. Die Ernennung erfolgte mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 im Beisein der Stadt- und Gemeindebrandmeister sowie der Brandabschnittsleiter.
Vollzogen wurde die Ernennung durch Niedersachsens Landesbranddirektor Dieter Rohrberg und Dr. Christian Kielhorn, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK).
Zu den Gästen der Feierstunde gehörten unter anderem Vertreter der Kommunen, der Polizei, des Technischen Hilfswerks (THW), der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse sowie weiterer Partnerorganisationen.
Sirke Siebens übernimmt verantwortungsvolle Führungsaufgabe
Mit der Berufung von Sirke Siebens wird das verantwortungsvolle Ehrenamt mit einer erfahrenen Führungskraft aus dem Landkreis Leer besetzt. Siebens tritt die Nachfolge von Erwin Reiners an, der nach sechs Jahren Amtszeit feierlich aus dem Ehrenbeamtenverhältnis verabschiedet wurde.
Als neuer Regierungsbrandmeister übernimmt Sirke Siebens künftig Verantwortung für insgesamt 170 Feuerwehren. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst die Landkreise Aurich, Leer und Wittmund sowie die kreisfreie Stadt Emden.
Das Amt des Regierungsbrandmeisters zählt zu den höchsten ehrenamtlichen Führungsämtern im niedersächsischen Feuerwehrwesen. Angesiedelt in der Abteilung Brandschutz des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz übernimmt der Regierungsbrandmeister eine wichtige Schnittstellenfunktion zwischen den örtlichen Feuerwehr-Einsatzleitern und dem Land Niedersachsen.
Darüber hinaus ist Siebens künftig auch bei Gesetzgebungsverfahren im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes eingebunden. Hinzu kommen umfangreiche repräsentative Aufgaben.
Umfangreiche Erfahrung im Feuerwehrwesen
Für die anspruchsvolle Führungsaufgabe bringt Sirke Siebens einen umfangreichen Erfahrungsschatz aus dem Feuerwehrwesen mit. Vor seiner Ernennung zum Regierungsbrandmeister war er bereits als Gemeindebrandmeister sowie als stellvertretender Brandabschnittsleiter tätig.
Auch künftig bleibt Siebens aktiv in der Kreisfeuerwehr Leer. Er führt weiterhin den Gefahrgutzug der Kreisfeuerwehr Leer als Zugführer an.
Mit seinem Amtsantritt zum 1. Oktober 2026 übernimmt Sirke Siebens damit eine zentrale ehrenamtliche Führungsfunktion für den Brand- und Katastrophenschutz in der Region.
Verabschiedung von Erwin Reiners
Gleichzeitig wurde mit der Feierstunde Erwin Reiners nach einer sechsjährigen Amtszeit als Regierungsbrandmeister aus dem Ehrenbeamtenverhältnis verabschiedet.
Foto: Feuerwehr
Quelle: Joachim Rand - Pressesprecher Kreisfeuerwehr Leer
Anzeige






















