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Brandkasse: Feuerwehren erhalten 57.300 € für Einsätze in 2020
V.l.n.r.: Thomas Weiss, Gerrit Wilken und Tammo Keck bedanken sich bei Ernst Hemmen (unten rechts stehend), stellvertretend für alle ostfriesischen Feuerwehren, für die in 2020 geleisteten Einsätze!
Seit 1794 zahlt Brandkasse jährliche „Spritzenprämien“
Für ihre ehrenamtlichen Einsätze unterstützt die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse alle rund 11.000 Feuerwehrkameradinnen und ‑kameraden in den ostfriesischen Wehren unter anderem mit sogenannten jährlichen „Spritzenprämien“. Gelder, die laut Brandkassen-Satzung für ‚soziale Belange der Feuerwehren‘ eingesetzt werden, denn der Kameradschaftsgeist, das 100%ige Verlassen der Einsatzkräfte aufeinander, ist das höchste Gut des Feuerwehrwesens. Die gezahlte Summe richtet sich nach den Ausstattungen der jeweiligen Standorte — für 2020 erhalten die 166 Wehren insgesamt 57.300 Euro.
In ihrer Satzung ist es fest verankert: Die in dem Jahr 1754 gegründete Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse fördert seit dem Jahr 1794 den Brandschutz und die Feuersicherheit hier in ihrem ostfriesischen Geschäftsgebiet. Neben der Schadenverhütung und kommunalen Beratungen geht es unter anderem um die fachlichen und sozialen Belange der ostfriesischen Feuerwehren. In gemeinsamen zwölf Arbeitskreisen von Feuerwehr und Brandkasse werden Projekte wie zum Beispiel Brandschutzerziehung von Kindern, Vorbeugender Brandschutz und Drohneneinsatz geplant und umgesetzt. Darüber hinaus erkennt die Brandkasse den ehrenamtlichen Einsatz der Feuerwehrleute an. „Jede und jeder Einzelne unserer rund 6.000 aktiven Mitglieder begibt sich bei Einsätzen auch in Lebensgefahr. Man muss sich 100 %ig aufeinander verlassen können, denn davon hängen neben dem Hab und Gut die Leben der zu Rettenden und letztendlich auch das eigene ab“, schildert Ernst Hemmen, Präsident des Feuerwehrverbands Ostfriesland e.V., eindrücklich. „Ohne Kameradschaftsgeist untereinander geht das nicht. Und dazu gehört nicht nur das gemeinsame Arbeiten, sondern genauso Team-Gespräche vor und vor allem nach Alarmierungen oder Übungen — und unabhängig von Einsätzen ein ‚gemeinsames Miteinander‘“.
Von Reichstalern für die Ersten zu Euros für das Ehrenamt
Thomas Weiss, Vorstandsvorsitzender der Brandkasse, erläutert „Neben den ursächlichen Wehr-Aufgaben des ‚Rettens, Bergens, Löschens und Schützens‘ sprechen wir auch die wichtige gemeinsame, ja familiäre Seite an. Für diese sozialen Aspekte der Feuerwehr-Arbeit sind die heutigen Zahlungen der sogenannten ‚Spritzenprämien‘ an die einzelnen Wehren gedacht. Vor rund 225 Jahren wurden nur die tatsächlichen Einsätze der ‚Spritzen‘, daher der immer noch gültige Name, belohnt. Es hieß ‚10 Reichstaler für die erste Feuerwehr am Brandort, 5 Reichstaler für die zweite Feuerwehr‘. Nachvollziehbar wollte man damals Anreize dafür schaffen, dass Kameraden möglichst schnell vor Ort waren, um zu retten, was unter Zeitaspekten und technischen Möglichkeiten noch zu retten war – was aber leider nicht ganz gerecht war. Die einzelnen Stützpunkte waren sowohl unterschiedlich mobil als auch personell unterschiedlich stark besetzt. Und in dichter besiedelten Regionen brannte es halt öfter als ‚direkt hinter dem Deich‘ … Heute sind die Zuständigkeiten kommunal geregelt, welche Wehr oder welche Wehren sich zum Brandort begeben. Eine ‚Spritzenprämie‘ wird aber immer noch gezahlt – und zwar gerecht verteilt!“
Heute kaum mehr vorstellbar, doch so lange ist es noch gar nicht her: Bis zum Jahr 1994 besaß die Ostfriesische Brandkasse das Monopol hinsichtlich der Gebäudefeuer-Versicherung. „Das heißt, dass bis vor 27 Jahren quasi 240 Jahre lang jedes Gebäude laut Gesetz gegen die Feuergefahren bei uns versichert sein musste“, informiert das Vorstandsmitglied Gerrit Wilken. „Als das Monopol dann fiel, wurde über die Einsatzprämie nur für die bei der Brandkasse versicherten Gebäude nachgedacht. Diese Diskussion war jedoch recht schnell wieder vom Tisch. Wir honorieren das Ehrenamt je nach Wehr-Größe bzw. ‑Ausrüstung und damit ihrer Anforderung je ‚Notfall‘ — und nicht nach ihren einzelnen Einsätzen.“
Tammo Keck, Fachverantwortlicher für das Feuerwehrwesen im Hause der Brandkasse: „Es gibt drei unterschiedliche Jahres-Beträge. Der Betrag richtet sich danach, ob es sich um eine Schwerpunkt‑, eine Stützpunktfeuerwehr oder um eine Feuerwehr mit Grundausstattung handelt, die 650,-, 450,- oder 250,- Euro erhalten. Insgesamt haben wir in Ostfriesland 11 Schwerpunktwehren, die somit in diesem Jahr 7.150 Euro erhalten, 57 Stützpunkte für die 25.650 Euro überwiesen werden, und 98 Wehren mit Grundausstattungen, denen wir 24.500 Euro zukommen lassen. Eigentlich nehmen wir anlässlich der jeweiligen Hauptversammlungen gern persönlich über unsere Geschäftsstellenleiter die Gelegenheit wahr, überreichen die Beträge und bedanken uns für den nun wirklich nicht selbstverständlichen Einsatz der Kameradinnen und Kameraden. In diesem Jahr haben natürlich keine Versammlungen stattgefunden – und so hat sich Ernst Hemmen angeboten, die Summen und den Dank entsprechend an ‚seine‘ Feuerwehrführungskräfte weiterzuleiten, während wir direkt überweisen.“
Thomas Weiss ergänzt: „Neben den ureigenen Aufgaben der Feuerwehr darf man gerade hier in Ostfriesland die gesellschaftspolitische Rolle der Wehren nicht vergessen! Die vielen zumeist ehrenamtlichen Einsätze und Tätigkeiten und der gelebte Kameradschaftsgeist sind einfach unbezahlbar. Und da gebührt den ostfriesischen Wehren mit insgesamt 10.941 Kameradinnen und Kameraden auch in den Altersabteilungen, Jugend- und Kinderfeuerwehren unser höchstes Lob! Jede/-r einzelne Feuerwehrfrau/-mann trägt dazu bei, dass wir alle uns in Ostfriesland ganz schön sicher fühlen können!“
„‚Stell‘ Dir vor, Du wählst die 112 – und keiner kommt!‘. Das wollen der Feuerwehrverband Ostfriesland und die Brandkasse unbedingt vermeiden“, schließt Ernst Hemmen. „Von einer ‚heilen Welt‘ möchte ich hier in unserem Ostfriesland nicht sprechen, aber groß beklagen können wir uns hinsichtlich der Anzahl unserer Mitglieder nicht. Das spricht für sich! Bei unseren zahlreichen gemeinsamen Einsätzen und Unternehmungen, auch den Übungen, sehen und erleben wir, wofür wir uns einsetzen! Und bei den inzwischen 53 Kinder- und 112 Jugendfeuerwehren mit den 847 bzw. 1829 Mitgliedern merken wir genau, wann ‚der Funke überspringt‘ … Bei uns lernen Kinder etwas für ihr Leben – mit einer ganzen Menge Spaß! Insofern bedanke ich mich im Namen der ostfriesischen Wehren bei der Brandkasse für ihre finanzielle Unterstützung, der Mitarbeit in unseren Projekten und den Hilfestellungen in unserem Alltag!“
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Energie-Zukunft in Westoverledingen: Großer Andrang bei der Sanierungsmesse!
Voller Erfolg bei der Premiere: Großer Andrang auf der Energie- und Gebäudesanierungsmesse in Westoverledingen
Westoverledingen – Dass das Interesse an modernen Sanierungslösungen und effizienter Energienutzung in der Region groß ist, hat sich am 7. Juni eindrucksvoll gezeigt: Die erste Energie- und Gebäudesanierungsmesse der Gemeinde Westoverledingen stieß auf eine bemerkenswerte Resonanz und erwies sich für alle Beteiligten als voller Erfolg.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Veranstaltung, um sich aus erster Hand über aktuelle Möglichkeiten der energetischen Modernisierung zu informieren. In einer entspannten Atmosphäre bot die Messe die ideale Plattform, um komplexe Fragen direkt mit Fachleuten zu erörtern und praxisnahe Lösungen für die eigenen vier Wände zu finden.
Fachkompetenz aus der Nachbarschaft
Insgesamt präsentierten 17 Unternehmen aus Westoverledingen ihr breites Leistungsspektrum. Das Themenspektrum war dabei so vielfältig wie die Herausforderungen der Energiewende: Von erneuerbaren Energien über innovative Heizungssysteme und Elektrotechnik bis hin zu spezialisierten Beratungsangeboten und fachgerechter Gebäudesanierung.
Die Aussteller überzeugten durch innovative Ansätze und konkrete Anwendungsbeispiele. Doch nicht nur für die Besucher war die Messe ein Gewinn: Auch unter den teilnehmenden Unternehmen fand ein reger Austausch statt, der das lokale Netzwerk nachhaltig stärkt.
Ein wichtiges Signal für die Zukunft
Bürgermeister Theo Douwes zeigte sich mit der Premierenveranstaltung mehr als zufrieden: „Wir freuen uns sehr über den großen Zuspruch und das rege Interesse. Die Messe hat deutlich unterstrichen, wie essenziell der Austausch und die Information rund um Energieeffizienz und Sanierungsmaßnahmen für unsere Einwohner sind. Dass so viele Menschen gekommen sind und aktiv das Beratungsgespräch suchten, ist ein klares Zeichen für den hohen Bedarf an solchen Informationsplattformen.“
Fortsetzung bereits im Gespräch
Aufgrund der durchweg positiven Rückmeldungen zieht die Gemeinde bereits in Betracht, die Messe in Zukunft zu etablieren. Eine Neuauflage soll erneut aktuelle Trends und drängende Fragen aufgreifen, um den Bürgern auch weiterhin konkrete Hilfestellungen bei ihren Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben zu bieten.
Für alle, die den Termin am 7. Juni verpasst haben oder sich weiterführend informieren möchten, bietet die Gemeinde Westoverledingen eine zentrale Anlaufstelle. Umfassende Informationen zu aktuellen Förderprogrammen und Beratungsangeboten rund um das Thema energieeffiziente Gebäudesanierung sind jederzeit online abrufbar unter:
www.westoverledingen.de/buergerservice/klimaschutz
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Geh- und Radweg an der Leda-Brücke am Dienstag voll gesperrt
Verkehrsbehinderungen: Geh- und Radweg an der Leda-Eisenbahnbrücke am 23. Juni gesperrt
Leer / Heerenborg – Aufgrund dringender Instandsetzungsarbeiten der Deutschen Bahn muss die Geh- und Radwegverbindung über die Leda-Eisenbahnbrücke im Bereich Heerenborg/Leer kurzzeitig gesperrt werden.
Wie die zuständigen Behörden mitteilen, sind an der Eisenbahnbrücke notwendige Baumaßnahmen erforderlich. Beschädigte Kabel, die unter dem Gehweggitter verlaufen, müssen zwingend neu verlegt werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
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Sperrung und Umleitung
Die Sperrung für den gesamten öffentlichen Verkehr, einschließlich Fußgänger und Radfahrer, ist für den kommenden Dienstag, den 23. Juni 2026, im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr angesetzt.
Um die Beeinträchtigungen für Radfahrer so gering wie möglich zu halten, wurde eine offizielle Umleitung ausgeschildert. Diese führt die Verkehrsteilnehmer über die folgende Route:
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Ostfriesland-Wanderweg / Folmhuser Bahnweg I
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Zu den Höfen I
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Lüdeweg
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Moorhusen
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Leerer Straße (B 70)
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit dem Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Bereich im genannten Zeitraum großräumig zu umfahren.
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Grundsteuer-Urteil in Niedersachsen: Gericht bestätigt das „Flächen-Lage-Modell“
Die Neuregelung der Grundsteuer betrifft nicht nur Immobilienbesitzer, sondern wirkt sich direkt auf Mieter aus, da die Steuer anteilig auf die Mietnebenkosten umgelegt wird. (Foto: Drohnenaufnahme von Rolf Bootsmann / Luftblicke Nordwest)
Grundsteuer-Reform in Niedersachsen: Finanzgericht bestätigt „Flächen-Lage-Modell“ als verfassungskonform
Hannover. Das Niedersächsische Finanzgericht hat ein wegweisendes Urteil zur neuen Grundsteuer gefällt: Das im Jahr 2021 verabschiedete Landesgesetz ist nach Auffassung des 1. Senats verfassungskonform. In einem Musterverfahren (Az. 1 K 38/24) wies das Gericht die Klage einer Grundstückseigentümerin ab, die eine überproportionale Belastung ihrer Gewerbeimmobilie geltend gemacht und die Verfassungsmäßigkeit des Modells angezweifelt hatte.
Das Urteil im Kern: Großer Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber
Die Richterinnen und Richter sahen keine Veranlassung, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. In der Urteilsbegründung betonte das Gericht den weitreichenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Es sei zulässig, sich bei der Besteuerung am Regelfall zu orientieren und mit Pauschalierungen sowie Typisierungen zu arbeiten. Nicht jede Besonderheit des Einzelfalls müsse exakt abgebildet werden. Zudem habe die Praktikabilität Vorrang vor einer absoluten Ermittlungsgenauigkeit, damit Massenverfahren im Steuerrecht handhabbar bleiben.
Äquivalenzprinzip und Lagefaktor rechtfertigen die Steuerlast
Das Gericht bestätigte das niedersächsische „Flächen-Lage-Modell“ als rechtmäßig:
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Das Äquivalenzprinzip: Die Grundsteuer rechtfertigt sich durch den Nutzen, den Eigentümer aus der gemeindlichen Infrastruktur ziehen. Da mit größerer Grundstücks- und Gebäudefläche typischerweise auch ein höheres Nutzungsaufkommen (Bewohner, Kunden, Beschäftigte) einhergeht, sei die flächenbasierte Berechnung sachgerecht.
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Der Lage-Faktor: Die Berücksichtigung der Lagequalität – ermittelt durch den Vergleich des individuellen Bodenrichtwerts mit dem kommunalen Durchschnitt – sei ein zulässiges Kriterium. Da das kommunale Infrastrukturangebot die Grundstückspreise beeinflusse, sei der Rückgriff auf Bodenrichtwerte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Methode habe sich in der Vergangenheit bereits bewährt und stelle einen praktikablen Kompromiss zwischen Genauigkeit und Verwaltungsaufwand dar.
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Wohnraumförderung: Die Begünstigung der Wohnnutzung durch eine auf 70 % ermäßigte Grundsteuermesszahl gegenüber gewerblichen Objekten wertete der Senat als legitimes politisches Ziel des Gesetzgebers.
Hintergrund: Warum Niedersachsen einen eigenen Weg geht
Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Während der Bund für die Länder ein „Bundesmodell“ entwickelte, entschied sich Niedersachsen für einen eigenen, flächenbasierten Ansatz.
Die Berechnung erfolgt dabei in mehreren Stufen:
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Äquivalenzzahl: Ermittlung wertunabhängiger Zahlen basierend auf Grund- und Gebäudeflächen.
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Grundsteueräquivalenzbetrag: Multiplikation mit dem Lage-Faktor.
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Grundsteuermessbetrag: Anwendung der gesetzlichen Grundsteuermesszahlen.
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Hebesatz: Die jeweilige Gemeinde wendet ihren individuellen Hebesatz auf den Messbetrag an, woraus sich die endgültige Steuerlast ergibt.
Ausblick: Revision zugelassen
Da das Thema von grundsätzlicher Bedeutung ist, hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen. Für das Niedersächsische Finanzgericht, das als einzige Instanz dieser Art im Land mit jährlich rund 3.500 Klagen befasst ist, ist das Urteil von hoher Relevanz: Aktuell sind noch etwa 80 weitere Klagen gegen die neuen Grundsteuer-Bescheide anhängig. Mit der nun vorliegenden Entscheidung schafft das Gericht eine erste juristische Leitlinie für die Umsetzung der Grundsteuerreform in Niedersachsen.
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