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Brandkasse: Feuerwehren erhalten 57.300 € für Einsätze in 2020
V.l.n.r.: Thomas Weiss, Gerrit Wilken und Tammo Keck bedanken sich bei Ernst Hemmen (unten rechts stehend), stellvertretend für alle ostfriesischen Feuerwehren, für die in 2020 geleisteten Einsätze!
Seit 1794 zahlt Brandkasse jährliche „Spritzenprämien“
Für ihre ehrenamtlichen Einsätze unterstützt die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse alle rund 11.000 Feuerwehrkameradinnen und ‑kameraden in den ostfriesischen Wehren unter anderem mit sogenannten jährlichen „Spritzenprämien“. Gelder, die laut Brandkassen-Satzung für ‚soziale Belange der Feuerwehren‘ eingesetzt werden, denn der Kameradschaftsgeist, das 100%ige Verlassen der Einsatzkräfte aufeinander, ist das höchste Gut des Feuerwehrwesens. Die gezahlte Summe richtet sich nach den Ausstattungen der jeweiligen Standorte — für 2020 erhalten die 166 Wehren insgesamt 57.300 Euro.
In ihrer Satzung ist es fest verankert: Die in dem Jahr 1754 gegründete Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse fördert seit dem Jahr 1794 den Brandschutz und die Feuersicherheit hier in ihrem ostfriesischen Geschäftsgebiet. Neben der Schadenverhütung und kommunalen Beratungen geht es unter anderem um die fachlichen und sozialen Belange der ostfriesischen Feuerwehren. In gemeinsamen zwölf Arbeitskreisen von Feuerwehr und Brandkasse werden Projekte wie zum Beispiel Brandschutzerziehung von Kindern, Vorbeugender Brandschutz und Drohneneinsatz geplant und umgesetzt. Darüber hinaus erkennt die Brandkasse den ehrenamtlichen Einsatz der Feuerwehrleute an. „Jede und jeder Einzelne unserer rund 6.000 aktiven Mitglieder begibt sich bei Einsätzen auch in Lebensgefahr. Man muss sich 100 %ig aufeinander verlassen können, denn davon hängen neben dem Hab und Gut die Leben der zu Rettenden und letztendlich auch das eigene ab“, schildert Ernst Hemmen, Präsident des Feuerwehrverbands Ostfriesland e.V., eindrücklich. „Ohne Kameradschaftsgeist untereinander geht das nicht. Und dazu gehört nicht nur das gemeinsame Arbeiten, sondern genauso Team-Gespräche vor und vor allem nach Alarmierungen oder Übungen — und unabhängig von Einsätzen ein ‚gemeinsames Miteinander‘“.
Von Reichstalern für die Ersten zu Euros für das Ehrenamt
Thomas Weiss, Vorstandsvorsitzender der Brandkasse, erläutert „Neben den ursächlichen Wehr-Aufgaben des ‚Rettens, Bergens, Löschens und Schützens‘ sprechen wir auch die wichtige gemeinsame, ja familiäre Seite an. Für diese sozialen Aspekte der Feuerwehr-Arbeit sind die heutigen Zahlungen der sogenannten ‚Spritzenprämien‘ an die einzelnen Wehren gedacht. Vor rund 225 Jahren wurden nur die tatsächlichen Einsätze der ‚Spritzen‘, daher der immer noch gültige Name, belohnt. Es hieß ‚10 Reichstaler für die erste Feuerwehr am Brandort, 5 Reichstaler für die zweite Feuerwehr‘. Nachvollziehbar wollte man damals Anreize dafür schaffen, dass Kameraden möglichst schnell vor Ort waren, um zu retten, was unter Zeitaspekten und technischen Möglichkeiten noch zu retten war – was aber leider nicht ganz gerecht war. Die einzelnen Stützpunkte waren sowohl unterschiedlich mobil als auch personell unterschiedlich stark besetzt. Und in dichter besiedelten Regionen brannte es halt öfter als ‚direkt hinter dem Deich‘ … Heute sind die Zuständigkeiten kommunal geregelt, welche Wehr oder welche Wehren sich zum Brandort begeben. Eine ‚Spritzenprämie‘ wird aber immer noch gezahlt – und zwar gerecht verteilt!“
Heute kaum mehr vorstellbar, doch so lange ist es noch gar nicht her: Bis zum Jahr 1994 besaß die Ostfriesische Brandkasse das Monopol hinsichtlich der Gebäudefeuer-Versicherung. „Das heißt, dass bis vor 27 Jahren quasi 240 Jahre lang jedes Gebäude laut Gesetz gegen die Feuergefahren bei uns versichert sein musste“, informiert das Vorstandsmitglied Gerrit Wilken. „Als das Monopol dann fiel, wurde über die Einsatzprämie nur für die bei der Brandkasse versicherten Gebäude nachgedacht. Diese Diskussion war jedoch recht schnell wieder vom Tisch. Wir honorieren das Ehrenamt je nach Wehr-Größe bzw. ‑Ausrüstung und damit ihrer Anforderung je ‚Notfall‘ — und nicht nach ihren einzelnen Einsätzen.“
Tammo Keck, Fachverantwortlicher für das Feuerwehrwesen im Hause der Brandkasse: „Es gibt drei unterschiedliche Jahres-Beträge. Der Betrag richtet sich danach, ob es sich um eine Schwerpunkt‑, eine Stützpunktfeuerwehr oder um eine Feuerwehr mit Grundausstattung handelt, die 650,-, 450,- oder 250,- Euro erhalten. Insgesamt haben wir in Ostfriesland 11 Schwerpunktwehren, die somit in diesem Jahr 7.150 Euro erhalten, 57 Stützpunkte für die 25.650 Euro überwiesen werden, und 98 Wehren mit Grundausstattungen, denen wir 24.500 Euro zukommen lassen. Eigentlich nehmen wir anlässlich der jeweiligen Hauptversammlungen gern persönlich über unsere Geschäftsstellenleiter die Gelegenheit wahr, überreichen die Beträge und bedanken uns für den nun wirklich nicht selbstverständlichen Einsatz der Kameradinnen und Kameraden. In diesem Jahr haben natürlich keine Versammlungen stattgefunden – und so hat sich Ernst Hemmen angeboten, die Summen und den Dank entsprechend an ‚seine‘ Feuerwehrführungskräfte weiterzuleiten, während wir direkt überweisen.“
Thomas Weiss ergänzt: „Neben den ureigenen Aufgaben der Feuerwehr darf man gerade hier in Ostfriesland die gesellschaftspolitische Rolle der Wehren nicht vergessen! Die vielen zumeist ehrenamtlichen Einsätze und Tätigkeiten und der gelebte Kameradschaftsgeist sind einfach unbezahlbar. Und da gebührt den ostfriesischen Wehren mit insgesamt 10.941 Kameradinnen und Kameraden auch in den Altersabteilungen, Jugend- und Kinderfeuerwehren unser höchstes Lob! Jede/-r einzelne Feuerwehrfrau/-mann trägt dazu bei, dass wir alle uns in Ostfriesland ganz schön sicher fühlen können!“
„‚Stell‘ Dir vor, Du wählst die 112 – und keiner kommt!‘. Das wollen der Feuerwehrverband Ostfriesland und die Brandkasse unbedingt vermeiden“, schließt Ernst Hemmen. „Von einer ‚heilen Welt‘ möchte ich hier in unserem Ostfriesland nicht sprechen, aber groß beklagen können wir uns hinsichtlich der Anzahl unserer Mitglieder nicht. Das spricht für sich! Bei unseren zahlreichen gemeinsamen Einsätzen und Unternehmungen, auch den Übungen, sehen und erleben wir, wofür wir uns einsetzen! Und bei den inzwischen 53 Kinder- und 112 Jugendfeuerwehren mit den 847 bzw. 1829 Mitgliedern merken wir genau, wann ‚der Funke überspringt‘ … Bei uns lernen Kinder etwas für ihr Leben – mit einer ganzen Menge Spaß! Insofern bedanke ich mich im Namen der ostfriesischen Wehren bei der Brandkasse für ihre finanzielle Unterstützung, der Mitarbeit in unseren Projekten und den Hilfestellungen in unserem Alltag!“
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Wichtige Fragen im Alter? Der Senioren- und Pflegestützpunkt kommt zu Ihnen!
Gut beraten im Alter: Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer direkt vor Ort
Das Älterwerden und insbesondere das Thema Pflege bringen oft viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Wo finde ich Unterstützung? Welche Leistungen stehen mir zu? Welche Wohnformen gibt es? Um Antworten auf diese wichtigen Fragen zu geben, hat das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer sein Beratungsangebot deutlich ausgebaut.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer versteht sich als zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle. Das Besondere: Die Expertinnen und Experten sind nicht nur im Amt in Leer erreichbar, sondern kommen direkt zu den Menschen in die Region.
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Das Angebot: Kostenfrei, unabhängig und neutral
Die Arbeit des Stützpunktes umfasst das gesamte Themenspektrum rund um Senioren und Pflege. Das Angebot richtet sich an:
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Senioren
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Pflegebedürftige
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Angehörige
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alle Interessierten
In den Beratungsgesprächen werden individuelle Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Beratung ist dabei stets kostenfrei, unabhängig und neutral.
Der Stützpunkt informiert unter anderem über:
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Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen
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Pflegegerechte Wohnformen
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Seniorenrelevante Themen und Angebote
Termine vor Ort im April: Ansprechpartner sind für Sie da!
Damit Sie die Beratung unkompliziert in Anspruch nehmen können, ist der Senioren- und Pflegestützpunkt jeden Monat für mindestens zwei Stunden in zehn Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises vertreten.
Hier finden Sie die Sprechzeiten für den Monat April in der Übersicht:
Beratungen am Dienstag (jeweils 10:00 bis 12:00 Uhr)
| Ort / Gemeinde | Treffpunkt / Einrichtung | Termin im April |
| Rhauderfehn | Treffpunkt Anleger / Familienstützpunkt | 1. Dienstag im Monat |
| Uplengen | Upkamer | 2. Dienstag im Monat |
| Ostrhauderfehn | Rathaus | 3. Dienstag im Monat |
| Jümme | Rathaus | 4. Dienstag im Monat |
Beratungen am Donnerstag
| Ort / Gemeinde | Treffpunkt / Einrichtung | Uhrzeit | Termin im April |
| Bunde | Familienzentrum | 09:00 – 10:30 Uhr | 1. Donnerstag im Monat |
| Weener | Rathaus | 11:00 – 12:30 Uhr | 1. Donnerstag im Monat |
| Moormerland | Café Klönsnack | 10:00 – 12:00 Uhr | 2. Donnerstag im Monat |
| Jemgum | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 3. Donnerstag im Monat |
| Westoverledingen | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 3. Donnerstag im Monat |
| Hesel | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 4. Donnerstag im Monat |
Nutzen Sie dieses wohnortnahe Angebot und lassen Sie sich kompetent und vertraulich beraten.
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Handwerk in Ostfriesland rüstet sich gegen Cybercrime
Betriebe rüsten sich gegen Cybercrime: Handwerkskammer lädt zu Informationsabend ein
Maschinen, Apps und Cloud-Dienste sind längst Standard im Handwerksalltag. Doch mit der zunehmenden Digitalisierung wachsen auch die Risiken. Kriminelle haben es längst nicht mehr nur auf physische Werkzeuge und Maschinen abgesehen, sondern auch auf die Daten und Netzwerke von Betrieben. Einbruch ohne Brecheisen – die Gefahren lauern im Digitalen.
Um auf die wachsenden Bedrohungen durch Cyberangriffe aufmerksam zu machen und praxisnahe Lösungen aufzuzeigen, lädt die Handwerkskammer für Ostfriesland am Mittwoch, 8. April, um 17:30 Uhr zu einem kostenfreien Vortrag ein. Die Veranstaltung findet im Kammersaal der Handwerkskammer, Straße des Handwerks 2 in Aurich, statt.
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Referent Andreas Mühlbeier vom Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk wird unter dem Titel „Einbruch ohne Brecheisen: Die neuen Sicherheitsrisiken im Handwerk“ echte Beispiele aus dem Handwerk präsentieren, die zeigen, wie leicht Daten, Anlagen oder sogar Maschinen Ziel von Angriffen werden können. Im Fokus stehen typische Schwachstellen wie WLAN, Passwörter und Fernzugriffe. Auch die Verbindung von physischer und digitaler Sicherheit wird thematisiert. Die Teilnehmenden erhalten praxisnahe Tipps und eine Checkliste für mehr Sicherheit im Betrieb.
Die Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte, Mitarbeitende und alle, die im Betrieb digitale Technik nutzen. Da die Plätze begrenzt sind, ist eine Anmeldung bis zum 25. März erforderlich. Diese kann online unter http://www.hwk-aurich.de/sicherheitsrisiken erfolgen.
Bei Fragen steht Daniel Bigl, Berater für Innovation und Technologie der Handwerkskammer, telefonisch unter 04941 1797–60 oder per Mail an d.bigl@hwk-aurich.de gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich über die aktuellen Sicherheitsrisiken im Handwerk zu informieren und wertvolle Tipps für den Schutz Ihres Betriebs zu erhalten. Die Handwerkskammer freut sich auf Ihre Teilnahme!
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Leinenpflicht im Landkreis Leer: Schutz der Jungtiere ab April
Schutz der Kinderstube: Leinenpflicht im Landkreis Leer ab dem 1. April
Mit dem Einzug des Frühlings verwandeln sich Wälder, Wiesen und Parkanlagen in eine wichtige Kinderstube für zahlreiche wildlebende Tierarten. Um den Nachwuchs in dieser sensiblen Phase zu schützen, erinnert der Landkreis Leer an die gesetzliche Anleinpflicht, die jährlich vom 1. April bis zum 15. Juli gilt.
Rücksichtnahme in der Brut- und Setzzeit
Während der allgemeinen Brut‑, Setz- und Aufzuchtzeit sind Jungtiere besonders schutzbedürftig. Streunende oder stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr darstellen – oft reicht schon die bloße Störung aus, damit Elterntiere die Versorgung ihres Nachwuchses einstellen. Auch das weite Entfernen eines Hundes von der Begleitperson auf den Wegen kann bei Wildtieren erhebliche Stressreaktionen auslösen.
Gesetzliche Grundlagen und Geltungsbereiche
Gemäß § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) müssen Hunde in der freien Landschaft während dieses Zeitraums an der Leine geführt werden. Zur freien Landschaft zählen dabei:
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Waldflächen
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Flächen der übrigen freien Landschaft (auch innerhalb bebauter Ortsteile)
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Öffentliche Parks und Grünanlagen
In vielen Gebieten, wie etwa dem Evenburgpark, gilt aufgrund kommunaler Satzungen sogar eine ganzjährige Anleinpflicht. Ausnahmen bestehen lediglich für Hunde im rechtmäßigen Jagd‑, Rettungs- oder Polizeieinsatz.
Besonderheiten in Schutzgebieten
In zahlreichen Natur- und Landschaftsschutzgebieten, wie dem LSG Rheiderland, ist das Anleinen von Hunden unabhängig von der Jahreszeit verpflichtend. In sensiblen Zonen wie dem Naturschutzgebiet Fehntjer Tief und Umgebung Süd untersagt die Verordnung das Betreten für die Öffentlichkeit teilweise sogar vollständig.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Detaillierte Informationen und die jeweiligen Gebietsverordnungen sind auf der Internetseite des Landkreises Leer unter der Rubrik „Schutzgebiete“ einsehbar.
Ein verantwortungsbewusster Umgang beim Spaziergang trägt maßgeblich dazu bei, die Artenvielfalt in der Region zu bewahren und den Wildtieren eine ungestörte Aufzucht ihres Nachwuchses zu ermöglichen.
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