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Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Präsenz sichern, Gesundheit schützen”

In Niedersachsen gelten ab morgen (Mittwoch, 24.11.2021) weitere Maßnahmen zum Schutz des Schul- und Kitabetriebes vor dem Coronavirus SARS-CoV‑2. Unter anderem werden die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) auch im Unterricht am Platz auf die Schuljahrgänge 1 und 2 ausgedehnt, mehrtägige Schulfahrten bis Ende des Schulhalbjahres am 31. Januar 2022 untersagt und die 3G-Regeln für Schulbeschäftigte eingeführt, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärte.
Kultusminister Tonne: „Die Pandemie entwickelt sich äußerst dynamisch und geht zwangsläufig auch an den Kindern und Jugendlichen nicht spurlos vorbei. Hier haben wir auch aufgrund der bisher fehlenden Impfmöglichkeiten für die unter 12-Jährigen hohe Inzidenzen. Die allgemein schwierige Lage wirkt sich daher indirekt auch auf das System Schule aus. Wir verstärken den Schutzwall erneut, damit die Kinder und Jugendlichen weiterhin in die Schulen und Kitas gehen können.
Präsenz sichern, Gesundheit schützen — das ist die aktuelle Aufgabe angesichts des derzeitigen Pandemiegeschehens. Mit dem heute vorgelegten Maßnahmenkatalog setzen wir wirksame Maßnahmen um, damit dies weiterhin gelingt. Landesweite Schul- und Kitaschließungen soll es weiterhin nicht geben.”
Folgende Schutzmaßnahmen gelten neu zusätzlich ab Mittwoch, 24.11.2021:
I. Mund-Nasen-Bedeckung auch für Klassen 1 und 2:
Auch für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 und 2 gilt die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz befinden. Weiterhin gilt, dass in den Schulgebäuden die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, aber während der Pausen im Freien auf den Außengeländen, in den Mensen beim Essen und Trinken sowie beim Sportunterricht die Maske abgelegt werden kann. Auf die regelmäßigen „Maskenpausen” zirka alle 20 Minuten ist zu achten. Je jünger die Kinder, desto mehr Pausen sind vorzunehmen.
Es gelten grundsätzlich weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln und regelmäßiges Lüften.
II. Testungen plus „ABIT” — weniger Quarantäne notwendig:
Das Testkonzept — dreimal in der Schulwoche zu Hause — wird um den Baustein des „anlassbezogenen Intensivtestens” (ABIT) ergänzt. Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe — auch vollständig Geimpfte und Genesene — fünf Schultage hintereinander. Diese Folge kann abgebrochen werden, wenn sich der Verdachtsfall durch einen negativen PCR-Test nicht bestätigt. Damit wird „Testen statt Quarantäne” zum Regelvorgehen. Schulische Kontaktpersonen der Infizierten müssen fortan nicht mehr ermittelt und in Quarantäne geschickt werden — Anschärfungen durch die Gesundheitsämter sind nach wie vor im Einzelfall möglich. Dieses Vorgehen ist mit dem Landesgesundheitsamt abgestimmt.
III. 3G am Arbeitsplatz:
Für alle Beschäftigten gilt ab morgen am Arbeitsplatz 3G — das gesamte Schulpersonal muss nachweislich geimpft oder genesen oder getestet sein. Dieser Nachweis muss dokumentiert werden, die Nachweispflicht ist im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes festgelegt.
Nicht geimpftes oder genesenes Personal muss sich täglich testen. Zwei Tests stellt der Arbeitgeber für Testungen in der Schule unter Aufsicht. Drei Tests pro Woche müssen vom Personal eigenverantwortlich beigebracht werden, beispielsweise über Nachweise aus einem Testzentrum oder einer Apotheke.
Die Schulleitungen können für die Kontrolle zuständige Personen benennen. Geimpfte und Getestete können sich freiwillig anlassbezogen testen, soweit die Kapazitäten in der Schule es zulassen.
Auch bei den Kindertageseinrichtungen gilt 3G. Bei Abfragen und Kontrollen sind hier die Träger als Arbeitgeber in der Verantwortung.
IV. Klassenfahrten und Ausflüge:
Mehrtägige Schulfahrten im Sinne des Schulfahrtenerlasses ins In- und Ausland werden bis einschließlich 31. Januar 2022 untersagt. Bei eintägigen Fahrten und auch bei mehrtägigen Fahrten ist eine kurzfristige Stornierungsfrist (1 Woche) vorzusehen. Vor der Durchführung der Veranstaltung sollen die Schulen mit Blick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen prüfen, ob das pädagogische Interesse an der Veranstaltung das infektiologische Risiko überwiegt.
V. Schulveranstaltungen:
Veranstaltungen wie Adventsfeiern oder Weihnachtskonzerte sind in der Klassen- und Schulgemeinschaft möglich. Auf externe Besucherinnen und Besucher muss allerdings verzichtet werden. Das gilt auch für die Teilnahme Erziehungsberechtigter.
Elternabende und Elternsprechtage sollten vorrangig digital abgehalten werden. Sollten sie als Präsenzveranstaltungen ausgerichtet werden, gilt die 2G-Plus-Regel bei zusätzlicher durchgehender Maskenpflicht sowie Einhaltung der Abstandsregeln.
Kultusminister Tonne: „Wir passen das Regelwerk der pandemischen Lage an und unternehmen große Anstrengungen, den Schulbetrieb in Präsenz für die Schülerinnen und Schüler zu sichern. Damit einher gehen durchaus neue Verfahren, die sich erst einspielen müssen und eine weitere Herausforderung für die Schulen darstellen. Dafür gilt es Nachsicht aufzubringen. Kita und Schule sicherzustellen ist auch in der 4. Welle eine Herkulesaufgabe. Meinem Respekt können sich die Schulleitungen und Lehrkräfte, die Erzieherinnen und Erzieher und die pädagogischen Fachkräfte ebenso sicher sein wie meiner Unterstützung. Allen ist klar, dass es zur Sicherung des Präsenzbetriebes großer Anstrengungen bedarf. Diese Anstrengungen sind aber zwingend notwendig: Mehr denn je geht es um die Kinder und Jugendlichen!”
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Zunächst wird ermittelt, wo Lücken bestehen. Darauf aufbauend wird der aktuelle Stoff aufgearbeitet und gezielt auf Klassenarbeiten vorbereitet. Dadurch erhalten Schüler mehr Selbstsicherheit. Wohlfühlen und Motivation gehören im Schulfit zum Lernen selbstverständlich auch dazu. Die Schule macht wieder Spaß und die Noten verbessern sich. Durch das Vermitteln von Lerntechniken werden die Schüler in die Lage versetzt, eigenständig zu arbeiten. Ziel der Nachhilfe ist, dass die Schüler langfristig ohne fremde Hilfe lernen können.
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- Schullaufbahnberatung
- Dokumentation der Lernentwicklung
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Standort | Telefonnummer |
26789 Leer, Heisfelder Straße 2 | 0491 — 5951 |
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Leer 1945: Gedenken an fünf ermordete Freiheitskämpfer – Die grausame Spur des „Hauptmann Herold“

Im Vordergrund: Bürgermeister Claus-Peter Horst und Referentin Lea Horstmann. Im gut besuchten historischen Festsaal des Rathauses schilderte Horstmann die grausamen Verbrechen von Willi Herold – rund 80 Gäste verfolgten ihren eindringlichen Vortrag zur Erinnerung und Mahnung.
Gedenken an fünf niederländische Widerstandskämpfer – Erinnerung an die Opfer von Westerhammrich
Leer, 25. April 2025 – In einer bewegenden Gedenkfeier erinnerte die Stadt Leer heute an die grausame Ermordung von fünf niederländischen Freiheitskämpfern, die vor genau 80 Jahren von dem berüchtigten Kriegsverbrecher Willi Herold erschossen wurden. Angehörige der Opfer, Vertreter der Stadt und zahlreiche Bürger versammelten sich am historischen Tatort im Westerhammrich, um Blumen und Kränze niederzulegen und der Opfer zu gedenken.
Trauer und Erinnerung am Ort des Verbrechens
Die Gedenkveranstaltung am Nachmittag wurde von Bürgermeister Claus-Peter Horst begleitet. Gemeinsam mit Ratsabgeordneten, Angehörigen der Opfer und Bürgerinnen und Bürgern gedachte er der niederländischen Widerstandskämpfer Kornelis Pieter Fielstra, Johannes Gerhardus Kok, Carolus Henricus Hubertus Magermans, Johannes Adrianus Magermans und Johannes Verbiest. Unter den Anwesenden waren auch Kees Fielstra, Sohn eines der Opfer, sowie seine Tochter Debbie, sein Neffe Kees Bakker mit Ehefrau Saakje und John van Hengelaar, der Neffe des getöteten Johannes Verbiest.
Seit einigen Jahren erinnert eine Gedenktafel im Westerhammrich an das grausame Verbrechen, das sich hier am 21. April 1945 ereignete – nur wenige Tage vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs.
Rosen am Rathaus – historische Verbindung zum Verbrechen
Bereits am Vormittag hatten Angehörige sowie Vertreter der Stadt Rosen an einer weiteren Gedenktafel am Seiteneingang des Rathauses niedergelegt. Während der Kriegsjahre war im Leeraner Rathaus auch eine Polizeiwache mit Gefängniszellen untergebracht. Hier waren die fünf Niederländer vorübergehend inhaftiert, bevor Herold sie aus dem Gefängnis holen ließ und auf eigene Faust ein Standgericht abhielt.
Herold: Der falsche Hauptmann und seine blutige Spur
Ein Vortrag im historischen Festsaal der Stadt vertiefte am Abend das historische Verständnis für die Ereignisse rund um Willi Herold. Lea Horstmann, studentische Mitarbeiterin der Gedenkstätte Esterwegen, schilderte vor rund 80 Zuhörern die Gewalttaten Herolds und seiner Männer.
Der damals erst 19-jährige Gefreite Herold hatte sich eine Hauptmanns-Uniform angeeignet und sich damit eigenmächtig zum Offizier erklärt. Was folgte, war eine grausame Mordserie, unter anderem im Emslandlager Aschendorfermoor, wo er und seine Gefolgsleute zwischen dem 11. und 20. April 1945 mindestens 172 Gefangene ermordeten. Besonders schockierend war das Massaker vom 12. April, bei dem Herold ein Flakgeschütz gegen Häftlinge einsetzen ließ – anschließend kamen Maschinengewehre und Handgranaten zum Einsatz.
Die letzte Etappe: Leer und das Todesurteil für die fünf Niederländer
Am 21. April 1945 traf Herolds Truppe in Leer ein und bezog Quartier im damaligen Hotel Oranien in der Brunnenstraße. Dort ließ er sich die fünf niederländischen Zivilisten aus dem Polizeigefängnis im Rathaus überstellen. Sie waren nach Leer gekommen, um niederländische Zwangsarbeiter zurück in ihre Heimat zu bringen – eine humanitäre Mission, die mit dem Leben bezahlt wurde.
Bei einem sogenannten Standgericht im Gasthof Schützengarten in Heisfelde verurteilte Herold die Männer zum Tode. Ohne rechtliche Grundlage, ohne Anhörung, ohne Verteidigung. „Er war wie von Sinnen, geradezu wahnsinnig“, beschrieb Lea Horstmann den Zustand des falschen Offiziers.
Nachkriegsjustiz: Herolds Ende
Herold wurde am 23. Mai 1945 von der Royal Navy in Wilhelmshaven verhaftet. Ein britisches Militärgericht verurteilte ihn zum Tode – die Hinrichtung erfolgte im Dezember 1946 in Wolfenbüttel. Im Vorfeld hatte Herold auf Anweisung der britischen Militärverwaltung bei der Exhumierung der rund 195 Leichen geholfen, die er und seine Männer im Aschendorfermoor verscharrt hatten.
Mahnung für die Zukunft
Die heutige Gedenkfeier in Leer ist nicht nur ein Zeichen des Erinnerns, sondern auch ein Appell gegen das Vergessen. Bürgermeister Horst betonte in seiner Ansprache, wie wichtig es sei, „die Geschichten der Opfer sichtbar zu machen und wachzuhalten – für eine Zukunft, in der Menschlichkeit, Rechtsstaatlichkeit und Frieden an erster Stelle stehen.“
Die Namen der fünf niederländischen Widerstandskämpfer leben weiter – nicht nur auf der Gedenktafel im Westerhammrich, sondern im Bewusstsein einer Stadt, die sich ihrer Verantwortung stellt.
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Uplengen — Cramer GmbH feiert Umzug mit Tag der offenen Tür


Kreativräume zum Anfassen – Gestaltungsideen erleben
„Wir wollten einen Ort schaffen, an dem Kunden Materialien erleben, Konzepte entwickeln und gemeinsam planen können“, sagt Geschäftsführer Andreas Meyer. In der Ausstellung wird Design greifbar: Holzfächer, Wandmuster und echte Bodenstrukturen laden zum Ausprobieren ein. Die Verbindung aus Fachberatung und Haptik macht die Ausstellung zu einem Erlebnis für alle Sinne.
Persönliche Beratung mit Erfahrung und Handschlagqualität
Das Team der Cramer GmbH setzt auf individuelle Beratung – vom Erstgespräch bis zur Umsetzung. Die Kombination aus handwerklicher Präzision und kreativer Planung ist seit jeher Markenzeichen des Betriebs. Als Meister- und Ausbildungsbetrieb mit langjähriger Erfahrung steht das Unternehmen für Qualität und Kundenorientierung.
Komplettes Leistungsspektrum bleibt erhalten
Am neuen Standort bietet die Cramer GmbH weiterhin das gewohnte Leistungsspektrum:
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Maler- und Lackierarbeiten
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Parkettverlegung und ‑pflege
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Tapezier- und Glaserarbeiten
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Fassadengestaltung und Fensteranstriche
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Designbeläge, Linoleum, Vinyl und mehr
Zuverlässigkeit, Termintreue und hochwertige Ergebnisse stehen dabei im Mittelpunkt.

Zentral gelegen – gut erreichbar für Kunden aus der Region
Mit der neuen Adresse in der Kreismoorstraße 4 in Uplengen ist die Cramer GmbH nun direkt an der A28 gelegen – ideal erreichbar für Kunden aus dem Ammerland, Leer, Westerstede, Oldenburg und Umgebung. Die regulären Öffnungszeiten bleiben bestehen:
🕘 Montag bis Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr
🕘 Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr
Seit 2016 Handwerk mit Haltung – jetzt mit frischem Wind
Die Cramer GmbH steht seit ihrer Gründung im Jahr 2016 für kreatives Handwerk mit Herz und Verstand. Der neue Standort ist Ausdruck eines klaren Zukunftskurses: moderne Infrastruktur, mehr Raum für Ideen und ein inspirierender Showroom, der Beratung und Gestaltung vereint.
📍 Kontakt zur Cramer GmbH
Cramer GmbH
Kreismoorstraße 4
26670 Uplengen
📞 Tel.: 0 44 89 / 30 03 030
📧 E‑Mail: info@cramer-detern.de
🌐 Web: www.cramer-detern.de
Mitglied bei: Handwerkskammer für Ostfriesland, IHK für Ostfriesland und Papenburg
Cramer GmbH – Regional verwurzelt, über BauWoLe.de einfach gefunden
Uplengen/Region – Wer auf der Suche nach hochwertigen Handwerksleistungen in Ostfriesland oder dem Emsland ist, trifft mit der Cramer GmbH eine hervorragende Wahl. Als professioneller Maler‑, Parkett- und Bodenlegerbetrieb mit Sitz in Uplengen ist das Unternehmen nun auch offizieller Partner von BauWoLe.de – der Online-Plattform, die Top-Handwerker aus der Region präsentiert.

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