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Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Präsenz sichern, Gesundheit schützen”
In Niedersachsen gelten ab morgen (Mittwoch, 24.11.2021) weitere Maßnahmen zum Schutz des Schul- und Kitabetriebes vor dem Coronavirus SARS-CoV‑2. Unter anderem werden die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) auch im Unterricht am Platz auf die Schuljahrgänge 1 und 2 ausgedehnt, mehrtägige Schulfahrten bis Ende des Schulhalbjahres am 31. Januar 2022 untersagt und die 3G-Regeln für Schulbeschäftigte eingeführt, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärte.
Kultusminister Tonne: „Die Pandemie entwickelt sich äußerst dynamisch und geht zwangsläufig auch an den Kindern und Jugendlichen nicht spurlos vorbei. Hier haben wir auch aufgrund der bisher fehlenden Impfmöglichkeiten für die unter 12-Jährigen hohe Inzidenzen. Die allgemein schwierige Lage wirkt sich daher indirekt auch auf das System Schule aus. Wir verstärken den Schutzwall erneut, damit die Kinder und Jugendlichen weiterhin in die Schulen und Kitas gehen können.
Präsenz sichern, Gesundheit schützen — das ist die aktuelle Aufgabe angesichts des derzeitigen Pandemiegeschehens. Mit dem heute vorgelegten Maßnahmenkatalog setzen wir wirksame Maßnahmen um, damit dies weiterhin gelingt. Landesweite Schul- und Kitaschließungen soll es weiterhin nicht geben.”
Folgende Schutzmaßnahmen gelten neu zusätzlich ab Mittwoch, 24.11.2021:
I. Mund-Nasen-Bedeckung auch für Klassen 1 und 2:
Auch für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 und 2 gilt die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz befinden. Weiterhin gilt, dass in den Schulgebäuden die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, aber während der Pausen im Freien auf den Außengeländen, in den Mensen beim Essen und Trinken sowie beim Sportunterricht die Maske abgelegt werden kann. Auf die regelmäßigen „Maskenpausen” zirka alle 20 Minuten ist zu achten. Je jünger die Kinder, desto mehr Pausen sind vorzunehmen.
Es gelten grundsätzlich weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln und regelmäßiges Lüften.
II. Testungen plus „ABIT” — weniger Quarantäne notwendig:
Das Testkonzept — dreimal in der Schulwoche zu Hause — wird um den Baustein des „anlassbezogenen Intensivtestens” (ABIT) ergänzt. Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe — auch vollständig Geimpfte und Genesene — fünf Schultage hintereinander. Diese Folge kann abgebrochen werden, wenn sich der Verdachtsfall durch einen negativen PCR-Test nicht bestätigt. Damit wird „Testen statt Quarantäne” zum Regelvorgehen. Schulische Kontaktpersonen der Infizierten müssen fortan nicht mehr ermittelt und in Quarantäne geschickt werden — Anschärfungen durch die Gesundheitsämter sind nach wie vor im Einzelfall möglich. Dieses Vorgehen ist mit dem Landesgesundheitsamt abgestimmt.
III. 3G am Arbeitsplatz:
Für alle Beschäftigten gilt ab morgen am Arbeitsplatz 3G — das gesamte Schulpersonal muss nachweislich geimpft oder genesen oder getestet sein. Dieser Nachweis muss dokumentiert werden, die Nachweispflicht ist im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes festgelegt.
Nicht geimpftes oder genesenes Personal muss sich täglich testen. Zwei Tests stellt der Arbeitgeber für Testungen in der Schule unter Aufsicht. Drei Tests pro Woche müssen vom Personal eigenverantwortlich beigebracht werden, beispielsweise über Nachweise aus einem Testzentrum oder einer Apotheke.
Die Schulleitungen können für die Kontrolle zuständige Personen benennen. Geimpfte und Getestete können sich freiwillig anlassbezogen testen, soweit die Kapazitäten in der Schule es zulassen.
Auch bei den Kindertageseinrichtungen gilt 3G. Bei Abfragen und Kontrollen sind hier die Träger als Arbeitgeber in der Verantwortung.
IV. Klassenfahrten und Ausflüge:
Mehrtägige Schulfahrten im Sinne des Schulfahrtenerlasses ins In- und Ausland werden bis einschließlich 31. Januar 2022 untersagt. Bei eintägigen Fahrten und auch bei mehrtägigen Fahrten ist eine kurzfristige Stornierungsfrist (1 Woche) vorzusehen. Vor der Durchführung der Veranstaltung sollen die Schulen mit Blick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen prüfen, ob das pädagogische Interesse an der Veranstaltung das infektiologische Risiko überwiegt.
V. Schulveranstaltungen:
Veranstaltungen wie Adventsfeiern oder Weihnachtskonzerte sind in der Klassen- und Schulgemeinschaft möglich. Auf externe Besucherinnen und Besucher muss allerdings verzichtet werden. Das gilt auch für die Teilnahme Erziehungsberechtigter.
Elternabende und Elternsprechtage sollten vorrangig digital abgehalten werden. Sollten sie als Präsenzveranstaltungen ausgerichtet werden, gilt die 2G-Plus-Regel bei zusätzlicher durchgehender Maskenpflicht sowie Einhaltung der Abstandsregeln.
Kultusminister Tonne: „Wir passen das Regelwerk der pandemischen Lage an und unternehmen große Anstrengungen, den Schulbetrieb in Präsenz für die Schülerinnen und Schüler zu sichern. Damit einher gehen durchaus neue Verfahren, die sich erst einspielen müssen und eine weitere Herausforderung für die Schulen darstellen. Dafür gilt es Nachsicht aufzubringen. Kita und Schule sicherzustellen ist auch in der 4. Welle eine Herkulesaufgabe. Meinem Respekt können sich die Schulleitungen und Lehrkräfte, die Erzieherinnen und Erzieher und die pädagogischen Fachkräfte ebenso sicher sein wie meiner Unterstützung. Allen ist klar, dass es zur Sicherung des Präsenzbetriebes großer Anstrengungen bedarf. Diese Anstrengungen sind aber zwingend notwendig: Mehr denn je geht es um die Kinder und Jugendlichen!”
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Wir sind die Profis in Sachen Nachhilfe
Die Quälerei mit den Hausaufgaben, die Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Tests – das alles nervt.
Schulstress führt zu Ängsten der Schüler und sorgenvoller Hilflosigkeit der Eltern. Dass dabei der Spaß am Lernen verloren geht, überrascht niemanden. Deshalb reagieren Kinder manchmal auch aggressiv und abwehrend auf alles, was mit Schule und Lernen zu tun hat.
Ursachen von Schulproblemen
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Aber wie findet man die richtige Unterstützung?
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Nachhilfe: Der Unterricht
In Minigruppen (max. vier Schüler) und im Einzelunterricht wird individuell auf die Probleme der Schüler eingegangen. Zu Beginn der Nachhilfe wird gemeinsam mit dem Schüler und seinen Eltern ein Unterrichtskonzept zur Förderung entwickelt und umgesetzt. Durch die Zusammenarbeit mit kompetenten Spezialisten aus anderen Fachbereichen – soweit gewünscht – können wir an tieferliegende Ursachen der Lernschwierigkeiten herangehen und sie beheben. Dies können z.B. Teilleistungsschwächen, AD(H)S oder Lernblockaden sein.
Zunächst wird ermittelt, wo Lücken bestehen. Darauf aufbauend wird der aktuelle Stoff aufgearbeitet und gezielt auf Klassenarbeiten vorbereitet. Dadurch erhalten Schüler mehr Selbstsicherheit. Wohlfühlen und Motivation gehören im Schulfit zum Lernen selbstverständlich auch dazu. Die Schule macht wieder Spaß und die Noten verbessern sich. Durch das Vermitteln von Lerntechniken werden die Schüler in die Lage versetzt, eigenständig zu arbeiten. Ziel der Nachhilfe ist, dass die Schüler langfristig ohne fremde Hilfe lernen können.
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Unsere Leistungen
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Fragen? – Hier gibt’s Infos:
| Standort | Telefonnummer |
| 26789 Leer, Heisfelder Straße 2 | 0491 — 5951 |
| 26802 Moormerland, Rudolf-Eucken-Straße 14 | 04954 — 8789 |
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Stadt Leer: Ohlthaverstraße ab April voll gesperrt: Mehrere Bauabschnitte geplant
Vollsperrung der Ohlthaverstraße: Umfangreicher Straßenausbau ab April geplant
In Kürze beginnen in der Ohlthaverstraße umfassende Bauarbeiten. Aufgrund eines geplanten Straßenausbaus muss die Strecke gemäß § 45 StVO für den gesamten Durchgangsverkehr voll gesperrt werden. Die Maßnahme startet am 7. April 2026 und wird voraussichtlich bis zum 31. August 2026 andauern.
Durchführung in vier Bauabschnitten
Um die unvermeidbaren Beeinträchtigungen für den Verkehr so gering wie möglich zu halten, wurde die Baumaßnahme in mehrere Phasen unterteilt:
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1. und 2. Bauabschnitt (07. April bis 13. Juni 2026): Sanierung der Fahrbahnoberfläche zwischen Hermann-Lange-Ring und Hermann-Tempel-Ring.
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3. Bauabschnitt (14. Juni bis 25. Juli 2026): Arbeiten im Bereich vom Hermann-Tempel-Ring bis zum Wendekamp.
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4. Bauabschnitt (26. Juli bis 31. August 2026): Ausbau des Abschnitts vom Wendekamp bis zum Pastorenkamp.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Zeiträumen um Orientierungswerte handelt. Witterungsbedingte Verzögerungen oder bautechnische Unterbrechungen können zu Abweichungen im Zeitplan führen.
Informationen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer
Die betroffenen Anlieger erhalten zusätzlich zu dieser öffentlichen Bekanntmachung eine gesonderte schriftliche Information. Wer während der Bauphase zwingend auf sein Kraftfahrzeug angewiesen ist, wird gebeten, dieses rechtzeitig außerhalb der jeweiligen Sperrzonen abzustellen.
Die fußläufige Erreichbarkeit der Grundstücke bleibt während der gesamten Bauzeit garantiert. Auch Radfahrer können den Baustellenbereich weiterhin passieren.
Umleitung und Inkrafttreten
Für den Kraftfahrzeugverkehr wird eine Umleitung eingerichtet. Diese führt über folgende Straßen:
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Pastorenkamp
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Edzardstraße
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Wendekamp
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Hermann-Tempel-Ring
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Hermann-Lange-Ring
Die verkehrsbehördlichen Anordnungen treten offiziell mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
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Endspurt für „Blinkfüür 2026“: Jetzt ehrenamtliche Vorbilder im Landkreis vorschlagen
Endspurt für das „Blinkfüür 2026“: Jetzt noch ehrenamtliche Vorbilder vorschlagen
Das Ehrenamt ist der Leuchtturm unserer Gesellschaft – und genau dieses Engagement würdigt der Landkreis Leer auch in diesem Jahr wieder mit der Auszeichnung „Blinkfüür“. Wer Menschen kennt, die sich in besonderer Weise für das Gemeinwohl einsetzen, hat nur noch wenig Zeit: Die Vorschlagsfrist endet am 30. April.
20 Jahre Anerkennung für herausragendes Engagement
Bereits zum 20. Mal in Folge wird der Preis an Personen verliehen, die in den Bereichen Kultur, Soziales, Sport oder innerhalb von Gruppen und Vereinen Herausragendes leisten. Der Name „Blinkfüür“ (Leuchtfeuer) symbolisiert dabei die richtungsweisende Funktion, die Freiwillige für das Zusammenleben in der Region einnehmen.
Der offizielle Startschuss für die diesjährige Runde fiel Anfang des Jahres durch den Initiativkreis, bestehend aus Landrat Matthias Groote, der Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann und Carsten Mohr von der Sparkasse LeerWittmund.
So können Vorschläge eingereicht werden
Bis Ende April können Bürgerinnen und Bürger ihre Favoriten nominieren. Wichtig ist dabei eine kurze Begründung, die Art und Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit sowie die besonderen Verdienste der Person hervorhebt.
Folgende Wege stehen für die Abgabe zur Verfügung:
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Online: Direkt über das Formular auf www.wirpackenfreiwilligan.de/Blinkfüür
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E‑Mail: An blinkfueuer@lkleer.de
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Post: Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur, Bergmannstr. 37, 26789 Leer
Auswahlverfahren und Verleihung
Nach Ende der Frist trifft eine Fachjury eine Vorauswahl, über die der Kreisausschuss abschließend entscheidet. Die feierliche Verleihung der Auszeichnungen ist für den Sommer 2026 geplant.
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Kostenlose Weiterbildung zum Vereinsmanager: Neue Termine für Ehrenamtliche
Professionalisierung im Ehrenamt: Neue Termine für die Weiterbildung zum Vereinsmanager
Die Anforderungen an die Führung und Organisation von Vereinen wachsen stetig. Um ehrenamtlich Engagierte – von Übungsleitern bis hin zu Vorstandsmitgliedern – optimal auf diese Herausforderungen vorzubereiten, bietet der Landkreis Leer erneut die kostenlose Weiterbildung zum “Vereinsmanager” an. Das Programm wird durch die Europäische Union und das Land Niedersachsen gefördert und vermittelt praxisnahes Fachwissen für die tägliche Vereinsarbeit.
Flexibilität durch modularen Aufbau
Die Weiterbildung umfasst insgesamt neun Module, die unabhängig voneinander gebucht werden können. Da die Inhalte nicht aufeinander aufbauen, ist ein individueller Einstieg jederzeit möglich. Die Themengebiete decken alle zentralen Aspekte einer modernen Vereinsführung ab:
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Strategische Vereinsführung und Organisationsentwicklung
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Fundraising und Finanzierungsmöglichkeiten
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Rechtliche Grundlagen sowie Haftungsfragen
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Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederakquise
Um den Teilnehmenden eine maximale Flexibilität zu bieten, findet der Unterricht in einer Mischung aus Online-Seminaren und Präsenzveranstaltungen statt.
Zertifikat und Bildungsurlaub
Wer die gesamte Weiterbildung im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten absolviert, erhält das offizielle Zertifikat “Vereinsmanager/in”. Besonders kompakt lässt sich dieses Wissen im Rahmen eines einstündigen Bildungsurlaubs vom 8. bis 12. Juni 2026 erwerben. Alternativ steht die Einzelbuchung spezifischer Module offen, um gezielt Wissen in ausgewählten Bereichen zu vertiefen.
Informationen und Anmeldung
Detaillierte Inhalte zu den einzelnen Modulen sowie das Anmeldeformular sind auf der Website des Landkreises verfügbar:
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Kontakt: Projektleiterin Anja Lücht steht für Rückfragen unter 0491 926 4047 oder per E‑Mail an ehrenamt@lkleer.de zur Verfügung.
Beitragsbild — Symbolfoto / KI
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