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Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Präsenz sichern, Gesundheit schützen”
In Niedersachsen gelten ab morgen (Mittwoch, 24.11.2021) weitere Maßnahmen zum Schutz des Schul- und Kitabetriebes vor dem Coronavirus SARS-CoV‑2. Unter anderem werden die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) auch im Unterricht am Platz auf die Schuljahrgänge 1 und 2 ausgedehnt, mehrtägige Schulfahrten bis Ende des Schulhalbjahres am 31. Januar 2022 untersagt und die 3G-Regeln für Schulbeschäftigte eingeführt, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärte.
Kultusminister Tonne: „Die Pandemie entwickelt sich äußerst dynamisch und geht zwangsläufig auch an den Kindern und Jugendlichen nicht spurlos vorbei. Hier haben wir auch aufgrund der bisher fehlenden Impfmöglichkeiten für die unter 12-Jährigen hohe Inzidenzen. Die allgemein schwierige Lage wirkt sich daher indirekt auch auf das System Schule aus. Wir verstärken den Schutzwall erneut, damit die Kinder und Jugendlichen weiterhin in die Schulen und Kitas gehen können.
Präsenz sichern, Gesundheit schützen — das ist die aktuelle Aufgabe angesichts des derzeitigen Pandemiegeschehens. Mit dem heute vorgelegten Maßnahmenkatalog setzen wir wirksame Maßnahmen um, damit dies weiterhin gelingt. Landesweite Schul- und Kitaschließungen soll es weiterhin nicht geben.”
Folgende Schutzmaßnahmen gelten neu zusätzlich ab Mittwoch, 24.11.2021:
I. Mund-Nasen-Bedeckung auch für Klassen 1 und 2:
Auch für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 und 2 gilt die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz befinden. Weiterhin gilt, dass in den Schulgebäuden die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, aber während der Pausen im Freien auf den Außengeländen, in den Mensen beim Essen und Trinken sowie beim Sportunterricht die Maske abgelegt werden kann. Auf die regelmäßigen „Maskenpausen” zirka alle 20 Minuten ist zu achten. Je jünger die Kinder, desto mehr Pausen sind vorzunehmen.
Es gelten grundsätzlich weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln und regelmäßiges Lüften.
II. Testungen plus „ABIT” — weniger Quarantäne notwendig:
Das Testkonzept — dreimal in der Schulwoche zu Hause — wird um den Baustein des „anlassbezogenen Intensivtestens” (ABIT) ergänzt. Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe — auch vollständig Geimpfte und Genesene — fünf Schultage hintereinander. Diese Folge kann abgebrochen werden, wenn sich der Verdachtsfall durch einen negativen PCR-Test nicht bestätigt. Damit wird „Testen statt Quarantäne” zum Regelvorgehen. Schulische Kontaktpersonen der Infizierten müssen fortan nicht mehr ermittelt und in Quarantäne geschickt werden — Anschärfungen durch die Gesundheitsämter sind nach wie vor im Einzelfall möglich. Dieses Vorgehen ist mit dem Landesgesundheitsamt abgestimmt.
III. 3G am Arbeitsplatz:
Für alle Beschäftigten gilt ab morgen am Arbeitsplatz 3G — das gesamte Schulpersonal muss nachweislich geimpft oder genesen oder getestet sein. Dieser Nachweis muss dokumentiert werden, die Nachweispflicht ist im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes festgelegt.
Nicht geimpftes oder genesenes Personal muss sich täglich testen. Zwei Tests stellt der Arbeitgeber für Testungen in der Schule unter Aufsicht. Drei Tests pro Woche müssen vom Personal eigenverantwortlich beigebracht werden, beispielsweise über Nachweise aus einem Testzentrum oder einer Apotheke.
Die Schulleitungen können für die Kontrolle zuständige Personen benennen. Geimpfte und Getestete können sich freiwillig anlassbezogen testen, soweit die Kapazitäten in der Schule es zulassen.
Auch bei den Kindertageseinrichtungen gilt 3G. Bei Abfragen und Kontrollen sind hier die Träger als Arbeitgeber in der Verantwortung.
IV. Klassenfahrten und Ausflüge:
Mehrtägige Schulfahrten im Sinne des Schulfahrtenerlasses ins In- und Ausland werden bis einschließlich 31. Januar 2022 untersagt. Bei eintägigen Fahrten und auch bei mehrtägigen Fahrten ist eine kurzfristige Stornierungsfrist (1 Woche) vorzusehen. Vor der Durchführung der Veranstaltung sollen die Schulen mit Blick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen prüfen, ob das pädagogische Interesse an der Veranstaltung das infektiologische Risiko überwiegt.
V. Schulveranstaltungen:
Veranstaltungen wie Adventsfeiern oder Weihnachtskonzerte sind in der Klassen- und Schulgemeinschaft möglich. Auf externe Besucherinnen und Besucher muss allerdings verzichtet werden. Das gilt auch für die Teilnahme Erziehungsberechtigter.
Elternabende und Elternsprechtage sollten vorrangig digital abgehalten werden. Sollten sie als Präsenzveranstaltungen ausgerichtet werden, gilt die 2G-Plus-Regel bei zusätzlicher durchgehender Maskenpflicht sowie Einhaltung der Abstandsregeln.
Kultusminister Tonne: „Wir passen das Regelwerk der pandemischen Lage an und unternehmen große Anstrengungen, den Schulbetrieb in Präsenz für die Schülerinnen und Schüler zu sichern. Damit einher gehen durchaus neue Verfahren, die sich erst einspielen müssen und eine weitere Herausforderung für die Schulen darstellen. Dafür gilt es Nachsicht aufzubringen. Kita und Schule sicherzustellen ist auch in der 4. Welle eine Herkulesaufgabe. Meinem Respekt können sich die Schulleitungen und Lehrkräfte, die Erzieherinnen und Erzieher und die pädagogischen Fachkräfte ebenso sicher sein wie meiner Unterstützung. Allen ist klar, dass es zur Sicherung des Präsenzbetriebes großer Anstrengungen bedarf. Diese Anstrengungen sind aber zwingend notwendig: Mehr denn je geht es um die Kinder und Jugendlichen!”
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MOIN tritt zur Stadtratswahl in Leer an
Von links nach rechts: Michael Runden, Jörg Kromminga, Teelke (steht das ganze Jahr dort – aber nicht zur Wahl), Sonja Strohmeier und Matthias Holthius vor dem Bünting‑Stammhaus in der Leeraner Altstadt. Die vier MOIN‑Kandidierenden wollen bei der Stadtratswahl im September ins Leeraner Rathaus einziehen.
MOIN kündigt Teilnahme an der Stadtratswahl in Leer an
Die Wählergemeinschaft MOIN hat in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass sie bei der Stadtratswahl in Leer am 13. September antreten wird. Die Gruppe formuliert darin den Anspruch, eine sachliche, bürgernahe und unabhängige Kommunalpolitik zu verfolgen, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellt.
Breites Themenspektrum für die kommenden Jahre
Wie es in der Mitteilung heißt, steht die Stadt Leer vor einer Reihe wichtiger Entscheidungen. Dazu zählen die Entwicklung des geplanten Bildungscampus, die Verkehrssituation, die Zukunft der Schulen, Sporthallen und Sportanlagen, die finanzielle Stabilität des städtischen Haushalts sowie eine langfristig tragfähige und nachhaltige Stadtentwicklung. Diese Themen würden die kommunale Entwicklung der kommenden Jahre maßgeblich prägen.
Bildungscampus: Forderung nach offener Diskussion
Besonders beim Bildungscampus sieht MOIN nach eigenen Angaben die Notwendigkeit einer „offenen und ehrlichen Diskussion“. Investitionen in Bildung seien Investitionen in die Zukunft der Stadt, gleichzeitig müssten Großprojekte wirtschaftlich tragfähig geplant werden. Die Bürgerinnen und Bürger hätten ein Recht darauf zu erfahren, welche Kosten entstehen, welche Alternativen geprüft wurden und welche langfristigen Folgen für den Haushalt zu erwarten seien.
Verkehrssituation: Bedarf an neuen Konzepten
Auch die Verkehrssituation in Leer wird in der Pressemitteilung kritisch bewertet. Staus, fehlende Verkehrslenkung und eine unzureichende Abstimmung zwischen den Verkehrsteilnehmern belasteten Bürger und Wirtschaft gleichermaßen. MOIN spricht sich für praktikable Lösungen aus, die den Verkehrsfluss verbessern, die Innenstadt stärken und zugleich Klimaschutz und Lebensqualität berücksichtigen.
Finanzpolitik: Verantwortung gegenüber kommenden Generationen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt laut Mitteilung auf der Haushalts- und Finanzpolitik. Die Stadt benötige eine solide Finanzplanung, die notwendige Investitionen ermögliche, ohne kommende Generationen übermäßig zu belasten. Jeder eingesetzte Euro müsse nachvollziehbar und verantwortungsvoll verwendet werden.
Unabhängige kommunale Kraft
MOIN beschreibt sich als unabhängige Kraft, die weniger parteipolitische Auseinandersetzungen und mehr Sachpolitik in Leer anstrebe. Der Fokus liege auf konkreten Herausforderungen vor Ort und nicht auf ideologischen Debatten. Eine lebendige Demokratie lebe von unterschiedlichen Meinungen, gegenseitigem Respekt und dem Willen, gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden.
Kandidierende
Für die Stadtratswahl treten laut Pressemitteilung folgende Personen an:
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Wahlbereich 1: Michael Runden, Matthias Holthius
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Wahlbereich 2: Jörg Kromminga, Sonja Strohmeier

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Südring wird am 1. Juli halbseitig gesperrt – das solltet ihr wissen!
B 70 in Leer: Südring wird am 1. Juli halbseitig gesperrt
Am Mittwoch, 1. Juli, müssen sich Verkehrsteilnehmer in Leer auf Einschränkungen einstellen: Für den Einbau einer neuen Gewichtsmessung im Bereich der Ledabrücke wird der Südring im Zuge der B 70 halbseitig gesperrt. Die Arbeiten finden von 9 bis 15 Uhr statt und dauern damit nur einen Tag.
Der Verkehr kann die Baustelle weiter passieren. Eine mobile Absperrtafel sorgt für die Verkehrsführung – eine Ampelregelung ist nicht notwendig. Dennoch weist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, darauf hin, dass es zeitweise zu Verkehrsbehinderungen kommen kann. Die Behörde bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen.
Warum wird gebaut? – Hintergrund zur neuen Gewichtsmessung
Die Ledabrücke im Zuge der B 70 ist seit 2024 auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen begrenzt. Um die bestehende Brücke bis zur Fertigstellung des Neubaus möglichst lange befahrbar zu halten, wird nun eine technische Einrichtung installiert.
Diese zeigt künftig direkt an der Brücke an, wenn ein Fahrzeug zu schwer ist. Damit soll verhindert werden, dass überladene Fahrzeuge die ohnehin belastete Brücke weiter beschädigen. Die neue Anlage hilft dabei, die Gewichtsbegrenzung zuverlässig einzuhalten und die Brücke zu schützen, bis der Neubau fertiggestellt ist.
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Hafenfest in Ditzum – Fähre kann keine Autos transportieren
Fähre Ditzum–Petkum: Wegen Hafenfest kein Autotransport am Wochenende
Am kommenden Wochenende, 4. und 5. Juli, steht in Ditzum alles im Zeichen des Hafenfestes. Die Veranstaltung sorgt für eine Vollsperrung des Hafenbereichs – mit direkten Auswirkungen auf den Fährbetrieb zwischen Ditzum und Petkum.
Zufahrt zum Fähranleger gesperrt
Durch die Sperrung können Autofahrer den Fähranleger nicht erreichen. Der Landkreis Leer, Betreiber der Fähre, teilte mit, dass die Fähre deshalb am Sonnabend und Sonntag keine Autos transportieren kann.
Zweiräder fahren mit
Für Zweiräder bleibt die Verbindung bestehen: Fahrräder und Motorräder werden regulär befördert. Der Personenverkehr ist ebenfalls nicht eingeschränkt.
ℹ️ Weitere Informationen
Aktuelle Hinweise und Fahrzeiten stellt der Landkreis Leer online bereit:

























