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Bundesweite Impfpflicht für den Gesundheits- und Pflegebereich gilt ab dem 15. März
Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Wer im Gesundheits- und Pflegebereich arbeitet, trägt eine besonders hohe Verantwortung. Meine herzliche Bitte an die noch Unschlüssigen: lassen Sie sich jetzt impfen. Schützen Sie sich und die Ihnen in Ihrer täglichen Arbeit Anvertrauten.”
Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs müssen ab dem
15. März ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die so genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht (§ 20a Infektionsschutzgesetz) gilt bundesweit. Mit dem vom Bundestag im Dezember beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 sollen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer COVID-19-Infektion geschützt werden.
Hierzu Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Die Mehrzahl der von der Impfpflicht betroffenen rund 240.000 Niedersächsinnen und Niedersachsen ist bereits geimpft. Und doch wissen wir aus den Einrichtungen, dass ein kleiner Anteil noch keinen vollständigen Impfschutz hat. All diejenigen bitte ich herzlich, lassen Sie sich jetzt impfen, damit Sie mit zwei Impfdosen bis zum 15. März einen vollständigen Impfschutz vorweisen können. Zwei mal 30 Minuten Zeit für einen Impftermin sind ein gutes Invest in Ihre eigene Gesundheit und den Schutz derjenigen, die Ihnen in Ihrer täglichen Arbeit anvertraut sind. Denn Hochbetagte und Pflegebedürftige sowie Menschen mit akuten oder chronischen Grundkrankheiten haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere, im schlimmsten Fall tödliche COVID-19-Krankheitsverläufe.”
Das Infektionsschutzgesetz regelt, dass alle Personen impfverpflichtet sind, die über einen längeren Zeitraum in der Einrichtung tätig sind. Das bedeutet, dass neben den Beschäftigten auch Ehrenamtliche, rechtliche Betreuer, externe Dienstleistende sowie Mitarbeitende in Verwaltung, Technik oder IT betroffen sind, sofern keine räumliche Abgrenzung möglich ist. Dies ist unabhängig von der Art der Beschäftigung oder Selbstständigkeit.
Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder bis zu 2.500 Euro, behördliche Betretungs- oder Tätigkeitsverbote sowie weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen. Die Kontrolle der Nachweispflicht obliegt künftig den kommunalen Gesundheitsämtern. So regelt es das Bundesinfektionsschutzgesetz. Ein einheitliches Verfahren zur Umsetzung befindet sich derzeit in der Abstimmung aller Beteiligten auf Bund- und Länderebene.
Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV‑2 zum Schutz der betreuten Personen und zum eigenen Schutz kann nur durch eine sehr hohe Impfquote in diesen Berufen erzielt werden. Wir hoffen, dass der voraussichtlich Ende Februar in Deutschland ausgelieferte Proteinimpfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax die Menschen überzeugt, die den hochwirksamen mNRA-Impfstoffen skeptisch gegenüberstehen. Wir rechnen mit rund 180.000 Dosen für Niedersachsen. Den Impfstoff werden die kommunalen Impfteams dann zunächst prioritär für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegebereichen vorhalten.”
Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 geimpft werden können, sind von der Impfpflicht befreit, wenn sie ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen, in dem die medizinische Kontraindikation konkret und nachvollziehbar attestiert ist. Für diese Personen besteht die tägliche Testpflicht fort. Genesene Personen unterfallen ebenfalls nicht der Impfpflicht.
Sollte ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis ab dem 16. März 2022 seine Gültigkeit aufgrund Zeitablaufs verlieren, ist ein neuer Nachweis spätestens einen Monat nach Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Nachweises vorzulegen.
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Hintergrund und Service-Informationen
Für wen gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht genau?
Der Nachweispflicht unterliegen nach § 20 a IfSG Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind:
- Krankenhäuser,
- Einrichtungen für ambulantes Operieren,
- Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
- Dialyseeinrichtungen,
- Tageskliniken,
- Entbindungseinrichtungen,
- Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen,
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen,
- Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
- Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
- Rettungsdienste,
- sozialpädiatrische Zentren nach § 119 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
- medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen nach § 119c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
- Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und Dienste der beruflichen Rehabilitation,
- Begutachtungs- und Prüfdienste, die auf Grund der Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder des Elften Buches Sozialgesetzbuch tätig werden,
- Personen, die in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind,
- Personen, die in ambulanten Pflegediensten und weiteren Unternehmen, die den in §20 a IfSG Nummer 2 genannten Einrichtungen vergleichbare Dienstleistungen im ambulanten Bereich anbieten, tätig sind.
Zu diesen Unternehmen gehören insbesondere:
- ambulante Pflegeeinrichtungen gemäß § 72 des Elften Buches Sozialgesetzbuch sowie Einzelpersonen gemäß § 77 des Elften Buches Sozialgesetzbuch,
- ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen,
- Unternehmen, die Assistenzleistungen nach § 78 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbringen,
- Unternehmen, die Leistungen der interdisziplinären Früherkennung und Frühförderung nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und § 46 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit der Frühförderungsverordnung oder heilpädagogische Leistungen nach § 79 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbringen,
- Beförderungsdienste, die für die genannten Einrichtungen dort behandelte, betreute, gepflegte oder untergebrachte Personen befördern oder die Leistungen nach § 83 Absatz 1 Nummer 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbringen, und
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen für die Erbringung entsprechender Dienstleistungen beschäftigen.
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Nachhilfe & Coaching: Maßgeschneiderte Bildungsunterstützung in Leer und Moormerland
Nachhilfe in Leer Ostfriesland: Eine umfassende Unterstützung für alle Schulformen
Im Landkreis Leer in Ostfriesland stehen Schülerinnen und Schülern zahlreiche Bildungseinrichtungen zur Verfügung, die von Grundschulen bis zu Berufsbildenden Schulen reichen. Angesichts dieser Vielfalt an Schulformen und Fachbereichen kann es vorkommen, dass einige Schülerinnen und Schüler zusätzliche Unterstützung benötigen, sei es zur Verbesserung ihrer Leistungen oder zur Vertiefung ihres Verständnisses in bestimmten Fächern.
Das Bildungsspektrum in Leer
Der Landkreis Leer beherbergt insgesamt 46 Grundschulen, die jeweils von den örtlichen Städten, Gemeinden oder Samtgemeinden betrieben werden. Darüber hinaus gibt es eine breite Palette weiterführender Schulen, die vom Landkreis verwaltet werden. Hierzu zählen:
- 2 Hauptschulen
- 3 Realschulen
- 3 Haupt- und Realschulen
- 3 Förderschulen
- 5 Oberschulen
- 3 Gymnasien
- 1 Gesamtschule
- 3 Berufsbildende Schulen
Bedarfsgerechte Nachhilfe für alle Fächer und Schulformen
Angesichts dieser Vielfalt an Bildungseinrichtungen bietet Schulfit Nachhilfe & Coaching in Leer und Moormerland ein breites Spektrum an Nachhilfeleistungen an. Unabhängig von der Schulform oder dem Fach stehen qualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung, um Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern. Die angebotenen Fächer umfassen unter anderem:
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch
- Französisch
- Latein
- Niederländisch
- Kunst
- Physik
- Chemie
- Biologie
- Geschichte
- Politik
- Erdkunde
- Rechnungswesen/KSK
- BWL (BRC)
- Informatik
Darüber hinaus bietet Schulfit auch Online-Nachhilfe an, um den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, insbesondere in Zeiten, in denen Präsenzunterricht nicht möglich ist.
Umfassende Beratungs- und Zusatzleistungen
Neben der reinen Fachnachhilfe bietet Schulfit auch Beratung und erweiterte Unterstützung in verschiedenen Bereichen an. Dazu gehören:
- Lernentwicklung und Schullaufbahnberatung
- Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie
- Unterstützung für Familien
- Individuelles Coaching für Schülerinnen und Schüler
- Erwachsenenbildung und Sprachkurse
- Förderung durch Bildung und Teilhabe
Kontakt
Schulfit Nachhilfe & Coaching ist in Leer und Moormerland vertreten und steht für eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Sie finden uns unter folgenden Kontaktdaten:
Leer: Heisfelder Straße 2 Telefon: 0491 — 5951
Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14 Telefon: 04954 — 8789
Kontaktieren Sie uns per E‑Mail unter info@schulfit-nachhilfe.de oder senden Sie uns eine Nachricht per WhatsApp oder SMS an die Nummer 0176 24206004.
Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Nachhilfe für Biologie in der Stadt Leer und Gemeinde Moormerland
Entdecken Sie, wie Schulfit Nachhilfe & Coaching in Leer Schülerinnen und Schülern dabei hilft, ihre Biologiekenntnisse zu verbessern und ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Unsere maßgeschneiderte Biologie-Nachhilfe spricht gezielt die individuellen Bedürfnisse Ihrer Kinder an und unterstützt sie dabei, Selbstvertrauen aufzubauen und erfolgreich in Biologie zu sein. Erfahren Sie mehr darüber, wie unsere erfahrenen Lehrkräfte Ihre Kinder dabei unterstützen können, sich in diesem faszinierenden Fach zu entfalten.
Die Bedeutung von Biologie: Ein Schlüssel zur Verständnis der Welt um uns herum.
Biologie ist mehr als nur ein Fach in der Schule. Es ist die Wissenschaft des Lebens, die uns hilft, die faszinierende Vielfalt der lebenden Organismen zu verstehen, angefangen von winzigen Mikroorganismen bis hin zu komplexen Ökosystemen. In diesem Artikel erkunden wir die Definition von Biologie, ihre Bedeutung im Alltag und den Wert des Biologieunterrichts für Schülerinnen und Schüler.
Was ist Biologie?
Biologie ist die Wissenschaft, die sich mit lebenden Organismen und ihren Lebensräumen befasst. Sie erforscht die Struktur, Funktion, Entwicklung, Verhalten und Evolution von Lebewesen sowie ihre Beziehungen zueinander und zur Umwelt. Die Bandbreite der biologischen Forschung reicht von der Genetik und Zellbiologie bis hin zur Ökologie und Evolution.
Die Bedeutung von Biologie im Alltag
Biologie ist allgegenwärtig in unserem täglichen Leben, auch wenn wir es oft nicht bemerken. Sie hilft uns, die Welt um uns herum zu verstehen und informierte Entscheidungen zu treffen. Hier sind einige Beispiele, wie Biologie im Alltag relevant ist:
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Gesundheit und Medizin: Biologie ist die Grundlage für das Verständnis des menschlichen Körpers, von Krankheiten und deren Behandlung. Sie trägt zur Entwicklung neuer Medikamente und medizinischer Verfahren bei.
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Umweltschutz: Biologie ist entscheidend für den Schutz und die Erhaltung der Umwelt. Sie hilft uns, die Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf Ökosysteme zu verstehen und nachhaltige Lösungen zu finden.
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Ernährung und Landwirtschaft: Biologie spielt eine wichtige Rolle bei der Produktion von Lebensmitteln, der Züchtung von Nutzpflanzen und der Erhaltung der Biodiversität.
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Technologische Innovationen: Biologie inspiriert viele technologische Entwicklungen, von biologisch abbaubaren Materialien bis hin zu biomedizinischen Geräten.
Der Sinn und Wert des Biologieunterrichts
Der Biologieunterricht in der Schule vermittelt nicht nur Faktenwissen, sondern fördert auch wichtige Fähigkeiten wie kritisches Denken, Problemlösung und Experimentieren. Er sensibilisiert die Schülerinnen und Schüler für die komplexen Zusammenhänge in der Natur und ermutigt sie, sich für Umweltschutz und Nachhaltigkeit einzusetzen. Darüber hinaus legt der Biologieunterricht eine solide Grundlage für weiterführende Studien und Berufe in den Bereichen Medizin, Umweltschutz, Biotechnologie und mehr.
Schulfit Nachhilfe & Coaching: Spaß am Lernen, Erfolg im Leben
Bei Schulfit Nachhilfe & Coaching steht die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt. Mit einem ganzheitlichen Ansatz und qualifizierten Lehrkräften unterstützen wir Schülerinnen, Schüler und Erwachsene im Landkreis Leer, Moormerland, Aurich und Emden dabei, ihre Chancen in Schule, Beruf und Leben zu verbessern. Neben Biologie bieten wir auch Nachhilfe, Coaching und Kurse in einer Vielzahl von anderen Fächern an, sowohl persönlich als auch online.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung und profitieren Sie von unseren qualifizierten Lehrkräften und unserem TÜV-zertifizierten Qualitätsmanagement. Starten Sie noch heute Ihre Reise zu mehr Wissen, Erfolg und Selbstvertrauen mit Schulfit Nachhilfe & Coaching.
Standorte:
Leer: Heisfelder Straße 2 Telefon: 0491 — 5951
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E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
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Effektive Chemie Nachhilfe in Leer: Gezielte Förderung für Schülerinnen und Schüler
Entdecken Sie maßgeschneiderte Chemie-Nachhilfe in Leer und Moormerland für Schülerinnen, Schüler und Erwachsene. Unser individueller Ansatz unterstützt gezielt bei persönlichen Lernzielen und Bedürfnissen. Erfahrene Lehrkräfte vermitteln nicht nur Wissen, sondern begleiten auch bei der Umsetzung im schulischen oder beruflichen Alltag. Vertrauen Sie auf eine Chemie-Nachhilfe, bei der die Chemie stimmt. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Beratung!
Maßgeschneiderte Nachhilfe für Chemie:
Gezielte Förderung ist individuell in allen Klassen, Jahrgangsstufen und der Erwachsenenbildung. Genau ausgerichtet auf die persönlichen Bedürfnisse und Lernziele. Mit der passenden Lehrkraft, die Wissen vermittelt und bei der Umsetzung in den schulischen oder beruflichen Alltag begleitet. Und – bei der auch die Chemie stimmt.
Schulfit Nachhilfe & Coaching
26789 Leer, Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 — 5951
26802 Moormerland, Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
In einem typischen Chemieunterricht in der Schule werden verschiedene Themen behandelt, die Schülern helfen sollen, ein grundlegendes Verständnis von Chemie zu entwickeln. Hier sind einige der wichtigsten Themen:
- Atomstruktur und Periodensystem: Schüler lernen die Grundbausteine der Materie kennen, einschließlich der Struktur von Atomen, Elementen und deren Anordnung im Periodensystem der Elemente.
- Chemische Bindungen: Dies umfasst die verschiedenen Arten von Bindungen zwischen Atomen, wie ionische, kovalente und metallische Bindungen.
- Chemische Reaktionen: Schüler lernen, wie chemische Reaktionen ablaufen, wie man chemische Gleichungen aufstellt und wie man Reaktionsprodukte vorhersagt.
- Stöchiometrie: Dies bezieht sich auf die quantitative Beziehung zwischen den Mengen der an einer chemischen Reaktion beteiligten Stoffe.
- Säuren und Basen: Schüler lernen die Eigenschaften von Säuren und Basen sowie verschiedene Säure-Base-Reaktionen kennen.
- Thermodynamik: Grundlegende Konzepte wie Energie, Enthalpie und Entropie werden eingeführt, um zu verstehen, wie Energie in chemischen Reaktionen umgewandelt wird.
- Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe: Dies beinhaltet die Eigenschaften und Verhaltensweisen von Gasen, Flüssigkeiten und Feststoffen sowie die entsprechenden Zustandsänderungen.
- Lösungen und Kolloide: Schüler lernen, wie Lösungen hergestellt werden, die Eigenschaften von Lösungen und Kolloiden sowie die verschiedenen Arten von Lösungen.
- Organische Chemie: Grundlegende Konzepte der organischen Chemie, einschließlich der Struktur und Eigenschaften von Kohlenwasserstoffen, funktionellen Gruppen und Reaktionsmechanismen.
- Chemie im Alltag: Die Anwendung chemischer Prinzipien auf alltägliche Situationen, wie Lebensmittelchemie, Umweltchemie und Chemie in der Medizin, wird behandelt, um die Relevanz der Chemie im täglichen Leben zu verdeutlichen.
Diese Themen bilden eine solide Grundlage für das Verständnis der Chemie und können Schülern helfen, komplexere Konzepte in späteren Jahren oder im Studium besser zu erfassen.