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Behrens und Lies sichern Krankenhäusern Unterstützung des Landes zu
Bild von Silas Camargo Silão auf Pixabay
Sichere Energieversorgung auch bei Mangellagen und Einsatz für Inflationsausgleich: Behrens und Lies sichern Krankenhäusern Unterstützung des Landes zu
Die durch den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöste Energiekrise und Teuerungswelle trifft neben den niedersächsischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Vereinen auch die Krankenhäuser mit voller Wucht.
Gesundheitsministerin Daniela Behrens und Energieminister Olaf Lies haben vor diesem Hintergrund am Dienstag Vertreterinnen und Vertreter der Krankenhäuser, der Krankenkassen sowie der Kommunen zu einem Krankenhausgipfel ins Landesmuseum in Hannover eingeladen.
„Alle Beteiligten eint die Sorge, dass die Energiekrise und die damit verbundene Steigerung der Sachkosten viele Kliniken finanziell überfordern und bei einigen sogar existenzgefährdend wirken könnten. Der Bund muss daher so schnell wie möglich einen gesetzlichen Inflationsausgleich mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt schaffen, um die Kliniken finanziell zu entlasten“, forderte Daniela Behrens im Anschluss an die Gespräche. In der Corona-Pandemie habe der Bund viel Geld in die Hand genommen, um die Krankenhäuser durch diese schwere Krise zu führen. „Nun haben wir es leider bundesweit erneut mit einer existenziellen Krise zu tun, deren Auslöser mit dem Gesundheitssystem selbst aber gar nichts zu tun hat.“ Vor diesem Hintergrund sei es folgerichtig, den dringend benötigten Inflationsausgleich nicht aus den Beiträgen der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, sondern aus Steuermitteln des Bundes zu finanzieren, so die Niedersächsische Gesundheitsministerin.
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90 Prozent der niedersächsischen Krankenhäuser sind abhängig von Gas als Energieträger. „Eine ganz wichtige Botschaft vorab: Die Gasversorgung für die geschützten Verbraucher ist gesichert. Das haben wir auch den Krankenhäusern noch einmal deutlich gemacht. Die Gasmengen reichen aus — und darum müssen sich die Krankenhäuser und genauso die Patientinnen und Patienten keine Sorgen machen“, so Energieminister Lies. Krankenhäuser gehören grundsätzlich zur so genannten kritischen Infrastruktur und sind rechtlich geschützte Kunden, damit sind sie gesetzlich abgesichert. „Wir werden also sicherstellen, dass die Gasversorgung unserer Krankenhäuser gewährleistet ist – und auch die für die Versorgung notwendige Infrastruktur wie zum Beispiel Wäschedienstleister oder Lieferanten von Nahrungsmitteln. Die Netzbetreiber sind technisch in der Lage, die Versorgung so differenziert zu handhaben.“
Mit Blick auf die weiter steigenden Strompreise ergänzt der Energieminister: „Die Krankenhäuser können genauso wenig wie unsere Bürgerinnen und Bürger oder die Wirtschaft fünffache Energiekosten schultern. Das kann sich niemand leisten. Darum müssen wir viel früher ansetzen und die Preise auf nationaler Ebene stabilisieren. Da ist jetzt der Bund gefragt, der sich einschalten und auf die Preisbildung einwirken und ggf. auch deckeln muss. Denjenigen, die jetzt als Energieerzeuger Profiteuren der explodierenden Strompreise werden, müssen wir mit konsequenten Schritten begegnen. Wir haben keine Krise, wir haben Krieg in der Ukraine – und die Folgen des Energiekrieges gegen Europa sind auch für uns mehr als deutlich spürbar.“
Viele Krankenhausträger hätten darüber hinaus berichtet, dass die Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Pflegebudgets für die Jahre 2020 und 2021 noch nicht abgeschlossen seien. „Ich bin deshalb froh, dass sich die Krankenkassen und die Krankenhäuser im Rahmen des heutigen Gipfels verständigt haben, die ausstehenden Verhandlungen über Pflegebudgets schnell und konstruktiv zum Abschluss bringen zu wollen. Das Land begrüßt diesen wichtigen Schritt und die Verständigung auf das gemeinsame Ziel konstruktiver Verhandlungen“, so Behrens.
Während die laufenden Kosten der Krankenhäuser durch die Krankenkassen finanziert werden, ist das Land für die Förderung von Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur zuständig. „Auch hier ergeben sich durch die allgemeine Preisentwicklung gerade massive Steigerung bei den Kosten für Bauprojekte“, verdeutlicht Gesundheitsministerin Daniela Behrens.
Zwar seien die Landesmittel für diese Investitionen in den vergangenen Jahren schon deutlich von 120 auf 150 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt worden. Die Mittelfristige Finanzplanung (MIPLA) des Landes bis 2025 weist insgesamt rund 800 Millionen Euro für Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur aus. Für den Abbau des Investitionsstaus reiche dies angesichts der Kostenexplosion aber noch nicht aus, so Behrens: „Wenn wir unsere Krankenhäuser zukunftsfest, klimagerecht und energiesparend aufstellen wollen, sind wir auf weitere Baumaßnahmen und ‑Projekte unbedingt angewiesen. Aus meiner Sicht werden wir in den kommenden Jahren daher noch deutlich mehr Landesmittel als die bisher eingeplanten 800 Millionen Euro brauchen. Ich bin dafür, die bereits eingeplanten Mittel im Rahmen eines Fonds auf dem Kreditmarkt als Hebel zu nutzen, um kurzfristig deutlich höhere Summen für die Modernisierung unserer Krankenhäuser zu mobilisieren. Davon profitieren am Ende sowohl die Patientinnen und Patienten als auch die Beschäftigten im Krankenhausbereich.“
Für den geplanten Nachtragshaushalt werde das Gesundheitsministerium zudem einen Bedarf von 40 Millionen Euro anmelden, um Kostensteigerungen bei bereits begonnenen, geförderten Bauprojekten auffangen zu können. „Bisher wurden alle geprüften Kostensteigerungen von Baumaßnahmen durch das Land gefördert. Wir stehen zu unserer Verantwortung und werden die Krankenhäuser in diesen schwierigen Zeiten nicht im Regen stehen lassen“, so Behrens.
Und noch mehr, so Energieminister Lies: „Wir werden die Krankenhäuser auf ihrem Weg zum „Green Hospital“ unterstützen. Sie müssen in neue Technologien und Möglichkeiten investieren können, um sich durch energetische Sanierung und den Ausbau Erneuerbarer Energien unabhängig zu machen – von fossilen Energieträgern wie Gas und weiteren Unsicherheiten durch unplanbare Preisentwicklungen. Dazu brauchen wir dringend einen Investitionsfonds, mit dem die Krankenhäuser den Umstieg dann einfacher finanzieren können.“
Alle Beteiligten verständigten sich noch in der heutigen Sitzung darauf, im Herbst zu einem weiteren Krankenhausgipfel zusammenzukommen und den konstruktiven Austausch fortzusetzen.
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Westerwieke 154
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Neue Technik schützt Ledabrücke in Leer vor Überlastung
Hightech-Schutz für die Ledabrücke: Neue Wiege-Systeme kommen Ende Mai
Die Ledabrücke im Zuge der B 70 bei Leer bekommt einen digitalen Schutzschild. Damit das in die Jahre gekommene Bauwerk bis zur Fertigstellung des Neubaus stabil bleibt, rüstet die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Aurich) technisch auf. Das Ziel: Fahrzeugen über 7,5 Tonnen konsequent den Riegel vorzuschieben.
Intelligente Scanner warnen vor der Auffahrt
Das neue Schutzkonzept setzt auf Prävention. Schon bevor schwere Lkw die Brücke erreichen, werden sie von einer modernen Scan-Anlage erfasst. Drei Scanner und Displays – verteilt im Südring, in der Papenburger Straße und in Folmhusen – checken die herannahenden Fahrzeuge. Wer zu schwer ist, erhält direkt einen Hinweis auf dem Display und wird gebeten, die ausgeschilderte Umleitung zu nutzen. So sollen unnötige Belastungen für die Brücke gar nicht erst entstehen.
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„Weigh-in-Motion“: Wiegen während der Fahrt
Unmittelbar vor der Brücke wird es ernst: Eine Gewichtsmessanlage (Weigh-in-Motion) misst das tatsächliche Gewicht sowie die Achslasten, während die Fahrzeuge darüberrollen. Das System arbeitet absolut datenschutzkonform und dient dazu, Verstöße gegen die Gewichtsbeschränkung lückenlos zu erfassen. Diese Daten helfen dabei, über weitere Schutzmaßnahmen für die Brücke zu entscheiden.
Termine und Verkehrsbehinderungen
Für den Einbau der Technik sind im Mai kurzzeitige Einschränkungen und halbseitige Sperrungen erforderlich:
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Nachtarbeiten an der B 70 (nördliche Ledabrücke):
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In den Nächten vom 19. auf den 20. Mai sowie vom 20. auf den 21. Mai.
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Jeweils von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
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Regelung durch eine Ampel.
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Arbeiten am Südring:
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Am 19. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
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Verkehrsführung über eine mobile Absperrtafel (keine Ampel).
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Kreuzungsbereich B 70 / B 438 (Folmhusen):
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Am 20. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
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Regelung durch eine Ampelanlage.
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Direkt nach dem Einbau geht das System in Betrieb, um die Ledabrücke als wichtige Verkehrsader für PKW und leichte Fahrzeuge so lange wie möglich zu erhalten.
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wichtige Infos im Überblick
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas
Informationsabend in Moormerland: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Fokus
Veranstaltung im Treffpunkt Anleger beleuchtet rechtliche Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge
In Moormerland findet am Mittwoch, 22. April 2026, ein Informationsabend zu zentralen Fragen der persönlichen Vorsorge statt. Unter dem Titel „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht“ laden die Organisatoren in den Treffpunkt Anleger ein. Beginn der Veranstaltung ist um 19.30 Uhr.
Fachreferentinnen aus dem Landkreis Leer
Als Referentinnen sind Insa Elsen und Tanja Wessel von der Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu Gast. Sie informieren über rechtliche Grundlagen und praktische Aspekte der Vorsorge, insbesondere für den Fall, dass Menschen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können.
AnzeigeVorsorgevollmacht als Instrument der Selbstbestimmung
Im Mittelpunkt des Abends steht die Vorsorgevollmacht. Sie ermöglicht es, frühzeitig festzulegen, wer im Ernstfall Entscheidungen in medizinischen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten treffen darf. Damit wird sichergestellt, dass individuelle Wünsche berücksichtigt werden.
Die Referentinnen erläutern, welche Anforderungen an eine solche Vollmacht gestellt werden und welche Handlungsspielräume sich daraus ergeben.
Was geschieht ohne Vollmacht?
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche rechtlichen Regelungen greifen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das Betreuungsrecht und zeigt auf, wie entsprechende Verfahren ablaufen.
Patientenverfügung als ergänzende Regelung
Neben der Vorsorgevollmacht wird auch die Patientenverfügung thematisiert. Sie dient dazu, medizinische Maßnahmen im Voraus festzulegen und den eigenen Willen für bestimmte Behandlungssituationen zu dokumentieren.
Anmeldung bis 20. April erforderlich
Die Veranstaltung findet im Treffpunkt Anleger, Eschenweg 8 in Moormerland, statt. Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens 20. April telefonisch anzumelden. Die Anmeldung ist unter der Rufnummer 04954 — 937 262 möglich.
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1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
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Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
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Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
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Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
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Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
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Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
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Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
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Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
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