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Bundesnetzagentur warnt vor mangelhaften Solarwechselrichtern für Balkonanlagen
Die Bundesetzagentur warnt vor möglichen Gefahren bei unzulässigen Wechselrichtern für Photovoltaik-Anlagen im stationären und im Onlinehandel. Die Bundesnetzagentur hat verschiedene Wechselrichter geprüft und zahlreiche Mängel festgestellt.
“Es freut mich, dass sich immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher Photovoltaik-Anlagen installieren lassen. Für diese Anlagen braucht man einen Wechselrichter, der den produzierten Gleichstrom in den im Haushalt nutzbaren Wechselstrom umwandelt. Leider finden wir zahlreiche Produkte, die unzulässig oder auch potenziell gefährlich sind”
, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. “Durch unsere Marktüberwachung tragen wir dazu bei, dass der Gebrauch von Photovoltaik-Anlagen durch Verbraucherinnen und Verbraucher sicher ermöglicht wird.”
Verbrauchersicherheit durch formale und technische Anforderungen
Bereits im zurückliegenden Jahr sind der Bundesnetzagentur Solarwechselrichter aufgefallen, bei denen kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keine deutsche Händleradresse zu finden war.
Es ist nicht erlaubt, Produkte in Deutschland zu vertreiben und zu nutzen, die über kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keinen europäischen Ansprechpartner verfügen. Diese formellen Anforderungen bei Produkten sind wichtig, da sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Kauf signalisieren, dass sie diese Produkte bedenkenlos nutzen können.
Neben den formellen Anforderungen sind auch technische Anforderungen zu erfüllen, die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht einfach kontrollieren können. Daher führt die Bundesnetzagentur auch messtechnische Untersuchungen durch. Aktuell laufen bei der Bundesnetzagentur entsprechende Verfahren gegen Hersteller von Solarwechselrichtern, die zwar den formale Voraussetzungen genügen, jedoch bei der messtechnischen Überprüfung im Labor Mängel aufweisen. So überschreiten einige Produkte im Betrieb gesetzliche Grenzwerte für elektromagnetische Verträglichkeit. Gegen die Hersteller können beispielsweise europaweite Vertriebsverbote und Geldbußen bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Einführer und Händler, die ihre Pflichten nicht erfüllen, können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Marktüberwachung der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur führt regelmäßig Überprüfungen bei elektrischen Geräten und Funkprodukten durch, teils auch nach Hinweisen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Überprüfungen finden sowohl online als auch im stationären Handel statt. Auch anonyme Testkäufe werden durchgeführt. Zudem gibt es eine intensive Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, um nicht konforme Produkte bereits an der EU-Außengrenze zu stoppen.
Online-Kauf: Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher
- Bestellen Sie online bei seriösen und bekannten Quellen. Informieren Sie sich vorher über den Anbieter, beispielsweise bei den Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest.
- Prüfen Sie, ob eine Adresse in der EU angegeben ist, unter der Sie den Anbieter oder seinen Partner erreichen können. Diese Adresse muss auf dem Produkt oder seiner Verpackung, dem Paket oder in einem Begleitdokument angegeben werden.
- Prüfen Sie, ob das Produkt mit einem CE-Kennzeichen korrekt versehen ist.
- Vergewissern Sie sich, dass Angaben zu allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Widerrufs- und Rückgabebelehrungen vorhanden sind.
- Prüfen Sie die Beschreibung des Produkts sorgfältig. Achten Sie insbesondere darauf, dass Hinweise auf eine deutschsprachige Bedienungsanleitung vorliegen.
- Der Preis sollte im Vergleich zu Mitbewerbern plausibel sein.
- Wenn Sie unsicher sind, stellen Sie dem Verkäufer Fragen zum Produkt. Seriöse Verkäufer beantworten Fragen zügig und gern.
- Achten Sie darauf, dass der Steckertyp auch in Deutschland verwendbar ist.
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Hochwertiges Balkonkraftwerk mit APsystems Wechselrichter – Qualität und Garantie inklusive!
Energiegenuss vom Balkon: Elektromeister Michael Gerbrand kreiert maßgeschneiderte Balkonkraftwerke mit hochwertigen Komponenten
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Vermeiden Sie Ärger im Nachhinein
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Brandkasse fördert den 20. OHV-Jugend-Cup 2024: Handballnachwuchs im Fokus
Auf den 20. OHV-Jugend-Cup freuen sich Organisatoren und Sponsor (v.r.n.l.): Jörg Schiefelbein, (3. OHV-Vorsitzender), Judith Schoolmann (Jugendwartin, OHV), Insa Schubert (1. OHV-Vorsitzende) und Signe Foetzki (Pressesprecherin der Brandkasse)
Brandkasse sponsort 20. OHV-Jugend-Cup 2024
29 Teams sind am 10. und 11. August gemeldet
Der Ostfriesische Handballverein (OHV) richtet traditionsgemäß in diesem Jahr den 20. „OHV-Jugend-Cup” aus. Am 10. und 11. August messen sich insgesamt 29 Handball-Teams aus Niedersachsen und Bremen in Aurich.
Jörg Schiefelbein, dritter Vorsitzender des OHV-Vorstands, berichtet: „Das Turnier findet jetzt wieder in vier Auricher Sporthallen (Gymnasium, Sparkassenarena, IGS und Ellernfeldhalle) für männliche Jugendmannschaften statt. Ermöglicht wird der Wettbewerb hauptsächlich durch die Unterstützung der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse. Alle Handballfreunde freuen sich auf und über die 29 teilnehmenden Mannschaften der B‑, C‑, D- und E‑Jugend.“
Vorbereitung auf die Saison 2024/2025
Die erste Vorsitzende des OHV-Vorstands, Insa Schubert, informiert: „Das Turnier dient der Vorbereitung auf die kommende Saison 2024/2025. Hier soll den Teilnehmern die Möglichkeit geboten werden, ihren Leistungsstand zu überprüfen! Dem OHV liegt sehr daran, allen Mannschaften in einem guten Umfeld und guter Atmosphäre so viel Spielgelegenheiten wie möglich zu geben und vor allem Jugendmannschaften aller Altersklassen mit einzubeziehen.“
Erhöhung der Teilnehmerzahlen
Die Anmeldezahlen von ‚vor Corona‘ 2019 wurden noch nicht ganz wieder erreicht, aber im Vergleich zum letzten Jahr hat sich das Teilnehmerfeld erneut etwas erhöht. Und das, obwohl die Turniere der A- und F‑Jugend leider wegen zu geringer Anmeldungen abgesagt werden mussten. Das stärkste Teilnehmerfeld, sowohl quantitativ wie auch qualitativ, tritt bei der C‑Jugend mit 10 Mannschaften an. Viele Mannschaften spielen dort in der neu gegründeten höchsten Spielklasse, der Regionalliga.
Preise und Auszeichnungen
„Die sportlichen Leistungen der Jugendlichen sollen auch honoriert werden“, ergänzt Signe Foetzki, Pressesprecherin der Brandkasse. „Alle Siegermannschaften der jeweiligen Altersgruppen erhalten einen Satz T‑Shirts ‚Best Team‘ von uns. Darüber hinaus haben wir noch weitere Preise für die zweit- und drittplatzierten Mannschaften. Bei der E‑Jugend erhalten alle Teilnehmer Medaillen. Und was mich persönlich freut, ist die Teilnahme von auch weitgereisten Mannschaften aus zum Beispiel Bremen. Das spricht für das Turnier!“
Ein fester Bestandteil im Terminkalender
Judith Schoolmann, Jugendwartin des OHV, freut sich: „Der OHV-Jugend-Cup ist ein fester Bestandteil im Terminkalender vieler Trainer und Spieler in Niedersachsen und darüber hinaus geworden. Wir alle fänden eine große Zuschauerzahl als Kulisse natürlich großartig. Das spornt die Spieler richtig an! In diesem Sinne drücken alle Beteiligten die Daumen, dass die besten Mannschaften gewinnen mögen!“
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Vorsicht vor Heu-Selbstentzündung: Feuerwehr und Brandkasse warnen vor akuter Brandgefahr
Feuerwehr und Brandkasse warnen vor akuter Gefahr „Heu-Selbstentzündung“
Ein brennendes Problem … und wie Sie es vermeiden können!
Unser Wetter schlägt „Kapriolen“, worunter unsere Landwirte ganz besonders leiden. Der Grasschnitt ist eingebracht – und die Gefahr der Heuselbstentzündung droht! Oft genug kommt es jetzt zu akuten Gefahrensituationen, denn aufgrund “falscher” Heu-Lagerung kann es zu großen Bränden kommen. „Dabei kann man solche Gefahren so einfach vermeiden“, schildert Gerd Diekena, Präsident des Feuerwehrverbands Ostfriesland: „Auf das richtige Trocknen kommt es an! Nach dem Schnitt sollte man vor der Einlagerung eigentlich eine ausreichende Zeitspanne von möglichst vier regenfreien Tagen einplanen – was zurzeit einfach schwierig ist. Auch müssen Bodenart, Düngung und Art des Schnittgutes berücksichtigt werden. Und die Restfeuchtigkeit des Heus bei Einlagerung sollte 20 % nicht übersteigen — je weniger, desto besser.“
Die Risiken der Großballen
Diekena warnt: „Besondere Gefahren beinhalten die Großballen. Hier kann schon der einzelne Ballen eine solch hohe Temperatur entwickeln, dass es zu einer Selbstentzündung kommt. Deshalb empfehlen Experten, Heugroßballen, ob Rund- oder Rechteckballen, im Freien oder unter einer Überdachung bzw. in kühler Umgebung zu lagern! Die Überwachung des eingelagerten Heus auf Selbstentzündung kann nur durch Messungen der Temperaturen mittels eines Heuthermometers oder einer sogenannten ‘Heumesssonde’ erfolgen. In keinem Fall reicht das Befühlen des Heulagers mit der Hand oder durch das Einstecken von Eisenstangen aus. Falls Sie keine eigene Heumesssonde besitzen, fragen Sie bei Ihrer örtlichen Freiwilligen Feuerwehr nach — sie wird die Messung vornehmen.“
Wann Temperaturmessungen erfolgen sollten
Die Temperaturmessung sollte sofort nach der Einlagerung erfolgen und über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten nach folgender Tabelle kontrolliert werden:
Zeitraum nach Einlagerung | Messung |
---|---|
Erste Woche | täglich |
Zweite Woche | täglich |
Dritte Woche | jeden zweiten Tag |
Vierte Woche | 2 x pro Woche |
Fünfte Woche | 2 x pro Woche |
Ab 6. Woche bis Ende der Kontrollzeit | 1 x pro Woche |
Bewertung der Temperaturmessung
Bitte beachten Sie die Temperaturbereiche:
- bis 45°C: Keine Gefahr
- 45 — 60°C: bedenklich, Achtung: Gefahr
- Häufigeres Messen mittels Heumesssonde erforderlich — Temperatur-Entwicklung auf dem Heumess-Kalender (erhältlich bei der Brandkasse) festhalten und kontrollieren.
- über 60°C: brandgefährlich — unverzüglich die Feuerwehr verständigen
- über 70°C: Akute Brandgefahr!!! Sofort die Feuerwehr rufen! Telefon: 112
Achtung: Es besteht akute Brandgefahr bei verdächtigen Anzeichen wie dem Einsinken des Heulagers oder dem Geruch von frischem Brot bzw. faulen Äpfeln!
Heumesssonde “Aurich II”
„Dies ist nur eines unserer vielen Vorsorge-Projekte: Die Heumesssonde ‘Aurich II’ wurde maßgeblich von der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse mitentwickelt und den ostfriesischen Feuerwehren zur Verfügung gestellt,“ schildert Signe Foetzki, Pressesprecherin der Brandkasse. „Das elektronisch betriebene Heumessgerät gewährleistet eine leichte Handhabung und ist auch bei Hochdruckpressballen einsetzbar. Temperaturmessungen mit diesem Gerät müssen möglichst über das gesamte Heulager verteilt erfolgen.“
Den Feuerwehren hat die Brandkasse neben den Heumesssonden schwerpunktmäßig auch Heuwehrgeräte zur Verfügung gestellt. Die Standorte sind allen Wehren bekannt. Ein Heuwehrgerät arbeitet über Luftkühlung und kann die Brandgefahr im Heu (Heuselbstentzündung) durch Abkühlen beseitigen. Das Abtragen des Heulagers ist bei einem rechtzeitigen Einsatz des Heuwehrgerätes nicht erforderlich. Und der Futterwert des Heus bleibt erhalten.
Die Sicherheitsvorschriften der deutschen Versicherungswirtschaft
„Die Sicherheitsvorschriften der deutschen Versicherungswirtschaft für die Landwirtschaft regeln Lagerung und Überwachung von Ernteerzeugnissen (VdS 2242, Ziffer 5). Hiernach ist darauf zu achten, dass getrocknetes Erntegut ordnungsgemäß eingelagert und ständig auf Selbstentzündung hin überprüft wird“, warnt Diekena. „Bitte denken Sie daran, diese Vorschriften einzuhalten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Die Feuerwehren und die Brandkasse hoffen, dass durch die durchgeführten Maßnahmen und diese Presseinformation Schreckensnachrichten wie ‚Heuselbstentzündung: Hof durch Feuer zerstört‘ der Vergangenheit angehören.“
In kritischen Fällen: Rufen Sie Ihre Ortsfeuerwehr zu Hilfe!
Damit Sie von einem Schaden verschont bleiben, rufen Sie in kritischen Fällen Ihre Ortsfeuerwehr zu Hilfe!
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Steuergeld für Medienhäuser: Ein Irrweg in Zeiten knapper öffentlicher Mittel
Medienförderung durch Steuergelder: Eine Fehlallokation öffentlicher Mittel
In Zeiten, in denen der Staat gezwungen ist, Krankenhäuser aus Kostengründen zu schließen, Pflegekassen vor enormen finanziellen Herausforderungen stehen und Schulen nicht ausreichend ausgestattet sind, erscheint die Subventionierung großer Medienhäuser durch Steuergelder als höchst fragwürdig. Die im Koalitionsvertrag festgelegte Förderung der flächendeckenden Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen birgt erhebliche Probleme und Ungerechtigkeiten.
Steuergelder für Medienhäuser: Ein zweite GEZ-Gebühr?
Die geplante Förderung erinnert stark an die umstrittene GEZ-Gebühr, die ebenfalls eine Zwangsabgabe zur Finanzierung öffentlicher Medien darstellt. Warum sollten Steuerzahler nun auch noch die Profite großer Medienhäuser sichern? Es gibt zahlreiche Argumente, die gegen eine solche Förderung sprechen.
Einsparpotentiale durch Digitalisierung
Die Digitalisierung bietet Verlagen immense Möglichkeiten zur Kosteneinsparung. Durch digitale Angebote können Verlage teure Druck- und Vertriebskosten drastisch reduzieren. Künstliche Intelligenz ermöglicht es zudem, redaktionelle Prozesse zu automatisieren und dadurch Personalkosten zu senken. Moderne Smartphones ermöglichen qualitativ hochwertige Foto- und Videoaufnahmen, die vor einigen Jahren nur mit teurem Equipment möglich waren. All diese Entwicklungen zeigen, dass Medienhäuser in der Lage sind, sich selbst zu finanzieren und sich den neuen technologischen Gegebenheiten anzupassen, ohne auf staatliche Subventionen angewiesen zu sein.
Lokale Berichterstattung und digitale Plattformen
Auch auf lokaler Ebene haben sich alternative Modelle etabliert. Viele Städte, Kommunen und Landkreise betreiben bereits eigene Online-Portale, die über Veranstaltungen, öffentliche Bekanntmachungen, Ausschreibungen und Verkehrsmeldungen berichten. Diese Plattformen bieten den Bürgern kostenlos und umfassend Zugang zu relevanten Informationen. Zudem gibt es Verlage wie den LeserECHO-Verlag, der seinen Lesern unbeschränkten und kostenlosen Zugang zu sämtlichen Pressemitteilungen anbietet. Diese Initiativen zeigen, dass es möglich ist, lokale Berichterstattung ohne staatliche Förderung sicherzustellen.
Bürokratieabbau statt Subventionen
Statt Medienhäuser mit Steuergeldern zu unterstützen, sollte die Politik darauf abzielen, bürokratische Hürden abzubauen und bessere steuerliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies würde nicht nur den Medienhäusern, sondern allen Unternehmen zugutekommen. Ein Abbau der Bürokratie und eine gerechtere Steuerpolitik könnten langfristig zu einem gesünderen Wirtschaftsklima beitragen, von dem alle profitieren.
Datenschutz: Eine unnötige Belastung?
Auch die Datenschutzverordnung wird häufig als über das Ziel hinausschießende Regulierung kritisiert. Während der Datenschutz zweifellos wichtig ist, sollten Regelungen praxisnah und umsetzbar bleiben. Eine Vereinfachung der Datenschutzanforderungen könnte ebenfalls dazu beitragen, die wirtschaftliche Belastung der Unternehmen zu reduzieren, ohne die Rechte der Verbraucher zu gefährden.
Fazit: Förderung als Irrweg
Die geplante staatliche Förderung der Pressewirtschaft erscheint angesichts der genannten Punkte als Fehlallokation öffentlicher Mittel. Die Verlage brauchen keine Subventionen, sondern vielmehr bessere Abschreibungen und weniger Bürokratie. Die Politiker sollten sich darauf konzentrieren, eine gerechtere Steuerpolitik zu implementieren, anstatt einzelne Branchen mit Steuergeldern zu versorgen. Dies würde nicht nur zu einer effizienteren Verwendung der Steuermittel führen, sondern auch zu einer stärkeren und unabhängigen Medienlandschaft, die sich aus eigener Kraft den Herausforderungen der Digitalisierung stellen kann.
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Subventionen in der Medienbranche: Eine kritische Betrachtung
Im Rahmen der aktuellen politischen Diskussion zur Förderung der Pressewirtschaft stellt sich die Frage, wie Subventionen gerecht verteilt werden können. Ein Blick auf die jüngsten Entwicklungen zeigt, dass sich die Politik möglicherweise auf die Ratschläge von Medienexperten verlässt, was zu einer ungerechten Verteilung von Fördermitteln führen könnte.
Die großen Medienhäuser, die bereits über erhebliche finanzielle Mittel und Marktanteile verfügen, könnten von diesen Subventionen profitieren. Währenddessen bleiben kleinere Anzeigeblätter, Zeitungsverlage, die kostenlose Zeitungen herausgeben und regional etablierte Online-Portale außen vor. Diese kleinen Medienverlage, die oft mit geringeren finanziellen Ressourcen arbeiten und sich auf lokaler Ebene engagieren, erhalten möglicherweise keine Unterstützung.
Ein solches Vorgehen könnte zu einer weiteren Verzerrung des Medienmarktes führen. Die Subventionen könnten die großen, etablierten Medienkonzerne weiter stärken, während kleinere, unabhängige Verlage und lokale Anbieter benachteiligt werden. Diese Ungerechtigkeit im Verteilungssystem könnte dazu führen, dass der Wettbewerb im Medienbereich weiter eingeschränkt wird, was letztendlich die Vielfalt und Qualität der Berichterstattung beeinträchtigen könnte.
Die Politik sollte sich daher überlegen, ob es nicht besser wäre, auf direkte Marktinterventionen zu verzichten und stattdessen Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen Medienhäusern, großen wie kleinen, gleiche Chancen bieten. Es wäre sinnvoller, keine Steuergelder für spezifische Fördermaßnahmen zu verwenden, die bestehende Ungerechtigkeiten verschärfen könnten. Stattdessen sollte der Fokus auf der Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen liegen, die eine gesunde Medienlandschaft fördern, ohne einzelne Akteure unverhältnismäßig zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
Abschlussgedanken
Die Diskussion um die Verteilung von Subventionen in der Medienbranche verdeutlicht die Notwendigkeit, gerechte und durchdachte Förderstrategien zu entwickeln. Es ist entscheidend, dass die Unterstützung nicht nur den großen Medienkonzernen zugutekommt, sondern auch den vielen kleinen und lokalen Medienanbietern, die einen wichtigen Beitrag zur Vielfalt der Presse leisten. Nur durch eine faire Verteilung der Mittel kann sichergestellt werden, dass die Medienlandschaft ausgewogen bleibt und jeder eine faire Chance erhält, seine Stimme zu erheben.