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Solarstrom vom Balkon: Was Wohnungseigentümer beim Installieren von Photovoltaikanlagen beachten sollten
Photovoltaikanlagen am Balkon: Das sollten Wohnungseigentümer beachten
- Kein Anspruch auf Genehmigung: Das Anbringen einer Solaranlage auf dem Balkon stellt eine bauliche Veränderung am Gebäude dar und bedarf der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Paragraph 20 Absatz 2 des Wohnungseigentümergesetzes beinhaltet zwar bauliche Veränderungen für Ladestationen an der Hauswand, jedoch nicht für die Installation von Solaranlagen
- Es wäre dem Gesetzgeber möglich gewesen, den jetzigen Paragraph 20 Absatz 2 Seite 1 WEG zur Bekämpfung des Klimawandels hinsichtlich Photovoltaik- und Solaranlagen sowie energetischen Dämmungen zu ergänzen – aber noch sind diese Punkte nicht verankert
Solaranlagen auf Hausdächern sind längst keine Neuheit mehr. Doch was ist mit Balkonen? Gerade im urbanen Raum ist eine Fläche auf dem Dach oft begrenzt oder nicht vorhanden. Mit einer Solaranlage auf dem Balkon könnte jeder seinen eigenen Strom erzeugen, wäre unabhängiger und könnte einen Beitrag zur Energiewende leisten. Doch darf jeder Wohnungseigentümer eigenmächtig eine Solaranlage an seinen Balkon montieren? Nein, entschied das Amtsgericht Konstanz in seinem Urteil vom 9. Februar 2023 (Az: 4 C 425/22 WEG) zugunsten der anderen Wohnungseigentümer, die in der angebrachten Photovoltaikanlage eine bauliche Veränderung an der Fassade sahen, bei der eine Zustimmung notwendig gewesen wäre. Die VON POLL IMMOBILIEN Experten (www.von-poll.de) haben die Hintergründe genauer beleuchtet.
„Das Amtsgericht Konstanz entschied, dass die Solaranlage durch den Wohneigentümer illegal angebracht wurde, weil keine baulichen Veränderungen am Gebäude ohne Zustimmung der anderen Eigentümer vorgenommen werden dürfen. Eine solche Veränderung stellt die Montage einer Photovoltaikanlage jedoch dar. Zudem sahen es die Richter als erwiesen an, dass der Gesamteindruck der Gebäudefassade durch das schwarze Solar-Paneel optisch beeinträchtigt wurde. Als Maßstab beriefen sie sich auf vergangene Beschlüsse, in denen eine Überdachung, eine Pergola, eine Verglasung, das Anbringen einer Markise, das Aufspannen eines Sonnensegels, eine Lichterkette außen am Balkon, die Überspannung eines Balkongitters mit Stoff oder Plane, Vogel- und Katzennetze sowie eine Solaranlage auf einem Dach ebenso als nicht hinnehmbare Veränderungen eingestuft wurden“, erklärt Tim Wistokat, LL.M., Rechtsanwalt und Head of Legal Department bei VON POLL IMMOBILIEN.
In dem verhandelten Fall haben Mutter und Tochter ihre gemeinsame Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus mit 34 Wohneinheiten an ihren Sohn beziehungsweise Enkel vermietet. Dieser hat mit ihrer Zustimmung, jedoch ohne Zustimmung der übrigen Eigentümer, an der Außenseite des Balkons eine Mini-Solaranlage inklusive Wechselrichter anbringen lassen. Bei einer Eigentümerversammlung wurde mehrheitlich gegen die Genehmigung des Balkonkraftwerkes gestimmt. Nach Ansicht der anderen Eigentümer entstünde durch das Anbringen der Solaranlage ein „Zahnlückenanblick“ und der störe das architektonische Gesamtbild der Fassade sichtbar.
Eine optische Beeinträchtigung der Fassade wiesen die Klägerinnen wiederum zurück, da die Fassade bereits mit verschiedenen Farben, inhomogenen Markisen und uneinheitlichen Balkonkästen versehen ist. Die Klägerinnen wollten zudem einen Anspruch auf Genehmigung der Photovoltaikanlage geltend machen und bezogen sich dabei auf Paragraph 20 Absatz 2 des Wohnungseigentümergesetzes (WEG), der die umfassend baulichen Veränderungen für Ladestationen, sogenannte Wall-Boxen, an der Wand beinhaltet. Schließlich könne der Mieter der Klägerinnen sein E‑Bike durch die Photovoltaikanlage laden. Zudem sei auch Klimaschutz und das Einsparen von Energie nach Artikel 20a des Grundgesetzes (GG) ein Staatsziel und diene dem öffentlichen Interesse.
Kein Anspruch auf Genehmigung
Das Amtsgericht Konstanz hat die Klage als unbegründet abgewiesen, da kein Anspruch auf Genehmigung eines Balkonkraftwerks besteht und bezieht sich dabei auf Paragraph 20 Absatz 1 WEG, der eine sogenannte Bausperre für baulichen Veränderungen ohne Zustimmung der anderen Eigentümer enthält.
„Den Vergleich zu den erlaubten Wall-Boxen nach Paragraph 20 Absatz 2 Seite 1 Nummer 2 WEG weist das Gericht ebenfalls zurück. In der Begründung beziehen sich die Richter auf den Wortlaut des ‚Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von Kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften‘, aus dem bereits entnommen werden könne, dass es beim Aspekt des Klimaschutzes nur um das Aufladen von E‑Autos zu Hause ginge“, führt der Rechtsexperte Wistokat aus.
Zusätzlich weisen die Richter aber auch darauf hin, dass es dem Gesetzgeber möglich gewesen wäre, in Paragraph 20 WEG einen eigenen Absatz Klimaschutz als allgemein privilegiert aufzunehmen. Oder der jetzige Paragraph 20 Absatz 2 Seite 1 WEG könnte um konkrete weitere Vorhaben ergänzt werden, die der Bekämpfung des Klimawandels dienen. Hierzu zählen Photovoltaik- und Solaranlagen ebenso wie energetische Dämmungen.
Fazit
„Das Amtsgericht Konstanz stellte fest, dass Wohnungseigentümer keinen Anspruch auf eine Genehmigung einer Solaranlage auf dem Balkon in einer Wohnungseigentümergemeinschaft erheben können. Ohne Zustimmung der anderen Eigentümer darf eine solche Anlage auf einem Balkon nicht montiert werden. Auch weist das Gericht den Vergleich zu den genehmigten Wall-Boxen zurück, da das entsprechende Gesetz bisher nur das Aufladen von E‑Autos zu Hause beinhaltet“, resümiert Tim Wistokat von VON POLL IMMOBILIEN.
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Was ist ein Balkonkraftwerk?
- 2 hochwertige 370 Watt Solarmodule ( geprüft vom TÜV-Rheinland )
- 1 hochwertiger Wechselrichter von APsystems ( siehe Video )
- dazugehörige Kabel- und Stecker
- entsprechende Datenblätter und Zertifikate ( z.B. NA-Schutz Wechselrichter ) welche für die Anmeldung beim Netzbetreiber notwendig sind. ( ebenso bei Förderanträgen z.B. der Gemeinde Rhauderfehn ).
Mit dieser kleinen Kraftquelle kann man seinen ökologischen Fußabdruck verkleinern und gleichzeitig Kosten sparen. Das Balkonkraftwerk ist eine gute Wahl für Menschen, die in Mietwohnungen leben, denn es braucht nur einen kleinen Platz auf dem Balkon oder der Terrasse. Auch für Hausbesitzer, die bereits eine andere Art von Solarenergie nutzen, kann ein Balkonkraftwerk eine sinnvolle Ergänzung sein, um den Eigenverbrauch noch effektiver zu gestalten.
Warum sich die Anschaffung eines Balkonkraftwerks lohnt
Die Lage und die Ausrichtung
Wie man ein Balkonkraftwerk installiert
Wie man eine Mini-Solaranlage aufbaut, was dabei zu beachten ist und welche Möglichkeiten man bei der Montage hat, können in einer kostenlosen Informationsveranstaltung beim LeserECHO-Verlag geklärt werden.
Was auf jeden Fall beachtet werden sollte:
Haben Sie schon einen digitalen Stromzähler?
Sollten Sie noch einen alten Stromzähler haben, wenden Sie sich einfach an Ihren Grundversorger / Netzbetreiber. Für die Werser-Ems-Region ist EWE-Netz der richtige Ansprechpartner. Der Stromzähler muss kostenlos vom Netzversorger umgetauscht werden.
Darf ich meine Mini-Solaranlage mit einem einfachen Schuko-Stecker anschließen, oder benötige ich einen Wieland-Stecker?
Sie können Ihr Balkonkraftwerk mit einem Schuko-Stecker anschließen. Wichtig dabei sind folgende Voraussetzungen:
- der Wechselrichter verfügt über einen NA-Schutz
- der Wechselrichter speist nicht mehr als die gesetzlich zugelassenen 600 Watt ein
- der Schleifenwiderstand Ihrer Steckdose ist in Ordnung ( Was in der Regel der Fall ist )
weitere Infos zum Thema Balkonkraftwerke und Förderungen — bitte HIER klicken
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Was tun bei Hitze? Ganzheitliche Tipps für Kreislauf und Energie von Astrid Frey
Cool bleiben mit Körper und Geist: Astrid Freys Ratgeber für heiße Sommertage
Wenn das Thermometer klettert, gerät nicht nur unser Kreislauf, sondern oft auch unser Wohlbefinden unter Druck. Die Heilpraktikerin Astrid Frey aus Westoverledingen weiß aus ihrer Praxis: Hitze ist eine Belastung für das gesamte energetische System. Hier sind ihre besten Tipps, wie Sie gesund und gelassen durch die heißen Tage kommen.
1. Energetischer Ausgleich: Die „innere Kühlung“
„Wir dürfen Hitze nicht nur körperlich, sondern auch energetisch betrachten“, erklärt Astrid Frey. Wenn der Körper unter der Außentemperatur leidet, ist das Immunsystem gefordert.
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Atem-Pausen: Suchen Sie sich mehrmals am Tag einen kühlen Ort, schließen Sie die Augen und konzentrieren Sie sich auf eine ruhige, tiefe Bauchatmung. Das senkt den Stresspegel und entlastet das Nervensystem, das bei Hitze oft im Hochbetrieb läuft.
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Fußbäder: Da die Füße laut V‑Trology eine direkte Verbindung zu unserem energetischen Zustand haben, wirkt ein lauwarmes (nicht eiskaltes!) Fußbad Wunder. Es erdet und zieht die angestaute Hitze aus dem Kopfbereich nach unten ab.
2. Ernährung, die den Körper entlastet
Bei großer Hitze sollte der Körper nicht zusätzlich durch schwere Verdauungsprozesse belastet werden.
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Wasser mit Impuls: Trinken Sie regelmäßig über den Tag verteilt, am besten zimmerwarmes Wasser oder Kräutertees. Ein Spritzer Zitrone oder ein paar Minzblätter wirken erfrischend, ohne den Magen zu schocken.
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Leichte Kost: Greifen Sie zu wasserhaltigem Gemüse wie Gurken, Melonen oder Tomaten. Diese liefern nicht nur Flüssigkeit, sondern auch wertvolle Mineralien, die wir über das Schwitzen verlieren.
3. Bewegung im richtigen Rhythmus
„Unser Körper hat seinen eigenen Rhythmus“, so Frey. Wer gegen die Hitze ankämpft, verbraucht wertvolle Energie, die für die Selbstheilung fehlt.
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Die goldene Regel: Verlegen Sie körperliche Aktivitäten auf die kühlen Morgenstunden oder den späten Abend.
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Innehalten: Wenn Sie spüren, dass die Hitze Sie „dünnhäutig“ oder gereizt macht, ist das ein Signal Ihres Unterbewusstseins, das auf äußere Einflüsse reagiert. Gönnen Sie sich in solchen Momenten eine bewusste Auszeit – nur 5 Minuten Stille können Ihr energetisches Feld stabilisieren.
4. Schutz für die Sinne
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Licht und Schatten: Schützen Sie sich nicht nur vor der direkten Sonne, sondern auch vor zu vielen Reizen. Ein überhitzter Kopf braucht Ruhe. Nutzen Sie bei Bedarf eine Sonnenbrille und eine Kopfbedeckung, um die Reizüberflutung für Ihr Gehirn zu minimieren.
Astrid Freys Fazit:
„Hitze ist eine Zeit, in der wir lernen dürfen, das Tempo zu drosseln. Wenn wir dem Körper die Ruhe gönnen, die er jetzt einfordert, kommen wir nicht nur gesund durch den Sommer, sondern nutzen die Zeit auch für eine echte Regeneration unserer Reserven.“
Benötigen Sie individuelle Unterstützung bei hitzebedingten Erschöpfungszuständen oder möchten Sie mehr über die energetische Harmonisierung in Ihrer Sommer-Auszeit erfahren? Astrid Frey berät Sie gerne in ihrer Praxis.
Astrid Frey Heilpraktikerin Spiekerooger Str. 12 26810 Westoverledingen
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V‑Trology: Heilpraktikerin Astrid Frey liest den Körper an den Füßen
Heilpraktikerin Astrid Frey bei einer V‑Trology-Sitzung. Anhand der Zehenstruktur werden hier verborgene Lebensmuster und emotionale Blockaden sanft aufgedeckt.
Was unsere Zehen über uns verraten: Einblicke in die V‑Trology bei Astrid Frey in Westoverledingen
Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob Ihre Füße mehr über Ihr Leben erzählen, als es Worte könnten? Die Heilpraktikerin Astrid Frey aus Westoverledingen nutzt mit der „V‑Trology“ einen faszinierenden Ansatz, um verborgene emotionale Muster und Blockaden aufzudecken, bevor diese sich als körperliche Symptome manifestieren.
In ihrer Praxis in der Spiekerooger Straße 12 verfolgt Astrid Frey einen ganzheitlichen Weg, der weit über die klassische Behandlung hinausgeht. Im Mittelpunkt steht die V‑Trology – ein von Silke und Peter Viet entwickeltes Verfahren, das den menschlichen Fuß als eine Art „Festplatte“ des Unterbewusstseins betrachtet.
Die Zehen als Spiegel der Seele
Die Grundannahme der V‑Trology ist so einfach wie verblüffend: Jedes Erlebnis, jede unausgesprochene Sorge und jede emotionale Verletzung hinterlässt Spuren an unseren Zehen. Dabei gibt es eine klare Aufteilung: Der rechte Fuß steht symbolisch für die Vergangenheit, während der linke Fuß Einblicke in die aktuelle Lebenssituation gewährt.
Ob familiäre Bindungen, berufliche Herausforderungen wie Mobbing oder tief sitzende traumatische Erfahrungen – Merkmale an den Zehen wie Hornhaut, Rötungen oder Verkrümmungen dienen als Anzeiger für das, was tief im Inneren gespeichert ist. „Die Zehenkunde eröffnet mir die Möglichkeit, unmittelbar Einblicke in die verborgenen Bereiche des Unterbewusstseins zu gewinnen“, erklärt Frey. Besonders hilfreich ist dies bei Patienten, die noch nicht bereit oder in der Lage sind, offen über belastende Erlebnisse wie Missbrauch oder Misshandlungen zu sprechen.
Heilung durch Impulse: Die V‑tronomy-Behandlung
Ergänzend zur Diagnose bietet Astrid Frey die V‑tronomy-Behandlung an. Dabei handelt es sich um eine sanfte Impuls-Anwendung, die in entspannter Atmosphäre auf einer Liege stattfindet. Ziel ist es, den energetischen Zustand des Patienten zu harmonisieren und die Selbstheilungskräfte zu aktivieren.
Von dieser tiefen Entspannung auf allen Ebenen können Menschen mit unterschiedlichsten gesundheitlichen Beeinträchtigungen profitieren – etwa bei Migräne, Burn-out, Asthma oder chronischen Erkrankungen. Dabei überlässt die Heilpraktikerin nichts dem Zufall: Die Häufigkeit und Dauer der Sitzungen werden individuell durch kinesiologische Tests bestimmt, um jeden Patienten in seinem eigenen Rhythmus auf dem Weg zur Besserung zu begleiten.
Über Astrid Frey
Astrid Frey verbindet in ihrer Arbeit fundiertes heilpraktisches Wissen mit den Erkenntnissen der Zehenkunde. Ihr Ziel ist es, Menschen zu helfen, konditionierte Verhaltensmuster zu durchbrechen, damit diese nicht länger Energie binden, die der Körper dringend für seine gesunden Prozesse benötigt.
Wer neugierig geworden ist und einen neuen Blick auf die eigene Lebensgeschichte werfen möchte, findet Astrid Frey in ihrer Praxis:
Astrid Frey Heilpraktikerin Spiekerooger Str. 12 26810 Westoverledingen

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Public Viewing in der Fetenscheune Leer: Gemeinsam zum Achtelfinale
Fußballfieber in Leer: Fans bereiten sich auf Deutschland gegen Ecuador vor
Die Fußball-WM 2026 sorgt bei den Fans in Leer für absolute Hochstimmung. Nach dem mitreißenden 2:1‑Sieg gegen die Elfenbeinküste ist die Vorfreude auf das nächste Spiel riesig. Morgen, am Donnerstag, den 25. Juni, fiebern die Fans dem entscheidenden dritten Gruppenspiel der deutschen Nationalmannschaft gegen Ecuador entgegen.
Für alle Fans, die die Partie gemeinsam in der besten Atmosphäre verfolgen möchten, bietet die Fetenscheune in Leer wieder die ideale Anlaufstelle. Auf dem Parkplatz findet erneut ein großes Public Viewing statt. Das Beste an der späten Anstoßzeit: Da das Spiel erst um 22:00 Uhr beginnt, muss sich niemand Gedanken über einen Sonnenbrand machen – es ist die perfekte Gelegenheit für einen entspannten Fußballabend unter Flutlicht.
Der Weg ins Achtelfinale: Alle Infos zum Spiel
Deutschland trifft im MetLife Stadium in New York auf Ecuador. Für alle Fans, die lieber zu Hause mitfiebern, gibt es folgende Übertragungsmöglichkeiten:
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Datum: Donnerstag, 25. Juni 2026
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Anstoß: 22:00 Uhr MESZ
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TV: Live und in voller Länge in der ARD sowie bei MagentaTV.
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Livestream: Kostenlos abrufbar in der ARD Mediathek sowie auf sportschau.de.
Wird es wieder einen Korso geben?
Die Erinnerungen an den 2:1‑Erfolg gegen die Elfenbeinküste sind bei den Fans noch ganz frisch. Wer die Stimmung noch einmal erleben möchte, findet auf unserer Facebook-Seite „Wir Leeraner“ exklusive Live-Videos vom letzten Spiel: von den Toren bis hin zum stimmungsvollen Autokorso der Fans mit wehenden Deutschlandflaggen am Bahnhofsring.
Die große Frage unter den Fans lautet nun: Gibt es bei einem Sieg gegen Ecuador wieder einen Korso? Die Vorfreude ist jedenfalls riesig.
Beitragsfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO / Wir Leeraner
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