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Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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Drogenhandel in der Region: 20-Jähriger nach groß angelegter Durchsuchung in Haft
Großer Ermittlungserfolg: Hauptbeschuldigter nach Drogenfund in Haft
Die Staatsanwaltschaft Aurich hat einen bedeutenden Schlag gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln geführt. Nach monatelangen verdeckten Ermittlungen konnten am gestrigen Donnerstag, den 09.07.2026, gezielte Durchsuchungsmaßnahmen in sieben Objekten in Leer, Emden und Oldenburg vollstreckt werden.
Die wichtigsten Details zum Ermittlungserfolg:
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Drogen sichergestellt: Die Einsatzkräfte fanden einen Handelsbestand von mindestens drei Kilogramm Marihuana, 250 Gramm Kokain und 50 Ecstasy-Tabletten.
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Weitere Beweise: Neben den Betäubungsmitteln wurden Schusswaffen, Bargeld sowie verschiedene Datenträger beschlagnahmt.
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Festnahme: Der 20-jährige Hauptbeschuldigte wurde während der Durchsuchung in Leer festgenommen.
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Haftbefehl: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Aurich einen Untersuchungshaftbefehl wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Der Heranwachsende befindet sich bereits in einer Justizvollzugsanstalt.
Die Ermittlungen, auch gegen zwei weitere Beschuldigte, dauern derzeit noch an, während die sichergestellten Beweismittel ausgewertet werden
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Zukunft gestalten, Geschichte bewahren: Neues Wohnquartier und Gedenkort in Leer geplant
80 neue Wohneinheiten – und ein Ort des Gedenkens
Leer – Ein zukunftsweisendes städtebauliches Projekt nimmt Formen an: Die Stadtverwaltung Leer hat sich mit Investor Helmut Wittrock und dem Bauunternehmen Mersmann & Thomas auf die Neuordnung des Areals zwischen Bummert, Friesenstraße und Heisfelder Straße geeinigt.
Wohnraum für Leer: 80 Einheiten geplant
Das betroffene Gebiet umfasst drei Teilflächen, wobei zwei Areale eine grundlegende städtebauliche Neugestaltung erfahren sollen. Dabei handelt es sich um das Areal der ehemaligen Tankstelle und Werkstatt an der Bummert-Kreuzung sowie ein Grundstück, das früher zur Spirituosenfabrik Folts & Speulda gehörte.
Auf diesen Flächen entstehen zwei große Gebäudekomplexe. Mit einer geplanten Geschossfläche von insgesamt rund 4400 Quadratmetern wird Platz für etwa 80 neue Wohneinheiten geschaffen. Bürgermeister Claus-Peter Horst unterstreicht die soziale Bedeutung des Vorhabens: „Für die Stadt ist das ein weiterer wichtiger Schritt, um den steigenden Bedarf nach Wohnungen zu erfüllen, speziell auch, was bezahlbare Optionen betrifft.“ Mindestens 25 Prozent der Einheiten sind als sozialer Wohnraum vorgesehen.
Die architektonische Gestaltung sieht vor, dass sich die maximal viergeschossigen Neubauten harmonisch in das Stadtbild einfügen. Um bestehende Baudenkmäler in der Nachbarschaft zu respektieren, wurden die Entwürfe teils in ihrer Höhe angepasst. Die Parkraumsituation wird durch eine Kombination aus oberirdischen Stellplätzen und integrierten Tiefgaragen gelöst.
Ein Ort des Gedenkens am Standort der ehemaligen Synagoge
Zwischen den beiden Neubaukomplexen liegt die dritte Teilfläche, die eine besondere historische Bedeutung trägt: Hier befand sich einst die Synagoge der jüdischen Gemeinde Leer, die in der Pogromnacht 1938 zerstört wurde. In enger Abstimmung mit dem Investor Helmut Wittrock wurde vereinbart, dass die Stadt dieses Areal erwirbt und unbebaut lässt, um einen würdigen Ort des Gedenkens zu errichten.
Dieses Vorhaben war dem im Mai verstorbenen Ehrenbürger und Holocaustüberlebenden Albrecht Weinberg ein tiefes Herzensanliegen. Über Jahre hinweg hatte er sich für dieses Ziel eingesetzt, Spenden gesammelt und persönliche Gespräche mit den Beteiligten geführt. „Ich bin sehr glücklich darüber, dass wir dieses Projekt jetzt angehen können. Der Stadt ist das ein großes Bedürfnis, aber auch eine historische Verpflichtung“, erklärt Bürgermeister Horst. Für ihn war es besonders wichtig, dass Albrecht Weinberg noch zu Lebzeiten erfuhr, dass sein Wunsch in Erfüllung gehen wird.
Archäologische Untersuchungen und Bürgerbeteiligung
Die weitere Planung sieht vor, dass der Archäologische Dienst der Ostfriesischen Landschaft das Gelände untersucht. Parallel dazu ist ein breiter, öffentlicher Prozess geplant, in dem Konzepte für die Gestaltung des Synagogengrundstücks im Sinne von Albrecht Weinberg erarbeitet werden sollen. Derzeit befindet sich die Gesamtplanung in der finalen Abstimmung mit der Stadtverwaltung, insbesondere hinsichtlich denkmalrechtlicher Vorgaben, bevor das Projekt den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Rente in der Region Leer: IG BAU fordert „Renten-Rückgrat“ für harte Arbeit!
Rente dem „Härtegrad der Arbeit“ anpassen: IG BAU fordert „Renten-Rückgrat“ von Abgeordneten aus der Region Leer
Wenn die körperliche Belastung auf dem Bau über Jahrzehnte hinweg die Kräfte zehrt, wird das Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze für viele Beschäftigte zum unüberwindbaren Hindernis. Aktuelle Zahlen der Arbeitsagentur verdeutlichen die Problematik im Landkreis Leer: Von rund 2.400 Bauarbeitern sind gerade einmal 110 Beschäftigte älter als 63 Jahre. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Nordwest-Niedersachsen warnt nun eindringlich vor den Folgen der geplanten Rentenpolitik und fordert ein Umdenken.
Bauen ist Schwerstarbeit – bis 67 ist kaum machbar
„Ob Maurer, Dachdecker, Kanal- oder Straßenbauer: Sie leisten harte körperliche Arbeit bei Wind und Wetter, Hitze und Frost“, betont Gabriele Knue, Vorsitzende der IG BAU Nordwest-Niedersachsen. Für viele Beschäftigte in der Branche sei gesundheitlich oft schon vor dem 60. Lebensjahr Schluss. Dennoch sehe die aktuelle Rentenpolitik vor, das Arbeitsleben weiter zu verlängern.
Für Knue ist dies der falsche Weg. Sie fordert eine Rente, die sich am „Härtegrad der Arbeit“ orientiert. Ihr Vorschlag: Ein „Expresszugang in den regulären Ruhestand“ für Branchen, in denen die körperliche Belastung besonders hoch ist – neben dem Bau zählen dazu auch die Land- und Forstwirtschaft, die Gebäudereinigung sowie der Garten- und Landschaftsbau. „Was wir brauchen, ist eine echte Flexi-Rente für vernünftige Übergänge, statt die Menschen bis 67 oder darüber hinaus am Bau zu halten“, so die Gewerkschafterin.
Kritik an der Rentenkommission: Baby-Boomer nicht enttäuschen
Ein zentraler Kritikpunkt der IG BAU ist die mögliche Abschaffung der „Rente mit 63“. Dies wäre gerade für die sogenannten Baby-Boomer ein „Schlag ins Gesicht“. Laut Berechnungen des Pestel-Instituts werden im Landkreis Leer in den kommenden zehn Jahren rund 27.800 Menschen aus dieser Generation in den Ruhestand gehen.
„Viele haben ihre Beitragsjahre voll und 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt“, erklärt Knue. Den Beschäftigten „kurz vor knapp“ den geplanten Ruhestand zu verwehren, schade nicht nur der Lebensplanung der Betroffenen, sondern auch dem Vertrauen in den Sozialstaat.
Forderung: Haltelinie beim Rentenniveau garantieren
Neben den Übergangsregelungen warnt die IG BAU vor einem Absinken des Rentenniveaus. Die Gewerkschaft fordert eine verbindliche Haltelinie:
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Keine Absenkung unter 48 Prozent: Der Staat dürfe den Baby-Boomern ab 2031 kein niedrigeres Niveau zumuten.
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Langfristige Anhebung: Das Rentenniveau müsse schnellstmöglich wieder auf mindestens 53 Prozent angehoben werden.
Appell an die Bundestagsabgeordneten im Kreis Leer
Die IG BAU Nordwest-Niedersachsen richtet einen klaren Appell an die heimischen Bundestagsabgeordneten. Sie sollen in Berlin „Renten-Rückgrat“ zeigen und sich innerhalb ihrer Fraktionen für eine Korrektur der Regierungspläne stark machen. Nur so könne verhindert werden, dass anspruchsvolle Berufe weiter an Attraktivität verlieren und das politische Vertrauen der Arbeitnehmerschaft nachhaltig beschädigt wird.
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