Wirtschaft
Commerzbank: Abbau von ca. 10.000 Arbeitsplätzen und Filialschließungen geplant
Die Commerzbank plant eine tiefgreifende Restrukturierung. Ziel des Umbaus ist es, die Vorteile einer voll digitalisierten Bank mit persönlicher Beratung, konsequentem Kundenfokus und Nachhaltigkeit zu verbinden. Die Kosten sollen erheblich reduziert und die Profitabilität bis 2024 deutlich erhöht werden. Damit schafft die Commerzbank die Voraussetzungen, um ihre führende Position als die Bank für den deutschen Mittelstand und starker Partner von rund elf Millionen Privat- und Unternehmerkunden zu festigen.
Der Vorstand der Bank hat dem Aufsichtsrat den Entwurf des neuen Strategieprogramms zur Erörterung vorgelegt. Die Aufsichtsratssitzung soll am 3. Februar 2021 stattfinden. Im Nachgang soll die neue Strategie vom Vorstand beschlossen werden. Bisher wurden noch zu keinem Punkt des Strategieprogramms Entscheidungen getroffen. Die vorzeitige Veröffentlichung von geplanten Eckpunkten ist der aktuellen Medienberichterstattung geschuldet.
Manfred Knof, Vorstandsvorsitzender der Commerzbank AG: „Wir wollen uns auf die Stärken der Commerzbank konzentrieren und damit ihre Leistungsfähigkeit nachhaltig sichern. Dafür werden wir mit aller Konsequenz Komplexität reduzieren und Kosten senken. Unsere Ziele sind sehr anspruchsvoll, aber wir werden alles Notwendige tun, um sie zu erreichen. Die Bank wird damit Wert für Kunden, Mitarbeiter, Eigentümer und die Gesellschaft als Ganzes schaffen.“
Das Strategieprogramm umfasst folgende zentrale Stellhebel:
- Die Bank stellt künftig konsequent Profitabilität vor Wachstum, zum Beispiel wenn es um den effizienten Einsatz von Eigenkapital oder die leistungsadäquate Bepreisung von Produkten und Dienstleistungen geht.
- Im Zuge des Konzernumbaus werden in erheblichem Umfang Arbeitsplätze wegfallen. Die Commerzbank wird bis 2024 brutto rund 10.000 Vollzeitstellen (VZK) abbauen. In Deutschland betrifft dies jeden dritten Arbeitsplatz. Die Commerzbank wird alles daransetzen, gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern faire und – soweit möglich – sozialverträgliche Lösungen für den Stellenabbau zu vereinbaren. Die Bank strebt eine zügige Einigung mit dem Betriebsrat an, um möglichst schnell in die Umsetzung gehen zu können.
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- Im Zuge einer umfassenden Digitalisierung wird die Bank das Filialnetz erheblich verkleinern und die digitalen Angebote für Kunden deutlich ausbauen. Die Zahl der Filialen soll von aktuell 790 auf dann bundesweit 450 Standorte verringert werden. Gleichzeitig wird die Bank ihre Geschäftsprozesse konsequent und durchgängig digitalisieren und automatisieren. Hierfür werden in den kommenden vier Jahren insgesamt 1,7 Milliarden Euro in die IT investiert.
- Darüber hinaus treibt die Bank den kulturellen Wandel mit dem Ziel voran, eine am Erfolg orientierte Leistungskultur zu stärken.
Nachhaltigkeit wird über alle Geschäftsaktivitäten künftig eine noch zentralere Rolle spielen. Die Commerzbank strebt an, sich zu ambitionierten Zielen zu verpflichten. Eine entsprechende Strategie wird in naher Zukunft vorgestellt.
Kosteneinsparungen von 1,4 Milliarden Euro geplant
Infolge der Restrukturierung strebt die Commerzbank für das Geschäftsjahr 2024 eine Eigenkapitalrendite (RoTE) von 6,5 bis 7 Prozent an. Die Kosten im Jahr 2024 werden im Vergleich zu den erwarteten Zahlen für 2020 um 1,4 Milliarden Euro beziehungsweise rund 20 Prozent reduziert. Demgegenüber werden die Erträge – exklusive weiteren Wachstums in der mBank – weitgehend stabil erwartet. Insgesamt rechnet die Commerzbank mit Restrukturierungsaufwendungen von 1,8 Milliarden Euro, die komplett aus Eigenmitteln finanziert werden. Die Restrukturierungsaufwendungen sollen bis Ende des laufenden Geschäftsjahres vollständig bilanziell erfasst sein. Mit 0,8 Milliarden Euro wurde bereits im Geschäftsjahr 2020 für einen erheblichen Teil der anfallenden Restrukturierungsaufwendungen Vorsorge getroffen. Hinzu kommen weitere 0,1 Milliarden Euro Vorsorge aus dem Jahr 2019.
Trotz des erheblichen Umbaus wird die Kapitalquote (CET 1) durchgängig mindestens 200 bis 250 Basispunkte über den regulatorischen Mindestanforderungen (MDA) liegen. Damit ist die Commerzbank bei effizientem Kapitalmanagement auch künftig robust und widerstandsfähig aufgestellt.
Die mBank wird ihre Wachstumsstrategie als Teil der Gruppe weiter vorantreiben.
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Wirtschaft
Arbeitsmarkt im Januar: Arbeitslosenzahl steigt über drei Millionen
Arbeitsmarkt im Januar 2026: Saisonaler Anstieg der Arbeitslosigkeit über drei Millionen
NÜRNBERG – Zum Jahresbeginn 2026 zeigt sich der deutsche Arbeitsmarkt mit wenig Dynamik. Wie jahreszeitlich üblich, ist die Zahl der arbeitslosen Personen im Januar deutlich gestiegen und hat die Marke von drei Millionen überschritten.
Andrea Nahles, Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), erläuterte die aktuelle Lage am Freitag in Nürnberg: „Zum Jahresbeginn hat die Arbeitslosigkeit aus jahreszeitlichen Gründen deutlich zugenommen. Derzeit gibt es nur wenig Dynamik am Arbeitsmarkt.“
Die wichtigsten Kennzahlen im Überblick (Januar 2026)
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Arbeitslosenzahl: 3.085.000 (+177.000 zum Vormonat)
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Vorjahresvergleich: +92.000 Personen
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Arbeitslosenquote: 6,6 Prozent (+0,4 Prozentpunkte zum Vormonat)
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Stellenangebote: 598.000 (-34.000 zum Vorjahr)
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Der Anstieg der Arbeitslosigkeit um 177.000 Personen im Vergleich zum Dezember ist primär auf die winterbedingte Unterbrechung in Außenberufen zurückzuführen. Saisonbereinigt blieb die Zahl der Arbeitslosen stabil.
Die Unterbeschäftigung, die auch Personen in Entlastungsmaßnahmen und kurzfristig Erkrankte umfasst, sank saisonbereinigt um 4.000 im Vergleich zum Vormonat. Mit insgesamt 3.705.000 Personen liegt dieser Wert um 8.000 niedriger als im Vorjahr. Die Erwerbslosenquote nach dem ILO-Konzept wurde für den Dezember auf 3,6 Prozent beziffert.
Entwicklung bei der Kurzarbeit
Vom 1. bis zum 26. Januar wurde für 28.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit neu angezeigt. Betrachtet man die tatsächliche Inanspruchnahme (Daten liegen bis November 2025 vor), bezogen 204.000 Beschäftigte Kurzarbeitergeld. Dies stellt einen leichten Anstieg zum Vormonat dar, liegt jedoch deutlich unter dem Wert des Vorjahresmonats (-61.000).
Erwerbstätigkeit und Beschäftigung
Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland belief sich im Dezember 2025 auf 46,04 Millionen Personen – ein Rückgang von 74.000 im Vergleich zum Vorjahr. Auch bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zeigt sich ein leichter Abwärtstrend: Im November 2025 waren 35,21 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 17.000 weniger als ein Jahr zuvor.
Zudem verzeichnete die Bundesagentur für Arbeit im November 7,63 Millionen geringfügig entlohnte Beschäftigte. Davon waren 4,08 Millionen ausschließlich in einem Minijob tätig, während 3,56 Millionen diese Form der Beschäftigung als Nebenjob ausübten.
Sinkende Nachfrage nach Arbeitskräften
Die Bereitschaft der Unternehmen zu Neueinstellungen ist rückläufig. Der BA-Stellenindex (BA‑X) sank im Januar um einen Punkt auf 100 Punkte. Im Vergleich zum Januar 2025 ist dies ein Rückgang um 5 Punkte. Aktuell sind 598.000 freie Stellen gemeldet.
Geldleistungen und soziale Absicherung
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Arbeitslosengeld: 1.142.000 Bezieher (+117.000 im Vergleich zum Vorjahr).
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Bürgergeld: 3.826.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Dies ist ein Rückgang um 137.000 Personen im Vergleich zum Vorjahresmonat. Damit gelten 7,0 Prozent der Menschen im erwerbsfähigen Alter als hilfebedürftig.
Situation auf dem Ausbildungsmarkt
Der Ausbildungsmarkt befindet sich aktuell in einer starken Bewegungsphase. In der Nachvermittlung seit Oktober 2025 suchten 84.000 Bewerber einen sofortigen Einstieg (+12.000 zum Vorjahr). Demgegenüber standen 64.000 betriebliche Ausbildungsstellen. Im Januar galten noch 41.000 Bewerber als unversorgt, während 13.000 Lehrstellen unbesetzt blieben. Für das neue Berichtsjahr 2025/26 zeichnet sich ein Anstieg der Bewerberzahlen um 2 Prozent ab, während das Angebot an betrieblichen Stellen derzeit 13 Prozent unter dem Vorjahresniveau liegt.
Beitragsbild: Ingo Tonsor @LeserECHO
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Wirtschaft
Wirtschaftlicher Druck hält an: Insolvenzen in Niedersachsen steigen weiter
Wirtschaft unter Druck: Unternehmensinsolvenzen in Niedersachsen steigen weiter an
Hannover. Die wirtschaftliche Lage in Niedersachsen bleibt angespannt. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) in seiner aktuellen Pressemitteilung bekannt gab, ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im vergangenen Jahr 2025 erneut gestiegen. Insgesamt 1.910 Betriebe mussten den Gang zum Amtsgericht antreten – ein Zuwachs von 4,7 % gegenüber dem Vorjahr.
Obwohl sich die Dynamik im Vergleich zum Vorjahr (Plus von 33,5 %) deutlich abgeschwächt hat, bleibt der Trend besorgniserregend. Über alle Bereiche hinweg wurden im Jahr 2025 insgesamt 15.835 Insolvenzverfahren registriert, was einer Gesamtzunahme von 6,1 % entspricht.
Handel und Baugewerbe besonders im Fokus
Ein Blick auf die Branchen zeigt eine Verschiebung der Schwerpunkte. Mit 342 Fällen (+3,3 %) verzeichnete der Bereich Handel sowie die Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen die meisten Insolvenzanträge. Damit löste dieser Sektor das Baugewerbe ab, das im Jahr 2024 noch die Statistik angeführt hatte. Im Baugewerbe war im Jahr 2025 zwar ein Rückgang der Insolvenzen um 11,0 % zu verzeichnen, dennoch belegt die Branche weiterhin den zweiten Platz in der Negativstatistik.
Tausende Arbeitsplätze gefährdet
Trotz der gestiegenen Anzahl an Firmenpleiten gibt es bei der Zahl der betroffenen Arbeitnehmer eine leichte Entspannung. Im Jahr 2025 waren rund 12.500 Beschäftigte von den Insolvenzen ihrer Arbeitgeber betroffen. Dies sind 19,2 % weniger als im Jahr zuvor, als noch rund 15.500 Arbeitsplätze auf dem Spiel standen.
Besonders kritisch stellt sich die Situation in größeren Betriebseinheiten dar:
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Verarbeitendes Gewerbe: Hier waren allein rund 3.200 Arbeitsplätze gefährdet.
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Gesundheits- und Sozialwesen: Rund 2.200 Beschäftigte bangten um ihre Stellen.
Auffällig ist, dass in diesen beiden Branchen mit durchschnittlich mehr als 20 Beschäftigten pro Insolvenzfall überproportional viele Arbeitsplätze pro Verfahren betroffen sind.
Auch Privatpersonen zunehmend zahlungsunfähig
Nicht nur Unternehmen, auch Privatpersonen kämpfen verstärkt mit finanziellen Problemen. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen stieg im Jahr 2025 um 5,8 % auf insgesamt 11.165 Fälle an. Im Durchschnitt ist jede betroffene Privatperson mit rund 41.300 Euro verschuldet.
Ergänzt wird das Bild durch weitere Insolvenzgruppen:
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Ehemals Selbstständige: 2.461 Anträge (+7,9 %)
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Nachlassinsolvenzen: 250 Verfahren (+12,6 %)
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Gesellschafter: 49 Anträge (-3,9 %)
Die Daten verdeutlichen, dass die wirtschaftlichen Nachwirkungen und Rahmenbedingungen sowohl Unternehmen als auch private Haushalte in Niedersachsen weiterhin vor enorme finanzielle Herausforderungen stellen.
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Wirtschaft
Milliarden-Förderung für E‑Autos: Werden die Mittel zum schnellen „Windhundrennen“?
Wie viele Kommunen stellt auch die Stadt Leer in Ostfriesland die Weichen auf E‑Mobilität und baut ihre Ladeinfrastruktur konsequent aus. An der Kupenwarf sind acht neue Ladepunkte entstanden. „Vor allem im Zentrum sind wir damit für die Zukunft hervorragend aufgestellt“, sagte Bürgermeister Claus-Peter Horst bei einem Vor-Ort-Termin mit Stefan Becker, Baukoordinator der EWE Go GmbH aus Oldenburg.
Milliarden-Förderung für Elektroautos: Alle Fakten zum neuen Programm ab 2026
Mit einem Budget von insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds hat die Bundesregierung den Neustart der E‑Auto-Kaufförderung beschlossen. Das Programm, das voraussichtlich bis zum Jahr 2029 läuft und für rund 800.000 Fahrzeuge ausreicht, setzt auf eine soziale Staffelung. Hier sind die detaillierten Fakten und Zahlen im Überblick.
Wer wird gefördert? (Einkommensgrenzen)
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen (zvE). Als Nachweis dient der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Jahre alt sein dürfen.
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Grundgrenze: Maximal 80.000 Euro zvE pro Haushalt.
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Familien-Bonus: Die Einkommensgrenze steigt um 5.000 Euro pro Kind (unter 18 Jahren) auf maximal 90.000 Euro (bei zwei oder mehr Kindern).
Wie hoch ist die Förderung? (Rechenbeispiele)
Die Fördersumme setzt sich aus einer Basisförderung und verschiedenen Sozial- sowie Familienzuschlägen zusammen.
1. Basisförderung nach Fahrzeugtyp:
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Reine Elektroautos (BEV): 3.000 Euro.
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Plug-in-Hybride (PHEV) & Range-Extender (REEV): 1.500 Euro.
(Bedingung für PHEV/REEV bis Juni 2027: Max. 60g CO2/km oder mind. 80 km elektrische Reichweite).
2. Zusätzliche Sozial-Staffelung:
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Einkommen unter 60.000 Euro: + 1.000 Euro Zuschlag.
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Einkommen unter 45.000 Euro: + weitere 1.000 Euro (insgesamt + 2.000 Euro Sozial-Zuschlag).
3. Kinderzuschlag:
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Pro Kind unter 18 Jahren: + 500 Euro (maximal 1.000 Euro bei zwei oder mehr Kindern).
| Haushalts-Konstellation | Max. Förderung (BEV) | Max. Förderung (PHEV/REEV) |
| Einkommen bis 45.000 € + 2 Kinder | 6.000 Euro | 4.500 Euro |
| Einkommen bis 60.000 € + 1 Kind | 4.500 Euro | 3.000 Euro |
| Einkommen bis 80.000 € ohne Kinder | 3.000 Euro | 1.500 Euro |

Wichtige Fristen und Bedingungen
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Start: Förderfähig sind Fahrzeuge mit einer Neuzulassung ab dem 1. Januar 2026.
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Antragstellung: Das Online-Portal öffnet voraussichtlich im Mai 2026. Anträge können rückwirkend gestellt werden (bis max. ein Jahr nach Zulassung).
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Mindesthaltedauer: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden (gilt für Kauf und Leasing).
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Leasing: Für Leasing-Neufahrzeuge gelten dieselben Fördersätze und Einkommensgrenzen wie beim Kauf.
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Fahrzeugpreis: Im Gegensatz zu früheren Programmen gibt es aktuell keine Obergrenze beim Brutto-Listenpreis für Privatpersonen.
Internationaler Markt und Steuervorteile
Das Programm unterscheidet nicht nach dem Produktionsstandort. Somit sind auch Fahrzeuge von Herstellern aus Asien oder den USA voll förderfähig, sofern sie erstmals im Inland zugelassen werden. Parallel zur Kaufförderung bleibt die Befreiung von der Kfz-Steuer für Elektroautos bis zum 31. Dezember 2030 bestehen. Für gewerbliche Nutzer wurde zudem eine Sonderabschreibung von 75 % im ersten Jahr für neue Elektro-Dienstwagen eingeführt (gültig bis Ende 2027).
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