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Corona: neue harte Maßnahmen der Bundesregierung
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vor zwei Wochen vereinbart haben, steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV‑2) inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahlreichen Gesundheitsämtern eine vollständige Kontaktnachverfolgung nicht mehr gewährleistet werden kann, was wiederum zu einer beschleunigten Ausbreitung des Virus beiträgt. Aktuell verdoppeln sich die Infiziertenzahlen etwa alle sieben und die Zahl der Intensivpatienten etwa alle zehn Tage. Nach den Statistiken des Robert-Koch-Institutes sind die Ansteckungsumstände im Bundesdurchschnitt in mehr als 75% der Fälle unklar. Zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage ist es deshalb nun erforderlich, durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken. Ohne solche Beschränkungen würde das weitere exponentielle Wachstum der Infiziertenzahlen unweigerlich binnen weniger Wochen zu einer Überforderung des Gesundheitssystems führen und die Zahl der schweren Verläufe und der Todesfälle würde erheblich ansteigen. Wesentlich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagieren. Je später die Infektionsdynamik umgekehrt wird, desto länger bzw. umfassender sind Beschränkungen erforderlich.
Bund und Länder streben an, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit einerseits Schulen und Kindergärten verlässlich geöffnet bleiben können und andererseits in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich sind. Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen nationalen Anstrengung des Bundes und aller Länder.
Bund und Ländern ist bewusst, dass die Beschränkungen für die Bevölkerung eine große Belastung darstellen. Deshalb gebührt der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung großer Dank, die bisher und auch in Zukunft diese Maßnahmen mit Gemeinsinn und Geduld einhalten und besonders denjenigen, die für die praktische Umsetzung der Maßnahmen sorgen und natürlich auch denen, die im Gesundheitssystem ihren Dienst leisten.
Die Lage ist jetzt wieder sehr ernst. Vor uns liegen vier schwierige Wintermonate. Aber Bund und Länder sehen mit Zuversicht in die Zukunft. Die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und die einfachere Infektionskontrolle im Sommer geben uns die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden und sich auch wirtschaftlich erholen kann.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ergänzend zu ihren bisherigen Beschlüssen:
1. Ab dem 2. November treten deutschlandweit die im Folgenden dargelegten zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.
2. Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
3. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.
4. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche ‑auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,
f. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
6. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
7. Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
8. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio‑, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
9. Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.
10. Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
11. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.
12. Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.
13. Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch.
14. Steigende Infektionszahlen führen leider auch zu einem Anstieg an Infektionen in medizinischen Einrichtungen und bei vulnerablen Gruppen. Deren Schutz stellt eine besondere Herausforderung dar. Deshalb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen entsprechend angepasst. Der Bund hat durch die neue Testverordnung sichergestellt, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die verfügbaren Schnelltests sollen jetzt zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet. Die Krankenhäuser sollen weiterhin bei der Bereitstellung von Intensivbetten unterstützt werden. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern werden zeitnah praktikable Lösungen erarbeiten, die auch die Fortführung finanzieller Unterstützungen enthalten soll. Krankenhäuser, die aufgrund der Behandlung von SARS-CoV-2-Patienten besonders belastet sind, können wie in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vorgesehen sanktionsfrei von den Vorgaben abweichen.
15. Bund und Länder werden die Information über die geltenden Corona-Maßnahmen noch einmal verstärken und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen. Sie werden jedoch auch die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken und dabei auch mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen.
16. Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und zur Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer unkontrollierten pandemischen Entwicklung verhältnismäßig.
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Baupreise in Niedersachsen steigen 2026 deutlich: Wohnungsbau wird 5 Prozent teurer
Baupreise in Niedersachsen steigen im August 2026 um 5,0 Prozent
Neubau von Wohngebäuden so teuer wie seit drei Jahren nicht mehr – Rohbau und Ausbau deutlich teurer
HANNOVER. Die Baupreise für Wohngebäude in Niedersachsen sind im August 2026 deutlich gestiegen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, verteuerten sich die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude im Vergleich zum August 2025 um 5,0 Prozent. Damit wurde der stärkste Preisanstieg seit August 2023 verzeichnet. Damals waren die Preise im Jahresvergleich um 6,1 Prozent gestiegen.
Auch gegenüber dem vorherigen Berichtsmonat Mai 2026 legten die Baupreise weiter zu. Der Baupreisindex für den Neubau von Wohngebäuden erhöhte sich innerhalb von drei Monaten um 1,1 Prozent. Im August 2026 lag der Index bei 141,8 Punkten, bezogen auf das Basisjahr 2021 mit einem Wert von 100.
Rohbauarbeiten fast 5 Prozent teurer
Bei den Rohbauarbeiten an Wohngebäuden stiegen die Preise im August 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat um 4,9 Prozent. Einen besonders großen Anteil an den Rohbauarbeiten und damit auch am Gesamtindex haben Beton- und Mauerarbeiten.
Die Preise für Betonarbeiten erhöhten sich gegenüber August 2025 um 3,9 Prozent, bei Mauerarbeiten betrug der Anstieg 3,5 Prozent.
Noch deutlicher verteuerten sich verschiedene weitere Arbeiten. Besonders stark stiegen die Preise für:
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Erdarbeiten: +8,2 Prozent
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Ramm‑, Rüttel- und Pressarbeiten: +7,1 Prozent
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Abdichtungsarbeiten: +7,1 Prozent
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Zimmer- und Holzbauarbeiten: +7,1 Prozent
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Dachdeckungsarbeiten: +6,1 Prozent
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Klempnerarbeiten: +5,4 Prozent
Damit lagen zahlreiche wichtige Leistungen beim Bau eines Wohngebäudes deutlich über dem Preisniveau des Vorjahres.
Ausbauarbeiten verteuern sich um 5,1 Prozent
Noch etwas stärker als die Rohbauarbeiten entwickelten sich die Preise für Ausbauarbeiten. Sie lagen im August 2026 5,1 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats.
Besonders kräftige Preissteigerungen registrierte das Landesamt für Statistik Niedersachsen bei Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen. Diese verteuerten sich um 9,2 Prozent. Bei raumlufttechnischen Anlagen betrug der Anstieg 8,0 Prozent.
Auch andere Ausbauleistungen wurden deutlich teurer:
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Tischlerarbeiten: +6,8 Prozent
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Maler- und Lackierarbeiten: +6,8 Prozent
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Metallbauarbeiten: +6,3 Prozent
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Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen: +5,1 Prozent
Tischlerarbeiten und Metallbauarbeiten zählen dabei ebenso wie Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen zu den anteilsstärkeren Bereichen innerhalb der Ausbauarbeiten.
Nahezu unverändert blieben dagegen die Preise für Aufzugsanlagen, Fahrtreppen, Fahrsteige und Förderanlagen. Hier wurde gegenüber August 2025 ein leichter Rückgang von 0,3 Prozent festgestellt.
Auch Instandhaltung und Schönheitsreparaturen werden teurer
Nicht nur der Neubau von Wohngebäuden ist von der Preisentwicklung betroffen. Auch bei bestehenden Wohnungen und Gebäuden zogen die Preise deutlich an.
Die Kosten für Schönheitsreparaturen in einer Wohnung stiegen im August 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat um 5,6 Prozent. Bei Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden ohne Schönheitsreparaturen lag der Anstieg bei 5,5 Prozent.
Damit müssen auch Eigentümer, Vermieter und Bauherren bei Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen mit höheren Kosten rechnen.
Baupreise auch bei Büro- und Gewerbegebäuden gestiegen
Die Preissteigerungen beschränkten sich nicht auf den Wohnungsbau. Auch bei anderen Bauwerksarten wurden im August 2026 deutlich höhere Preise festgestellt.
Der Neubau von Bürogebäuden verteuerte sich gegenüber August 2025 um 5,4 Prozent. Bei gewerblichen Betriebsgebäuden betrug der Anstieg 5,1 Prozent.
Besonders deutlich fiel die Preisentwicklung beim Straßenbau aus. Die Preise lagen im August 2026 6,2 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Damit setzte sich die überdurchschnittliche Preisentwicklung im Straßenbau gegenüber den übrigen betrachteten Bauwerksarten fort.
Baukosten bleiben ein wichtiger Faktor für Bauherren
Die aktuellen Zahlen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen zeigen, dass sich das Bauen in Niedersachsen im Jahresvergleich erneut spürbar verteuert hat. Besonders betroffen sind sowohl der Rohbau als auch der Ausbau. Mit einem Plus von 5,0 Prozent beim Neubau von Wohngebäuden wurde im August 2026 der höchste Anstieg seit drei Jahren erreicht.
Für private Bauherren, Wohnungsunternehmen und gewerbliche Investoren bedeutet die Entwicklung, dass die Kalkulation von Neubau‑, Renovierungs- und Instandhaltungsprojekten weiterhin mit steigenden Baukosten verbunden ist.
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Steigende Baukosten und Bauzinsen erschweren den Weg ins Eigenheim
Der Traum vom eigenen Zuhause wird für viele Menschen in Deutschland zunehmend schwerer erreichbar. Die Baupreise steigen seit Jahren, und gleichzeitig müssen Bauherren deutlich höhere Finanzierungskosten einkalkulieren. Anfang Oktober 2026 lagen die Bauzinsen für eine zehnjährige Zinsbindung je nach Finanzierung bei rund 4,5 Prozent; seit Anfang Juli sind die Zinsen laut Finanztip um etwa 0,6 Prozentpunkte gestiegen.
Hinzu kommen die aktuellen Baupreise: In Niedersachsen verteuerte sich der Neubau von Wohngebäuden im August 2026 innerhalb eines Jahres um 5,0 Prozent. Für viele Familien bedeutet diese Kombination aus höheren Baukosten und höheren Zinsen, dass die Finanzierung eines Eigenheims immer schwieriger wird. Was früher für breite Bevölkerungsschichten erreichbar war, setzt heute häufig ein erhebliches Eigenkapital und ein entsprechend hohes Einkommen voraus.
Deutschland bleibt beim Wohneigentum Schlusslicht in Europa
Das zeigt sich auch bei der Wohneigentumsquote. Nach aktuellen Eurostat-Daten lebten 2024 in Deutschland 53 Prozent der Bevölkerung in einem Mietverhältnis. Damit war Deutschland das einzige EU-Land, in dem mehr Menschen zur Miete als im eigenen Zuhause lebten. Der Anteil der Menschen, die in den eigenen vier Wänden leben, lag damit bei rund 47 Prozent. In Rumänien waren es dagegen 94 Prozent, in der Slowakei 93 Prozent und in Ungarn 92 Prozent.
Deutschland entwickelt sich damit immer stärker zum Mieterland. Gleichzeitig übernimmt der Staat bei Menschen, die Grundsicherungsgeld beziehen, die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese Leistungen werden aus Steuermitteln finanziert. Das Geld wird in der Regel an die Leistungsberechtigten gezahlt, die damit ihre Miete begleichen; unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jobcenter die Kosten auch direkt an den Vermieter überweisen.
Daraus ergibt sich eine grundsätzliche politische und gesellschaftliche Frage: Ist es auf Dauer sinnvoll, immer größere öffentliche Mittel für das Wohnen aufzuwenden, während gleichzeitig der Zugang zu selbst genutztem Wohneigentum für viele Menschen schwieriger wird? Kritiker sehen darin eine problematische Entwicklung, weil öffentliche Mittel dauerhaft Mietkosten absichern, während der Vermögensaufbau durch Wohneigentum für viele Haushalte zunehmend außer Reichweite gerät.
Von einer pauschalen „Umverteilung von unten nach oben“ zu sprechen, greift allerdings zu kurz. Die staatliche Übernahme angemessener Wohnkosten dient zunächst der sozialen Absicherung und stellt sicher, dass Menschen in finanzieller Not ihre Wohnung nicht verlieren. Gleichzeitig ist die Frage berechtigt, ob die Wohnungs- und Baupolitik stärker darauf ausgerichtet werden müsste, Wohneigentum wieder für breitere Bevölkerungsschichten erschwinglich zu machen.
Denn wer sich heute kein Eigenheim leisten kann, bleibt häufig dauerhaft Mieter. Damit fließen über Jahrzehnte Mietzahlungen an Eigentümer, während gleichzeitig der Staat bei einem Teil der Haushalte die Wohnkosten über Sozialleistungen mitfinanziert. Diese Kombination aus steigenden Baukosten, hohen Bauzinsen, einer niedrigen Wohneigentumsquote und steigenden staatlichen Wohnkosten ist eine Entwicklung, über die Politik und Gesellschaft grundlegend diskutieren müssen.
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Küstenschutz in Ostfriesland: Deich in der Krummhörn für den steigenden Meeresspiegel gerüstet
Christian Meyer (Zweiter von rechts) besichtigte das abgeschlossene Deichprojekt. Die Arbeiten in der Krummhörn zeigten ihn Dr. Thomas Schoneboom (links) vom NLWKN sowie Gerd-Udo Heikens und Frank Rosenberg (rechts) von der Deichacht Krummhörn.
Küstenschutz in Ostfriesland: Große Deicherhöhung in der Krummhörn abgeschlossen
4,3 Kilometer Deich für den steigenden Meeresspiegel ertüchtigt – 27,5 Hektar Salzwiesen renaturiert
Upleward/Manslagt. Der Küstenschutz in Ostfriesland wird weiter verstärkt: Die umfangreiche Deicherhöhung zwischen Upleward und Manslagt in der Krummhörn ist abgeschlossen. Auf einer Länge von insgesamt 4,3 Kilometern wurde der Deich für die Herausforderungen des Klimawandels und den erwarteten Anstieg des Meeresspiegels ertüchtigt. Parallel dazu wurden auf rund 27,5 Hektar Salzwiesen renaturiert, um den wertvollen Naturraum im Deichvorland ökologisch aufzuwerten.
Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer informierte sich bei einem Besuch vor Ort über das abgeschlossene Bauprojekt, das von der Deichacht Krummhörn und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) umgesetzt wurde.
„Küstenschutz ist eine durch die Klimakrise drängende Daueraufgabe und dieses Projekt ist ein sehr gutes Beispiel dafür. Es zeigt: Wir lassen nicht nach und stärken den Küstenschutz weiter, denn die Meeresspiegel steigen weiter an – und wir müssen die Menschen bestmöglich schützen, die hinter den Deichen leben und arbeiten“, sagte Christian Meyer bei seinem Besuch in der Krummhörn. Gleichzeitig dankte der Minister allen Beteiligten für ihren Einsatz bei dem umfangreichen Projekt.
20 Kilometer Deiche seit 2010 verstärkt
Der nun abgeschlossene Abschnitt ist Teil einer größeren Küstenschutzmaßnahme der Deichacht Krummhörn. Seit 2010 wurden die Hauptdeiche der Deichacht bereits auf einer Gesamtlänge von rund 20 Kilometern entlang der Außenems und im Bereich des Hafens von Emden erhöht und verstärkt.
Das jetzt fertiggestellte Projekt umfasst den 4,3 Kilometer langen Abschnitt zwischen Upleward und Manslagt. Mit den Arbeiten am ersten Teilabschnitt wurde bereits im Jahr 2019 begonnen.
Oberdeichrichter Gerd-Udo Heikens von der Deichacht Krummhörn betonte die Bedeutung des Projekts für die Region.
„Wir freuen uns sehr, dass wir dieses wichtige Deichbauprojekt gemeinsam umsetzen konnten. Insgesamt leben in unserem 48.000 Hektar großem Verbandsgebiet, wovon rund ein Drittel unter NHN liegen, etwa 130.000 Menschen. Durch die Küstenschutzanlagen werden rund 15 Milliarden Euro an Sachwerten geschützt.“
Diese Zahlen verdeutlichten die große Bedeutung des Küstenschutzes in der Region. Heikens dankte zugleich allen Beteiligten für die Zusammenarbeit und die finanzielle Unterstützung.
Deich auf bis zu 9,40 Meter über NHN erhöht
Der ursprüngliche Vorlanddeich war zuletzt in den 1970er-Jahren ausgebaut worden. Er verfügte damals über eine Höhe von rund 7,80 Metern über Normalhöhennull (mNHN).
Neue Berechnungen der Forschungsstelle Küste im NLWKN haben ergeben, dass der Deich unter Berücksichtigung eines Vorsorgemaßes für einen klimawandelbedingten Meeresspiegelanstieg von einem Meter auf eine Höhe von 8,70 mNHN ausgebaut werden muss.
Damit der Deich auch nach den erwarteten Sackungen und Setzungen langfristig die erforderliche Sollhöhe erreicht, wurde er im Zuge der Baumaßnahme auf eine Höhe von maximal 9,40 mNHN erhöht.
„Damit der Deich auch nach dem Abklingen der zu erwartenden Sackungen und Setzungen die Sollhöhe erreicht, wurde er auf eine Höhe von maximal 9,40 mNHN erhöht. Der Deichquerschnitt wurde so hergestellt, dass für den Fall verstärkter Auswirkungen des Klimawandels eine weitere Anpassung möglich ist“, erläutert Dr. Thomas Schoneboom vom NLWKN in Aurich.
Auch für mögliche zukünftige Anforderungen wurde vorgesorgt. Zwischen der Deichbinnenböschung und dem Deichverteidigungsweg befindet sich eine rund 13 Meter breite Binnenberme. Sollte eine weitere Erhöhung erforderlich werden, können die Deichacht und der NLWKN hier künftig den Deich um bis zu einen weiteren Meter erhöhen, ohne die Außenböschung verändern zu müssen.
Niedersachsen investiert deutlich mehr in den Küstenschutz
Das Land Niedersachsen hat die finanziellen Mittel für den Küsten- und Hochwasserschutz in diesem Jahr deutlich erhöht.
Für die Planung und Umsetzung von Küstenschutzmaßnahmen stehen erstmals rund 82 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzlich werden weitere 42 Millionen Euro für den Hochwasserschutz im Binnenland bereitgestellt.
Landesweit werden damit mehr als 280 Maßnahmen umgesetzt, geplant oder fortgeführt. Rund 160 dieser Projekte entfallen auf den Küstenschutz. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Erhöhung von Deichen zu sogenannten Klimadeichen, die auf den erwarteten Anstieg des Meeresspiegels vorbereitet werden.
Darüber hinaus wurde das Sondervermögen für den Hochwasser- und Küstenschutz um 254 Millionen Euro erhöht. In den kommenden Jahren soll außerdem das Personal beim NLWKN weiter aufgestockt werden, um unter anderem Genehmigungsverfahren und weitere Aufgaben schneller bearbeiten zu können.
„Mit der Klimakrise steigen nicht nur die Meeresspiegel, sondern Starkregenereignisse und Hochwassergefahren nehmen im ganzen Land deutlich zu. Darauf müssen wir uns vorbereiten“, erklärte Umweltminister Christian Meyer.
Für Niedersachsen mit mehr als 600 Kilometern Hauptdeichlinie an der Küste sei Vorsorge von besonderer Bedeutung, so der Minister. Der Küstenschutz diene dabei sowohl dem Schutz der heute in den Küstenregionen lebenden Menschen als auch kommenden Generationen.
NLWKN plante und begleitete die Deicherhöhung
Die jetzt abgeschlossene Deicherhöhung in der Krummhörn wurde von der NLWKN-Betriebsstelle Aurich geplant und während der Umsetzung begleitet.
Die naturschutzfachliche Planung und Umsetzung der Salzwiesenrenaturierung erfolgte gemeinsam durch die NLWKN-Betriebsstellen Norden und Aurich.
Das Bauprojekt verbindet damit zwei wichtige Aufgaben: den langfristigen Schutz der Bevölkerung und Sachwerte vor Sturmfluten sowie die ökologische Entwicklung des wertvollen Naturraums vor dem Deich.
Salzwiesenrenaturierung auf 27,5 Hektar
Das Deichvorland erfüllt eine wichtige Funktion für den Küstenschutz. Es wurde in den Jahren 1974 und 1975 durch Aufspülung als Küstenschutzmaßnahme hergestellt.
Heute hat das Vorland mehrere Funktionen. Durch seine seegangsmindernde Wirkung trägt es dazu bei, den Deichfuß vor den Kräften brandender Wellen zu schützen. Gleichzeitig kann es im Fall eines Deichversagens dazu beitragen, Schäden zu reduzieren.
Darüber hinaus ist das Gebiet Bestandteil des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und gehört zum FFH- und Vogelschutzgebiet. Es bietet damit Lebensraum für zahlreiche wertvolle Tier- und Pflanzenarten.
Am nördlichen Ende des 4,3 Kilometer langen Deichabschnitts befindet sich ein Suchraum für Renaturierungsmaßnahmen. Die entsprechenden Flächen sind im Vorlandmanagementplan für den Bereich der Deichacht Krummhörn ausgewiesen.
In den vergangenen Jahrzehnten war das Vorland durch sogenannte Begrüppung, also den Aushub von Gräben in den Lahnungsfeldern, sowie durch die Ablagerung feinster Schwebstoffe in Höhe und Breite gewachsen.
Bereits im Vorlandmanagementplan von 2017 hatten Küstenschutz und Naturschutz gemeinsame Ziele und Schwerpunkte festgelegt. Dabei sollten die unterschiedlichen fachlichen Anforderungen miteinander verbunden werden.
Insgesamt wurden drei Bereiche festgelegt, in denen Salzwiesenrenaturierungen durchgeführt wurden.


Natürliche Entwicklung der Salzwiesen soll gefördert werden
Die Renaturierungsmaßnahmen umfassen insgesamt rund 27,5 Hektar. Ziel ist es, den Erhaltungszustand der Salzwiesen im Vorland des Dyksterkruger Hellers zu verbessern.
Dafür wurden günstige Voraussetzungen für eine möglichst eigendynamische Entwicklung geschaffen. Dazu gehören natürliche Prozesse wie Erosion und Sedimentation, die Entwicklung mäandrierender Priele sowie naturnahe Reliefstrukturen.
Auch für die Vogelwelt wurden die Lebensbedingungen verbessert. Insbesondere die Habitate für Brutvögel der Röhrichte und Salzwiesen wurden aufgewertet. Dabei entstanden beziehungsweise entwickelten sich Bereiche mit höherer, mittlerer und niedriger Salzwiesenvegetation.
Die Maßnahmen sollen damit sowohl die ökologische Vielfalt als auch die natürliche Entwicklung des Deichvorlands fördern.
Erste Renaturierungsmaßnahme bereits 2020 umgesetzt
Die gezielte Absenkung des Geländeniveaus im Deichvorland begann bereits im Jahr 2020. Die Absenkung startet in einem ausreichenden Abstand von etwa 300 Metern seewärts der Deichlinie.
In den Jahren 2025 und 2026 wurden die Arbeiten fortgesetzt.
Erste Ergebnisse zeigen nach Angaben des NLWKN, dass die bereits im Jahr 2020 umgesetzte Renaturierungsmaßnahme erfolgreich verlaufen ist. Diese erste Maßnahme wurde auf einer Teilfläche von rund 9,3 Hektar als Kompensationsmaßnahme für den Deichbau durchgeführt.
Dabei entstand gleichzeitig ein wichtiger Synergieeffekt zwischen Natur- und Küstenschutz: Der bei der Absenkung des Geländeniveaus entnommene Boden konnte zu großen Teilen für den Deichbau verwendet werden.
Damit verbindet das Projekt in der Krummhörn den Schutz vor den Folgen des steigenden Meeresspiegels mit der ökologischen Entwicklung des Nationalparks und der wertvollen Salzwiesenlandschaft an der ostfriesischen Küste.
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Deutschlandticket wird 2027 teurer: 66,80 Euro – Verbraucherzentrale fordert einfacheren Nahverkehr
Deutschlandticket soll 2027 teurer werden – Verbraucherzentrale fordert einfachen Nahverkehrstarif
Der Preis für das Deutschlandticket soll ab 2027 auf 66,80 Euro pro Monat steigen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die erneute Preiserhöhung. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale könnte ein regelmäßiger Preisanstieg dazu führen, dass das Ticket für immer mehr Menschen finanziell unattraktiv wird.
Gleichzeitig fordert der vzbv einen bundesweit einheitlichen Nahverkehrstarif für Gelegenheitsfahrer. Bus und Bahn sollen damit auch für Menschen einfacher nutzbar werden, die kein monatliches Abonnement benötigen.
Deutschlandticket: Verbraucherzentrale warnt vor weiterer Preisspirale
Das Deutschlandticket hat den Zugang zum öffentlichen Nahverkehr in Deutschland deutlich vereinfacht. Mit einem einheitlichen Ticket können Fahrgäste den Nahverkehr bundesweit nutzen, ohne sich mit unterschiedlichen Verbundgrenzen, Tarifzonen und regionalen Ticketmodellen auseinandersetzen zu müssen.
Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands wird dieser Vorteil jedoch durch die angekündigten Preissteigerungen zunehmend geschwächt.
„Das Deutschlandticket hat gezeigt, wie attraktiv ein einfacher und bundesweit nutzbarer öffentlicher Nahverkehr sein kann. Wenn das Ticket nun regelmäßig teurer wird, droht dieser Erfolg schrittweise ausgehöhlt zu werden“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Der neue Preis von 66,80 Euro ab 2027 soll über einen neuen Preisindex bestimmt werden. Damit entfällt zwar das jährliche politische Ringen um die konkrete Höhe des Ticketpreises. Gleichzeitig sieht der vzbv die Gefahr einer automatisierten Preisspirale.
Deutschlandticket für Gelegenheitsfahrer nicht immer passend
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale ist das Deutschlandticket vor allem für Menschen attraktiv, die Bus und Bahn regelmäßig nutzen. Für Personen mit einem geringeren Mobilitätsbedarf kann sich ein monatliches Abonnement dagegen finanziell weniger lohnen.
Gerade angesichts steigender Spritpreise seien attraktive Alternativen zum Auto wichtig, erklärt Ramona Pop. Für Menschen, die Bus und Bahn nur gelegentlich nutzen, sei das Deutschlandticket aufgrund der Preisentwicklung jedoch immer seltener eine passende Lösung.
Die Verbraucherzentrale kritisiert deshalb, dass ein einfacher Zugang zum bundesweiten Nahverkehr derzeit im Wesentlichen an das Deutschlandticket gekoppelt sei.
Verbraucherzentrale fordert bundesweit einheitlichen Nahverkehrstarif
Als Alternative schlägt der Verbraucherzentrale Bundesverband einen bundesweit einheitlichen Nahverkehrstarif für Gelegenheitsfahrten vor.
Das Modell soll sich am Grundprinzip des Deutschlandtickets orientieren: Statt unterschiedlicher Entfernungen, Tarifzonen und Verbundgrenzen sollen einfache Zeitkarten die Nutzung von Bus und Bahn ermöglichen.
Vorgesehen sind nur wenige, leicht verständliche Ticketangebote mit festen Nutzungszeiten. Diese sollen einen Zeitraum von 15 Minuten bis zu 24 Stunden abdecken. Das Angebot soll bundesweit gelten und sowohl digital als auch analog nutzbar sein.
Damit könnten Fahrgäste beispielsweise eine Zeitkarte für eine bestimmte Nutzungsdauer kaufen, ohne sich vorher mit den jeweiligen regionalen Tarifgrenzen beschäftigen zu müssen.
Schluss mit dem „Tarifdschungel“ im Nahverkehr?
Die Verbraucherzentrale sieht insbesondere bei Gelegenheitsfahrern weiterhin einen komplizierten Zugang zum öffentlichen Nahverkehr. Je nach Region gelten unterschiedliche Verkehrsverbünde, Tarifzonen und Ticketangebote.
„Gerade Gelegenheitsnutzer stehen weiterhin vor einem unübersichtlichen Flickenteppich aus Verbundgrenzen, Tarifzonen und unterschiedlichen Ticketangeboten“, sagt Ramona Pop.
Das Ziel müsse deshalb ein Tarifsystem sein, das in ganz Deutschland nach denselben Grundsätzen funktioniert.
„Wer in Deutschland Bus und Bahn nutzt, braucht ein Tarifsystem, das überall gleich funktioniert. Das Deutschlandticket ist ein erfolgreicher Anfang, den Tarifdschungel zu beenden. Dasselbe Prinzip brauchen auch Gelegenheitsfahrerinnen und ‑fahrer“, so Pop.
Verbraucherzentrale: Einfacher Zugang soll erhalten bleiben
Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands braucht es neben dem Deutschlandticket ein zusätzliches, einfaches und bundesweit einheitliches Angebot für Menschen, die kein Abonnement abschließen möchten oder bei denen sich das Deutschlandticket aufgrund der Nutzungshäufigkeit preislich nicht rechnet.
Der Vorschlag der Verbraucherzentrale setzt dabei auf wenige verständliche Zeitkarten statt eines komplexen Systems aus Entfernungsstufen und Tarifzonen.
Damit soll der öffentliche Nahverkehr auch für Gelegenheitsfahrer einfacher zugänglich werden. Der vzbv verbindet die Forderung insbesondere mit dem Ziel, attraktive Alternativen zur Nutzung des Autos zu schaffen.
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