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Coro­na: neue har­te Maß­nah­men der Bundesregierung

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Die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der fas­sen fol­gen­den Beschluss:

Trotz der Maß­nah­men, die Bund und Län­der vor zwei Wochen ver­ein­bart haben, steigt die Zahl der Infek­tio­nen mit dem Coro­na­vi­rus (SARS-CoV‑2) inzwi­schen in nahe­zu allen Regio­nen Deutsch­lands mit expo­nen­ti­el­ler Dyna­mik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahl­rei­chen Gesund­heits­äm­tern eine voll­stän­di­ge Kon­takt­nach­ver­fol­gung nicht mehr gewähr­leis­tet wer­den kann, was wie­der­um zu einer beschleu­nig­ten Aus­brei­tung des Virus bei­trägt. Aktu­ell ver­dop­peln sich die Infi­zier­ten­zah­len etwa alle sie­ben und die Zahl der Inten­siv­pa­ti­en­ten etwa alle zehn Tage. Nach den Sta­tis­ti­ken des Robert-Koch-Insti­tu­tes sind die Anste­ckungs­um­stän­de im Bun­des­durch­schnitt in mehr als 75% der Fäl­le unklar. Zur Ver­mei­dung einer aku­ten natio­na­len Gesund­heits­not­la­ge ist es des­halb nun erfor­der­lich, durch eine erheb­li­che Redu­zie­rung der Kon­tak­te in der Bevöl­ke­rung ins­ge­samt das Infek­ti­ons­ge­sche­hen auf­zu­hal­ten und die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen wie­der in die nach­ver­folg­ba­re Grö­ßen­ord­nung von unter 50 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner in einer Woche zu sen­ken. Ohne sol­che Beschrän­kun­gen wür­de das wei­te­re expo­nen­ti­el­le Wachs­tum der Infi­zier­ten­zah­len unwei­ger­lich bin­nen weni­ger Wochen zu einer Über­for­de­rung des Gesund­heits­sys­tems füh­ren und die Zahl der schwe­ren Ver­läu­fe und der Todes­fäl­le wür­de erheb­lich anstei­gen. Wesent­lich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagie­ren. Je spä­ter die Infek­ti­ons­dy­na­mik umge­kehrt wird, des­to län­ger bzw. umfas­sen­der sind Beschrän­kun­gen erforderlich.

Bund und Län­der stre­ben an, zügig die Infek­ti­ons­dy­na­mik zu unter­bre­chen, damit einer­seits Schu­len und Kin­der­gär­ten ver­läss­lich geöff­net blei­ben kön­nen und ande­rer­seits in der Weih­nachts­zeit kei­ne weit­rei­chen­den Beschrän­kun­gen im Hin­blick auf per­sön­li­che Kon­tak­te und wirt­schaft­li­che Tätig­keit erfor­der­lich sind. Fami­li­en und Freun­de sol­len sich auch unter Coro­na-Bedin­gun­gen in der Weih­nachts­zeit tref­fen kön­nen. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Früh­jahr, einer gemein­sa­men natio­na­len Anstren­gung des Bun­des und aller Länder.

Bund und Län­dern ist bewusst, dass die Beschrän­kun­gen für die Bevöl­ke­rung eine gro­ße Belas­tung dar­stel­len. Des­halb gebührt der über­wie­gen­den Mehr­heit der Bevöl­ke­rung gro­ßer Dank, die bis­her und auch in Zukunft die­se Maß­nah­men mit Gemein­sinn und Geduld ein­hal­ten und beson­ders den­je­ni­gen, die für die prak­ti­sche Umset­zung der Maß­nah­men sor­gen und natür­lich auch denen, die im Gesund­heits­sys­tem ihren Dienst leisten.

Die Lage ist jetzt wie­der sehr ernst. Vor uns lie­gen vier schwie­ri­ge Win­ter­mo­na­te. Aber Bund und Län­der sehen mit Zuver­sicht in die Zukunft. Die Fort­schrit­te bei der Impf­stoff­ent­wick­lung und die ein­fa­che­re Infek­ti­ons­kon­trol­le im Som­mer geben uns die Hoff­nung, dass Deutsch­land, wenn es gut durch die­sen Win­ter kommt, im nächs­ten Jahr schritt­wei­se die Pan­de­mie über­win­den und sich auch wirt­schaft­lich erho­len kann.

Vor die­sem Hin­ter­grund ver­ein­ba­ren die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der ergän­zend zu ihren bis­he­ri­gen Beschlüssen:

1. Ab dem 2. Novem­ber tre­ten deutsch­land­weit die im Fol­gen­den dar­ge­leg­ten zusätz­li­che Maß­nah­men in Kraft. Die Maß­nah­men wer­den bis Ende Novem­ber befris­tet. Nach Ablauf von zwei Wochen wer­den die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der sich erneut bera­ten und die durch die Maß­nah­men erreich­ten Zie­le beur­tei­len und not­wen­di­ge Anpas­sun­gen vornehmen.

2. Wich­tigs­te Maß­nah­me in der kom­men­den Zeit wird es sein, Abstand zu hal­ten und Kon­tak­te zu ver­rin­gern. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den ange­hal­ten, die Kon­tak­te zu ande­ren Men­schen außer­halb der Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands auf ein abso­lut nöti­ges Mini­mum zu reduzieren.

3. Der Auf­ent­halt in der Öffent­lich­keit ist daher ab sofort nur mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen und eines wei­te­ren Haus­stan­des jedoch in jedem Fal­le maxi­mal mit 10 Per­so­nen gestat­tet. Dies gilt ver­bind­lich und Ver­stö­ße gegen die­se Kon­takt­be­schrän­kun­gen wer­den ent­spre­chend von den Ord­nungs­be­hör­den sank­tio­niert. Dar­über hin­aus­ge­hen­de Grup­pen fei­ern­der Men­schen auf öffent­li­chen Plät­zen, in Woh­nun­gen sowie pri­va­ten Ein­rich­tun­gen sind ange­sichts der erns­ten Lage in unse­rem Land inak­zep­ta­bel. Bund und Län­der wir­ken bei den ver­stärk­ten Kon­trol­len zusammen.

4. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den auf­ge­for­dert, gene­rell auf nicht not­wen­di­ge pri­va­te Rei­sen und Besu­che ‑auch von Ver­wand­ten- zu ver­zich­ten. Das gilt auch im Inland und für über­re­gio­na­le tages­tou­ris­ti­sche Aus­flü­ge. Über­nach­tungs­an­ge­bo­te im Inland wer­den nur noch für not­wen­di­ge und aus­drück­lich nicht tou­ris­ti­sche Zwe­cke zur Ver­fü­gung gestellt.

5. Insti­tu­tio­nen und Ein­rich­tun­gen, die der Frei­zeit­ge­stal­tung zuzu­ord­nen sind, wer­den geschlos­sen. Dazu gehören
a. Thea­ter, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Mes­sen, Kinos, Frei­zeit­parks und Anbie­ter von Freizeitaktivitäten (drin­nen und drau­ßen), Spiel­hal­len, Spiel­ban­ken, Wett­an­nah­me­stel­len und ähnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionsstätten, Bor­del­le und ähnliche Einrichtungen,
d. der Frei­zeit- und Ama­teur­sport­be­trieb mit Aus­nah­me des Indi­vi­du­al­sports allein, zu zweit oder mit dem eig­nen Haus­stand auf und in allen öffentlichen und pri­va­ten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Sau­nen und Thermen,
f. Fit­ness­stu­di­os und ähnliche Einrichtungen.

6. Ver­an­stal­tun­gen, die der Unter­hal­tung die­nen, wer­den unter­sagt. Pro­fi­sport­ver­an­stal­tun­gen kön­nen nur ohne Zuschau­er stattfinden.

7. Gas­tro­no­mie­be­trie­be sowie Bars, Clubs, Dis­ko­the­ken, Knei­pen und ähnliche Ein­rich­tun­gen wer­den geschlos­sen. Davon aus­ge­nom­men ist die Lie­fe­rung und Abho­lung mit­nah­me­fä­hi­ger Spei­sen für den Ver­zehr zu Hau­se sowie der Betrieb von Kantinen.

8. Dienst­leis­tungs­be­trie­be im Bereich der Kör­per­pfle­ge wie Kos­me­tik­stu­di­os, Mas­sa­ge­pra­xen, Tat­too-Stu­di­os und ähn­li­che Betrie­be wer­den geschlos­sen, weil in die­sem Bereich eine kör­per­li­che Nähe unab­ding­bar ist. Medi­zi­nisch not­wen­di­ge Behand­lun­gen, zum Bei­spiel Physio‑, Ergo und Logo­the­ra­pien sowie Podologie/Fußpflege, blei­ben wei­ter mög­lich. Fri­seur­sa­lons blei­ben unter den bestehen­den Auf­la­gen zur Hygie­ne geöffnet.

9. Der Groß- und Ein­zel­han­del bleibt unter Auf­la­gen zur Hygie­ne, zur Steue­rung des Zutritts und zur Ver­mei­dung von War­te­schlan­gen ins­ge­samt geöff­net. Dabei ist sicher­zu­stel­len, dass sich in den Geschäf­ten nicht mehr als ein Kun­de pro 10 qm Ver­kaufs­flä­che aufhält.

10. Schu­len und Kin­der­gär­ten blei­ben offen. Die Län­der ent­schei­den über die erfor­der­li­chen Schutzmaßnahmen.

11. Für die von den tem­po­rä­ren Schlie­ßun­gen erfass­ten Unter­neh­men, Betrie­be, Selb­stän­di­ge, Ver­ei­ne und Ein­rich­tun­gen wird der Bund eine außer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe gewäh­ren, um sie für finan­zi­el­le Aus­fäl­le zu ent­schä­di­gen. Der Erstat­tungs­be­trag beträgt 75% des ent­spre­chen­den Umsat­zes des Vor­jah­res­mo­nats für Unter­neh­men bis 50 Mit­ar­bei­ter, womit die Fix­kos­ten des Unter­neh­mens pau­scha­liert wer­den. Die Pro­zent­sät­ze für grö­ße­re Unter­neh­men wer­den nach Maß­ga­be der Ober­gren­zen der ein­schlä­gi­gen bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben ermit­telt. Die Finanz­hil­fe wird ein Finanz­vo­lu­men von bis zu 10 Mil­li­ar­den haben.

12. Jen­seits der umfas­sen­den tem­po­rä­ren Beschrän­kun­gen füh­ren bereits die bis­he­ri­gen Maß­nah­men dazu, dass eini­ge Wirt­schafts­be­rei­che auch in den kom­men­den Mona­ten erheb­li­che Ein­schrän­kun­gen ihres Geschäfts­be­trie­bes hin­neh­men müs­sen. Des­halb wird der Bund Hilfs­maß­nah­men für Unter­neh­men ver­län­gern und die Kon­di­tio­nen für die haupt­be­trof­fe­nen Wirt­schafts­be­rei­che ver­bes­sern (Über­brü­ckungs­hil­fe III). Dies betrifft zum Bei­spiel den Bereich der Kul­tur- und Ver­an­stal­tungs­wirt­schaft und die Solo­selb­stän­di­gen. Außer­dem wird der KfW-Schnell­kre­dit für Unter­neh­men mit weni­ger als 10 Beschäf­tig­ten geöff­net und angepasst.

13. Auch in der Pan­de­mie wol­len wir in Indus­trie, Hand­werk und Mit­tel­stand siche­res Arbei­ten mög­lichst umfas­send ermög­li­chen. Die Arbeit­ge­ber haben eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung für ihre Mit­ar­bei­ter, um sie vor Infek­tio­nen zu schüt­zen. Infek­ti­ons­ket­ten, die im Betrieb ent­ste­hen, sind schnell zu iden­ti­fi­zie­ren. Des­halb muss jedes Unter­neh­men in Deutsch­land auch auf Grund­la­ge einer ange­pass­ten Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung sowie betrieb­li­chen Pan­de­mie­pla­nung ein Hygie­ne­kon­zept umset­zen und ange­sichts der gestie­ge­nen Infek­ti­ons­zah­len auch noch­mals anpas­sen. Ziel ist u.a. nicht erfor­der­li­che Kon­tak­te in der Beleg­schaft und mit Kun­den zu ver­mei­den, all­ge­mei­ne Hygie­ne­maß­nah­men umzu­set­zen und die Infek­ti­ons­ri­si­ken bei erfor­der­li­chen Kon­tak­ten durch beson­de­re Hygie­ne- und Schutz­maß­nah­men zu mini­mie­ren. Bund und Län­der for­dern die Unter­neh­men ein­dring­lich auf, jetzt wie­der ange­sichts der hohen Infek­ti­ons­zah­len, wo immer dies umsetz­bar ist, Heim­ar­beit oder das mobi­le Arbei­ten zu Hau­se zu ermög­li­chen. Die für den Arbeits­schutz zustän­di­gen Behör­den sowie die Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger bera­ten die Unter­neh­men dabei und füh­ren Kon­trol­len durch.

14. Stei­gen­de Infek­ti­ons­zah­len füh­ren lei­der auch zu einem Anstieg an Infek­tio­nen in medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen und bei vul­ner­ablen Grup­pen. Deren Schutz stellt eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung dar. Des­halb haben die zustän­di­gen Stel­len je nach den loka­len Gege­ben­hei­ten für die Kran­ken­häu­ser, Pfle­ge­hei­me, Senio­ren- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen beson­de­re Schutz­vor­keh­run­gen ergrif­fen. Dabei wird stets berück­sich­tigt, dass die jewei­li­gen Rege­lun­gen nicht zu einer voll­stän­di­gen sozia­len Iso­la­ti­on der Betrof­fe­nen füh­ren dür­fen. Bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len wer­den die­se Maß­nah­men ent­spre­chend ange­passt. Der Bund hat durch die neue Test­ver­ord­nung sicher­ge­stellt, dass die Kos­ten der seit kur­zem ver­füg­ba­ren SARS-CoV2-Schnell­tests für regel­mä­ßi­ge Tes­tun­gen der Bewoh­ner bzw. Pati­en­ten, deren Besu­cher und das Per­so­nal über­nom­men wer­den. Die ver­füg­ba­ren Schnell­tests sol­len jetzt zügig und prio­ri­tär in die­sem Bereich ein­ge­setzt wer­den, um auch bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len einen best­mög­li­chen Schutz zu gewähr­leis­ten und siche­re Kon­tak­te zu ermög­li­chen. Ein­rich­tun­gen der Sozi­al- und Jugend­hil­fe sowie ver­gleich­ba­re Bera­tungs­ein­rich­tun­gen blei­ben geöff­net. Die Kran­ken­häu­ser sol­len wei­ter­hin bei der Bereit­stel­lung von Inten­siv­bet­ten unter­stützt wer­den. Die Gesund­heits­mi­nis­ter von Bund und Län­dern wer­den zeit­nah prak­ti­ka­ble Lösun­gen erar­bei­ten, die auch die Fort­füh­rung finan­zi­el­ler Unter­stüt­zun­gen ent­hal­ten soll. Kran­ken­häu­ser, die auf­grund der Behand­lung von SARS-CoV-2-Pati­en­ten beson­ders belas­tet sind, kön­nen wie in der Pfle­ge­per­so­nal­un­ter­gren­zen-Ver­ord­nung vor­ge­se­hen sank­ti­ons­frei von den Vor­ga­ben abweichen.

15. Bund und Län­der wer­den die Infor­ma­ti­on über die gel­ten­den Coro­na-Maß­nah­men noch ein­mal ver­stär­ken und durch mög­lichst ein­heit­li­che Maß­nah­men die Über­sicht­lich­keit erhö­hen. Sie wer­den jedoch auch die Kon­trol­len zur Ein­hal­tung der Maß­nah­men flä­chen­de­ckend ver­stär­ken und dabei auch mit­tels ver­dachts­un­ab­hän­gi­ger Kon­trol­len, ins­be­son­de­re im grenz­na­hen Bereich, die Ein­hal­tung der Qua­ran­tän­ever­ord­nun­gen überprüfen.

16. Bund und Län­der sind sich dar­über im Kla­ren, dass es sich um sehr ein­schnei­den­de Maß­nah­men han­delt. Aber sie sind not­wen­dig und sie sind mit Blick auf das zu schüt­zen­de Rechts­gut der Gesund­heit der Bevöl­ke­rung und zur Abwen­dung noch umfang­rei­che­rer wirt­schaft­li­cher Schä­den im Fal­le einer unkon­trol­lier­ten pan­de­mi­schen Ent­wick­lung verhältnismäßig.


Anzei­ge:

Lese­r­ECHO ist ein Fran­chise­sys­tem, wel­ches sich auf das Zusam­men­spiel von tra­di­tio­nel­len und neu­en Medi­en posi­tio­niert hat. Der klas­si­sche Ver­lag wird als Agen­tur geführt. Über ein Bau­kas­ten­sys­tem kön­nen die Kun­den vom Lese­r­ECHO-Ver­lag Mar­ke­ting-Kon­zep­te und Kam­pa­gnen umset­zen und steu­ern. Wir brin­gen über unse­re eige­nen Medi­en nicht nur die Reich­wei­ten mit, son­dern ste­hen mit unse­rem Know-how bei der Umset­zung zur Seite.

Unse­re Fran­chise­neh­mer sprich Agen­tur-Part­ner pro­fi­tie­ren von den vor­han­de­nen Reich­wei­ten, Medi­en und den lang­jäh­ri­gen Erfah­run­gen. Durch den Zusam­men­schluss meh­re­rer Part­ner konn­ten die Druck­kos­ten deut­lich gesenkt und die ste­ti­ge tech­ni­sche Wei­ter­ent­wick­lung vor­an­ge­trie­ben werden.

Geschäfts­idee 2020 

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Neue EU-Regeln für Bezeich­nun­gen von vege­ta­ri­schen Ersatzprodukten

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„Veggie-Kom­pro­miss“ der EU: Minis­te­rin Staud­te kri­ti­siert Büro­kra­tie und Verwirrung 

HANNOVER / BRÜSSEL – Neue Regeln für die Benen­nung von Flei­scher­satz­pro­duk­ten sor­gen für schar­fe Kri­tik aus Nie­der­sach­sen. Nach einer Eini­gung zwi­schen dem Euro­päi­schen Par­la­ment und dem Rat der EU sol­len Bezeich­nun­gen wie „Veggie-Bur­ger“ zwar erlaubt blei­ben, Begrif­fe wie „vega­ner Speck“ oder „Hähn­chen-Typ“ jedoch ver­bo­ten wer­den. Nie­der­sach­sens Land­wirt­schafts­mi­nis­te­rin Miri­am Staud­te (Grü­ne) spricht von einem Sieg der Fleisch-Lobby.

Das Ergeb­nis der nächt­li­chen Ver­hand­lun­gen in Brüs­sel ist ein kom­pli­zier­ter Kom­pro­miss: Wäh­rend die „Veggie-Brat­wurst“ wei­ter­hin so hei­ßen darf, sind Begrif­fe, die sich direkt auf eine Fleisch­art oder ein spe­zi­el­les Teil­stück bezie­hen – etwa Filet, Kote­lett, Steak oder Speck – in Kom­bi­na­ti­on mit „vegan“ oder „vege­ta­risch“ künf­tig unter­sagt. Auch Bezeich­nun­gen wie „vege­ta­ri­sches Geflü­gel“ fal­len unter das Verbot.

„Wer soll da noch durchsteigen?“

Minis­te­rin Miri­am Staud­te fin­det für die­se Ent­schei­dung deut­li­che Wor­te: „Der Kom­pro­miss bedeu­tet vor allem mehr Büro­kra­tie und Auf­wand für die Veggie-Pro­du­zen­ten und Ver­wir­rung bei den Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­chern.“ Sie sieht in den neu­en Vor­schrif­ten kei­nen Gewinn für den Ver­brau­cher­schutz, son­dern eine bewuss­te Benach­tei­li­gung pflanz­li­cher Alternativen.

„Wer auf der Packung ‚vegan‘ oder ‚vege­ta­risch‘ liest, weiß doch genau, dass kein Fleisch ent­hal­ten ist“, so Staud­te wei­ter. Die Minis­te­rin kri­ti­siert, dass hier „Kul­tur­kampf-Ideo­lo­gen“ am Werk gewe­sen sei­en, die statt Klar­heit für „maxi­ma­le Ver­un­si­che­rung vor dem Super­markt­re­gal“ sor­gen würden.

Hin­ter­grund: Eini­gung bis Ende 2027

Der Vor­stoß geht auf eine Initia­ti­ve aus Frank­reich zurück, die im Zuge der Über­ar­bei­tung der Gemein­sa­men Markt­ord­nung (GMO) dis­ku­tiert wur­de. Die nun getrof­fe­nen Rege­lun­gen sol­len vor­erst bis Ende 2027 gel­ten. Bevor die Vor­schrif­ten final in Kraft tre­ten, müs­sen sie noch for­mell vom EU-Rat und dem Par­la­ment gebil­ligt werden.

Für Staud­te ist die Ent­wick­lung ein Rück­schritt in Sachen Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung. Sie ver­wies in die­sem Zusam­men­hang auch auf die bestehen­den Vor­schrif­ten für Milch­er­satz­pro­duk­te, bei denen statt „Hafer­milch“ ledig­lich „Hafer­drink“ geschrie­ben wer­den darf – eine Rege­lung, die sie lie­ber abge­schafft als aus­ge­wei­tet gese­hen hätte.

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Bun­des­rat beschließt Initia­ti­ve gegen sexu­ell moti­vier­te Nacktaufnahmen

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Erfolg für Nie­der­sach­sen in Ber­lin: Bun­des­rat beschließt Initia­ti­ve gegen sexu­ell moti­vier­te Nacktaufnahmen 

HANNOVER / BERLIN – Ein wich­ti­ger Schritt für den Schutz der Intim­sphä­re: Der Bun­des­rat hat in sei­ner jüngs­ten Sit­zung grü­nem Licht für eine Initia­ti­ve aus Nie­der­sach­sen gege­ben. Die von der nie­der­säch­si­schen Jus­tiz­mi­nis­te­rin Dr. Kath­rin Wahl­mann (SPD) ange­sto­ße­ne Ände­rung des Straf­ge­setz­buchs zielt dar­auf ab, gra­vie­ren­de Straf­bar­keits­lü­cken bei sexu­ell moti­vier­ten Bild­auf­nah­men zu schließen.

„Heu­te ist ein gro­ßer Tag für die Selbst­be­stim­mung eines jeden Men­schen – und ein schlech­ter Tag für Voy­eu­re“, fasst Minis­te­rin Dr. Wahl­mann das Abstim­mungs­er­geb­nis zusam­men. Mit die­sem Beschluss set­zen die Län­der auf Vor­schlag Nie­der­sach­sens ein star­kes Zei­chen für den Schutz der sexu­el­len Selbst­be­stim­mung und der Intim­sphä­re, ins­be­son­de­re von Frau­en und jun­gen Mäd­chen, die am häu­figs­ten Opfer sol­cher Taten werden.

Die bis­he­ri­ge, „uner­träg­li­che“ Rechtslage

Nach bis­lang gel­ten­dem Recht (§ 184k StGB) ist das heim­li­che Anfer­ti­gen von Bild­auf­nah­men einer unbe­klei­de­ten Per­son kei­nes­wegs in jedem Fall straf­bar. Eine Straf­bar­keit ist der­zeit nur gege­ben, wenn die Auf­nah­men in einer Woh­nung oder einem „gegen Ein­blick beson­ders geschütz­ten Raum“ gemacht werden.

Das heim­li­che Fil­men oder Foto­gra­fie­ren in öffent­lich zugäng­li­chen Berei­chen – wie etwa einer gemisch­ten Sau­na, einer öffent­li­chen Sam­mel­um­klei­de oder im Schwimm­bad – wird hier­von bis­lang nicht umfasst. Genau hier setzt der nie­der­säch­si­sche Vor­stoß an.

„Wer ande­re Men­schen in unbe­klei­de­tem Zustand heim­lich foto­gra­fiert oder filmt, greift in mas­si­ver Wei­se in die Intim­sphä­re der Betrof­fe­nen ein. Sol­che Taten sind grenz­über­schrei­tend und demü­ti­gend, sie kön­nen das Leben der Opfer nach­hal­tig beein­träch­ti­gen“, betont Dr. Wahl­mann. „Dass ein sol­ches Ver­hal­ten bis­lang nicht straf­bar ist, fin­de ich uner­träg­lich. Hier muss der Staat kla­re Gren­zen setzen.“

Scho­ckie­ren­de Pra­xis­bei­spie­le zei­gen Handlungsbedarf

Die Initia­ti­ve erfasst neben unbe­fug­ten Nackt­auf­nah­men auch das unbe­fug­te Fil­men oder Foto­gra­fie­ren von inti­men Kör­per­tei­len, die zwar durch Klei­dung bedeckt sind, aber sexu­ell moti­viert ins Visier genom­men werden.

Hin­ter­grund der Initia­ti­ve sind meh­re­re kon­kre­te Fäl­le aus der jüngs­ten Ver­gan­gen­heit, die für die Täter auf­grund der Geset­zes­lü­cke völ­lig ohne straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen blieben:

  • Der Sau­na-Fall aus Leip­zig: Zwei jun­ge Frau­en bemerk­ten in einer Sau­na, dass sie von einem Mann heim­lich gefilmt wur­den. Sie stell­ten ihn zur Rede und infor­mier­ten die Poli­zei. Das Han­dy des Man­nes samt den Nackt­auf­nah­men wur­de sicher­ge­stellt. Doch das ein­ge­lei­te­te Straf­ver­fah­ren muss­te man­gels Straf­bar­keit ein­ge­stellt wer­den. Die Kon­se­quenz: Das sicher­ge­stell­te Han­dy wur­de inklu­si­ve der heim­lich gefer­tig­ten Nackt­auf­nah­men an den Täter zurückgegeben.

  • Der Jog­ge­rin-Fall aus Köln: Eine jun­ge Jog­ge­rin wur­de von einem Mann ver­folgt, der erkenn­bar ihr durch eine Sport­ho­se beklei­de­tes Gesäß film­te. Auch hier stell­te sich her­aus, dass das Ver­hal­ten des Ver­fol­gers nach aktu­el­ler Rechts­la­ge nicht straf­bar ist.

Appell an den Bun­des­tag: „Schnellst­mög­lich anpassen“

Für Jus­tiz­mi­nis­te­rin Dr. Wahl­mann zei­gen die­se Bei­spie­le „glas­klar“, dass das Straf­ge­setz­buch an die­ser Stel­le schnellst­mög­lich geän­dert wer­den muss. Es sei völ­lig inak­zep­ta­bel, dass das heim­li­che Fil­men in einer Sau­na straf­los ist und die Auf­nah­men am Ende sogar zurück in die Hän­de des Täters gelangen.

Eben­so deut­lich äußert sie sich zum Fall aus Köln: „Die Wür­de einer Frau endet nicht am Stoff ihrer Sport­ho­se. Wer unbe­fugt Nackt­auf­nah­men von ande­ren Men­schen macht, steht mora­lisch auf unters­ter Stufe.“

Nach dem erfolg­rei­chen Beschluss im Bun­des­rat liegt der Ball nun beim Deut­schen Bun­des­tag. Die­ser ist nun am Zug, das Straf­ge­setz­buch ent­spre­chend anzu­pas­sen und die von Nie­der­sach­sen auf­ge­zeig­te Lücke zu schließen.

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Haut­ge­sund­heit in der Regi­on: Neue Wege und ver­kürz­te Wartezeiten

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Wege aus der War­te­schlan­ge: Heil­prak­ti­ke­rin Astrid Frey setzt auf ganz­heit­li­che Kon­zep­te wie Kine­sio­lo­gie und die Koh­ne-The­ra­pie, um die Selbst­hei­lungs­kräf­te bei chro­ni­schen Haut­er­kran­kun­gen gezielt zu aktivieren.

Ganz­heit­li­che Haut-Gesund­heit: Wege aus der War­te­schlan­ge – Natur­heil­kun­de als Chan­ce bei chro­ni­schen Hauterkrankungen

Uner­träg­li­cher Juck­reiz, röt­li­che Schup­pen, bren­nen­de Haut­area­le – wer unter chro­ni­schen Haut­er­kran­kun­gen wie Neu­ro­der­mi­tis oder Pso­ria­sis lei­det, kennt nicht nur den kör­per­li­chen Lei­dens­druck, son­dern oft auch eine frus­trie­ren­de Odys­see durch das Gesund­heits­sys­tem. Die Rea­li­tät in vie­len der­ma­to­lo­gi­schen Fach­pra­xen ist ernüch­ternd: Über­vol­le War­te­zim­mer, Auf­nah­me­stopps für Neu­pa­ti­en­ten und War­te­zei­ten von Wochen oder gar Mona­ten auf einen Ter­min sind kei­ne Seltenheit.

Für aku­te Schü­be bedeu­tet dies oft: Die Betrof­fe­nen sind gezwun­gen, sich mit frei­ver­käuf­li­chen Mit­teln aus der Apo­the­ke „über die Zeit zu ret­ten“. Die Ver­zweif­lung ist groß, die Lebens­qua­li­tät sinkt. Doch es gibt Alter­na­ti­ven jen­seits der Schul­me­di­zin, die nicht nur schnel­ler zugäng­lich sind, son­dern einen völ­lig ande­ren, ganz­heit­li­chen Ansatz ver­fol­gen. Der Besuch in einer spe­zia­li­sier­ten Heil­prak­ti­ker­pra­xis kann hier neue Wege ebnen.

Der ganz­heit­li­che Ansatz: Die Haut als Spie­gel der See­le und des Körpers

In der Natur­heil­kun­de betrach­ten wir die Haut nicht iso­liert. Sie ist unser größ­tes Organ, eine wich­ti­ge Bar­rie­re nach außen und gleich­zei­tig ein Spie­gel inne­rer Vor­gän­ge. Haut­er­kran­kun­gen sind oft Sym­pto­me tie­fer­lie­gen­der Dys­ba­l­an­zen im Kör­per – sei es im Immun­sys­tem, im Stoff­wech­sel, im Hor­mon­haus­halt oder im Darm.

Als Heil­prak­ti­ke­rin mit dem Fokus auf Haut­er­kran­kun­gen liegt mein Ziel nicht pri­mär in der blo­ßen Sym­ptom­be­kämp­fung (wie es oft bei Cor­ti­son­sal­ben der Fall ist), son­dern in der Ursa­chen­for­schung und der Akti­vie­rung der kör­per­ei­ge­nen Selbst­hei­lungs­kräf­te. Ein wesent­li­cher Vor­teil für Sie als Pati­ent: Die War­te­zei­ten auf einen Ter­min sind in der Regel deut­lich kür­zer, und ich neh­me mir Zeit für eine aus­führ­li­che Ana­mne­se, die den gesam­ten Men­schen in den Blick nimmt.

Um ein wirk­lich indi­vi­du­el­les The­ra­pie­kon­zept für Sie zu ent­wi­ckeln, nut­ze ich in mei­ner Pra­xis bewähr­te Dia­gno­se- und The­ra­pie­me­tho­den: die Kine­sio­lo­gie und die Koh­ne-The­ra­pie.

Indi­vi­du­el­le Dia­gnos­tik durch Kinesiologie

Die Kine­sio­lo­gie ist ein bio­en­er­ge­ti­sches Test­ver­fah­ren, das den Mus­kel­test als „Bio­feed­back-Instru­ment“ des Kör­pers nutzt. Basis ist die Annah­me, dass sich gesund­heit­li­che Stö­run­gen, Stress oder Unver­träg­lich­kei­ten im Mus­kel­to­nus widerspiegeln.

Im Kon­text von Haut­er­kran­kun­gen hilft mir die Kine­sio­lo­gie dabei:

  • Ver­bor­ge­ne Stres­so­ren (emo­tio­nal oder phy­sisch) zu identifizieren.

  • Mög­li­che Unver­träg­lich­kei­ten gegen Nah­rungs­mit­tel oder Umwelt­stof­fe aus­zu­tes­ten, die das Haut­bild verschlechtern.

  • Das am bes­ten geeig­ne­te natur­heil­kund­li­che Mit­tel für Ihren spe­zi­fi­schen Zustand zu ermitteln.

So ent­steht kein The­ra­pie­kon­zept „von der Stan­ge“, son­dern eine exakt auf Ihre Bedürf­nis­se abge­stimm­te Behandlung.

Die Koh­ne-The­ra­pie: Eine beson­de­re Form der Komplexmittelhomöopathie

Ein Kern­stück mei­ner the­ra­peu­ti­schen Arbeit bei Haut­er­kran­kun­gen ist die Koh­ne-The­ra­pie. Die­se natur­heil­kund­li­che Behand­lungs­me­tho­de blickt auf eine jahr­zehn­te­lan­ge Erfah­rung zurück. Sie wur­de zwi­schen 1970 und 1980 von dem Apo­the­ker Her­mann Koh­ne in Zusam­men­ar­beit mit homöo­pa­thisch aus­ge­rich­te­ten Heil­prak­ti­kern entwickelt.

Was ist das Beson­de­re an der Kohne-Therapie?

Im Gegen­satz zur klas­si­schen Homöo­pa­thie, bei der stets nur ein ein­zi­ger Wirk­stoff (Simi­le) ver­ord­net wird, han­delt es sich bei der Koh­ne-The­ra­pie um eine Kom­plex­mit­tel­the­ra­pie. Ein Kom­plex­mit­tel besteht aus meh­re­ren Arz­nei­stof­fen, die syn­er­ge­tisch wir­ken und ver­schie­de­ne Aspek­te einer Erkran­kung gleich­zei­tig adressieren.

Die Grund­la­ge der Koh­ne-Prä­pa­ra­te bil­det die Wur­zel des Holun­der­bau­mes (Extr. Rad. Sam­bu­ci minor). Die­se Basis wird mit wei­te­ren homöo­pa­thi­schen Sub­stan­zen ergänzt.

Der ent­schei­den­de Unter­schied: Die Kom­plex­mit­tel der Koh­ne-The­ra­pie sind für jede The­ra­pie­form indi­vi­du­ell ent­wi­ckelt wor­den. Sie wer­den für jeden Pati­en­ten ein­zeln her­ge­stellt. Das bedeu­tet, Sie erhal­ten eine Rezep­tur, die exakt auf Ihr kine­sio­lo­gisch aus­ge­tes­te­tes Beschwer­de­bild zuge­schnit­ten ist.

Wich­ti­ger Hin­weis: Da die Sub­stan­zen in Alko­hol gelöst sind, fin­det die Koh­ne-The­ra­pie kei­ne Anwen­dung bei tro­cke­nen Alkoholikern.

Viel­sei­ti­ge Ein­satz­mög­lich­kei­ten der Kohne-Therapie

Obwohl der Fokus auf Haut­er­kran­kun­gen liegt, zeigt die Erfah­rung, dass die Koh­ne-The­ra­pie auf­grund ihres regu­lie­ren­den Ansat­zes auf den gesam­ten Stoff­wech­sel und das Immun­sys­tem bei einer Viel­zahl von Beschwer­de­bil­dern unter­stüt­zend wir­ken kann.

Dazu gehö­ren:

  • Haut & All­er­gien: Neu­ro­der­mi­tis, Schup­pen­flech­te (Pso­ria­sis), All­er­gien, Heuschnupfen.

  • Atem­we­ge: Asthma.

  • Stoff­wech­sel & Ent­gif­tung: Stoff­wech­sel­stö­run­gen, Unter­stüt­zung bei Gewichts­re­gu­la­ti­on, all­ge­mei­ne Ent­gif­tung und Aus­lei­tung von Schadstoffen.

  • Ner­ven­sys­tem & Psy­che: Migrä­ne, Stress­sym­pto­me, Burn-out, ADHS / ADS.

  • Bewe­gungs­ap­pa­rat: Chro­ni­sche und aku­te Beschwerdebilder.

  • Immun­sys­tem & Uro­ge­ni­tal­trakt: Auto­im­mun­erkran­kun­gen, wie­der­keh­ren­de Blasenentzündungen.

  • Sons­ti­ges: Uner­füll­ter Kinderwunsch.

Ein Weg zu nach­hal­ti­ger Hautgesundheit

Wenn Sie die lan­gen War­te­zei­ten bei Fach­ärz­ten satt­ha­ben und nach einer tie­fer­ge­hen­den, indi­vi­du­el­len Lösung für Ihre Haut­pro­ble­me suchen, bie­tet die Natur­heil­kun­de einen wert­vol­len Ansatz. Durch die Kom­bi­na­ti­on von Kine­sio­lo­gie zur Ursa­chen­fin­dung und der maß­ge­schnei­der­ten Koh­ne-The­ra­pie packen wir das Pro­blem an der Wurzel.

Geben Sie Ihrem Kör­per die Chan­ce, sich aus eige­ner Kraft zu regu­lie­ren und zu heilen.

Möch­ten Sie mehr über die Mög­lich­kei­ten der Kine­sio­lo­gie und Koh­ne-The­ra­pie erfah­ren? Kon­tak­tie­ren Sie mich ger­ne für ein ers­tes Bera­tungs­ge­spräch. Gemein­sam fin­den wir Ihren Weg zu gesun­der Haut.


Recht­li­cher Hin­weis: Die Wirk­sam­keit der hier vor­ge­stell­ten Metho­den (Kine­sio­lo­gie, Koh­ne-The­ra­pie) ist schul­me­di­zi­nisch / wis­sen­schaft­lich nicht bewie­sen. Sie beru­hen auf den Erfah­run­gen der Erfahrungsheilkunde.

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