News

Coro­na: neue har­te Maß­nah­men der Bundesregierung

Veröffentlicht

am

Die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der fas­sen fol­gen­den Beschluss:

Trotz der Maß­nah­men, die Bund und Län­der vor zwei Wochen ver­ein­bart haben, steigt die Zahl der Infek­tio­nen mit dem Coro­na­vi­rus (SARS-CoV‑2) inzwi­schen in nahe­zu allen Regio­nen Deutsch­lands mit expo­nen­ti­el­ler Dyna­mik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahl­rei­chen Gesund­heits­äm­tern eine voll­stän­di­ge Kon­takt­nach­ver­fol­gung nicht mehr gewähr­leis­tet wer­den kann, was wie­der­um zu einer beschleu­nig­ten Aus­brei­tung des Virus bei­trägt. Aktu­ell ver­dop­peln sich die Infi­zier­ten­zah­len etwa alle sie­ben und die Zahl der Inten­siv­pa­ti­en­ten etwa alle zehn Tage. Nach den Sta­tis­ti­ken des Robert-Koch-Insti­tu­tes sind die Anste­ckungs­um­stän­de im Bun­des­durch­schnitt in mehr als 75% der Fäl­le unklar. Zur Ver­mei­dung einer aku­ten natio­na­len Gesund­heits­not­la­ge ist es des­halb nun erfor­der­lich, durch eine erheb­li­che Redu­zie­rung der Kon­tak­te in der Bevöl­ke­rung ins­ge­samt das Infek­ti­ons­ge­sche­hen auf­zu­hal­ten und die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen wie­der in die nach­ver­folg­ba­re Grö­ßen­ord­nung von unter 50 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner in einer Woche zu sen­ken. Ohne sol­che Beschrän­kun­gen wür­de das wei­te­re expo­nen­ti­el­le Wachs­tum der Infi­zier­ten­zah­len unwei­ger­lich bin­nen weni­ger Wochen zu einer Über­for­de­rung des Gesund­heits­sys­tems füh­ren und die Zahl der schwe­ren Ver­läu­fe und der Todes­fäl­le wür­de erheb­lich anstei­gen. Wesent­lich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagie­ren. Je spä­ter die Infek­ti­ons­dy­na­mik umge­kehrt wird, des­to län­ger bzw. umfas­sen­der sind Beschrän­kun­gen erforderlich.

Bund und Län­der stre­ben an, zügig die Infek­ti­ons­dy­na­mik zu unter­bre­chen, damit einer­seits Schu­len und Kin­der­gär­ten ver­läss­lich geöff­net blei­ben kön­nen und ande­rer­seits in der Weih­nachts­zeit kei­ne weit­rei­chen­den Beschrän­kun­gen im Hin­blick auf per­sön­li­che Kon­tak­te und wirt­schaft­li­che Tätig­keit erfor­der­lich sind. Fami­li­en und Freun­de sol­len sich auch unter Coro­na-Bedin­gun­gen in der Weih­nachts­zeit tref­fen kön­nen. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Früh­jahr, einer gemein­sa­men natio­na­len Anstren­gung des Bun­des und aller Länder.

Bund und Län­dern ist bewusst, dass die Beschrän­kun­gen für die Bevöl­ke­rung eine gro­ße Belas­tung dar­stel­len. Des­halb gebührt der über­wie­gen­den Mehr­heit der Bevöl­ke­rung gro­ßer Dank, die bis­her und auch in Zukunft die­se Maß­nah­men mit Gemein­sinn und Geduld ein­hal­ten und beson­ders den­je­ni­gen, die für die prak­ti­sche Umset­zung der Maß­nah­men sor­gen und natür­lich auch denen, die im Gesund­heits­sys­tem ihren Dienst leisten.

Die Lage ist jetzt wie­der sehr ernst. Vor uns lie­gen vier schwie­ri­ge Win­ter­mo­na­te. Aber Bund und Län­der sehen mit Zuver­sicht in die Zukunft. Die Fort­schrit­te bei der Impf­stoff­ent­wick­lung und die ein­fa­che­re Infek­ti­ons­kon­trol­le im Som­mer geben uns die Hoff­nung, dass Deutsch­land, wenn es gut durch die­sen Win­ter kommt, im nächs­ten Jahr schritt­wei­se die Pan­de­mie über­win­den und sich auch wirt­schaft­lich erho­len kann.

Vor die­sem Hin­ter­grund ver­ein­ba­ren die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der ergän­zend zu ihren bis­he­ri­gen Beschlüssen:

1. Ab dem 2. Novem­ber tre­ten deutsch­land­weit die im Fol­gen­den dar­ge­leg­ten zusätz­li­che Maß­nah­men in Kraft. Die Maß­nah­men wer­den bis Ende Novem­ber befris­tet. Nach Ablauf von zwei Wochen wer­den die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der sich erneut bera­ten und die durch die Maß­nah­men erreich­ten Zie­le beur­tei­len und not­wen­di­ge Anpas­sun­gen vornehmen.

2. Wich­tigs­te Maß­nah­me in der kom­men­den Zeit wird es sein, Abstand zu hal­ten und Kon­tak­te zu ver­rin­gern. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den ange­hal­ten, die Kon­tak­te zu ande­ren Men­schen außer­halb der Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands auf ein abso­lut nöti­ges Mini­mum zu reduzieren.

3. Der Auf­ent­halt in der Öffent­lich­keit ist daher ab sofort nur mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen und eines wei­te­ren Haus­stan­des jedoch in jedem Fal­le maxi­mal mit 10 Per­so­nen gestat­tet. Dies gilt ver­bind­lich und Ver­stö­ße gegen die­se Kon­takt­be­schrän­kun­gen wer­den ent­spre­chend von den Ord­nungs­be­hör­den sank­tio­niert. Dar­über hin­aus­ge­hen­de Grup­pen fei­ern­der Men­schen auf öffent­li­chen Plät­zen, in Woh­nun­gen sowie pri­va­ten Ein­rich­tun­gen sind ange­sichts der erns­ten Lage in unse­rem Land inak­zep­ta­bel. Bund und Län­der wir­ken bei den ver­stärk­ten Kon­trol­len zusammen.

4. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den auf­ge­for­dert, gene­rell auf nicht not­wen­di­ge pri­va­te Rei­sen und Besu­che ‑auch von Ver­wand­ten- zu ver­zich­ten. Das gilt auch im Inland und für über­re­gio­na­le tages­tou­ris­ti­sche Aus­flü­ge. Über­nach­tungs­an­ge­bo­te im Inland wer­den nur noch für not­wen­di­ge und aus­drück­lich nicht tou­ris­ti­sche Zwe­cke zur Ver­fü­gung gestellt.

5. Insti­tu­tio­nen und Ein­rich­tun­gen, die der Frei­zeit­ge­stal­tung zuzu­ord­nen sind, wer­den geschlos­sen. Dazu gehören
a. Thea­ter, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Mes­sen, Kinos, Frei­zeit­parks und Anbie­ter von Freizeitaktivitäten (drin­nen und drau­ßen), Spiel­hal­len, Spiel­ban­ken, Wett­an­nah­me­stel­len und ähnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionsstätten, Bor­del­le und ähnliche Einrichtungen,
d. der Frei­zeit- und Ama­teur­sport­be­trieb mit Aus­nah­me des Indi­vi­du­al­sports allein, zu zweit oder mit dem eig­nen Haus­stand auf und in allen öffentlichen und pri­va­ten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Sau­nen und Thermen,
f. Fit­ness­stu­di­os und ähnliche Einrichtungen.

6. Ver­an­stal­tun­gen, die der Unter­hal­tung die­nen, wer­den unter­sagt. Pro­fi­sport­ver­an­stal­tun­gen kön­nen nur ohne Zuschau­er stattfinden.

7. Gas­tro­no­mie­be­trie­be sowie Bars, Clubs, Dis­ko­the­ken, Knei­pen und ähnliche Ein­rich­tun­gen wer­den geschlos­sen. Davon aus­ge­nom­men ist die Lie­fe­rung und Abho­lung mit­nah­me­fä­hi­ger Spei­sen für den Ver­zehr zu Hau­se sowie der Betrieb von Kantinen.

8. Dienst­leis­tungs­be­trie­be im Bereich der Kör­per­pfle­ge wie Kos­me­tik­stu­di­os, Mas­sa­ge­pra­xen, Tat­too-Stu­di­os und ähn­li­che Betrie­be wer­den geschlos­sen, weil in die­sem Bereich eine kör­per­li­che Nähe unab­ding­bar ist. Medi­zi­nisch not­wen­di­ge Behand­lun­gen, zum Bei­spiel Physio‑, Ergo und Logo­the­ra­pien sowie Podologie/Fußpflege, blei­ben wei­ter mög­lich. Fri­seur­sa­lons blei­ben unter den bestehen­den Auf­la­gen zur Hygie­ne geöffnet.

9. Der Groß- und Ein­zel­han­del bleibt unter Auf­la­gen zur Hygie­ne, zur Steue­rung des Zutritts und zur Ver­mei­dung von War­te­schlan­gen ins­ge­samt geöff­net. Dabei ist sicher­zu­stel­len, dass sich in den Geschäf­ten nicht mehr als ein Kun­de pro 10 qm Ver­kaufs­flä­che aufhält.

10. Schu­len und Kin­der­gär­ten blei­ben offen. Die Län­der ent­schei­den über die erfor­der­li­chen Schutzmaßnahmen.

11. Für die von den tem­po­rä­ren Schlie­ßun­gen erfass­ten Unter­neh­men, Betrie­be, Selb­stän­di­ge, Ver­ei­ne und Ein­rich­tun­gen wird der Bund eine außer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe gewäh­ren, um sie für finan­zi­el­le Aus­fäl­le zu ent­schä­di­gen. Der Erstat­tungs­be­trag beträgt 75% des ent­spre­chen­den Umsat­zes des Vor­jah­res­mo­nats für Unter­neh­men bis 50 Mit­ar­bei­ter, womit die Fix­kos­ten des Unter­neh­mens pau­scha­liert wer­den. Die Pro­zent­sät­ze für grö­ße­re Unter­neh­men wer­den nach Maß­ga­be der Ober­gren­zen der ein­schlä­gi­gen bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben ermit­telt. Die Finanz­hil­fe wird ein Finanz­vo­lu­men von bis zu 10 Mil­li­ar­den haben.

12. Jen­seits der umfas­sen­den tem­po­rä­ren Beschrän­kun­gen füh­ren bereits die bis­he­ri­gen Maß­nah­men dazu, dass eini­ge Wirt­schafts­be­rei­che auch in den kom­men­den Mona­ten erheb­li­che Ein­schrän­kun­gen ihres Geschäfts­be­trie­bes hin­neh­men müs­sen. Des­halb wird der Bund Hilfs­maß­nah­men für Unter­neh­men ver­län­gern und die Kon­di­tio­nen für die haupt­be­trof­fe­nen Wirt­schafts­be­rei­che ver­bes­sern (Über­brü­ckungs­hil­fe III). Dies betrifft zum Bei­spiel den Bereich der Kul­tur- und Ver­an­stal­tungs­wirt­schaft und die Solo­selb­stän­di­gen. Außer­dem wird der KfW-Schnell­kre­dit für Unter­neh­men mit weni­ger als 10 Beschäf­tig­ten geöff­net und angepasst.

13. Auch in der Pan­de­mie wol­len wir in Indus­trie, Hand­werk und Mit­tel­stand siche­res Arbei­ten mög­lichst umfas­send ermög­li­chen. Die Arbeit­ge­ber haben eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung für ihre Mit­ar­bei­ter, um sie vor Infek­tio­nen zu schüt­zen. Infek­ti­ons­ket­ten, die im Betrieb ent­ste­hen, sind schnell zu iden­ti­fi­zie­ren. Des­halb muss jedes Unter­neh­men in Deutsch­land auch auf Grund­la­ge einer ange­pass­ten Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung sowie betrieb­li­chen Pan­de­mie­pla­nung ein Hygie­ne­kon­zept umset­zen und ange­sichts der gestie­ge­nen Infek­ti­ons­zah­len auch noch­mals anpas­sen. Ziel ist u.a. nicht erfor­der­li­che Kon­tak­te in der Beleg­schaft und mit Kun­den zu ver­mei­den, all­ge­mei­ne Hygie­ne­maß­nah­men umzu­set­zen und die Infek­ti­ons­ri­si­ken bei erfor­der­li­chen Kon­tak­ten durch beson­de­re Hygie­ne- und Schutz­maß­nah­men zu mini­mie­ren. Bund und Län­der for­dern die Unter­neh­men ein­dring­lich auf, jetzt wie­der ange­sichts der hohen Infek­ti­ons­zah­len, wo immer dies umsetz­bar ist, Heim­ar­beit oder das mobi­le Arbei­ten zu Hau­se zu ermög­li­chen. Die für den Arbeits­schutz zustän­di­gen Behör­den sowie die Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger bera­ten die Unter­neh­men dabei und füh­ren Kon­trol­len durch.

14. Stei­gen­de Infek­ti­ons­zah­len füh­ren lei­der auch zu einem Anstieg an Infek­tio­nen in medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen und bei vul­ner­ablen Grup­pen. Deren Schutz stellt eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung dar. Des­halb haben die zustän­di­gen Stel­len je nach den loka­len Gege­ben­hei­ten für die Kran­ken­häu­ser, Pfle­ge­hei­me, Senio­ren- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen beson­de­re Schutz­vor­keh­run­gen ergrif­fen. Dabei wird stets berück­sich­tigt, dass die jewei­li­gen Rege­lun­gen nicht zu einer voll­stän­di­gen sozia­len Iso­la­ti­on der Betrof­fe­nen füh­ren dür­fen. Bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len wer­den die­se Maß­nah­men ent­spre­chend ange­passt. Der Bund hat durch die neue Test­ver­ord­nung sicher­ge­stellt, dass die Kos­ten der seit kur­zem ver­füg­ba­ren SARS-CoV2-Schnell­tests für regel­mä­ßi­ge Tes­tun­gen der Bewoh­ner bzw. Pati­en­ten, deren Besu­cher und das Per­so­nal über­nom­men wer­den. Die ver­füg­ba­ren Schnell­tests sol­len jetzt zügig und prio­ri­tär in die­sem Bereich ein­ge­setzt wer­den, um auch bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len einen best­mög­li­chen Schutz zu gewähr­leis­ten und siche­re Kon­tak­te zu ermög­li­chen. Ein­rich­tun­gen der Sozi­al- und Jugend­hil­fe sowie ver­gleich­ba­re Bera­tungs­ein­rich­tun­gen blei­ben geöff­net. Die Kran­ken­häu­ser sol­len wei­ter­hin bei der Bereit­stel­lung von Inten­siv­bet­ten unter­stützt wer­den. Die Gesund­heits­mi­nis­ter von Bund und Län­dern wer­den zeit­nah prak­ti­ka­ble Lösun­gen erar­bei­ten, die auch die Fort­füh­rung finan­zi­el­ler Unter­stüt­zun­gen ent­hal­ten soll. Kran­ken­häu­ser, die auf­grund der Behand­lung von SARS-CoV-2-Pati­en­ten beson­ders belas­tet sind, kön­nen wie in der Pfle­ge­per­so­nal­un­ter­gren­zen-Ver­ord­nung vor­ge­se­hen sank­ti­ons­frei von den Vor­ga­ben abweichen.

15. Bund und Län­der wer­den die Infor­ma­ti­on über die gel­ten­den Coro­na-Maß­nah­men noch ein­mal ver­stär­ken und durch mög­lichst ein­heit­li­che Maß­nah­men die Über­sicht­lich­keit erhö­hen. Sie wer­den jedoch auch die Kon­trol­len zur Ein­hal­tung der Maß­nah­men flä­chen­de­ckend ver­stär­ken und dabei auch mit­tels ver­dachts­un­ab­hän­gi­ger Kon­trol­len, ins­be­son­de­re im grenz­na­hen Bereich, die Ein­hal­tung der Qua­ran­tän­ever­ord­nun­gen überprüfen.

16. Bund und Län­der sind sich dar­über im Kla­ren, dass es sich um sehr ein­schnei­den­de Maß­nah­men han­delt. Aber sie sind not­wen­dig und sie sind mit Blick auf das zu schüt­zen­de Rechts­gut der Gesund­heit der Bevöl­ke­rung und zur Abwen­dung noch umfang­rei­che­rer wirt­schaft­li­cher Schä­den im Fal­le einer unkon­trol­lier­ten pan­de­mi­schen Ent­wick­lung verhältnismäßig.


Anzei­ge:

Lese­r­ECHO ist ein Fran­chise­sys­tem, wel­ches sich auf das Zusam­men­spiel von tra­di­tio­nel­len und neu­en Medi­en posi­tio­niert hat. Der klas­si­sche Ver­lag wird als Agen­tur geführt. Über ein Bau­kas­ten­sys­tem kön­nen die Kun­den vom Lese­r­ECHO-Ver­lag Mar­ke­ting-Kon­zep­te und Kam­pa­gnen umset­zen und steu­ern. Wir brin­gen über unse­re eige­nen Medi­en nicht nur die Reich­wei­ten mit, son­dern ste­hen mit unse­rem Know-how bei der Umset­zung zur Seite.

Unse­re Fran­chise­neh­mer sprich Agen­tur-Part­ner pro­fi­tie­ren von den vor­han­de­nen Reich­wei­ten, Medi­en und den lang­jäh­ri­gen Erfah­run­gen. Durch den Zusam­men­schluss meh­re­rer Part­ner konn­ten die Druck­kos­ten deut­lich gesenkt und die ste­ti­ge tech­ni­sche Wei­ter­ent­wick­lung vor­an­ge­trie­ben werden.

Geschäfts­idee 2020 

News

Rau­chen, Ziga­ret­ten und Vapes wer­den teu­rer – bis zu 14 Euro für eine Schachtel?

Veröffentlicht

am

Bun­des­tag beschließt Erhö­hung der Tabak­steu­er: Ziga­ret­ten könn­ten bis 2030 deut­lich teu­rer werden

Der Deut­sche Bun­des­tag hat am 15. Okto­ber 2026 eine Erhö­hung der Tabak­steu­er beschlos­sen. Die Abga­ben auf Ziga­ret­ten und wei­te­re Tabak­pro­duk­te sol­len über vier Jah­re hin­weg schritt­wei­se stei­gen. Nach den über­ar­bei­te­ten Plä­nen der Regie­rungs­ko­ali­ti­on wer­den für 2027 zusätz­li­che Steu­er­ein­nah­men von rund 1,5 Mil­li­ar­den Euro erwar­tet. Auch die durch­schnitt­li­chen Ver­kaufs­prei­se für Ziga­ret­ten dürf­ten in den kom­men­den Jah­ren deut­lich steigen.

Bun­des­tag stimmt für höhe­re Tabaksteuer

Am Don­ners­tag, 15. Okto­ber 2026, hat der Deut­sche Bun­des­tag nach einer rund 20-minü­ti­gen Aus­spra­che dem Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung zur Ände­rung des Tabak­steu­er­ge­set­zes zuge­stimmt. Grund­la­ge war die vom Finanz­aus­schuss geän­der­te Fas­sung des Gesetzentwurfs.

Für die Geset­zes­än­de­rung stimm­ten die Frak­tio­nen von CDU/CSU und SPD. Dage­gen votier­ten die AfD, Bünd­nis 90/Die Grü­nen, die Links­frak­ti­on sowie zwei Abge­ord­ne­te aus den Rei­hen der Union.

Mit der beschlos­se­nen Neu­re­ge­lung soll die Tabak­steu­er über einen Zeit­raum von vier Jah­ren regel­mä­ßig ange­ho­ben wer­den. Betrof­fen sind nicht nur klas­si­sche Ziga­ret­ten, son­dern auch zahl­rei­che wei­te­re Tabak­pro­duk­te und Ersatzprodukte.

Ziga­ret­ten­prei­se: Die­se Ent­wick­lun­gen wer­den bis 2030 erwartet

Wie stark sich die Steu­er­än­de­run­gen auf die Prei­se aus­wir­ken könn­ten, ver­deut­li­chen die im Gesetz­ent­wurf genann­ten gewich­te­ten durch­schnitt­li­chen Klein­ver­kaufs­prei­se für eine Packung mit 20 Zigaretten.

Jahr Gewich­te­ter durch­schnitt­li­cher Kleinverkaufspreis
2027 8,77 Euro
2028 9,56 Euro
2029 10,42 Euro
2030 11,36 Euro

Damit wür­de der zugrun­de geleg­te durch­schnitt­li­che Ver­kaufs­preis von 8,77 Euro im Jahr 2027 auf 11,36 Euro im Jahr 2030 stei­gen. Das ent­spricht einer Zunah­me um 2,59 Euro inner­halb des betrach­te­ten Zeitraums.

Wich­tig ist dabei: Es han­delt sich um die im Gesetz­ent­wurf genann­ten gewich­te­ten durch­schnitt­li­chen Klein­ver­kaufs­prei­se. Die tat­säch­li­chen Prei­se ein­zel­ner Ziga­ret­ten­mar­ken kön­nen davon abwei­chen. Auch die kon­kre­te Preis­ent­wick­lung im Han­del hängt von den jewei­li­gen Her­stel­lern und Anbie­tern ab.

Auch Fein­schnitt, Pfei­fen­ta­bak und Was­ser­pfei­fen­ta­bak betroffen

Die geplan­te Steu­er­erhö­hung beschränkt sich nicht auf Ziga­ret­ten. Auch ande­re Pro­duk­te sol­len künf­tig stär­ker besteu­ert wer­den. Dazu gehören:

  • Fein­schnitt und ande­re Tabakwaren

  • Pfei­fen­ta­bak

  • erhitz­ter Tabak

  • Was­ser­pfei­fen­ta­bak

  • Sub­sti­tu­te für Tabakwaren

Die Ände­run­gen betref­fen damit unter­schied­li­che Pro­dukt­grup­pen des Tabak­mark­tes. Für Zigar­ren, Ziga­ril­los, Pfei­fen­ta­bak und Was­ser­pfei­fen­ta­bak sol­len die neu­en Steu­er­ta­ri­fe aller­dings erst ab dem 1. März 2027 gelten.

Bun­des­re­gie­rung nennt Haus­halts­kon­so­li­die­rung und Gesund­heits­schutz als Ziele

Die Bun­des­re­gie­rung begrün­det die Steu­er­erhö­hung sowohl mit der Haus­halts­la­ge als auch mit gesund­heits­po­li­ti­schen Zielen.

Bereits mit dem Eck­wer­te­be­schluss vom 29. April 2026 hat­te sich die Bun­des­re­gie­rung dar­auf ver­stän­digt, den Hand­lungs­be­darf im Bun­des­haus­halt zu ver­rin­gern. Die Erhö­hung der Tabak­steu­er ist Teil der ver­ein­bar­ten Maß­nah­men zur Kon­so­li­die­rung der öffent­li­chen Finanzen.

Dar­über hin­aus soll die Neu­re­ge­lung zum Schutz der öffent­li­chen Gesund­heit bei­tra­gen. Nach der Begrün­dung des Gesetz­ent­wurfs steht die Ände­rung im Ein­klang mit den Nach­hal­tig­keits­zie­len der Bun­des­re­gie­rung, die Rau­cher­quo­te bei Jugend­li­chen und Erwach­se­nen zu senken.

Höhe­re Prei­se sol­len damit neben zusätz­li­chen Ein­nah­men für den Staat auch einen Bei­trag zur Ver­rin­ge­rung des Tabak­kon­sums leisten.

Deut­lich höhe­re Steu­er­ein­nah­men nach Ände­run­gen im Finanzausschuss

Im par­la­men­ta­ri­schen Ver­fah­ren wur­den die finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen des Geset­zes noch­mals ver­än­dert. Der Finanz­aus­schuss hat­te dem Gesetz­ent­wurf am Mitt­woch, 14. Okto­ber 2026, in geän­der­ter Fas­sung zuge­stimmt. Die Ände­run­gen gin­gen auf die Koali­ti­ons­frak­tio­nen zurück.

Nach den ursprüng­li­chen Berech­nun­gen der Bun­des­re­gie­rung soll­ten die Steu­er­mehr­ein­nah­men im kom­men­den Jahr 756 Mil­lio­nen Euro betra­gen. Bis 2030 wur­de mit zusätz­li­chen Ein­nah­men von 3,589 Mil­li­ar­den Euro gerechnet.

Durch die Ände­run­gen im Finanz­aus­schuss stei­gen die erwar­te­ten Mehr­ein­nah­men deutlich:

Jahr Erwar­te­te Steu­er­mehr­ein­nah­men nach der Ausschussänderung
2027 1,5 Mil­li­ar­den Euro
2030 4,461 Mil­li­ar­den Euro

Für 2027 wer­den damit rund 750 Mil­lio­nen Euro mehr erwar­tet als im ursprüng­li­chen Gesetz­ent­wurf. Für 2030 liegt die neue Pro­gno­se um 872 Mil­lio­nen Euro über der ursprüng­li­chen Berechnung.

Die Beträ­ge sind Pro­gno­sen zu den erwar­te­ten zusätz­li­chen Steu­er­ein­nah­men und kei­ne bereits erziel­ten Einnahmen.

 

Anzeige 

Bun­des­rat hat­te kei­ne Einwände

Auch die Län­der hat­ten sich mit dem Gesetz­ent­wurf befasst. Der Bun­des­rat erhob nach sei­ner Stel­lung­nah­me kei­ne Ein­wän­de gegen den ursprüng­li­chen Gesetz­ent­wurf der Bundesregierung.

Die end­gül­ti­ge par­la­men­ta­ri­sche Ent­schei­dung traf der Bun­des­tag am 15. Okto­ber 2026 mit der Zustim­mung zur über­ar­bei­te­ten Fassung.

Grü­nen-Antrag zur Ver­mei­dung steu­er­li­cher Aus­weich­be­we­gun­gen scheitert

Neben dem Gesetz­ent­wurf lag dem Bun­des­tag ein Ent­schlie­ßungs­an­trag der Frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen vor. Dar­in for­der­ten die Grü­nen unter ande­rem, die Steu­er­sät­ze für Ziga­ret­ten, Fein­schnitt und ande­re Tabak­wa­ren bes­ser auf­ein­an­der abzustimmen.

Damit soll­te ver­hin­dert wer­den, dass Ver­brau­cher aus steu­er­li­chen Grün­den auf güns­ti­ge­re Pro­dukt­grup­pen ausweichen.

Der Ent­schlie­ßungs­an­trag fand kei­ne Mehr­heit. CDU/CSU, AfD und SPD stimm­ten dage­gen. Die Links­frak­ti­on ent­hielt sich.

Haus­halts­aus­schuss prüf­te Finanzierbarkeit

Im Zusam­men­hang mit der Geset­zes­än­de­rung lag dem Bun­des­tag außer­dem ein Bericht des Haus­halts­aus­schus­ses gemäß Para­graf 96 der Geschäfts­ord­nung des Bun­des­ta­ges zur Finan­zier­bar­keit vor.

Der Bericht war Teil der par­la­men­ta­ri­schen Prü­fung der finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen der Neuregelung.

Tabak­steu­er steigt über meh­re­re Jahre

Mit dem Beschluss vom 15. Okto­ber 2026 hat der Bun­des­tag den Weg für eine schritt­wei­se Erhö­hung der Tabak­steu­er geeb­net. Die Neu­re­ge­lung soll zusätz­li­che Ein­nah­men für den Bun­des­haus­halt brin­gen und zugleich gesund­heits­po­li­ti­sche Zie­le unterstützen.

Für Ver­brau­cher bedeu­tet die geplan­te Ent­wick­lung, dass Ziga­ret­ten und wei­te­re Tabak­pro­duk­te in den kom­men­den Jah­ren teu­rer wer­den könn­ten. Beson­ders deut­lich wird dies bei den im Gesetz­ent­wurf aus­ge­wie­se­nen durch­schnitt­li­chen Ver­kaufs­prei­sen für eine Packung mit 20 Ziga­ret­ten: Sie stei­gen von 8,77 Euro im Jahr 2027 auf 11,36 Euro im Jahr 2030.

Quel­le: Deut­scher Bun­des­tag, Beschluss zur Ände­rung des Tabak­steu­er­ge­set­zes vom 15. Okto­ber 2026; Gesetz­ent­wurf und Bericht des Finanzausschusses.

Anzeige 
Weiterlesen

News

Zucker­steu­er ab Juli 2027: Limo­na­de, Eis­tee und Ener­gy­drinks könn­ten teu­rer werden

Veröffentlicht

am

Zucker­steu­er ab Juli 2027: Wel­che Geträn­ke in Deutsch­land teu­rer wer­den könnten

Wer im Super­markt regel­mä­ßig zu Limo­na­de, Eis­tee oder Ener­gy­drinks greift, muss sich womög­lich auf höhe­re Prei­se ein­stel­len. Das Bun­des­ka­bi­nett hat am 14. Okto­ber 2026 den Ent­wurf für eine Zucker­ge­trän­ke­steu­er auf den Weg gebracht. Die Abga­be soll ab dem 1. Juli 2027 grei­fen, sofern das wei­te­re Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren wie geplant verläuft.

Die Bun­des­re­gie­rung ver­folgt mit dem Vor­ha­ben zwei Haupt­zie­le: Einer­seits soll der Zucker­kon­sum der Bevöl­ke­rung sin­ken, um gesund­heit­li­che Fol­ge­schä­den ein­zu­däm­men. Ande­rer­seits sol­len die Steu­er­ein­nah­men dazu bei­tra­gen, die Finanz­la­ge der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung zu stabilisieren.

Wie hoch fällt die Zucker­steu­er aus?

Die Höhe der geplan­ten Abga­be rich­tet sich nach der Zucker­men­ge im jewei­li­gen Getränk. Vor­ge­se­hen sind zwei gestaf­fel­te Steuerstufen:

  • 26 Cent pro Liter: bei einem Zucker­ge­halt von 5 bis unter 8 Gramm pro 100 Milliliter.

  • 32 Cent pro Liter: ab einem Zucker­ge­halt von min­des­tens 8 Gramm pro 100 Milliliter.

Geträn­ke mit einem beson­ders hohen Zucker­an­teil wer­den somit stär­ker belas­tet. For­mal han­delt es sich um eine Ver­brauch­steu­er. Her­stel­ler und Han­del ent­schei­den zwar selbst über ihre Ver­kaufs­prei­se, es ist jedoch davon aus­zu­ge­hen, dass die Steu­er zumin­dest teil­wei­se auf die Kun­den umge­legt wird.

Was bedeu­tet das kon­kret für den Einkauf?

Aus­wir­kun­gen auf die Laden­prei­se zei­gen sich erst, wenn die Unter­neh­men die Steu­er an die Ver­brau­cher wei­ter­rei­chen. Behält der Han­del die Sum­me eins zu eins ein, erge­ben sich fol­gen­de Zusatzkosten:

  • 0,5 Liter: 13 Cent Zusatz­be­las­tung (bei 26 Cent/l) bzw. 16 Cent (bei 32 Cent/l)

  • 1,0 Liter: 26 Cent Zusatz­be­las­tung (bei 26 Cent/l) bzw. 32 Cent (bei 32 Cent/l)

  • 1,5 Liter: 39 Cent Zusatz­be­las­tung (bei 26 Cent/l) bzw. 48 Cent (bei 32 Cent/l)

  • 2,0 Liter: 52 Cent Zusatz­be­las­tung (bei 26 Cent/l) bzw. 64 Cent (bei 32 Cent/l)

Bei die­sen Wer­ten han­delt es sich um eine rein rech­ne­ri­sche Mehr­be­las­tung und nicht um fes­te End­prei­se im Supermarkt.

Wel­che Geträn­ke sind betroffen?

Die geplan­te Abga­be zielt auf gesüß­te Geträn­ke ab, die die vor­ge­ge­be­nen Zucker-Schwel­len­wer­te errei­chen. Unter die Rege­lung fal­len unter anderem:

  • Klas­si­sche Limo­na­den und Colagetränke

  • Gesüß­te Eistees

  • Ener­gy­drinks mit ent­spre­chen­dem Zuckergehalt

  • Frucht­nek­tare und Frucht­saft­ge­trän­ke mit zuge­setz­tem Zucker

  • Zucker­hal­ti­ge Geträn­ke­si­rups und Kon­zen­tra­te zur Mischung

Maß­geb­lich für die Besteue­rung ist nicht der Name des Pro­dukts, son­dern der tat­säch­li­che Zucker­ge­halt sowie die recht­li­che Ein­ord­nung. Daher fällt nicht jedes Frucht­ge­tränk auto­ma­tisch unter die glei­che Steuerstufe.

Wel­che Aus­nah­men sind vorgesehen?

Nach den Plä­nen der Bun­des­re­gie­rung sind bestimm­te Pro­dukt­ka­te­go­rien von der Abga­be befreit:

  • Rei­ne Frucht- und Gemü­se­säf­te sowie ent­spre­chen­de Konzentrate

  • Unge­süß­te Fruchtsaftschorlen

  • Milch, Hafer- und Reis­drinks sowie dar­aus her­ge­stell­te Mischgetränke

  • Geträn­ke, die aus­schließ­lich mit Süßungs­mit­teln statt Zucker gesüßt sind

  • Alko­ho­li­sche Geträn­ke, die bereits eige­nen Steu­ern unterliegen

  • Alko­hol­freie Alter­na­ti­ven auf die­ser Basis

Die­se Aus­nah­men stel­len sicher, dass die Steu­er ziel­ge­rich­tet wirkt. Die end­gül­ti­ge steu­er­li­che Bewer­tung hängt jedoch vom fina­len Geset­zes­text ab.

Aus wel­chen Grün­den kommt die Steuer?

Die Bun­des­re­gie­rung begrün­det den Schritt vor allem mit den gesund­heit­li­chen Risi­ken eines hohen Zucker­kon­sums. Über­mä­ßi­ger Ver­zehr begüns­tigt Über­ge­wicht, Herz-Kreis­lauf-Erkran­kun­gen, Kari­es und Diabetes.

Die Maß­nah­me soll ins­be­son­de­re Kin­der und Jugend­li­che schüt­zen, rich­tet sich aber eben­so an Erwach­se­ne. Zudem ent­steht für die Geträn­ke­indus­trie ein Anreiz, Rezep­tu­ren anzu­pas­sen und den Zucker­ge­halt zu senken.

Hohe Gesund­heits­kos­ten entlasten

Nach Regie­rungs­an­ga­ben ver­ur­sa­chen Krank­hei­ten infol­ge hoher Zucker­men­gen jähr­lich Behand­lungs­kos­ten von mehr als zwei Mil­li­ar­den Euro. Die­se Sum­me belas­tet das gesam­te Gesundheitssystem.

Ein gerin­ge­rer Zucker­kon­sum soll die­se Aus­ga­ben lang­fris­tig sen­ken und die Bei­trag­sät­ze der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen sta­bi­li­sie­ren. Die erwar­te­ten Ein­nah­men sol­len zudem genutzt wer­den, um eine Sen­kung des Bun­des­zu­schus­ses an den Gesund­heits­fonds abzufedern.

Son­der­re­geln für klei­ne Hersteller

Für klei­ne­re Geträn­ke­pro­du­zen­ten sind geson­der­te Bestim­mun­gen vor­ge­se­hen. Im wei­te­ren Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren muss noch geklärt wer­den, ab wann und unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen klei­ne­re Betrie­be von der Abga­be befreit wer­den können.

Wie ist der aktu­el­le Stand des Gesetzes?

Der Beschluss des Bun­des­ka­bi­netts vom 14. Okto­ber 2026 ist der ers­te Schritt im Ver­fah­ren. Das Vor­ha­ben wird nun von den Regie­rungs­frak­tio­nen in den Deut­schen Bun­des­tag ein­ge­bracht und dort bera­ten. Erst nach dem voll­stän­di­gen Durch­lauf aller par­la­men­ta­ri­schen Gre­mi­en wird die Rege­lung rechts­kräf­tig. Als Start­ter­min ist der 1. Juli 2027 vorgesehen.

Aus­blick

Die geplan­te Steu­er soll den Ver­zehr stark gesüß­ter Geträn­ke ein­däm­men und die Finan­zen der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung ent­las­ten. Ob das Vor­ha­ben lang­fris­tig zu einer bes­se­ren Gesund­heit der Bevöl­ke­rung führt, zeigt sich erst nach der Ein­füh­rung. Schon jetzt lohnt sich für Ver­brau­cher der Blick auf die Nähr­wert­ta­bel­le auf der Rück­sei­te der Ver­pa­ckung, um den Zucker­ge­halt ver­schie­de­ner Pro­duk­te zu vergleichen.

Anzeige 
Weiterlesen

News

Alko­hol­ver­bot an Bahn­hö­fen: Deut­sche Bahn führt neue Regel ein

Veröffentlicht

am

Ab heu­te gilt das Alko­hol­ver­bot an allen Bahn­hö­fen der Deut­schen Bahn

Deut­sche Bahn führt Alko­hol­kon­sum­ver­bot an rund 5.700 Bahn­hö­fen ein – 79 Pro­zent Zustim­mung in einer Umfrage

Deutsch­land – Ab heu­te, Don­ners­tag, 15. Okto­ber 2026, gilt an sämt­li­chen Bahn­hö­fen der Deut­schen Bahn (DB) ein Alko­hol­kon­sum­ver­bot. Damit will das Unter­neh­men für mehr Sicher­heit und Sau­ber­keit sor­gen und das Umfeld für Rei­sen­de sowie Mit­ar­bei­ten­de ange­neh­mer gestal­ten. Nach Anga­ben der Deut­schen Bahn zei­gen die bis­he­ri­gen Erfah­run­gen an zahl­rei­chen Sta­tio­nen posi­ti­ve Ergebnisse.

Weni­ger Müll und Kon­flik­te durch Alkoholverbot

An knapp 40 gro­ßen Bahn­hö­fen galt das Alko­hol­kon­sum­ver­bot bereits vor der bun­des­wei­ten Ein­füh­rung. Dort habe sich gezeigt, dass die Rege­lung zu weni­ger Müll, rück­läu­fi­gen Kon­flik­ten und einem ins­ge­samt ange­neh­me­ren Umfeld beitrage.

Auch in der Bevöl­ke­rung fin­det die Maß­nah­me brei­te Unter­stüt­zung. Einer aktu­el­len reprä­sen­ta­ti­ven Umfra­ge zufol­ge spre­chen sich rund 80 Pro­zent der Befrag­ten für alko­hol­freie Bahn­hö­fe aus. Die Deut­sche Bahn nennt eine Zustim­mung von 79 Pro­zent. Auch die Mie­ter in den Bahn­hö­fen unter­stüt­zen nach Unter­neh­mens­an­ga­ben die Bemü­hun­gen um mehr Sicher­heit in den öffent­li­chen Bereichen.

Was Rei­sen­de jetzt beach­ten müssen

Das Alko­hol­kon­sum­ver­bot ist ab dem 15. Okto­ber 2026 Bestand­teil der Haus­ord­nung der Deut­schen Bahn. Ent­spre­chen­de Hin­wei­se fin­den Rei­sen­de auf Aus­hän­gen in den Bahn­hö­fen sowie online unter www.bahnhof.de/hausordnung.

Die neue Rege­lung gibt den Sicher­heits­kräf­ten der Deut­schen Bahn eine kla­re Hand­ha­be, um gegen Ver­stö­ße vor­zu­ge­hen. Bei ihren regu­lä­ren Kon­troll­gän­gen sol­len die Mit­ar­bei­ten­den der DB Sicher­heit aktiv Per­so­nen anspre­chen, die gegen das Ver­bot verstoßen.

Bei wie­der­hol­ten Ver­stö­ßen kann die Deut­sche Bahn ein Haus­ver­bot aussprechen.

Gas­tro­no­mie und ver­schlos­se­ne Geträn­ke blei­ben erlaubt

Das Ver­bot gilt nicht unein­ge­schränkt für sämt­li­che alko­ho­li­schen Geträn­ke. Die Gas­tro­no­mie an den Bahn­hö­fen ist aus­drück­lich von der Rege­lung aus­ge­nom­men. Rei­sen­de dür­fen außer­dem wei­ter­hin ver­schlos­se­ne alko­ho­li­sche Geträn­ke im Gepäck mit­füh­ren oder sol­che Geträn­ke aus Ein­käu­fen transportieren.

Ent­schei­dend ist damit der Alko­hol­kon­sum im Bahn­hof und nicht allein das Mit­füh­ren ent­spre­chen­der Getränke.

Die­se Bahn­hö­fe waren bereits alkoholfrei

Meh­re­re gro­ße Bahn­hö­fe in Deutsch­land haben das Alko­hol­kon­sum­ver­bot bereits vor dem bun­des­wei­ten Start ein­ge­führt. Dazu gehö­ren unter anderem:

  • Köln Haupt­bahn­hof

  • Hei­del­berg Hauptbahnhof

  • Mün­chen Hauptbahnhof

  • Ham­burg Hauptbahnhof

Zuletzt kamen zum 1. Sep­tem­ber 2026 der Ber­li­ner Haupt­bahn­hof, Ber­lin Gesund­brun­nen, der Kie­ler Haupt­bahn­hof und der Braun­schwei­ger Haupt­bahn­hof hinzu.

Die Deut­sche Bahn bewer­tet die bis­he­ri­gen Erfah­run­gen mit dem Alko­hol­kon­sum­ver­bot durch­weg posi­tiv. Mit der Aus­wei­tung auf das gesam­te Netz soll die Rege­lung nun bun­des­weit für ein­heit­li­che Ver­hält­nis­se sorgen.

Alko­hol­ver­bot gilt an rund 5.700 Bahnhöfen

Nach Anga­ben der Deut­schen Bahn umfasst die neue Rege­lung ins­ge­samt rund 5.700 Bahn­hö­fe und Sta­tio­nen. Dazu zäh­len etwa 5.400 Bahn­hö­fe der DB Infra­GO AG sowie rund 300 Sta­tio­nen der DB Regio­Netz GmbH.

Mit dem bun­des­wei­ten Alko­hol­kon­sum­ver­bot setzt die Deut­sche Bahn auf stren­ge­re Regeln in öffent­li­chen Bahn­hofs­be­rei­chen. Ziel ist es, Kon­flik­te zu redu­zie­ren, die Sau­ber­keit zu ver­bes­sern und das Sicher­heits­ge­fühl der Rei­sen­den und Beschäf­tig­ten zu stärken.

Anzeige 
Weiterlesen

Anzei­gen

Anzei­gen

auch inter­es­sant:

Lokal

Baum- und Strauch­schnitt­ab­fuhr 2026 im Land­kreis Leer: Alle Ter­mi­ne und Regeln im Überblick

Baum- und Strauch­schnitt­ab­fuhr im Land­kreis Leer star­tet am 2. Novem­ber 2026 Kos­ten­lo­se Abho­lung in Rhau­der­fehn, Wes­t­ov­er­le­din­gen, Leer und wei­te­ren Gemein­den: Der...

Lokal

Bun­des­po­li­zei Bun­de: Anja Troff-Schaffar­zyk beglei­tet Grenz­kon­trol­len und kri­ti­siert bau­li­che Mängel

Die SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Anja Troff-Schaffar­zyk sprach mit dem Poli­zei­di­rek­tor Micha­el Schim­ka­tis über die all­täg­li­chen Abläu­fe und Her­aus­for­de­run­gen bei der Bun­des­po­li­zei Bun­de,...

Lokal

Frie­sen­brü­cke: Neue Nut­zungs­zei­ten für Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer – wann die Brü­cke geöff­net wird

Frie­sen­brü­cke: Neue Infor­ma­tio­nen zu den Nut­zungs­zei­ten für Fuß­gän­ger und Radfahrer Frie­sen­brü­cke zwi­schen Wee­ner und Wes­t­ov­er­le­din­gen: Geh- und Rad­weg mon­tags bis...

Lokal

Dro­gen­han­del in Leer: Bun­des­ge­richts­hof bestä­tigt Haft­stra­fe von sechs­ein­halb Jahren

Bun­des­ge­richts­hof bestä­tigt Haft­stra­fe von sechs­ein­halb Jah­ren für Mann aus Leer Das Urteil gegen einen heu­te 40-jäh­ri­gen Mann aus Leer wegen ban­den­mä­ßi­gen...

Blaulicht

Alko­hol am Steu­er, Ein­brü­che und ein Unfall mit sechs Verletzten

POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/ Emden für den 19.10.2026   Auto­fah­rer unter Dro­gen- und Alko­hol­ein­fluss ++ Ein­bruch in einen Imbiss...

Lokal

Leda­brü­cke in Leer: Voll­sper­rung und zusätz­li­che halb­sei­ti­ge Sper­rung am 20. und 21. Oktober

Leda­brü­cke in Leer: Voll­sper­rung am 20. und 21. Okto­ber – zusätz­li­che halb­sei­ti­ge Sperrung Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen auf der B 70 in Leer:...

Lokal

Ver­ge­wal­ti­gung in Leer: Bun­des­ge­richts­hof bestä­tigt Urteil über drei­ein­halb Jah­re Haft

Ver­ge­wal­ti­gung, sexu­el­le Beläs­ti­gung und Kör­per­ver­let­zung: Urteil gegen Mann aus Leer rechtskräftig Der Bun­des­ge­richts­hof hat die Revi­si­on eines heu­te 35-jäh­ri­gen Man­nes...

Lokal

Stadt Leer wirbt auf den Pro­mo­tie­da­gen 2026 in Gro­nin­gen um Unter­neh­men und Urlaubsgäste

Pro­mo­tie­da­gen 2026 in Gro­nin­gen: Stadt Leer wirbt um nie­der­län­di­sche Unter­neh­men und Urlaubsgäste Am 3. und 4. Novem­ber 2026 prä­sen­tiert sich...

Lokal

Gal­li­markt 2026 in Leer: Besu­cher­re­kord und posi­ti­ve Bilanz

Gal­li­markt 2026 in Leer: Besu­cher­stärks­ter Gal­li­markt seit vie­len Jahren Posi­ti­ve Bilanz zum Gal­li­markt-Fina­le: Mehr Fami­li­en, hohe Besu­cher­zah­len und weni­ge Zwi­schen­fäl­le....

Blaulicht

Ver­such­ter Ein­bruch in Ost­rhau­der­fehn, Motor­rad­fah­rer bei Unfall in Leer verletzt

POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für Sonn­tag, 18.10.2026     Ost­rhau­der­fehn — Ver­such­ter Ein­bruch in Wohnhaus Die Bewoh­ner eines Wohn­hau­ses...

Freizeit

Moin Moin Indoor­park Wies­moor: Wet­ter­un­ab­hän­gi­ger Fami­li­en­spaß auf 2.700 m²

Indoor­park Wies­moor: Spiel, Spaß und unver­gess­li­che Kin­der­ge­burts­ta­ge im Moin Moin Indoorpark Wer auf der Suche nach einem beson­de­ren Aus­flugs­ziel für...

Lokal

Gal­li­markt Leer 2026: Begeis­ter­ter Applaus und Hup­kon­zert nach spek­ta­ku­lä­rem Feuerwerk

Ein beein­dru­cken­des Far­ben­meer am Nacht­him­mel über Leer: Das Gal­li­markt-Feu­er­werk erleuch­te­te den Him­mel über dem Muse­ums­ha­fen mit kraft­vol­len Leucht­ef­fek­ten und spek­ta­ku­lä­ren...

Lokal

Mehr Sicher­heit für Rad­fah­rer in Ost­fries­land: 1.500 reflek­tie­ren­de Helm­müt­zen wer­den kos­ten­los verteilt

(v.l.n.r.): Die Vor­sit­zen­den der ost­frie­si­schen Ver­kehrs­wach­ten Hajo Reer­s­he­mi­us (Nor­den), Karl-Heinz Krä­mer (Aurich), Hans-Gün­ter Jel­ting (Leer), Sascha Nowak (Witt­mund) und Bert­hold...

News

Rau­chen, Ziga­ret­ten und Vapes wer­den teu­rer – bis zu 14 Euro für eine Schachtel?

Bun­des­tag beschließt Erhö­hung der Tabak­steu­er: Ziga­ret­ten könn­ten bis 2030 deut­lich teu­rer werden Der Deut­sche Bun­des­tag hat am 15. Okto­ber 2026...

auch inter­es­sant:

Anzeige

Erfolg­rei­ches und pie­tät­vol­les Mar­ke­ting für Bestatter

Wie Sie im hoch­wer­ti­gen Umfeld des Lese­r­ECHO-Ver­lags Ver­trau­en auf­bau­en und Reich­wei­te erzielen Die Wahl des pas­sen­den Wer­be­um­felds stellt für Bestat­tungs­un­ter­neh­men...

Anzeige

Reich­wei­ten­stark kom­mu­ni­zie­ren: Ver­net­zung von Face­book und Por­ta­len ohne Paywalls

War­um Ver­net­zung hohe Reich­wei­te schafft – Face­book & Online‑Portale im Zusammenspiel In einer Zeit, in der Auf­merk­sam­keit die wich­tigs­te Wäh­rung...

Anzeige

Regio­na­les Sto­rytel­ling stärkt digi­ta­le Sichtbarkeit

Regio­na­les Sto­rytel­ling – wie Online‑Marketing wirk­lich funktioniert In einer Zeit, in der Sicht­bar­keit alles bedeu­tet, ent­schei­det sich Erfolg im Netz...

Anzeige

Lese­r­ECHO — Medi­en­haus für IHR Mar­ke­ting in Ost­fries­land und Emsland

Wer­bung im Medi­en­haus LeserECHO Ihre Reich­wei­te in Ost­fries­land & dem Ems­land – Print, Online, Social Media & SEO aus einer Hand...

Anzeige

Face­book­sei­te Stadt und Land­kreis Leer

Ob Stadt oder Land­kreis Leer – die Even­burg ist das Sym­bol unse­rer Hei­mat. Auf der Face­book­sei­te „Wir Leera­ner“ infor­mie­ren wir...

Marketing

Frei­er Zugang zu regio­na­len News: Lese­r­ECHO-Ver­lag for­ciert media­le Teilhabe

Medi­en für alle: Lese­r­ECHO-Ver­lag stärkt regio­na­le Teil­ha­be durch kos­ten­freie Newsportale In einer Zeit, in der Infor­ma­tio­nen zuneh­mend hin­ter Bezahl­schran­ken ver­schwin­den,...

Marketing

Online-Anzei­gen rich­tig gestal­ten: Smart­phone & Tablet im Fokus

Online-Anzei­gen: Das rich­ti­ge For­mat für Smart­phone & Tablet In der heu­ti­gen digi­ta­len Welt grei­fen immer mehr Nut­zer über Smart­phones und...

Anzeige

BauWoLe.de – Das star­ke Bran­chen­ver­zeich­nis für Hand­wer­ker & Händler

BauWoLe.de – Das star­ke Bran­chen­ver­zeich­nis für Hand­wer­ker & Händ­ler aus Ost­fries­land und dem Emsland Regio­nal. Exklu­siv. Effi­zi­ent.Wer als Hand­werks­be­trieb oder...

Lokal

Rit­ter Rost kommt nach Leer: Fami­li­en­kon­zert mit Jörg Hil­bert und 200 Kindern

Rit­ter Rost kommt nach Leer: Fami­li­en­kon­zert mit Jörg Hil­bert und 200 Kin­dern im Thea­ter an der Blinke Leer – Ein...

Veranstaltung

Herbst­kon­zert in Papen­burg: Nie­der­säch­si­sches Jugend­sin­fo­nie­or­ches­ter spielt am 16. Okto­ber in der Alten Werft

Herbst­kon­zert des Nie­der­säch­si­schen Jugend­sin­fo­nie­or­ches­ters am 16. Okto­ber 2026 in Papenburg 75 musi­ka­lisch beson­ders begab­te Jugend­li­che, gro­ße Wer­ke der Spät­ro­man­tik und...

Veranstaltung

Shan­ty­nach­mit­tag in Süd­brook­mer­land: Shan­ty-Män­ner­chor Moor­dorf singt am Gro­ßen Meer

Shan­ty­nach­mit­tag im Haus am Meer: Shan­ty-Män­ner­chor Moor­dorf zu Gast am Gro­ßen Meer Mari­ti­mer Nach­mit­tag in Süd­brook­mer­land am 17. Okto­ber – See­manns­lie­der,...

Veranstaltung

Wil­helms­ha­ven Sai­ling-CUP 2026: Tra­di­ti­ons­seg­le­r­und mari­ti­mes Programm

Wil­helms­ha­ven Sai­ling-CUP 2026: Tra­di­ti­ons­seg­ler, Regat­ten und mari­ti­mes Pro­gramm am Bontekai Wil­helms­ha­ven. Vom 2. bis 4. Okto­ber 2026 steht Wil­helms­ha­ven ganz...

Veranstaltung

Digi­ta­li­sie­rung im Bau­ge­wer­be: Pra­xis­na­he Lösun­gen und KI am 28. Okto­ber in Leer

Digi­ta­li­sie­rung im Bau­ge­wer­be: Pra­xis­na­he Lösun­gen und aktu­el­le Ent­wick­lun­gen im Fokus Ver­an­stal­tung am 28. Okto­ber 2026 im Spar­kas­sen­Fo­rum Leer – kur­ze Fach­bei­trä­ge,...

Veranstaltung

„Mac­beth“ in Leer: Shake­speares Tra­gö­die am 25. Sep­tem­ber im Thea­ter an der Blinke

„Mac­beth“ im Thea­ter an der Blin­ke in Leer Lan­des­büh­ne Nie­der­sach­sen Nord bringt Wil­liam Shake­speares Tra­gö­die nach Leer Leer – Ein Klas­si­ker der...

Veranstaltung

Wein­ge­nuss am Gro­ßen Meer: Wein­pro­be mit Wein­kis­te Ost­fries­land in Südbrookmerland

Wein­ge­nuss am Gro­ßen Meer: Edle Trop­fen und pri­ckeln­de Sek­te in Südbrookmerland Süd­brook­mer­land – Am Sams­tag, 19. Sep­tem­ber 2026, steht das...

Veranstaltung

Weih­nachts­kon­voi Moorm­er­land 2026: 125 fest­lich geschmück­te Fahr­zeu­ge für den guten Zweck

Luft­auf­nah­me vom Weih­nachts­markt in Moorm­er­land aus dem ver­gan­ge­nen Jahr. Die ein­drucks­vol­le Droh­nen­auf­nah­me stammt von Rolf-Die­ter Boots­mann von Luft­bli­cke Nord­west. Weih­nachts­kon­voi...

Veranstaltung

Wein­fest an der Hengst­for­der Müh­le 2026: Wein, Musik und Genuss in Apen

Wein­fest an der Hengst­for­der Müh­le: Zwei genuss­vol­le Aben­de in Apen Wein­fest 2026 in Apen-Hengst­for­de: Am 11. und 12. Sep­tem­ber ver­wan­delt sich...

Veranstaltung

Fest der Kul­tu­ren in Leer am 6. Sep­tem­ber 2026 mit Musik, Tanz und Sonnenschein

25. Fest der Kul­tu­ren in Leer: Ein bun­tes Jubi­lä­um der Begegnung Am Sonn­tag, 6. Sep­tem­ber 2026, von 11 bis 18...

Anzei­gen