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Corona: neue harte Maßnahmen der Bundesregierung
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vor zwei Wochen vereinbart haben, steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV‑2) inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahlreichen Gesundheitsämtern eine vollständige Kontaktnachverfolgung nicht mehr gewährleistet werden kann, was wiederum zu einer beschleunigten Ausbreitung des Virus beiträgt. Aktuell verdoppeln sich die Infiziertenzahlen etwa alle sieben und die Zahl der Intensivpatienten etwa alle zehn Tage. Nach den Statistiken des Robert-Koch-Institutes sind die Ansteckungsumstände im Bundesdurchschnitt in mehr als 75% der Fälle unklar. Zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage ist es deshalb nun erforderlich, durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken. Ohne solche Beschränkungen würde das weitere exponentielle Wachstum der Infiziertenzahlen unweigerlich binnen weniger Wochen zu einer Überforderung des Gesundheitssystems führen und die Zahl der schweren Verläufe und der Todesfälle würde erheblich ansteigen. Wesentlich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagieren. Je später die Infektionsdynamik umgekehrt wird, desto länger bzw. umfassender sind Beschränkungen erforderlich.
Bund und Länder streben an, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit einerseits Schulen und Kindergärten verlässlich geöffnet bleiben können und andererseits in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich sind. Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen nationalen Anstrengung des Bundes und aller Länder.
Bund und Ländern ist bewusst, dass die Beschränkungen für die Bevölkerung eine große Belastung darstellen. Deshalb gebührt der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung großer Dank, die bisher und auch in Zukunft diese Maßnahmen mit Gemeinsinn und Geduld einhalten und besonders denjenigen, die für die praktische Umsetzung der Maßnahmen sorgen und natürlich auch denen, die im Gesundheitssystem ihren Dienst leisten.
Die Lage ist jetzt wieder sehr ernst. Vor uns liegen vier schwierige Wintermonate. Aber Bund und Länder sehen mit Zuversicht in die Zukunft. Die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und die einfachere Infektionskontrolle im Sommer geben uns die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden und sich auch wirtschaftlich erholen kann.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ergänzend zu ihren bisherigen Beschlüssen:
1. Ab dem 2. November treten deutschlandweit die im Folgenden dargelegten zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.
2. Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
3. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.
4. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche ‑auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,
f. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
6. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
7. Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
8. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio‑, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
9. Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.
10. Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
11. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.
12. Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.
13. Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch.
14. Steigende Infektionszahlen führen leider auch zu einem Anstieg an Infektionen in medizinischen Einrichtungen und bei vulnerablen Gruppen. Deren Schutz stellt eine besondere Herausforderung dar. Deshalb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen entsprechend angepasst. Der Bund hat durch die neue Testverordnung sichergestellt, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die verfügbaren Schnelltests sollen jetzt zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet. Die Krankenhäuser sollen weiterhin bei der Bereitstellung von Intensivbetten unterstützt werden. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern werden zeitnah praktikable Lösungen erarbeiten, die auch die Fortführung finanzieller Unterstützungen enthalten soll. Krankenhäuser, die aufgrund der Behandlung von SARS-CoV-2-Patienten besonders belastet sind, können wie in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vorgesehen sanktionsfrei von den Vorgaben abweichen.
15. Bund und Länder werden die Information über die geltenden Corona-Maßnahmen noch einmal verstärken und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen. Sie werden jedoch auch die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken und dabei auch mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen.
16. Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und zur Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer unkontrollierten pandemischen Entwicklung verhältnismäßig.
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Deutsche Schaustellerkultur als Immaterielles Kulturerbe offiziell anerkannt
Tradition pur beim Gallimarkt in Leer: Das größte Volksfest Ostfrieslands, das jährlich am zweiten Mittwoch im Oktober beginnt, ist nun offizieller Teil des Immateriellen Kulturerbes. Diese Auszeichnung durch die UNESCO würdigt die jahrhundertelange Arbeit der Schaustellerfamilien, die Feste wie den Gallimarkt zu einem unverzichtbaren Treffpunkt unserer regionalen Identität machen.
Ein Erbe zum Anfassen: Deutsche Schaustellerkultur ist nun offizielles Kulturerbe
Es ist ein Ritterschlag für die bunten Lichter, den Duft von gebrannten Mandeln und das Lachen in der Achterbahn: Die UNESCO-Kommission hat die Schaustellerkultur auf deutschen Volksfesten offiziell in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Mit dieser Entscheidung wird eine Tradition gewürdigt, die seit über 1.200 Jahren tief in der deutschen Gesellschaft verwurzelt ist. Es ist eine Anerkennung für rund 5.600 Schaustellerfamilien, die oft über viele Generationen hinweg Wissen, Handwerk und Leidenschaft weitergeben.
Ein Ort der Begegnung für alle
Ob Kirmes, Jahrmarkt, Schützenfest, Dult oder die geliebten Weihnachtsmärkte – die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache:
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9.750 Volksfeste finden jährlich in Deutschland statt.
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200 Millionen Gäste lassen sich pro Jahr von der Magie der Plätze verzaubern.
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Der Eintritt ist frei: Ein entscheidender Faktor, denn Volksfeste sind einer der wenigen Orte, an denen Menschen ungeachtet ihrer Herkunft, Religion oder ihres Geldbeutels zusammenkommen.
„Volksfeste sind weit mehr als ein reines Freizeitangebot – sie sind ein zentraler Bestandteil unserer kulturellen Identität“, betont Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbundes (DSB). Die Aufnahme in das Verzeichnis sei ein starkes Signal und zugleich ein Auftrag an die Politik, die Rahmenbedingungen für dieses Kulturgut langfristig zu sichern.
Tradition trifft Innovation
Die Schaustellerkultur lebt von einem besonderen Kontrast: Während historische Fahrgeschäfte und traditionelle Leckereien für Vertrautheit sorgen, setzen die Betreiber gleichzeitig auf modernste Technik und innovative Konzepte. Dieses Zusammenspiel schafft eine Atmosphäre, die Menschen „analog“ und von Angesicht zu Angesicht vereint – ein wertvolles Gut in einer zunehmend digitalen Welt.
Über den Deutschen Schaustellerbund (DSB)
Der in Berlin ansässige DSB ist die weltweit größte Berufsspitzenorganisation des Gewerbes. Mit 89 Mitgliedsverbänden setzt er sich unermüdlich für den Erhalt von Kirmes, Jahrmarkt und Weihnachtsmarkt ein. Die jetzige Auszeichnung unterstreicht die Bedeutung dieser Arbeit: Die Schausteller sind die Hüter eines Erbes, das Generationen verbindet und das Herz unserer Städte und Gemeinden zum Schlagen bringt.
📍 Hintergrund: Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes listet lebendige Traditionen auf, die für die Identität und Vielfalt in Deutschland von besonderer Bedeutung sind.
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Tankstellen-Preise: Neue Regelung tritt heute um 12 Uhr in Kraft
Blick in eine günstigere Vergangenheit: Eine historische Preistafel aus Zeiten, in denen das Tanken die Haushaltskasse noch deutlich weniger belastete.
Kraftstoffpreise: Neue Regulierungen und Freigabe der Ölreserven treten in Kraft
Angesichts massiv gestiegener Energiepreise infolge des Iran-Nahost-Konflikts hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt. Seit dem heutigen 1. April 2026 gelten neue gesetzliche Regelungen, die für mehr Transparenz an den Tankstellen sorgen und den Preisdruck mindern sollen.
Die zentrale Neuerung: Preisbindung ab 12 Uhr
Die wohl spürbarste Änderung für Verbraucher betrifft die Preisauszeichnung an den Zapfsäulen. Um dem bisherigen Trend von bis zu 22 Preisschwankungen pro Tag entgegenzuwirken, wurde die Anpassungsfähigkeit der Tankstellenbetreiber eingeschränkt:
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Erhöhungen: Kraftstoffpreise dürfen nur noch einmal täglich um 12 Uhr mittags angehoben werden.
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Senkungen: Preissenkungen bleiben zur Förderung des Wettbewerbs jederzeit zulässig.
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Sanktionen: Verstöße gegen diese Regelung können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Dieses Modell orientiert sich an langjährigen Erfahrungen aus Österreich und soll den sogenannten „Rakete-und-Feder-Effekt“ unterbinden, bei dem Preise bei steigenden Rohölkosten rasant steigen, aber nur sehr verzögert wieder sinken.
Verschärfte Aufsicht durch das Bundeskartellamt
Parallel dazu wurden Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgenommen. Das Bundeskartellamt erhält erweiterte Kompetenzen, um missbräuchliche Preiserhöhungen effektiver zu unterbinden:
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Beweislast: Unternehmen müssen bei Verdacht auf unangemessen hohe Preise künftig darlegen, dass ihre Kalkulationen gerechtfertigt sind.
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Strukturkontrolle: Wettbewerbsstörungen können schneller festgestellt und behoben werden, um insbesondere freie Tankstellen vor marktbeherrschenden Konzernen zu schützen.
Freigabe der strategischen Ölreserven
Der Weltmarktpreis für Rohöl ist durch die Sperrung der Schifffahrtsroute von Hormus um etwa 30 Prozent gestiegen. Als Reaktion auf eine Anfrage der Internationalen Energieagentur (IEA) beteiligt sich Deutschland an einer globalen konzertierten Aktion:
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Internationaler Umfang: Insgesamt werden 400 Millionen Barrel freigegeben.
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Deutscher Beitrag: Deutschland stellt 2,6 Millionen Tonnen aus seiner rund 20 Millionen Tonnen umfassenden Notfallreserve bereit.
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Versorgungssicherheit: Trotz der Freigabe bleibt die nationale Reserve für rund 90 Tage bestehen. Die Versorgung mit Diesel, Benzin und Heizöl gilt als absolut gesichert.
Herkunft der Kraftstoffe in Deutschland
Obwohl der Nahost-Konflikt die Weltmärkte belastet, ist Deutschland direkt nur geringfügig von dortigen Importen abhängig. Lediglich sechs Prozent des Rohöls stammen aus dieser Region. Die Hauptlieferanten sind derzeit:
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Rohöl: Norwegen, USA, Libyen, Kasachstan und Großbritannien.
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Mineralölprodukte: Importe erfolgen primär aus den Niederlanden, den USA, Norwegen und Belgien, während ein Großteil direkt in deutschen Raffinerien verarbeitet wird.
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Wirksamkeit dieser Maßnahmen nach einem Jahr umfassend zu evaluieren und bei Bedarf weitere Schritte einzuleiten.
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Modernisierte Nationalpark-Häuser auf Spiekeroog und Norderney eröffnet
Feierliche Eröffnung auf Norderney: Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Mitte) gab gemeinsam mit Vertretern aus Politik und Nationalparkverwaltung den Startschuss für die neue, interaktive Erlebniswelt im Watt Welten Besucherzentrum. Die modernisierte Ausstellung setzt mit einem Investitionsvolumen von zwei Millionen Euro neue Maßstäbe in der Vermittlung von Natur- und Klimaschutz im Weltnaturerbe Wattenmeer.
(v. l. n. r.: Peter Südbeck, Leiter der Nationalparkverwaltung Wattenmeer; Dr. Valeria Bers, Leitung Watt Welten; Christian Meyer, Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz; Johann Saathoff, MdB; Saskia Buschmann, MdL; Frank Ulrichs, Bürgermeister von Norderney)
„Das Wattenmeer verstehen heißt, es zu schützen“: Umweltminister Meyer eröffnet modernisierte Nationalpark-Zentren
Spiekeroog / Norderney – Das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer wird interaktiver, digitaler und zukunftsorientierter. Pünktlich zum 40-jährigen Bestehen des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer hat Umweltminister Christian Meyer am vergangenen Wochenende die vollständig erneuerten Dauerausstellungen im Nationalpark-Haus Wittbülten auf Spiekeroog sowie im Watt Welten Besucherzentrum auf Norderney feierlich eröffnet.
Mit millionenschweren Investitionen setzen diese zentralen Bildungsorte ein starkes Zeichen für moderne Natur- und Klimavermittlung an der niedersächsischen Küste.
Investition in die Zukunft: 3,4 Millionen Euro für die Umweltbildung
„Die neuen Ausstellungen machen die Faszination des Wattenmeeres erlebbar und schaffen niedrigschwellige Zugänge zu komplexen Natur- und Klimathemen“, betonte Minister Meyer während der Eröffnungsfeierlichkeiten. Die Modernisierungen unterstreichen den Anspruch des Landes, den Schutz dieses einzigartigen Lebensraums durch fundierte Wissensvermittlung langfristig zu sichern. Insgesamt flossen rund 3,4 Millionen Euro an Bundesmitteln in die Neugestaltung der beiden Standorte.
Spiekeroog: Wittbülten verbindet Tradition mit moderner Forschung
Im Nationalpark-Haus Wittbülten wurde die rund 20 Jahre alte Schau grundlegend transformiert. Unter dem Leitmotiv „Leben im Weltnaturerbe Wattenmeer – erleben, erforschen, gestalten“ wurde auf ca. 400 Quadratmetern ein Raum geschaffen, der ökologische Zusammenhänge und die Folgen des Klimawandels in den Fokus rückt.
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Highlights: Das bekannte Pottwal-Skelett, die Aquarien und das Inselmodell bleiben erhalten, wurden jedoch in ein interaktives Gesamtkonzept eingebettet.
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Wissenschaftlicher Fokus: Durch die enge Kooperation mit der Universität Oldenburg und der Hermann-Lietz-Schule fungiert das Haus als bedeutender Forschungsstandort.
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Nachhaltige Sanierung: Parallel zur Ausstellung wird das Gebäude für rund 400.000 Euro energetisch saniert. Bis Ende 2026 sollen Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und moderner Wärmeschutz den ökologischen Fußabdruck des Hauses minimieren.
Norderney: Eine interaktive Zeitreise im Watt Welten Besucherzentrum
Auf Norderney erwartet die jährlich über 80.000 Gäste eine komplett neu konzipierte Erlebniswelt. Auf 600 Quadratmetern widmet sich die Ausstellung dem Thema „Das Wattenmeer: früher – heute – morgen“.
Das Zentrum, das gemeinschaftlich von der Stadt Norderney und dem BUND Niedersachsen betrieben wird, setzt auf:
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Technik und Barrierefreiheit: Die Stationen wurden technikrobuster, heller und barriereärmer gestaltet.
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Multimediale Vermittlung: Neue Nordsee-Aquarien und ein integriertes Kino machen die Dynamik des Gezeitenmeeres greifbar.
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Finanzierung: Die komplette Neugestaltung wurde mit 2 Millionen Euro aus Bundesmitteln realisiert.
Nationalpark-Häuser als Rückgrat des Naturschutzes
Die Neueröffnungen sind Teil eines Netzwerks von insgesamt 19 Informations- und Bildungseinrichtungen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Diese Zentren erreichen jährlich rund 900.000 Besucher und bieten über 10.000 Veranstaltungen an.
Als außerschulische Lernorte leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Akzeptanz des Nationalparks und der Biosphärenregion. Minister Meyer stellte klar: „Mit diesen Investitionen stärken wir die Bildungsarbeit und machen das Wattenmeer für kommende Generationen noch besser erfahrbar. Schutz und Vermittlung müssen Hand in Hand gehen.“
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