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Corona: neue harte Maßnahmen der Bundesregierung

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vor zwei Wochen vereinbart haben, steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV‑2) inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahlreichen Gesundheitsämtern eine vollständige Kontaktnachverfolgung nicht mehr gewährleistet werden kann, was wiederum zu einer beschleunigten Ausbreitung des Virus beiträgt. Aktuell verdoppeln sich die Infiziertenzahlen etwa alle sieben und die Zahl der Intensivpatienten etwa alle zehn Tage. Nach den Statistiken des Robert-Koch-Institutes sind die Ansteckungsumstände im Bundesdurchschnitt in mehr als 75% der Fälle unklar. Zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage ist es deshalb nun erforderlich, durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken. Ohne solche Beschränkungen würde das weitere exponentielle Wachstum der Infiziertenzahlen unweigerlich binnen weniger Wochen zu einer Überforderung des Gesundheitssystems führen und die Zahl der schweren Verläufe und der Todesfälle würde erheblich ansteigen. Wesentlich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagieren. Je später die Infektionsdynamik umgekehrt wird, desto länger bzw. umfassender sind Beschränkungen erforderlich.
Bund und Länder streben an, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit einerseits Schulen und Kindergärten verlässlich geöffnet bleiben können und andererseits in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich sind. Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen nationalen Anstrengung des Bundes und aller Länder.
Bund und Ländern ist bewusst, dass die Beschränkungen für die Bevölkerung eine große Belastung darstellen. Deshalb gebührt der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung großer Dank, die bisher und auch in Zukunft diese Maßnahmen mit Gemeinsinn und Geduld einhalten und besonders denjenigen, die für die praktische Umsetzung der Maßnahmen sorgen und natürlich auch denen, die im Gesundheitssystem ihren Dienst leisten.
Die Lage ist jetzt wieder sehr ernst. Vor uns liegen vier schwierige Wintermonate. Aber Bund und Länder sehen mit Zuversicht in die Zukunft. Die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und die einfachere Infektionskontrolle im Sommer geben uns die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden und sich auch wirtschaftlich erholen kann.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ergänzend zu ihren bisherigen Beschlüssen:
1. Ab dem 2. November treten deutschlandweit die im Folgenden dargelegten zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.
2. Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
3. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.
4. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche ‑auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,
f. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
6. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
7. Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
8. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio‑, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
9. Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.
10. Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
11. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.
12. Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.
13. Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch.
14. Steigende Infektionszahlen führen leider auch zu einem Anstieg an Infektionen in medizinischen Einrichtungen und bei vulnerablen Gruppen. Deren Schutz stellt eine besondere Herausforderung dar. Deshalb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen entsprechend angepasst. Der Bund hat durch die neue Testverordnung sichergestellt, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die verfügbaren Schnelltests sollen jetzt zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet. Die Krankenhäuser sollen weiterhin bei der Bereitstellung von Intensivbetten unterstützt werden. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern werden zeitnah praktikable Lösungen erarbeiten, die auch die Fortführung finanzieller Unterstützungen enthalten soll. Krankenhäuser, die aufgrund der Behandlung von SARS-CoV-2-Patienten besonders belastet sind, können wie in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vorgesehen sanktionsfrei von den Vorgaben abweichen.
15. Bund und Länder werden die Information über die geltenden Corona-Maßnahmen noch einmal verstärken und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen. Sie werden jedoch auch die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken und dabei auch mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen.
16. Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und zur Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer unkontrollierten pandemischen Entwicklung verhältnismäßig.
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Lokal
Dr.-vom-Bruch-Brücke

Tempo 10 auf der: Video zeigt Zustand des fast 100 Jahre alten Bauwerks – Maßnahme zum Erhalt gestartet
Ein aktuelles Video aus dem Juni 2025 rückt eines der bedeutendsten Bauwerke der Stadt Leer in den Fokus: die Dr.-vom-Bruch-Brücke. Es zeigt eindrucksvoll, wie sich die Brücke über das Hafengewässer spannt – eine Wasserfläche, die mit der Leda verbunden ist. Seit Kurzem gilt dort Tempo 10. Die Stadt Leer hat diese Maßnahme veranlasst, um das denkmalgeschützte Bauwerk zu entlasten und langfristig zu erhalten.
Die Klappbrücke aus Stahlbeton wurde in den Jahren 1926 bis 1927 erbaut und ist rund 100 Meter lang. Sie steht unter Denkmalschutz und verbindet die Königstraße in der Innenstadt mit der Halbinsel Nesse, die zwischen dem Industriehafen und dem Handels- und Freizeithafen liegt. Die Brücke trägt den Namen von Erich vom Bruch (1885–1933), der als Bürgermeister von Leer zwischen 1920 und 1933 im Amt war. Er setzte sich maßgeblich für den Bau ein. Nach falschen Beschuldigungen durch lokale Nationalsozialisten nahm sich vom Bruch 1933 das Leben – er gilt als frühes Opfer des NS-Regimes.
Im aktuellen Video ist gut zu erkennen, wie sich der Verkehr auf der Brücke durch die neue Geschwindigkeitsbegrenzung verlangsamt hat. Die Stadtverwaltung reagiert damit auf erste Erkenntnisse aus einer laufenden Bauwerksuntersuchung. Ziel der Temporeduzierung ist es, Erschütterungen durch den Fahrzeugverkehr zu minimieren, um Schäden an der historischen Konstruktion zu verhindern.
„Diese Maßnahme ist eine präventive Entscheidung zum Schutz der Bausubstanz“, heißt es aus dem Rathaus. Begleitend wurde auch die Ampelschaltung angepasst, um den Verkehrsfluss möglichst reibungslos zu gestalten.
Die Dr.-vom-Bruch-Brücke ist eine wichtige Verbindung zwischen Innenstadt und Hafengebiet – verkehrlich wie symbolisch. Sie prägt das Stadtbild und ist Teil des kulturellen Erbes Leers. Die Stadt bittet um Verständnis für die Einschränkungen, die dem Erhalt dieses technischen Denkmals dienen.
Bis auf Weiteres heißt es daher: langsam fahren – für die Brücke, für die Sicherheit, für die Zukunft.
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Mit gemütlichen 6 km/h überquert die Bimmelbahn EMMA die Dr.-vom-Bruch-Brücke – deutlich unter dem neuen Tempolimit von 10 km/h. Schneller müsste sie gar nicht, kann sie aber auch nicht. Das Bild entstand anlässlich des 5. Ostfriesischen Lekkermarkts in der Leeraner Innenstadt, der am 25. Mai 2025 zahlreiche Besucherinnen und Besucher zum Schlemmen, Bummeln und Genießen einlud. Und die Ampel? Die stand natürlich auf Grün, als EMMA losrollte.
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Rainbow Events – Professionelle Unterstützung für private Feiern und Firmenveranstaltungen zu Hause

Rainbow Events – Der zuverlässige Partner für Feiern im eigenen Zuhause
Ob es sich um eine Hochzeit im kleinen Kreis, eine runde Geburtstagsfeier, eine stilvolle Abschlussfeier oder ein Sommerfest mit Kollegen handelt – viele Menschen träumen davon, besondere Anlässe ganz persönlich und im vertrauten Umfeld zu feiern. Doch so schön die Idee einer Veranstaltung zu Hause auch ist, oft fehlt es an Erfahrung, Ausstattung oder schlichtweg an Zeit, um eine solche Feier professionell umzusetzen.
Genau hier setzt das Konzept von Rainbow Events an: Das Unternehmen aus Winschoten hat sich darauf spezialisiert, private Feiern und Firmenveranstaltungen direkt vor Ort beim Kunden zu organisieren – stilvoll, zuverlässig und flexibel.
Feiern in vertrauter Umgebung – ohne organisatorischen Aufwand
Das eigene Zuhause bietet eine persönliche und oft emotionale Kulisse für eine Feier. Gleichzeitig stellt es hohe Anforderungen an Planung, Logistik und Ausstattung. Rainbow Events liefert dafür das nötige Know-how sowie das passende Equipment – und verwandelt jede Einfahrt, jeden Garten oder jede Terrasse in eine stimmungsvolle Eventlocation.
Zum umfangreichen Verleihangebot zählen unter anderem:
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Zelte und Pavillons in verschiedenen Größen
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Festmobiliar, Stehtische, Stühle und Hussen
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Zapfanlagen, Kühlschränke und Buffetelemente
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Dekorationselemente, Beleuchtung und Technik
Die individuell abgestimmte Ausstattung sorgt dafür, dass jede Feier den passenden Rahmen erhält – ganz gleich, ob elegant, rustikal oder modern.
Catering mit Konzept – kulinarisch überzeugend
Neben der technischen und optischen Ausstattung übernimmt Rainbow Events auf Wunsch auch die komplette kulinarische Versorgung der Gäste. Vom unkomplizierten Grillbuffet über warme und kalte Buffets bis hin zu professionellem Getränkeservice stehen zahlreiche Varianten zur Auswahl. Die Speisen und Getränke werden direkt vor Ort zubereitet oder geliefert – frisch, hochwertig und geschmackvoll präsentiert.
Auch an besondere Ernährungswünsche oder thematische Konzepte kann das Catering angepasst werden – von vegan bis Fingerfood, von festlich bis familiär.
Hochzeiten, Firmenfeiern & mehr – individuell betreut
Die Stärke von Rainbow Events liegt nicht nur in der Ausstattung, sondern vor allem in der persönlichen Beratung und Organisation. Hochzeiten, Firmenfeiern, Jubiläen oder private Gartenpartys werden individuell geplant und abgestimmt – immer mit Blick auf das Budget, den Stil und die Vorstellungen der Gastgeber.
Dank langjähriger Erfahrung weiß das Team, worauf es bei unterschiedlichen Veranstaltungsformaten ankommt. Auf Wunsch werden auch Programmpunkte, Unterhaltung, Künstler oder Dekorationskonzepte organisiert – alles aus einer Hand.
Ein Ansprechpartner, viele Möglichkeiten
Wer seine Gäste beeindrucken möchte, ohne sich selbst um jedes Detail kümmern zu müssen, findet in Rainbow Events einen kompetenten Partner. Der Vorteil: Ein Ansprechpartner für alles, von der ersten Idee bis zum Abbau am nächsten Tag.
Die Organisation einer Feier im eigenen Zuhause muss kein Kraftakt sein – mit der richtigen Unterstützung wird sie zum unvergesslichen Erlebnis.
Kontakt & Informationen
Rainbow Events
📍 Papierbaan 2F, 9672 BH Winschoten
📧 info@rainboevents.nl
📞 +31 597 – 67 59 37

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Mit Rainbow Events zur perfekten Gartenparty – Feiern unter freiem Himmel leicht gemacht

Die perfekte Gartenparty – Ideen für gelungene Events unter freiem Himmel
Wenn die Temperaturen steigen und die Tage länger werden, verlagert sich das gesellschaftliche Leben zunehmend nach draußen. Gartenpartys erfreuen sich dabei großer Beliebtheit – sei es zur Geburtstagsfeier, einem Sommerfest, einer Hochzeit im Grünen oder als ungezwungene Firmenveranstaltung. Der eigene Garten oder eine freie Fläche wird schnell zur festlichen Kulisse. Doch damit aus einer Idee ein stimmungsvolles Event wird, braucht es weit mehr als Sonnenschein und gute Laune.
Einige zentrale Punkte sollten bei der Organisation nicht übersehen werden. Die richtige Vorbereitung ist entscheidend, um Gästen ein rundum gelungenes Erlebnis zu bieten.
Planung: Der Grundstein für eine gelungene Feier
Bereits im Vorfeld lohnt es sich, die wichtigsten organisatorischen Fragen zu klären: Wie viele Gäste werden erwartet? Welche Form der Bewirtung ist vorgesehen – Buffet, gesetztes Essen oder lockere Häppchen? Sind ausreichend Sitz- und Stehmöglichkeiten vorhanden? Und nicht zuletzt: Welche Alternativen gibt es bei unvorhersehbarem Wetter?
Eine durchdachte Planung sorgt dafür, dass der Gastgeber den Tag genauso entspannt genießen kann wie die Gäste.

Schutz bei jedem Wetter: Zelte schaffen Sicherheit und Atmosphäre
Wetterkapriolen gehören zu den größten Unsicherheitsfaktoren bei Veranstaltungen im Freien. Die passende Zeltlösung bietet hier nicht nur Schutz, sondern auch gestalterische Möglichkeiten. Zelte strukturieren den Raum, schaffen einen festlichen Rahmen und lassen sich mit Licht, Mobiliar und Dekoration individuell gestalten. Auch bei großer Hitze bieten sie Schatten, während an kühleren Abenden Heizstrahler oder wärmende Textilien für Komfort sorgen.
Stimmung mit Stil: Musik, Dekoration und Lichtkonzepte
Die Atmosphäre einer Gartenparty lebt von Details: dezente Hintergrundmusik, gut platzierte Lichtquellen wie Lichterketten, Laternen oder Spotlights und eine geschmackvolle Tischgestaltung. Farblich abgestimmte Dekoelemente, Blumen, Lampions oder individuell gestaltete Ballonarrangements setzen Akzente und sorgen für einen bleibenden Eindruck.
Unterhaltung für jede Altersgruppe
Während die kleinen Gäste meist von Hüpfburgen begeistert sind, sorgen Live-Musik, DJs oder Showeinlagen für das passende Programm bei Erwachsenen. Künstlerische Beiträge – von Zauberern über Walking Acts bis zu Ballonkünstlern – werten das Event zusätzlich auf und schaffen abwechslungsreiche Unterhaltung für jede Generation.
Kulinarisches Konzept: Catering mit System
Ein gelungenes Fest wird häufig an der Qualität des Essens gemessen. Ein professionelles Catering – ob in Form von Foodtrucks, BBQ-Stationen oder elegantem Buffet – garantiert nicht nur geschmackliche Vielfalt, sondern auch organisatorische Erleichterung. Ergänzt wird dies durch passende Ausstattung wie Geschirr, Gläser, Kühltechnik und Servierstationen. Wer alles aus einer Hand mietet, kann sich auf einen reibungslosen Ablauf verlassen.
Rainbow Events: Spezialist für Gartenpartys und Outdoor-Events
Wer bei der Planung auf einen erfahrenen Partner setzen möchte, findet in Rainbow Events aus Winschoten einen professionellen Dienstleister für Gartenfeste jeder Art – ob privat, geschäftlich oder vereinsbasiert. Das Unternehmen bietet ein umfangreiches Portfolio, das von Zeltverleih über Catering, Dekoration, Luftballons, Künstlervermittlung bis hin zu Hüpfburgen reicht.
Mit Kreativität, Organisationstalent und dem Blick für das gewisse Extra unterstützt Rainbow Events bei der Umsetzung individueller Gartenpartys – zuverlässig, flexibel und mit dem nötigen Gespür für Stil und Atmosphäre.
Weitere Informationen, persönliche Beratung und Mietangebote sind direkt im Partyshop in Winschoten erhältlich:
📍 Papierbaan 2F, 9672 BH Winschoten
📧 info@rainboevents.nl
📞 +31 597 – 67 59 37
