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Coro­na: neue har­te Maß­nah­men der Bundesregierung

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Die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der fas­sen fol­gen­den Beschluss:

Trotz der Maß­nah­men, die Bund und Län­der vor zwei Wochen ver­ein­bart haben, steigt die Zahl der Infek­tio­nen mit dem Coro­na­vi­rus (SARS-CoV‑2) inzwi­schen in nahe­zu allen Regio­nen Deutsch­lands mit expo­nen­ti­el­ler Dyna­mik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahl­rei­chen Gesund­heits­äm­tern eine voll­stän­di­ge Kon­takt­nach­ver­fol­gung nicht mehr gewähr­leis­tet wer­den kann, was wie­der­um zu einer beschleu­nig­ten Aus­brei­tung des Virus bei­trägt. Aktu­ell ver­dop­peln sich die Infi­zier­ten­zah­len etwa alle sie­ben und die Zahl der Inten­siv­pa­ti­en­ten etwa alle zehn Tage. Nach den Sta­tis­ti­ken des Robert-Koch-Insti­tu­tes sind die Anste­ckungs­um­stän­de im Bun­des­durch­schnitt in mehr als 75% der Fäl­le unklar. Zur Ver­mei­dung einer aku­ten natio­na­len Gesund­heits­not­la­ge ist es des­halb nun erfor­der­lich, durch eine erheb­li­che Redu­zie­rung der Kon­tak­te in der Bevöl­ke­rung ins­ge­samt das Infek­ti­ons­ge­sche­hen auf­zu­hal­ten und die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen wie­der in die nach­ver­folg­ba­re Grö­ßen­ord­nung von unter 50 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner in einer Woche zu sen­ken. Ohne sol­che Beschrän­kun­gen wür­de das wei­te­re expo­nen­ti­el­le Wachs­tum der Infi­zier­ten­zah­len unwei­ger­lich bin­nen weni­ger Wochen zu einer Über­for­de­rung des Gesund­heits­sys­tems füh­ren und die Zahl der schwe­ren Ver­läu­fe und der Todes­fäl­le wür­de erheb­lich anstei­gen. Wesent­lich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagie­ren. Je spä­ter die Infek­ti­ons­dy­na­mik umge­kehrt wird, des­to län­ger bzw. umfas­sen­der sind Beschrän­kun­gen erforderlich.

Bund und Län­der stre­ben an, zügig die Infek­ti­ons­dy­na­mik zu unter­bre­chen, damit einer­seits Schu­len und Kin­der­gär­ten ver­läss­lich geöff­net blei­ben kön­nen und ande­rer­seits in der Weih­nachts­zeit kei­ne weit­rei­chen­den Beschrän­kun­gen im Hin­blick auf per­sön­li­che Kon­tak­te und wirt­schaft­li­che Tätig­keit erfor­der­lich sind. Fami­li­en und Freun­de sol­len sich auch unter Coro­na-Bedin­gun­gen in der Weih­nachts­zeit tref­fen kön­nen. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Früh­jahr, einer gemein­sa­men natio­na­len Anstren­gung des Bun­des und aller Länder.

Bund und Län­dern ist bewusst, dass die Beschrän­kun­gen für die Bevöl­ke­rung eine gro­ße Belas­tung dar­stel­len. Des­halb gebührt der über­wie­gen­den Mehr­heit der Bevöl­ke­rung gro­ßer Dank, die bis­her und auch in Zukunft die­se Maß­nah­men mit Gemein­sinn und Geduld ein­hal­ten und beson­ders den­je­ni­gen, die für die prak­ti­sche Umset­zung der Maß­nah­men sor­gen und natür­lich auch denen, die im Gesund­heits­sys­tem ihren Dienst leisten.

Die Lage ist jetzt wie­der sehr ernst. Vor uns lie­gen vier schwie­ri­ge Win­ter­mo­na­te. Aber Bund und Län­der sehen mit Zuver­sicht in die Zukunft. Die Fort­schrit­te bei der Impf­stoff­ent­wick­lung und die ein­fa­che­re Infek­ti­ons­kon­trol­le im Som­mer geben uns die Hoff­nung, dass Deutsch­land, wenn es gut durch die­sen Win­ter kommt, im nächs­ten Jahr schritt­wei­se die Pan­de­mie über­win­den und sich auch wirt­schaft­lich erho­len kann.

Vor die­sem Hin­ter­grund ver­ein­ba­ren die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der ergän­zend zu ihren bis­he­ri­gen Beschlüssen:

1. Ab dem 2. Novem­ber tre­ten deutsch­land­weit die im Fol­gen­den dar­ge­leg­ten zusätz­li­che Maß­nah­men in Kraft. Die Maß­nah­men wer­den bis Ende Novem­ber befris­tet. Nach Ablauf von zwei Wochen wer­den die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der sich erneut bera­ten und die durch die Maß­nah­men erreich­ten Zie­le beur­tei­len und not­wen­di­ge Anpas­sun­gen vornehmen.

2. Wich­tigs­te Maß­nah­me in der kom­men­den Zeit wird es sein, Abstand zu hal­ten und Kon­tak­te zu ver­rin­gern. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den ange­hal­ten, die Kon­tak­te zu ande­ren Men­schen außer­halb der Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands auf ein abso­lut nöti­ges Mini­mum zu reduzieren.

3. Der Auf­ent­halt in der Öffent­lich­keit ist daher ab sofort nur mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen und eines wei­te­ren Haus­stan­des jedoch in jedem Fal­le maxi­mal mit 10 Per­so­nen gestat­tet. Dies gilt ver­bind­lich und Ver­stö­ße gegen die­se Kon­takt­be­schrän­kun­gen wer­den ent­spre­chend von den Ord­nungs­be­hör­den sank­tio­niert. Dar­über hin­aus­ge­hen­de Grup­pen fei­ern­der Men­schen auf öffent­li­chen Plät­zen, in Woh­nun­gen sowie pri­va­ten Ein­rich­tun­gen sind ange­sichts der erns­ten Lage in unse­rem Land inak­zep­ta­bel. Bund und Län­der wir­ken bei den ver­stärk­ten Kon­trol­len zusammen.

4. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den auf­ge­for­dert, gene­rell auf nicht not­wen­di­ge pri­va­te Rei­sen und Besu­che ‑auch von Ver­wand­ten- zu ver­zich­ten. Das gilt auch im Inland und für über­re­gio­na­le tages­tou­ris­ti­sche Aus­flü­ge. Über­nach­tungs­an­ge­bo­te im Inland wer­den nur noch für not­wen­di­ge und aus­drück­lich nicht tou­ris­ti­sche Zwe­cke zur Ver­fü­gung gestellt.

5. Insti­tu­tio­nen und Ein­rich­tun­gen, die der Frei­zeit­ge­stal­tung zuzu­ord­nen sind, wer­den geschlos­sen. Dazu gehören
a. Thea­ter, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Mes­sen, Kinos, Frei­zeit­parks und Anbie­ter von Freizeitaktivitäten (drin­nen und drau­ßen), Spiel­hal­len, Spiel­ban­ken, Wett­an­nah­me­stel­len und ähnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionsstätten, Bor­del­le und ähnliche Einrichtungen,
d. der Frei­zeit- und Ama­teur­sport­be­trieb mit Aus­nah­me des Indi­vi­du­al­sports allein, zu zweit oder mit dem eig­nen Haus­stand auf und in allen öffentlichen und pri­va­ten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Sau­nen und Thermen,
f. Fit­ness­stu­di­os und ähnliche Einrichtungen.

6. Ver­an­stal­tun­gen, die der Unter­hal­tung die­nen, wer­den unter­sagt. Pro­fi­sport­ver­an­stal­tun­gen kön­nen nur ohne Zuschau­er stattfinden.

7. Gas­tro­no­mie­be­trie­be sowie Bars, Clubs, Dis­ko­the­ken, Knei­pen und ähnliche Ein­rich­tun­gen wer­den geschlos­sen. Davon aus­ge­nom­men ist die Lie­fe­rung und Abho­lung mit­nah­me­fä­hi­ger Spei­sen für den Ver­zehr zu Hau­se sowie der Betrieb von Kantinen.

8. Dienst­leis­tungs­be­trie­be im Bereich der Kör­per­pfle­ge wie Kos­me­tik­stu­di­os, Mas­sa­ge­pra­xen, Tat­too-Stu­di­os und ähn­li­che Betrie­be wer­den geschlos­sen, weil in die­sem Bereich eine kör­per­li­che Nähe unab­ding­bar ist. Medi­zi­nisch not­wen­di­ge Behand­lun­gen, zum Bei­spiel Physio‑, Ergo und Logo­the­ra­pien sowie Podologie/Fußpflege, blei­ben wei­ter mög­lich. Fri­seur­sa­lons blei­ben unter den bestehen­den Auf­la­gen zur Hygie­ne geöffnet.

9. Der Groß- und Ein­zel­han­del bleibt unter Auf­la­gen zur Hygie­ne, zur Steue­rung des Zutritts und zur Ver­mei­dung von War­te­schlan­gen ins­ge­samt geöff­net. Dabei ist sicher­zu­stel­len, dass sich in den Geschäf­ten nicht mehr als ein Kun­de pro 10 qm Ver­kaufs­flä­che aufhält.

10. Schu­len und Kin­der­gär­ten blei­ben offen. Die Län­der ent­schei­den über die erfor­der­li­chen Schutzmaßnahmen.

11. Für die von den tem­po­rä­ren Schlie­ßun­gen erfass­ten Unter­neh­men, Betrie­be, Selb­stän­di­ge, Ver­ei­ne und Ein­rich­tun­gen wird der Bund eine außer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe gewäh­ren, um sie für finan­zi­el­le Aus­fäl­le zu ent­schä­di­gen. Der Erstat­tungs­be­trag beträgt 75% des ent­spre­chen­den Umsat­zes des Vor­jah­res­mo­nats für Unter­neh­men bis 50 Mit­ar­bei­ter, womit die Fix­kos­ten des Unter­neh­mens pau­scha­liert wer­den. Die Pro­zent­sät­ze für grö­ße­re Unter­neh­men wer­den nach Maß­ga­be der Ober­gren­zen der ein­schlä­gi­gen bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben ermit­telt. Die Finanz­hil­fe wird ein Finanz­vo­lu­men von bis zu 10 Mil­li­ar­den haben.

12. Jen­seits der umfas­sen­den tem­po­rä­ren Beschrän­kun­gen füh­ren bereits die bis­he­ri­gen Maß­nah­men dazu, dass eini­ge Wirt­schafts­be­rei­che auch in den kom­men­den Mona­ten erheb­li­che Ein­schrän­kun­gen ihres Geschäfts­be­trie­bes hin­neh­men müs­sen. Des­halb wird der Bund Hilfs­maß­nah­men für Unter­neh­men ver­län­gern und die Kon­di­tio­nen für die haupt­be­trof­fe­nen Wirt­schafts­be­rei­che ver­bes­sern (Über­brü­ckungs­hil­fe III). Dies betrifft zum Bei­spiel den Bereich der Kul­tur- und Ver­an­stal­tungs­wirt­schaft und die Solo­selb­stän­di­gen. Außer­dem wird der KfW-Schnell­kre­dit für Unter­neh­men mit weni­ger als 10 Beschäf­tig­ten geöff­net und angepasst.

13. Auch in der Pan­de­mie wol­len wir in Indus­trie, Hand­werk und Mit­tel­stand siche­res Arbei­ten mög­lichst umfas­send ermög­li­chen. Die Arbeit­ge­ber haben eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung für ihre Mit­ar­bei­ter, um sie vor Infek­tio­nen zu schüt­zen. Infek­ti­ons­ket­ten, die im Betrieb ent­ste­hen, sind schnell zu iden­ti­fi­zie­ren. Des­halb muss jedes Unter­neh­men in Deutsch­land auch auf Grund­la­ge einer ange­pass­ten Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung sowie betrieb­li­chen Pan­de­mie­pla­nung ein Hygie­ne­kon­zept umset­zen und ange­sichts der gestie­ge­nen Infek­ti­ons­zah­len auch noch­mals anpas­sen. Ziel ist u.a. nicht erfor­der­li­che Kon­tak­te in der Beleg­schaft und mit Kun­den zu ver­mei­den, all­ge­mei­ne Hygie­ne­maß­nah­men umzu­set­zen und die Infek­ti­ons­ri­si­ken bei erfor­der­li­chen Kon­tak­ten durch beson­de­re Hygie­ne- und Schutz­maß­nah­men zu mini­mie­ren. Bund und Län­der for­dern die Unter­neh­men ein­dring­lich auf, jetzt wie­der ange­sichts der hohen Infek­ti­ons­zah­len, wo immer dies umsetz­bar ist, Heim­ar­beit oder das mobi­le Arbei­ten zu Hau­se zu ermög­li­chen. Die für den Arbeits­schutz zustän­di­gen Behör­den sowie die Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger bera­ten die Unter­neh­men dabei und füh­ren Kon­trol­len durch.

14. Stei­gen­de Infek­ti­ons­zah­len füh­ren lei­der auch zu einem Anstieg an Infek­tio­nen in medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen und bei vul­ner­ablen Grup­pen. Deren Schutz stellt eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung dar. Des­halb haben die zustän­di­gen Stel­len je nach den loka­len Gege­ben­hei­ten für die Kran­ken­häu­ser, Pfle­ge­hei­me, Senio­ren- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen beson­de­re Schutz­vor­keh­run­gen ergrif­fen. Dabei wird stets berück­sich­tigt, dass die jewei­li­gen Rege­lun­gen nicht zu einer voll­stän­di­gen sozia­len Iso­la­ti­on der Betrof­fe­nen füh­ren dür­fen. Bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len wer­den die­se Maß­nah­men ent­spre­chend ange­passt. Der Bund hat durch die neue Test­ver­ord­nung sicher­ge­stellt, dass die Kos­ten der seit kur­zem ver­füg­ba­ren SARS-CoV2-Schnell­tests für regel­mä­ßi­ge Tes­tun­gen der Bewoh­ner bzw. Pati­en­ten, deren Besu­cher und das Per­so­nal über­nom­men wer­den. Die ver­füg­ba­ren Schnell­tests sol­len jetzt zügig und prio­ri­tär in die­sem Bereich ein­ge­setzt wer­den, um auch bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len einen best­mög­li­chen Schutz zu gewähr­leis­ten und siche­re Kon­tak­te zu ermög­li­chen. Ein­rich­tun­gen der Sozi­al- und Jugend­hil­fe sowie ver­gleich­ba­re Bera­tungs­ein­rich­tun­gen blei­ben geöff­net. Die Kran­ken­häu­ser sol­len wei­ter­hin bei der Bereit­stel­lung von Inten­siv­bet­ten unter­stützt wer­den. Die Gesund­heits­mi­nis­ter von Bund und Län­dern wer­den zeit­nah prak­ti­ka­ble Lösun­gen erar­bei­ten, die auch die Fort­füh­rung finan­zi­el­ler Unter­stüt­zun­gen ent­hal­ten soll. Kran­ken­häu­ser, die auf­grund der Behand­lung von SARS-CoV-2-Pati­en­ten beson­ders belas­tet sind, kön­nen wie in der Pfle­ge­per­so­nal­un­ter­gren­zen-Ver­ord­nung vor­ge­se­hen sank­ti­ons­frei von den Vor­ga­ben abweichen.

15. Bund und Län­der wer­den die Infor­ma­ti­on über die gel­ten­den Coro­na-Maß­nah­men noch ein­mal ver­stär­ken und durch mög­lichst ein­heit­li­che Maß­nah­men die Über­sicht­lich­keit erhö­hen. Sie wer­den jedoch auch die Kon­trol­len zur Ein­hal­tung der Maß­nah­men flä­chen­de­ckend ver­stär­ken und dabei auch mit­tels ver­dachts­un­ab­hän­gi­ger Kon­trol­len, ins­be­son­de­re im grenz­na­hen Bereich, die Ein­hal­tung der Qua­ran­tän­ever­ord­nun­gen überprüfen.

16. Bund und Län­der sind sich dar­über im Kla­ren, dass es sich um sehr ein­schnei­den­de Maß­nah­men han­delt. Aber sie sind not­wen­dig und sie sind mit Blick auf das zu schüt­zen­de Rechts­gut der Gesund­heit der Bevöl­ke­rung und zur Abwen­dung noch umfang­rei­che­rer wirt­schaft­li­cher Schä­den im Fal­le einer unkon­trol­lier­ten pan­de­mi­schen Ent­wick­lung verhältnismäßig.


Anzei­ge:

Lese­r­ECHO ist ein Fran­chise­sys­tem, wel­ches sich auf das Zusam­men­spiel von tra­di­tio­nel­len und neu­en Medi­en posi­tio­niert hat. Der klas­si­sche Ver­lag wird als Agen­tur geführt. Über ein Bau­kas­ten­sys­tem kön­nen die Kun­den vom Lese­r­ECHO-Ver­lag Mar­ke­ting-Kon­zep­te und Kam­pa­gnen umset­zen und steu­ern. Wir brin­gen über unse­re eige­nen Medi­en nicht nur die Reich­wei­ten mit, son­dern ste­hen mit unse­rem Know-how bei der Umset­zung zur Seite.

Unse­re Fran­chise­neh­mer sprich Agen­tur-Part­ner pro­fi­tie­ren von den vor­han­de­nen Reich­wei­ten, Medi­en und den lang­jäh­ri­gen Erfah­run­gen. Durch den Zusam­men­schluss meh­re­rer Part­ner konn­ten die Druck­kos­ten deut­lich gesenkt und die ste­ti­ge tech­ni­sche Wei­ter­ent­wick­lung vor­an­ge­trie­ben werden.

Geschäfts­idee 2020 

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24/7 Auto­ma­ten­ki­os­ke in Nie­der­sach­sen: Gericht kippt Öffnungsbeschränkungen

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Sym­bol­fo­to: Ingo Ton­sor @LeserECHO — Auto­ma­ten­ki­osk in Rhauderfehn 

Auto­ma­ten­ki­os­ke in Nie­der­sach­sen: Grü­nes Licht für durch­ge­hen­de Öffnungszeiten

Gute Nach­rich­ten für Betrei­ber von Auto­ma­ten­ki­os­ken in Nie­der­sach­sen: Das Nie­der­säch­si­sche Ober­ver­wal­tungs­ge­richt hat ent­schie­den, dass Auto­ma­ten­shops nicht den dau­er­haf­ten Laden­öff­nungs­zei­ten unter­lie­gen . Damit dür­fen die­se Shops auch an Sonn- und Fei­er­ta­gen rund um die Uhr geöff­net blei­ben – ein Urteil, das für vie­le Betrei­ber erfreu­lich sein dürfte.

Hin­ter­grund des Urteils

Die Stadt Papen­burg hat­te im Juni 2024 einen 30 m² gro­ßen Auto­ma­ten­shop auf­er­legt, des­sen Öff­nungs­zei­ten an Sonn- und Fei­er­ta­gen auf maxi­mal drei Stun­den beschränkt waren. Begrün­det wur­de dies mit dem Nie­der­säch­si­schen Gesetz über Laden­öff­nungs- und Ver­kaufs­zei­ten (NLöffVZG) , das auch für Auto­ma­ten­shops gel­ten soll. Dage­gen wehr­te sich die Betrei­be­rin des Shops gericht­lich – und bekam nun in zwei­ter Instanz Recht.

Das Nie­der­säch­si­sche Ober­ver­wal­tungs­ge­richt argu­men­tier­te, dass der Auto­ma­ten­shop nicht unter das Laden­öff­nungs­ge­setz fal­le . Bereits das frü­he­re bun­des­wei­te Laden­schluss­ge­setz habe sol­che Geschäf­te nicht erfasst, und der Lan­des­ge­setz­ge­ber habe mit der Reform 2006 eher eine wei­te­re Libe­ra­li­sie­rung der Laden­öff­nungs­zei­ten beab­sich­tigt. Auch der Schutz der Sonn- und Fei­er­tags­ru­he steht einer durch­ge­hen­den Öff­nung nicht ent­ge­gen, da Kun­den ihre Ruhe­zei­ten selbst bestim­men könnten.

Fol­gen für Automatenkioske

Die­ses Urteil setzt ein kla­res Zei­chen für die wei­te­re Ver­brei­tung von Auto­ma­ten­ki­os­ken in Nie­der­sach­sen . Immer mehr Betrei­ber set­zen auf das Kon­zept von per­so­nal­frei­en 24/7‑Verkaufsstellen , um Kun­den auch außer­halb regu­lä­rer Laden­öff­nungs­zei­ten mit Waren zu versorgen.

Da der Beschluss unan­fecht­bar ist, dürf­te er auch über Papen­burg hin­aus Signal­wir­kung für ande­re Kom­mu­nen in Nie­der­sach­sen haben. Betrei­ber von Auto­ma­ten­ki­os­ken kön­nen sich somit auf sta­bi­le recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen ver­las­sen und ihre Stand­or­te künf­tig ohne zeit­li­che Ein­schrän­kun­gen betreiben.


 

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Erfolg­rei­che Nach­hil­fe in Leer: Indi­vi­du­el­le Lern­för­de­rung für bes­se­re Schulnoten

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Nach­hil­fe in Leer: Indi­vi­du­el­le Lern­för­de­rung für alle Schul­for­men und Jahrgänge

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Ler­nen mit Kon­zept – Unse­re päd­ago­gi­schen Ansätze

Unser Ziel ist es nicht nur, fach­li­che Defi­zi­te aus­zu­glei­chen, son­dern auch die Lern­mo­ti­va­ti­on zu stei­gern und das Selbst­be­wusst­sein der Schü­ler zu stär­ken. Unse­re Metho­den beinhalten:

  • Indi­vi­du­el­le Lern­stra­te­gien: Jedes Kind lernt anders – wir set­zen auf Metho­den, die zu sei­nem Lern­typ passen.

  • Moti­va­ti­ons­för­de­rung: Durch posi­ti­ve Ver­stär­kung und geziel­te Lern­stra­te­gien stei­gern wir die Lernfreude.

  • Prü­fungs­vor­be­rei­tung: Ob Klas­sen­ar­bei­ten, Abschluss­prü­fun­gen oder Nach­prü­fun­gen – wir berei­ten Ihr Kind gezielt vor.


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  • Mathe­ma­tik: Grund­la­gen der Bruch­rech­nung, Alge­bra, Geo­me­trie, Wahr­schein­lich­keits­rech­nung und Analysis.

  • Deutsch: Auf­satz­schrei­ben, Gram­ma­tik, Recht­schrei­bung und geziel­te Prü­fungs­vor­be­rei­tung für das Abitur.

  • Eng­lisch: Lese- und Hör­ver­ständ­nis, Kon­ver­sa­ti­ons­übun­gen, Wort­schatz­er­wei­te­rung und Grammatiktraining.

  • Natur­wis­sen­schaf­ten: Ver­ständ­li­che Erklä­run­gen zu phy­si­ka­li­schen Geset­zen, che­mi­schen Reak­tio­nen und bio­lo­gi­schen Prozessen.


War­um Schul­fit? Ihre Vor­tei­le auf einen Blick

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E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
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Nie­der­sach­sen: Rekord-Gemü­se­ern­te 2024 – Spei­se­zwie­beln auf Platz 1!

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Gro­ße Gemü­se­ern­te in Nie­der­sach­sen: Spei­se­zwie­beln domi­nie­ren Anbau

Die Gemü­se­pro­duk­ti­on in Nie­der­sach­sen hat im Jahr 2024 einen deut­li­chen Zuwachs ver­zeich­net. Nach Anga­ben des Lan­des­amts für Sta­tis­tik Nie­der­sach­sen (LSN) konn­ten 900 Betrie­be auf einer Anbau­flä­che von 24.500 Hekt­ar ins­ge­samt 757.145 Ton­nen Gemü­se ern­ten. Dies ent­spricht einer Stei­ge­rung von 13,2% im Ver­gleich zum Vor­jahr. Beson­ders bemer­kens­wert ist das Wachs­tum des Anbaus unter begeh­ba­ren Schutz­ab­de­ckun­gen, der sich um 11,0% ver­grö­ßer­te und mitt­ler­wei­le 115 Hekt­ar umfasst.

Spei­se­zwie­beln lösen Spar­gel als füh­ren­de Kul­tur ab

Die Anbau­flä­chen für ver­schie­de­ne Gemü­se­sor­ten ent­wi­ckel­ten sich unter­schied­lich. Wäh­rend der Spar­gel­an­bau wei­ter­hin rück­läu­fig ist (-7,9% gegen­über 2023), gewan­nen Spei­se­zwie­beln zuneh­mend an Bedeu­tung. Mit einer Anbau­flä­che von 5.498 Hekt­ar (+26,9%) über­hol­ten sie den Spar­gel und wur­den zum Gemü­se mit der größ­ten Frei­land­an­bau­flä­che in Nie­der­sach­sen. Auch die Ern­te­men­ge der Spei­se­zwie­beln wuchs um 16,8% auf 252.122 Ton­nen. Möh­ren und Karot­ten beleg­ten mit 153.487 Ton­nen (+7,6%) den zwei­ten Platz in der Erntemenge.

Grün­kohl­an­bau erholt sich nach Rückgang

Das für Nie­der­sach­sen tra­di­tio­nel­le Win­ter­ge­mü­se, der Grün­kohl, konn­te sich nach einem Rück­gang im Jahr 2023 wie­der erho­len. Die Anbau­flä­che stieg von 344 Hekt­ar auf 383 Hekt­ar und näher­te sich damit dem Niveau von 2022 an. Die Ern­te­men­ge lag mit 7.177 Ton­nen sogar über den Wer­ten der letz­ten Jahre.

Gewächs­haus­an­bau wächst um 11%

Ein wei­te­rer Trend zeigt sich im geschütz­ten Gemü­se­an­bau. Die Anbau­flä­chen in Gewächs­häu­sern wur­den um rund 11% erwei­tert, was zu einer Ertrags­stei­ge­rung von 20,9% führ­te. Ins­ge­samt wur­den 37.553 Ton­nen Gemü­se aus geschütz­tem Anbau geern­tet. Den größ­ten Anteil dar­an hat­ten Salat­gur­ken mit 25.691 Ton­nen (68,4%), gefolgt von Toma­ten mit 9.580 Ton­nen (25,5%) und Papri­ka mit 1.502 Ton­nen (4,0%).

Mehr Öko-Gemü­se im Freiland

Auch der öko­lo­gi­sche Gemü­se­an­bau leg­te wie­der zu. 196 Betrie­be bewirt­schaf­te­ten 2.611 Hekt­ar öko­lo­gisch, was einem Anteil von 10,7% der gesam­ten Frei­land­ge­mü­se-Anbau­flä­che ent­spricht. Nach einem Rück­gang in den ver­gan­ge­nen Jah­ren konn­te die öko­lo­gi­sche Anbau­flä­che um 15,4% gestei­gert wer­den. Die Ern­te­men­ge aus bio­lo­gi­schem Anbau wuchs um 21,2% auf 81.918 Ton­nen, was 11,4% der gesam­ten Frei­lan­dern­te ausmachte.

Zusam­men­fas­sung

Trotz ver­ein­zel­ter wet­ter­be­ding­ter Ern­te­aus­fäl­le konn­te Nie­der­sach­sen sei­ne Gemü­se­pro­duk­ti­on im Jahr 2024 deut­lich stei­gern. Beson­ders der Anbau von Spei­se­zwie­beln nahm wei­ter zu, wäh­rend sich der Spar­gel­an­bau wei­ter ver­rin­ger­te. Auch die öko­lo­gi­sche Land­wirt­schaft und der Gewächs­haus­an­bau ver­zeich­ne­ten Zuwäch­se. Die­se Ent­wick­lun­gen zei­gen eine zuneh­men­de Anpas­sung der nie­der­säch­si­schen Gemü­se­pro­duk­ti­on an ver­än­der­te Markt­be­din­gun­gen und kli­ma­ti­sche Herausforderungen.


 

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