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Coro­na: neue har­te Maß­nah­men der Bundesregierung

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Die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der fas­sen fol­gen­den Beschluss:

Trotz der Maß­nah­men, die Bund und Län­der vor zwei Wochen ver­ein­bart haben, steigt die Zahl der Infek­tio­nen mit dem Coro­na­vi­rus (SARS-CoV‑2) inzwi­schen in nahe­zu allen Regio­nen Deutsch­lands mit expo­nen­ti­el­ler Dyna­mik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahl­rei­chen Gesund­heits­äm­tern eine voll­stän­di­ge Kon­takt­nach­ver­fol­gung nicht mehr gewähr­leis­tet wer­den kann, was wie­der­um zu einer beschleu­nig­ten Aus­brei­tung des Virus bei­trägt. Aktu­ell ver­dop­peln sich die Infi­zier­ten­zah­len etwa alle sie­ben und die Zahl der Inten­siv­pa­ti­en­ten etwa alle zehn Tage. Nach den Sta­tis­ti­ken des Robert-Koch-Insti­tu­tes sind die Anste­ckungs­um­stän­de im Bun­des­durch­schnitt in mehr als 75% der Fäl­le unklar. Zur Ver­mei­dung einer aku­ten natio­na­len Gesund­heits­not­la­ge ist es des­halb nun erfor­der­lich, durch eine erheb­li­che Redu­zie­rung der Kon­tak­te in der Bevöl­ke­rung ins­ge­samt das Infek­ti­ons­ge­sche­hen auf­zu­hal­ten und die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen wie­der in die nach­ver­folg­ba­re Grö­ßen­ord­nung von unter 50 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner in einer Woche zu sen­ken. Ohne sol­che Beschrän­kun­gen wür­de das wei­te­re expo­nen­ti­el­le Wachs­tum der Infi­zier­ten­zah­len unwei­ger­lich bin­nen weni­ger Wochen zu einer Über­for­de­rung des Gesund­heits­sys­tems füh­ren und die Zahl der schwe­ren Ver­läu­fe und der Todes­fäl­le wür­de erheb­lich anstei­gen. Wesent­lich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagie­ren. Je spä­ter die Infek­ti­ons­dy­na­mik umge­kehrt wird, des­to län­ger bzw. umfas­sen­der sind Beschrän­kun­gen erforderlich.

Bund und Län­der stre­ben an, zügig die Infek­ti­ons­dy­na­mik zu unter­bre­chen, damit einer­seits Schu­len und Kin­der­gär­ten ver­läss­lich geöff­net blei­ben kön­nen und ande­rer­seits in der Weih­nachts­zeit kei­ne weit­rei­chen­den Beschrän­kun­gen im Hin­blick auf per­sön­li­che Kon­tak­te und wirt­schaft­li­che Tätig­keit erfor­der­lich sind. Fami­li­en und Freun­de sol­len sich auch unter Coro­na-Bedin­gun­gen in der Weih­nachts­zeit tref­fen kön­nen. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Früh­jahr, einer gemein­sa­men natio­na­len Anstren­gung des Bun­des und aller Länder.

Bund und Län­dern ist bewusst, dass die Beschrän­kun­gen für die Bevöl­ke­rung eine gro­ße Belas­tung dar­stel­len. Des­halb gebührt der über­wie­gen­den Mehr­heit der Bevöl­ke­rung gro­ßer Dank, die bis­her und auch in Zukunft die­se Maß­nah­men mit Gemein­sinn und Geduld ein­hal­ten und beson­ders den­je­ni­gen, die für die prak­ti­sche Umset­zung der Maß­nah­men sor­gen und natür­lich auch denen, die im Gesund­heits­sys­tem ihren Dienst leisten.

Die Lage ist jetzt wie­der sehr ernst. Vor uns lie­gen vier schwie­ri­ge Win­ter­mo­na­te. Aber Bund und Län­der sehen mit Zuver­sicht in die Zukunft. Die Fort­schrit­te bei der Impf­stoff­ent­wick­lung und die ein­fa­che­re Infek­ti­ons­kon­trol­le im Som­mer geben uns die Hoff­nung, dass Deutsch­land, wenn es gut durch die­sen Win­ter kommt, im nächs­ten Jahr schritt­wei­se die Pan­de­mie über­win­den und sich auch wirt­schaft­lich erho­len kann.

Vor die­sem Hin­ter­grund ver­ein­ba­ren die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der ergän­zend zu ihren bis­he­ri­gen Beschlüssen:

1. Ab dem 2. Novem­ber tre­ten deutsch­land­weit die im Fol­gen­den dar­ge­leg­ten zusätz­li­che Maß­nah­men in Kraft. Die Maß­nah­men wer­den bis Ende Novem­ber befris­tet. Nach Ablauf von zwei Wochen wer­den die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der sich erneut bera­ten und die durch die Maß­nah­men erreich­ten Zie­le beur­tei­len und not­wen­di­ge Anpas­sun­gen vornehmen.

2. Wich­tigs­te Maß­nah­me in der kom­men­den Zeit wird es sein, Abstand zu hal­ten und Kon­tak­te zu ver­rin­gern. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den ange­hal­ten, die Kon­tak­te zu ande­ren Men­schen außer­halb der Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands auf ein abso­lut nöti­ges Mini­mum zu reduzieren.

3. Der Auf­ent­halt in der Öffent­lich­keit ist daher ab sofort nur mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen und eines wei­te­ren Haus­stan­des jedoch in jedem Fal­le maxi­mal mit 10 Per­so­nen gestat­tet. Dies gilt ver­bind­lich und Ver­stö­ße gegen die­se Kon­takt­be­schrän­kun­gen wer­den ent­spre­chend von den Ord­nungs­be­hör­den sank­tio­niert. Dar­über hin­aus­ge­hen­de Grup­pen fei­ern­der Men­schen auf öffent­li­chen Plät­zen, in Woh­nun­gen sowie pri­va­ten Ein­rich­tun­gen sind ange­sichts der erns­ten Lage in unse­rem Land inak­zep­ta­bel. Bund und Län­der wir­ken bei den ver­stärk­ten Kon­trol­len zusammen.

4. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den auf­ge­for­dert, gene­rell auf nicht not­wen­di­ge pri­va­te Rei­sen und Besu­che ‑auch von Ver­wand­ten- zu ver­zich­ten. Das gilt auch im Inland und für über­re­gio­na­le tages­tou­ris­ti­sche Aus­flü­ge. Über­nach­tungs­an­ge­bo­te im Inland wer­den nur noch für not­wen­di­ge und aus­drück­lich nicht tou­ris­ti­sche Zwe­cke zur Ver­fü­gung gestellt.

5. Insti­tu­tio­nen und Ein­rich­tun­gen, die der Frei­zeit­ge­stal­tung zuzu­ord­nen sind, wer­den geschlos­sen. Dazu gehören
a. Thea­ter, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Mes­sen, Kinos, Frei­zeit­parks und Anbie­ter von Freizeitaktivitäten (drin­nen und drau­ßen), Spiel­hal­len, Spiel­ban­ken, Wett­an­nah­me­stel­len und ähnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionsstätten, Bor­del­le und ähnliche Einrichtungen,
d. der Frei­zeit- und Ama­teur­sport­be­trieb mit Aus­nah­me des Indi­vi­du­al­sports allein, zu zweit oder mit dem eig­nen Haus­stand auf und in allen öffentlichen und pri­va­ten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Sau­nen und Thermen,
f. Fit­ness­stu­di­os und ähnliche Einrichtungen.

6. Ver­an­stal­tun­gen, die der Unter­hal­tung die­nen, wer­den unter­sagt. Pro­fi­sport­ver­an­stal­tun­gen kön­nen nur ohne Zuschau­er stattfinden.

7. Gas­tro­no­mie­be­trie­be sowie Bars, Clubs, Dis­ko­the­ken, Knei­pen und ähnliche Ein­rich­tun­gen wer­den geschlos­sen. Davon aus­ge­nom­men ist die Lie­fe­rung und Abho­lung mit­nah­me­fä­hi­ger Spei­sen für den Ver­zehr zu Hau­se sowie der Betrieb von Kantinen.

8. Dienst­leis­tungs­be­trie­be im Bereich der Kör­per­pfle­ge wie Kos­me­tik­stu­di­os, Mas­sa­ge­pra­xen, Tat­too-Stu­di­os und ähn­li­che Betrie­be wer­den geschlos­sen, weil in die­sem Bereich eine kör­per­li­che Nähe unab­ding­bar ist. Medi­zi­nisch not­wen­di­ge Behand­lun­gen, zum Bei­spiel Physio‑, Ergo und Logo­the­ra­pien sowie Podologie/Fußpflege, blei­ben wei­ter mög­lich. Fri­seur­sa­lons blei­ben unter den bestehen­den Auf­la­gen zur Hygie­ne geöffnet.

9. Der Groß- und Ein­zel­han­del bleibt unter Auf­la­gen zur Hygie­ne, zur Steue­rung des Zutritts und zur Ver­mei­dung von War­te­schlan­gen ins­ge­samt geöff­net. Dabei ist sicher­zu­stel­len, dass sich in den Geschäf­ten nicht mehr als ein Kun­de pro 10 qm Ver­kaufs­flä­che aufhält.

10. Schu­len und Kin­der­gär­ten blei­ben offen. Die Län­der ent­schei­den über die erfor­der­li­chen Schutzmaßnahmen.

11. Für die von den tem­po­rä­ren Schlie­ßun­gen erfass­ten Unter­neh­men, Betrie­be, Selb­stän­di­ge, Ver­ei­ne und Ein­rich­tun­gen wird der Bund eine außer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe gewäh­ren, um sie für finan­zi­el­le Aus­fäl­le zu ent­schä­di­gen. Der Erstat­tungs­be­trag beträgt 75% des ent­spre­chen­den Umsat­zes des Vor­jah­res­mo­nats für Unter­neh­men bis 50 Mit­ar­bei­ter, womit die Fix­kos­ten des Unter­neh­mens pau­scha­liert wer­den. Die Pro­zent­sät­ze für grö­ße­re Unter­neh­men wer­den nach Maß­ga­be der Ober­gren­zen der ein­schlä­gi­gen bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben ermit­telt. Die Finanz­hil­fe wird ein Finanz­vo­lu­men von bis zu 10 Mil­li­ar­den haben.

12. Jen­seits der umfas­sen­den tem­po­rä­ren Beschrän­kun­gen füh­ren bereits die bis­he­ri­gen Maß­nah­men dazu, dass eini­ge Wirt­schafts­be­rei­che auch in den kom­men­den Mona­ten erheb­li­che Ein­schrän­kun­gen ihres Geschäfts­be­trie­bes hin­neh­men müs­sen. Des­halb wird der Bund Hilfs­maß­nah­men für Unter­neh­men ver­län­gern und die Kon­di­tio­nen für die haupt­be­trof­fe­nen Wirt­schafts­be­rei­che ver­bes­sern (Über­brü­ckungs­hil­fe III). Dies betrifft zum Bei­spiel den Bereich der Kul­tur- und Ver­an­stal­tungs­wirt­schaft und die Solo­selb­stän­di­gen. Außer­dem wird der KfW-Schnell­kre­dit für Unter­neh­men mit weni­ger als 10 Beschäf­tig­ten geöff­net und angepasst.

13. Auch in der Pan­de­mie wol­len wir in Indus­trie, Hand­werk und Mit­tel­stand siche­res Arbei­ten mög­lichst umfas­send ermög­li­chen. Die Arbeit­ge­ber haben eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung für ihre Mit­ar­bei­ter, um sie vor Infek­tio­nen zu schüt­zen. Infek­ti­ons­ket­ten, die im Betrieb ent­ste­hen, sind schnell zu iden­ti­fi­zie­ren. Des­halb muss jedes Unter­neh­men in Deutsch­land auch auf Grund­la­ge einer ange­pass­ten Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung sowie betrieb­li­chen Pan­de­mie­pla­nung ein Hygie­ne­kon­zept umset­zen und ange­sichts der gestie­ge­nen Infek­ti­ons­zah­len auch noch­mals anpas­sen. Ziel ist u.a. nicht erfor­der­li­che Kon­tak­te in der Beleg­schaft und mit Kun­den zu ver­mei­den, all­ge­mei­ne Hygie­ne­maß­nah­men umzu­set­zen und die Infek­ti­ons­ri­si­ken bei erfor­der­li­chen Kon­tak­ten durch beson­de­re Hygie­ne- und Schutz­maß­nah­men zu mini­mie­ren. Bund und Län­der for­dern die Unter­neh­men ein­dring­lich auf, jetzt wie­der ange­sichts der hohen Infek­ti­ons­zah­len, wo immer dies umsetz­bar ist, Heim­ar­beit oder das mobi­le Arbei­ten zu Hau­se zu ermög­li­chen. Die für den Arbeits­schutz zustän­di­gen Behör­den sowie die Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger bera­ten die Unter­neh­men dabei und füh­ren Kon­trol­len durch.

14. Stei­gen­de Infek­ti­ons­zah­len füh­ren lei­der auch zu einem Anstieg an Infek­tio­nen in medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen und bei vul­ner­ablen Grup­pen. Deren Schutz stellt eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung dar. Des­halb haben die zustän­di­gen Stel­len je nach den loka­len Gege­ben­hei­ten für die Kran­ken­häu­ser, Pfle­ge­hei­me, Senio­ren- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen beson­de­re Schutz­vor­keh­run­gen ergrif­fen. Dabei wird stets berück­sich­tigt, dass die jewei­li­gen Rege­lun­gen nicht zu einer voll­stän­di­gen sozia­len Iso­la­ti­on der Betrof­fe­nen füh­ren dür­fen. Bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len wer­den die­se Maß­nah­men ent­spre­chend ange­passt. Der Bund hat durch die neue Test­ver­ord­nung sicher­ge­stellt, dass die Kos­ten der seit kur­zem ver­füg­ba­ren SARS-CoV2-Schnell­tests für regel­mä­ßi­ge Tes­tun­gen der Bewoh­ner bzw. Pati­en­ten, deren Besu­cher und das Per­so­nal über­nom­men wer­den. Die ver­füg­ba­ren Schnell­tests sol­len jetzt zügig und prio­ri­tär in die­sem Bereich ein­ge­setzt wer­den, um auch bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len einen best­mög­li­chen Schutz zu gewähr­leis­ten und siche­re Kon­tak­te zu ermög­li­chen. Ein­rich­tun­gen der Sozi­al- und Jugend­hil­fe sowie ver­gleich­ba­re Bera­tungs­ein­rich­tun­gen blei­ben geöff­net. Die Kran­ken­häu­ser sol­len wei­ter­hin bei der Bereit­stel­lung von Inten­siv­bet­ten unter­stützt wer­den. Die Gesund­heits­mi­nis­ter von Bund und Län­dern wer­den zeit­nah prak­ti­ka­ble Lösun­gen erar­bei­ten, die auch die Fort­füh­rung finan­zi­el­ler Unter­stüt­zun­gen ent­hal­ten soll. Kran­ken­häu­ser, die auf­grund der Behand­lung von SARS-CoV-2-Pati­en­ten beson­ders belas­tet sind, kön­nen wie in der Pfle­ge­per­so­nal­un­ter­gren­zen-Ver­ord­nung vor­ge­se­hen sank­ti­ons­frei von den Vor­ga­ben abweichen.

15. Bund und Län­der wer­den die Infor­ma­ti­on über die gel­ten­den Coro­na-Maß­nah­men noch ein­mal ver­stär­ken und durch mög­lichst ein­heit­li­che Maß­nah­men die Über­sicht­lich­keit erhö­hen. Sie wer­den jedoch auch die Kon­trol­len zur Ein­hal­tung der Maß­nah­men flä­chen­de­ckend ver­stär­ken und dabei auch mit­tels ver­dachts­un­ab­hän­gi­ger Kon­trol­len, ins­be­son­de­re im grenz­na­hen Bereich, die Ein­hal­tung der Qua­ran­tän­ever­ord­nun­gen überprüfen.

16. Bund und Län­der sind sich dar­über im Kla­ren, dass es sich um sehr ein­schnei­den­de Maß­nah­men han­delt. Aber sie sind not­wen­dig und sie sind mit Blick auf das zu schüt­zen­de Rechts­gut der Gesund­heit der Bevöl­ke­rung und zur Abwen­dung noch umfang­rei­che­rer wirt­schaft­li­cher Schä­den im Fal­le einer unkon­trol­lier­ten pan­de­mi­schen Ent­wick­lung verhältnismäßig.


Anzei­ge:

Lese­r­ECHO ist ein Fran­chise­sys­tem, wel­ches sich auf das Zusam­men­spiel von tra­di­tio­nel­len und neu­en Medi­en posi­tio­niert hat. Der klas­si­sche Ver­lag wird als Agen­tur geführt. Über ein Bau­kas­ten­sys­tem kön­nen die Kun­den vom Lese­r­ECHO-Ver­lag Mar­ke­ting-Kon­zep­te und Kam­pa­gnen umset­zen und steu­ern. Wir brin­gen über unse­re eige­nen Medi­en nicht nur die Reich­wei­ten mit, son­dern ste­hen mit unse­rem Know-how bei der Umset­zung zur Seite.

Unse­re Fran­chise­neh­mer sprich Agen­tur-Part­ner pro­fi­tie­ren von den vor­han­de­nen Reich­wei­ten, Medi­en und den lang­jäh­ri­gen Erfah­run­gen. Durch den Zusam­men­schluss meh­re­rer Part­ner konn­ten die Druck­kos­ten deut­lich gesenkt und die ste­ti­ge tech­ni­sche Wei­ter­ent­wick­lung vor­an­ge­trie­ben werden.

Geschäfts­idee 2020 

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Dr.-vom-Bruch-Brücke

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Tem­po 10 auf der: Video zeigt Zustand des fast 100 Jah­re alten Bau­werks – Maß­nah­me zum Erhalt gestartet

Ein aktu­el­les Video aus dem Juni 2025 rückt eines der bedeu­tends­ten Bau­wer­ke der Stadt Leer in den Fokus: die Dr.-vom-Bruch-Brücke. Es zeigt ein­drucks­voll, wie sich die Brü­cke über das Hafen­ge­wäs­ser spannt – eine Was­ser­flä­che, die mit der Leda ver­bun­den ist. Seit Kur­zem gilt dort Tem­po 10. Die Stadt Leer hat die­se Maß­nah­me ver­an­lasst, um das denk­mal­ge­schütz­te Bau­werk zu ent­las­ten und lang­fris­tig zu erhalten.

Die Klapp­brü­cke aus Stahl­be­ton wur­de in den Jah­ren 1926 bis 1927 erbaut und ist rund 100 Meter lang. Sie steht unter Denk­mal­schutz und ver­bin­det die König­stra­ße in der Innen­stadt mit der Halb­in­sel Nes­se, die zwi­schen dem Indus­trie­ha­fen und dem Han­dels- und Frei­zeit­ha­fen liegt. Die Brü­cke trägt den Namen von Erich vom Bruch (1885–1933), der als Bür­ger­meis­ter von Leer zwi­schen 1920 und 1933 im Amt war. Er setz­te sich maß­geb­lich für den Bau ein. Nach fal­schen Beschul­di­gun­gen durch loka­le Natio­nal­so­zia­lis­ten nahm sich vom Bruch 1933 das Leben – er gilt als frü­hes Opfer des NS-Regimes.

 

Dr.-vom-Bruch-Brücke — Droh­nen­auf­nah­me von #Lese­r­ECHO-Repor­ter Andre­as von Pho­to­gra­phy of Aventadtor

Im aktu­el­len Video ist gut zu erken­nen, wie sich der Ver­kehr auf der Brü­cke durch die neue Geschwin­dig­keits­be­gren­zung ver­lang­samt hat. Die Stadt­ver­wal­tung reagiert damit auf ers­te Erkennt­nis­se aus einer lau­fen­den Bau­werks­un­ter­su­chung. Ziel der Tem­po­re­du­zie­rung ist es, Erschüt­te­run­gen durch den Fahr­zeug­ver­kehr zu mini­mie­ren, um Schä­den an der his­to­ri­schen Kon­struk­ti­on zu verhindern.

„Die­se Maß­nah­me ist eine prä­ven­ti­ve Ent­schei­dung zum Schutz der Bau­sub­stanz“, heißt es aus dem Rat­haus. Beglei­tend wur­de auch die Ampel­schal­tung ange­passt, um den Ver­kehrs­fluss mög­lichst rei­bungs­los zu gestalten.

Die Dr.-vom-Bruch-Brücke ist eine wich­ti­ge Ver­bin­dung zwi­schen Innen­stadt und Hafen­ge­biet – ver­kehr­lich wie sym­bo­lisch. Sie prägt das Stadt­bild und ist Teil des kul­tu­rel­len Erbes Leers. Die Stadt bit­tet um Ver­ständ­nis für die Ein­schrän­kun­gen, die dem Erhalt die­ses tech­ni­schen Denk­mals dienen.

Bis auf Wei­te­res heißt es daher: lang­sam fah­ren – für die Brü­cke, für die Sicher­heit, für die Zukunft.

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Vol­le Fahrt vor­aus – im Rah­men ihrer Mög­lich­kei­ten!
Mit gemüt­li­chen 6 km/h über­quert die Bim­mel­bahn EMMA die Dr.-vom-Bruch-Brücke – deut­lich unter dem neu­en Tem­po­li­mit von 10 km/h. Schnel­ler müss­te sie gar nicht, kann sie aber auch nicht. Das Bild ent­stand anläss­lich des 5. Ost­frie­si­schen Lek­ker­markts in der Leera­ner Innen­stadt, der am 25. Mai 2025 zahl­rei­che Besu­che­rin­nen und Besu­cher zum Schlem­men, Bum­meln und Genie­ßen ein­lud. Und die Ampel? Die stand natür­lich auf Grün, als EMMA losrollte.










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Rain­bow Events – Pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung für pri­va­te Fei­ern und Fir­men­ver­an­stal­tun­gen zu Hause

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Rain­bow Events – Der zuver­läs­si­ge Part­ner für Fei­ern im eige­nen Zuhause

Ob es sich um eine Hoch­zeit im klei­nen Kreis, eine run­de Geburts­tags­fei­er, eine stil­vol­le Abschluss­fei­er oder ein Som­mer­fest mit Kol­le­gen han­delt – vie­le Men­schen träu­men davon, beson­de­re Anläs­se ganz per­sön­lich und im ver­trau­ten Umfeld zu fei­ern. Doch so schön die Idee einer Ver­an­stal­tung zu Hau­se auch ist, oft fehlt es an Erfah­rung, Aus­stat­tung oder schlicht­weg an Zeit, um eine sol­che Fei­er pro­fes­sio­nell umzusetzen.

Genau hier setzt das Kon­zept von Rain­bow Events an: Das Unter­neh­men aus Win­scho­ten hat sich dar­auf spe­zia­li­siert, pri­va­te Fei­ern und Fir­men­ver­an­stal­tun­gen direkt vor Ort beim Kun­den zu orga­ni­sie­ren – stil­voll, zuver­läs­sig und flexibel.


Fei­ern in ver­trau­ter Umge­bung – ohne orga­ni­sa­to­ri­schen Aufwand

Das eige­ne Zuhau­se bie­tet eine per­sön­li­che und oft emo­tio­na­le Kulis­se für eine Fei­er. Gleich­zei­tig stellt es hohe Anfor­de­run­gen an Pla­nung, Logis­tik und Aus­stat­tung. Rain­bow Events lie­fert dafür das nöti­ge Know-how sowie das pas­sen­de Equip­ment – und ver­wan­delt jede Ein­fahrt, jeden Gar­ten oder jede Ter­ras­se in eine stim­mungs­vol­le Eventlocation.

Zum umfang­rei­chen Ver­lei­h­an­ge­bot zäh­len unter anderem:

  • Zel­te und Pavil­lons in ver­schie­de­nen Größen

  • Fest­mo­bi­li­ar, Steh­ti­sche, Stüh­le und Hussen

  • Zapf­an­la­gen, Kühl­schrän­ke und Buffetelemente

  • Deko­ra­ti­ons­ele­men­te, Beleuch­tung und Technik

Die indi­vi­du­ell abge­stimm­te Aus­stat­tung sorgt dafür, dass jede Fei­er den pas­sen­den Rah­men erhält – ganz gleich, ob ele­gant, rus­ti­kal oder modern.


Cate­ring mit Kon­zept – kuli­na­risch überzeugend

Neben der tech­ni­schen und opti­schen Aus­stat­tung über­nimmt Rain­bow Events auf Wunsch auch die kom­plet­te kuli­na­ri­sche Ver­sor­gung der Gäs­te. Vom unkom­pli­zier­ten Grill­buf­fet über war­me und kal­te Buf­fets bis hin zu pro­fes­sio­nel­lem Geträn­ke­ser­vice ste­hen zahl­rei­che Vari­an­ten zur Aus­wahl. Die Spei­sen und Geträn­ke wer­den direkt vor Ort zube­rei­tet oder gelie­fert – frisch, hoch­wer­tig und geschmack­voll präsentiert.

Auch an beson­de­re Ernäh­rungs­wün­sche oder the­ma­ti­sche Kon­zep­te kann das Cate­ring ange­passt wer­den – von vegan bis Fin­ger­food, von fest­lich bis familiär.


Hoch­zei­ten, Fir­men­fei­ern & mehr – indi­vi­du­ell betreut

Die Stär­ke von Rain­bow Events liegt nicht nur in der Aus­stat­tung, son­dern vor allem in der per­sön­li­chen Bera­tung und Orga­ni­sa­ti­on. Hoch­zei­ten, Fir­men­fei­ern, Jubi­lä­en oder pri­va­te Gar­ten­par­tys wer­den indi­vi­du­ell geplant und abge­stimmt – immer mit Blick auf das Bud­get, den Stil und die Vor­stel­lun­gen der Gastgeber.

Dank lang­jäh­ri­ger Erfah­rung weiß das Team, wor­auf es bei unter­schied­li­chen Ver­an­stal­tungs­for­ma­ten ankommt. Auf Wunsch wer­den auch Pro­gramm­punk­te, Unter­hal­tung, Künst­ler oder Deko­ra­ti­ons­kon­zep­te orga­ni­siert – alles aus einer Hand.


Ein Ansprech­part­ner, vie­le Möglichkeiten

Wer sei­ne Gäs­te beein­dru­cken möch­te, ohne sich selbst um jedes Detail küm­mern zu müs­sen, fin­det in Rain­bow Events einen kom­pe­ten­ten Part­ner. Der Vor­teil: Ein Ansprech­part­ner für alles, von der ers­ten Idee bis zum Abbau am nächs­ten Tag.

Die Orga­ni­sa­ti­on einer Fei­er im eige­nen Zuhau­se muss kein Kraft­akt sein – mit der rich­ti­gen Unter­stüt­zung wird sie zum unver­gess­li­chen Erlebnis.


Kon­takt & Informationen

Rain­bow Events
📍 Papier­ba­an 2F, 9672 BH Win­scho­ten
📧 info@rainboevents.nl
📞 +31 597 – 67 59 37

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Mit Rain­bow Events zur per­fek­ten Gar­ten­par­ty – Fei­ern unter frei­em Him­mel leicht gemacht

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Die per­fek­te Gar­ten­par­ty – Ideen für gelun­ge­ne Events unter frei­em Himmel

Wenn die Tem­pe­ra­tu­ren stei­gen und die Tage län­ger wer­den, ver­la­gert sich das gesell­schaft­li­che Leben zuneh­mend nach drau­ßen. Gar­ten­par­tys erfreu­en sich dabei gro­ßer Beliebt­heit – sei es zur Geburts­tags­fei­er, einem Som­mer­fest, einer Hoch­zeit im Grü­nen oder als unge­zwun­ge­ne Fir­men­ver­an­stal­tung. Der eige­ne Gar­ten oder eine freie Flä­che wird schnell zur fest­li­chen Kulis­se. Doch damit aus einer Idee ein stim­mungs­vol­les Event wird, braucht es weit mehr als Son­nen­schein und gute Laune.

Eini­ge zen­tra­le Punk­te soll­ten bei der Orga­ni­sa­ti­on nicht über­se­hen wer­den. Die rich­ti­ge Vor­be­rei­tung ist ent­schei­dend, um Gäs­ten ein rund­um gelun­ge­nes Erleb­nis zu bieten.


Pla­nung: Der Grund­stein für eine gelun­ge­ne Feier

Bereits im Vor­feld lohnt es sich, die wich­tigs­ten orga­ni­sa­to­ri­schen Fra­gen zu klä­ren: Wie vie­le Gäs­te wer­den erwar­tet? Wel­che Form der Bewir­tung ist vor­ge­se­hen – Buf­fet, gesetz­tes Essen oder locke­re Häpp­chen? Sind aus­rei­chend Sitz- und Steh­mög­lich­kei­ten vor­han­den? Und nicht zuletzt: Wel­che Alter­na­ti­ven gibt es bei unvor­her­seh­ba­rem Wetter?

Eine durch­dach­te Pla­nung sorgt dafür, dass der Gast­ge­ber den Tag genau­so ent­spannt genie­ßen kann wie die Gäste.

 


Schutz bei jedem Wet­ter: Zel­te schaf­fen Sicher­heit und Atmosphäre

Wet­ter­ka­prio­len gehö­ren zu den größ­ten Unsi­cher­heits­fak­to­ren bei Ver­an­stal­tun­gen im Frei­en. Die pas­sen­de Zelt­lö­sung bie­tet hier nicht nur Schutz, son­dern auch gestal­te­ri­sche Mög­lich­kei­ten. Zel­te struk­tu­rie­ren den Raum, schaf­fen einen fest­li­chen Rah­men und las­sen sich mit Licht, Mobi­li­ar und Deko­ra­ti­on indi­vi­du­ell gestal­ten. Auch bei gro­ßer Hit­ze bie­ten sie Schat­ten, wäh­rend an küh­le­ren Aben­den Heiz­strah­ler oder wär­men­de Tex­ti­li­en für Kom­fort sorgen.


Stim­mung mit Stil: Musik, Deko­ra­ti­on und Lichtkonzepte

Die Atmo­sphä­re einer Gar­ten­par­ty lebt von Details: dezen­te Hin­ter­grund­mu­sik, gut plat­zier­te Licht­quel­len wie Lich­ter­ket­ten, Later­nen oder Spot­lights und eine geschmack­vol­le Tisch­ge­stal­tung. Farb­lich abge­stimm­te Deko­ele­men­te, Blu­men, Lam­pi­ons oder indi­vi­du­ell gestal­te­te Bal­lo­nar­ran­ge­ments set­zen Akzen­te und sor­gen für einen blei­ben­den Eindruck.


Unter­hal­tung für jede Altersgruppe

Wäh­rend die klei­nen Gäs­te meist von Hüpf­bur­gen begeis­tert sind, sor­gen Live-Musik, DJs oder Show­ein­la­gen für das pas­sen­de Pro­gramm bei Erwach­se­nen. Künst­le­ri­sche Bei­trä­ge – von Zau­be­rern über Wal­king Acts bis zu Bal­lon­künst­lern – wer­ten das Event zusätz­lich auf und schaf­fen abwechs­lungs­rei­che Unter­hal­tung für jede Generation.


Kuli­na­ri­sches Kon­zept: Cate­ring mit System

Ein gelun­ge­nes Fest wird häu­fig an der Qua­li­tät des Essens gemes­sen. Ein pro­fes­sio­nel­les Cate­ring – ob in Form von Food­trucks, BBQ-Sta­tio­nen oder ele­gan­tem Buf­fet – garan­tiert nicht nur geschmack­li­che Viel­falt, son­dern auch orga­ni­sa­to­ri­sche Erleich­te­rung. Ergänzt wird dies durch pas­sen­de Aus­stat­tung wie Geschirr, Glä­ser, Kühl­tech­nik und Ser­vier­sta­tio­nen. Wer alles aus einer Hand mie­tet, kann sich auf einen rei­bungs­lo­sen Ablauf verlassen.


Rain­bow Events: Spe­zia­list für Gar­ten­par­tys und Outdoor-Events

Wer bei der Pla­nung auf einen erfah­re­nen Part­ner set­zen möch­te, fin­det in Rain­bow Events aus Win­scho­ten einen pro­fes­sio­nel­len Dienst­leis­ter für Gar­ten­fes­te jeder Art – ob pri­vat, geschäft­lich oder ver­eins­ba­siert. Das Unter­neh­men bie­tet ein umfang­rei­ches Port­fo­lio, das von Zelt­ver­leih über Cate­ring, Deko­ra­ti­on, Luft­bal­lons, Künst­ler­ver­mitt­lung bis hin zu Hüpf­bur­gen reicht.

Mit Krea­ti­vi­tät, Orga­ni­sa­ti­ons­ta­lent und dem Blick für das gewis­se Extra unter­stützt Rain­bow Events bei der Umset­zung indi­vi­du­el­ler Gar­ten­par­tys – zuver­läs­sig, fle­xi­bel und mit dem nöti­gen Gespür für Stil und Atmosphäre.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen, per­sön­li­che Bera­tung und Miet­an­ge­bo­te sind direkt im Par­ty­shop in Win­scho­ten erhältlich:

📍 Papier­ba­an 2F, 9672 BH Win­scho­ten
📧 info@rainboevents.nl
📞 +31 597 – 67 59 37

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