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Coro­na: neue har­te Maß­nah­men der Bundesregierung

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Die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der fas­sen fol­gen­den Beschluss:

Trotz der Maß­nah­men, die Bund und Län­der vor zwei Wochen ver­ein­bart haben, steigt die Zahl der Infek­tio­nen mit dem Coro­na­vi­rus (SARS-CoV‑2) inzwi­schen in nahe­zu allen Regio­nen Deutsch­lands mit expo­nen­ti­el­ler Dyna­mik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahl­rei­chen Gesund­heits­äm­tern eine voll­stän­di­ge Kon­takt­nach­ver­fol­gung nicht mehr gewähr­leis­tet wer­den kann, was wie­der­um zu einer beschleu­nig­ten Aus­brei­tung des Virus bei­trägt. Aktu­ell ver­dop­peln sich die Infi­zier­ten­zah­len etwa alle sie­ben und die Zahl der Inten­siv­pa­ti­en­ten etwa alle zehn Tage. Nach den Sta­tis­ti­ken des Robert-Koch-Insti­tu­tes sind die Anste­ckungs­um­stän­de im Bun­des­durch­schnitt in mehr als 75% der Fäl­le unklar. Zur Ver­mei­dung einer aku­ten natio­na­len Gesund­heits­not­la­ge ist es des­halb nun erfor­der­lich, durch eine erheb­li­che Redu­zie­rung der Kon­tak­te in der Bevöl­ke­rung ins­ge­samt das Infek­ti­ons­ge­sche­hen auf­zu­hal­ten und die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen wie­der in die nach­ver­folg­ba­re Grö­ßen­ord­nung von unter 50 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner in einer Woche zu sen­ken. Ohne sol­che Beschrän­kun­gen wür­de das wei­te­re expo­nen­ti­el­le Wachs­tum der Infi­zier­ten­zah­len unwei­ger­lich bin­nen weni­ger Wochen zu einer Über­for­de­rung des Gesund­heits­sys­tems füh­ren und die Zahl der schwe­ren Ver­läu­fe und der Todes­fäl­le wür­de erheb­lich anstei­gen. Wesent­lich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagie­ren. Je spä­ter die Infek­ti­ons­dy­na­mik umge­kehrt wird, des­to län­ger bzw. umfas­sen­der sind Beschrän­kun­gen erforderlich.

Bund und Län­der stre­ben an, zügig die Infek­ti­ons­dy­na­mik zu unter­bre­chen, damit einer­seits Schu­len und Kin­der­gär­ten ver­läss­lich geöff­net blei­ben kön­nen und ande­rer­seits in der Weih­nachts­zeit kei­ne weit­rei­chen­den Beschrän­kun­gen im Hin­blick auf per­sön­li­che Kon­tak­te und wirt­schaft­li­che Tätig­keit erfor­der­lich sind. Fami­li­en und Freun­de sol­len sich auch unter Coro­na-Bedin­gun­gen in der Weih­nachts­zeit tref­fen kön­nen. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Früh­jahr, einer gemein­sa­men natio­na­len Anstren­gung des Bun­des und aller Länder.

Bund und Län­dern ist bewusst, dass die Beschrän­kun­gen für die Bevöl­ke­rung eine gro­ße Belas­tung dar­stel­len. Des­halb gebührt der über­wie­gen­den Mehr­heit der Bevöl­ke­rung gro­ßer Dank, die bis­her und auch in Zukunft die­se Maß­nah­men mit Gemein­sinn und Geduld ein­hal­ten und beson­ders den­je­ni­gen, die für die prak­ti­sche Umset­zung der Maß­nah­men sor­gen und natür­lich auch denen, die im Gesund­heits­sys­tem ihren Dienst leisten.

Die Lage ist jetzt wie­der sehr ernst. Vor uns lie­gen vier schwie­ri­ge Win­ter­mo­na­te. Aber Bund und Län­der sehen mit Zuver­sicht in die Zukunft. Die Fort­schrit­te bei der Impf­stoff­ent­wick­lung und die ein­fa­che­re Infek­ti­ons­kon­trol­le im Som­mer geben uns die Hoff­nung, dass Deutsch­land, wenn es gut durch die­sen Win­ter kommt, im nächs­ten Jahr schritt­wei­se die Pan­de­mie über­win­den und sich auch wirt­schaft­lich erho­len kann.

Vor die­sem Hin­ter­grund ver­ein­ba­ren die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der ergän­zend zu ihren bis­he­ri­gen Beschlüssen:

1. Ab dem 2. Novem­ber tre­ten deutsch­land­weit die im Fol­gen­den dar­ge­leg­ten zusätz­li­che Maß­nah­men in Kraft. Die Maß­nah­men wer­den bis Ende Novem­ber befris­tet. Nach Ablauf von zwei Wochen wer­den die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der sich erneut bera­ten und die durch die Maß­nah­men erreich­ten Zie­le beur­tei­len und not­wen­di­ge Anpas­sun­gen vornehmen.

2. Wich­tigs­te Maß­nah­me in der kom­men­den Zeit wird es sein, Abstand zu hal­ten und Kon­tak­te zu ver­rin­gern. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den ange­hal­ten, die Kon­tak­te zu ande­ren Men­schen außer­halb der Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands auf ein abso­lut nöti­ges Mini­mum zu reduzieren.

3. Der Auf­ent­halt in der Öffent­lich­keit ist daher ab sofort nur mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen und eines wei­te­ren Haus­stan­des jedoch in jedem Fal­le maxi­mal mit 10 Per­so­nen gestat­tet. Dies gilt ver­bind­lich und Ver­stö­ße gegen die­se Kon­takt­be­schrän­kun­gen wer­den ent­spre­chend von den Ord­nungs­be­hör­den sank­tio­niert. Dar­über hin­aus­ge­hen­de Grup­pen fei­ern­der Men­schen auf öffent­li­chen Plät­zen, in Woh­nun­gen sowie pri­va­ten Ein­rich­tun­gen sind ange­sichts der erns­ten Lage in unse­rem Land inak­zep­ta­bel. Bund und Län­der wir­ken bei den ver­stärk­ten Kon­trol­len zusammen.

4. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den auf­ge­for­dert, gene­rell auf nicht not­wen­di­ge pri­va­te Rei­sen und Besu­che ‑auch von Ver­wand­ten- zu ver­zich­ten. Das gilt auch im Inland und für über­re­gio­na­le tages­tou­ris­ti­sche Aus­flü­ge. Über­nach­tungs­an­ge­bo­te im Inland wer­den nur noch für not­wen­di­ge und aus­drück­lich nicht tou­ris­ti­sche Zwe­cke zur Ver­fü­gung gestellt.

5. Insti­tu­tio­nen und Ein­rich­tun­gen, die der Frei­zeit­ge­stal­tung zuzu­ord­nen sind, wer­den geschlos­sen. Dazu gehören
a. Thea­ter, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Mes­sen, Kinos, Frei­zeit­parks und Anbie­ter von Freizeitaktivitäten (drin­nen und drau­ßen), Spiel­hal­len, Spiel­ban­ken, Wett­an­nah­me­stel­len und ähnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionsstätten, Bor­del­le und ähnliche Einrichtungen,
d. der Frei­zeit- und Ama­teur­sport­be­trieb mit Aus­nah­me des Indi­vi­du­al­sports allein, zu zweit oder mit dem eig­nen Haus­stand auf und in allen öffentlichen und pri­va­ten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Sau­nen und Thermen,
f. Fit­ness­stu­di­os und ähnliche Einrichtungen.

6. Ver­an­stal­tun­gen, die der Unter­hal­tung die­nen, wer­den unter­sagt. Pro­fi­sport­ver­an­stal­tun­gen kön­nen nur ohne Zuschau­er stattfinden.

7. Gas­tro­no­mie­be­trie­be sowie Bars, Clubs, Dis­ko­the­ken, Knei­pen und ähnliche Ein­rich­tun­gen wer­den geschlos­sen. Davon aus­ge­nom­men ist die Lie­fe­rung und Abho­lung mit­nah­me­fä­hi­ger Spei­sen für den Ver­zehr zu Hau­se sowie der Betrieb von Kantinen.

8. Dienst­leis­tungs­be­trie­be im Bereich der Kör­per­pfle­ge wie Kos­me­tik­stu­di­os, Mas­sa­ge­pra­xen, Tat­too-Stu­di­os und ähn­li­che Betrie­be wer­den geschlos­sen, weil in die­sem Bereich eine kör­per­li­che Nähe unab­ding­bar ist. Medi­zi­nisch not­wen­di­ge Behand­lun­gen, zum Bei­spiel Physio‑, Ergo und Logo­the­ra­pien sowie Podologie/Fußpflege, blei­ben wei­ter mög­lich. Fri­seur­sa­lons blei­ben unter den bestehen­den Auf­la­gen zur Hygie­ne geöffnet.

9. Der Groß- und Ein­zel­han­del bleibt unter Auf­la­gen zur Hygie­ne, zur Steue­rung des Zutritts und zur Ver­mei­dung von War­te­schlan­gen ins­ge­samt geöff­net. Dabei ist sicher­zu­stel­len, dass sich in den Geschäf­ten nicht mehr als ein Kun­de pro 10 qm Ver­kaufs­flä­che aufhält.

10. Schu­len und Kin­der­gär­ten blei­ben offen. Die Län­der ent­schei­den über die erfor­der­li­chen Schutzmaßnahmen.

11. Für die von den tem­po­rä­ren Schlie­ßun­gen erfass­ten Unter­neh­men, Betrie­be, Selb­stän­di­ge, Ver­ei­ne und Ein­rich­tun­gen wird der Bund eine außer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe gewäh­ren, um sie für finan­zi­el­le Aus­fäl­le zu ent­schä­di­gen. Der Erstat­tungs­be­trag beträgt 75% des ent­spre­chen­den Umsat­zes des Vor­jah­res­mo­nats für Unter­neh­men bis 50 Mit­ar­bei­ter, womit die Fix­kos­ten des Unter­neh­mens pau­scha­liert wer­den. Die Pro­zent­sät­ze für grö­ße­re Unter­neh­men wer­den nach Maß­ga­be der Ober­gren­zen der ein­schlä­gi­gen bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben ermit­telt. Die Finanz­hil­fe wird ein Finanz­vo­lu­men von bis zu 10 Mil­li­ar­den haben.

12. Jen­seits der umfas­sen­den tem­po­rä­ren Beschrän­kun­gen füh­ren bereits die bis­he­ri­gen Maß­nah­men dazu, dass eini­ge Wirt­schafts­be­rei­che auch in den kom­men­den Mona­ten erheb­li­che Ein­schrän­kun­gen ihres Geschäfts­be­trie­bes hin­neh­men müs­sen. Des­halb wird der Bund Hilfs­maß­nah­men für Unter­neh­men ver­län­gern und die Kon­di­tio­nen für die haupt­be­trof­fe­nen Wirt­schafts­be­rei­che ver­bes­sern (Über­brü­ckungs­hil­fe III). Dies betrifft zum Bei­spiel den Bereich der Kul­tur- und Ver­an­stal­tungs­wirt­schaft und die Solo­selb­stän­di­gen. Außer­dem wird der KfW-Schnell­kre­dit für Unter­neh­men mit weni­ger als 10 Beschäf­tig­ten geöff­net und angepasst.

13. Auch in der Pan­de­mie wol­len wir in Indus­trie, Hand­werk und Mit­tel­stand siche­res Arbei­ten mög­lichst umfas­send ermög­li­chen. Die Arbeit­ge­ber haben eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung für ihre Mit­ar­bei­ter, um sie vor Infek­tio­nen zu schüt­zen. Infek­ti­ons­ket­ten, die im Betrieb ent­ste­hen, sind schnell zu iden­ti­fi­zie­ren. Des­halb muss jedes Unter­neh­men in Deutsch­land auch auf Grund­la­ge einer ange­pass­ten Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung sowie betrieb­li­chen Pan­de­mie­pla­nung ein Hygie­ne­kon­zept umset­zen und ange­sichts der gestie­ge­nen Infek­ti­ons­zah­len auch noch­mals anpas­sen. Ziel ist u.a. nicht erfor­der­li­che Kon­tak­te in der Beleg­schaft und mit Kun­den zu ver­mei­den, all­ge­mei­ne Hygie­ne­maß­nah­men umzu­set­zen und die Infek­ti­ons­ri­si­ken bei erfor­der­li­chen Kon­tak­ten durch beson­de­re Hygie­ne- und Schutz­maß­nah­men zu mini­mie­ren. Bund und Län­der for­dern die Unter­neh­men ein­dring­lich auf, jetzt wie­der ange­sichts der hohen Infek­ti­ons­zah­len, wo immer dies umsetz­bar ist, Heim­ar­beit oder das mobi­le Arbei­ten zu Hau­se zu ermög­li­chen. Die für den Arbeits­schutz zustän­di­gen Behör­den sowie die Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger bera­ten die Unter­neh­men dabei und füh­ren Kon­trol­len durch.

14. Stei­gen­de Infek­ti­ons­zah­len füh­ren lei­der auch zu einem Anstieg an Infek­tio­nen in medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen und bei vul­ner­ablen Grup­pen. Deren Schutz stellt eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung dar. Des­halb haben die zustän­di­gen Stel­len je nach den loka­len Gege­ben­hei­ten für die Kran­ken­häu­ser, Pfle­ge­hei­me, Senio­ren- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen beson­de­re Schutz­vor­keh­run­gen ergrif­fen. Dabei wird stets berück­sich­tigt, dass die jewei­li­gen Rege­lun­gen nicht zu einer voll­stän­di­gen sozia­len Iso­la­ti­on der Betrof­fe­nen füh­ren dür­fen. Bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len wer­den die­se Maß­nah­men ent­spre­chend ange­passt. Der Bund hat durch die neue Test­ver­ord­nung sicher­ge­stellt, dass die Kos­ten der seit kur­zem ver­füg­ba­ren SARS-CoV2-Schnell­tests für regel­mä­ßi­ge Tes­tun­gen der Bewoh­ner bzw. Pati­en­ten, deren Besu­cher und das Per­so­nal über­nom­men wer­den. Die ver­füg­ba­ren Schnell­tests sol­len jetzt zügig und prio­ri­tär in die­sem Bereich ein­ge­setzt wer­den, um auch bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len einen best­mög­li­chen Schutz zu gewähr­leis­ten und siche­re Kon­tak­te zu ermög­li­chen. Ein­rich­tun­gen der Sozi­al- und Jugend­hil­fe sowie ver­gleich­ba­re Bera­tungs­ein­rich­tun­gen blei­ben geöff­net. Die Kran­ken­häu­ser sol­len wei­ter­hin bei der Bereit­stel­lung von Inten­siv­bet­ten unter­stützt wer­den. Die Gesund­heits­mi­nis­ter von Bund und Län­dern wer­den zeit­nah prak­ti­ka­ble Lösun­gen erar­bei­ten, die auch die Fort­füh­rung finan­zi­el­ler Unter­stüt­zun­gen ent­hal­ten soll. Kran­ken­häu­ser, die auf­grund der Behand­lung von SARS-CoV-2-Pati­en­ten beson­ders belas­tet sind, kön­nen wie in der Pfle­ge­per­so­nal­un­ter­gren­zen-Ver­ord­nung vor­ge­se­hen sank­ti­ons­frei von den Vor­ga­ben abweichen.

15. Bund und Län­der wer­den die Infor­ma­ti­on über die gel­ten­den Coro­na-Maß­nah­men noch ein­mal ver­stär­ken und durch mög­lichst ein­heit­li­che Maß­nah­men die Über­sicht­lich­keit erhö­hen. Sie wer­den jedoch auch die Kon­trol­len zur Ein­hal­tung der Maß­nah­men flä­chen­de­ckend ver­stär­ken und dabei auch mit­tels ver­dachts­un­ab­hän­gi­ger Kon­trol­len, ins­be­son­de­re im grenz­na­hen Bereich, die Ein­hal­tung der Qua­ran­tän­ever­ord­nun­gen überprüfen.

16. Bund und Län­der sind sich dar­über im Kla­ren, dass es sich um sehr ein­schnei­den­de Maß­nah­men han­delt. Aber sie sind not­wen­dig und sie sind mit Blick auf das zu schüt­zen­de Rechts­gut der Gesund­heit der Bevöl­ke­rung und zur Abwen­dung noch umfang­rei­che­rer wirt­schaft­li­cher Schä­den im Fal­le einer unkon­trol­lier­ten pan­de­mi­schen Ent­wick­lung verhältnismäßig.


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Lese­r­ECHO ist ein Fran­chise­sys­tem, wel­ches sich auf das Zusam­men­spiel von tra­di­tio­nel­len und neu­en Medi­en posi­tio­niert hat. Der klas­si­sche Ver­lag wird als Agen­tur geführt. Über ein Bau­kas­ten­sys­tem kön­nen die Kun­den vom Lese­r­ECHO-Ver­lag Mar­ke­ting-Kon­zep­te und Kam­pa­gnen umset­zen und steu­ern. Wir brin­gen über unse­re eige­nen Medi­en nicht nur die Reich­wei­ten mit, son­dern ste­hen mit unse­rem Know-how bei der Umset­zung zur Seite.

Unse­re Fran­chise­neh­mer sprich Agen­tur-Part­ner pro­fi­tie­ren von den vor­han­de­nen Reich­wei­ten, Medi­en und den lang­jäh­ri­gen Erfah­run­gen. Durch den Zusam­men­schluss meh­re­rer Part­ner konn­ten die Druck­kos­ten deut­lich gesenkt und die ste­ti­ge tech­ni­sche Wei­ter­ent­wick­lung vor­an­ge­trie­ben werden.

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Deutsch­land­ti­cket wird teu­rer, mehr Lohn, höhe­re Pau­scha­len: Das ändert sich ab 2026

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Jah­res­wech­sel 2025/2026: Das ändert sich bei Löh­nen, Steu­ern und Verkehr

 

DEUTSCHLAND – Mit dem Jah­res­wech­sel tre­ten zahl­rei­che gesetz­li­che und finan­zi­el­le Neue­run­gen in Kraft, die weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf den All­tag und den Geld­beu­tel der Bür­ger haben. Von spür­ba­ren Lohn­er­hö­hun­gen über steu­er­li­che Ent­las­tun­gen bis hin zu Preis­an­pas­sun­gen im Nah­ver­kehr – wir haben die wich­tigs­ten Punk­te für Sie zusammengefasst.

Min­dest­lohn steigt auf 13,90 Euro

Eine der zen­tra­len Ände­run­gen betrifft Arbeit­neh­mer im Nied­rig­lohn­be­reich: Der gesetz­li­che Min­dest­lohn wird ange­ho­ben und liegt künf­tig bei 13,90 Euro pro Stun­de. Die­se Maß­nah­me soll die Kauf­kraft ange­sichts der Lebens­hal­tungs­kos­ten stär­ken und für eine fai­re­re Ent­loh­nung in vie­len Bran­chen sorgen.

Ent­las­tung für Pend­ler: 38 Cent ab dem ers­ten Kilometer

Gute Nach­rich­ten gibt es für alle Berufs­pend­ler. Die Pend­ler­pau­scha­le wird deut­lich ange­ho­ben und beträgt nun 38 Cent pro Kilo­me­ter. Beson­ders rele­vant: Im Gegen­satz zu frü­he­ren Rege­lun­gen gilt die­ser erhöh­te Satz bereits ab dem ers­ten gefah­re­nen Kilo­me­ter. Damit kön­nen Fahrt­kos­ten bei der Steu­er­erklä­rung künf­tig wesent­lich stär­ker gel­tend gemacht wer­den, was beson­ders für Pend­ler im länd­li­chen Raum eine finan­zi­el­le Erleich­te­rung darstellt.

Deutsch­land­ti­cket: Preis­sprung auf 63 Euro

Nut­zer des öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs müs­sen sich hin­ge­gen auf höhe­re Kos­ten ein­stel­len. Das bun­des­weit gül­ti­ge Deutsch­land­ti­cket ver­teu­ert sich ab dem 1. Janu­ar auf 63,00 Euro im Monat. Trotz der Preis­stei­ge­rung bleibt das Ticket wei­ter­hin die zen­tra­le Flat­rate-Opti­on für Bus und Bahn in ganz Deutschland.

Mehr­wert­steu­er­sen­kung in der Gastronomie

Wer ger­ne aus­wärts isst, darf auf sta­bi­le­re Prei­se hof­fen: Die Mehr­wert­steu­er auf Spei­sen in der Gas­tro­no­mie wird von 19 Pro­zent auf 7 Pro­zent gesenkt. Ziel die­ser poli­ti­schen Ent­schei­dung ist es, die Bran­che nach schwie­ri­gen Jah­ren zu stüt­zen und die Betrie­be in die Lage zu ver­set­zen, die Prei­se für die Gäs­te trotz gestie­ge­ner Ener­gie­kos­ten mode­rat zu halten.

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Böl­ler­ver­bot für den Tier­schutz: Muss die pri­va­te Knal­le­rei enden?

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Töd­li­che Tra­di­ti­on: Das stil­le Ster­ben der Wildvögel

Wäh­rend der Mensch fei­ert, herrscht in der Tier­welt nack­te Panik. Beson­ders Wild­vö­gel wer­den durch das plötz­li­che Pfei­fen der Rake­ten und die lau­ten Knall­ef­fek­te in Todes­angst ver­setzt. In ihrer blin­den Flucht bei Dun­kel­heit ver­lie­ren sie die Ori­en­tie­rung und pral­len mit hoher Geschwin­dig­keit gegen Fens­ter­schei­ben oder Autos.

Vie­le Tie­re ster­ben nicht nur durch direk­te Tref­fer, son­dern erlie­gen dem enor­men phy­si­schen Stress, der ihr Herz-Kreis­lauf-Sys­tem kol­la­bie­ren lässt. Welt­weit ver­lie­ren so jedes Jahr Mil­lio­nen Vögel ihr Leben im Namen einer Tra­di­ti­on – ein hoher Preis für einen kur­zen Moment der Unterhaltung.

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Sil­ves­ter-Debat­te: Deut­scher Tier­schutz­bund for­dert Ende der pri­va­ten Böllerei

BERLIN / REGION – Jedes Jahr zum Jah­res­wech­sel herrscht für Mil­lio­nen von Tie­ren in Deutsch­land der Aus­nah­me­zu­stand. Was für vie­le Men­schen als fest­li­cher Spaß gilt, bedeu­tet für Haus‑, Nutz- und Wild­tie­re Stress, Panik und oft lebens­ge­fähr­li­che Situa­tio­nen. Der Deut­sche Tier­schutz­bund for­dert nun ein kla­res Umden­ken und ein Ende des pri­va­ten Kaufs und Gebrauchs von Pyrotechnik.

Unter­stützt wird dabei die Kam­pa­gne „Böl­ler­ciao“ der Deut­schen Umwelt­hil­fe. Ziel ist es, den pri­va­ten Gebrauch von Spreng­stoff an Sil­ves­ter eben­so zu unter­sa­gen, wie es an den rest­li­chen 364 Tagen im Jahr bereits der Fall ist.

Ein Alp­traum aus Lärm, Geruch und Lichtblitzen

„Tier­freund­li­ches Knal­len gibt es nicht“, betont Tho­mas Schrö­der, Prä­si­dent des Deut­schen Tier­schutz­bun­des. Wäh­rend Men­schen das bun­te Spek­ta­kel genie­ßen, lei­den Tie­re unter ihrem hoch­sen­si­blen Gehör. Die Fol­gen sind fatal:

  • Haus­tie­re: Hun­de und Kat­zen ent­wi­ckeln oft lang­fris­ti­ge Ängs­te oder erlei­den Gehörschäden.

  • Wild­tie­re: Vögel und Igel wer­den mit­ten in der Nacht auf­ge­schreckt. Der enor­me Ener­gie­ver­lust bei der Flucht im kal­ten Win­ter kann für sie töd­lich enden.

  • Nutz­tie­re: Pfer­de, Rin­der und Scha­fe gera­ten in Panik und ver­let­zen sich bei Flucht­ver­su­chen schwer.

Zudem belas­ten gif­ti­ge Rück­stän­de, Schwer­me­tal­le und enor­me Müll­ber­ge die Natur nachhaltig.

Kom­mu­nen in der Pflicht: Schutz­zo­nen gefordert

Solan­ge ein bun­des­wei­tes Ver­bot fehlt, appel­liert der Ver­band an die Kom­mu­nen, zumin­dest Schutz­zo­nen ein­zu­rich­ten. Rund um Tier­hei­me, Zoos, Rei­ter­hö­fe und land­wirt­schaft­li­che Betrie­be soll­te das Abbren­nen von Feu­er­werk strikt unter­sagt wer­den. „Die­ser Spiel­raum muss von den Städ­ten und Gemein­den voll aus­ge­schöpft wer­den“, so Schröder.

Alter­na­ti­ven sind möglich

Dass es auch anders geht, zei­gen ers­te Städ­te mit moder­nen Droh­nen­shows. Die­se bie­ten eine optisch beein­dru­cken­de Alter­na­ti­ve, ohne Tie­re zu ver­ängs­ti­gen, Müll zu pro­du­zie­ren oder eine Ver­let­zungs­ge­fahr für Men­schen darzustellen.

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Hesel: Bes­ser schla­fen trotz Lärm – wie Gehör­schutz Ihre Nacht­ru­he schützt

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End­lich durch­schla­fen – wie der rich­ti­ge Gehör­schutz die Nacht­ru­he rettet

Vie­le Men­schen ken­nen das Pro­blem: Man legt sich ins Bett, doch die Nacht wird von stö­ren­den Geräu­schen beglei­tet – sei es das Schnar­chen des Part­ners, Stra­ßen­lärm oder lau­te Nach­barn. Laut Robert-Koch-Insti­tut lei­det etwa jeder vier­te Erwach­se­ne zeit­wei­se unter Schlaf­stö­run­gen, mehr als jeder zehn­te emp­fin­det sei­nen Schlaf dau­er­haft als nicht erhol­sam. Selbst wenn wir bewusst abschal­ten möch­ten, sind unse­re Ohren stän­dig aktiv und neh­men Geräu­sche wahr, die uns unbe­wusst wachhalten.

Eine wirk­sa­me Lösung für bes­se­ren Schlaf kann geziel­ter Gehör­schutz sein. Die­se spe­zi­el­len Ohr­stöp­sel oder maß­ge­fer­tig­ten Lösun­gen dämp­fen Nacht­lärm zuver­läs­sig und sor­gen dafür, dass das Gehirn zur Ruhe kommt.

Wann Gehör­schutz wirk­lich Sinn macht

Hör­akus­tik­meis­te­rin Kers­tin Wil­ken nennt typi­sche Situa­tio­nen, in denen Gehör­schutz beson­ders hilf­reich ist:

  • Schnar­chen­de Part­ner oder Mitbewohner

  • Leben in lau­ten Stadt­la­gen, zum Bei­spiel Stu­die­ren­de in zen­tra­ler Lage

  • Hotels an stark befah­re­nen Stra­ßen oder mit lau­ten Klimaanlagen

  • Beruf­lich beding­te Auf­ent­hal­te in lär­min­ten­si­ven Umgebungen

Wer regel­mä­ßig in einer sol­chen Umge­bung schläft, kann von pas­sen­dem Gehör­schutz deut­lich profitieren.

Stan­dard­stöp­sel oder indi­vi­du­el­le Lösung?

Ein­fa­che Ohr­stöp­sel aus Dro­ge­rie oder Apo­the­ke dämp­fen Geräu­sche bereits gut. Aller­dings sind sie meist nur 1–2 Mal ver­wend­bar – weder umwelt­freund­lich noch kos­ten­ef­fi­zi­ent. Wer emp­find­li­che Ohren hat oder beson­de­ren Wert auf Kom­fort legt, soll­te über maß­ge­fer­tig­te Gehör­schutz­lö­sun­gen nach­den­ken. Die­se wer­den nach einem Ohr­ab­druck indi­vi­du­ell her­ge­stellt, sit­zen ange­nehm, sind lang­le­big und oft über Jah­re hin­weg nutzbar.

Was kann Gehör­schutz wirk­lich leisten?

Indi­vi­du­ell ange­pass­ter Gehör­schutz eli­mi­niert Geräu­sche nicht voll­stän­dig, redu­ziert sie jedoch deut­lich um 20–30 Dezi­bel. Die­se Lärm­re­duk­ti­on reicht aus, um dem Gehirn Ruhe vor­zu­gau­keln, den Ein­schlaf­pro­zess zu erleich­tern und die nächt­li­che Erho­lung zu ver­bes­sern. Stu­di­en zei­gen: Men­schen, die regel­mä­ßig mit geeig­ne­tem Gehör­schutz schla­fen, wachen erhol­ter auf und füh­len sich tags­über konzentrierter.

Wich­ti­ge Hin­wei­se zur Anwendung

Nicht jeder kann oder soll­te Gehör­schutz ver­wen­den. Bei bestehen­den Ohr­pro­ble­men – wie Ent­zün­dun­gen, Trom­mel­fell­schä­den oder nach Ope­ra­tio­nen – ist vor­he­ri­ge Rück­spra­che mit einem HNO-Arzt unbe­dingt emp­feh­lens­wert. Auch All­er­gien gegen Mate­ria­li­en wie Sili­kon kön­nen eine Nut­zung aus­schlie­ßen. Wer ohne­hin in einer ruhi­gen Umge­bung schläft, soll­te das Gehirn nicht unnö­tig „umtrai­nie­ren“, da sonst die Emp­find­lich­keit gegen­über Lärm stei­gen kann.

Hör­ge­rä­te Hesel — Wil­ken Hörakustik

Auch für Kin­der geeignet

Sili­kon-Gehör­schutz kann auch Kin­dern und Jugend­li­chen hel­fen, ruhi­ger zu schla­fen. Dabei ist jedoch regel­mä­ßi­ge Anpas­sung an das Wachs­tum der Ohren wich­tig. In der Pra­xis schla­fen Kin­der häu­fig ohne­hin bes­ser als Erwach­se­ne, sodass Gehör­schutz vor allem in beson­ders lau­ten Umge­bun­gen sinn­voll ist.

Mehr Ruhe, mehr Erho­lung – die Wahl des pas­sen­den Gehörschutzes

Mit dem rich­ti­gen Gehör­schutz lässt sich die Schlaf­qua­li­tät erheb­lich ver­bes­sern. Ent­schei­dend ist die indi­vi­du­el­le Aus­wahl und Anpas­sung – dafür sind erfah­re­ne Hör­akus­ti­ker die idea­len Ansprech­part­ner. Wer gezielt auf sei­ne Nacht­ru­he ach­tet, kann lang­fris­tig von einem tie­fe­ren, erhol­sa­me­ren Schlaf profitieren.


Kon­takt:
Wil­ken Hör­akus­tik Inh. Kers­tin Wil­ken
Olden­bur­ger Str. 9, 26835 Hesel
Tel.: 04950 7753900
wilken@wilken-hoerakustik.de
www.wilken-hoerakustik.de

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