Allgemein
Diebstähle, Unfallfluchten, Brandalarm und ein Auffahrunfall auf der A31
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 09.12.2025
Diebstahl am Fahrrad++ Diebstahl von Baustelle++ Verkehrsunfallflucht++ Auffahrunfall++ Brand einer Dunstabzugshaube++ Fahrraddiebstahl++ Hausfriedensbruch in Tankstelle
Rhauderfehn — Diebstahl am Fahrrad
In der Zeit zwischen dem 05.12.2025 um 06:30 Uhr und dem 08.12.2025 um 09:55 Uhr kam es in Rhauderfehn, bei einem Fahrradstand einer Schule in der Werfstraße, zu einem Diebstahl. Eine 37-jährige Frau stellte ihr Damenfahrrad (Pedelec) der Marke Gazelle im Fahrradstand der Schule ab. Als sie es wieder abholen wollte, stellte sie fest, dass der Sattel und der Fahrradkorb durch eine bislang unbekannte Täterschaft entwendet worden war. Zudem wurde das Fahrrad beschädigt. Insgesamt entstand ein Schaden im unteren dreistelligen Bereich. Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben oder weitere sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Bunde — Diebstahl von Baustelle
In der Zeit zwischen dem 01.12.2025 gegen 08:00 Uhr und 10:30 Uhr kam es in Bunde, auf einer Baustelle im Heerenweg, zu einem Diebstahl. Die bislang unbekannte Täterschaft verschaffte sich auf unbekannte Art und Weise Zutritt zu einem dortigen Container. Es wurde Diebesgut einer Firma im unteren vierstelligen Wert entwendet. Zudem versuchte die Täterschaft in den abgestellten Bagger der Firma einzudringen. Hierzu wurde eine Scheibe beschädigt. Der Täterschaft gelang es nicht, in den Bagger zu gelangen. Hierbei entstand ein Schaden im unteren vierstelligen Bereich. Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben oder weitere sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Weener — Verkehrsunfallflucht
Am 06.12.2025 kam es in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 20:00 Uhr in Weener, in der Norderstraße, auf einem Parkplatz in Höhe der Hausnummer 71, zu einem Verkehrsunfall. Ein dort geparkter BMW 218i eines 58-jährigen Mannes wurde durch eine bislang unbekannte Person mit ihrem Fahrzeug beschädigt. Anschließend verließ diese Person unerlaubt den Unfallort. Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben oder weitere sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
A31/ Bunde — Auffahrunfall
Am 08.12.2025 gegen 16:15 Uhr kam es auf der A31, in Fahrtrichtung Bottrop, in Höhe des Kilometers 188, zu einem Auffahrunfall. Ein 64-jähriger Fahrer eines Tesla Model Y und eine 68-jähriger Fahrer eines Lkw Renault-Trucks befuhren den Hauptfahrstreifen der A31. Aufgrund der Wetterverhältnisse (starkem Regen) bremste der 64-jährige Fahrer mit seinem Tesla. Dies bemerkte der 68-jährige Lkw-Fahrer zu spät und fuhr auf den Tesla auf. Hierbei entstand ein Sachschaden im fünfstelligen Bereich. Zudem konnte festgestellt werden, dass der 68-jährige Lkw-Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Weener/Diele — Brand einer Dunstabzugshaube
Am 08.12.2025 gegen 09:25 Uhr kam es in Weener, in der Dieler Straße, zu einem Brand. Aus bislang ungeklärter Ursache fing eine Dunstabzugshaube Feuer. Durch die Feuerwehr konnte der Brand gestoppt werden, bevor es auf das Gebäude übergriff. Beide im Haus befindlichen Personen, ein 91-jähriger Mann und eine 85-jährige Frau, konnten unverletzt in Sicherheit gebracht werden.
Emden — Fahrraddiebstahl
Am 07.12.2025 in der Zeit zwischen 02:30 Uhr und 13:30 Uhr kam es in Emden, bei einer Bankfiliale in der Emsmauerstraße, zu einem Fahrraddiebstahl. Durch die bislang unbekannte Täterschaft wurde das dort abgestellte Herrenfahrrad (Pedelec) der Marke Gazelle eines 48-jährigen Mannes entwendet. Es entstand ein Schaden im mittleren vierstelligen Bereich. Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben oder weitere sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Emden — Hausfriedensbruch in Tankstelle
Am 08.12.2025 zwischen 21:40 Uhr und 22:04 Uhr kam es in Emden, in einer Tankstelle in der Neutorstraße, zu einem Ladendiebstahl und anschließendem Hausfriedensbruch. Ein 65-jähriger Mann nahm Diebesgut im unteren zweistelligen Wert aus den Regalen und hielt diese versteckt am Körper. Er verließ die Tankstelle, ohne die Waren zu bezahlen. Aus diesem Grund wurde er der Tankstelle verwiesen. Dennoch suchte er diese erneut auf und belästigte Kunden. Da er ebenfalls einem Platzverweis der Polizeibeamten nicht nachkam, wurde er in Gewahrsam genommen.
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Allgemein
Neue Technik schützt Ledabrücke in Leer vor Überlastung
Hightech-Schutz für die Ledabrücke: Neue Wiege-Systeme kommen Ende Mai
Die Ledabrücke im Zuge der B 70 bei Leer bekommt einen digitalen Schutzschild. Damit das in die Jahre gekommene Bauwerk bis zur Fertigstellung des Neubaus stabil bleibt, rüstet die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Aurich) technisch auf. Das Ziel: Fahrzeugen über 7,5 Tonnen konsequent den Riegel vorzuschieben.
Intelligente Scanner warnen vor der Auffahrt
Das neue Schutzkonzept setzt auf Prävention. Schon bevor schwere Lkw die Brücke erreichen, werden sie von einer modernen Scan-Anlage erfasst. Drei Scanner und Displays – verteilt im Südring, in der Papenburger Straße und in Folmhusen – checken die herannahenden Fahrzeuge. Wer zu schwer ist, erhält direkt einen Hinweis auf dem Display und wird gebeten, die ausgeschilderte Umleitung zu nutzen. So sollen unnötige Belastungen für die Brücke gar nicht erst entstehen.
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„Weigh-in-Motion“: Wiegen während der Fahrt
Unmittelbar vor der Brücke wird es ernst: Eine Gewichtsmessanlage (Weigh-in-Motion) misst das tatsächliche Gewicht sowie die Achslasten, während die Fahrzeuge darüberrollen. Das System arbeitet absolut datenschutzkonform und dient dazu, Verstöße gegen die Gewichtsbeschränkung lückenlos zu erfassen. Diese Daten helfen dabei, über weitere Schutzmaßnahmen für die Brücke zu entscheiden.
Termine und Verkehrsbehinderungen
Für den Einbau der Technik sind im Mai kurzzeitige Einschränkungen und halbseitige Sperrungen erforderlich:
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Nachtarbeiten an der B 70 (nördliche Ledabrücke):
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In den Nächten vom 19. auf den 20. Mai sowie vom 20. auf den 21. Mai.
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Jeweils von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
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Regelung durch eine Ampel.
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Arbeiten am Südring:
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Am 19. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
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Verkehrsführung über eine mobile Absperrtafel (keine Ampel).
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Kreuzungsbereich B 70 / B 438 (Folmhusen):
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Am 20. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
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Regelung durch eine Ampelanlage.
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Direkt nach dem Einbau geht das System in Betrieb, um die Ledabrücke als wichtige Verkehrsader für PKW und leichte Fahrzeuge so lange wie möglich zu erhalten.
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Allgemein
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wichtige Infos im Überblick
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas
Informationsabend in Moormerland: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Fokus
Veranstaltung im Treffpunkt Anleger beleuchtet rechtliche Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge
In Moormerland findet am Mittwoch, 22. April 2026, ein Informationsabend zu zentralen Fragen der persönlichen Vorsorge statt. Unter dem Titel „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht“ laden die Organisatoren in den Treffpunkt Anleger ein. Beginn der Veranstaltung ist um 19.30 Uhr.
Fachreferentinnen aus dem Landkreis Leer
Als Referentinnen sind Insa Elsen und Tanja Wessel von der Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu Gast. Sie informieren über rechtliche Grundlagen und praktische Aspekte der Vorsorge, insbesondere für den Fall, dass Menschen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können.
AnzeigeVorsorgevollmacht als Instrument der Selbstbestimmung
Im Mittelpunkt des Abends steht die Vorsorgevollmacht. Sie ermöglicht es, frühzeitig festzulegen, wer im Ernstfall Entscheidungen in medizinischen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten treffen darf. Damit wird sichergestellt, dass individuelle Wünsche berücksichtigt werden.
Die Referentinnen erläutern, welche Anforderungen an eine solche Vollmacht gestellt werden und welche Handlungsspielräume sich daraus ergeben.
Was geschieht ohne Vollmacht?
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche rechtlichen Regelungen greifen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das Betreuungsrecht und zeigt auf, wie entsprechende Verfahren ablaufen.
Patientenverfügung als ergänzende Regelung
Neben der Vorsorgevollmacht wird auch die Patientenverfügung thematisiert. Sie dient dazu, medizinische Maßnahmen im Voraus festzulegen und den eigenen Willen für bestimmte Behandlungssituationen zu dokumentieren.
Anmeldung bis 20. April erforderlich
Die Veranstaltung findet im Treffpunkt Anleger, Eschenweg 8 in Moormerland, statt. Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens 20. April telefonisch anzumelden. Die Anmeldung ist unter der Rufnummer 04954 — 937 262 möglich.
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1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
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Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
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Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
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Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
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Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
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Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
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Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
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Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
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