Politik
Drittes Entlastungspaket beschlossen — was ist drin?
65-Milliarden-Euro-Paket beschlossen
Das sind die wichtigsten Punkte:
- Strompreisbremse für den Basisverbrauch: Der Grundbedarf an Strom wird gedeckelt.
- Zufallsgewinne von Energieunternehmen werden abgeschöpft. Am besten europäisch, notfalls national. Etwas ähnliches wird für den Wärmesektor angestrebt. Den leistungslosen Übergewinnen geht es an den Kragen!
- 300 Euro Energiepreispauschale jetzt endlich auch für Rentnerinnen und Rentner sowie 200 Euro für Studierende und Fachschüler*innen.
- Einkommensteuer-Entlastung für kleine und mittlere Einkommen.
- Wohngeldreform: Künftig haben zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld, in dem künftig auch Heizkosten berücksichtigt werden. Zudem gibt es kurzfristig einen erneuten Heizkostenzuschuss.
- Verbesserter Schutz für Mieter*innen, die ihre Betriebskosten nicht sofort zahlen können und Verhinderung von Strom- und Gassperren.
- 1,5 Milliarden Euro für eine günstige und bundesweit gültige Nachfolge für das 9‑Euro-Ticket.
- Bessere Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen, die energieintensiv produzieren.
- Wo Gewerkschaften und Arbeitgeber Einmalzahlungen vereinbaren, sind diese bis 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei.
- Das Kindergeld steigt um 18,00 Euro auch der Kinderzuschlag wird erhöht.
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Politik
Nico Bloem: Frontalangriff auf „Lifestyle-Teilzeit“-Debatte
Bloem kritisiert CDU-Vorstöße: „Herber Schlag gegen die Beschäftigten“
WEEENER / HANNOVER – Der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem aus Weener bezieht in der aktuellen Debatte um die Einschränkung der Teilzeitarbeit klar Stellung. In einer scharfen Reaktion auf jüngste Vorschläge aus den Reihen der CDU kritisiert Bloem die Tendenz, Arbeitnehmerrechte systematisch zu schwächen.
Kritik an „Lifestyle“-Vorwürfen
Bloem ordnet die aktuelle Diskussion in eine Reihe von Vorstößen ein, die nach seiner Auffassung den Respekt gegenüber den Arbeitnehmern vermissen lassen. Ob es um die Kritik am Mindestlohn, Forderungen nach längeren Arbeitszeiten oder die Debatte um die telefonische Krankschreibung gehe – die Rhetorik sei besorgniserregend.
Besonders deutlich kritisiert der Abgeordnete die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz und der Vorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann. Den Vorwurf einer sogenannten „Lifestyle-Teilzeit“ bezeichnet Bloem als realitätsfern:
„Wer einen Teilzeitjob hat, hat in der Regel nicht genug Geld, um seinen Lifestyle in der Freizeit zu finanzieren. Wer das meint, kennt die Realität der Arbeitswelt nicht.“
Fokus auf Kinderbetreuung und Pflege statt Einschränkungen
Für Bloem ist Teilzeit kein Luxus, sondern für die meisten Beschäftigten eine Notwendigkeit, um den Alltag zwischen Beruf, Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen zu bewältigen. Eine Einschränkung des Rechts auf Teilzeit würde nach seiner Einschätzung vor allem Frauen treffen und den bestehenden Fachkräftemangel durch einen Rückgang der Beschäftigung weiter verschärfen.
Statt Arbeitnehmerrechte zu beschneiden, fordert der SPD-Politiker Investitionen in die Infrastruktur des Alltags:
-
Bessere Kinderbetreuung
-
Gesteigerte Familienfreundlichkeit
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Stärkung der Pflege
Schulterschluss mit Arbeitnehmern und Unternehmen
Nico Bloem betont, dass die Menschen, die täglich „ackern“, Wertschätzung statt Misstrauen verdient hätten. Er signalisiert Gesprächsbereitschaft, sofern es um die Verbesserung der Vereinbarkeit von Job und Alltag geht. Abschließend unterstreicht er sein Engagement für die Region: „Ich stehe an der Seite aller Beschäftigten und Unternehmen und werde mich weiterhin für sie einsetzen, weil ich sehe, was täglich geleistet wird.“
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Politik
Teilzeit nur noch bei „echtem“ Bedarf? Heftiger Streit um CDU-Vorstoß
Streit um „Lifestyle-Teilzeit“: Minister Philippi kritisiert CDU-Vorstoß scharf
Die Debatte um die Arbeitszeitmodelle in Deutschland verschärft sich. Ein Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) in der CDU, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, sorgt für heftigen Gegenwind aus Niedersachsen. Arbeits- und Gleichstellungsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) bezeichnet das Vorhaben als „absoluten Irrweg“.
In einem Antrag an den CDU-Bundesparteitag fordert die MIT unter dem Schlagwort „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“, den gesetzlichen Anspruch auf reduzierte Arbeitsstunden zu begrenzen. Ziel des Vorstoßes ist es offenbar, dem Arbeitskräftemangel durch eine höhere Vollzeitquote entgegenzuwirken. Doch für den niedersächsischen Arbeitsminister geht diese Rechnung nicht auf.
Realität an der Lebenswirklichkeit vorbei
„Dieser Vorschlag macht mich fassungslos“, erklärt Dr. Andreas Philippi deutlich. Laut dem Minister ignoriere der Begriff der „Lifestyle-Teilzeit“ die tatsächlichen Lebensrealitäten der Beschäftigten. Statistiken würden belegen, dass die Reduzierung der Arbeitszeit in den meisten Fällen nicht dem Freizeitvergnügen diene, sondern notwendig sei, um Beruf und „Care-Arbeit“ – also die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen – zu vereinbaren.
Besonders berufstätige Mütter stünden hier im Fokus. Eine Einschränkung des Rechts auf Teilzeit würde nach Ansicht Philippis vor allem Frauen treffen und sie im Zweifelsfall ganz aus dem Berufsleben drängen, anstatt sie zu mehr Arbeitsstunden zu bewegen.
Gefahr für den Arbeitsmarkt
Auch wirtschaftspolitisch sieht der Minister in dem Unions-Vorstoß eine Gefahr. Während die Wirtschaft händeringend nach Personal sucht, könnte eine solche Maßnahme zu einem Rückgang der Gesamtbeschäftigung führen. Anstatt Rechte zu beschneiden, fordert Philippi Investitionen in die Infrastruktur:
„Es ist politisch vielmehr notwendig, dass wir in die Weiterbildung und Qualifizierung der Beschäftigten investieren und die Rahmenbedingungen für Kinderbetreuung und Pflege verbessern – so kann mehr Vollzeiterwerbstätigkeit gefördert werden.“
Die Debatte zeigt deutlich die gegensätzlichen Positionen: Während Teile der Wirtschaft auf mehr Präsenz setzen wollen, pocht das Arbeitsministerium auf Flexibilität als Grundvoraussetzung für eine moderne Arbeitswelt und die Gleichstellung von Mann und Frau.
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Politik
Offshore-Gewerbesteuer gesichert: Landkreis Leer profitiert von Verordnung
Landesregierung sichert Gewerbesteuer von Offshore-Windparks – auch Landkreis Leer profitiert
Am Montag, 15. Dezember 2025, hat die niedersächsische Landesregierung eine wichtige Änderung der Verordnung über die Erhebung der Gewerbe- und Grundsteuer in gemeindefreien Gebieten beschlossen. Damit werden die Gewerbesteuereinnahmen der Offshore-Windparks vor der niedersächsischen Nordseeküste dauerhaft den Kommunen zugutekommen. Besonders profitieren davon nicht nur die Stadt Wilhelmshaven, sondern über den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) auch andere Regionen wie der Landkreis Leer.
Ab 2026 fließt der wesentliche Teil der Gewerbesteuer aus den Offshore-Windparks zunächst in die Kassen der Stadt Wilhelmshaven. Rund 65 Millionen Euro der Einnahmen werden anschließend über den KFA auf andere niedersächsische Kommunen verteilt. So profitieren auch Kommunen im Binnenland von den Mehreinnahmen, während das Land Niedersachsen und der Bund gemeinsam rund neun Millionen Euro erhalten. Insgesamt verbleiben etwa 36 Millionen Euro im Haushalt von Wilhelmshaven selbst.
Finanzminister Gerald Heere betont: „Wir verhindern, dass viel Geld aus Niedersachsen abfließt und sichern durch diese gut abgewogene Entscheidung Steuereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich dauerhaft für unsere Kommunen ab. Die Landesregierung zeigt damit einmal mehr, dass ihr die Belange der niedersächsischen Kreise, Städte und Gemeinden sehr wichtig sind.“
Hintergrund der Verordnung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 2024. Danach darf die Hebeberechtigung für die Gewerbesteuer für Offshore-Betriebsstätten nur auf eine oder mehrere Gemeinden übertragen werden. Ohne die Änderung hätten die Steuereinnahmen an die Standorte der Betreiber außerhalb Niedersachsens fließen können.
Die Landesregierung plant, die tatsächlichen Auswirkungen auf Wilhelmshaven und die Umverteilung über den KFA regelmäßig zu prüfen. Im kommenden Jahr sollen zudem Gespräche mit betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden stattfinden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Dank der neuen Regelung profitieren somit nicht nur die direkt betroffenen Küstenstädte, sondern auch Kommunen im Binnenland wie der Landkreis Leer, die auf die Mehreinnahmen angewiesen sind, um ihre Infrastruktur und kommunalen Aufgaben zu stärken.
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