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Ehrenamtliche Seniorenbegleitung: Kostenfreie DUO-Qualifizierung startet im September
Gemeinsam statt einsam: DUO-Qualifizierung für ehrenamtliche Seniorenbegleitung startet im September
Ab dem 10. September bieten die VHS Leer und der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer gemeinsam eine kostenfreie Fortbildung zur „DUO-Qualifizierung ehrenamtliche Seniorenbegleitung“ an. Dieses Angebot richtet sich an alle, die Freude am Umgang mit älteren Menschen haben und sich ehrenamtlich engagieren möchten.
Die Schulungen finden an zehn Nachmittagen jeweils montags und dienstags in der VHS Leer, Blinke 61, statt. Wilfried Harms, Leiter des Landkreis-Amtes für Teilhabe und Soziales, betont, dass die Fortbildung für Frauen und Männer aller Altersgruppen geeignet ist, die sich für die Unterstützung älterer Menschen interessieren.
Die ausgebildeten DUO-Seniorenbegleiterinnen und ‑begleiter helfen älteren Menschen im Alltag, begleiten sie zu Arztbesuchen, Behördengängen oder beim Einkaufen und leisten wertvolle gesellschaftliche Beiträge.
Wer Interesse hat, kann sich bei der VHS Leer e.V. an Anne Thiel, Fachbereichsleitung, unter der Telefonnummer 0491 92992–28 oder per E‑Mail an thiel@vhs-leer.de anmelden.
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Entdecken Sie Ihr Handwerk: BauWoLe.de präsentiert die TOP Handwerker aus Ostfriesland und dem Emsland
Wenn es um hochwertige Handwerksarbeit geht, ist Ostfriesland und das Emsland eine wahre Fundgrube für Talente. BauWoLe.de, Ihre zentrale Plattform für Handwerksdienstleistungen, bringt die besten Handwerker der Region direkt zu Ihnen. Egal ob Neubau, Renovierung oder Reparaturen – auf BauWoLe.de finden Sie die richtigen Experten für Ihr Projekt.
Seniorengerechtes Wohnen: Handwerker bauen barrierefrei um
Viele Menschen wünschen sich, auch im Alter in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Oftmals erfordert dies jedoch einige Umbauten, um die Wohnung barrierefrei und altersgerecht zu gestalten. Auf BauWoLe.de finden Sie Handwerker, die sich auf seniorengerechte Umbauten spezialisiert haben und mit Kompetenz und Erfahrung dafür sorgen, dass Ihr Zuhause sicher und komfortabel bleibt.
Warum ein altersgerechter Umbau so wichtig ist
Schwellen, Stufen und enge Türen können im Alter schnell zu unüberwindbaren Hindernissen werden. Eine barrierefreie Gestaltung der Wohnung ermöglicht es Ihnen, sich auch mit körperlichen Einschränkungen frei und sicher zu bewegen.
Maßnahmen für barrierefreies Wohnen: Ein Überblick
- Zugang zum Haus: Ein ebenerdiger und breiter Eingang ohne Hindernisse ist essenziell.
- Eingangsbereich: Schwellenfreie Eingänge mit Rampe oder Hebeplattform machen das Leben leichter.
- Treppen: Für mehrstöckige Häuser sind Treppenlifte oder Aufzüge oft unverzichtbar.
- Bad und Sanitäranlagen: Bodentiefe Duschen, erhöhte WCs und rutschhemmende Fliesen sorgen für Sicherheit.
- Küche: Unterfahrbare Arbeitsplatten und leicht erreichbare Schränke erleichtern die Arbeit in der Küche.
- Schlafzimmer: Ein Bett in optimaler Höhe und gut zugängliche Schränke machen das Aufstehen und Anziehen einfacher.
Finanzierung einer altersgerechten Modernisierung
Die Kosten für einen altersgerechten Umbau können stark variieren, abhängig von den erforderlichen Maßnahmen. Kleine Anpassungen können schon im unteren dreistelligen Bereich beginnen, während umfassendere Umbauten in den vier- bis fünfstelligen Bereich gehen können. BauWoLe.de hilft Ihnen, die besten Handwerker für Ihr Budget zu finden.
Ihr Ansprechpartner für Handwerksleistungen in der Region
Ob es um die Renovierung Ihrer Wohnung, den Bau eines neuen Hauses oder die Anpassung an altersgerechte Bedürfnisse geht – auf BauWoLe.de finden Sie die besten Handwerker aus Ostfriesland und dem Emsland. Vertrauen Sie auf die Erfahrung und das Know-how unserer Experten und machen Sie Ihr Zuhause zu einem Ort, der perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
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Neue Technik schützt Ledabrücke in Leer vor Überlastung
Hightech-Schutz für die Ledabrücke: Neue Wiege-Systeme kommen Ende Mai
Die Ledabrücke im Zuge der B 70 bei Leer bekommt einen digitalen Schutzschild. Damit das in die Jahre gekommene Bauwerk bis zur Fertigstellung des Neubaus stabil bleibt, rüstet die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Aurich) technisch auf. Das Ziel: Fahrzeugen über 7,5 Tonnen konsequent den Riegel vorzuschieben.
Intelligente Scanner warnen vor der Auffahrt
Das neue Schutzkonzept setzt auf Prävention. Schon bevor schwere Lkw die Brücke erreichen, werden sie von einer modernen Scan-Anlage erfasst. Drei Scanner und Displays – verteilt im Südring, in der Papenburger Straße und in Folmhusen – checken die herannahenden Fahrzeuge. Wer zu schwer ist, erhält direkt einen Hinweis auf dem Display und wird gebeten, die ausgeschilderte Umleitung zu nutzen. So sollen unnötige Belastungen für die Brücke gar nicht erst entstehen.
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„Weigh-in-Motion“: Wiegen während der Fahrt
Unmittelbar vor der Brücke wird es ernst: Eine Gewichtsmessanlage (Weigh-in-Motion) misst das tatsächliche Gewicht sowie die Achslasten, während die Fahrzeuge darüberrollen. Das System arbeitet absolut datenschutzkonform und dient dazu, Verstöße gegen die Gewichtsbeschränkung lückenlos zu erfassen. Diese Daten helfen dabei, über weitere Schutzmaßnahmen für die Brücke zu entscheiden.
Termine und Verkehrsbehinderungen
Für den Einbau der Technik sind im Mai kurzzeitige Einschränkungen und halbseitige Sperrungen erforderlich:
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Nachtarbeiten an der B 70 (nördliche Ledabrücke):
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In den Nächten vom 19. auf den 20. Mai sowie vom 20. auf den 21. Mai.
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Jeweils von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
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Regelung durch eine Ampel.
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Arbeiten am Südring:
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Am 19. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
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Verkehrsführung über eine mobile Absperrtafel (keine Ampel).
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Kreuzungsbereich B 70 / B 438 (Folmhusen):
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Am 20. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
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Regelung durch eine Ampelanlage.
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Direkt nach dem Einbau geht das System in Betrieb, um die Ledabrücke als wichtige Verkehrsader für PKW und leichte Fahrzeuge so lange wie möglich zu erhalten.
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wichtige Infos im Überblick
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas
Informationsabend in Moormerland: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Fokus
Veranstaltung im Treffpunkt Anleger beleuchtet rechtliche Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge
In Moormerland findet am Mittwoch, 22. April 2026, ein Informationsabend zu zentralen Fragen der persönlichen Vorsorge statt. Unter dem Titel „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht“ laden die Organisatoren in den Treffpunkt Anleger ein. Beginn der Veranstaltung ist um 19.30 Uhr.
Fachreferentinnen aus dem Landkreis Leer
Als Referentinnen sind Insa Elsen und Tanja Wessel von der Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu Gast. Sie informieren über rechtliche Grundlagen und praktische Aspekte der Vorsorge, insbesondere für den Fall, dass Menschen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können.
AnzeigeVorsorgevollmacht als Instrument der Selbstbestimmung
Im Mittelpunkt des Abends steht die Vorsorgevollmacht. Sie ermöglicht es, frühzeitig festzulegen, wer im Ernstfall Entscheidungen in medizinischen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten treffen darf. Damit wird sichergestellt, dass individuelle Wünsche berücksichtigt werden.
Die Referentinnen erläutern, welche Anforderungen an eine solche Vollmacht gestellt werden und welche Handlungsspielräume sich daraus ergeben.
Was geschieht ohne Vollmacht?
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche rechtlichen Regelungen greifen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das Betreuungsrecht und zeigt auf, wie entsprechende Verfahren ablaufen.
Patientenverfügung als ergänzende Regelung
Neben der Vorsorgevollmacht wird auch die Patientenverfügung thematisiert. Sie dient dazu, medizinische Maßnahmen im Voraus festzulegen und den eigenen Willen für bestimmte Behandlungssituationen zu dokumentieren.
Anmeldung bis 20. April erforderlich
Die Veranstaltung findet im Treffpunkt Anleger, Eschenweg 8 in Moormerland, statt. Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens 20. April telefonisch anzumelden. Die Anmeldung ist unter der Rufnummer 04954 — 937 262 möglich.
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1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
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Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
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Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
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Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
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Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
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Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
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Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
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Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
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