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Ehrenamtliche Seniorenbegleitung: Kostenfreie DUO-Qualifizierung startet im September
Gemeinsam statt einsam: DUO-Qualifizierung für ehrenamtliche Seniorenbegleitung startet im September
Ab dem 10. September bieten die VHS Leer und der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer gemeinsam eine kostenfreie Fortbildung zur „DUO-Qualifizierung ehrenamtliche Seniorenbegleitung“ an. Dieses Angebot richtet sich an alle, die Freude am Umgang mit älteren Menschen haben und sich ehrenamtlich engagieren möchten.
Die Schulungen finden an zehn Nachmittagen jeweils montags und dienstags in der VHS Leer, Blinke 61, statt. Wilfried Harms, Leiter des Landkreis-Amtes für Teilhabe und Soziales, betont, dass die Fortbildung für Frauen und Männer aller Altersgruppen geeignet ist, die sich für die Unterstützung älterer Menschen interessieren.
Die ausgebildeten DUO-Seniorenbegleiterinnen und ‑begleiter helfen älteren Menschen im Alltag, begleiten sie zu Arztbesuchen, Behördengängen oder beim Einkaufen und leisten wertvolle gesellschaftliche Beiträge.
Wer Interesse hat, kann sich bei der VHS Leer e.V. an Anne Thiel, Fachbereichsleitung, unter der Telefonnummer 0491 92992–28 oder per E‑Mail an thiel@vhs-leer.de anmelden.
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Entdecken Sie Ihr Handwerk: BauWoLe.de präsentiert die TOP Handwerker aus Ostfriesland und dem Emsland
Wenn es um hochwertige Handwerksarbeit geht, ist Ostfriesland und das Emsland eine wahre Fundgrube für Talente. BauWoLe.de, Ihre zentrale Plattform für Handwerksdienstleistungen, bringt die besten Handwerker der Region direkt zu Ihnen. Egal ob Neubau, Renovierung oder Reparaturen – auf BauWoLe.de finden Sie die richtigen Experten für Ihr Projekt.
Seniorengerechtes Wohnen: Handwerker bauen barrierefrei um
Viele Menschen wünschen sich, auch im Alter in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Oftmals erfordert dies jedoch einige Umbauten, um die Wohnung barrierefrei und altersgerecht zu gestalten. Auf BauWoLe.de finden Sie Handwerker, die sich auf seniorengerechte Umbauten spezialisiert haben und mit Kompetenz und Erfahrung dafür sorgen, dass Ihr Zuhause sicher und komfortabel bleibt.
Warum ein altersgerechter Umbau so wichtig ist
Schwellen, Stufen und enge Türen können im Alter schnell zu unüberwindbaren Hindernissen werden. Eine barrierefreie Gestaltung der Wohnung ermöglicht es Ihnen, sich auch mit körperlichen Einschränkungen frei und sicher zu bewegen.
Maßnahmen für barrierefreies Wohnen: Ein Überblick
- Zugang zum Haus: Ein ebenerdiger und breiter Eingang ohne Hindernisse ist essenziell.
- Eingangsbereich: Schwellenfreie Eingänge mit Rampe oder Hebeplattform machen das Leben leichter.
- Treppen: Für mehrstöckige Häuser sind Treppenlifte oder Aufzüge oft unverzichtbar.
- Bad und Sanitäranlagen: Bodentiefe Duschen, erhöhte WCs und rutschhemmende Fliesen sorgen für Sicherheit.
- Küche: Unterfahrbare Arbeitsplatten und leicht erreichbare Schränke erleichtern die Arbeit in der Küche.
- Schlafzimmer: Ein Bett in optimaler Höhe und gut zugängliche Schränke machen das Aufstehen und Anziehen einfacher.
Finanzierung einer altersgerechten Modernisierung
Die Kosten für einen altersgerechten Umbau können stark variieren, abhängig von den erforderlichen Maßnahmen. Kleine Anpassungen können schon im unteren dreistelligen Bereich beginnen, während umfassendere Umbauten in den vier- bis fünfstelligen Bereich gehen können. BauWoLe.de hilft Ihnen, die besten Handwerker für Ihr Budget zu finden.
Ihr Ansprechpartner für Handwerksleistungen in der Region
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wichtige Infos im Überblick
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas
Informationsabend in Moormerland: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Fokus
Veranstaltung im Treffpunkt Anleger beleuchtet rechtliche Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge
In Moormerland findet am Mittwoch, 22. April 2026, ein Informationsabend zu zentralen Fragen der persönlichen Vorsorge statt. Unter dem Titel „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht“ laden die Organisatoren in den Treffpunkt Anleger ein. Beginn der Veranstaltung ist um 19.30 Uhr.
Fachreferentinnen aus dem Landkreis Leer
Als Referentinnen sind Insa Elsen und Tanja Wessel von der Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu Gast. Sie informieren über rechtliche Grundlagen und praktische Aspekte der Vorsorge, insbesondere für den Fall, dass Menschen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können.
AnzeigeVorsorgevollmacht als Instrument der Selbstbestimmung
Im Mittelpunkt des Abends steht die Vorsorgevollmacht. Sie ermöglicht es, frühzeitig festzulegen, wer im Ernstfall Entscheidungen in medizinischen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten treffen darf. Damit wird sichergestellt, dass individuelle Wünsche berücksichtigt werden.
Die Referentinnen erläutern, welche Anforderungen an eine solche Vollmacht gestellt werden und welche Handlungsspielräume sich daraus ergeben.
Was geschieht ohne Vollmacht?
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche rechtlichen Regelungen greifen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das Betreuungsrecht und zeigt auf, wie entsprechende Verfahren ablaufen.
Patientenverfügung als ergänzende Regelung
Neben der Vorsorgevollmacht wird auch die Patientenverfügung thematisiert. Sie dient dazu, medizinische Maßnahmen im Voraus festzulegen und den eigenen Willen für bestimmte Behandlungssituationen zu dokumentieren.
Anmeldung bis 20. April erforderlich
Die Veranstaltung findet im Treffpunkt Anleger, Eschenweg 8 in Moormerland, statt. Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens 20. April telefonisch anzumelden. Die Anmeldung ist unter der Rufnummer 04954 — 937 262 möglich.
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1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
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Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
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Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
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Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
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Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
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Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
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Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
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Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
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L 24 in Remels: Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung ab Mitte März
L 24: Fahrbahnsanierung in Remels startet am 13. März
Remels/Landkreis Leer – Autofahrer in Remels müssen sich auf eine kurzzeitige Vollsperrung einstellen: Die Sanierung der Landesstraße 24 (Ostertorstraße) beginnt am Freitag, den 13. März 2026. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hat bereits eine Fachfirma mit der Behebung der gravierenden Frostschäden beauftragt.
Kurzes Zeitfenster für die Bauarbeiten
Nach aktueller Planung starten die Arbeiten am 13. März um 13 Uhr. Ziel ist es, die Strecke zwischen der Kreuzung Raiffeisenstraße / Ostertorstraße und der Einmündung Remelser-Kanal-Weg bereits am Sonntagabend, den 15. März, wieder vollständig für den Verkehr freizugeben. Dieser straffe Zeitplan steht jedoch unter dem Vorbehalt einer stabilen Wetterlage.
Vollsperrung aus Gründen des Arbeitsschutzes
Aufgrund geltender Arbeitsschutzbestimmungen ist eine Durchführung der Sanierung nur unter Vollsperrung möglich. Für Anwohner und den lokalen Verkehr gibt es jedoch wichtige Ausnahmeregelungen:
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Erreichbarkeit: Die Wohngebiete im Umfeld der Baustelle bleiben weiterhin erreichbar.
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Radfahrer und Fußgänger: Diesen Gruppen wird es ermöglicht, den Baustellenbereich während der gesamten Zeit zu passieren.
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Schülerverkehr: Der Schulbusverkehr kann bis Freitagnachmittag planmäßig erfolgen.
Ende der massiven Geschwindigkeitsbegrenzung
Die Sanierung ist eine direkte Reaktion auf den harten Winter, dessen Frost-Tau-Wechsel die Fahrbahn erheblich beschädigt hatten. Seit Mitte Februar gilt dort aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von lediglich 10 km/h. Mit Abschluss der Baumaßnahme am Sonntagabend soll diese Beschränkung aufgehoben und das reguläre Tempo von 50 km/h wieder zugelassen werden.
Beitragsbild: Symbolfoto ( KI )
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