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Eigentümerversammlung: Was müssen Wohnungseigentümer beachten?

Foto: “Haus Emsblick” aus Leer — Mit über 88 Wohneinheiten gehört das “Haus Emsblick” zu den größten Wohnungseigentümergemeinschaften im Landkreis Leer.
Eigentümerversammlung: Was müssen Wohnungseigentümer beachten?
- Die Ladungsfrist zur Eigentümerversammlung beträgt drei Wochen, wobei die Einladung neben den Kontaktdaten der Eigentümer, des Verwalters sowie der Wohnungseigentümergemeinschaft auch die Veranstaltungsdetails sowie die Tagesordnung beinhalten muss
- Meist wird die Eigentümerversammlung vom WEG-Verwalter abgehalten, der die Anwesenheit der Eigentümer prüft und durch die Tagesordnung führt
- Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, sobald ein stimmberechtigter Wohnungseigentümer anwesend ist, dabei wird zumeist via Kopfprinzip abgestimmt
- Der WEG-Verwalter muss alle Beschlüsse binnen drei Wochen protokollieren und allen Eigentümern Einsicht gewähren
Laut Wohnungseigentumsgesetz ist die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eines Mehrparteienhauses dazu verpflichtet, mindestens einmal pro Jahr eine sogenannte Eigentümerversammlung abzuhalten. Ziel der Zusammenkunft aller Eigentümer ist es, Entscheidungen bezüglich des Gemeinschaftseigentums zu treffen und etwaige Probleme anzusprechen. Dabei gibt es einige Punkte, die Eigentümer für einen ordnungsgemäßen Ablauf beachten müssen. Die Experten der VON POLL HAUSVERWALTUNG erklären, welchen Regularien eine Eigentümerversammlung unterliegt und warum es ratsam ist, einen professionellen WEG-Verwalter, der für das gemeinschaftliche Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig ist, zu beauftragen.
„Die Eigentümerversammlung ist ein Zusammentreffen für Wohnungseigentümer. Hier werden wichtige Beschlüsse gefasst, die das gemeinschaftlich genutzte Wohneigentum betreffen. Das reicht von organisatorischen und finanziellen Themen bis hin zur Planung baulicher Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen“, weiß Daniel Ritter, geschäftsführender Gesellschafter bei VON POLL IMMOBILIEN. Er fügt hinzu: „Eine ordnungsgemäße Eigentümerversammlung unterliegt einem vorgeschriebenen Ablauf. Werden bestimmte Punkte nicht eingehalten, kann es passieren, dass Beschlüsse nicht gültig sind. Daher empfiehlt es sich, einen erfahrenen WEG-Verwalter mit der Organisation und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung zu betrauen, um einen reibungslosen Ablauf für alle Eigentümer zu gewährleisten.“
Ordnungsgemäße Ladung
Bereits die Einberufung der Eigentümerversammlung bietet einige Fallstricke, die es zu beachten gilt. Seit Inkrafttreten der WEG-Reform am 1. Dezember 2020 beträgt die Ladungsfrist für eine ordnungsgemäße Ladung zur Eigentümerversammlung drei Wochen. Lediglich in dringenden Fällen – wie beispielsweise akuten Schäden am Wohneigentum durch einen Wasserrohrbruch – kann eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden, die von der dreiwöchigen Ladungsfrist abweicht. Ob die Einladung dabei per Briefzustellung oder via E‑Mail erfolgt, spielt keine Rolle. In jedem Fall muss das Einladungsschreiben jedoch folgende Punkte beinhalten: Name und Anschrift von Eigentümer und Verwalter, Bezeichnung der Wohnungseigentümergemeinschaft inklusive Anschrift sowie Details zu Ort, Datum und Zeit der Eigentümerversammlung. Außerdem muss die aktuelle Tagesordnung beiliegen, denn Eigentümer können nur für die Punkte rechtskräftige Beschlüsse fassen, die in der Tagesordnung festgeschrieben sind.
Ablauf der Eigentümerversammlung
„In den meisten Fällen entscheiden sich Wohnungseigentümergemeinschaften dazu, einen WEG-Verwalter einzuberufen, der sich um die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums kümmert. Gründe dafür sind die Vielzahl an Aufgaben und der nicht zu unterschätzende Zeitaufwand, der damit einhergeht“, erläutert VON POLL IMMOBILIEN Experte Ritter. Und weiter: „Der WEG-Verwalter ist neben der ganzjährigen Betreuung der Immobilie auch für die Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung verantwortlich. Er hält den Vorsitz und ist zuständig für den Ablauf und die Leitung der Versammlung gemäß Geschäftsordnung.“ Zu Beginn der Eigentümerversammlung stellt der Verwalter die Anwesenheit aller stimmberechtigten Eigentümer und potenzieller Vertreter fest. Denn sind Eigentümer an einer Teilnahme verhindert, können sie per entsprechender Vollmacht eine Vertretung bestimmen, die sie während ihrer Abwesenheit vertritt.
Nach der offiziellen Begrüßung werden die offenen Punkte laut Tagesordnung besprochen. Zu den gängigen Tagesordnungspunkten gehören unter anderem die Jahresabrechnung des Hausgeldes, die Aufstellung des Wirtschaftsplans für das kommende Jahr, die Instandhaltungsrücklage inklusive anstehender Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen sowie Beschlüsse zu Sonderumlagen. Aber auch die Bestellung und Abberufung des WEG-Verwalters sind fester Bestandteil der Eigentümerversammlung, ebenso wie die Wahl eines Verwaltungsbeirates oder die Änderung der Hausordnung.
Beschlussfähigkeit und Stimmrecht
Die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung ist essenziell, damit die getroffenen Beschlüsse am Ende auch rechtskräftig sind. Im Zuge der WEG-Reform wurden auch hier Änderungen umgesetzt. Vor der Neuerung war es vorgeschrieben, dass mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile durch die anwesenden Eigentümer repräsentiert sein muss, sofern nicht anders vereinbart. Seit Änderung des Wohneigentumsgesetzes ist dies nun nicht mehr gegeben. Die Eigentümerversammlung ist also unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer beschlussfähig – die Anwesenheit eines stimmberechtigten Wohnungseigentümers genügt.
Ist die Beschlussfähigkeit gegeben, kann über die Tagesordnungspunkte abgestimmt werden. Dabei richtet sich das Stimmverfahren in den meisten Fällen nach dem sogenannten Kopfprinzip. Das bedeutet, jeder Wohnungseigentümer hat – ungeachtet der Anzahl oder Größe seiner Wohnungen im Mehrparteienhaus – eine Stimme zur Verfügung. Zwei weitere gängige Stimmverfahren sind das Objekt- und Wertprinzip. Erstes besagt, dass sich die Stimmanzahl nach der Menge der Wohnungen im Objekt richtet. Zweites regelt die Anzahl der Stimmen nach den Miteigentumsanteilen des Eigentümers – also der Summe an Wohnungen im Gebäude und deren Fläche.
Protokolle
Der WEG-Verwalter hat zudem die Aufgabe, sämtliche Diskussionspunkte und Beschlüsse, die während der Versammlung getroffen werden, in Form eines Protokolls festzuhalten. Das Protokoll muss im Anschluss an die Eigentümerversammlung binnen einer dreiwöchigen Frist erstellt und unterzeichnet werden. Alle Wohnungseigentümer haben per Gesetz das Recht, die Protokolle einzusehen. Sofern in der Gemeinschaftsordnung eine Pflicht zum Versenden des Protokolls festgehalten ist, muss der Verwalter dieses innerhalb der dreiwöchigen Frist an die Eigentümer versenden. Das Protokoll ist nicht nur wichtig, wenn es darum geht, alle bei der Versammlung getroffenen Beschlüsse nachzuvollziehen. Es dient auch als Grundlage, um etwaige Entscheidungen im Nachgang anzufechten. Hierfür gilt eine vierwöchige Frist.
„Außerdem bieten die Eigentümerprotokolle einen wichtigen Anhaltspunkt beim Immobilienkauf. Kaufinteressenten sollten sich vor dem Kauf einer Eigentumswohnung unbedingt die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlung vom zuständigen WEG-Verwalter aushändigen lassen. Damit können sie sich einen guten Überblick über potenziell anstehende Sanierungsmaßnahmen und damit verbundene Kosten sowie Entscheidungen zu Rücklagen und Hausgeld, aber auch zu noch ungelösten Angelegenheiten verschaffen.“
Wer als Eigentümer an der Verwaltung seiner Immobilie interessiert ist oder als Lizenzpartner der VON POLL HAUSVERWALTUNG aktiv werden möchte, erhält weitere Informationen unter 069 – 26 91 57–310, per E‑Mail an info@von-poll-hausverwaltung.com oder auf der Website www.von-poll-hausverwaltung.com.
Über von Poll Immobilien GmbH
Die von Poll Immobilien GmbH ( www.von-poll.com) hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Vermittlung von wertbeständigen Immobilien in bevorzugten Wohn- und Geschäftslagen. Geschäftsführende Gesellschafter sind Daniel Ritter und Sassan Hilgendorf. Zur Geschäftsleitung zählen Beata von Poll, Eva Neumann-Catanzaro, Tommas Kaplan, Dirk Dosch und Wolfram Gast. Mit mehr als 350 Shops und über 1.500 Kollegen ist VON POLL IMMOBILIEN, wozu auch die Sparten VON POLL COMMERCIAL, VON POLL REAL ESTATE sowie VON POLL FINANCE gehören, in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Spanien, Portugal, Ungarn, Italien, den Niederlanden, Frankreich und Luxemburg vertreten und damit eines der größten Maklerunternehmen Europas. Der Capital Makler-Kompass zeichnete VON POLL IMMOBILIEN im Oktoberheft 2022 erneut mit Bestnoten aus.
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Digitale Gesundheitsversorgung in Ostfriesland: Klinikum Leer startet Patientenportal

Mit dem neuen digitalen Patientenportal ermöglicht das Klinikum Leer eine moderne und nutzerfreundliche Möglichkeit zur Terminvereinbarung in der Inneren Medizin. Patientinnen und Patienten können ab sofort ambulante Termine online anfragen, Dokumente vorab hochladen und Profile für Angehörige verwalten – komfortabel, schnell und kostenlos. Im Laufe des Jahres wird das Portal auf weitere Fachbereiche ausgeweitet. Ein wichtiger Schritt in Richtung digitaler Service für die Region Ostfriesland.
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Klinikum Leer startet digitales Patientenportal – Termine jetzt online anfragen
Leer/Ostfriesland, 18. Mai 2025 – Das Klinikum Leer geht einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Gesundheitsversorgung: Seit wenigen Tagen ist das neue digitale Patientenportal online. Den Anfang macht die Klinik für Innere Medizin und Gastroenterologie, bei der nun ambulante Termine bequem online angefragt werden können.
Patientinnen und Patienten haben über das Portal die Möglichkeit, Sprechstunden-Termine im MVZ Innere Medizin oder in der Klinikambulanz anzufragen. Nach der Anfrage erfolgt eine Bestätigung per E‑Mail, ob der gewünschte Termin vergeben werden kann. Damit wird der Zugang zur medizinischen Versorgung einfacher und zeitgemäßer gestaltet.
Praktische Funktionen für Patienten
Das neue Portal bietet neben der Terminvergabe weitere nützliche Funktionen. So können bereits vorab wichtige Dokumente wie Überweisungen oder Vorbefunde hochgeladen werden – das spart Zeit vor Ort. Zudem lassen sich sogenannte Unterprofile für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige anlegen, um auch deren Termine digital zu verwalten.
Der Zugang zum Patientenportal erfolgt über die Website des Klinikums Leer oder direkt über den Link:
🌐 https://mein.klinikum-leer.de
Für die erste Nutzung ist lediglich eine einmalige Registrierung mit E‑Mail-Adresse erforderlich. Die Nutzung des Portals ist komplett kostenlos.
Weitere Abteilungen folgen
Wie das Klinikum Leer mitteilt, soll das digitale Angebot im Laufe des Jahres schrittweise auf weitere Fachbereiche ausgeweitet werden. Zusätzlich sind neue Funktionen geplant, die den Service für Patienten weiter verbessern sollen.
Mit dem Start des Patientenportals setzt das Klinikum ein klares Zeichen für eine moderne, patientenorientierte und digitale Gesundheitsversorgung in der Region Ostfriesland.
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Hundehaftpflichtversicherung in Niedersachsen – Pflicht, Leistungen und Strafen für Hundehalter

Hundehaftpflichtversicherung in Ostfriesland – Ihr Schutz in Leer und Umgebung
Wer in der Stadt Leer oder Ostfriesland mit seinem Hund unterwegs ist, weiß: Auch der liebste Vierbeiner kann mal für einen Schaden sorgen. Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit reicht – und schon ist ein Fahrradfahrer gestürzt oder ein Gartenzaun beschädigt. Genau hier greift die Hundehaftpflichtversicherung.
Die Allianz Hundehaftpflichtversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz bei Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihren Hund verursacht werden. Ob beim Spaziergang, im Urlaub oder auf dem Hundeplatz – mit einer Versicherungssumme von bis zu 100 Millionen Euro sind Sie auf der sicheren Seite.
Warum eine Hundehaftpflichtversicherung in Leer wichtig ist:
In Niedersachsen besteht eine gesetzliche Pflicht zur Hundehaftpflicht – unabhängig von Rasse oder Größe. Wer in Leer oder Ostfriesland einen Hund hält, muss eine entsprechende Versicherung nachweisen können. Die Allianz bietet hier einen zuverlässigen und leistungsstarken Schutz.
Das leistet die Allianz Hundehaftpflichtversicherung:
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Schutz bei Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
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Absicherung bei Mietsachschäden, z. B. in Mietwohnungen oder Ferienunterkünften
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Kostenübernahme bei ungewolltem Deckakt
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Forderungsausfalldeckung, wenn Sie durch einen nicht versicherten Hund geschädigt werden
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Bergungskosten, z. B. bei Rettung Ihres Hundes durch Feuerwehr oder Polizei
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Mitversicherung von Hundesittern, Gassigängern oder Freunden
Individuelle Beratung in Leer:
Ihre Ansprechpartnerin vor Ort ist Heidi Noormann, Allianz-Agentur in der Blinke 32, 26789 Leer. Sie berät Sie persönlich und stellt sicher, dass Ihre Hundehaftpflichtversicherung optimal zu Ihrem Alltag in Ostfriesland passt.
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Hundehaftpflichtversicherung in Niedersachsen – Das sollten Hundehalter in Leer und Ostfriesland wissen
In Niedersachsen – und damit auch in der Stadt Leer und ganz Ostfriesland – gilt: Eine Hundehaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund zu versichern – mit einer Ausnahme: Welpen unter sechs Monaten.
✅ Versicherungspflicht für Hunde in Niedersachsen
Alle Hundehalter müssen für ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Pflicht gilt unabhängig von Rasse oder Größe des Tieres. Nur Hunde unter sechs Monaten sind von der Versicherungspflicht befreit.
💶 Mindestversicherungssumme gesetzlich geregelt
Die Versicherung muss bestimmte Mindestdeckungssummen erfüllen:
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500.000 € für Personenschäden
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250.000 € für Sachschäden
Diese Beträge sichern Sie als Halter ab, wenn Ihr Hund Dritten Schaden zufügt – etwa durch einen Biss, einen Unfall oder das Zerstören fremden Eigentums.
⚠️ Was passiert ohne Hundehaftpflicht?
Wer seinen Hund nicht versichert, riskiert hohe Geldstrafen. Die Bußgelder können in Niedersachsen bis zu 10.000 Euro betragen. Es lohnt sich also nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch finanziell, dieser Pflicht nachzukommen.
📌 Zusatzinfos für Hundehalter in Leer und Umgebung:
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Hundesteuer: Zusätzlich zur Versicherung wird eine Hundesteuer erhoben. Die Höhe richtet sich nach Gemeinde, Anzahl der Hunde und ggf. Einstufung als „gefährlicher Hund“.
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Besondere Regelungen: In Niedersachsen gelten darüber hinaus spezielle Vorschriften für das Halten von Hunden, z. B. Leinenpflicht oder Sachkundenachweise bei bestimmten Hunderassen.
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