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Ems­land Ost­fries­land: Mäh­ro­bo­ter kau­fen: Das idea­le Weih­nachts­ge­schenk für Eltern und Großeltern

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„Mäh­ro­bo­ter: Das idea­le Weih­nachts­ge­schenk für Eltern und Großeltern“

Weih­nach­ten ist die Zeit des Gebens und des Schen­kens, und die Suche nach dem per­fek­ten Geschenk für Eltern und Groß­el­tern kann eine Her­aus­for­de­rung sein. Wie wäre es die­ses Jahr mit etwas Beson­de­rem, das nicht nur den All­tag, son­dern auch für dau­er­haf­te Freu­de sorgt? Ein Mäh­ro­bo­ter könn­te das idea­le Geschenk für Ihre Eltern und Groß­el­tern sein – eine inno­va­ti­ve Lösung, die Gar­ten­ar­beit ver­ein­facht und das Leben im Frei­en ange­neh­mer macht.

  1. Ent­las­tung im Gar­ten: Ihre Eltern und Groß­el­tern haben jah­re­lang ihren Gar­ten gepflegt, aber das Mähen des Rasens kann anstren­gend und zeit­auf­wän­dig sein. Mit einem Mäh­ro­bo­ter kön­nen Sie die­se Auf­ga­be schnell voll­stän­dig auto­ma­ti­sie­ren und müs­sen sich nicht mehr um die Rasen­pfle­ge küm­mern. Das schafft Zeit und Ener­gie für ande­re Aktivitäten.

  2. Sicher­heit und Kom­fort: Ein Mäh­ro­bo­ter ist so kon­zi­piert, dass er sicher und zuver­läs­sig arbei­tet. Er besei­tigt Hin­der­nis­se und sorgt für ein gleich­mä­ßi­ges Schnitt­bild. Dies ist beson­ders wich­tig, da älte­re Men­schen oft Pro­ble­me mit der kör­per­li­chen Anstren­gung beim Rasen­mä­hen haben. Mit einem Mäh­ro­bo­ter kön­nen sie sich auf ihre Sicher­heit und Bequem­lich­keit verlassen.

  3. Gepfleg­ter Rasen das gan­ze Jahr über: Ein Mäh­ro­bo­ter mäht den Rasen regel­mä­ßig, was zu einem gepfleg­ten und gesun­den Rasen führt. Dies ist nicht nur im Som­mer wich­tig, son­dern auch im Win­ter, wenn ein grü­ner Rasen ein­la­dend wirkt und eine ange­neh­me Aus­sicht bietet.

  4. Umwelt­freund­lich­keit: Moder­ne Mäh­ro­bo­ter wer­den in der Regel elek­trisch betrie­ben und haben einen gerin­gen Ener­gie­ver­brauch. Im Ver­gleich zu Ben­zin­mä­hern sind sie umwelt­freund­li­cher und erzeu­gen weni­ger Lärm und Luft­ver­schmut­zung. Das ist gut für die Natur und die Nachbarschaft.

  5. Ein­fa­che Bedie­nung: Die meis­ten Mäh­ro­bo­ter kön­nen über eine Smart­phone-App gesteu­ert wer­den, was die Bedie­nung beson­ders benut­zer­freund­lich macht. Ihre Eltern und Groß­el­tern kön­nen den Mäh­ro­bo­ter von über­all im Gar­ten oder Haus aus steu­ern und Zeit­plä­ne festlegen.

  6. Ver­schie­de­ne Model­le und Preis­klas­sen: Es gibt Mäh­ro­bo­ter in ver­schie­de­nen Preis­klas­sen und mit ver­schie­de­nen Funk­tio­nen, sodass Sie ein Modell fin­den kön­nen, das zu Ihrem Bud­get passt.

Ein Mäh­ro­bo­ter ist nicht nur ein prak­ti­sches Geschenk, son­dern auch eine lie­be­vol­le Ges­te, die zeigt, dass Sie sich um das Wohl­be­fin­den Ihrer Eltern und Gro­ßen sor­gen. Es wird ihnen das gan­ze Jahr über Freu­de berei­ten und ihre Gar­ten­ar­beit erleich­tern, wäh­rend sie mehr Zeit mit der Fami­lie und ihren Hob­bys ver­brin­gen kön­nen. Die­ses Weih­nach­ten, schen­ken Sie Freu­de und Ent­las­tung mit einem Mäh­ro­bo­ter – ein Geschenk, das Ihre Lie­ben schät­zen werden.


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Mäh­ro­bo­ter Ems­land Ostfriesland 

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Erfah­re­ne Lehr­kräf­te im Fokus: Kul­tus­mi­nis­te­rin infor­miert über Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten

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Erfah­re­ne Lehr­kräf­te im Fokus: Kul­tus­mi­nis­te­rin infor­miert über Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten

Kul­tus­mi­nis­te­rin Julia Wil­lie Ham­burg hat sich in einem per­sön­li­chen Schrei­ben an Lehr­kräf­te gewandt, die kurz vor dem wohl­ver­dien­ten Ruhe­stand ste­hen. In die­sem Schrei­ben dan­ken sie den Päd­ago­gen herz­lich für ihre lang­jäh­ri­ge Hin­ga­be im nie­der­säch­si­schen Schul­dienst und infor­mier­ten sie gleich­zei­tig über viel­ver­spre­chen­de Mög­lich­kei­ten einer Weiterbeschäftigung.

Die gestie­ge­nen Her­aus­for­de­run­gen im Bil­dungs­sys­tem, bedingt durch den Krieg in der Ukrai­ne, ver­stärk­te Migra­ti­on sowie die seit 2014 anstei­gen­de Gebur­ten­ra­te, füh­ren zu einem deut­li­chen Anstieg der Schü­ler­zah­len an nie­der­säch­si­schen Schu­len. Ins­be­son­de­re in den MINT-Fächern, Musik und Kunst sowie an nicht­gym­na­sia­len Schul­for­men besteht ein hoher Bedarf an qua­li­fi­zier­ten Lehr­kräf­ten, der der­zeit durch Neu­ein­stel­lun­gen allein nicht gedeckt wer­den kann.

Kul­tus­mi­nis­te­rin Ham­burg setzt dabei auf den umfang­rei­chen Erfah­rungs­schatz der bal­di­gen Pen­sio­nä­rin­nen und Pen­sio­nä­re. Sowohl ver­be­am­te­te als auch tarif­be­schäf­tig­te Lehr­kräf­te haben die Mög­lich­keit, unmit­tel­bar nach dem Aus­schei­den aus dem nach Tarif befris­te­ten Dienst wei­ter­be­schäf­tigt zu wer­den. Alter­na­tiv kön­nen Beam­tin­nen und Beam­te den Ruhe­stand frei­wil­lig hin­aus­zö­gern, indem sie einen Antrag stel­len, der bis spä­tes­tens zum Ende des vor­an­ge­hen­den Schul­halb­jah­res ein­ge­reicht wer­den muss. Vor­aus­ge­setzt, es bestehen kei­ne dienst­li­chen Inter­es­sen dage­gen, ermög­licht die­se Opti­on eine Ver­schie­bung des Ruhe­stands um bis zu drei Jah­re. Dar­über hin­aus besteht die Mög­lich­keit, einen bereits gestell­ten Antrag auf Ver­set­zung in den Ruhe­stand zurück­zu­zie­hen, solan­ge die Ver­fü­gung noch nicht gestellt wur­de, wodurch das Beam­ten­ver­hält­nis bis zur Errei­chung der Alters­gren­ze fort­ge­setzt wird.

Die­se Maß­nah­men unter­strei­chen das Stre­ben der Minis­te­rin, die wert­vol­le Exper­ti­se erfah­re­ner Lehr­kräf­te zu nut­zen, um den gestie­ge­nen Bil­dungs­an­for­de­run­gen gerecht zu wer­den. Der Appell an die Päd­ago­gen, ihre Erfah­rung wei­ter­hin im Dienst der Bil­dung zu stel­len, mar­kiert einen wich­ti­gen Schritt in Rich­tung einer nach­hal­ti­gen Siche­rung der Unter­richts­qua­li­tät in Niedersachsen.


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Nach­hil­fe in Leer Ost­fries­land und in War­singsfehn / Moormerland 

Bil­dungs­chan­cen heu­te und mor­gen: Schul­fit setzt auf indi­vi­du­el­le Nach­hil­fe und ganz­heit­li­che Lernangebote

Bil­dung ist der Schlüs­sel zum per­sön­li­chen Erfolg und zur gesell­schaft­li­chen Teil­ha­be. In einer Welt, die sich stän­dig wei­ter­ent­wi­ckelt, ist lebens­lan­ges Ler­nen ent­schei­dend. Schul­fit, ein Bil­dungs­un­ter­neh­men mit über 35 Jah­ren Erfah­rung, setzt sich aktiv dafür ein, Schü­ler, Jugend­li­che und Erwach­se­ne im Land­kreis Leer, Moorm­er­land, Aurich und Emden zu för­dern und ihre Chan­cen in der Schu­le, auf dem Arbeits­markt und im Leben zu verbessern.

Qua­li­tät, Erfah­rung und Erfolg

Schul­fit zeich­net sich durch einen ganz­heit­li­chen Ansatz aus. Das Unter­neh­men bie­tet nicht nur Nach­hil­fe, son­dern auch Coa­ching und Kur­se der Erwach­se­nen­bil­dung an. Dabei ste­hen nicht nur fach­li­che Kennt­nis­se im Fokus, son­dern auch die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se und Poten­zia­le der Ler­nen­den. Qua­li­fi­zier­te Lehr­kräf­te beglei­ten die Schü­le­rin­nen und Schü­ler auf ihrem Bil­dungs­weg, nicht nur fach­lich, son­dern auch menschlich.

Die lang­jäh­ri­ge Erfah­rung von Schul­fit spricht für sich. Seit über 35 Jah­ren enga­giert sich das Unter­neh­men erfolg­reich für die Bil­dung sei­ner Schü­le­rin­nen und Schü­ler. Die­se Erfah­rung fließt in die Gestal­tung effek­ti­ver Lehr­me­tho­den ein, die sich an aktu­el­len päd­ago­gi­schen Stan­dards ori­en­tie­ren. Die kon­ti­nu­ier­li­che Anpas­sung an neue Ent­wick­lun­gen im Bil­dungs­be­reich ermög­licht es Schul­fit, stets auf dem neu­es­ten Stand zu blei­ben und die Qua­li­tät der ange­bo­te­nen Bil­dungs­maß­nah­men zu gewährleisten.

TÜV-Zer­ti­fi­kat „Qua­li­täts­stan­dards Nachhilfe“

Die Qua­li­tät der Bil­dungs­an­ge­bo­te von Schul­fit wird nicht nur durch lang­jäh­ri­ge Erfah­rung sicher­ge­stellt, son­dern auch durch das TÜV-Zer­ti­fi­kat „Qua­li­täts­stan­dards Nach­hil­fe“. Die­ses Zer­ti­fi­kat belegt, dass Schul­fit höchs­te Stan­dards in der Nach­hil­fe setzt. Die Lehr­kräf­te bie­ten Unter­richt auf höchs­tem Niveau und för­dern nicht nur fach­li­che Kom­pe­ten­zen, son­dern auch die per­sön­li­che Ent­wick­lung der Schü­le­rin­nen und Schüler.

Indi­vi­du­el­le För­de­rung für jedes Lernenden

Schul­fit ver­folgt den Ansatz, jedes Ler­nen indi­vi­du­ell zu för­dern. Die Bedürf­nis­se und Stär­ken jedes Ein­zel­nen ste­hen im Mit­tel­punkt der päd­ago­gi­schen Arbeit. Die­ser per­so­na­li­sier­te Ansatz ermög­licht es, auf unter­schied­li­che Lern­sti­le und Geschwin­dig­kei­ten ein­zu­stei­gen, um opti­ma­le Lern­erfol­ge zu erzielen.

Blick in die Zukunft

Bil­dung ist ein kon­ti­nu­ier­li­cher Pro­zess, der Lebens­lang anhält. Schul­fit sieht sich nicht nur als Beglei­ter wäh­rend der Schul­zeit, son­dern auch als Part­ner für lebens­lan­ges Ler­nen. Die ange­bo­te­nen Kur­se der Erwach­se­nen­bil­dung rich­ten sich an alle aus, die ihre Kennt­nis­se erwei­tern und ihre beruf­li­chen Chan­cen ver­bes­sern möchten.

Mit einem kla­ren Fokus auf Qua­li­tät, indi­vi­du­el­le För­de­rung und ganz­heit­li­che Ent­wick­lung setzt Schul­fit auf die Bil­dungs­chan­cen von heu­te und mor­gen. Die nach­hal­ti­ge Wir­kung ihrer Bil­dungs­an­ge­bo­te spie­gelt sich nicht nur in schu­li­schen Erfol­gen, son­dern auch in einer posi­ti­ven Ent­wick­lung auf dem Arbeits­markt und im per­sön­li­chen Leben der Ler­nen­den wider. Schul­fit bleibt somit ein wich­ti­ger Akteur in der Bil­dungs­land­schaft, der die Zukunft sei­ner Schü­le­rin­nen und Schü­ler aktiv mitgestaltet.


Coa­ching im Schul­fit: Ori­en­tie­rung für Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne in Leer und Umgebung

Nach­hil­fe in Leer Ost­fries­land / Haus­auf­ga­ben­be­treu­ung Stadt Leer

Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne ste­hen in einer ent­schei­den­den Pha­se ihres Lebens, geprägt von Ver­än­de­run­gen und Her­aus­for­de­run­gen. Puber­tät, schu­li­sche Anfor­de­run­gen, die Vor­be­rei­tung auf Aus­bil­dung oder Stu­di­um – der Über­gang in die Erwach­se­nen­welt wird nicht sel­ten von Unsi­cher­hei­ten beglei­tet. In die­ser wich­ti­gen Lebens­pha­se bie­tet Schul­fit ein spe­zia­li­sier­tes Coa­ching, das sich an die­je­ni­gen rich­tet, die ihre eige­nen Poten­zia­le erken­nen und ihre per­sön­li­che Ent­wick­lung inten­siv för­dern möch­ten. Ins­be­son­de­re in den Stadt­tei­len Leer Bin­gum, Loga, Log­abir­um, Heis­fel­de und Nüt­ter­moor ist das Coa­ching-Ange­bot von Schul­fit prä­sent und unter­stützt Jugend­li­che auf ihrem Weg.

Indi­vi­du­el­le Unter­stüt­zung in her­aus­for­dern­den Zeiten

Das Coa­ching im Schul­fit geht über her­kömm­li­che Nach­hil­fe hin­aus und kon­zen­triert sich auf die indi­vi­du­el­le Ent­wick­lung der Jugend­li­chen und jun­gen Erwach­se­nen. Es dient als Ori­en­tie­rungs­hil­fe in einer Zeit, in der vie­le wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen getrof­fen wer­den müs­sen. Dabei wer­den nicht nur schu­li­sche The­men, son­dern auch per­sön­li­che Zie­le und Her­aus­for­de­run­gen berücksichtigt.

Poten­zia­le erken­nen und fördern

Das Coa­ching bei Schul­fit setzt dar­auf, die indi­vi­du­el­len Poten­zia­le der Jugend­li­chen zu erken­nen und gezielt zu för­dern. Dies geschieht in enger Zusam­men­ar­beit mit qua­li­fi­zier­ten Coa­ches, die nicht nur fach­lich ver­siert sind, son­dern auch ein Gespür für die Bedürf­nis­se der jun­gen Men­schen haben. Durch geziel­te Gesprä­che, Men­to­ring und unter­stüt­zen­de Maß­nah­men wer­den die Jugend­li­chen dazu ermu­tigt, ihre eige­nen Stär­ken zu ent­de­cken und weiterzuentwickeln.

Unter­stüt­zung in den Stadt­tei­len Leer Bin­gum, Loga, Log­abir­um, Heis­fel­de und Nüttermoor

Schul­fit ist in den Stadt­tei­len Leer Bin­gum, Loga, Log­abir­um, Heis­fel­de und Nüt­ter­moor prä­sent und bie­tet damit eine loka­le Anlauf­stel­le für Coa­ching und Unter­stüt­zung. Die Nähe zu den Schu­len und dem Lebens­um­feld der Jugend­li­chen ermög­licht eine effek­ti­ve Zusam­men­ar­beit, die auf Ver­trau­en und indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen basiert.

Vor­be­rei­tung auf die Zukunft

Das Coa­ching im Schul­fit ist nicht nur dar­auf aus­ge­rich­tet, aktu­el­le Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, son­dern legt auch den Fokus auf die Zukunft. Es unter­stützt die Jugend­li­chen dabei, kla­re Zie­le zu set­zen und sich auf ihre wei­te­ren Schrit­te vor­zu­be­rei­ten, sei es im Rah­men einer Aus­bil­dung oder eines Studiums.

Fazit: Per­sön­li­che Ent­wick­lung im Fokus

In einer Zeit des Umbruchs und der Ver­än­de­run­gen bie­tet das Coa­ching im Schul­fit eine wert­vol­le Unter­stüt­zung für Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne. Durch indi­vi­du­el­le För­de­rung und geziel­te Ori­en­tie­rungs­hil­fen trägt es dazu bei, dass die­se Pha­se nicht nur erfolg­reich, son­dern auch per­sön­lich berei­chernd gestal­tet wird. Schul­fit steht somit nicht nur für schu­li­sche Hil­fe, son­dern auch für eine umfas­sen­de Beglei­tung auf dem Weg zur per­sön­li­chen Ent­fal­tung und beruf­li­chen Perspektive.

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Nie­der­sach­sen setzt auf grü­ne Dienst­we­ge: Steu­er­li­che Anrei­ze für Dienst­fahr­rä­der für Beam­tin­nen und Beam­te sowie Rich­te­rin­nen und Richter

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Fahr­rad­test­stre­cke bei Zwei­rad Hack­mann in Dör­pen: Erle­ben Sie den Fahr­spaß, bevor Sie sich entscheiden!

Nach­hal­ti­ge Mobi­li­tät im Fokus – Steu­er­li­che För­de­rung von Dienst­fahr­rä­dern für Beam­tin­nen und Beam­te sowie Rich­te­rin­nen und Richter

Das Fahr­rad gewinnt zuneh­mend an Bedeu­tung als umwelt­freund­li­ches Fort­be­we­gungs­mit­tel im All­tag vie­ler Men­schen. Die­se Ent­wick­lung, die nicht nur gesund­heit­li­che, son­dern auch ver­kehrs- und umwelt­po­li­ti­sche Vor­tei­le mit sich bringt, wird nun auch von der Lan­des­re­gie­rung in Nie­der­sach­sen aktiv unter­stützt. Der Aus­bau der kli­ma­neu­tra­len Mobi­li­tät steht im Mit­tel­punkt einer neu­en steu­er­li­chen För­de­rung von Dienst­fahr­rä­dern für Beam­tin­nen und Beam­te sowie Rich­te­rin­nen und Richter.

Die Ein­füh­rung des Dienst­rad­lea­sings ist ein bedeu­ten­des Anlie­gen der Lan­des­re­gie­rung, die damit als moder­ner Arbeit­ge­ber die Nut­zung des Fahr­rads als Fort­be­we­gungs­mit­tel durch sei­ne Beschäf­tig­ten för­dert. Am 8. Novem­ber 2023 hat der Nie­der­säch­si­sche Land­tag mit den Stim­men der Frak­tio­nen der SPD und Bündnis90/Die Grü­nen eine Rege­lung zur Ent­gelt­um­wand­lung für das Dienst­fahr­rad-Lea­sing im Nie­der­säch­si­schen Besol­dungs­ge­setz (NBesG) beschlos­sen, wie den Druck­sa­chen 19/2231 und 19/2755 des Nie­der­säch­si­schen Land­tags zu ent­neh­men ist.

Künf­tig kön­nen Beam­tin­nen und Beam­te sowie Rich­te­rin­nen und Rich­ter an einer Ent­gelt­um­wand­lung basie­ren­den Fahr­rad­lea­sing­mo­del­len teil­neh­men. Das Land Nie­der­sach­sen oder der kom­mu­na­le Dienst­herr kann mit einem Fahr­rad­an­bie­ter einen Ver­trag über ein Lea­sing­mo­dell abschlie­ßen. Beam­tin­nen und Beam­te sowie Rich­te­rin­nen und Rich­ter kön­nen dann ver­trags­kon­for­me Dienst­rä­der bezie­hen, die auch pri­vat genutzt wer­den dür­fen. Die Lea­sing­ra­te wird direkt von der Besol­dung ein­be­hal­ten und unter­liegt nicht der Ein­kom­men­steu­er. Eine sol­che Ent­gelt­um­wand­lung war bis­her nach gel­ten­dem Recht nicht möglich.

Die prak­ti­sche Umset­zung des Dienst­rad­lea­sings erfor­dert nach dem Inkraft­tre­ten der gesetz­li­chen Rege­lung jedoch einen sorg­fäl­ti­gen Vor­lauf, unter ande­rem durch die Aus­schrei­bung des Lea­sing­part­ners, wie das Nie­der­säch­si­sche Minis­te­ri­um für Wirt­schaft, Ver­kehr, Bau­en und Digi­ta­li­sie­rung betont.

Es bleibt zu erwäh­nen, dass für die Tarif­be­schäf­tig­ten des Lan­des noch kei­ne ver­gleich­ba­re Mög­lich­keit besteht, da es der­zeit kei­ne tarif­ver­trag­li­che Rege­lung zur Ent­gelt­um­wand­lung für Fahr­rad­lea­sing­zwe­cke gibt. Die Ein­füh­rung eines sol­chen Lea­sing­mo­dells für Tarif­ver­trä­ge wird im Rah­men der aktu­el­len Tarif­ver­hand­lun­gen zwi­schen den Tarif­par­tei­en dis­ku­tiert wer­den müssen.


 

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Alles über Bike-Lea­sing: Dienst­rad-Trend bei Zwei­rad Hack­mann in Dörpen

In der heu­ti­gen Zeit gewinnt das Bike-Lea­sing immer mehr an Bedeu­tung, und Zwei­rad Hack­mann in Dör­pen ist ganz vor­ne mit dabei. Die Vor­tei­le des Lea­sings von Fahr­rä­dern oder E‑Bikes sind viel­fäl­tig – von der För­de­rung der Gesund­heit bis zur Scho­nung der Umwelt und erheb­li­chen Kos­ten­ein­spa­run­gen. Da Fahr­rä­der, E‑Bikes und Dienst­wa­gen steu­er­lich gleich­ge­stellt sind, erfreut sich das Dienst­rad-Lea­sing zuneh­men­der Beliebtheit.

Seit 2020 müs­sen Ange­stell­te den geld­wer­ten Vor­teil für die pri­va­te Nut­zung ihres Lea­sing-Bikes nur noch mit 0,25 % der unver­bind­li­chen Preis­emp­feh­lung (UVP) ver­steu­ern. Egal, ob man Arbeit­ge­ber, Arbeit­neh­mer oder Selbstständiger/r ist – Bike-Lea­sing lohnt sich für jede/n. Hier sind die vier Schrit­te zum Fahr­rad-Lea­sing beim Online-Händ­ler Zwei­rad Hackmann:

1. Fahr­rad aus­su­chen: Wäh­len Sie Ihr Wunsch­fahr­rad aus, legen Sie es in den Waren­korb und bestel­len Sie es mit der Bezahl­art „Bike-Lea­sing“.

2. Anfra­ge stel­len: Nach der Bestel­lung erhältst du ein kur­zes Antrags­for­mu­lar per E‑Mail, das du aus­fül­len musst.

3. Anfra­ge frei­ge­ben: Zwei­rad Hack­mann stellt den Antrag bei der ent­spre­chen­den Lea­sing­ge­sell­schaft, erstellt ein indi­vi­du­el­les Ange­bot und lei­tet die Frei­ga­be­an­fra­ge weiter.

4. Abho­len: Nach Frei­ga­be durch die Lea­sing­ge­sell­schaft erfolgt die Abrech­nung zwi­schen die­sem und dem Arbeit­ge­ber. Das Fahr­rad wird an die ange­ge­be­ne Lie­fer­adres­se gelie­fert oder kann vor Ort abge­holt werden.

Die Vor­tei­le des Bike-Lea­sings erstre­cken sich über Arbeit­ge­ber, Arbeit­neh­mer und Selbst­stän­di­ge. Von Trek­king­rä­dern über City­bikes bis hin zu E‑Bikes oder S‑Pedelecs – die Aus­wahl des Dienst­ra­des ist viel­fäl­tig. Die monat­li­che Rate wird vom Brut­to­ge­halt abge­zo­gen, und das Busi­ness­bike darf auch pri­vat genutzt wer­den. Der finan­zi­el­le Vor­teil gegen­über dem Pri­vat­kauf macht das Dienst­rad-Lea­sing attrak­tiv. Ein Arbeit­neh­mer kann dabei bis zu 40 % der Anschaf­fungs­kos­ten spa­ren, wäh­rend Arbeit­ge­ber durch die Redu­zie­rung von Sozi­al­ab­ga­ben attrak­ti­ver werden.

Auch für Selbst­stän­di­ge, Gewer­be­trei­ben­de und Frei­be­ruf­ler bie­tet das Bike-Lea­sing kla­re Vor­tei­le. Nied­ri­ge Lea­sing-Raten sor­gen für über­schau­ba­re Kos­ten, die monat­li­che Lea­sing­ra­te kann steu­er­lich als Betriebs­aus­ga­be gel­tend gemacht werden.

Seit 2021 bie­ten auch Kom­mu­nal­ver­wal­tun­gen und öffent­li­che Betrie­be ihren Beschäf­tig­ten das E‑Bike-Lea­sing per Gehalts­um­wand­lung an, wodurch das Bike-Lea­sing auch im öffent­li­chen Dienst immer belieb­ter wird.

Für alle Fra­gen und Bera­tung steht die Ser­vice-Hot­line von Zwei­rad Hack­mann unter ✆ 04963 — 905630 zur Ver­fü­gung. Besucht den Laden unter der Adres­se Ost­eck 3, 26892 Dör­pen, von Mon­tag bis Frei­tag von 09:00 bis 18:00 Uhr und Sams­tag von 10:00 bis 18:00 Uhr. Jeden Sonn­tag gibt es von 13:00 bis 17:00 Uhr einen Schau­tag (Kein Verkauf/Keine Beratung).

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Bür­ger­geld für Selbst­stän­di­ge: Die finan­zi­el­le Absi­che­rung für den Schritt in die Selbstständigkeit

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Ein­stiegs­geld für die Selbst­stän­dig­keit: Finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für Ihren Start

Bür­ger­geld für Selbst­stän­di­ge: Die finan­zi­el­le Absi­che­rung für den Schritt in die Selbstständigkeit
 
In Deutsch­land ver­fol­gen vie­le Men­schen den Traum der Selbst­stän­dig­keit, aber oft schre­cken die damit ver­bun­de­nen Risi­ken ab. Eine Opti­on, den Schritt in die Selbst­stän­dig­keit zu wagen und gleich­zei­tig Risi­ken wie die Absi­che­rung in der Kran­ken­kas­se aus­zu­schlie­ßen, ist die Nut­zung des Bür­ger­gelds. In die­sem Blog­bei­trag erfah­ren Sie, wie Selbst­stän­di­ge das Bür­ger­geld nut­zen kön­nen und wel­che Vor­aus­set­zun­gen dafür gelten.
 

Die Vor­aus­set­zun­gen für Bürgergeld

Bevor Selbst­stän­di­ge sich mit dem Bür­ger­geld absi­chern, ist es wich­tig, die grund­le­gen­den Vor­aus­set­zun­gen zu ver­ste­hen. Bür­ger­geld ist eine Sozi­al­leis­tung, die bestimm­te Kri­te­ri­en erfül­len muss. Sie kön­nen Bür­ger­geld erhal­ten, wenn Sie:
 
1. Min­des­tens 15 Jah­re alt sind und die Alters­gren­ze für Ihre Ren­te noch nicht erreicht haben.
 
2. In Deutsch­land woh­nen und Ihren Lebens­mit­tel­punkt hier haben.
 
3. Min­des­tens 3 Stun­den pro Tag arbei­ten können.
 
4. Hil­fe­be­dürf­tig sind, was bedeu­tet, dass das Ein­kom­men Ihrer Bedarfs­ge­mein­schaft unter dem Exis­tenz­mi­ni­mum liegt und Sie den Lebens­un­ter­halt nicht aus eige­nen Mit­teln bestrei­ten können.
 
5. Erwerbs­fä­hig sind, sodass kei­ne Krank­heit oder Behin­de­rung Sie dar­an hin­dert, eine Arbeit aufzunehmen.
 
Auch wenn Sie nicht erwerbs­fä­hig sind, kön­nen Sie Bür­ger­geld erhal­ten, wenn Sie mit einer erwerbs­fä­hi­gen und leis­tungs­be­rech­tig­ten Per­son in einer Bedarfs­ge­mein­schaft leben.
 

Antrag­stel­lung

Der ers­te Schritt, um Bür­ger­geld als Selbst­stän­di­ger zu bean­tra­gen, besteht dar­in, sich an Ihr zustän­di­ges Job­cen­ter zu wen­den. Dort erhal­ten Sie Infor­ma­tio­nen dar­über, wie Sie den Antrag stel­len und wel­che Unter­la­gen erfor­der­lich sind. Wei­te­re Details zur Antrag­stel­lung und den erfor­der­li­chen Anla­gen fin­den Sie auf der Web­sei­te Ihres Jobcenters.
 

Ein­kom­men und Vermögen

Es ist ent­schei­dend zu ver­ste­hen, dass Bür­ger­geld nur an hil­fe­be­dürf­ti­ge Per­so­nen gezahlt wird. Das bedeu­tet, dass Sie zuerst Ihre eige­nen Mit­tel ein­set­zen müs­sen, bevor Sie finan­zi­el­le Unter­stüt­zung erhal­ten. Dabei müs­sen Sie Ihr Ein­kom­men und Ver­mö­gen berücksichtigen.
 
Ein­kom­men: Ein­kom­men umfasst sämt­li­che Geld­zu­flüs­se, die Sie erhal­ten, dar­un­ter Ein­nah­men aus nicht­selbst­stän­di­ger und selbst­stän­di­ger Tätig­keit, Ent­gel­ter­satz­leis­tun­gen wie Arbeits­lo­sen­geld, Eltern­geld oder Kran­ken­geld, Ein­nah­men aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung, Unter­halts­leis­tun­gen, Kin­der­geld, Ren­ten, Kapi­tal- und Zins­er­trä­ge, Steu­er­erstat­tun­gen, Abfin­dun­gen, Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe, Aus­bil­dungs­geld, BAföG und mehr. Ihr Job­cen­ter berück­sich­tigt Frei­be­trä­ge und Aus­ga­ben, wenn es Ihr Ein­kom­men prüft.
 
Ver­mö­gen: Ver­mö­gen bezieht sich auf alles, was Sie besit­zen und in Geld bewer­tet wer­den kann, wie Bar­geld, Spar­gut­ha­ben, Spar­brie­fe, Wert­pa­pie­re, Sach­wer­te wie Fahr­zeu­ge oder Schmuck, Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­run­gen, Haus- und Grund­ei­gen­tum sowie Eigen­tums­woh­nun­gen. Ihr Job­cen­ter berück­sich­tigt Ihr eige­nes ver­wert­ba­res Ver­mö­gen und das Ver­mö­gen Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
 
Im ers­ten Jahr Ihres Bür­ger­geld­be­zugs wird das Ver­mö­gen nur berück­sich­tigt, wenn es erheb­lich ist, was als Karenz­zeit bezeich­net wird. Ver­mö­gen gilt als erheb­lich, wenn bestimm­te Beträ­ge über­schrit­ten wer­den: 40.000 Euro für die ers­te leis­tungs­be­rech­tig­te Per­son in der Bedarfs­ge­mein­schaft und 15.000 Euro für jede wei­te­re Per­son in der Bedarfs­ge­mein­schaft. Nach Ablauf der Karenz­zeit steht ein Frei­be­trag von 15.000 Euro pro Per­son in der Bedarfs­ge­mein­schaft zur Verfügung.
 
Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Ein­kom­men und Ver­mö­gen, ins­be­son­de­re zu Frei­be­trä­gen, kön­nen Sie das Merk­blatt Bür­ger­geld, Kapi­tel 9, am Ende der Sei­te herunterladen.
 

Arbeit und Bürgergeld

Eine der häu­figs­ten Fra­gen von Selbst­stän­di­gen, die Bür­ger­geld bezie­hen, betrifft die Aus­wir­kun­gen von Arbeit und Ein­kom­men. Wenn Sie als Selbst­stän­di­ger Ein­kom­men erzie­len, wird die­ses Ein­kom­men nach Abzug von Frei­be­trä­gen auf Ihr Bür­ger­geld ange­rech­net. Ihr Job­cen­ter legt bei­spiels­wei­se Frei­be­trä­ge fest, die nicht ange­rech­net wer­den. Mit stei­gen­dem Ein­kom­men stei­gen auch Ihre per­sön­li­chen Frei­be­trä­ge, sodass Sie am Ende mehr Geld zur Ver­fü­gung haben als ohne das Ein­kom­men aus Erwerbstätigkeit.
 

Die Dau­er des Bürgergeldbezugs

Nor­ma­ler­wei­se erhal­ten Sie Bür­ger­geld für 12 Mona­te. Unter bestimm­ten Umstän­den wird Bür­ger­geld nur für 6 Mona­te gewährt, z.B. wenn Ihr Ein­kom­men schwankt, Sie selbst­stän­dig tätig sind oder die Kos­ten für Ihre Unter­kunft und Hei­zung unan­ge­mes­sen hoch sind. Nach Ablauf des Bewil­li­gungs­zeit­raums prüft das Job­cen­ter, ob Sie wei­ter­hin anspruchs­be­rech­tigt sind, und Sie müs­sen einen Wei­ter­be­wil­li­gungs­an­trag stellen.
 

Die Aus­zah­lung des Bürgergelds

In der Regel wird Ihr Bür­ger­geld am ers­ten Werk­tag eines Monats für die­sen Monat auf das von Ihnen ange­ge­be­ne Bank­kon­to über­wie­sen. Sie müs­sen nicht selbst Kon­to­in­ha­ber sein.
 

Bera­tung und Unterstützung

Ihr Job­cen­ter steht Ihnen zur Ver­fü­gung, um Sie zu bera­ten und Fra­gen zu Ihrem Antrag und Bescheid zu klä­ren. Ver­ein­ba­ren Sie einen Ter­min, wenn Sie Fra­gen zum Antrag haben, den Grund für die Ableh­nung Ihres Antrags nicht ver­ste­hen, weni­ger Geld erhal­ten, als Sie erwar­tet haben, oder den Inhalt des Bescheids genau­er erläu­tert haben möch­ten. Die Bera­tung kann Ihnen dabei hel­fen, die Anfor­de­run­gen, Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­re­ge­lun­gen sowie den Antrags­pro­zess bes­ser zu ver­ste­hen und Ihren Weg zur Selbst­stän­dig­keit erfolg­reich zu gestalten.
 
 
 
 

Ein­stiegs­geld für die Selbst­stän­dig­keit: Finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für Ihren Start

 
Wenn Sie den Schritt in die Selbst­stän­dig­keit wagen, kann das Ein­stiegs­geld in bestimm­ten Fäl­len eine wert­vol­le Hil­fe sein. Eine Selbst­stän­dig­keit bie­tet die Mög­lich­keit, die Arbeits­lo­sig­keit zu been­den, aber gera­de in der Anfangs­pha­se feh­len oft aus­rei­chen­de Ein­nah­men. Wenn Sie bereits Bür­ger­geld bezie­hen, kön­nen wir Ihnen unter bestimm­ten Bedin­gun­gen Ein­stiegs­geld gewäh­ren, um Ihnen finan­zi­el­le Fle­xi­bi­li­tät zu bie­ten, bis Ihr Unter­neh­men auf eige­nen Bei­nen steht.
 

Vor­aus­set­zun­gen für das Einstiegsgeld

Um Ein­stiegs­geld für Ihre Selbst­stän­dig­keit zu erhal­ten, müs­sen fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein:
 
1. Sie bezie­hen bereits Bürgergeld.
 
2. Sie haben sich bis­her nicht haupt­be­ruf­lich selbst­stän­dig gemacht.
 
3. Ihre Selbst­stän­dig­keit wird haupt­be­ruf­lich aus­ge­übt, und Sie arbei­ten min­des­tens 15 Stun­den pro Woche in Ihrer selbst­stän­di­gen Tätigkeit.
 
4. Sie ver­fü­gen über die per­sön­li­che Eig­nung, um Ihre geplan­te Selbst­stän­dig­keit erfolg­reich auszuüben.
 
5. Es bestehen gute Aus­sich­ten, dass Sie in Zukunft nicht mehr auf Bür­ger­geld ange­wie­sen sein wer­den, dank Ihrer Existenzgründung.
 
Wich­tig zu beach­ten: Die Ent­schei­dung, ob Sie die genann­ten Vor­aus­set­zun­gen erfül­len, obliegt Ihrer Inte­gra­ti­ons­fach­kraft im Job­cen­ter. Ein recht­li­cher Anspruch auf Ein­stiegs­geld besteht nicht.
 

Höhe und Dau­er des Einstiegsgelds

Zu Beginn Ihrer Selbst­stän­dig­keit legt Ihre Inte­gra­ti­ons­fach­kraft des Job­cen­ters die Höhe des Ein­stiegs­gel­des fest. Es kann auch fest­ge­legt wer­den, ob sich der För­der­be­trag im Lau­fe der Zeit ändert. In den ers­ten Mona­ten erhal­ten Sie unter Umstän­den mehr Ein­stiegs­geld als zum Ende des Förderzeitraums.
 
Die maxi­ma­le Dau­er des Ein­stiegs­gelds beträgt 24 Mona­te. Es wird Ihnen monat­lich und ohne Abzü­ge aus­ge­zahlt. Das Ein­stiegs­geld wird nicht auf Ihr Bür­ger­geld angerechnet.
 
Die kon­kre­te Höhe und Dau­er Ihres Ein­stiegs­gel­des hän­gen unter ande­rem von Ihren per­sön­li­chen Lebens­um­stän­den ab. Dabei berück­sich­ti­gen wir Fak­to­ren wie Ihren Fami­li­en­stand, die Dau­er Ihrer Arbeits­lo­sig­keit und Ihre zukünf­ti­gen Job­aus­sich­ten. Sie haben jedoch kei­nen recht­li­chen Anspruch auf eine bestimm­te Dau­er oder einen bestimm­ten Betrag.

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Start in die Selbst­stän­dig­keit als Medi­en­be­ra­ter und Social Media Mana­ger ( m/w/d )

Viel­fäl­ti­ge Medi­en und offe­ne Kooperationen

Der Weg in die Selbst­stän­dig­keit kann eine auf­re­gen­de und viel­ver­spre­chen­de Rei­se sein, ins­be­son­de­re wenn Sie im Bereich Medi­en­be­ra­tung und Social Media Manage­ment tätig wer­den möch­ten. Der Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet Ihnen eine span­nen­de Part­ner­schaft, die Ihnen dabei hel­fen kann, Ihren Traum von der Selbst­stän­dig­keit zu ver­wirk­li­chen. Mit einer brei­ten Palet­te an Medi­en­pro­duk­ten, dar­un­ter Zei­tun­gen, Online-Por­ta­le, The­men- und Nach­rich­ten­por­ta­le, sozia­le Medi­en und diver­se Druckerzeug­nis­se wie Jah­res­ka­len­der und Fly­er, sind wir offen für Koope­ra­tio­nen und ste­hen Exis­tenz­grün­dern mit offe­nen Armen entgegen.

Mar­ke­ting­kam­pa­gnen und Partnerschaften

Unse­re Part­ner­schaft ermög­licht es Ihnen, Mar­ke­ting­kam­pa­gnen für spe­zi­fi­sche Bran­chen oder Wer­be­ge­mein­schaf­ten umzu­set­zen. Wir suchen enga­gier­te Medi­en­be­ra­ter, unab­hän­gig davon, ob Sie bereits Erfah­rung in der Bran­che haben oder als Quer­ein­stei­ger durch­star­ten möch­ten. Sie wer­den zum Bin­de­glied zwi­schen der Wirt­schaft und unse­rem Medi­en­haus und haben die Mög­lich­keit, von unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung und unse­ren viel­fäl­ti­gen Ver­bin­dun­gen zu Wer­be­agen­tu­ren zu pro­fi­tie­ren. Wir legen gro­ßen Wert auf gemein­sa­me Lösun­gen für unse­re Kun­den und schaf­fen damit eine Win-Win-Situa­ti­on für alle Beteiligten.

Inno­va­ti­ve Pro­jek­te und Zusammenarbeit

Unse­re enge Zusam­men­ar­beit mit ande­ren Ver­la­gen eröff­net Ihnen die Mög­lich­keit, an auf­re­gen­den und inno­va­ti­ven Pro­jek­ten teil­zu­neh­men. Dies kann bei­spiels­wei­se die Orga­ni­sa­ti­on von Buch­vor­stel­lun­gen im Bereich Online-Mar­ke­ting oder erfolg­rei­che Koope­ra­tio­nen im Bereich Tou­ris­mus beinhal­ten. Die­se Koope­ra­tio­nen bie­ten Medi­en­be­ra­tern die Mög­lich­keit, auf einen soli­den Kun­den­stamm zurück­zu­grei­fen und ihr Geschäft auszubauen.

Erfolgs­fak­to­ren und Vor­tei­le der Partnerschaft

Die Selbst­stän­dig­keit als Medi­en­be­ra­ter in Part­ner­schaft mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet zahl­rei­che Vor­tei­le und Chan­cen für Ihre beruf­li­che Entwicklung.

Zugang zu Kun­den und Ressourcen

Durch die enge Zusam­men­ar­beit mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag erhal­ten Sie Zugang zu einem brei­ten Kun­den­stamm und umfang­rei­chen Res­sour­cen. Dies ermög­licht Ihnen, Ihr Geschäft schnell und effi­zi­ent auf­zu­bau­en und von einem eta­blier­ten Know-how zu pro­fi­tie­ren. Die weit­rei­chen­de Medi­en­prä­senz des Lese­r­ECHO-Ver­lags in der Regi­on bie­tet Medi­en­be­ra­tern die Mög­lich­keit, eine Viel­zahl poten­zi­el­ler Kun­den zu errei­chen und ihre Dienst­leis­tun­gen erfolg­reich zu vermarkten.

Unter­stüt­zung und Fortbildung

Zusätz­lich zur Unter­stüt­zung bei der Grün­dung Ihres eige­nen Unter­neh­mens, ein­schließ­lich Grün­dungs­be­ra­tung, bie­ten wir auch Fort­bil­dungs­an­ge­bo­te. Die­se Res­sour­cen sind ent­schei­dend, um sich erfolg­reich am Markt zu eta­blie­ren und Ihr Know-how kon­ti­nu­ier­lich zu erweitern.

Frei­heit für inno­va­ti­ve Ideen

Die Zusam­men­ar­beit mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet nicht nur die Mög­lich­keit, cross­me­dia­le Kam­pa­gnen umzu­set­zen, son­dern auch eige­ne Pro­jek­te zu ent­wi­ckeln und zu rea­li­sie­ren. Die krea­ti­ve Frei­heit und die Unter­stüt­zung durch den Ver­lag bie­ten Raum für inno­va­ti­ve Ideen und indi­vi­du­el­le Konzepte.

Per­sön­li­che Ent­wick­lung und Erfolg

Die per­sön­li­che Ent­wick­lung eines Medi­en­be­ra­ters spielt eine zen­tra­le Rol­le in unse­rer Part­ner­schaft. Selbst­ver­trau­en, Eigen­in­itia­ti­ve und die Bereit­schaft, sich kon­ti­nu­ier­lich wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, sind Erfolgs­fak­to­ren, die durch die Part­ner­schaft mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag geför­dert wer­den. Ihre beruf­li­che und per­sön­li­che Wei­ter­ent­wick­lung ste­hen bei uns im Fokus.

Wenn Sie sich für eine Zusam­men­ar­beit mit dem Lese­r­ECHO-Ver­lag inter­es­sie­ren und den Weg in die Selbst­stän­dig­keit als Medi­en­be­ra­ter und Social Media Mana­ger ein­schla­gen möch­ten, zögern Sie nicht, uns zu kon­tak­tie­ren. Schrei­ben Sie uns ger­ne an: info@leserecho.de. Wir freu­en uns dar­auf, Sie auf Ihrem Weg in die Selbst­stän­dig­keit zu beglei­ten und gemein­sam erfolg­reich zu sein.

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