Politik
Entlastungspaket gegen steigende Energiepreise auf den Weg gebracht

Entlastungspaket gegen steigende Energiepreise auf den Weg gebracht
Zum Entlastungspaket, das heute vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde, erklärt Julian Pahlke, grüner Bundestagsabgeordneter aus Leer und zuständig für Ostfriesland und das nördliche Emsland:
„Die Kosten für den Lebensunterhalt und fossile Energien sind über die letzten Wochen und Monate stark gestiegen. Um diese Belastungen abzufedern und Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, haben wir Grüne gemeinsam mit SPD und FDP heute ein umfangreiches Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Damit helfen wir denjenigen, die Hilfe am meisten brauchen. Für Haushalte mit wenig Einkommen bedeutet das eine weitere deutliche Erhöhung des Heizkostenzuschlags, ein Kindersofortzuschlag und eine Einmalzahlung für Menschen in der Grundsicherung. Menschen, die ALG II bekommen, sind hiervon ausgenommen, da für sie die Heizkosten sowieso übernommen werden.
Zum Entlastungspaket gehören zudem ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag und Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer, die für Millionen Menschen eine reale Einkommenssteigerung bedeuten. Wer, wie viele Menschen in der Region, weite Strecken zur Arbeit zurücklegen muss, den unterstützen wir zudem mit einer Erhöhung der Pendlerpauschale, die im Laufe dieser Legislatur außerdem sozialer und ökologischer umgestaltet wird.
Allen ist bewusst, dass dieses Paket nur ein erster Schritt sein kann und weitere Entlastungen folgen müssen. Wir Grüne setzen uns in der Ampel-Regierung daher dafür ein, das schon im Koalitionsvertrag vereinbarte Energiegeld vorzuziehen, aus Haushaltsmitteln zu finanzieren und allen Bürgerinnen und Bürger pro Kopf auszuzahlen. Mit dem Energiegeld wollen wir eine sozial gerechte und ökologische Abfederung für höhere Preise schaffen, egal, in welchem Bereich sie auftreten. Schließlich ist es zentral, dass die Hilfen bei den Menschen ankommen und nicht bei den Mineralölkonzernen hängen bleiben. Die Ampel arbeitet kontinuierlich und mit Hochdruck daran, die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Abwehrkräfte gegen die Krisen und gegen hohe Energiekosten zu stärken.“
Das Entlastungspaket im Detail:
· Wer Wohngeld bekommt, studiert oder Azubi ist, erhält einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Vor allem Bürger*innen mit weniger Einkommen benötigen angesichts der Vervielfachung der Gaspreise unsere Unterstützung. Wir haben uns daher bereits im Koalitionsvertrag für einen Heizkostenzuschuss stark gemacht, der nun – vor dem Hintergrund der aktuellen Preissprünge – noch einmal anpasst werden konnte, um die immensen Aufschläge für Heizung und Strom abzufedern. Statt der ursprünglich geplanten 135 Euro wird es nun 270 Euro für Wohngeldempfänger*innen, Studierende mit Bafög-Berechtigung und die Empfänger*innen der Berufsausbildungsbeihilfe geben. Davon profitieren über zwei Millionen Menschen ganz direkt.
· Der Kindersofortzuschlag kommt, und er geht genau an die Familien, die ihn brauchen. Alleinerziehenden, Geringverdienende mit Kindern oder Familien mit mehr als zwei Kindern erhalten ab Juli einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro. Das ist eine dauerhafte und schnelle Hilfe, auf die sich Familien verlassen können. Profitieren werden davon rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland. Der Kinderzuschlag ist ein erster Schritt in Richtung einer echten Kindergrundsicherung und ein echter Neustart in der Familienförderung, die vor allem für Familien mit geringem Einkommen gerechter und einfacher ist.
· Wer eine existenzsichernde Leistung bekommt, erhält eine Einmalzahlung von 100 Euro zur Grundsicherung. Diese ist auch notwendig, um die Mehrausgaben durch steigende Energiepreise und die Pandemie besser aufzufangen. Auch erwerbstätige Menschen, die ihr Einkommen aufstocken müssen, erhalten diese Leistung.
· Die bereits für 2024 beschlossene Erhöhung der Pauschale für Fernpendler*innen wird auf dieses Jahr vorgezogen. Und für die Zukunft ordnen wir sie sozial und ökologisch wirksam um. Damit will die Ampel vor allem Menschen, die weite Strecken zur Arbeit zurücklegen müssen, unterstützen. Das betrifft ganz besonders viele Menschen auf dem Land. Für uns ist es wichtig, dass wir uns im Rahmen des Pakets auch auf eine Neuordnung der Pendlerpauschale noch in dieser Legislatur geeinigt haben, um sie sozial und ökologisch umzugestalten. Für diese Veränderung kämpfen wir Grüne bereits seit vielen Jahren.
· Vom höheren Arbeitnehmerpauschbetrag von 1200 Euro profitieren viele Arbeitnehmer*innen.
· Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer wird rückwirkend zum 01.01.2022 angehoben. Hierdurch entlasten wir alle Menschen gerecht, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.
Was bereits an Entlastungen beschlossen wurde:
· Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro kommt vielen Geringverdienenden und insbesondere Frauen zugute.
· Die EEG-Umlage wird bereits im Juli gesenkt. Auch die Abschaffung der EEG-Umlage wird um ein halbes Jahr vorgezogen. Wir wollen dafür sorgen, dass die Versorger diese Preissenkung auch zeitnah an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, damit die Entlastung auch dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird.
· Beschäftigte und Unternehmen unterstützen wir durch die Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld.
· Mit einem vierten Corona-Steuergesetz unterstützen wir vor allem Unternehmen durch eine Entlastung von Bürokratie und Abgaben.
Über das Entlastungspaket hinaus setzen wir uns weiter mit aller Kraft für den schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien ein. Nur so werden wir auch mittel- und langfristig die Abhängigkeit von fossiler Energie beenden und die Preise für Energie begrenzen.
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Politik
Neue Kraft für den Mittelstand: Gitta Connemann wird Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung

Gitta Connemann wird neue Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung
Engagement, Erfahrung und klare Haltung für das Rückgrat der deutschen Wirtschaft
Berlin/Leer – Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Gitta Connemann, wurde nun offiziell vom Bundeskabinett zur neuen Beauftragten der Bundesregierung für den Mittelstand ernannt. Mit der CDU-Politikerin übernimmt eine engagierte Verfechterin des deutschen Unternehmertums eine zentrale Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Politik und Gesellschaft.
„Mittelstand ist auch eine Haltung.“
In ihrer ersten Stellungnahme machte Gitta Connemann deutlich, worum es ihr im neuen Amt geht: „Mittelstand ist mehr als eine Unternehmensgröße – es ist eine Haltung.“ Damit rückt sie das in den Mittelpunkt, was kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland täglich leisten: Verantwortung übernehmen, Innovation vorantreiben, Arbeits- und Ausbildungsplätze sichern.
„Unser Mittelstand hat viele Gesichter – vom Start-up über Familienbetriebe bis hin zu traditionellen Handwerksunternehmen. Sie alle verdienen Respekt, Wertschätzung und konkrete Unterstützung.“
Klare Ziele: Bürokratie abbauen, Energie bezahlbar machen, Verfahren beschleunigen
Mit Gitta Connemann zieht eine klare Stimme in das Amt ein: Sie kündigt an, sich mit voller Kraft für eine spürbare Entlastung des Mittelstands einzusetzen. Ihre Prioritäten: bezahlbare Energie, weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und niedrigere Steuerlasten. Nur mit echten Strukturreformen könne die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands wieder gestärkt werden – und damit auch die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands.
Der Mittelstand – Herzstück der sozialen Marktwirtschaft
Mit über 99 Prozent aller Unternehmen ist der Mittelstand das Fundament der deutschen Wirtschaft. Er sichert über die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze und stellt mehr als 70 Prozent der Ausbildungsplätze in Deutschland bereit. Damit prägt er nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die gesellschaftliche Struktur des Landes – von der Region bis zur internationalen Ebene.
Vermittlerin, Sprachrohr und Impulsgeberin
Als Mittelstandsbeauftragte wird Gitta Connemann künftig die mittelstandspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung koordinieren, als Ansprechpartnerin für Unternehmerinnen und Unternehmer fungieren und deren Anliegen in die politischen Entscheidungsprozesse einbringen. Zugleich repräsentiert sie die Mittelstandspolitik der Bundesregierung nach außen und stärkt den Dialog mit Verbänden und Interessenvertretungen.
Ein starkes Signal für die Wirtschaft
Mit der Ernennung von Gitta Connemann setzt die Bundesregierung ein starkes Zeichen: Für Verlässlichkeit, Nähe zur unternehmerischen Praxis und den festen Willen, die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands zu sichern.
Anzeige„Geht es dem Mittelstand gut, geht es Deutschland gut.“ – Gitta Connemann

Politik
Wachstumschancengesetz 2023: Bessere Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau

Kabinettsbeschluss: Bessere Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau
Das Bundeskabinett hat am 30. August 2013 das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Die degressive Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude ist ein zentraler Baustein des Gesetzes. Zusätzlich wurde verabredet, bis Ende September ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Bau- und Immobilienbranche zu beraten.
Offizielles Portrait BM’in Klara Geywitz
Dazu erklärt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: “Die degressive AfA für den Wohnungsbau als Teil des Wachstumschancengesetzes hat das Potential, die Bau- und Immobilienbranche deutlich zu stärken. Sechs Prozent, die nächsten sechs Jahre: Wer mit dem Bau innerhalb der nächsten sechs Jahre beginnt, soll die neue AfA nutzen können. Das ermöglicht es der Branche, Investitionskosten schneller abzuschreiben. Damit werden wiederum schneller Investitionen in neuen Wohnraum möglich. Unsere Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Es kann ab einem Effizienzstandard 55 gebaut werden und die attraktive Abschreibung gilt für alle Bauprojekte mit Baubeginn ab dem 1. Oktober 2023.
Aber nicht nur mit diesem Angebot an die Bau- und Immobilienbranche wollen wir den Wohnungsbau in Deutschland wieder in Schwung bringen. Bis Ende September werden wir als Bundesbauministerium federführend für die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket erarbeiten, dass der Bau- und Immobilienbranche weitere Wachstumsimpulse geben soll. Damit unterstreicht die Bundesregierung die Bedeutung der Branche für die deutsche Volkswirtschaft und die herausragende Notwendigkeit von mehr Wohnraum in unserem Land. Dies, zusammen mit weiteren Maßnahmen, wie der Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Rekordhöhe und der Unterstützungsleistungen beim klimafreundlichen Neubau in Milliardenhöhe, wird zu einem Aufwuchs an neuem Wohnraum führen.”
Hintergründe zur degressiven AfA
Warum führen wir eine zeitlich befristete degressive AfA ein?
Die Baubranche steckt in einer Krise. Die Erhöhung der linearen AfA von 2 Prozent auf 3 Prozent und eine Sonder-AfA für besonders klimafreundlichen Neubau waren bereits hilfreiche Maßnahmen, reichen aber noch nicht aus, um ausreichend Investitionen anzustoßen.
Die degressive AfA bildet den Wertverzehr von Wohngebäuden besser ab. Wertverzehr bedeutet: In neuen Gebäuden verbaute Technik wird oft innerhalb von wenigen Jahren durch neue Entwicklungen überholt. Dadurch verlieren Gebäude zu Anfang schneller an Wert. Die degressive Abschreibung fördert die schnellere Refinanzierung von getätigten Investitionen.
Wie sind die Konditionen und für welche Gebäude gilt die degressive AfA?
Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute bzw. neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
Im ersten Jahr können 6 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils 6 Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.
Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
Beispielrechnung: Bei 400.000 Euro Investitionskosten sind es im ersten Jahr 24.000 Euro (6 Prozent von 400.000), im zweiten Jahr 22.560 Euro (400.000 Euro abzüglich der 24.000 Euro vom ersten Jahr = 376.000 Euro Restwert).
Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.
Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.
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Politik
Kükentöten: Özdemir plant Gesetzesanpassung zu Lasten schmerzempfindlicher Embryonen

Deutscher Tierschutzbund: „BMEL knickt vor Branche ein!“
Kükentöten: Özdemir plant Gesetzesanpassung zu Lasten schmerzempfindlicher Embryonen
Medienberichten zu Folge will das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die Vorgaben des Kükentötungs-Verbots lockern und die Vernichtung von Hühnerembryonen nach dem 7. Bruttag auch zukünftig erlauben. Bereits seit dem 1. Januar 2022 ist es verboten, geschlüpfte Eintagsküken zu töten. Ab dem 1. Januar 2024 sollte das von der damaligen Bundesministerin Julia Klöckner erlassene Gesetz zur Kükentötung vollständig greifen: mit einem Verbot, das auch die Tötung schmerzempfindlicher Embryonen im Ei nach dem 7. Bruttag einschließt. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, kommentiert zu den neuen Entwicklungen:
„Cem Özdemir ( Die Grünen ) tappt jetzt in die Falle, die ihm seine Vorgängerin mit einem unzureichenden Gesetzentwurf gestellt hat. Julia Klöckner ( CDU ) hat nie die Systemfrage gestellt, sondern wollte lediglich eine technische Lösung, um das tierschutzfeindliche System der Hochleistungseierproduktion zu erhalten. Der grundlegende Fehler dieses Gesetzes war, dass man der Industrie mit der Geschlechtsbestimmung im Ei sowie der Tötung von Embryonen ein Schlupfloch gelassen hat, welches diese nun aus ökonomischen Interessen nutzt. Tierschutzminister Cem Özdemir muss dem Bundestag rasch einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Problematik des Kükentötens an ihrer Wurzel packt, statt nur die Symptome des Systems einer einseitig spezialisierten Hochleistungszucht zu behandeln. Das Kükentöten, ob im Ei oder nach dem Schlüpfen, ist rigoros zu verbieten. Hingegen muss die Umstellung auf sogenannte Zweinutzungshühner angestrebt und gefördert werden. Alle anderen Alternativen stellen den wirtschaftlichen Nutzen über den Tierschutz und verstoßen somit gegen das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz.“
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