Politik

Was ver­die­nen Bundestagsabgeordnete?

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Foto: Deut­scher Bun­des­tag — Mar­co Urban

Seit 1. Juli 2022 beträgt die Ent­schä­di­gung monat­lich 10.323,29 Euro

Zum 1. Juli 2021 wur­de die Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung auf monat­lich 10.012,89 Euro brut­to erhöht. 

Ins­ge­samt sind 736 Abge­ord­ne­te im Deut­schen Bun­des­tag vertreten.

Amts­aus­stat­tung

Um ihr Man­dat aus­üben zu kön­nen, erhal­ten die Abge­ord­ne­ten die soge­nann­te Amts­aus­stat­tung mit Sach- und Geld­leis­tun­gen für Büros, Mit­ar­bei­ter und Rei­se­kos­ten. Teil die­ser Amts­aus­stat­tung ist eine steu­er­freie Auf­wands­pau­scha­le, die seit dem 1. Janu­ar 2022 bei monat­lich 4.583,39 € liegt.  

Hier­mit sol­len die in Aus­übung des Man­dats ent­ste­hen­den Auf­wen­dun­gen abge­gol­ten wer­den, wie zum Bei­spiel die Ein­rich­tung und Unter­hal­tung eines Wahl­kreis­bü­ros, Kos­ten für die Wahl­kreis­be­treu­ung und ähn­li­ches. Neben der Kos­ten­pau­scha­le haben sie Anspruch auf ein ein­ge­rich­te­tes Büro am Sitz des Bun­des­ta­ges in einer Grö­ße von der­zeit 54 Qua­drat­me­ter für sich und ihre Mit­ar­bei­ter ein­schließ­lich Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­rä­ten und Möblie­rung. Die Abge­ord­ne­ten kön­nen Dienst­fahr­zeu­ge im Stadt­ge­biet von Ber­lin mitbenutzen.

Außer­dem haben sie eine Frei­fahr­kar­te der Bahn und bekom­men Inlands­flug­kos­ten ersetzt, soweit sie in Aus­übung des Man­da­tes anfal­len. (Stand: Janu­ar 2020)

 

Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung; Beihilfe

Die Abge­ord­ne­ten kön­nen wäh­len zwi­schen Bei­hil­fe nach beam­ten­recht­li­chen Maß­stä­ben und einem Zuschuss zu den Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen, deren hälf­ti­gen Bei­trag der Bun­des­tag trägt. Etwas mehr als die Hälf­te der Abge­ord­ne­ten hat sich für den Zuschuss zur gesetz­li­chen oder pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung entschieden. 

Meh­re­re Versorgungen

Die Tätig­keit als Abge­ord­ne­ter oder als Mit­glied der Regie­rung ist stets zeit­lich begrenzt und daher bezo­gen auf das Arbeits­le­ben ins­ge­samt oft nur von kur­zer Dau­er. Die Über­nah­me hoher poli­ti­scher Ämter bedeu­tet nicht sel­ten ein Aus­schei­den aus dem bis­he­ri­gen Beruf. Daher haben Inha­ber öffent­li­cher Ämter Anspruch auf eine Ver­sor­gungs­an­wart­schaft bereits nach einer kür­ze­ren Zeit, als dies bei län­ger ange­leg­ten Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen der Fall ist. Wenn im Ein­zel­fall meh­re­re Ver­sor­gungs­an­sprü­che aus ver­schie­de­nen öffent­li­chen Ämtern zusam­men­tref­fen, wer­den die­se immer nach bestimm­ten Vor­schrif­ten ange­rech­net, so zum Bei­spiel die voll zu ver­steu­ern­de Alters­ent­schä­di­gung der Abge­ord­ne­ten auf ande­re Bezü­ge aus öffent­li­chen Kas­sen, etwa aus der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung oder ein Ruhe­ge­halt als frü­he­res Regierungsmitglied.

 

Büroausstattung/Konto für Sachleistungen

Zur Aus­übung ihres Man­dats erhal­ten Abge­ord­ne­te Geld- und Sach­leis­tun­gen, die dazu bestimmt und geeig­net sind, sie bei ihrer par­la­men­ta­ri­schen Arbeit zu unter­stüt­zen. Hier­zu gehö­ren die Bereit­stel­lung eines ein­ge­rich­te­ten Büros am Sitz des Deut­schen Bun­des­ta­ges in Ber­lin sowie die Bereit­stel­lung und Nut­zung des gemein­sa­men Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­sys­tems des Bun­des­ta­ges (Tele­fon, Inter­net, E‑Mail, Software).

Zusätz­lich steht den Abge­ord­ne­ten jähr­lich ein Betrag von höchs­tens 12.000 Euro zur Ver­fü­gung. Die­se Sum­me wird nicht in bar aus­ge­zahlt, son­dern hier­aus kön­nen die Man­dats­trä­ger ihren Büro- und Geschäfts­be­darf sowie Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­rä­te selbst beschaf­fen. Dazu gehö­ren vor allem Büro­ma­te­ri­al, Gerä­te wie Lap­tops mit Zube­hör, Dik­tier- und Fax­ge­rä­te, man­dats­be­zo­ge­ne Fach­bü­cher, Schreib­ge­rä­te, Brief­pa­pier, die IT-Aus­stat­tung ihrer Wahl­kreis­bü­ros, Mobil­te­le­fo­ne sowie Mobil­funk- und Festnetzverträge.

Auch die Tele­fon­kos­ten, die im Wahl­kreis ent­ste­hen, kön­nen aus die­sen Mit­teln bestrit­ten werden.

Hin­zu kom­men 255,65 Euro für neu gewähl­te Abge­ord­ne­te im ers­ten Jahr ihrer Mit­glied­schaft im Bundestag.

Jeder Abge­ord­ne­te kann selbst über die Anschaf­fun­gen ent­schei­den. Endet die Wahl­pe­ri­ode vor Ablauf des Jah­res oder schei­det der Abge­ord­ne­te wäh­rend des Jah­res aus dem Bun­des­tag aus, so kann er über den Jah­res­be­trag auch nur antei­lig verfügen. 

Kos­ten­pau­scha­le

Die steu­er­freie Kos­ten­pau­scha­le für die Abge­ord­ne­ten soll die durch die Aus­übung des Man­dats ent­ste­hen­den Auf­wen­dun­gen abde­cken. Hier­zu zäh­len Aus­ga­ben für die Ein­rich­tung und Unter­hal­tung eines oder meh­re­rer Wahl­kreis­bü­ros, für Fahr­ten im Wahl­kreis und für die Wahl­kreis­be­treu­ung. Aus der Kos­ten­pau­scha­le bestrei­tet der Abge­ord­ne­te auch die Aus­ga­ben für die Zweit­woh­nung am Sitz des Parlaments.

Die Pau­scha­le wird jähr­lich zum 1. Janu­ar an die Lebens­hal­tungs­kos­ten ange­passt und liegt der­zeit bei 4.560,59 Euro monat­lich (Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen des Ältes­ten­ra­tes). Kos­ten, die dar­über hin­aus­ge­hen, kön­nen nicht steu­er­lich abge­setzt wer­den, denn es gibt für den Abge­ord­ne­ten kei­ne „Wer­bungs­kos­ten“. Der Gesetz­ge­ber hat sich für die Kos­ten­pau­scha­le ent­schie­den, da die­se dem in der Ver­fas­sung ver­an­ker­ten Grund­satz des frei­en Man­dats am ehes­ten gerecht wird. Zudem ist eine Pau­scha­le, die sich am Durch­schnitts­auf­wand ori­en­tiert, im Ver­hält­nis aller Abge­ord­ne­ten unter­ein­an­der am gerech­tes­ten und stellt die kos­ten­güns­tigs­te Lösung dar: Im Fal­le von Ein­zel­nach­wei­sen wür­de sich der Ver­wal­tungs­auf­wand für den Deut­schen Bun­des­tag enorm erhö­hen. Fer­ner kön­nen durch die Gewäh­rung einer Pau­scha­le die Kos­ten im Haus­halt von Anfang an — anhand der Zahl der Abge­ord­ne­ten — genau berech­net wer­den. (Stand: Janu­ar 2021)

Mit­ar­bei­ter

Abge­ord­ne­te kön­nen ihre Man­dats­auf­ga­ben nicht allein bewäl­ti­gen. Des­halb ste­hen ihnen der­zeit (Stand: 1. April 2021) für Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter, die sie bei der Erle­di­gung ihrer par­la­men­ta­ri­schen Arbeit unter­stüt­zen, monat­lich 22.795,- Euro zur Ver­fü­gung. Die­se Sum­me erhal­ten die Abge­ord­ne­ten nicht selbst, son­dern die Abrech­nung der Gehäl­ter für Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter erfolgt durch die Bun­des­tags­ver­wal­tung. Die Aus­zah­lung erfolgt direkt an die Emp­fän­ger. Per­so­nen, die mit den Abge­ord­ne­ten ver­wandt, ver­hei­ra­tet oder ver­schwä­gert sind wie auch der­zei­ti­ge oder frü­he­re Lebens­part­ner dür­fen nicht zulas­ten des Bun­des­haus­halts beschäf­tigt wer­den. Ihr Gehalt müss­ten die Abge­ord­ne­ten selbst zahlen.

Rei­se­kos­ten 

Die Abge­ord­ne­ten des Bun­des­ta­ges dür­fen die Netz­kar­te  Bahn­card 100  ( kos­tet 7010 Euro )  der Deut­schen Bahn für die 1. Klas­se ohne Ein­schrän­kun­gen gra­tis nutzen.

Wenn ein Abge­ord­ne­ter eine Dienst­rei­se unter­nimmt, trägt der Bun­des­tag die Kos­ten, genau wie ein Arbeit­ge­ber, der sei­ne Mit­ar­bei­ter auf Geschäfts­rei­se schickt. Fahr­ten in Aus­übung sei­nes Man­dats — zum Bei­spiel im Wahl­kreis — muss der Abge­ord­ne­te hin­ge­gen selbst aus der Kos­ten­pau­scha­le bezah­len. Eine Aus­nah­me gilt für Fahr­ten mit der Deut­schen Bahn AG. Hier stellt der Bun­des­tag eine Netz­kar­te zur Ver­fü­gung. Benutzt ein Abge­ord­ne­ter im Inland für Man­dats­zwe­cke ein Flug­zeug, den Schlaf­wa­gen oder sons­ti­ge schie­nen­ge­bun­de­ne Beför­de­rungs­mit­tel außer­halb des öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs, so wer­den ihm sol­che Kos­ten nur gegen Nach­weis im Ein­zel­fall erstattet.

Alters­ent­schä­di­gung

Ein Abge­ord­ne­ter erwirbt bereits nach einem Jahr im Bun­des­tag einen Pen­si­ons­an­spruch von rund 250 Euro im Monat. Die Ansprü­che stei­gen schritt­wei­se. Nach 27 Mit­glieds­jah­ren errei­chen sie den Höchst­be­trag von 67,5 Pro­zent der Abgeordnetenentschädigung

Die Alters­ent­schä­di­gung ist Bestand­teil der Ent­schä­di­gung, die den Abge­ord­ne­ten nach dem Grund­ge­setz zusteht. Sie soll die Unab­hän­gig­keit der Par­la­men­ta­ri­er sichern. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat dies schon in sei­ner Ent­schei­dung vom 21. Okto­ber 1971 (2 BvR 367/69) fest­ge­stellt und im so genann­ten „Diä­ten-Urteil“ vom 5. Novem­ber 1975 (2 BvR 193/74) bestätigt.

Die Alters­ent­schä­di­gung schließt die Lücke in der Alters­ver­sor­gung, die für Abge­ord­ne­te dadurch ent­steht, dass sie im Par­la­ment tätig sind und dafür auf eine ande­re, eine Alters­ver­sor­gung begrün­den­de Berufs­tä­tig­keit ganz oder teil­wei­se ver­zich­ten müs­sen. Denn für die Abge­ord­ne­ten wer­den wäh­rend der Man­dats­zeit kei­ne Bei­trä­ge an die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung abge­führt. Die Zeit der Mit­glied­schaft im Deut­schen Bun­des­tag gilt auch nicht als Dienst­zeit im Sin­ne des Ver­sor­gungs­rechts der Beamten.

Um ihrem Cha­rak­ter als lücken­fül­len­de Ver­sor­gung gerecht zu wer­den, wird die Alters­ent­schä­di­gung nach einem Jahr der Mit­glied­schaft gewährt. Nach dem ers­ten Jahr beträgt sie 2,5 Pro­zent der Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung und steigt mit jedem wei­te­ren Jahr der Mit­glied­schaft um 2,5 Pro­zent an. Der Höchst­be­trag liegt bei 65 Pro­zent der Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung und wird erst nach 26 Mit­glieds­jah­ren erreicht. Die­sen Höch­st­an­spruch erwer­ben jedoch nur die wenigs­ten Abge­ord­ne­ten, da die meis­ten von ihnen dem Deut­schen Bun­des­tag nur für zwei bis drei Wahl­pe­ri­oden ange­hö­ren. Das Ein­tritts­al­ter für die Alters­ent­schä­di­gung ist zum 1. Janu­ar 2008 — wie auch in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung — stu­fen­wei­se vom 65. auf das voll­ende­te 67. Lebens­jahr erhöht worden.

Über­gangs­geld

Das Über­gangs­geld für Abge­ord­ne­te soll den beruf­li­chen Wie­der­ein­stieg absi­chern. Sein Zweck ist es, den Abge­ord­ne­ten nach dem Aus­schei­den aus dem Deut­schen Bun­des­tag eine Rück­kehr in den vor­he­ri­gen Beruf oder die Auf­nah­me einer neu­en Berufs­tä­tig­keit zu ermög­li­chen. Damit trägt das Über­gangs­geld dazu bei, die Unab­hän­gig­keit der Abge­ord­ne­ten zu sichern.

Wer ein Bun­des­tags­man­dat annimmt, gibt regel­mä­ßig für eine unge­wis­se Zeit sei­nen bis dahin aus­ge­üb­ten Beruf auf. Die Tätig­keit als Abge­ord­ne­ter fällt oft in einen Lebens­ab­schnitt, der bei ande­ren der För­de­rung der eige­nen beruf­li­chen Kar­rie­re dient. Ein Abge­ord­ne­ter ver­zich­tet dar­auf, ohne zu wis­sen, ob er in der nächs­ten Wahl­pe­ri­ode über­haupt wie­der gewählt wird. Schei­tert sei­ne Wie­der­wahl, kann er nur in sei­ne vor­he­ri­ge Posi­ti­on zurück­keh­ren. Exis­tiert sein Betrieb aber nicht mehr, hat er nach dem Aus­schei­den aus dem Bun­des­tag kei­nen Anspruch auf Arbeits­lo­sen­geld I. Auch wer vor­her selb­stän­dig oder frei­be­ruf­lich tätig war, muss häu­fig wie­der ganz von vor­ne anfangen.

Für jedes Jahr der Par­la­ments­zu­ge­hö­rig­keit wird ein Monat Über­gangs­geld in Höhe der jeweils aktu­el­len Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung gezahlt, nach einer Wahl­pe­ri­ode also für vier Mona­te, ins­ge­samt längs­tens für acht­zehn Mona­te. Ab dem zwei­ten Monat nach dem Aus­schei­den wer­den alle sons­ti­gen Erwerbs­ein­künf­te — auch sol­che aus pri­va­ten Quel­len — auf das Über­gangs­geld angerechnet.

Über­brü­ckungs­geld (‘Ster­be­geld’)

Hin­ter­blie­be­ne von Abge­ord­ne­ten haben Anspruch auf Über­brü­ckungs­geld, das die Umstel­lung auf die neu­en Lebens­ver­hält­nis­se finan­zi­ell erleich­tern soll. Das Über­brü­ckungs­geld ent­spricht der Höhe einer monat­li­chen Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung. Bei einer Dau­er der Mit­glied­schaft im Deut­schen Bun­des­tag von mehr als acht Jah­ren oder von mehr als zwei Wahl­pe­ri­oden ent­spricht es dem Ein­ein­halb­fa­chen der Abgeordnetenentschädigung.

Frü­her dien­te das Über­brü­ckungs­geld auch zur Abde­ckung von Bestat­tungs­kos­ten („Ster­be­geld“). Weil die­ses so genann­te Ster­be­geld bei den in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung Ver­si­cher­ten aber gänz­lich ent­fal­len ist, ist auch das Über­brü­ckungs­geld für die Abge­ord­ne­ten ent­spre­chend um 1.050 € gekürzt worden.

Quel­le: Deut­scher Bundestag


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Politik

Zucker­steu­er vor dem Start? Staud­te for­dert end­lich kla­re Ent­schei­dung aus Berlin

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Die Nie­der­säch­si­sche Minis­te­rin für Ernäh­rung, Land­wirt­schaft und Ver­brau­cher­schutz Miri­am Staud­te. Bild­rech­te: BRAUERS.COM

Zucker­steu­er: Ver­brau­cher­schutz­mi­nis­te­rin Staud­te for­dert kla­res Signal aus Berlin

Nie­der­sach­sens Ver­brau­cher­schutz­mi­nis­te­rin Miri­am Staud­te drängt die Bun­des­re­gie­rung zu einer abge­stimm­ten Posi­ti­on bei der geplan­ten Zucker­steu­er. Die Debat­te dür­fe aus ihrer Sicht nicht durch inter­ne Unei­nig­keit wei­ter ver­zö­gert wer­den. Ent­schei­dend sei, den Zucker­kon­sum zu redu­zie­ren und ins­be­son­de­re Kin­der und Jugend­li­che bes­ser vor gesund­heit­li­chen Fol­gen eines hohen Zucker­kon­sums zu schützen.

Staud­te for­dert von der Bun­des­re­gie­rung ein geschlos­se­nes Vor­ge­hen. Bei einem aus ihrer Sicht über­schau­ba­ren The­ma wie der Zucker­steu­er müs­se Ber­lin „unver­züg­lich mit einer abge­stimm­ten Posi­ti­on“ auf­tre­ten. Andern­falls pro­fi­tie­re vor allem die Zucker­in­dus­trie davon, wenn das Vor­ha­ben poli­tisch wei­ter zer­re­det werde.

Die Minis­te­rin äußer­te zugleich den Ver­dacht, dass die aktu­el­le Debat­te mög­li­cher­wei­se durch ein gezielt durch­ge­sto­che­nes inter­nes Papier – einen soge­nann­ten Leak – ange­heizt wor­den sein könn­te. Dadurch kön­ne das Vor­ha­ben zusätz­lich ins Sto­cken geraten.

Ziel: Weni­ger Zucker und mehr Gesundheit

Unab­hän­gig von der kon­kre­ten Aus­ge­stal­tung einer mög­li­chen Zucker­steu­er müs­se aus Sicht Staud­tes vor allem ein Ziel im Mit­tel­punkt ste­hen: Der Zucker­kon­sum soll sin­ken und gesund­heits­schäd­li­che Fol­gen sol­len ein­ge­dämmt werden.

Beson­ders mit Blick auf Kin­der und Jugend­li­che sieht die Ver­brau­cher­schutz­mi­nis­te­rin Hand­lungs­be­darf. Eine poli­ti­sche Grund­satz­ent­schei­dung zuguns­ten der Gesund­heit jun­ger Men­schen sei ihrer Auf­fas­sung nach längst überfällig.

„Wich­tig ist doch, dass end­lich etwas pas­siert und die Zucker­steu­er nun bald kommt“, erklärt Staud­te. Ent­schei­dend sei daher weni­ger die aktu­el­le poli­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung über ein­zel­ne Details als viel­mehr die grund­sätz­li­che Ent­schei­dung, Maß­nah­men zur Redu­zie­rung des Zucker­kon­sums auf den Weg zu bringen.

Staud­te: Gesund­heit von Kin­dern muss im Mit­tel­punkt stehen

Mit ihrer For­de­rung betei­ligt sich die nie­der­säch­si­sche Ver­brau­cher­schutz­mi­nis­te­rin an der bun­des­wei­ten Debat­te über eine mög­li­che Zucker­steu­er. Sie macht dabei deut­lich, dass sie eine schnel­le poli­ti­sche Ent­schei­dung erwartet.

Aus ihrer Sicht soll­te der Gesund­heits­schutz – ins­be­son­de­re von Kin­dern und Jugend­li­chen – Vor­rang vor den Inter­es­sen der Zucker-Lob­by haben. Eine abge­stimm­te Posi­ti­on der Bun­des­re­gie­rung sei des­halb drin­gend erforderlich.

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Politik

Nico Blo­em: Fron­tal­an­griff auf „Lifestyle-Teilzeit“-Debatte

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Blo­em kri­ti­siert CDU-Vor­stö­ße: „Her­ber Schlag gegen die Beschäftigten“

WEEENER / HANNOVER – Der SPD-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Nico Blo­em aus Wee­ner bezieht in der aktu­el­len Debat­te um die Ein­schrän­kung der Teil­zeit­ar­beit klar Stel­lung. In einer schar­fen Reak­ti­on auf jüngs­te Vor­schlä­ge aus den Rei­hen der CDU kri­ti­siert Blo­em die Ten­denz, Arbeit­neh­mer­rech­te sys­te­ma­tisch zu schwächen.

Kri­tik an „Lifestyle“-Vorwürfen

Blo­em ord­net die aktu­el­le Dis­kus­si­on in eine Rei­he von Vor­stö­ßen ein, die nach sei­ner Auf­fas­sung den Respekt gegen­über den Arbeit­neh­mern ver­mis­sen las­sen. Ob es um die Kri­tik am Min­dest­lohn, For­de­run­gen nach län­ge­ren Arbeits­zei­ten oder die Debat­te um die tele­fo­ni­sche Krank­schrei­bung gehe – die Rhe­to­rik sei besorgniserregend.

Beson­ders deut­lich kri­ti­siert der Abge­ord­ne­te die Äuße­run­gen von Bun­des­kanz­ler Fried­rich Merz und der Vor­sit­zen­den der Mit­tel­stands- und Wirt­schafts­uni­on, Git­ta Con­ne­mann. Den Vor­wurf einer soge­nann­ten „Life­style-Teil­zeit“ bezeich­net Blo­em als realitätsfern:

„Wer einen Teil­zeit­job hat, hat in der Regel nicht genug Geld, um sei­nen Life­style in der Frei­zeit zu finan­zie­ren. Wer das meint, kennt die Rea­li­tät der Arbeits­welt nicht.“

Fokus auf Kin­der­be­treu­ung und Pfle­ge statt Einschränkungen

Für Blo­em ist Teil­zeit kein Luxus, son­dern für die meis­ten Beschäf­tig­ten eine Not­wen­dig­keit, um den All­tag zwi­schen Beruf, Kin­der­be­treu­ung und der Pfle­ge von Ange­hö­ri­gen zu bewäl­ti­gen. Eine Ein­schrän­kung des Rechts auf Teil­zeit wür­de nach sei­ner Ein­schät­zung vor allem Frau­en tref­fen und den bestehen­den Fach­kräf­te­man­gel durch einen Rück­gang der Beschäf­ti­gung wei­ter verschärfen.

Statt Arbeit­neh­mer­rech­te zu beschnei­den, for­dert der SPD-Poli­ti­ker Inves­ti­tio­nen in die Infra­struk­tur des Alltags:

  • Bes­se­re Kinderbetreuung

  • Gestei­ger­te Familienfreundlichkeit

  • Stär­kung der Pflege

Schul­ter­schluss mit Arbeit­neh­mern und Unternehmen

Nico Blo­em betont, dass die Men­schen, die täg­lich „ackern“, Wert­schät­zung statt Miss­trau­en ver­dient hät­ten. Er signa­li­siert Gesprächs­be­reit­schaft, sofern es um die Ver­bes­se­rung der Ver­ein­bar­keit von Job und All­tag geht. Abschlie­ßend unter­streicht er sein Enga­ge­ment für die Regi­on: „Ich ste­he an der Sei­te aller Beschäf­tig­ten und Unter­neh­men und wer­de mich wei­ter­hin für sie ein­set­zen, weil ich sehe, was täg­lich geleis­tet wird.“

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Politik

Teil­zeit nur noch bei „ech­tem“ Bedarf? Hef­ti­ger Streit um CDU-Vorstoß

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Streit um „Life­style-Teil­zeit“: Minis­ter Phil­ip­pi kri­ti­siert CDU-Vor­stoß scharf

Die Debat­te um die Arbeits­zeit­mo­del­le in Deutsch­land ver­schärft sich. Ein Antrag der Mit­tel­stands- und Wirt­schafts­uni­on (MIT) in der CDU, den Rechts­an­spruch auf Teil­zeit ein­zu­schrän­ken, sorgt für hef­ti­gen Gegen­wind aus Nie­der­sach­sen. Arbeits- und Gleich­stel­lungs­mi­nis­ter Dr. Andre­as Phil­ip­pi (SPD) bezeich­net das Vor­ha­ben als „abso­lu­ten Irrweg“.

In einem Antrag an den CDU-Bun­des­par­tei­tag for­dert die MIT unter dem Schlag­wort „Kein Rechts­an­spruch auf Life­style-Teil­zeit“, den gesetz­li­chen Anspruch auf redu­zier­te Arbeits­stun­den zu begren­zen. Ziel des Vor­sto­ßes ist es offen­bar, dem Arbeits­kräf­te­man­gel durch eine höhe­re Voll­zeit­quo­te ent­ge­gen­zu­wir­ken. Doch für den nie­der­säch­si­schen Arbeits­mi­nis­ter geht die­se Rech­nung nicht auf.

Rea­li­tät an der Lebens­wirk­lich­keit vorbei

„Die­ser Vor­schlag macht mich fas­sungs­los“, erklärt Dr. Andre­as Phil­ip­pi deut­lich. Laut dem Minis­ter igno­rie­re der Begriff der „Life­style-Teil­zeit“ die tat­säch­li­chen Lebens­rea­li­tä­ten der Beschäf­tig­ten. Sta­tis­ti­ken wür­den bele­gen, dass die Redu­zie­rung der Arbeits­zeit in den meis­ten Fäl­len nicht dem Frei­zeit­ver­gnü­gen die­ne, son­dern not­wen­dig sei, um Beruf und „Care-Arbeit“ – also die Betreu­ung von Kin­dern oder die Pfle­ge von Ange­hö­ri­gen – zu vereinbaren.

Beson­ders berufs­tä­ti­ge Müt­ter stün­den hier im Fokus. Eine Ein­schrän­kung des Rechts auf Teil­zeit wür­de nach Ansicht Phil­ip­pis vor allem Frau­en tref­fen und sie im Zwei­fels­fall ganz aus dem Berufs­le­ben drän­gen, anstatt sie zu mehr Arbeits­stun­den zu bewegen.

Gefahr für den Arbeitsmarkt

Auch wirt­schafts­po­li­tisch sieht der Minis­ter in dem Uni­ons-Vor­stoß eine Gefahr. Wäh­rend die Wirt­schaft hän­de­rin­gend nach Per­so­nal sucht, könn­te eine sol­che Maß­nah­me zu einem Rück­gang der Gesamt­be­schäf­ti­gung füh­ren. Anstatt Rech­te zu beschnei­den, for­dert Phil­ip­pi Inves­ti­tio­nen in die Infrastruktur:

„Es ist poli­tisch viel­mehr not­wen­dig, dass wir in die Wei­ter­bil­dung und Qua­li­fi­zie­rung der Beschäf­tig­ten inves­tie­ren und die Rah­men­be­din­gun­gen für Kin­der­be­treu­ung und Pfle­ge ver­bes­sern – so kann mehr Voll­zeit­er­werbs­tä­tig­keit geför­dert werden.“

Die Debat­te zeigt deut­lich die gegen­sätz­li­chen Posi­tio­nen: Wäh­rend Tei­le der Wirt­schaft auf mehr Prä­senz set­zen wol­len, pocht das Arbeits­mi­nis­te­ri­um auf Fle­xi­bi­li­tät als Grund­vor­aus­set­zung für eine moder­ne Arbeits­welt und die Gleich­stel­lung von Mann und Frau.

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POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/ Emden für den 31.08.2026   Trun­ken­heit im Ver­kehr ++ PKW und Leicht­kraft­rad berüh­ren sich ++...

Blaulicht

Haft­be­fehl an Gren­ze bei Bun­de: 32-Jäh­ri­ger muss ins Gefängnis

Haft­be­fehl an der Gren­ze: 32-Jäh­ri­ger wird bei Bun­de festgenommen Bun­de – Bei einer Kon­trol­le an der deutsch-nie­der­län­di­schen Gren­ze hat die...

Veranstaltung

Ruder­re­gat­ta in Leer am 12. und 13. Sep­tem­ber 2026 mit Nachtsprint

84. Ruder­re­gat­ta in Leer: Span­nen­de Ren­nen und Nacht­sprint am 12. und 13. Sep­tem­ber 2026 Leer – Am 12. und 13. Sep­tem­ber...

Blaulicht

Fehl­alarm in Wee­ner: Rauch beim Kochen löst Brand­mel­de­an­la­ge aus

Sym­bol­fo­to zum The­ma Fett­brand: Was­ser kann bei hei­ßem oder bren­nen­dem Fett eine gefähr­li­che Stich­flam­me ver­ur­sa­chen. Die Feu­er­wehr Leer demons­trier­te beim...

Lokal

Wär­me­pum­pen in Ost­fries­land gefragt: Woort­mann in Flachs­meer mit vol­len Auftragsbüchern

Im Gespräch (von links): Nico Blo­em, Fried­helm Wort­mann, Pro­ku­rist Ubbo Höne­ke und Ernst-Ingo Lind. Bild: pri­vat Nach­fra­ge nach Wär­me­pum­pen steigt...

Lokal

Jugend­feu­er­weh­ren in Folm­husen: Hol­ter­fehn gewinnt Jugendnachmittag

Die Sie­ger der Jugend­feu­er­wehr Hol­ter­fehn freu­en sich über den ers­ten Platz beim Jugend­nach­mit­tag in Folm­husen. Foto: Jugend­feu­er­wehr Folmhusen Jugend­feu­er­weh­ren zei­gen...

Lokal

Ulf Thie­le ver­mit­telt 11,7 Mil­lio­nen Euro För­de­rung: Neue Gewer­be­flä­chen in Leer

Der Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Ulf Thie­le (CDU) hat­te gro­ßen Anteil an der Erwei­te­rung des Leera­ner Gewer­be­ge­bie­tes Benz­stra­ße. Gemein­sam mit Bür­ger­meis­ter Claus-Peter Horst...

Lokal

Gewer­be­ge­biet Benz­stra­ße in Leer eröff­net: 12,6 Hekt­ar neue Flä­chen für Unternehmen

Erwei­te­rung des Gewer­be­ge­biets Benz­stra­ße in Leer offi­zi­ell eröffnet Nach jahr­zehn­te­lan­ger Pla­nung ist die Erwei­te­rung des Gewer­be­ge­biets an der Benz­stra­ße in...

Lokal

Meente­land­hal­le in Wee­ner: Neue Drei­feld­sport­hal­le für 14,5 Mil­lio­nen Euro nimmt Gestalt an

Richt­fest für die Meente­land­hal­le in Wee­ner: Neue Drei­feld­sport­hal­le nimmt Gestalt an Nur 111 Tage nach der Grund­stein­le­gung haben der Land­kreis...

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Frei­er Zugang zu regio­na­len News: Lese­r­ECHO-Ver­lag for­ciert media­le Teilhabe

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„Sound of Legends – Tri­bu­te Fes­ti­val“ fei­ert Pre­mie­re in Niedersachsen

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APEN AIR 2026: 16 Bands, Punk­rock und Fami­li­en­pro­gramm in Apermarsch

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New York Gos­pel Stars 2027 in Leer: Gos­pel-Kon­zert am 15. Janu­ar in der Lutherkirche

New York Gos­pel Stars kom­men im Janu­ar 2027 nach Leer Kraft­vol­le Stim­men und mit­rei­ßen­de Gos­pel­mu­sik in der Luther­kir­che – Kon­zert am...

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Hafen­fest Wee­ner 2026: Wein­fest, Dra­chen­boot­ren­nen und Live-Musik vom 28. bis 30. August

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Fei­ern für den guten Zweck: Wie das Pix­xen-Fes­ti­val seit Jah­ren die Regi­on unterstützt

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Brand­brief-Autorin Lau­ra Nickel liest in Leer: Wie neu­rech­te Ideo­lo­gien den Schul­all­tag gefährden

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100 Jah­re Feu­er­wehr Bin­gum: Drei­tä­gi­ges Jubi­lä­ums­fest steht bevor

100 Jah­re Stütz­punkt­feu­er­wehr Bin­gum: Gro­ßes Jubi­lä­ums­wo­chen­en­de vom 28. bis 30. August 2026 Bin­gum. Ein Jahr­hun­dert ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment für den Brand­schutz...

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FEUERWEHR-SPEKTAKEL IN HOLTHUSEN! Wer holt sich den Sieg im Rheiderland?

Ein­satz auf Zeit: Beim Schnel­lig­keits­wett­be­werb 2025 in Hol­thusen zeig­ten die Brand­be­kämp­fer ihr Kön­nen. Im Ernst­fall ret­ten Schnel­lig­keit und Prä­zi­si­on Leben....

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Wenn die Pfei­fen Beats spu­cken: Orgel trifft auf Hip-Hop in Leer!

Mit geball­ter Faust und vol­lem Fokus: Das Rap­per-Trio AzumT, HzumZ und Rob­by aus der Regi­on Wil­helms­ha­ven ist bereit für ihr...

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