Politik
Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder verlängert.


„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT)” — Frist für den Abschluss der bewilligten Baumaßnahmen soll bis Ende September 2023 verlänger
Das Niedersächsische Kultusministerium beabsichtigt die Verlängerung der Frist zum Abschluss von Maßnahmen im Rahmen des Kindergartenausbau-Programms „RIT”. Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung” soll über einen Änderungserlass angepasst und die Frist für den Abschluss der Maßnahmen bis zum 30.09.2023 verlängert werden, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne am (heutigen) Mittwoch mitgeteilt hat. Aktuell müssen die Maßnahmen bis zum 31.07.2022 zum Abschluss gebracht sein.
„Die gemeinsame Kraftanstrengung von Land und Kommunen, den Ausbau der Kindergärten voranzutreiben, wird derzeit durch die Überlastung des Bausektors ausgebremst. Baustoffmangel und übervolle Auftragsbücher der Firmen bringen viele Zuwendungsempfänger in die Bredouille, weil die Zeitpläne wackeln. Mit der geplanten Fristverlängerung wollen wir die örtlichen Träger darin unterstützen, die bewilligten Baumaßnahmen mit den vorgesehenen Mitteln zu vollenden. Ich bin mir sehr sicher, dass dieses Vorhaben auf breite Zustimmung stoßen wird”, erläutert der Kultusminister.
Mit dem „RIT-Programm” werden neu geschaffene Betreuungsplätze gefördert, die die Gesamtzahl der Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung in der Kindertageseinrichtung erhöhen. Die Zuwendung wird in Höhe von bis zu 7.200 Euro pro neu geschaffenem Platz gewährt, landesseitig sind rd. 30 Millionen Euro in der Richtlinie verankert. Damit werden rd. 14.900 neue Kindergartenplätze gefördert.
Das Anhörungsverfahren endet am 29.05.2022. Nach Abschluss der sich anschließenden Verfahrensschritte kann die Fristverlängerung dann per Änderungserlass zeitnah umgesetzt werden, so dass die Zuwendungsempfänger schnell Planungssicherheit erhalten.
Anzeige


Politik
Connemann: „Der Mittelstand braucht Entlastung, bekommt aber Bürokratie“


MIT kritisiert nationalen Alleingang durch Ampelgesetz zu Arbeitsbedingungen
Ampel nimmt weiteren Spielraum durch antiquierte Auflagen: zurück in die Vergangenheit


Gitta Connemann, Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), kritisiert das Arbeitsbedingungenrichtliniengesetz der Ampel-Koalition. Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen steht heute im Bundestag auf der Tagesordnung. Deutschland geht damit über die EU-Vorgaben hinaus. Der nationale Alleingang baut neue Bürokratie für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf und das wirklichkeitsfern. „Entlastung wäre das Gebot der Stunde. Die Ampel tut das Gegenteil“, sagt MIT-Bundesvorsitzende Gitta Connemann. „In Sonntagsreden wird über Digitalisierung gesprochen, per Gesetz wird jetzt aber wieder der Schriftkram zurückgeholt. Zurück in die Vergangenheit.“ Dieser Rückschritt belaste den Mittelstand, der bereits durch Krieg, gestörte Lieferketten und hohe Energiepreise mit vielen Problemen zu kämpfen habe.
Laut der neuen Regelung soll der Arbeitgeber einem neuen Mitarbeiter zukünftig bereits am ersten Arbeitstag alle Detailinformationen in Papierform vorlegen müssen. Bislang ist es übliche Praxis, die über den Arbeitsvertrag hinausgehenden Informationen elektronisch zur Verfügung zu stellen. Diese Praxis ist damit verboten.
Connemann: „Die Ampel macht das Gegenteil von Digitalisierung und Bürokratieabbau. Welcher Handwerker will am ersten Arbeitstag mit einem Koffer voll Papier – womöglich noch auf der Baustelle – konfrontiert werden?“ Die Bundesregierung geht bei der Umsetzung deutlich über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus. Dies werde zu Wettbewerbsnachteilen deutscher Unternehmen gegenüber europäischen Wettbewerbern führen, fürchtet die MIT-Chefin. Der Gesetzentwurf nutze nicht die vorgesehenen Spielräume der EU-Richtlinie für Entlastungen der Unternehmen. So wird die ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit nicht genutzt, Informationen über Arbeitsbedingungen auch digital vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zu übermitteln. Das ist in der heutigen Zeit im Streben nach Digitalisierung nicht zu rechtfertigen.
Die MIT fordert die Bundesregierung daher auf, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie die zusätzlichen Belastungen für Unternehmen – vor allem den Mittelstand – zu beachten und an digitalen Optionen zu arbeiten.
Anzeige


Politik
Staatliches Tierhaltungskennzeichen:


Deutscher Tierschutzbund sieht deutlichen Verbesserungsbedarf
Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt den Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zum Staatlichen Tierhaltungskennzeichen im Grundsatz. Die Verbindlichkeit erfüllt eine Kernforderung des Verbandes. Insgesamt aber sieht der Deutsche Tierschutzbund noch deutlichen Verbesserungsbedarf. Besonders scharf kritisiert der Deutsche Tierschutzbund die FDP, die bisher jedwede für den Umbau notwendige zusätzliche staatliche Förderung ablehnt.
Unzureichend ist aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes, dass der Gesetzentwurf bislang nur eine Kennzeichnung von Schweinefleisch vorsieht und die Gastronomie außen vor lässt. Besonders kritisch sieht Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, die Tatsache, dass die Bereiche Transport und Schlachtung entgegen dem Koalitionsvertrag nicht Teil des Kennzeichens sein sollen: „Hier erwarten wir Vertragstreue.“ Die stattdessen geplante Verschärfung des Ordnungsrechts in diesen Bereichen sei zwar eine notwendige Verbesserung, die allen Tieren zu Gute komme, jedoch befürchten die Tierschützer einen Verhandlungsmarathon, der sich über Jahre ziehen könnte. „Wir erwarten daher sofort zumindest verbindliche Eckpunkte für die Bereiche Transport und Schlachtung“, so Schröder. Zudem brauche ein für die Verbraucher vertrauenswürdiges Kennzeichen ein engmaschiges und sicheres Kontroll- und Sanktionssystem. Kritisiert wird auch das Fehlen tierbezogener Kriterien als Bewertungsmaßstab: „Das gewollte Mehr an Tierschutz muss beleg- und messbar sein“, so Schröder.
Exklusive Biostufe hinderlich – Kriterien der Tierhaltung entscheidend
Kritik übt der Deutsche Tierschutzbund auch an der geplanten exklusiven Bio-Stufe. Jeder Landwirt, unabhängig von der Art des Wirtschaftens, müsse die Einhaltung der Kriterien im Detail belegen und dürfe nicht pauschal einsortiert werden. „Ein Tierhaltungskennzeichen kennzeichnet keine Wirtschaftsweise, sondern muss beweisbar an Kriterien der Tierhaltung gemessen werden – von der Zucht bis zur Schlachtung. Eine exklusive Biostufe ist da hinderlich. Es gibt auch nicht-biologisch wirtschaftende Landwirte, die ihre Tiere mindestens genauso gut halten wie die Bio-Betriebe. Da geht es um Gleichstellung“, betont Schröder.
Einbettung in Nutztierstrategie erforderlich
Schröder betonte noch einmal den Bedarf an zusätzlicher Förderung: „Der Markt alleine wird es nicht schaffen, die bisher zugesagte 1 Milliarde reicht nicht. Insofern steht die FDP in der Verantwortung, ihre Blockadepolitik aufzugeben.“ Grundsätzlich sei ein Tierhaltungskennzeichen nur ein Instrument. Notwendig sei eine Nutztierstrategie, die das Kennzeichen mit verbessertem Ordnungsrecht, einer degressiven Förderungsstrategie und dem Abbau von Genehmigungshemmnissen für Auslauf- und Freilandhaltungen flankiere. Es bleibe das große Ziel, Bestandsgrößen zu reduzieren und den Tieren mehr Platz und Leben zu gönnen. „Das Kennzeichnen muss einen Weg aufzeigen, dem das Ordnungsrecht folgt. Das Abbilden des Status Quo wäre Stillstand“, so der Tierschutzbund-Präsident abschließend.
Anzeige