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EZB erhöht Leitzinsen — höhere Baukredite und Dispozinsen erwartet. Inflation bei 10%

Der EZB-Rat hat heute beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 50 Basispunkte anzuheben, und geht aufgrund der erheblich nach oben korrigierten Inflationsaussichten davon aus, dass er sie weiter erhöhen wird. Der EZB-Rat ist insbesondere der Auffassung, dass die Zinsen noch deutlich und in einem gleichmäßigen Tempo steigen müssen, um ein ausreichend restriktives Niveau zu erreichen, das eine zeitnahe Rückkehr der Inflation zum mittelfristigen 2 %-Ziel gewährleistet. Ein restriktives Zinsniveau wird im Laufe der Zeit die Inflation senken, indem es die Nachfrage dämpft, und gleichzeitig dem Risiko vorbeugen, dass sich die Inflationserwartungen dauerhaft nach oben verschieben. Die Leitzinsbeschlüsse des EZB-Rats werden auch in Zukunft von der Datenlage abhängen und von Sitzung zu Sitzung festgelegt.
Die EZB-Leitzinsen sind das wichtigste Instrument des EZB-Rats bei der Festlegung des geldpolitischen Kurses. Der EZB-Rat hat heute auch über Grundsätze für die Normalisierung der zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapierbestände des Eurosystems gesprochen. Ab Anfang März 2023 werden die Bestände aus dem Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme – APP) in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo reduziert, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit nicht mehr vollumfänglich wieder anlegen wird. Bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 werden die Bestände monatlich im Durchschnitt um 15 Mrd € reduziert. Das Tempo danach wird im Zeitverlauf festgelegt.
Auf seiner Sitzung im Februar wird der EZB-Rat die genauen Parameter zur Verringerung der APP-Bestände bekanntgeben. Der EZB-Rat wird das Tempo zum Abbau des APP-Portfolios regelmäßig neu beurteilen, um Konsistenz mit der Strategie und dem Kurs der Geldpolitik insgesamt sicherzustellen, die Funktionsfähigkeit des Marktes aufrechtzuerhalten und die kurzfristigen Geldmarktbedingungen weiterhin sicher steuern zu können. Bis Ende 2023 wird der EZB-Rat auch seinen Handlungsrahmen zur Steuerung kurzfristiger Zinssätze überarbeiten. Daraus werden sich Informationen zum Ende der Bilanznormalisierung ergeben.
Der EZB-Rat hat heute beschlossen, die Leitzinsen anzuheben, da die Inflation nach wie vor deutlich zu hoch ist und den Projektionen zufolge zu lange über dem Zielwert bleiben wird. Aus demselben Grund geht er davon aus, dass er die Zinsen weiter deutlich anheben wird. Der Vorausschätzung von Eurostat zufolge lag die Inflation im November bei 10,0 % und damit etwas unter den 10,6 % vom Oktober. Grund für den Rückgang ist in erster Linie ein geringerer Anstieg der Energiepreise. Die Teuerung bei Nahrungsmitteln und der zugrunde liegende Preisdruck in der gesamten Wirtschaft haben zugenommen und werden für einige Zeit anhalten. Vor dem Hintergrund der außergewöhnlich großen Unsicherheit haben Fachleute des Eurosystems ihre Projektionen für die Inflation deutlich nach oben korrigiert. Sie gehen inzwischen davon aus, dass die durchschnittliche Inflation 2022 bei 8,4 % liegen wird, bevor sie 2023 auf 6,3 % sinkt, wobei die Inflationsrate im Verlauf des Jahres merklich zurückgehen dürfte. Danach wird die durchschnittliche Inflation den Projektionen zufolge 2024 bei 3,4 % und 2025 bei 2,3 % liegen. Die Inflation ohne Energie und Nahrungsmittel dürfte 2022 im Durchschnitt bei 3,9 % liegen und 2023 auf 4,2 % steigen, bevor sie 2024 auf 2,8 % und 2025 auf 2,4 % sinkt.
Im aktuellen und im nächsten Quartal könnte die Wirtschaft im Euroraum schrumpfen. Ursächlich hierfür sind die Energiekrise, die große Unsicherheit, die weltweit nachlassende Wirtschaftstätigkeit sowie verschärfte Finanzierungsbedingungen. Laut den jüngsten Projektionen von Fachleuten des Eurosystems dürfte eine Rezession relativ kurz und milde sein. Das Wachstum im kommenden Jahr dürfte sich dennoch verhalten entwickeln und wurde gegenüber früheren Projektionen deutlich nach unten korrigiert. Über die kurze Frist hinaus dürfte sich das Wachstum erholen, sobald der derzeitige Gegenwind abflaut. Insgesamt gehen die von Fachleuten des Eurosystems erstellten Projektionen nun von einem Wirtschaftswachstum von 3,4 % für 2022, 0,5 % für 2023, 1,9 % für 2024 und 1,8 % für 2025 aus.
EZB-Leitzinsen
Der EZB-Rat hat beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 50 Basispunkte anzuheben. Dementsprechend werden der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität mit Wirkung zum 21. Dezember 2022 auf 2,50 %, 2,75 % bzw. 2,00 % erhöht.
Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)
Der EZB-Rat beabsichtigt, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere bis Ende Februar 2023 weiterhin bei Fälligkeit vollumfänglich wieder anzulegen. Im Anschluss hieran wird das APP-Portfolio in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo reduziert, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit nicht mehr vollumfänglich wieder anlegen wird. Bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 werden die Bestände monatlich im Durchschnitt um 15 Mrd € reduziert. Das Tempo danach wird im Zeitverlauf festgelegt.
Was das PEPP angeht, beabsichtigt der EZB-Rat, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des Programms erworbenen Wertpapiere mindestens bis Ende 2024 weiterhin bei Fälligkeit wieder anzulegen. Das zukünftige Auslaufen des PEPP-Portfolios wird in jedem Fall so gesteuert, dass eine Beeinträchtigung des angemessenen geldpolitischen Kurses vermieden wird.
Der EZB-Rat wird bei der Wiederanlage der Tilgungsbeträge fällig werdender Wertpapiere im Portfolio des PEPP weiterhin flexibel agieren, um pandemiebedingten Risiken für den geldpolitischen Transmissionsmechanismus entgegenzuwirken.
Refinanzierungsgeschäfte
Vor dem Hintergrund von Rückzahlungen der Banken im Rahmen der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte wird der EZB-Rat in regelmäßigen Abständen bewerten, wie gezielte Kreditgeschäfte zu seinem geldpolitischen Kurs beitragen.
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Der EZB-Rat ist bereit, alle seine Instrumente im Rahmen seines Mandats anzupassen, um sicherzustellen, dass die Inflation mittelfristig zu seinem Zielwert von 2 % zurückkehrt. Das Instrument zur Absicherung der Transmission (Transmission Protection Instrument) steht zur Verfügung, um ungerechtfertigten, ungeordneten Marktdynamiken entgegenzuwirken, die eine ernsthafte Bedrohung für die Transmission der Geldpolitik im Euroraum darstellen. Dies ermöglicht dem EZB-Rat eine effektivere Erfüllung seines Preisstabilitätsmandats.
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Hundehaftpflichtversicherung in Niedersachsen – Das sollten Hundehalter in Leer und Ostfriesland wissen
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✅ Versicherungspflicht für Hunde in Niedersachsen
Alle Hundehalter müssen für ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Pflicht gilt unabhängig von Rasse oder Größe des Tieres. Nur Hunde unter sechs Monaten sind von der Versicherungspflicht befreit.
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Die Versicherung muss bestimmte Mindestdeckungssummen erfüllen:
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Diese Beträge sichern Sie als Halter ab, wenn Ihr Hund Dritten Schaden zufügt – etwa durch einen Biss, einen Unfall oder das Zerstören fremden Eigentums.
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