Blaulicht
Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unerlaubte Müllentsorgung, Trunkenheitsfahrten (2)
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 27.09.2023
Fahren ohne Fahrerlaubnis++Unerlaubte Müllentsorgung++ Trunkenheitsfahrten (2)
Leer — Fahren ohne Fahrerlaubnis
Durch Einsatzkräfte der Autobahnpolizei Leer wurde am 26.09.2023 um 19:30 Uhr eine Fahrzeugkontrolle an der Deichstraße durchgeführt. Bei der Überprüfung von Fahrer und Fahrzeug ergab sich, dass der 36-jährige Fahrer des Pkw mit einem Führerschein aus der Republik Moldau unterwegs war, obwohl er bereits seit mehr als einem Jahr einen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland begründet hatte. Nach dem aktuellen Fahrerlaubnisrecht bedeutet dieser Sachverhalt, dass der Mann nur sechs Monate nach Wohnsitzgründung in Deutschland mit dem bestehenden Führerschein und einer Übersetzung hätte fahren dürfen. Da er diesen Zeitraum überschritten hatte, wäre eine Umschreibung der Fahrerlaubnis in Verbindung mit einer praktischen Fahrprüfung erforderlich gewesen. Da der 36-jährige dieses versäumt hatte, wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn ermittelt.
A 28/Brinkum — Unerlaubte Abfallentsorgung
Am 26.09.2023 wurde der Autobahnpolizei Leer gegen 14:08 Uhr mitgeteilt, dass es auf der A 28 auf dem Rastplatz Nortmoor zu einer Entsorgung von Bauschutt und Farbeimern gekommen sei. Als die Einsatzkräfte an der Örtlichkeit ankamen, konnte der Mitteiler vor Ort auf den Müll hinweisen, welcher einer gesonderten Entsorgung hätte zugeführt werden müssen. Da der Mitteiler weitere sachdienliche Hinweise erbringen konnte, wurde ein Mann aus der Samtgemeinde Hesel als möglicher Verursacher ermittelt. Die Polizei Hesel wurde über den Umstand informiert, suchte die Person auf und führte eine Befragung durch. Dabei gab der Mann an, dass er nicht für den kompletten Müll an der Örtlichkeit verantwortlich sei. Somit wurden im Rahmen einer Ordnungswidrigkeitenanzeige die weiteren Ermittlungen aufgenommen.
Emden — Trunkenheitsfahrten (2)
Am 26.09.2023 wurden im Stadtgebiet zwei Trunkenheitsfahrten festgestellt und durch Einsatzkräfte der Emden Polizei verfolgt. Die erste Fahrt unter dem Einfluss alkoholischer Getränke trug sich gegen 15:07 Uhr zu, als eine Streifenwagenbesatzung auf einen Verkehrsteilnehmer aufmerksam wurde, der die Hamhuser Straße befuhr. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der 59-jährige Emder einen Atemalkoholwert von 1,42 Promille aufwies. Die Einsatzkräfte leiteten ein Ermittlungsverfahren ein, in dessen Rahmen der Mann eine Blutprobe abgeben musste. Zudem wurde der Führerschein sichergestellt und das Führen von Kraftfahrzeugen vorerst untersagt. Zu einer weiteren Feststellung einer Fahrt unter dem Einfluss von Alkohol kam es um 16:18 Uhr auf der Auricher Straße. Dort kontrollierten Einsatzkräfte der Emder Polizei einen 33-jährigen Mann mit Wohnsitz in Emden und stellten dabei fest, dass dieser sein Fahrzeug unter dem Einfluss von 1,88 Promille Alkohol geführt hatte. Zudem ergab sich der Verdacht, des Mischkonsums, da der Mann auch zuvor Betäubungsmittel konsumiert hatte. Auch dieser Autofahrer musste sich den polizeilichen Maßnahmen unterziehen und sich nun in einem Strafverfahren verantworten. Ebenso wurde das Führen von Kraftfahrzeugen bis zur weiteren Entscheidung untersagt.
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Blaulicht
Sicher ins neue Jahr: So vermeiden Sie Unfälle an Silvester!
Sicherheit an Silvester: Feuerwehr und Brandkasse warnen vor unterschätzten Gefahren
Ostfriesland. Wenn um Mitternacht das neue Jahr begrüßt wird, verwandelt sich der Himmel über Ostfriesland in ein buntes Lichtermeer. Doch die Freude an der Pyrotechnik hat oft eine Schattenseite: Schwere Augenverletzungen, Verbrennungen, Hörschäden oder sogar abgetrennte Finger sind jedes Jahr traurige Bilanz der Silvesternacht. Damit es gar nicht erst so weit kommt, geben der Feuerwehrverband Ostfriesland und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse wichtige Sicherheitstipps.
„Kein Vergnügen ohne Vorsicht“
Friedhelm Tannen (Präsident) und Rainer Nagel (Sprecher) vom Feuerwehrverband sowie Signe Foetzki und Tammo Keck von der Brandkasse appellieren gemeinsam an die Vernunft der Bürger: „Bei allem Vergnügen bitten wir Sie, regionale Beschränkungen zu beachten und die Gefahren nicht zu unterschätzen.“ Oft führen Leichtsinn oder unsachgemäßer Umgang zu schweren Unfällen.
Die wichtigsten Regeln für den Umgang mit Feuerwerk:
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Zulassung prüfen: Nur Feuerwerk mit offizieller CE-Kennzeichnung und BAM-Zulassung kaufen. Finger weg von Billigimporten oder selbst gebastelten Böllern!
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Standsicherheit: Raketen niemals aus der Hand zünden. Nutzen Sie standsichere Rohre oder leere Flaschen in einem Getränkekasten.
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Abstand halten: Zünden Sie Feuerwerk nur im Freien und halten Sie großen Sicherheitsabstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden.
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Blindgänger liegen lassen: Feuerwerkskörper, die nicht gezündet haben, niemals erneut entzünden oder aufheben.
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Kein Feuerwerk in Kinderhände: Auch „Jugendfeuerwerk“ sollte nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwendet werden. Bewahren Sie Böller für Kinder unerreichbar auf.
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Alkoholisierte Personen: Wer getrunken hat, sollte die Finger vom Feuerzeug lassen.
Schutz für Haus, Hof und Tiere
Nicht nur Menschen sind gefährdet. Brennbare Materialien auf Balkonen oder Terrassen sollten vor Silvester weggeräumt werden. Türen und Fenster müssen geschlossen bleiben (auch nicht auf Kipp!), damit keine verirrten Raketen ins Haus gelangen können.
Besonderes Augenmerk gilt den Tieren: „Denken Sie daran, dass Tiere ein viel sensibleres Gehör haben als wir“, betont Signe Foetzki. Haustiere sollten in der Silvesternacht im Haus bleiben, um Panikreaktionen zu vermeiden.
Einsatzkräfte unterstützen, nicht behindern
Für die Feuerwehren ist Silvester eine Zeit extremer Anspannung. Rainer Nagel berichtet von gefährlichen Erfahrungen: „Leider wurden Einsatzkräfte und Fahrzeuge schon mit Pyrotechnik beschossen. Bitte behindern Sie unsere Arbeit nicht!“ Er rät zudem, Löschmittel wie Gartenschläuche oder Feuerlöscher bereitzuhalten. Im Ernstfall gilt: Notruf 112 wählen.
Versicherungsschutz: Wer zahlt bei Schäden?
Trotz aller Vorsicht können Schäden entstehen. Hier greifen verschiedene Versicherungen:
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Hausratversicherung: Ersetzt Schäden an Möbeln und Einrichtung durch Feuer.
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Wohngebäudeversicherung: Zuständig für Schäden am Gebäude selbst.
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Haftpflichtversicherung: Zahlt, wenn Gäste oder Kinder Schäden an fremdem Eigentum verursachen.
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Teilkasko: Springt ein, wenn Autos durch Raketen in Brand geraten.
„Silvesterunfälle können leider bis zur Invalidität führen“, gibt Tammo Keck zu bedenken. Hier hilft eine private Unfallversicherung – doch Vorsicht bleibt der beste Schutz.
Friedhelm Tannen, Rainer Nagel, Signe Foetzki und Tammo Keck sind sich einig:
Anzeige„Wir wollen nicht als Bedenkenträger, Spaßverderber oder Besserwisser auftreten. Wir wünschen uns nur, dass das neue Jahr gut und vor allem gesund für alle Bürgerinnen und Bürger startet!“
Blaulicht
Zoll zieht sieben Tonnen gefährliche Pyrotechnik aus dem Verkehr
Beitragsbild: KI-Bild
Gefahr zum Jahreswechsel: Zoll warnt vor illegalem Feuerwerk – Über 7 Tonnen sichergestellt
Der Countdown für Silvester läuft, und die Vorfreude auf das bunte Spektakel am Himmel steigt. Doch das Hauptzollamt Oldenburg (HZA) spricht kurz vor dem Jahreswechsel eine dringende Warnung aus: Finger weg von Feuerwerk ohne gültige Zulassung! Besonders Pyrotechnik aus dem Ausland oder dubiosen Online-Shops kann lebensgefährlich sein.
Die Zahlen des Zolls sind alarmierend: Allein im Jahr 2024 stellten die Beamten bei Kontrollen und in Paketsendungen über sieben Tonnen gefährliche und nicht konforme Pyrotechnik sicher.
Unberechenbare Gefahr für Gesundheit und Leben
Viele Böller, die in Nachbarländern oder im Internet angeboten werden, entsprechen nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Jens Kloppmann, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg, warnt eindringlich: „Nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar. Ihre Nutzung kann zu schwersten Verbrennungen, Verätzungen oder im schlimmsten Fall zum Verlust von Gliedmaßen und des Augenlichts führen.“
Das CE-Zeichen ist Pflicht
In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper verkauft und gezündet werden, die offiziell getestet wurden. Das wichtigste Erkennungsmerkmal ist das CE-Zeichen.
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Vorsicht: Der Zoll weist darauf hin, dass Zulassungszeichen im Ausland oft gefälscht werden. Wer versucht, nicht zugelassenes Feuerwerk einzuführen, macht sich nach dem Sprengstoffgesetz strafbar.
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Konsequenz: Illegale Pyrotechnik wird bei Kontrollen konsequent beschlagnahmt, zusätzlich drohen Strafverfahren.
Tipps für einen sicheren Start ins neue Jahr
Um sicher zu feiern, empfiehlt der Zoll, Feuerwerkskörper nur im seriösen Fachhandel vor Ort zu kaufen, wo die Herkunft klar nachvollziehbar ist. Für spezielle Kategorien von Feuerwerk ist zudem eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Die Überwachung dieser Vorschriften erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Zoll, den Landesbehörden und der Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung (BAM).
Wer sich unsicher ist, findet detaillierte Informationen zur Kategorisierung und den geltenden Bestimmungen auf den Internetseiten der BAM oder unter www.zoll.de.
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Schwerer Hausbrand und Unfallflucht in der Region
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Montag, d. 29.12.2025
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ++ Brand eines Wohngebäudes
Emden — Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Emden — In der Zeit von 01:30 Uhr bis 11:30 Uhr beschädigte ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer am vergangenen Sonntag einen auf einem Parkplatz in der Gorch-Fock-Straße geparkten Pkw Skoda. Durch den Zusammenstoß entstand ein Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich. Der Verursacher entfernte sich, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Zeugen oder Hinweisgeber werden um Kontaktaufnahme gebeten.
Moormerland — Brand eines Wohngebäudes
Moormerland — Am Montagmorgen gegen 07:50 Uhr rückten Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr in die Freiligrathstraße zum Brand eines Wohngebäudes. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte war das Einfamilienhaus bereits stark durch das Feuer beschädigt. Der alleinige Hausbewohner konnte eigenständig aus dem Haus entkommen. Er erlitt leichte Verletzungen und wurde durch den Rettungsdienst in ein örtliches Krankenhaus verbracht. Der entstandene Sachschaden liegt der ersten Einschätzung nach im sechsstelligen Bereich. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.
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