Blaulicht
Falsche Gewinnversprechen
Foto: Sascha Busker @LeserECHO
Rhauderfehn — Falsche Gewinnversprechen In dem Zeitraum vom 17.11.2020 bis zum 18.11.2020 kam es im Bereich der Gemeinde Rhauderfehn zu Anrufen von Betrügern, welche vorgaben, Geldgewinne gegen Gebührenzahlung an Mitbürger auszahlen zu wollen. In den bei der Polizei Rhauderfehn gemeldete Fällen verlangten die Täter als Gebühr den Erwerb von Bezahlkarten, mit deren Nummerncodes Einkäufe im Internet getätigt werden können. Gegen einen angeblichen Gebührenbeitrag von umgerechnet 900 Euro solle eine fünfstellige Gewinnsumme ausgehändigt werden. Die Geldcodes sollten dann angeblich persönlich gegen Gewinnübergabe getauscht werden. In den gemeldeten Fällen kam es zu keiner Geldübergabe und keinem persönlichen Auftreten der Betrüger. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die Gewinnversprechen am Telefon Betrugsdelikte darstellen, bei welchen die potentiellen Geschädigten lediglich veranlasst werden sollen, Bezahlkarten zu kaufen und die Codes zu übermitteln. Bisher ist der Polizei noch keine persönliche Abholung der Bezahlkarten bekannt, da die Täter in der Regel versuchen, die Codes telefonisch zu erlangen. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Gewinnanrufe am Telefon zu ignorieren und keine Bezahlcodes zu erwerben, bzw. diese am Telefon durchzugeben.
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Leer — Versuchter Taschendiebstahl Am 18.11.2020 um 11:30 Uhr versuchte ein bislang unbekannter Täter an der Friesenstraße eine Tasche zu entwenden, indem er diese aus dem hinteren Korb einer querenden Fahrradfahrerin nahm. Die 51-jährige Radfahrerin bemerkte den Vorgang und machte sich umgehend verbal bemerkbar. Dabei forderte sie den Täter auf, die Tasche umgehend zurückzugeben. Der Tatverdächtige ließ die Tasche daraufhin fallen und behauptete, nur Spaß gemacht zu haben. Trotzdem nahm er dann die Tasche erneut an sich, ließ dann aber aufgrund einer weiteren klaren verbalen Reaktion der Geschädigten die Tasche erneut fallen und flüchtete von der Örtlichkeit. Die Polizei hat in diesem Fall die Ermittlungen aufgenommen und bittet mögliche Zeugen der Tat, sich fernmündlich mit der Polizeidienststelle in Leer in Verbindung zu setzen. Zudem weist die Polizei in diesem Zusammenhang daraufhin, keine Wertgegenstände ungesichert in einem offenen Fahrradkorb zu transportieren, sondern auf Abdeckungen oder verschließbare Transportbehältnisse zurückzugreifen.
Emden — Fahren ohne Zulassung Am 17.11.2020 fiel einer zivilen Funkstreife auf der Thüringer Straße ein Pkw Audi auf, welcher mit einem Kennzeichen ohne Zulassungsplakette im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs war. Daher entschlossen sich die Einsatzkräfte zu einer Kontrolle. Bei der Nachfahrt stellten die Beamten zudem fest, dass sich am Heck des Fahrzeuges gar kein Kennzeichen befand, sondern nur ein Pappschild eingelegt war. Bei der nachfolgenden Kontrolle konnte festgestellt werden, dass der Pkw Audi nicht amtlich zugelassen ist und mit einem für das Fahrzeug nicht vorgesehenen Kennzeichen genutzt wurde. Auch konnte der junge Mann, der angab im Besitz eines italienischen Führerscheins zu sein, keine gültige Fahrerlaubnis vorzeigen. Die Weiterfahrt mit dem nicht zugelassenen Fahrzeug wurde untersagt. Die Ermittlungen zum Vorfall dauern an.
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Blaulicht
Prozess nach Übergriffen: Frauen und vierjähriges Kind in Leer bedrängt
Übergriffe in Leer: 60-Jähriger vor der Großen Jugendkammer
Schwerwiegende Vorwürfe beschäftigen ab sofort das Landgericht: Ein 60-jähriger Mann muss sich wegen mutmaßlicher sexueller Übergriffe verantworten, die sich im Sommer 2025 in Leer ereignet haben sollen. Da unter den Betroffenen auch ein Kind ist, findet der Prozess vor der 1. Großen Jugendkammer unter dem Vorsitz von Richter Witte statt. Der Fall sorgt aufgrund der besonderen Umstände für großes öffentliches Interesse und eine umfangreiche Beweisaufnahme.
Vorwürfe: Belästigungen und ein Übergriff auf ein Kind
Die Anklage wiegt schwer. Dem derzeit in der Justizvollzugsanstalt Oldenburg inhaftierten Mann wird vorgeworfen, im vergangenen Sommer mehrfach Frauen in Leer bedrängt zu haben. In diesen Fällen soll er versucht haben, die Frauen gegen ihren ausdrücklichen Willen zu küssen.
Besonders erschütternd ist ein weiterer Anklagepunkt: Der 60-Jährige soll einem ihm völlig unbekannten, erst vierjährigen Mädchen unvermittelt einen Kuss auf den Mund gegeben haben. Diese Tat rückt das Verfahren in den Zuständigkeitsbereich der Jugendkammer, die besonders sensibel mit Fällen umgeht, in denen Minderjährige betroffen sind.
Mammut-Auftakt: 14 Zeugen geladen
Das Gericht plant eine sehr detaillierte Aufarbeitung der Geschehnisse. Bereits für den ersten Hauptverhandlungstag ist ein straffes Programm vorgesehen:
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Zeugen: Insgesamt 14 Personen sind geladen, um Licht in die Vorfälle des Sommers 2025 zu bringen.
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Gutachter: Ein Sachverständiger ist ebenfalls anwesend, um möglicherweise die Schuldfähigkeit oder andere psychologische Aspekte des Angeklagten zu bewerten.
Aufgrund der hohen Anzahl an Zeugen und der Komplexität der Vorwürfe wird mit einem intensiven Verfahren gerechnet. Der Angeklagte verbleibt bis auf Weiteres in Untersuchungshaft.
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Symbolbild: Zur Veranschaulichung des Themas wurde dieses Bild von einer KI generiert.
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178-facher Online-Betrug: 45-jähriger Ostfriese vor der Strafkammer
178-facher Betrug: Emder steht vor der 4. Großen Strafkammer
Es ist eine Masche, die den Online-Handel massiv belastet und letztlich alle ehrlichen Käufer trifft: Werden Waren bestellt, um sie niemals zu bezahlen, schwindet das Vertrauen der Händler – die Folge sind oft strengere Vorkasse-Regelungen. Man kann die Betreiber fast verstehen, die sich vor solchen Verlusten schützen wollen.
Systematischer Betrug unter falschem Namen
Im Mittelpunkt des Verfahrens vor dem Landgericht steht ein 45-jähriger Mann aus Emden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm ein gewerbsmäßiges Vorgehen vor: Zwischen 2023 und 2024 soll er in 178 Fällen Online-Shops getäuscht haben. Dabei nutzte er laut Anklage systematisch frei erfundene Personalien, um sich Waren zu erschleichen.
Das Besondere an diesem Fall ist die hohe Frequenz der Taten. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Angeklagte bereits zum Zeitpunkt der Bestellung fest eingeplant hatte, die Rechnungen niemals zu begleichen.
Die Verhandlung: Schadenssummen und Prozessauftakt
Die 4. Große Strafkammer hat nun die Aufgabe, diese enorme Anzahl an Einzeltaten juristisch aufzuarbeiten. Das finanzielle Ausmaß der Taten ist beachtlich:
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Gesamtvolumen der Bestellungen: Knapp 28.000 €
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Realer Schaden (nach Retouren): Rund 9.000 €
Zum ersten Hauptverhandlungstag wurden zunächst keine Zeugen geladen. In dieser Phase des Prozesses steht zumeist die Verlesung der Anklageschrift sowie die Klärung von Formalien und möglichen Einlassungen des Angeklagten im Vordergrund.
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Brandeinsatz, Unfallflucht und vermeintliche Tiernot in Ostfriesland
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 12.01.2026
Brand Solaranlage++ Verkehrsunfallflucht++ festgefrorene Schwäne++ Nötigung im Straßenverkehr
Leer — Brand Solaranlage
Am 11.01.2026 gegen 17:25 Uhr wurde der Polizei gemeldet, dass es in Leer, Auf der Warf, zu einem Brand gekommen sei. Aus bislang ungeklärter Ursache brannte es an einer Solaranlage, die sich auf dem Dach eines Boxenlaufstalls befand. Die Feuerwehr konnte den Brand an der Anlage löschen. Die Schäden befinden sich überwiegend an Teilen der Solaranlage und werden auf den mittleren vierstelligen Bereich geschätzt. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.
Hesel — Verkehrsunfallflucht
Am 11.01.2026 in der Zeit zwischen 14:30 Uhr und 14:50 Uhr kam es in Hesel, Im Brink in Höhe der Hausnummer 1, zu einem Verkehrsunfall. Eine bislang unbekannte Person fuhr mit ihrem Pkw gegen den auf dem Parkplatz abgestellten weißen Renault Clio eines 43-jährigen Mannes. Anschließend entfernte sich die Person unerlaubt vom Unfallort. Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben oder weitere sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich an die Polizei zu wenden.
Moormerland — festgefrorene Schwäne
Am 11.01.2026 gegen 08:30 Uhr wurde der Polizei durch eine Passantin gemeldet, dass sich auf dem Gewässer am Schwarzen Weg in Moormerland festgefrorene Schwäne befinden. Die Einsatzkräfte konnten vor Ort feststellen, dass keines der Tiere festgefroren war und dass sich alle Tiere frei bewegen konnten.
Emden — Nötigung im Straßenverkehr
Am 11.01.2026 gegen 12:00 Uhr kam es auf der L2 zwischen Petkum und Gandersum in Richtung Emden, zu einer Nötigung im Straßenverkehr. Ein 28-jähriger Fahrer eines grauen VW Golf nötigte einen 70-jährigen Fahrer eines grauen Mitsubishi ASX. Der 28-jährige Mann aus Emden bremste den 70-jährigen Mann aus Moormerland mehrfach bis zum Stillstand aus und verhinderte das Überholen, indem er in der Mitte der Fahrbahn fuhr. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.
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