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Connemann: Fertigstellung der Friesenbrücke ist nach wie vor geplant für Ende 2024


Auf Nachfrage vom LeserECHO-Verlag hat Frau Gitta Connemann ( CDU ) unserer Redaktion vom Stadtportal folgende Antworten zu den wichtigsten Fragen zur aktuellen Lage der Friesenbrücke gegeben:
Wie bewerten Sie diese neuen Informationen bezüglich der möglichen extremen Kostensteigerungen und der deutlich späteren Fertigstellung der Brücke?
Welche neuen Informationen? Dass die Brücke teurer werden würde, wissen wir alle seit 2018, also jetzt seit 2 Jahren. Ganz am Anfang war von 28 Millionen Euro die Rede, heute kalkulieren wir mit 66 Millionen. Die genaue Zahl lässt sich dann auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses errechnen. Der Bericht des Bundesrechnungshofes beschreibt ein Horrorszenario. Neuinformationsgehalt gleich null. Der Bericht ist ein Sammelsurium an Mutmaßungen. Alle nur denkbaren Risiken, die sich nur irgendwie irgendwann realisieren könnten, sind summiert und hochgerechnet worden. Das sind für mich keine Informationen sondern Hypothesen. Und zwar offenkundig mit dem Ziel, ein Projekt kaputt zu rechnen und zu reden.
Der Bundesrechnungshof fordert eine Prüfung des Projektes. Sehen Sie das auch so?
Nein. Eine Sonderprüfung ist nicht erforderlich. Denn dieses Projekt ist das wahrscheinlich am genauesten hinterfragte und geprüfte Infrastrukturprojekt des Bundes. Rechtlich und finanziell. Die Prüfung wird ständig aktualisiert. Wie jetzt zum Beispiel durch das laufende Planfeststellungsverfahren. Dieses ist zu 80 % abgeschlossen. Der Planfeststellungsbeschluss wird für 2021 erwartet.
Der Bundesrechnungshof stellt in dem Bericht eine Drehbrücke praktisch infrage. Sind Sie weiterhin für diese Lösung oder kommt für Sie auch eine andere Lösung – zum Beispiel eine Klappbrücke – in Betracht?
Mir ist neu, dass der Bundesrechnungshof nun auch schon Brücken bauen kann. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen. Da sitzen Beamte am grünen Tisch, legen das schlimmstmögliche Szenario zu Grunde und entscheiden sich für eine andere Brückenkonstruktion. Ich habe keinen der Herrschaften bei den Gesprächen mit der DB-AG als Bauherrin, mit Bund und Land als Finanziers oder aber der Region als unmittelbar Betroffene gesehen oder gehört. Alle gemeinsam haben sich für die jetzt gewählte Konstruktion stark gemacht. Ohne diese hätte die Meyer-Werft dauerhaft keine Perspektive am bisherigen Standort. Das betrifft tausende von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern samt ihrer Familien. Über eine solche leichtfertige Empfehlung kann ich nur den Kopf schütteln.
Nachdem diese neuen Infos bekanntgeworden sind: Welche weiteren Schritte fordern Sie?
Es gibt keine neuen Informationen. Ich fordere, dass der Rechnungshof von seinen abstrusen Empfehlungen abrückt. Was würden diese bedeuten:
A) Das aktuelle Planfeststellungsverfahren müsste abgebrochen werden — und das kurz vor seinem Abschluss.
B) Planung und Umsetzung für eine Wiederherstellung im alten Zustand müssten neu begonnen werden. Die Region würde bei null beginnen. Über den damit verbundenen Zeitverlust schweigt der Bundesrechnungshof sich wohlweißlich aus. Alle bisherigen Kosten müssten wir abschreiben. Auch das bleibt unerwähnt.
C) Der Region würde die Zukunftsperspektive genommen.
Kurzum: Ich fordere, dass an der Planung festgehalten wird.
Eine Fertigstellung der für viele wichtigen Verbindung erst 15 Jahre nach dem Unfall: Eine mögliche Inbetriebnahme im Jahr 2030!!! Was sagen Sie den Menschen hier in der Region? Wie wollen Sie diese Nachricht verkaufen?
Ich will diese Nachricht nicht “verkaufen”. Denn ich will eine Fertigstellung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Und dieser ist nach wie vor geplant für Ende 2024. Noch einmal: Der Bundesrechnungshof hat eine hypothetische Berechnung der DB-AG zugrunde gelegt, die vom allerschlimmsten Fall ausgeht. Es gibt derzeit keine Anhaltspunkte, dass dieser eintreten könnte. Diesen Beweis bleibt der Hof schuldig.
Wie sollen die Mehrkosten finanziert werden?
Schon seit zwei Jahren wissen wir, dass der Neubau der Brücke teurer werden wird als zunächst angenommen. Wir haben auf Bundesebene dafür die Weichen gestellt. Ich bin insoweit insbesondere meinem Kollegen und Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann MdB sowie meinem Kollegen Eckhard Rehberg MdB für Ihre Unterstützung dankbar. Denn es war und ist klar: Der Bund wird den Löwenanteil schultern müssen. Das Land wird einen Anerkennungsbeitrag leisten. Dieser beläuft sich auf fünf Millionen und ist fest zugesagt. Andere Finanziers kommen nicht in Betracht. Dies betrifft sowohl die Kommunen, als auch die Meyer Werft, von der die öffentliche Hand rein rechtlich keine Gelder nehmen darf. Wir werden als Bund unsere Verantwortung tragen. Denn unsere Heimat hat es verdient.
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Energie
Verbraucherzentrale: Stellungnahme zur Gasumlage


Transparenz und Fairness bei Gaspreisweitergabe gewährleisten
vzbv veröffentlicht Kurzstellungnahme zum Verordnungsentwurf zur Gasumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
In einer Kurzstellungnahme hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) absolute Transparenz bei der Weitergabe von Zusatzkosten durch Energielieferanten an die Endverbraucher:innen eingefordert. Dies sei im Entwurf der Verordnung zur Gasumlage nach §26 EnSiG bisher nicht geregelt.
Ebenfalls müsse die Verordnung sicherstellen, dass Unternehmen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden Kosten beteiligt werden. Eine Querfinanzierung durch private Haushalte dürfe es nicht geben.
In seiner Stellungnahme macht der vzbv konkrete Vorschläge, wie Kosten transparent und überprüfbar weitergegeben werden können, welche Kosten einzubeziehen sind und unter welchen Umständen Unternehmen Ersatzansprüche gegenüber ihren Lieferanten geltend machen müssen, um Zahlungen aus der Gasumlage behalten zu dürfen.
Der vzbv fordert:
- Die Weitergabe der Kosten an die Endverbraucher:innen durch die Energielieferanten muss absolut transparent sein. Es muss klar werden, welche Preisbestandteile aus welchen Gründen an die Endverbraucher:innen weitergegeben werden.
- Es darf keine Querfinanzierung von energieintensiven Unternehmen
durch die Gruppe der privaten Verbraucher:innen geben. Unternehmen
müssen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden
Kosten beteiligt werden. - Endverbraucher:innen müssen so schnell wie möglich Klarheit darüber bekommen, was wann auf sie zukommt. Nur so können sie die erforderlichen
Vorkehrungen (zum Beispiel entsprechende Rücklagen) treffen. - Darüber hinaus ist unerlässlich, dass das erforderliche Hilfspaket spätestens mit der Umlage in Kraft tritt.


News
GKV: Defizit in Höhe von 17 Milliarden Euro. Beitragserhöhungen geplant


Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr stabilisiert. Zudem wird mit ersten strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelegt.
Wir haben für das Jahr 2023 ein voraussichtliches vorgefunden. Mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmenpaket wird ein starker Anstieg der Zusatzbeitragssätze im kommenden Jahr verhindert. Die finanziellen Lasten werden auf die Krankenkassen, den Bund, Leistungserbringer und die Beitragszahlenden verteilt. Der Bund leistet im Jahr 2023 einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro und vergibt ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds. Mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich werden Finanzreserven der Krankenkassen von rund 4 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen und zudem Mittel aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Gerade in Krisenzeiten geben die Sozialsysteme der Bevölkerung Sicherheit. Wir haben ein sehr großes Defizit in der Krankenversicherung vorgefunden. Und wir haben eine schwierige Krise aufgrund des katastrophalen Krieges in der Ukraine. Deshalb müssen mit der Reform alle Beteiligten einen Beitrag zur kurzfristigen Stabilisierung leisten. Daneben werden wir natürlich weiter an langfristiger wirkenden Strukturreformen mit dem Ziel ausgeglichener Finanzen arbeiten. Für den Krankenhausbereich haben wir hier eine erstklassige Kommission eingesetzt, die extrem effizient arbeitet. Insgesamt ist unser Ziel, dass die Gesetzliche Krankenversicherung erstklassig bleibt. Ohne Abstriche in der Versorgung. Und Leistungskürzungen für Versicherte bleiben ausgeschlossen.“
Die Bestandteile der GKV-Finanzreform:
Konkret sieht der Entwurf u.a. folgende Inhalte vor:
- Finanzreserven: Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert Durch die Halbierung der Obergrenze für die Liquiditätsreserve halbiert und übersteigende Mittel können für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen genutzt werden, um die Finanzierungslücke weiter zu schließen.
- Bundeszuschuss: Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Mrd. Euro für 2023 um 2 Mrd. Euro erhöht.
- Darlehen Bund: Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen für 2023 von 1 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds.
- Für das Jahr 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen.
- Reform AMNOG: Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.
- Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet).
- Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
- Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen.
- Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber sogenannten „Neupatienten“ für Vertragsärzte wird abgeschafft.
- Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
- Auch der Zusatzbeitrag für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wird steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.

