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GKV: Krankenkassen weisen ein Defizit von rund 5,8 Mrd. Euro aus
Vorläufige Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2021
Die vorläufigen Finanzergebnisse der gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2021 sind durch die im Jahr 2021 vorgenommene Vermögensabführung der Krankenkassen an den Gesundheitsfonds zur Stabilisierung der Beitragssätze geprägt: So weisen die Krankenkassen ein Defizit von rund 5,8 Mrd. Euro aus, während die Finanzreserven der Krankenkassen zum Stichtag 31. Dezember 2021 bei rund 11 Mrd. Euro lagen. Dies entspricht in etwa einer halben durchschnittlichen Monatsausgabe und damit mehr als dem Doppelten der Mindestrücklage. Dagegen verbuchte der Gesundheitsfonds einen Überschuss von rund 1,4 Mrd. Euro. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds betrug zum Stichtag 17. Januar 2022 rund 7,9 Mrd. Euro.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Die Pandemie hat die Bilanzen der Krankenkassen auch im vergangenen Jahr deutlich geprägt. Die gesetzliche Krankenversicherung steht damit vor großen finanziellen Herausforderungen. Die Zahlen für das letzte Jahr zeigen aber auch: Durch den zusätzlichen Bundeszuschuss und den Abbau der Finanzreserven ist es uns gelungen, dass die Beitragszahler nicht übermäßig belastet worden sind. Die Beiträge möglichst stabil zu halten – das ist auch mit Blick auf das laufende und das nächste Jahr unser Ziel. Dafür werden wir frühzeitig die Weichen stellen.“
Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten
Alle Krankenkassenarten verzeichneten im vergangenen Jahr durch die Vermögensabführung Defizite: Für die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) betrug das Minus 4.163 Mio. Euro, für die Ersatzkassen 576 Mio. Euro, für die Betriebskrankenkassen (BKK) 480 Mio. Euro, für die Innungskrankenkassen (IKK) 409 Mio. Euro und für die Knappschaft 104 Mio. Euro. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse, die nicht von der Vermögensabführung betroffen war, schloss das Jahr 2021 mit einem Defizit in Höhe von 31,2 Mio. Euro ab.
In dieser Heterogenität der Finanzergebnisse spiegeln sich auch die unterschiedliche Verteilung der Finanzreserven der einzelnen Krankenkassen als Maßstab für die Vermögensabführung an den Gesundheitsfonds wider. Von den rund 8 Mrd. Euro haben die AOKn etwa 4,2 Mrd. Euro, die Ersatzkassen etwa 2,3 Mrd. Euro, die BKKn rund 783 Mio. Euro, die IKKn 481 Mio. Euro und die Knappschaft rund 187 Mio. Euro aufgebracht.
Ergebnis des Gesundheitsfonds
Der Überschuss des Gesundheitsfonds in 2021 von rund 1,4 Mrd. Euro hängt maßgeblich damit zusammen, dass sich die Beitragseinnahmen in der GKV besser entwickelt haben, als in der Prognose des Schätzerkreises von Oktober 2020 erwartet wurde. Dennoch blieb der Zuwachs der Beitragseinahmen mit 3,4 Prozent – wie bereits im Vorjahr (2020: 1,9 Prozent) – deutlich hinter den langjährigen Veränderungsraten mit durchschnittlich über vier Prozent zurück. Deshalb war es in 2021 wichtig, mit der Vermögensabführung der Krankenkassen an den Gesundheitsfonds und einem ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 5,0 Mrd. Euro die Beitragssatzanstiege in der GKV zu begrenzen.
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie trägt der Bund einen Großteil der Ausgaben für pandemiebedingte Zahlungsverfahren, die aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erfolgen. Hierunter fallen unter anderem Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser, Aufwendungen für Corona-Tests und für Impfungen gegen COVID-19. Insgesamt wurden rund 17,4 Mrd. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt, wovon der Bund rund 17,2 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds erstattet hat.
Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds betrug zum Ende des Geschäftsjahres 2021 (Stichtag 17. Januar 2022) rund 7,9 Mrd. Euro. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese u. a. aufgrund von gesetzlich geregelten Sonderzuweisungen an die Krankenkassen in Höhe von 2,1 Mrd. Euro im Jahresverlauf 2022 wieder sinken wird. Hierbei handelt es sich um Ausschüttungen von Mitteln oberhalb der Mindestreserve des Gesundheitsfonds und Entnahmen aus der Liquiditätsreserve zur Kompensation von Mindereinnahmen der Krankenkassen infolge der Regelungen zur Entlastung von Betriebsrentnern.
Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen
Die Einnahmen der Krankenkassen, die sie in erster Linie durch vorab festgelegte Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, sind um 7,1 Prozent auf 278,6 Mrd. Euro gestiegen. Darin enthalten sind neben dem ergänzenden Bundeszuschuss von 5 Mrd. Euro, den der Bund an die GKV gezahlt hat, auch die wieder als Zuweisungen an die Krankenkassen ausgezahlten Beträge der Vermögensabführung. Ferner sind die Einnahmen aus Zusatzbeiträgen, die durchschnittlich in einer Höhe von 1,28 Prozent von den Krankenkassen erhoben wurden, enthalten.
Dem stehen Gesamtausgaben von 284,3 Mrd. Euro gegenüber, wovon rund 8 Mrd. Euro auf die Vermögensabführung der Krankenkassen an den Gesundheitsfonds entfallen. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei nahezu unveränderten Versichertenzahlen einen Zuwachs von 5,4 Prozent auf 274,5 Mrd. Euro. Die Leistungsausgaben stiegen um 5,7 Prozent, die Verwaltungskosten sanken dagegen um 0,3 Prozent. Insgesamt stiegen die Ausgaben der GKV gegenüber 2020 um rund 14 Mrd. Euro. Hiervon entfällt fast die Hälfte auf die Ausgabensteigerungen im Krankenhausbereich und bei den Arzneimitteln.
Bei den Krankenhausausgaben verbuchten die Krankenkassen 2021 einen Anstieg von rund 3,6 Mrd. Euro bzw. 4,4 Prozent. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Krankenhäuser bis Ende Dezember zusätzlich rund 5 Mrd. Euro aus Steuermitteln für freigehaltene Betten erhalten haben. Eine wesentliche Rolle spielen die Pflegepersonalkosten, die bereits 2020 aus den DRG-Pauschalen ausgegliedert wurden. Hierfür verbuchten die Krankenkassen 2021 rund 9 Prozent mehr als noch im Vorjahr.
Im Bereich der ärztlichen Behandlung gab es mit 1,8 Prozent deutlich unterproportionale Zuwächse nach sehr hohen Zuwächsen im Vorjahr. Hier wirkt sich das mit dem Tierarzneimittelgesetz geregelte Korrekturverfahren aus, das ungewollte Doppelfinanzierungen für besondere ärztliche Leistungen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz korrigiert.
Die Ausgaben für Arzneimittel steigen überdurchschnittlich um 7,8 Prozent bzw. rund 3,4 Mrd. Euro. Hier haben sich die unterjährig festgestellten Ausgabenzuwächse im Jahresverlauf stetig erhöht. Der Ausgabenanstieg ist dabei nur zu einem geringeren Anteil auf die Rücknahme der Mehrwertsteuerabsenkung zu Beginn des Jahres zurückzuführen. Die Einsparungen durch Rabattverträge wachsen wie im Vorjahr nur sehr moderat um rund 2,2 Prozent.
Die Ausgaben für zahnärztliche Behandlung inkl. Zahnersatz sind um 10,4 Prozent bzw. rund 1,6 Mrd. Euro angestiegen. Dabei sind für Zahnersatz Mehrausgaben von 19,2 Prozent bzw. 0,6 Mrd. Euro entstanden, worin sich die Anhebung der Festzuschüsse durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz widerspiegelt. Das Ausgabenwachstum für zahnärztliche Behandlung ohne Zahnersatz beträgt 7,9 Prozent bzw. 0,9 Mrd. Euro, wofür insbesondere eine niedrige Vorjahresbasis aufgrund geringerer Behandlungsmengen im Pandemiejahr 2020 ursächlich ist.
Die Krankenkassen weisen Mehrausgaben für Heilmittel von 16,5 Prozent bzw. 1,5 Mrd. aus. Dieser starke Ausgabenanstieg ist insbesondere auf Vergütungsanpassungen als Ergebnis der Verhandlungen und Schiedssprüche nach §125 SGB V und zum kleineren Teil auf einen Wiederanstieg der Behandlungsmengen gegenüber dem Pandemiejahr 2020 zurückzuführen.
Die Zuwachsraten bei den Krankengeldausgaben lagen mit 4,1 Prozent nach den Jahren 2019 und 2020 mit Steigerungswerten von rund 10 Prozent nun wieder im einstelligen Bereich. Dies beinhaltet die Sonderregelung zum Bezug von Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung.
Bei der Interpretation der vorläufigen Finanzergebnisse ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in einigen Leistungsbereichen von Schätzverpflichtungen geprägt sind, da dort die Abrechnungsdaten zum Meldezeitpunkt nur unvollständig vorliegen. Diese Unsicherheiten gelten insbesondere im Bereich der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Vergütung.
Weitere Entwicklung
Die endgültigen Finanzergebnisse der Krankenkassen für das Gesamtjahr 2021 werden ebenso wie die Daten des 1. Quartals 2022 Mitte Juni 2022 vorliegen.
Für das Jahr 2022 konnte der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV im Jahr 2022 durch die Zahlung eines ergänzenden Bundeszuschusses von 14 Mrd. Euro weitestgehend stabilisiert werden. Zum 1. Januar 2022 haben zwar 19 Krankenkassen ihre Beitragssätze erhöht, jedoch sind die Zusatzbeitragssätze für 68 Krankenkassen stabil geblieben. Bei neun Krankenkassen konnten sie sogar abgesenkt werden.
Nach geltender Rechtslage wird der ergänzende Bundeszuschuss von 14 Mrd. Euro ab dem Jahr 2023 entfallen und die GKV vor große finanzielle Herausforderungen stellen. Die Bundesregierung wird rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um die stabile und verlässliche Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen.
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Prävention und Schutz: Das Emsland wird offiziell FSME-Risikogebiet
Zeckenbiss: So schützen Sie sich in der Ferienzeit richtig
Die Urlaubszeit steht vor der Tür, die Temperaturen steigen und es zieht uns nach draußen. Doch mit der Wärme werden auch Zecken im Grünen aktiv. Ob beim Wandern, Camping oder dem einfachen Spaziergang mit dem Hund – ein Zeckenbiss ist nicht nur unangenehm, sondern kann auch gesundheitliche Risiken wie FSME oder Borreliose bergen.
Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi betont: „Hat die Zecke zugestochen, sollte man sie schnell entfernen.“ Während Borreliose-Bakterien oft erst nach einigen Stunden übertragen werden, gelangen FSME-Viren sofort beim Stich in die Blutbahn.
FSME-Risikogebiete: Das Emsland und Celle im Fokus
Früher galt die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) vor allem als Problem in Süddeutschland. Mittlerweile hat sich die Lage verändert. In Niedersachsen wurden bereits zwei Landkreise offiziell zu Risikogebieten erklärt:
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Landkreis Emsland
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Landkreis Celle
Wer in diesen Regionen lebt oder dort Urlaub plant, sollte eine FSME-Impfung in Erwägung ziehen. Die Fallzahlen in Niedersachsen schwankten zuletzt zwischen 7 (2021) und 13 Fällen (2024).
Borreliose und FSME: Die Unterschiede
| Merkmal | FSME | Borreliose |
| Erreger | Virus | Bakterium |
| Übertragung | Sofort beim Stich | Meist nach 12–24 Stunden Saugzeit |
| Symptome | Grippeähnlich, Fieber, Entzündung der Hirnhäute möglich | Wanderröte (ringförmig), Gelenkschmerzen |
| Schutz/Therapie | Impfung verfügbar, keine ursächliche Heilung | Keine Impfung, Behandlung mit Antibiotika |
Wichtiger Hinweis: Die sogenannte Wanderröte bei Borreliose ist eine münzgroße Rötung, die sich ringförmig um den Zeckenbiss ausbreitet. Sollten Sie dieses Symptom bemerken, suchen Sie umgehend einen Arzt auf.
Prävention: So vermeiden Sie einen Zeckenbiss
Um das Risiko von vornherein zu minimieren, rät Dr. Masyar Monazahian vom Landesgesundheitsamt (NLGA) zu einfachen, aber effektiven Maßnahmen:
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Die richtige Kleidung: Tragen Sie im Unterholz festes Schuhwerk sowie lange Hosen und Oberteile. Auf heller Kleidung lassen sich die dunklen Zecken viel leichter entdecken, bevor sie die Haut erreichen.
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Repellentien nutzen: Insektenschutzmittel können Zecken für einige Stunden abwehren.
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Körper absuchen: Nach jedem Aufenthalt in der Natur sollten Sie sich und Ihre Kinder gründlich absuchen. Zecken lieben warme, dünne Hautstellen wie:
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Kniekehlen
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Achselhöhlen
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Hals und Kopfbereich
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Schrittbereich
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Vorsorge ist der beste Reiseschutz
Ein Zeckenbiss sollte niemals unterschätzt werden, ist aber kein Grund zur Panik. Wer informiert ist, sich passend kleidet und gegebenenfalls den Impfschutz mit dem Hausarzt abklärt, kann die Ferienzeit unbeschwert genießen. Gerade bei Reisen in östliche oder südöstliche Nachbarländer ist eine erhöhte Aufmerksamkeit ratsam, da dort viele Zecken infiziert sind.
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Haushalte gesucht: 90 Euro Prämie für digitale Ausgabenerfassung
Haushaltbefragung 2026: Digitale Kassenbon-Erfassung und 90 Euro Prämie
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) geht neue Wege bei der Erfassung privater Haushaltsausgaben. Im Rahmen der „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ (LWR) 2026 wird erstmals eine innovative Scan-Funktion in einer speziellen App angeboten. Teilnehmende Haushalte können ihre Kassenzettel von Supermärkten, Discountern und Drogerien nun einfach fotografieren oder hochladen. Die App erkennt Artikel sowie Preise automatisch und ordnet sie den passenden Kategorien zu, was die Dokumentation erheblich beschleunigt.
Wer kann teilnehmen?
Die Befragung richtet sich an ein breites Spektrum der Bevölkerung, um ein repräsentatives Bild der Lebenshaltungskosten in Deutschland und der EU zu erhalten. Besonders gesucht werden aktuell:
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Haushalte mit volljährigen Kindern
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Mehrgenerationenhaushalte und Wohngemeinschaften
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Paare mit minderjährigen Kindern
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Haushalte von Nichterwerbstätigen
Eine wichtige Neuerung: Erstmals können auch Haushalte von Selbstständigen und Freiberuflern teilnehmen, sofern die Haupteinkommensperson dieser Tätigkeit nachgeht. Erfasst werden dabei ausschließlich die privaten Finanzen.
Ablauf und Belohnung
Die teilnehmenden Haushalte dokumentieren einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben sowie Angaben zur Wohnsituation und Ausstattung. Dies kann wahlweise digital per App oder klassisch in Papierform erfolgen. Als Anerkennung für die vollständige und gewissenhafte Mitwirkung zahlt das Landesamt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 90 Euro.
Neben der Prämie bietet die Teilnahme den Bürgern die Chance, einen präzisen Überblick über die eigenen Lebenshaltungskosten zu gewinnen. Die gewonnenen Daten sind zudem eine wichtige Grundlage für wirtschaftliche und soziale Planungen auf nationaler und europäischer Ebene.
Anmeldung und Information
Interessierte können sich direkt online unter www.lwr.de/teilnahme bewerben. Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Hauptseite www.lwr.de oder über die Website des Landesamtes für Statistik Niedersachsen verfügbar. Für telefonische Rückfragen steht das Team unter der Nummer 0511/9898–1433 zur Verfügung.
Haushaltbefragung mit App-Scan: 90 Euro Prämie für Teilnehmer
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen sucht Haushalte für eine freiwillige Befragung zu Einnahmen und Ausgaben. Dank einer neuen Scan-Funktion lassen sich Kassenzettel jetzt ganz einfach per App erfassen. Die Teilnahme wird mit einer attraktiven Prämie belohnt, wobei erstmals auch Selbstständige und Freiberufler mitmachen können.
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Dein Move in die Medienwelt: Werde Creator & Blogger beim LeserECHO!
Du bist in Ostfriesland, im Emsland oder den angrenzenden Landkreisen zu Hause und hast die Leidenschaft, etwas zu bewegen? Wir vom LeserECHO-Verlag suchen keine klassischen Angestellten, sondern Gesichter und Stimmen für unsere Region. Mit unserem Projekt „Crossmedia 3.0“ geben wir dir die Plattform, die du brauchst.
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Sonder-Energieministerkonferenz: Turbo für die Energiewende gefordert!
Krise auf dem Energiemarkt: Niedersachsen beruft Sonder-Energieministerkonferenz ein
Die Kombination aus dem andauernden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und dem Iran-Krieg führt aktuell zu einer massiven Zuspitzung auf den internationalen Energiemärkten. Steigende Spritpreise und eine spürbare „fossile Inflation“ belasten Bürgerinnen, Bürger, Kommunen und Unternehmen gleichermaßen. Vor diesem Hintergrund hat Niedersachsens Energieminister Christian Meyer in seiner Funktion als Vorsitzender der Energieministerkonferenz (EnMK) für Freitag, den 27. März 2026, zu einer Sondersitzung nach Berlin geladen.
Kritik am Bund: Forderung nach konsequentem Handeln
Niedersachsen kritisiert die aktuelle Strategie von Bundeswirtschaftsministerin Reiche deutlich. Das bloße Monitoring der Preise und die Einrichtung von Task-Forces reichen angesichts der Rekordgewinne der Mineralölkonzerne nicht aus. Minister Meyer fordert stattdessen entschlossene Maßnahmen:
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Abschöpfung von Übergewinnen: Die über die Rohöl- und Gaspreise hinausgehenden Extraprofite der Konzerne sollen eingezogen werden.
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Direkte Entlastung: Diese Mittel sollen vollständig an die Bevölkerung zurückgegeben werden – etwa durch eine dauerhafte Senkung der Stromsteuer um zwei Cent. Dies würde einen Durchschnittshaushalt um ca. 100 Euro pro Jahr entlasten.
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Regulierungsbedarf: Die bisherige Regelung, Benzinpreise nur einmal täglich anheben zu dürfen, wird als unzureichende Scheinlösung bewertet.
Der „Ausbauturbo“ als Antwort auf fossile Abhängigkeiten
Ein zentraler Schwerpunkt der Sonderkonferenz ist der Erhalt und die Beschleunigung der Energiewende. Meyer warnt davor, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zugunsten fossiler Brückentechnologien wie LNG-Gas aus den USA auszubremsen.
„Wind, Sonne und Biogas sind nicht nur kostengünstig, sondern machen uns auch unabhängig von internationalen Entwicklungen. Die Antwort auf die internationale Lage bedeutet, teure fossile Abhängigkeiten zu beenden und die Energiewende nicht zu stoppen, sondern zu beschleunigen.“
Besonders für Niedersachsen steht viel auf dem Spiel: Mit einer Rekordzahl von 807 genehmigten Windkraftanlagen im Jahr 2025 ist das Land Vorreiter. Ein Stopp des Netzausbaus, der Speicherförderung oder des Wasserstoffhochlaufs würde laut Ministerium massive wirtschaftliche Schäden verursachen und Investitionen in „Ruinen“ verwandeln.
Ablauf und Ziele der Konferenz
Am 27. März kommen die Energieminister der Länder in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin zusammen. Der geplante Ablauf sieht vor:
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Input aus der Praxis: Vertreter der Energiewirtschaft und der Branche der Erneuerbaren Energien schildern die aktuelle Lage.
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Bericht der Bundesregierung: Ministerin Reiche ist geladen, um über geplante Maßnahmen gegen Preistreiberei und für die Fortführung der Wärmewende und Elektromobilität zu berichten.
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Beratung & Forderungskatalog: Die Länder wollen eine klare Positionierung des Bundes zur Krisenresilienz und Unabhängigkeit durch heimische Energieträger erzwingen.
Die Ergebnisse der Sonderkonferenz werden am späten Nachmittag des 27. März im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.
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