Allgemein
Inflationsrate im November 2021 bei +5,2 %
Verbraucherpreisindex, November 2021
+5,2 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
-0,2 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
Harmonisierter Verbraucherpreisindex, November 2021
+6,0 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
+0,3 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
WIESBADEN – Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im November 2021 bei +5,2 %. Im Oktober 2021 hatte sie bei +4,5 % gelegen. „Damit ist die Inflationsrate zum sechsten Mal in Folge gestiegen und hat im November den bisher höchsten Wert im Jahr 2021 erreicht“, sagte Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes. „Eine höhere Inflationsrate gab es zuletzt vor fast 30 Jahren. Im Juni 1992 hatte die Inflationsrate bei +5,8 % gelegen.“ Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sanken die Verbraucherpreise im Vergleich zum Oktober 2021 geringfügig um 0,2 %.
Hohe Inflationsrate hat verschiedene Ursachen
Die hohen Inflationsraten im 2. Halbjahr 2021 haben verschiedene Gründe, darunter Basiseffekte durch niedrige Preise im Vorjahr. Die temporäre Senkung der Mehrwertsteuersätze im 2. Halbjahr 2020 und insbesondere niedrige Preise der Mineralölprodukte im Vorjahr, die im November Tiefststände erreichten, wirkten sich erhöhend auf die Gesamtteuerung aus. Neben den temporären Basiseffekten aus der Vergangenheit wirken zunehmend krisenbedingte Effekte, wie Lieferengpässe und die deutlichen Preisanstiege auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen, die sich ebenfalls im Verbraucherpreisindex niederschlagen.
Energiepreise zogen binnen Jahresfrist um 22,1 % an, Heizölpreis hat sich verdoppelt
Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich von November 2020 bis November 2021 überdurchschnittlich um 7,9 %. Vor allem die Preise für Energieprodukte lagen mit +22,1 % deutlich über der Gesamtteuerung. Die Teuerungsrate für Energie hat sich den fünften Monat in Folge erhöht (Oktober 2021: + 18,6 %). Mit +101,9 % verdoppelten sich die Preise für Heizöl binnen Jahresfrist, ferner wurden die Kraftstoffe merklich teurer (+43,2 %). Auch die Preise für andere Haushalt-Energieprodukte wie Erdgas (+9,6 %) und Strom (+3,1 %) erhöhten sich. Neben den Basiseffekten durch die sehr niedrigen Preise im November 2020 wirkte sich auch die zu Jahresbeginn eingeführte CO2-Abgabe preiserhöhend aus.
Nahrungsmittel verteuerten sich binnen Jahresfrist um 4,5 %
Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im November 2021 gegenüber dem Vorjahresmonat um 4,5 %. Spürbar teurer für die Verbraucherinnen und Verbraucher wurden insbesondere Speisefette und Speiseöle (+11,9 %) sowie Molkereiprodukte und Eier (+6,4 %). Insgesamt verteuerten sich die Verbrauchsgüter um 9,9 %. Auch die Preise für Gebrauchsgüter erhöhten sich (+4,3 %, darunter Fahrzeuge: +7,7 %; Möbel und Leuchten: +5,3 %).
Inflationsrate ohne Energie bei +3,4 %
Die Preiserhöhungen bei Energie und bei Nahrungsmitteln gegenüber dem Vorjahresmonat wirkten sich deutlich auf die Inflationsrate aus: Ohne Berücksichtigung der Energie hätte die Inflationsrate im November 2021 bei +3,4 % gelegen, ohne beide Güterbereiche bei +3,3 %.
Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist um 2,9 %
Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im November 2021 um 2,9 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Die aufgrund des großen Anteils an den Konsumausgaben der privaten Haushalte bedeutsamen Nettokaltmieten verteuerten sich um 1,4 % und dämpften somit die Gesamtteuerung. Auch die Preisentwicklung für Telekommunikation blieb mit 1,5 % moderat. Hingegen erhöhten sich einige Dienstleistungen deutlicher, wie die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (+5,8 %) sowie die Leistungen sozialer Einrichtungen (+4,7 %).
Insgesamt leichter Preisrückgang gegenüber dem Vormonat um 0,2 %
Im Vergleich zum Oktober 2021 sank der Verbraucherpreisindex im November 2021 um 0,2 %. Ein wesentlicher Grund für den Rückgang war der saisonbedingte Preisrückgang bei Pauschalreisen (-21,6 %). Dagegen zogen die Preise für Energieprodukte an (+ 1,8 %, darunter Kraftstoffe: +3,0 %). Auch die Preise für Nahrungsmittel stiegen (+0,5 %, darunter Speisefette und Speiseöle: +5,5 %).
Quelle: Statistisches Bundesamt
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Neue Technik schützt Ledabrücke in Leer vor Überlastung
Hightech-Schutz für die Ledabrücke: Neue Wiege-Systeme kommen Ende Mai
Die Ledabrücke im Zuge der B 70 bei Leer bekommt einen digitalen Schutzschild. Damit das in die Jahre gekommene Bauwerk bis zur Fertigstellung des Neubaus stabil bleibt, rüstet die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Aurich) technisch auf. Das Ziel: Fahrzeugen über 7,5 Tonnen konsequent den Riegel vorzuschieben.
Intelligente Scanner warnen vor der Auffahrt
Das neue Schutzkonzept setzt auf Prävention. Schon bevor schwere Lkw die Brücke erreichen, werden sie von einer modernen Scan-Anlage erfasst. Drei Scanner und Displays – verteilt im Südring, in der Papenburger Straße und in Folmhusen – checken die herannahenden Fahrzeuge. Wer zu schwer ist, erhält direkt einen Hinweis auf dem Display und wird gebeten, die ausgeschilderte Umleitung zu nutzen. So sollen unnötige Belastungen für die Brücke gar nicht erst entstehen.
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„Weigh-in-Motion“: Wiegen während der Fahrt
Unmittelbar vor der Brücke wird es ernst: Eine Gewichtsmessanlage (Weigh-in-Motion) misst das tatsächliche Gewicht sowie die Achslasten, während die Fahrzeuge darüberrollen. Das System arbeitet absolut datenschutzkonform und dient dazu, Verstöße gegen die Gewichtsbeschränkung lückenlos zu erfassen. Diese Daten helfen dabei, über weitere Schutzmaßnahmen für die Brücke zu entscheiden.
Termine und Verkehrsbehinderungen
Für den Einbau der Technik sind im Mai kurzzeitige Einschränkungen und halbseitige Sperrungen erforderlich:
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Nachtarbeiten an der B 70 (nördliche Ledabrücke):
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In den Nächten vom 19. auf den 20. Mai sowie vom 20. auf den 21. Mai.
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Jeweils von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
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Regelung durch eine Ampel.
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Arbeiten am Südring:
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Am 19. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
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Verkehrsführung über eine mobile Absperrtafel (keine Ampel).
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Kreuzungsbereich B 70 / B 438 (Folmhusen):
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Am 20. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
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Regelung durch eine Ampelanlage.
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Direkt nach dem Einbau geht das System in Betrieb, um die Ledabrücke als wichtige Verkehrsader für PKW und leichte Fahrzeuge so lange wie möglich zu erhalten.
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wichtige Infos im Überblick
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas
Informationsabend in Moormerland: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Fokus
Veranstaltung im Treffpunkt Anleger beleuchtet rechtliche Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge
In Moormerland findet am Mittwoch, 22. April 2026, ein Informationsabend zu zentralen Fragen der persönlichen Vorsorge statt. Unter dem Titel „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht“ laden die Organisatoren in den Treffpunkt Anleger ein. Beginn der Veranstaltung ist um 19.30 Uhr.
Fachreferentinnen aus dem Landkreis Leer
Als Referentinnen sind Insa Elsen und Tanja Wessel von der Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu Gast. Sie informieren über rechtliche Grundlagen und praktische Aspekte der Vorsorge, insbesondere für den Fall, dass Menschen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können.
AnzeigeVorsorgevollmacht als Instrument der Selbstbestimmung
Im Mittelpunkt des Abends steht die Vorsorgevollmacht. Sie ermöglicht es, frühzeitig festzulegen, wer im Ernstfall Entscheidungen in medizinischen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten treffen darf. Damit wird sichergestellt, dass individuelle Wünsche berücksichtigt werden.
Die Referentinnen erläutern, welche Anforderungen an eine solche Vollmacht gestellt werden und welche Handlungsspielräume sich daraus ergeben.
Was geschieht ohne Vollmacht?
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche rechtlichen Regelungen greifen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das Betreuungsrecht und zeigt auf, wie entsprechende Verfahren ablaufen.
Patientenverfügung als ergänzende Regelung
Neben der Vorsorgevollmacht wird auch die Patientenverfügung thematisiert. Sie dient dazu, medizinische Maßnahmen im Voraus festzulegen und den eigenen Willen für bestimmte Behandlungssituationen zu dokumentieren.
Anmeldung bis 20. April erforderlich
Die Veranstaltung findet im Treffpunkt Anleger, Eschenweg 8 in Moormerland, statt. Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens 20. April telefonisch anzumelden. Die Anmeldung ist unter der Rufnummer 04954 — 937 262 möglich.
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1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
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Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
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Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
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Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
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Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
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Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
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Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
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Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
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