Wirtschaft
Insolvenzen in Deutschland, Jahr 2021
Beitrag von: Creditreform e.V.
Das Insolvenzgeschehen des Jahres 2021 ist weiterhin durch Sondereffekte verzerrt. Die Zahl der Gesamtinsolvenzen ist in diesem Jahr sprunghaft um fast 60 Prozent angestiegen. Markant sind dabei vor allem die gegenläufigen Entwicklungen bei Unternehmens- und Privatinsolvenzen.
Sprunghafter Anstieg der Verbraucherinsolvenzen
Die Zahl aller Insolvenzen in Deutschland hat um fast 60 Prozent zugenommen. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 122.100 Insolvenzfälle registriert. Im Vorjahr (2020) waren es 76.730 Fälle. Dieser steile Anstieg war ausschließlich auf ein deutliches Plus der Verbraucherinsolvenzen (plus 80,9 Prozent) sowie der „sonstigen“ Insolvenzen (plus 70,2 Prozent) zurückzuführen. Ausschlaggebend für diese Entwicklung war ein neues Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, das überschuldeten Verbrauchern einen schnelleren und leichteren Weg aus der Überschuldung ermöglicht. Dazu der Leiter der Creditreform Wirtschaftsforschung, Patrik-Ludwig Hantzsch: „Mit dem Blick auf die Gesetzesänderung hatten im Vorjahr viele betroffene Verbraucher mit ihrem Insolvenzantrag noch gewartet. Nun ist es 2021 zu massiven Nachholeffekten gekommen.“
Unternehmensinsolvenzen weiter rückläufig
Anders als bei den Verbrauchern setzte sich bei den Unternehmen der Rückgang der Insolvenzen fort. Gegenüber dem Vorjahr nahm die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 10,8 Prozent auf noch 14.300 Fälle im Jahr 2021 ab. „Bei den Unternehmenspleiten haben wir den niedrigsten Wert seit Einführung der Insolvenzordnung (InsO) im Jahr 1999 gemessen und zählen nur noch halb so viele Insolvenzen wie 2012“, so Hantzsch weiter. Im Zuge der Corona-Pandemie hatten staatliche Eingriffe und massive Finanzhilfen die Wirtschaft gestützt. Trotz der erheblichen Einschränkungen in vielen Wirtschaftsbereichen und einer insgesamt schwachen Konjunkturentwicklung wurde eine Insolvenzwelle so unterdrückt. Hantzsch dazu: „Die Kehrseite der Medaille ist aber die wachsende Zahl an potentiellen Zombieunternehmen, deren Entstehen durch die weiter fortgeführte Subventionspolitik gefördert wird.“
Rückläufig war das Insolvenzgeschehen in allen vier Hauptwirtschaftsbereichen, besonders deutlich aber im Verarbeitenden Gewerbe (minus 26,8 Prozent), wo bundesweit noch 930 Unternehmensinsolvenzen zu verzeichnen waren (2020: 1.270). Das Gros des Insolvenzgeschehens in Deutschland entfällt weiterhin auf den Dienstleistungssektor, der insgesamt 8.280 Insolvenzen umfasste. Gegenüber dem Vorjahr (9.320 Fälle) war aber ein deutlicher Rückgang (minus 11,2 Prozent) zu beobachten. 3.000 Insolvenzen gab es im Handel (2020: 3.240) und 2.090 im Baugewerbe (2020: 2.210).
Mehr kleine Unternehmen betroffen
Gegen den Trend kam es bei Kleinstunternehmen mit Umsätzen unter 250.000 Euro im Jahr zu mehr Insolvenzfällen. Mit 7.340 Fällen bzw. einem Anteil von 51,4 Prozent an allen Unternehmensinsolvenzen war mehr als jede zweite Insolvenz in diesem Jahr eine von Kleinstunternehmen (2020: 7.290 Fälle; 45,4 Prozent). Mit Andauern der Corona-Krise hatten diese Firmen immer weniger Reserven. Größere und bekanntere Unternehmen finden sich in der diesjährigen Insolvenzstatistik wesentlich seltener als im Vorjahr. Nur halb so viele Insolvenzfälle wie im Vorjahr überschritten eine Umsatzgröße von 25 Mio. Euro (2021: 150 Fälle; 2020: 330 Fälle). Allerdings gab es vereinzelte Großinsolvenzen im Immobilien- und im Finanzsektor, so dass die Schäden für die Insolvenzgläubiger auf hohem Niveau blieben. Im Jahr 2021 summierten sich die offenen Forderungen auf schätzungsweise 54,0 Mrd. Euro – nach 42,6 Mrd. Euro im Vorjahr.
Von der Insolvenz betroffen waren in diesem Jahr rund 143.000 Arbeitnehmer; eine deutlich geringere Zahl als im Vorjahr (2020: 332.000). Der Großteil der Insolvenzfälle (84,7 Prozent) betraf kleine Unternehmen mit weniger als fünf Mitarbeitern.
„Junge“ Insolvenzen sind selten geworden
Der Analyse der Rechtsformen der betroffenen Unternehmen zeigt, dass in diesem Jahr viele Kleinstunternehmen das Pleitegeschehen dominieren. So waren 45,2 Prozent (2020: 41,1 Prozent) Einzelunternehmen, Gewerbebetriebe oder gehörten den Freien Berufen an. Verringert hat sich der Anteil der GmbH (von 41,8 auf 37,7 Prozent). Mittlerweile geht aber gut jede zehnte Unternehmensinsolvenz in Deutschland (10,5 Prozent) auf das Konto der Unternehmergesellschaft (UG).
Fortgesetzt hat sich der Trend, wonach weniger die jungen, sondern vorrangig schon ältere Unternehmen in die Insolvenz gehen. Gerade einmal jedes zweite insolvente Unternehmen in Deutschland (49,5 Prozent) war jünger als zehn Jahre. Noch im Jahr 2015 lag dieser Anteil bei 59,5 Prozent. Deutlich mehr insolvente Firmen als im Vorjahr hatten ein Alter zwischen 11 und 20 Jahren (2021: 28,0 Prozent; 2020: 26,3 Prozent). 22,5 Prozent der insolventen Unternehmen waren indes älter als 20 Jahre. Dazu Patrik-Ludwig Hantzsch: „Mit der rückläufigen Gründungstätigkeit in den letzten Jahren sind auch der Unternehmensbestand in Deutschland und damit die Insolvenzkandidaten älter geworden.“
Kreditwürdigkeit in der Krise verschlechtert
Die Auswertung von Unternehmensbonitäten, aggregiert nach Branchen, zeigt eine doch spürbare Verschlechterung der Kreditwürdigkeit in den Bereichen, die von der Corona-Krise am stärksten in Mitleidenschaft gezogen wurden. So mussten beispielsweise das Gastgewerbe und die Unterhaltungsbranche eine starke Verschlechterung der Bonitätseinstufung im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 hinnehmen. In Bereichen wie der Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft blieben die Bonitätsnoten in diesem Zeitraum demgegenüber nahezu unverändert.
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Wirtschaft
Arbeitsmarkt im Januar: Arbeitslosenzahl steigt über drei Millionen
Arbeitsmarkt im Januar 2026: Saisonaler Anstieg der Arbeitslosigkeit über drei Millionen
NÜRNBERG – Zum Jahresbeginn 2026 zeigt sich der deutsche Arbeitsmarkt mit wenig Dynamik. Wie jahreszeitlich üblich, ist die Zahl der arbeitslosen Personen im Januar deutlich gestiegen und hat die Marke von drei Millionen überschritten.
Andrea Nahles, Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), erläuterte die aktuelle Lage am Freitag in Nürnberg: „Zum Jahresbeginn hat die Arbeitslosigkeit aus jahreszeitlichen Gründen deutlich zugenommen. Derzeit gibt es nur wenig Dynamik am Arbeitsmarkt.“
Die wichtigsten Kennzahlen im Überblick (Januar 2026)
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Arbeitslosenzahl: 3.085.000 (+177.000 zum Vormonat)
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Vorjahresvergleich: +92.000 Personen
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Arbeitslosenquote: 6,6 Prozent (+0,4 Prozentpunkte zum Vormonat)
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Stellenangebote: 598.000 (-34.000 zum Vorjahr)
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Der Anstieg der Arbeitslosigkeit um 177.000 Personen im Vergleich zum Dezember ist primär auf die winterbedingte Unterbrechung in Außenberufen zurückzuführen. Saisonbereinigt blieb die Zahl der Arbeitslosen stabil.
Die Unterbeschäftigung, die auch Personen in Entlastungsmaßnahmen und kurzfristig Erkrankte umfasst, sank saisonbereinigt um 4.000 im Vergleich zum Vormonat. Mit insgesamt 3.705.000 Personen liegt dieser Wert um 8.000 niedriger als im Vorjahr. Die Erwerbslosenquote nach dem ILO-Konzept wurde für den Dezember auf 3,6 Prozent beziffert.
Entwicklung bei der Kurzarbeit
Vom 1. bis zum 26. Januar wurde für 28.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit neu angezeigt. Betrachtet man die tatsächliche Inanspruchnahme (Daten liegen bis November 2025 vor), bezogen 204.000 Beschäftigte Kurzarbeitergeld. Dies stellt einen leichten Anstieg zum Vormonat dar, liegt jedoch deutlich unter dem Wert des Vorjahresmonats (-61.000).
Erwerbstätigkeit und Beschäftigung
Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland belief sich im Dezember 2025 auf 46,04 Millionen Personen – ein Rückgang von 74.000 im Vergleich zum Vorjahr. Auch bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zeigt sich ein leichter Abwärtstrend: Im November 2025 waren 35,21 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 17.000 weniger als ein Jahr zuvor.
Zudem verzeichnete die Bundesagentur für Arbeit im November 7,63 Millionen geringfügig entlohnte Beschäftigte. Davon waren 4,08 Millionen ausschließlich in einem Minijob tätig, während 3,56 Millionen diese Form der Beschäftigung als Nebenjob ausübten.
Sinkende Nachfrage nach Arbeitskräften
Die Bereitschaft der Unternehmen zu Neueinstellungen ist rückläufig. Der BA-Stellenindex (BA‑X) sank im Januar um einen Punkt auf 100 Punkte. Im Vergleich zum Januar 2025 ist dies ein Rückgang um 5 Punkte. Aktuell sind 598.000 freie Stellen gemeldet.
Geldleistungen und soziale Absicherung
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Arbeitslosengeld: 1.142.000 Bezieher (+117.000 im Vergleich zum Vorjahr).
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Bürgergeld: 3.826.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Dies ist ein Rückgang um 137.000 Personen im Vergleich zum Vorjahresmonat. Damit gelten 7,0 Prozent der Menschen im erwerbsfähigen Alter als hilfebedürftig.
Situation auf dem Ausbildungsmarkt
Der Ausbildungsmarkt befindet sich aktuell in einer starken Bewegungsphase. In der Nachvermittlung seit Oktober 2025 suchten 84.000 Bewerber einen sofortigen Einstieg (+12.000 zum Vorjahr). Demgegenüber standen 64.000 betriebliche Ausbildungsstellen. Im Januar galten noch 41.000 Bewerber als unversorgt, während 13.000 Lehrstellen unbesetzt blieben. Für das neue Berichtsjahr 2025/26 zeichnet sich ein Anstieg der Bewerberzahlen um 2 Prozent ab, während das Angebot an betrieblichen Stellen derzeit 13 Prozent unter dem Vorjahresniveau liegt.
Beitragsbild: Ingo Tonsor @LeserECHO
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Wirtschaft
Wirtschaftlicher Druck hält an: Insolvenzen in Niedersachsen steigen weiter
Wirtschaft unter Druck: Unternehmensinsolvenzen in Niedersachsen steigen weiter an
Hannover. Die wirtschaftliche Lage in Niedersachsen bleibt angespannt. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) in seiner aktuellen Pressemitteilung bekannt gab, ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im vergangenen Jahr 2025 erneut gestiegen. Insgesamt 1.910 Betriebe mussten den Gang zum Amtsgericht antreten – ein Zuwachs von 4,7 % gegenüber dem Vorjahr.
Obwohl sich die Dynamik im Vergleich zum Vorjahr (Plus von 33,5 %) deutlich abgeschwächt hat, bleibt der Trend besorgniserregend. Über alle Bereiche hinweg wurden im Jahr 2025 insgesamt 15.835 Insolvenzverfahren registriert, was einer Gesamtzunahme von 6,1 % entspricht.
Handel und Baugewerbe besonders im Fokus
Ein Blick auf die Branchen zeigt eine Verschiebung der Schwerpunkte. Mit 342 Fällen (+3,3 %) verzeichnete der Bereich Handel sowie die Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen die meisten Insolvenzanträge. Damit löste dieser Sektor das Baugewerbe ab, das im Jahr 2024 noch die Statistik angeführt hatte. Im Baugewerbe war im Jahr 2025 zwar ein Rückgang der Insolvenzen um 11,0 % zu verzeichnen, dennoch belegt die Branche weiterhin den zweiten Platz in der Negativstatistik.
Tausende Arbeitsplätze gefährdet
Trotz der gestiegenen Anzahl an Firmenpleiten gibt es bei der Zahl der betroffenen Arbeitnehmer eine leichte Entspannung. Im Jahr 2025 waren rund 12.500 Beschäftigte von den Insolvenzen ihrer Arbeitgeber betroffen. Dies sind 19,2 % weniger als im Jahr zuvor, als noch rund 15.500 Arbeitsplätze auf dem Spiel standen.
Besonders kritisch stellt sich die Situation in größeren Betriebseinheiten dar:
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Verarbeitendes Gewerbe: Hier waren allein rund 3.200 Arbeitsplätze gefährdet.
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Gesundheits- und Sozialwesen: Rund 2.200 Beschäftigte bangten um ihre Stellen.
Auffällig ist, dass in diesen beiden Branchen mit durchschnittlich mehr als 20 Beschäftigten pro Insolvenzfall überproportional viele Arbeitsplätze pro Verfahren betroffen sind.
Auch Privatpersonen zunehmend zahlungsunfähig
Nicht nur Unternehmen, auch Privatpersonen kämpfen verstärkt mit finanziellen Problemen. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen stieg im Jahr 2025 um 5,8 % auf insgesamt 11.165 Fälle an. Im Durchschnitt ist jede betroffene Privatperson mit rund 41.300 Euro verschuldet.
Ergänzt wird das Bild durch weitere Insolvenzgruppen:
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Ehemals Selbstständige: 2.461 Anträge (+7,9 %)
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Nachlassinsolvenzen: 250 Verfahren (+12,6 %)
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Gesellschafter: 49 Anträge (-3,9 %)
Die Daten verdeutlichen, dass die wirtschaftlichen Nachwirkungen und Rahmenbedingungen sowohl Unternehmen als auch private Haushalte in Niedersachsen weiterhin vor enorme finanzielle Herausforderungen stellen.
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Wirtschaft
Milliarden-Förderung für E‑Autos: Werden die Mittel zum schnellen „Windhundrennen“?
Wie viele Kommunen stellt auch die Stadt Leer in Ostfriesland die Weichen auf E‑Mobilität und baut ihre Ladeinfrastruktur konsequent aus. An der Kupenwarf sind acht neue Ladepunkte entstanden. „Vor allem im Zentrum sind wir damit für die Zukunft hervorragend aufgestellt“, sagte Bürgermeister Claus-Peter Horst bei einem Vor-Ort-Termin mit Stefan Becker, Baukoordinator der EWE Go GmbH aus Oldenburg.
Milliarden-Förderung für Elektroautos: Alle Fakten zum neuen Programm ab 2026
Mit einem Budget von insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds hat die Bundesregierung den Neustart der E‑Auto-Kaufförderung beschlossen. Das Programm, das voraussichtlich bis zum Jahr 2029 läuft und für rund 800.000 Fahrzeuge ausreicht, setzt auf eine soziale Staffelung. Hier sind die detaillierten Fakten und Zahlen im Überblick.
Wer wird gefördert? (Einkommensgrenzen)
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen (zvE). Als Nachweis dient der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Jahre alt sein dürfen.
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Grundgrenze: Maximal 80.000 Euro zvE pro Haushalt.
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Familien-Bonus: Die Einkommensgrenze steigt um 5.000 Euro pro Kind (unter 18 Jahren) auf maximal 90.000 Euro (bei zwei oder mehr Kindern).
Wie hoch ist die Förderung? (Rechenbeispiele)
Die Fördersumme setzt sich aus einer Basisförderung und verschiedenen Sozial- sowie Familienzuschlägen zusammen.
1. Basisförderung nach Fahrzeugtyp:
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Reine Elektroautos (BEV): 3.000 Euro.
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Plug-in-Hybride (PHEV) & Range-Extender (REEV): 1.500 Euro.
(Bedingung für PHEV/REEV bis Juni 2027: Max. 60g CO2/km oder mind. 80 km elektrische Reichweite).
2. Zusätzliche Sozial-Staffelung:
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Einkommen unter 60.000 Euro: + 1.000 Euro Zuschlag.
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Einkommen unter 45.000 Euro: + weitere 1.000 Euro (insgesamt + 2.000 Euro Sozial-Zuschlag).
3. Kinderzuschlag:
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Pro Kind unter 18 Jahren: + 500 Euro (maximal 1.000 Euro bei zwei oder mehr Kindern).
| Haushalts-Konstellation | Max. Förderung (BEV) | Max. Förderung (PHEV/REEV) |
| Einkommen bis 45.000 € + 2 Kinder | 6.000 Euro | 4.500 Euro |
| Einkommen bis 60.000 € + 1 Kind | 4.500 Euro | 3.000 Euro |
| Einkommen bis 80.000 € ohne Kinder | 3.000 Euro | 1.500 Euro |

Wichtige Fristen und Bedingungen
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Start: Förderfähig sind Fahrzeuge mit einer Neuzulassung ab dem 1. Januar 2026.
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Antragstellung: Das Online-Portal öffnet voraussichtlich im Mai 2026. Anträge können rückwirkend gestellt werden (bis max. ein Jahr nach Zulassung).
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Mindesthaltedauer: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden (gilt für Kauf und Leasing).
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Leasing: Für Leasing-Neufahrzeuge gelten dieselben Fördersätze und Einkommensgrenzen wie beim Kauf.
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Fahrzeugpreis: Im Gegensatz zu früheren Programmen gibt es aktuell keine Obergrenze beim Brutto-Listenpreis für Privatpersonen.
Internationaler Markt und Steuervorteile
Das Programm unterscheidet nicht nach dem Produktionsstandort. Somit sind auch Fahrzeuge von Herstellern aus Asien oder den USA voll förderfähig, sofern sie erstmals im Inland zugelassen werden. Parallel zur Kaufförderung bleibt die Befreiung von der Kfz-Steuer für Elektroautos bis zum 31. Dezember 2030 bestehen. Für gewerbliche Nutzer wurde zudem eine Sonderabschreibung von 75 % im ersten Jahr für neue Elektro-Dienstwagen eingeführt (gültig bis Ende 2027).
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