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Job, Familie & Pflege im Landkreis Leer: Wie klappt der Spagat bei Ihnen?
Zu wenig Kita-Plätze und Sorge um den 8‑Stunden-Tag: NGG warnt vor Belastung für Familien im Landkreis Leer
LANDKREIS LEER. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bleibt für viele Eltern im Landkreis Leer eine tägliche Herausforderung. Nach aktuellen Angaben der amtlichen Statistik stehen im Kreisgebiet derzeit 1.440 Kitaplätze für Kinder unter drei Jahren (U3) zur Verfügung. Das entspricht einer Betreuungsquote von gut 31 Prozent. Nach Einschätzung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Oldenburg-Ostfriesland reicht dieser Wert bei Weitem nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf zu decken.
Große Lücke bei der U3-Kinderbetreuung im Kreis Leer
Unter Berufung auf eine Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) weist die NGG darauf hin, dass der tatsächliche Betreuungsbedarf von Eltern für Unter-3-Jährige in Niedersachsen bei rund 53 Prozent liegt.
„Das ist zu wenig. Vor allem wenn Eltern arbeiten, müssen sie sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder betreut werden“, betont Ibrahim Ergin, Geschäftsführer der NGG-Region Oldenburg-Ostfriesland. Eine verlässliche Kinderbetreuung sei für berufstätige Mütter und Väter zwingend erforderlich, da Arbeits- und Öffnungszeiten der Kindertagesstätten meist eng aufeinander abgestimmt sind.
Geplante Änderung am Arbeitszeitgesetz: Kritik am XL-Arbeitstag
Zusätzliche Sorgen bereiten der Gewerkschaft aktuelle Pläne der Bundesregierung zur Überarbeitung des Arbeitszeitgesetzes. Sollte der klassische 8‑Stunden-Tag aufgeweicht werden, drohen aus Sicht der NGG erhebliche Auswirkung auf den Alltag von Familien im Landkreis Leer.
Ergin warnt vor den Folgen flexiblerer und längerer Arbeitszeiten:
„Wenn das passiert, dann bricht für Eltern jede Planung bei der Kinderbetreuung zusammen. Denn dann kann ein Arbeitstag auch mal zwei oder sogar dreieinhalb Stunden länger werden. Mit Verlässlichkeit, die Eltern dringend brauchen, hat das nichts mehr zu tun.“
Wer sein Kind pünktlich vor der Schließung der Kita abholen müsse, gerate bei spontanen Arbeitstagen von 10 oder 12 Stunden in organisatorische Nöte. Am Ende beeinträchtige diese Unsicherheit die berufliche Existenz der Betroffenen.
Auch häusliche Pflege von Angehörigen betroffen
Neben der Kinderbetreuung sieht die NGG auch Risiken für die häusliche Pflege von Angehörigen. Wenn Versorgungszeiten eng mit Pflegediensten getaktet sind, führen überlange Arbeitstage zu erheblichen Abstimmungsproblemen.
Nach Zahlen einer bundesweiten Beschäftigtenbefragung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB, Index Gute Arbeit) geben 51 Prozent der Frauen und 41 Prozent der Männer an, sich zu Hause um Kinder oder ältere Familienangehörige zu kümmern. Bereits unter den aktuellen Rahmenbedingungen fällt es gut einem Fünftel aller Beschäftigten schwer, Job und Familie zeitlich zu vereinbaren. Bei Alleinerziehenden liegt dieser Anteil sogar bei 42 Prozent.
Sollten künftig Wochenarbeitszeiten mit Höchstlimits von 48 oder in Ausnahmesituationen bis zu 73,5 Stunden möglich werden, provoziere Schwarz-Rot aus Sicht der NGG erhebliche Probleme für viele Haushalte in der Region.
Fachkräftemangel und gesundheitliche Risiken
Der Ursache des Arbeitskräftemangels in Branchen wie dem Gastgewerbe, dem Lebensmittelhandwerk oder der Nahrungsmittelindustrie wird man nach Ansicht der Gewerkschaft mit verlängerten Schichten nicht gerecht.
„Den Arbeitskräftemangel in diesen Betrieben lösen wir nicht durch längere Arbeitstage, sondern durch bessere Arbeitsbedingungen und mehr Kita-Plätze“, erklärt Ergin.
Zudem verweist die NGG auf gesundheitliche Gefahren durch überlange Arbeitszeiten. Untersuchungen zeigen, dass das Unfallrisiko nach acht Stunden kontinuierlich ansteigt und nach zwölf Stunden doppelt so hoch ist wie bei einem regulären 8‑Stunden-Tag. Auch Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Burnout werden als mögliche Spätfolgen genannt.
Weiterführende Informationen
Weitere Details und Positionen der Gewerkschaft zur Arbeitszeitdebatte sind auf der offiziellen Website unter www.ngg.net/themen/mit-macht-fuer-die‑8 zu finden.
Beitragsbild: KI-Symbolfoto
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Bildungsinstitut Gesundheit am Klinikum Leer erneut rezertifiziert
(v.l.n.r.): Dr. Katrin Witzschel (Auditorin), Susanne Weiss (Schulleitung BIG), Imke Biel (Qualitätsmanagementbeauftragte und Pädagogin), Jeanette Janetschek (Fachbereichsleitung Pflege), Nicole Keil (Ausbildungskoordinatorin), André Münx (Auditor), Hanno Kronshagen (Fachbereichsleitung Physiotherapie), Nadira Pölking (Qualitätsmanagement), Peter Katzenberg (Fachbereichsleitung OTA/ATA).
Bildungsinstitut Gesundheit am Klinikum Leer erneut rezertifiziert
Leer/Ostfriesland, 22. September 2026. Das Bildungsinstitut Gesundheit (BIG) am Klinikum Leer hat erneut seine hohe Ausbildungsqualität unter Beweis gestellt. Im Rahmen eines zweitägigen Audits wurde das Bildungsinstitut erfolgreich nach der international anerkannten Norm DIN EN ISO 9001:2015 rezertifiziert. Gleichzeitig erhielt das BIG die Zulassung nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
Ausbildungsqualität am Bildungsinstitut Gesundheit umfassend geprüft
Im Rahmen der jährlichen Begutachtung nahmen zwei Auditoren die Organisation und Dokumentation des Bildungsinstituts umfassend unter die Lupe. Im Mittelpunkt standen dabei die verschiedenen Ausbildungsgänge des BIG.
Geprüft wurden die Ausbildungen zum beziehungsweise zur Pflegefachmann/-frau, Physiotherapeuten/in, Operationstechnischen Assistenten/in (OTA) sowie Anästhesietechnischen Assistenten/in (ATA).
Zu den überprüften Bereichen gehörten unter anderem die Einhaltung der formalen Zugangsvoraussetzungen und die korrekte Führung der Klassenbücher. Darüber hinaus wurde kontrolliert, ob regelmäßige Evaluationen durchgeführt werden.
Auch die Zusammenarbeit des Bildungsinstituts mit den einzelnen Bereichen und seinen Kooperationspartnern war Bestandteil der Begutachtung.
Positives Ergebnis bestätigt Engagement des Teams
Für das BIG ist die erneute erfolgreiche Rezertifizierung eine Bestätigung der geleisteten Arbeit. Besonders erfreulich ist dabei, dass in diesem Jahr zwei neue Prüfer die Begutachtung durchgeführt haben.
„In diesem Jahr konnten wir die zwei neuen Prüfer von uns überzeugen, das freut uns sehr. Das positive Ergebnis bestätigt das Engagement des gesamten Teams“, sagt Schulleiterin Susanne Weiss.
Die erneute Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 und die Zulassung nach AZAV unterstreichen damit die qualitätsorientierte Organisation des Bildungsinstituts Gesundheit am Klinikum Leer.
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Kostenlose Schnupperstunde in Leer: Trommeln und Percussion am 30. September 2026
Trommeln und Percussion: Kostenlose Schnupperstunde in Leer
Leer – Wer schon immer einmal verschiedene Trommel- und Percussioninstrumente ausprobieren wollte, hat am Mittwoch, 30. September 2026, in Leer die Gelegenheit dazu. Die Gruppe „African Deichdrums“ lädt gemeinsam mit der Kreismusikschule Leer zu einer kostenlosen Schnupperstunde ein.
Die Veranstaltung findet im Gebäude „Alte Rentei“ der Kreismusikschule Leer, Am Schlosspark 22 in Leer, statt. Von 19.15 bis 20 Uhr können sich Interessierte an den Instrumenten ausprobieren und erste Erfahrungen im Bereich Trommeln und Percussion sammeln.
Das Angebot richtet sich an Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Die Teilnahme an der Schnupperstunde ist kostenlos. Interessierte werden gebeten, sich vorab per E‑Mail unter kreismusikschule@lkleer.de anzumelden.
Termin: Mittwoch, 30. September 2026
Zeit: 19.15 bis 20 Uhr
Ort: Alte Rentei der Kreismusikschule Leer, Am Schlosspark 22, Leer
Teilnehmer: Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene
Kosten: kostenlos
Anmeldung: kreismusikschule@lkleer.de

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Westoverledingen: Fehler auf Wahlschein zur Bürgermeister-Stichwahl – Briefwahl bleibt gültig
Fehlendes Kreuz auf Wahlschein sorgt für Irritation bei Briefwahl zur Stichwahl in Westoverledingen
Westoverledingen – Bei den Briefwahl-Unterlagen für die bevorstehende Bürgermeister-Stichwahl in Westoverledingen ist ein Fehler auf den Wahlscheinen festgestellt worden. Die Gemeinde weist darauf hin, dass das fehlende Kreuz keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Briefwahl hat.
Der Wahlausschuss hatte am 15. September das Ergebnis der Kommunalwahl festgestellt. Gleichzeitig wurde entschieden, dass für die Wahl des Bürgermeisters am 27. September 2026 eine Stichwahl erforderlich ist.
Die Gemeinde bearbeitete daraufhin bereits am folgenden Tag alle bis dahin eingegangenen Briefwahlanträge für die Stichwahl. Insgesamt handelt es sich um rund 3.150 Anträge. Die Briefwahlunterlagen wurden am Donnerstag versandt, damit den Briefwählerinnen und Briefwählern ausreichend Zeit bleibt, die Unterlagen auszufüllen und wieder an die Gemeinde zurückzusenden.
Erst nach dem Versand wurde festgestellt, dass sich auf dem Wahlschein ein Fehler befindet. Fälschlicherweise wurde nicht das vorgesehene Feld für die Briefwahl angekreuzt. Stattdessen ist das darunterliegende Feld für die Berechtigung zur Wahl „in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes“ markiert.

Briefwahl bleibt gültig
Die Wahlleitung stellt ausdrücklich klar, dass Wahlbriefe nicht wegen des fehlenden Kreuzes aussortiert werden. Die Wahlbriefe werden unabhängig von dieser Kennzeichnung zugelassen und gewertet, sofern alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für die korrekte Durchführung der Briefwahl verweist die Wahlleitung insbesondere auf die den Unterlagen beigefügte „Anleitung zur Briefwahl“. Die Briefwähler müssen daher trotz des fehlerhaften Kreuzes nicht persönlich in einem Wahllokal erscheinen. Sie können ihre Stimme wie vorgesehen per Briefwahl abgeben.
Die Wahlleitung bittet für die entstandene Irritation um Entschuldigung.
Weitere Fragen zur Briefwahl oder zur Wahl allgemein können an die Gemeinde beziehungsweise die Wahlleitung gerichtet werden. Dafür steht insbesondere die E‑Mail-Adresse Briefwahl@westoverledingen.de zur Verfügung.
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