Politik
Kabinett beschließt Bundesratsinitiative gegen steigende Energiepreise
Angesichts massiv steigender Energiekosten und ‑abgaben hat die Niedersächsische Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag eine Bundesratsinitiative zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen beschlossen. Ziel ist es, die Energiepreise zunächst zügig zu stabilisieren und perspektivisch zu senken. Die Landesregierung fordert in der beigefügten Bundesratsinitiative Folgendes:
- schnellstmögliche Abschaffung der EEG-Umlage, spätestens zum 1. Juli 2022.
- Dauerhafte Anpassung von Wohngeld und BaföG an die Heizkostensteigerungen.
- Senkung der Stromsteuersätze auf das von der EU festgelegte Mindestmaß.
- Überprüfung aller Kostenbestandteile des Strompreises mit dem Ziel eines Industriestrompreises von etwa vier Cent.
- Evaluierung des Energiewirtschaftsrechtes mit dem Ziel, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Folgen wirtschaftlich nicht nachhaltiger Angebote oder rechtswidriger Kündigungen von sogenannten Billigstromanbietern zu schützen.
- Prüfung, ob die Mehrwertsteuer auf Energie, insbesondere auf Strom, Erdgas, Erdwärme, Fernwärme und Kraftstoffe, vorübergehend für die Jahre 2022 und 2023 auf sieben Prozent abgesenkt werden kann.
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Werbungskostenpauschale mit dem Ziel der Berücksichtigung steigender Energiepreise.
- Eine sofortige Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent pro Kilometer.
- Eine nationale Importstrategie für klimaneutrale Energieträger sowie für Energieträger, die für den Übergang in eine klimaneutrale Gesellschaft erforderlich sind, mit dem Ziel der Diversifizierung der Bezugsquellen.
- Zügiger Ausbau und Finanzierung des Gasnetzes und der Importinfrastruktur, insbesondere für eine nationale Versorgung mit Wasserstoff und dessen Derivaten als Bundesaufgabe.
- Ausweitung der nationalen strategischen Energiereserven.
Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Wirtschaft und Verbraucher ächzen unter den Auswirkungen der anhaltenden Inflation, maßgeblich getrieben durch explodierende Energiekosten. Wir benötigen dringend Entlastung: Für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Unternehmen, für die hohe Energiepreise zunehmend zu einem Wettbewerbsnachteil werden. Für eine erfolgreiche Energiewende brauchen wir einen Paradigmenwechsel: Energie darf nicht primär als staatliche Einnahmequelle verstanden werden, sondern muss für private Haushalte und Wirtschaft gleichermaßen bezahlbar sein.”
Energieminister Olaf Lies: „Eine warme Wohnung muss genauso eine Selbstverständlichkeit sein in unserem Land wie auch wettbewerbsfähige, verlässliche und bezahlbare Energiepreise für Wirtschaft und Verbraucher. Wir brauchen daher ein Paket aus schnell wirkenden Maßnahmen, welche die Energiepreise zügig stabilisieren. Und wir brauchen längerfristige Maßnahmen, die uns dauerhaft unabhängiger machen von Preisschwankungen und Unsicherheit für Planungen, denn die Investitionsentscheidungen werden jetzt getroffen. Wir müssen uns unabhängiger machen von einzelnen Energielieferanten und unsere Infrastruktur für den Umstieg auf grünen Wasserstoff vorbereiten. Der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren ist unsere große Chance für verlässliche, saubere und bezahlbare Energie und neue, gute Arbeitsplätze in der Industrie. Dafür müssen wir die Energiewende flankieren mit stabilen Energiepreisen.”
Zum zeitlichen Ablauf: Nach der Ausschussberatung wird die Bundesratsinitiative voraussichtlich die Bundesratssitzung am 11. März 2022 erreichen können.
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Politik
Nico Bloem: Frontalangriff auf „Lifestyle-Teilzeit“-Debatte
Bloem kritisiert CDU-Vorstöße: „Herber Schlag gegen die Beschäftigten“
WEEENER / HANNOVER – Der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem aus Weener bezieht in der aktuellen Debatte um die Einschränkung der Teilzeitarbeit klar Stellung. In einer scharfen Reaktion auf jüngste Vorschläge aus den Reihen der CDU kritisiert Bloem die Tendenz, Arbeitnehmerrechte systematisch zu schwächen.
Kritik an „Lifestyle“-Vorwürfen
Bloem ordnet die aktuelle Diskussion in eine Reihe von Vorstößen ein, die nach seiner Auffassung den Respekt gegenüber den Arbeitnehmern vermissen lassen. Ob es um die Kritik am Mindestlohn, Forderungen nach längeren Arbeitszeiten oder die Debatte um die telefonische Krankschreibung gehe – die Rhetorik sei besorgniserregend.
Besonders deutlich kritisiert der Abgeordnete die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz und der Vorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann. Den Vorwurf einer sogenannten „Lifestyle-Teilzeit“ bezeichnet Bloem als realitätsfern:
„Wer einen Teilzeitjob hat, hat in der Regel nicht genug Geld, um seinen Lifestyle in der Freizeit zu finanzieren. Wer das meint, kennt die Realität der Arbeitswelt nicht.“
Fokus auf Kinderbetreuung und Pflege statt Einschränkungen
Für Bloem ist Teilzeit kein Luxus, sondern für die meisten Beschäftigten eine Notwendigkeit, um den Alltag zwischen Beruf, Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen zu bewältigen. Eine Einschränkung des Rechts auf Teilzeit würde nach seiner Einschätzung vor allem Frauen treffen und den bestehenden Fachkräftemangel durch einen Rückgang der Beschäftigung weiter verschärfen.
Statt Arbeitnehmerrechte zu beschneiden, fordert der SPD-Politiker Investitionen in die Infrastruktur des Alltags:
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Bessere Kinderbetreuung
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Gesteigerte Familienfreundlichkeit
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Stärkung der Pflege
Schulterschluss mit Arbeitnehmern und Unternehmen
Nico Bloem betont, dass die Menschen, die täglich „ackern“, Wertschätzung statt Misstrauen verdient hätten. Er signalisiert Gesprächsbereitschaft, sofern es um die Verbesserung der Vereinbarkeit von Job und Alltag geht. Abschließend unterstreicht er sein Engagement für die Region: „Ich stehe an der Seite aller Beschäftigten und Unternehmen und werde mich weiterhin für sie einsetzen, weil ich sehe, was täglich geleistet wird.“
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Politik
Teilzeit nur noch bei „echtem“ Bedarf? Heftiger Streit um CDU-Vorstoß
Streit um „Lifestyle-Teilzeit“: Minister Philippi kritisiert CDU-Vorstoß scharf
Die Debatte um die Arbeitszeitmodelle in Deutschland verschärft sich. Ein Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) in der CDU, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, sorgt für heftigen Gegenwind aus Niedersachsen. Arbeits- und Gleichstellungsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) bezeichnet das Vorhaben als „absoluten Irrweg“.
In einem Antrag an den CDU-Bundesparteitag fordert die MIT unter dem Schlagwort „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“, den gesetzlichen Anspruch auf reduzierte Arbeitsstunden zu begrenzen. Ziel des Vorstoßes ist es offenbar, dem Arbeitskräftemangel durch eine höhere Vollzeitquote entgegenzuwirken. Doch für den niedersächsischen Arbeitsminister geht diese Rechnung nicht auf.
Realität an der Lebenswirklichkeit vorbei
„Dieser Vorschlag macht mich fassungslos“, erklärt Dr. Andreas Philippi deutlich. Laut dem Minister ignoriere der Begriff der „Lifestyle-Teilzeit“ die tatsächlichen Lebensrealitäten der Beschäftigten. Statistiken würden belegen, dass die Reduzierung der Arbeitszeit in den meisten Fällen nicht dem Freizeitvergnügen diene, sondern notwendig sei, um Beruf und „Care-Arbeit“ – also die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen – zu vereinbaren.
Besonders berufstätige Mütter stünden hier im Fokus. Eine Einschränkung des Rechts auf Teilzeit würde nach Ansicht Philippis vor allem Frauen treffen und sie im Zweifelsfall ganz aus dem Berufsleben drängen, anstatt sie zu mehr Arbeitsstunden zu bewegen.
Gefahr für den Arbeitsmarkt
Auch wirtschaftspolitisch sieht der Minister in dem Unions-Vorstoß eine Gefahr. Während die Wirtschaft händeringend nach Personal sucht, könnte eine solche Maßnahme zu einem Rückgang der Gesamtbeschäftigung führen. Anstatt Rechte zu beschneiden, fordert Philippi Investitionen in die Infrastruktur:
„Es ist politisch vielmehr notwendig, dass wir in die Weiterbildung und Qualifizierung der Beschäftigten investieren und die Rahmenbedingungen für Kinderbetreuung und Pflege verbessern – so kann mehr Vollzeiterwerbstätigkeit gefördert werden.“
Die Debatte zeigt deutlich die gegensätzlichen Positionen: Während Teile der Wirtschaft auf mehr Präsenz setzen wollen, pocht das Arbeitsministerium auf Flexibilität als Grundvoraussetzung für eine moderne Arbeitswelt und die Gleichstellung von Mann und Frau.
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Politik
Offshore-Gewerbesteuer gesichert: Landkreis Leer profitiert von Verordnung
Landesregierung sichert Gewerbesteuer von Offshore-Windparks – auch Landkreis Leer profitiert
Am Montag, 15. Dezember 2025, hat die niedersächsische Landesregierung eine wichtige Änderung der Verordnung über die Erhebung der Gewerbe- und Grundsteuer in gemeindefreien Gebieten beschlossen. Damit werden die Gewerbesteuereinnahmen der Offshore-Windparks vor der niedersächsischen Nordseeküste dauerhaft den Kommunen zugutekommen. Besonders profitieren davon nicht nur die Stadt Wilhelmshaven, sondern über den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) auch andere Regionen wie der Landkreis Leer.
Ab 2026 fließt der wesentliche Teil der Gewerbesteuer aus den Offshore-Windparks zunächst in die Kassen der Stadt Wilhelmshaven. Rund 65 Millionen Euro der Einnahmen werden anschließend über den KFA auf andere niedersächsische Kommunen verteilt. So profitieren auch Kommunen im Binnenland von den Mehreinnahmen, während das Land Niedersachsen und der Bund gemeinsam rund neun Millionen Euro erhalten. Insgesamt verbleiben etwa 36 Millionen Euro im Haushalt von Wilhelmshaven selbst.
Finanzminister Gerald Heere betont: „Wir verhindern, dass viel Geld aus Niedersachsen abfließt und sichern durch diese gut abgewogene Entscheidung Steuereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich dauerhaft für unsere Kommunen ab. Die Landesregierung zeigt damit einmal mehr, dass ihr die Belange der niedersächsischen Kreise, Städte und Gemeinden sehr wichtig sind.“
Hintergrund der Verordnung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 2024. Danach darf die Hebeberechtigung für die Gewerbesteuer für Offshore-Betriebsstätten nur auf eine oder mehrere Gemeinden übertragen werden. Ohne die Änderung hätten die Steuereinnahmen an die Standorte der Betreiber außerhalb Niedersachsens fließen können.
Die Landesregierung plant, die tatsächlichen Auswirkungen auf Wilhelmshaven und die Umverteilung über den KFA regelmäßig zu prüfen. Im kommenden Jahr sollen zudem Gespräche mit betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden stattfinden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Dank der neuen Regelung profitieren somit nicht nur die direkt betroffenen Küstenstädte, sondern auch Kommunen im Binnenland wie der Landkreis Leer, die auf die Mehreinnahmen angewiesen sind, um ihre Infrastruktur und kommunalen Aufgaben zu stärken.
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