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Kri­mi­nal­sta­tis­tik der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden 2020

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Kri­mi­nal­sta­tis­tik der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden 2020++Historisch höchs­te Aufklärungsquote

Leer/Emden — Nach der Vor­stel­lung der Poli­zei­li­chen Kri­mi­nal­sta­tis­tik durch das Nie­der­säch­si­sche Innen­mi­nis­te­ri­um und der Poli­zei­di­rek­ti­on Osna­brück wird die­se nun auch durch die Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden veröffentlicht.

Die Anzahl der Straf­ta­ten bleibt wei­ter­hin auf einem sehr nied­ri­gen Niveau und hat sich im Ver­gleich zum Jahr 2019 (12.731) auf 12.660 Taten im Land­kreis Leer und der Stadt Emden ver­rin­gert. Die Auf­klä­rungs­quo­te der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden konn­te im Ver­gleich zum Vor­jahr noch­mals um 2,9% auf 66,3% gestei­gert wer­den. Dies ist der höchs­te Wert seit Bestehen der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden im Jahr 2004.

Johan­nes Lind, Lei­ter der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden, äußert sich zu die­sen Ent­wick­lun­gen: “Ich freue mich, dass sich der Rück­gang der Fall­zah­len auch in die­sem Jahr fort­setzt und sich die sou­ve­rä­ne und enga­gier­te Poli­zei­ar­beit aus­zahlt. Gera­de im letz­ten Jahr waren die Anfor­de­run­gen an die Poli­zei immens und die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter unse­rer Poli­zei­in­spek­ti­on stär­ker denn je gefor­dert. Den­noch konn­te die Auf­klä­rungs­quo­te im Ver­gleich zum Vor­jahr noch­mals gestei­gert wer­den. Dies ist nicht nur dem Ein­satz der Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, son­dern auch vie­len Hin­wei­sen aus der Bevöl­ke­rung zu ver­dan­ken. Sowohl über den direk­ten Aus­tausch der Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen mit den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, als auch über die sozia­len Netz­wer­ke, erhal­ten wir immer wie­der wert­vol­le Hin­wei­se, die wir in unse­re Ermitt­lungs­ar­beit ein­be­zie­hen. In unse­rer Poli­zei­in­spek­ti­on konn­ten mehr als 6 von 10 Straf­ta­ten auf­ge­klärt wer­den. Las­sen Sie uns die­se bewähr­te Zusam­men­ar­beit ste­tig ver­bes­sern, damit die Men­schen sich in die­ser Regi­on wei­ter behü­tet füh­len können!”

Durch die Häu­fig­keits­zahl (Hz) wird die Kri­mi­na­li­täts­be­las­tung einer Regi­on gemes­sen (Straf­ta­ten pro 100.000 Ein­woh­ner). Durch die­se kann die Gefahr, Opfer einer Straf­tat zu wer­den, sta­tis­tisch dar­ge­stellt wer­den. Im Zustän­dig­keits­be­reich der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden fällt die­se um 0,86% auf 5.737 (2019: 5.787) und liegt damit im Ver­gleich unter dem Lan­des­durch­schnitt von 6.219.

Kern­aus­sa­gen der PKS 2020

1. Anzahl der Straf­ta­ten fort­wäh­rend auf nied­ri­gem Niveau

2. Erneu­ter Anstieg der Auf­klä­rungs­quo­te auf 66,3% (Höchst­wert seit Bestehen der Polizeiinspektion)

3. Kri­mi­na­li­täts­be­las­tung wei­ter­hin unter dem Landesdurchschnitt

4. Star­ker Rück­gang der Eigen­tums­de­lik­te (11,8% weni­ger Straftaten)

5. Wei­ter­hin Anstieg bei der Ver­brei­tung por­no­gra­fi­scher Erzeugnisse

6. 27,6% weni­ger Ein­bruchs­de­lik­te im Ver­gleich zum Vor­jahr und somit nied­rigs­ter Stand seit 2010

7. Wei­ter­hin mehr Straf­ta­ten unter Zuhil­fe­nah­me des Inter­nets (Anstieg von 30,4%)

8. Erneut star­ke Zunah­me bei Wider­stän­den und tät­li­chen Angrif­fen gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te (Anstieg von 42,86%)

9. Weni­ger tat­ver­däch­ti­ge Kin­der und Jugend­li­che (Rück­gang von 16,45%)

Dieb­stahls­de­lik­te

Die­ser Bereich umfasst die soge­nann­ten Eigen­tums­de­lik­te wie etwa den Laden‑, Fahrrad‑, oder Taschen­dieb­stahl, aber auch Dieb­stäh­le unter erschwe­ren­den Umstän­den oder Ein­bruchs­hand­lun­gen. Letz­te­re wer­den jedoch geson­dert im nach­fol­gen­den Unter­punkt behan­delt. Der Trend bei den Dieb­stahls­de­lik­ten ist durch­aus posi­tiv zu betrach­ten. Im Jahr 2019 wur­den 4.525 Straf­ta­ten aus die­sem Delikts­feld regis­triert. Im Jahr 2020 konn­ten ledig­lich 3.991 Taten ver­zeich­net wer­den, was einen Rück­gang von 11,8% im Ver­gleich zum Vor­jahr bedeu­tet. Beson­ders her­vor­zu­he­ben ist der Rück­gang von Fahr­rad­dieb­stäh­len. Im Ver­gleich zum Jahr 2019, in dem 1.130 Fahr­rä­der ent­wen­det wur­den, sind im Jahr 2020 rund 22,1% weni­ger Fahr­rä­der wider­recht­lich abhan­den­ge­kom­men. Die­ser Rück­gang mar­kiert den nied­rigs­ten Stand seit Bestehen der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden. Dabei konn­te die Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden bei den nun­mehr 880 ent­wen­de­ten Fahr­rä­dern eine Auf­klä­rungs­quo­te von 18,4% erzie­len und liegt damit deut­lich über dem nie­der­säch­si­schen Durch­schnitt von 14,3%. Mit 29,4% und ins­ge­samt 77 Fäl­len ist auch ein erheb­li­cher Rück­gang im Bereich der Taschen­dieb­stahls­de­lik­te regis­triert wor­den. Im Jahr 2019 wur­den noch 109 Straf­ta­ten die­ser Art aufgenommen.

Tho­mas Meme­ring, in sei­ner Funk­ti­on als Lei­ter des Zen­tra­len Kri­mi­nal­diens­tes der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden, begrün­det die­sen Rück­gang wie folgt: “Der Rück­gang der Taschen­dieb­stäh­le ist unter ande­rem auf die feh­len­den Tat­ge­le­gen­hei­ten zurück­zu­füh­ren. Durch die Maß­nah­men der Regie­rung zur Ein­däm­mung der Coro­na-Pan­de­mie, wur­den hoch­fre­quen­tier­te Groß­ver­an­stal­tun­gen wie etwa der Gal­li- oder Weih­nachts­markt abge­sagt. Die gro­ßen Men­schen­mas­sen, in denen die Täter übli­cher­wei­se agie­ren, blie­ben aus und somit auch die güns­ti­gen Gele­gen­hei­ten zur Durch­füh­rung einer sol­chen Tat.”

Ein­bruchs­kri­mi­na­li­tät

Im Ver­gleich zum Vor­jahr ist die Zahl der Woh­nungs­ein­brü­che von 232 auf 168 gesun­ken, dies ist ein Rück­gang um 27,6% und der nied­rigs­te Stand der letz­ten zehn Jah­re. 2016 waren es noch 466 Taten. Von den 168 Taten des letz­ten Jah­res ende­ten 60 im Ver­suchs­sta­di­um. Die Auf­klä­rungs­quo­te beträgt 33,9% und bleibt somit auf einem rela­tiv kon­stan­ten Niveau (2019: 37,5%).

Hier­zu Johan­nes Lind: “Die Zahl der Woh­nungs­ein­brü­che ist auf dem nied­rigs­ten Stand der letz­ten 10 Jah­re. In der Ver­gan­gen­heit war die Bekämp­fung der Ein­bruchs­kri­mi­na­li­tät immer wie­der Fokus poli­zei­li­cher Arbeit und der Erfolg ist noch heu­te spür­bar. Als es im Jahr 2016 in die­sem Delikts­be­reich zu einem enor­men Anstieg der Fall­zah­len kam, haben wir umge­hend reagiert und vie­le per­so­nel­le Res­sour­cen ein­ge­setzt. Damals konn­ten wir inner­halb kür­zes­ter Zeit meh­re­re Per­so­nen fest­neh­men, gegen die anschlie­ßend Unter­su­chungs­haft oder Haft ange­ord­net wur­de. Wei­ter­hin ist es das Ergeb­nis guter Prä­ven­ti­ons­ar­beit im Bereich des Ein­bruch­schut­zes, wel­che die Poli­zei­in­spek­ti­on in den letz­ten Jah­ren geleis­tet hat. Im ver­gan­ge­nen Jahr waren die Wohnungseigentümer*innen auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie häu­fi­ger Zuhau­se, wel­ches sich gewiss posi­tiv auf die rück­gän­gi­gen Zah­len auswirkt. ”

Roh­heits­de­lik­te

Im Jahr 2019 wur­den ins­ge­samt 1.878 Roh­heits­de­lik­te poli­zei­lich auf­ge­nom­men. Unter Roh­heits­de­lik­ten ver­steht man Straf­ta­ten aus dem Bereich der Raub- oder Kör­per­ver­let­zungs­de­lik­te, aber auch Straf­ta­ten gegen die per­sön­li­che Frei­heit. Den über­wie­gen­den Anteil an Roh­heits­de­lik­ten machen grund­sätz­lich ein­fa­che Kör­per­ver­let­zun­gen im Sin­ne des § 223 StGB aus. Im Jahr 2019 wur­den 1.353 Fäl­le der Kör­per­ver­let­zung regis­triert, wohin­ge­gen im Jahr 2020 ins­ge­samt 1.261 Fäl­le ver­zeich­net wur­den. Dies bedeu­tet einen Rück­gang von 6,8%. Zusam­men­fas­send wur­den im Jahr 2020 ins­ge­samt 1.876 Roh­heits­de­lik­te ver­zeich­net, das Niveau ist somit konstant.

Sexu­al­de­lik­te

Als Sexu­al­de­lik­te wer­den Straf­ta­ten bezeich­net, die sich gegen die sexu­el­le Selbst­be­stim­mung des Opfers rich­ten. So zäh­len u.a. sexu­el­le Nöti­gun­gen, exhi­bi­tio­nis­ti­sche Hand­lun­gen, aber auch der Tat­be­stand der Ver­ge­wal­ti­gung oder das Ver­brei­ten bzw. der Besitz und die Her­stel­lung von kin­der­por­no­gra­fi­schen Inhal­ten zu den soge­nann­ten Sexu­al­de­lik­ten. Im Jahr 2020 wur­den ins­ge­samt 271 Sexu­al­de­lik­te sei­tens der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden bear­bei­tet. Im Ver­gleich zum Vor­jahr, in dem 230 Sexu­al­de­lik­te regis­triert wur­den, bedeu­tet dies einen Anstieg von 17,83%. Ursäch­lich für die­sen Anstieg ist dabei vor­nehm­lich der Bereich der Ver­brei­tung bzw. des Besit­zes und der Her­stel­lung von Kin­der­por­no­gra­fie. Konn­ten im Jahr 2019 noch 47 Fäl­le ver­zeich­net wer­den, wur­den im Jahr 2020 bereits 111 Straf­ta­ten die­ser Kate­go­rie regis­triert. Dies bedeu­tet einen Anstieg von 136,17% im Ver­gleich zum Vorjahr.

“Durch inten­si­vier­te Ermitt­lungs­ar­beit sei­tens der Poli­zei und wei­te­ren Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den stei­gen die Fall­zah­len an. So sind bei­spiels­wei­se US-ame­ri­ka­ni­sche Pro­vi­der ver­pflich­tet, dort bekannt gewor­de­ne straf­recht­lich rele­van­te Sach­ver­hal­te an die halb­staat­li­che Orga­ni­sa­ti­on Natio­nal Cen­ter For Miss­ing and Exploi­ted Child­ren (NCMEC) wei­ter­zu­lei­ten. Die­se Orga­ni­sa­ti­on nimmt neben den Infor­ma­tio­nen der ver­schie­dens­ten Pro­vi­der auch Hin­wei­se von Pri­vat­per­so­nen ent­ge­gen, ana­ly­siert und bewer­tet die­se und lei­tet sie folg­lich an die jewei­li­gen zustän­di­gen Behör­den in den USA und ins Aus­land wei­ter. Hin­sicht­lich der inten­si­vier­ten Ermitt­lungs­ar­beit der Behör­den und wei­te­ren gesetz­li­chen Rege­lun­gen zur Bekämp­fung die­ses Kri­mi­na­li­täts­fel­des, ist auch im kom­men­den Jahr mit einem star­ken Anstieg die­ser Fall­zah­len zu rech­nen. Obers­tes Gebot ist es, andau­ern­de Miss­brauchs­fäl­le zu ent­de­cken, zu sank­tio­nie­ren und die­se Straf­ta­ten aus dem Dun­kel­feld ins Hell­feld zu holen”, erläu­tert Tho­mas Meme­ring die­se Entwicklung.

Zudem fügt Tho­mas Meme­ring noch hin­zu, dass auch Kin­der und Jugend­li­che mit dem Besitz sol­cher straf­recht­lich rele­van­ten Inhal­te die Tat­be­stands­merk­ma­le der­ar­ti­ger Straf­ta­ten erfül­len und sich des­sen oft­mals nicht bewusst sei­en. Im Zeit­al­ter der Digi­ta­li­sie­rung und der Nut­zung von zahl­rei­chen Social-Media-Platt­for­men sei­en kin­der­por­no­gra­fi­sche Inhal­te schnell geteilt, gepos­tet und ver­viel­facht. Häu­fig hand­le es sich um Zufalls­fun­de der­ar­ti­ger Datei­en bei der Ermitt­lung von Dro­gen­de­lik­ten oder der Ver­brei­tung von Kenn­zei­chen ver­fas­sungs­wid­ri­ger Organisationen.

“Wir müs­sen die Medi­en­kom­pe­tenz der Kin­der und Jugend­li­chen, aber zwin­gend auch die der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten stär­ken. Vie­le Eltern sind im Unkla­ren dar­über, mit wel­chen Inhal­ten ihre Kin­der täg­lich in Berüh­rung kom­men”, ergänzt Tho­mas Memering.

Chris­ta Frig­ger, Beauf­trag­te für Jugend­sa­chen in der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden, infor­miert und berät zu die­sen The­men­be­rei­chen. Die Ter­mi­ne für wei­te­re Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen wer­den durch die Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden recht­zei­tig bekannt gegeben.

Tat­mit­tel Internet/ Cybercrime

Unter Inter­net­kri­mi­na­li­tät oder auch Cyber­crime wer­den Taten sub­su­miert, die mit­tels der Nut­zung des Inter­nets began­gen wer­den. Dabei wird zwi­schen Cyber­crime im enge­ren Sin­ne, also Delik­ten, die es nicht off­line gibt (z.B. das sog. Hack­ing) und Cyber­crime im wei­te­ren Sin­ne unter­schie­den. Letz­te­res umfasst Delik­te, die eben­so off­line began­gen wer­den kön­nen (z.B. der Kre­dit­kar­ten­miss­brauch bei Ver­kaufs­platt­for­men). Waren es im Jahr 2019 noch 807 regis­trier­te Fäl­le, so stieg die Anzahl der Straf­ta­ten in die­sem Delikts­be­reich um 30,4% auf nun­mehr ins­ge­samt 1.053 Fäl­le. Erfreu­li­cher­wei­se stie­gen nicht nur die began­ge­nen Straf­ta­ten, son­dern auch die Auf­klä­rungs­quo­te. Wur­den im Jahr 2019 noch 78,31% die­ser Fäl­le auf­ge­klärt, konn­ten im Jahr 2020 bereits 81,39% der Straf­ta­ten aus­er­mit­telt werden.

“Im Inter­net began­ge­ne Straf­ta­ten stel­len einen wich­ti­gen Auf­ga­ben­be­reich unse­rer poli­zei­li­chen Ermitt­lungs­ar­beit dar. Ich bin dank­bar, dass wir in unse­rer Poli­zei­in­spek­ti­on über ein pro­fes­sio­nel­les Cyber­crime-Team ver­fü­gen und durch inten­si­ve Prä­ven­ti­ons­ar­beit immer wie­der gute Erfol­ge erzie­len und dadurch eine Auf­klä­rungs­quo­te von 81,39% errei­chen konn­ten”, erklärt Tho­mas Memering.

Gewalt gegen Polizeibeamte

Unter der Begriff­lich­keit “Gewalt gegen Poli­zei­be­am­te” wer­den die Delik­te des Wider­stan­des und des tät­li­chen Angrif­fes gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te zusam­men­ge­fasst. Mit 90 Fäl­len im Jahr 2020 ist ein Anstieg von 42,86% im Ver­gleich zum Vor­jahr mit 63 Fäl­len zu ver­zeich­nen. Damit stei­gen die all­jähr­lich erho­be­nen Fall­zah­len aus die­sem Delikts­feld bereits zum drit­ten Mal in Fol­ge stark an. Erwäh­nens­wert ist dabei, dass sich die­ser Anstieg nicht nur auf die Städ­te Leer und Emden beschränk­te, son­dern im gesam­ten Zustän­dig­keits­be­reich der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden mess­bar war. Im Bereich der Gemein­den Moorm­er­land und Rhau­der­fehn war eben­falls ein Anstieg die­ser Fall­zah­len zu ver­zeich­nen. In knapp 70% der Fäl­le stan­den die Täter unter dem Ein­fluss von Alko­hol oder Drogen.

“Der erneu­te Anstieg in die­sem Delikts­be­reich ist nicht zu tole­rie­ren und macht mich wütend. Mei­ne Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen leis­ten tag­täg­lich her­vor­ra­gen­de Arbeit zum Woh­le unse­rer Bür­ge­rin­nen und Bür­ger und ver­die­nen es mit Respekt behan­delt zu wer­den. Wer Poli­zei­be­am­tin­nen und Poli­zei­be­am­te angreift, der greift den Rechts­staat an! Wir wer­den die­se Angrif­fe auf Ret­tungs­kräf­te und Poli­zei nicht dul­den und kon­se­quent ver­fol­gen”, so Johan­nes Lind.

Rausch­gift­de­lik­te

Die regis­trier­ten Rausch­gift­de­lik­te, wel­che u.a. durch Ver­stö­ße gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz began­gen wer­den, stie­gen im Ver­gleich zum Vor­jahr (861 Fäl­le) um 33,22%, sodass im Jahr 2020 1.147 Rausch­gift­de­lik­te in der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden ver­zeich­net wurden.

Jugend­kri­mi­na­li­tät

Im Jahr 2020 wur­den ins­ge­samt 584 Kin­der oder Jugend­li­che im Rah­men der poli­zei­li­chen Arbeit als Tat­ver­däch­ti­ge ermit­telt. Die Anzahl an tat­ver­däch­ti­gen Per­so­nen die­ser Alters­klas­se betrug im Vor­jahr 699, sodass ein Rück­gang um 16,45% regis­triert wer­den konnte.

Fazit

Abschlie­ßend sagt Inspek­ti­ons­lei­ter Johan­nes Lind: “Der posi­ti­ve Trend der Kri­mi­nal­sta­tis­tik der letz­ten zwei Jah­re hat sich auch 2020 fort­ge­setzt. Wir haben die his­to­risch höchs­te Auf­klä­rungs­quo­te. Ein der­ar­ti­ges Ergeb­nis kann nur durch eine ver­ant­wor­tungs­vol­le und enga­gier­te Leis­tung aller Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden erzielt wer­den. Ich bedan­ke mich ganz herz­lich für die geleis­te­te Arbeit und die gute Zusam­men­ar­beit mit den Behör­den und Insti­tu­tio­nen. Allen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern dan­ke ich für das ent­ge­gen­ge­brach­te Ver­trau­en und für vie­le ent­schei­den­de Hin­wei­se, die immer wie­der zur Auf­klä­rung von Straf­ta­ten bei­tra­gen. Gemein­sam wol­len wir auch zukünf­tig einen Bei­trag dazu leis­ten, dass sich die Men­schen in unse­rer Regi­on beschützt und wohl fühlen!”


 

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Unfall-Bilanz im Land­kreis Leer: Trun­ken­heits­fahrt auf der A31 endet im Krankenhaus

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POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/ Emden für den 29.07.2026

 
 

Moorm­er­land — Verkehrsunfall/Trunkenheit im Straßenverkehr

Am 28.07.2026 befuhr ein 38-jäh­ri­ger Fah­rer eines BMW 320D gegen 17 Uhr die Auto­bahn 31 in Rich­tung Emden. Kurz hin­ter dem Auto­bahn­drei­eck Leer kam er aus bis­lang unge­klär­ter Ursa­che nach links von der Fahr­bahn ab und kol­li­dier­te mit der Mittelschutzplanke.

Der Fah­rer erlitt bei dem Unfall schwe­re Ver­let­zun­gen. Zudem ent­stand ein Sach­scha­den an dem Fahr­zeug im unte­ren fünf­stel­li­gen Bereich. Trotz des Unfalls setz­te der 38-Jäh­ri­ge sei­ne Fahrt zunächst fort. In Veen­husen kam der beschä­dig­te PKW schließ­lich zum Stillstand.

Im Rah­men der Unfall­auf­nah­me stell­te sich her­aus, dass der Fah­rer unter dem Ein­fluss von Alko­hol stand. Ein Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von 1,76 Pro­mil­le. Eine Blut­ent­nah­me wur­de durchgeführt.

Ein Ret­tungs­wa­gen brach­te den 38-Jäh­ri­gen in ein Kran­ken­haus. Der Füh­rer­schein des Man­nes wur­de beschlag­nahmt. Gegen ihn wur­den ent­spre­chen­de Ver­fah­ren eingeleitet.

Uple­n­gen — Verkehrsunfall

Am 28.07.2026 befuhr ein 63-jäh­ri­ger Tre­cker­fah­rer gegen 10:40 Uhr die Stra­ße Unten­en­de Süd in Uple­n­gen. Als er nach links in die Nor­der­stra­ße abbog, über­sah er eine vor­fahrts­be­rech­tig­te 48-jäh­ri­ge Inli­ner-Fah­re­rin, die auf der Nor­der­stra­ße in Rich­tung Hol­len­der Land­stra­ße unter­wegs war.

Es kam zur Kol­li­si­on. Dabei erlitt die 48-Jäh­ri­ge leich­te Ver­let­zun­gen. Ein Ret­tungs­wa­gen brach­te sie in ein umlie­gen­des Krankenhaus.

Rhau­der­fehn — Verkehrsunfall

Am 28.07.2026 befuhr eine 51-jäh­ri­ge Fah­re­rin eines VW UP! gegen 08:45 Uhr die Müh­len­stra­ße in Rhau­der­fehn in Rich­tung 1. Süd­wie­ke. An der Ein­mün­dung zur Stra­ße Berg­kamp über­sah sie eine von rechts kom­men­de, vor­fahrts­be­rech­tig­te 38-jäh­ri­ge Fah­re­rin eines Sko­da Kodiaq. Es kam zum Zusammenstoß.

Dabei erlit­ten bei­de Fah­re­rin­nen leich­te Ver­let­zun­gen. Die PKW waren nicht mehr fahr­be­reit und muss­ten abge­schleppt wer­den. Es ent­stand ein Sach­scha­den im ins­ge­samt hohen vier­stel­li­gen Betrag.

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Zwei Haft­be­feh­le an der deutsch-nie­der­län­di­schen Gren­ze vollstreckt!

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BPOL-Bad­Bent­heim: Zwei Haft­be­feh­le an der Gren­ze vollstreckt

 
 
Die Bun­des­po­li­zei hat am Diens­tag an der deutsch-nie­der­län­di­schen Gren­ze gleich zwei mit Haft­be­fehl gesuch­te Per­so­nen inner­halb kür­zes­ter Zeit festgenommen.

Eine 24-Jäh­ri­ge reis­te gegen 16:45 Uhr als Pas­sa­gie­rin eines Bus­ses des Schie­nen­er­satz­ver­kehrs aus den Nie­der­lan­den über den Euro­pa­weg ein, als sie im Rah­men der vor­über­ge­hend wie­der­ein­ge­führ­ten Bin­nen­grenz­kon­trol­len in Bun­de kon­trol­liert wurde.

Bei der Über­prü­fung ihrer Per­so­na­li­en stell­te sich her­aus, dass gegen die Nie­der­län­de­rin ein Haft­be­fehl der zustän­di­gen Staats­an­walt­schaft vor­lag. Sie war zuvor gericht­lich wegen einer fahr­läs­si­gen Kör­per­ver­let­zung zu einer Ersatz­frei­heits­stra­fe von andert­halb Mona­ten ver­ur­teilt wor­den. Ledig­lich die Zah­lung einer Geld­stra­fe von 1.350 Euro wür­de den Gefäng­nis­auf­ent­halt abwen­den. Es gelang schließ­lich dem Freund der Frau den gefor­der­ten Geld­be­trag auf­zu­brin­gen und die Haft abzu­wen­den. Die 24-Jäh­ri­ge konn­te ihre Rei­se im Anschluss der poli­zei­li­chen Maß­nah­men fortsetzen.

Weni­ger Glück hat­te ein 46-jäh­ri­ger Rumä­ne. Der Mann reis­te gegen 18:30 Uhr als Pas­sa­gier eines Fern­bus­ses aus den Nie­der­lan­den ein, als er im Rah­men der vor­über­ge­hend wie­der­ein­ge­führ­ten Bin­nen­grenz­kon­trol­len in der Kon­troll­stel­le an der Auto­bahn 280 auf der Rast­an­la­ge Bund­er­neu­land kon­trol­liert wurde.

Bei der Über­prü­fung sei­ner Per­so­na­li­en stell­te sich her­aus, dass auch gegen ihn ein Haft­be­fehl der zustän­di­gen Staats­an­walt­schaft vor­lag. Er war zuvor gericht­lich wegen eines auf­ent­halts­recht­li­chen Ver­ge­hens zu einer Ersatz­frei­heits­stra­fe von fünf Mona­ten ver­ur­teilt wor­den. Ledig­lich durch die Zah­lung einer Geld­stra­fe von 3.000 Euro könn­te der Gefäng­nis­auf­ent­halt abge­wen­det wer­den. Da der Ver­haf­te­te den haft­be­frei­en­den Betrag aller­dings nicht zah­len konn­te, muss­te er ins Gefängnis.

Der Mann wur­de nach Abschluss der poli­zei­li­chen Maß­nah­men in die nächst­ge­le­ge­ne Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt eingeliefert.

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2,43 Pro­mil­le am Steu­er, Unfall­flucht in Moorm­er­land und Ein­satz am Badesee

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POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/ Emden für den 28.07.2026

 

 

Leer — Trun­ken­heit im Straßenverkehr

Am 27.07.2026 mel­de­ten Zeu­gen gegen 11:30 Uhr einen PKW der die Haupt­stra­ße in Ost­rhau­der­fehn in Fahrt­rich­tung Leer in auf­fäl­li­gen Schlan­gen­li­ni­en und mit unsi­che­rer Fahr­wei­se befuhr.

Das Fahr­zeug konn­te auf der Papen­bur­ger Stra­ße in Leer durch Poli­zei­be­am­te kon­trol­liert wer­den. Dabei stell­te sich her­aus, dass der 28-jäh­ri­ge Fah­rer unter dem Ein­fluss von Alko­hol stand. Ein Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von 2,43 Promille.

Dem Mann wur­de eine Blut­pro­be ent­nom­men. Zudem beschlag­nahm­ten die ein­ge­setz­ten Beam­ten den Füh­rer­schein sowie den Fahr­zeug­schlüs­sel und lei­te­ten ent­spre­chen­de Ver­fah­ren ein.

Moorm­er­land — Verkehrsunfallflucht

Zwi­schen dem 24.07.2026 gegen 20:30 Uhr und dem 25.07.2026 gegen 11:15 Uhr beschä­dig­te ein bis­lang unbe­kann­ter Ver­kehrs­teil­neh­mer einen grau­en BMW 330i, der auf einem Park­platz auf der Kie­fern­stra­ße in Moorm­er­land abge­stellt war. Dabei ent­stand ein Sach­scha­den im unte­ren vier­stel­li­gen Bereich.

Der Unfall­ver­ur­sa­cher ent­fern­te sich anschlie­ßend uner­laubt vom Unfall­ort, ohne sich um den ent­stan­de­nen Scha­den zu küm­mern. Zeu­gen, die Hin­wei­se zu die­sem Sach­ver­halt geben kön­nen, wer­den gebe­ten, sich mit der Poli­zei in Ver­bin­dung zu setzen.

 

Moorm­er­land — Zeugensuche

Nach einem Poli­zei­ein­satz am 25.07.2026 an einem Bade­see in der Stet­ti­ner Stra­ße in Moorm­er­land suchen wir Zeu­gen. Gegen 15:50 Uhr belei­dig­te ein 49-jäh­ri­ger Mann meh­re­re Bade­gäs­te. Den von den ein­ge­setz­ten Poli­zei­be­am­ten aus­ge­spro­che­nen Platz­ver­weis befolg­te der Mann nicht. Als er dar­auf­hin in Gewahr­sam genom­men wer­den soll­te, leis­te­te er Wider­stand gegen die Beamten.

Gegen den 49-Jäh­ri­gen wur­den ent­spre­chen­de Straf­ver­fah­ren eingeleitet.

Die Poli­zei bit­tet nun ins­be­son­de­re Per­so­nen, die von dem Mann belei­digt wur­den oder Anga­ben zu dem Vor­fall machen kön­nen, sich bei der Poli­zei zu melden.

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