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Land­kreis dreht gro­ßes Rad bei Digi­ta­li­sie­rung der Schulen

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Digi­tal­pakt bringt kräf­ti­gen Schub / Sofort­hil­fe für „Home­schoo­ling“ — Jah­res­rück­blick, Teil 3

 
Land­kreis dreht gro­ßes Rad bei Digi­ta­li­sie­rung der Schulen
 
 
Die Digi­ta­li­sie­rung krem­pelt den All­tag und die Arbeits­welt um — auch die Schu­len. Für den digi­ta­len Umbruch im Unter­richt sind Kul­tus­be­hör­den und Leh­rer zustän­dig. Für die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen sor­gen die Schul­trä­ger. Im Land­kreis Leer vor­ran­gig die Kreis­ver­wal­tung für 24 wei­ter­füh­ren­de Schu­len, für Grund­schu­len sind es die Städ­te und Gemeinden.
 
Die Digi­ta­li­sie­rung der Schu­len im Land­kreis Leer hat bereits hohe Sum­men ver­schlun­gen.  Künf­tig fließt ein Groß­teil des Gel­des aus den Töp­fen des genann­ten Digitalpaktes.
 
Die Kreis­ver­wal­tung legt dar­über in ihrem Jah­res­rück­blick Rechen­schaft ab und zeigt Per­spek­ti­ven auf. Dabei beugt Land­rat Mat­thi­as Groo­te mög­li­chen Miss­ver­ständ­nis­sen vor: “Ziel des Digi­tal­pak­tes ist nicht die Digi­ta­li­sie­rung von Schu­le und Unter­richt, son­dern er schafft die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen für eine zukunfts­ori­en­tier­te Bil­dung unse­rer Kin­der und Jugendlichen.”
 
Die Basis an sei­nen Schu­len hat der Land­kreis gelegt: Inter­net­an­schluss, min­des­tens einen EDV-Raum, Rech­ner und Note­books in unter­schied­li­cher Zahl und schul­in­ter­nes Intra­net. Zur Prä­sen­ta­ti­ons­tech­nik gehö­ren Doku­men­ten­ka­me­ras, inter­ak­ti­ve Tafeln und Bea­mer. Im abge­lau­fe­nen Jahr kauf­te der Land­kreis 300 iPads für 100.000 Euro sowie Moni­to­re, Rech­ner, Note­books und Bea­mer für fast 150.000 Euro. Im kom­men­den Jahr kön­nen Schu­len mit Inves­ti­tio­nen in glei­cher Höhe rechnen.
 
Anzei­ge:
 
Ein gro­ßes Rad muss der Land­kreis mit dem Digi­tal­pakt dre­hen, der offi­zi­ell “Digi­tal­Pakt Schu­le” heißt. Dafür muss­ten Bund und Län­der 2019 eigens das Grund­ge­setz ändern, damit der Bund die Län­der in der Bil­dung unter­stüt­zen darf. Der Digi­tal­pakt sieht vor, bis 2024 fünf Mil­li­ar­den Euro in die digi­ta­le Aus­stat­tung der all­ge­mein­bil­den­den Schu­len zu ste­cken.  Nie­der­sach­sen erhält 470 Mil­lio­nen Euro, davon flie­ßen zehn Mil­lio­nen Euro in den Land­kreis Leer. Auf die kreis­ei­ge­nen Schu­len ent­fal­len 6,6 Mil­lio­nen — 30.000 Euro als Sockel­be­trag für jede Schu­le plus einen Pro-Kopf-Bei­trag je Schüler.
 
Bis Mit­te 2020 waren ins­ge­samt in Deutsch­land von den fünf Mil­li­ar­den nur knapp 16 Mil­lio­nen Euro abge­ru­fen wor­den. Das ver­wun­dert nicht, denn Ver­wal­tun­gen und Schu­len müs­sen erst auf­wän­di­ge Haus­ar­bei­ten machen. Jede Schu­le arbei­tet ein päd­ago­gisch-tech­ni­sches Kon­zept aus, wie und wofür sie die Tech­nik ein­set­zen will, und muss außer­dem ein Medi­en­bil­dungs­kon­zept vorlegen. 
 
In der Kreis­ver­wal­tung haben meh­re­re Ämter mit dem Digi­tal­pakt zu tun. Die Feder führt das Amt für Schu­le, Bil­dung und Kul­tur, betei­ligt sind das Gebäu­de­ma­nage­ment, die EDV-Abtei­lung und das Amt für Digi­ta­li­sie­rung und Wirt­schaft, das für den Breit­band­aus­bau ver­ant­wort­lich ist. Die gestell­ten För­der­an­trä­ge umfas­sen gut 916.000 Euro. Das Geld ist gedacht für die Netz­werk-Aus­stat­tung und den Kauf inter­ak­ti­ver Tafeln, die bald end­gül­tig die Schie­fer­ta­feln ablö­sen werden.
 
Der Land­kreis wird in nächs­ter Zeit wei­ter­hin den Ist-Bestand an Lei­tun­gen, Soft- und Hard­ware in den Schu­len ermit­teln, einen rei­bungs­lo­sen Netz­be­trieb sichern, die Daten­lei­tun­gen aus­bau­en und För­der­geld für digi­ta­les Unter­richts­ma­te­ri­al beschaf­fen. Für die Nut­zungs­mög­lich­kei­ten der neu­en Breit­band-Anschlüs­se wur­den die Auf­trä­ge vergeben.
 
Amts­lei­te­rin Moni­ka Loger ist sich sicher: “Mit dem Digi­tal­pakt erfährt die tech­ni­sche Aus­stat­tung unse­rer Schu­len einen wei­te­ren Schub.”  Nötig sei eine “enge Zusam­men­ar­beit mit den Schu­len”. Sie spricht von “gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen” für bei­de Sei­ten — und ergänzt: “Auch das Land Nie­der­sach­sen muss in der digi­ta­len Aus- und Fort­bil­dung für Lehr­kräf­te aktiv werden.”
 
 
Sofort­hil­fe für “Home­schoo­ling”
 
Damit auch Kin­der aus Haus­hal­ten mit gerin­gem Ein­kom­men am Unter­richt zu Hau­se (“Home­schoo­ling”) teil­neh­men kön­nen, hat das Land Nie­der­sach­sen ein “Sofort­aus­stat­tungs­pro­gramm” auf­ge­legt. Damit sol­len grund­sätz­lich digi­ta­le Bil­dungs­struk­tu­ren geför­dert werden.
 
Der Land­kreis Leer erhält aus dem Pro­gramm knapp 696.000 Euro. Von die­sem Geld kauf­te er 2.000 iPads mit Hül­le und Lade­ka­bel und ver­teil­te sie an Schu­len. Nut­zer sind Schü­ler, deren Eltern sich mobi­le Com­pu­ter nicht leis­ten kön­nen. Es han­delt sich um Leih­ge­rä­te, die der Schu­le zurück­ge­ge­ben wer­den müssen.
 
Aus dem­sel­ben För­der­topf ver­teilt das Land zusätz­lich eine nicht abge­ru­fe­ne Rest­sum­me. Der Land­kreis Leer stell­te des­halb einen wei­te­ren För­der­an­trag, der nun­mehr mit mit einem Betrag in Höhe von 40.893,19 Euro bewil­ligt wur­de. Damit kann ein Teil des Kaufs von 300 iPads und 60 Note­books refi­nan­ziert wer­den. Die­se Gerä­te hat­te er im April wäh­rend des “Lock­downs” für knapp 130.000 Euro ange­schafft, eben­falls zur Aus­lei­he im “Home­schoo­ling”.
 
 
Land­kreis dreht gro­ßes Rad bei Digi­ta­li­sie­rung der Schu­len — der Jah­res­rück­blick als Video-State­ment von Land­rat Mat­thi­as Groote:

Anzei­ge:

“Digi­tal vor Ort”

Die pro­fes­sio­nel­le Nut­zung von Social Media Kanä­len, die Ein­rich­tung einer respon­si­ven Home­page oder die Nut­zung von EDV-Pro­gram­men, die die Ver­eins­ar­beit erleich­tern – auch im Bereich des Ehren­amts gibt es im digi­ta­len Zeit­al­ter viel­fäl­ti­ge Mög­lich­kei­ten und neu­en Hand­lungs­be­darf. Die Stabs­stel­le Ehren­amt und Frei­wil­li­gen­agen­tur des Land­krei­ses Leer hat gemein­sam mit der Volks­hoch­schu­le Leer e.V. ein digi­ta­les Qua­li­fi­zie­rungs­an­ge­bot geschaf­fen, um die Ver­ei­ne nach ihren eige­nen Wün­schen auf die digi­ta­len Anfor­de­run­gen vorzubereiten.

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Ren­te nach 45 Bei­trags­jah­ren: NGG for­dert abschlags­frei­en Ruhestand

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NGG for­dert abschlags­freie Ren­te nach 45 Bei­trags­jah­ren: 1.270 Beschäf­tig­te gehen im Kreis Leer jähr­lich in den Ruhestand

Land­kreis Leer – In den kom­men­den Jah­ren wer­den im Land­kreis Leer durch­schnitt­lich rund 1.270 Beschäf­tig­te pro Jahr in den Ruhe­stand gehen. Bis zum Jahr 2035 wer­den ins­ge­samt rund 42.800 Men­schen im Ruhe­stand sein. Auf die­se Ent­wick­lung weist die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG), Regi­on Olden­burg-Ost­fries­land, unter Beru­fung auf Berech­nun­gen des Pest­el-Insti­tuts hin. Zugleich for­dert die Gewerk­schaft, dass Men­schen nach 45 Bei­trags­jah­ren wei­ter­hin ohne Abschlä­ge in Ren­te gehen können.

NGG warnt vor Unsi­cher­heit durch geplan­te Rentenreform

Die geplan­te Ren­ten­re­form der Bun­des­re­gie­rung sorgt nach Ein­schät­zung der NGG Olden­burg-Ost­fries­land für erheb­li­che Ver­un­si­che­rung. Beson­ders betrof­fen sei­en Beschäf­tig­te, die kurz vor dem Errei­chen von 45 Bei­trags­jah­ren in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung ste­hen oder die­se bereits erfüllt haben. Sie befürch­te­ten, bei einem Ren­ten­ein­tritt künf­tig deut­li­che Abschlä­ge hin­neh­men zu müssen.

„Sie befürch­ten deut­li­che Abschlä­ge und damit spür­ba­re Ein­bu­ßen bei ihrer Ren­te, wenn sie jetzt aus dem Berufs­le­ben aus­schei­den wol­len“, sagt Ibra­him Ergin, Geschäfts­füh­rer der NGG-Regi­on Oldenburg-Ostfriesland.

Die Gewerk­schaft setzt sich dafür ein, dass lang­jäh­rig Ver­si­cher­te nach 45 Bei­trags­jah­ren wei­ter­hin eine abschlags­freie gesetz­li­che Alters­ren­te erhal­ten kön­nen. Men­schen, die früh ins Berufs­le­ben star­ten und über Jahr­zehn­te Bei­trä­ge zah­len, dürf­ten dafür nicht benach­tei­ligt werden.

Lan­ge Erwerbs­bio­gra­fien bedeu­ten nicht auto­ma­tisch hohe Renten

Nach Ansicht der NGG ist die Vor­stel­lung falsch, dass Men­schen mit beson­ders lan­gen Erwerbs­bio­gra­fien grund­sätz­lich zu den Spit­zen­ver­die­nern gehö­ren. Vie­le Beschäf­tig­te sei­en viel­mehr auf eine ver­läss­li­che und unge­kürz­te gesetz­li­che Ren­te angewiesen.

Das gel­te ins­be­son­de­re für Arbeit­neh­mer in kör­per­lich anspruchs­vol­len Beru­fen. Dazu zäh­len nach Anga­ben der Gewerk­schaft unter ande­rem Beschäf­tig­te in der Lebens­mit­tel­pro­duk­ti­on sowie Mit­ar­bei­ter in Bäcke­rei­en, Kan­ti­nen und Restau­rants im Land­kreis Leer.

Die NGG warnt die Bun­des­re­gie­rung des­halb davor, bei der geplan­ten Ren­ten­re­form die Lebens­leis­tung von Men­schen aus dem Blick zu ver­lie­ren, die über Jahr­zehn­te in die Ren­ten­kas­se ein­ge­zahlt haben.

Hun­dert­tau­sen­de Men­schen in Nie­der­sach­sen haben 45 Jah­re oder län­ger Bei­trä­ge gezahlt

Wie vie­le Men­schen von der For­de­rung betrof­fen sein könn­ten, ver­deut­li­chen Zah­len zur gesetz­li­chen Alters­ren­te in Nie­der­sach­sen. Nach Anga­ben der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV), auf die sich die NGG-Regi­on Olden­burg-Ost­fries­land beruft, bezo­gen Ende des ver­gan­ge­nen Jah­res gut 642.000 Män­ner eine gesetz­li­che Alters­ren­te. Dar­un­ter waren rund 283.200 Men­schen, die min­des­tens 45 Jah­re lang Bei­trä­ge in die Ren­ten­kas­se ein­ge­zahlt hatten.

Bei den knapp 790.000 Frau­en mit gesetz­li­cher Alters­ren­te hat­ten rund 92.700 min­des­tens 45 Bei­trags­jah­re erreicht.

Die Zah­len unter­strei­chen aus Sicht der Gewerk­schaft die Bedeu­tung ver­läss­li­cher Regeln für lang­jäh­rig Ver­si­cher­te. Die Mög­lich­keit, nach einem lan­gen Arbeits­le­ben ohne Ren­ten­ab­schlä­ge in den Ruhe­stand zu gehen, sei für vie­le Men­schen ein wich­ti­ger Bestand­teil ihrer Altersvorsorge.

NGG lehnt wei­te­re Anhe­bung des Ren­ten­ein­tritts­al­ters ab

Die Gewerk­schaft appel­liert an CDU/CSU und SPD, die geplan­te Ren­ten­re­form sozi­al aus­zu­ge­stal­ten. Eine wei­te­re Anhe­bung des Ren­ten­ein­tritts­al­ters lehnt die NGG ab. Die Bun­des­re­gie­rung sol­le auf ent­spre­chen­de Schrit­te verzichten.

Als Begrün­dung ver­weist die Gewerk­schaft auf die unter­schied­li­chen kör­per­li­chen Anfor­de­run­gen ver­schie­de­ner Beru­fe. Eine stei­gen­de Lebens­er­war­tung allein sei aus ihrer Sicht kein aus­rei­chen­des Argu­ment dafür, dass Beschäf­tig­te län­ger arbei­ten müssten.

„Es wird dabei immer wie­der auf eine stei­gen­de Lebens­er­war­tung ver­wie­sen. Doch wer kör­per­lich belas­tend arbei­tet, kann nicht belie­big län­ger arbei­ten“, warnt Ibra­him Ergin.

Für Beschäf­tig­te in kör­per­lich anstren­gen­den Beru­fen kön­ne eine Erhö­hung des Ren­ten­ein­tritts­al­ters nach Ein­schät­zung der NGG einer Ren­ten­kür­zung durch die Hin­ter­tür gleich­kom­men. Wer jahr­zehn­te­lang kör­per­lich gear­bei­tet habe, kön­ne nicht ohne Wei­te­res davon aus­ge­hen, bis zu einem höhe­ren Lebens­al­ter beruf­lich tätig blei­ben zu können.

Kri­tik an geplan­ter Kapitalrente

Kri­tisch bewer­tet die NGG außer­dem die geplan­te Kapi­tal­ren­te. Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung müs­se aus Sicht der Gewerk­schaft eine ver­läss­li­che Grund­la­ge der Alters­vor­sor­ge blei­ben und dür­fe nicht von den Risi­ken der Finanz­märk­te abhän­gig werden.

Dar­über hin­aus spricht sich die NGG dafür aus, das Ren­ten­ni­veau wei­ter­hin an die Lohn­ent­wick­lung zu kop­peln. Damit soll nach ihrer For­de­rung sicher­ge­stellt wer­den, dass die gesetz­li­che Ren­te an der Ent­wick­lung der Arbeits­ein­kom­men teilhat.

Für den Land­kreis Leer steht damit eine Fra­ge im Mit­tel­punkt, die zahl­rei­che Beschäf­tig­te in den kom­men­den Jah­ren betref­fen wird: Wie kön­nen Men­schen nach einem lan­gen Arbeits­le­ben ver­läss­lich und ohne finan­zi­el­le Ein­bu­ßen in den Ruhe­stand wech­seln? Die NGG Olden­burg-Ost­fries­land for­dert von der Bun­des­re­gie­rung, bei der Ren­ten­re­form ins­be­son­de­re die Inter­es­sen lang­jäh­rig Ver­si­cher­ter und von Beschäf­tig­ten in kör­per­lich belas­ten­den Beru­fen zu berücksichtigen.

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Welt­spar­tag 2026: 90 Euro Prä­mie für Haus­halts­be­fra­gung in Niedersachsen

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Welt­spar­tag 2026: Haus­hal­te in Nie­der­sach­sen gesucht – 90 Euro Prä­mie für die Teil­nah­me an Finanzstudie

Nie­der­sach­sen – Wie viel Geld geben pri­va­te Haus­hal­te im Monat für Mie­te, Lebens­mit­tel und Mobi­li­tät aus? Und wo lässt sich im All­tag mög­li­cher­wei­se Geld spa­ren? Anläss­lich des Welt­spar­tags am 30. Okto­ber infor­miert das Lan­des­amt für Sta­tis­tik Nie­der­sach­sen (LSN) über die Haus­halts­be­fra­gung „Lau­fen­de Wirt­schafts­rech­nun­gen 2026“. Dafür wer­den noch Haus­hal­te gesucht, die einen Monat lang ihre Ein­nah­men und Aus­ga­ben doku­men­tie­ren. Wer voll­stän­dig teil­nimmt, erhält eine Prä­mie von 90 Euro und kann gleich­zei­tig die eige­nen Kon­sum­ge­wohn­hei­ten genau­er unter die Lupe nehmen.

Woh­nen ist der größ­te Aus­ga­ben­pos­ten in Niedersachsen

Die Ergeb­nis­se der Lau­fen­den Wirt­schafts­rech­nun­gen (LWR) lie­fern wich­ti­ge Erkennt­nis­se dar­über, wie pri­va­te Haus­hal­te wirt­schaf­ten, wel­che Ein­nah­men ihnen zur Ver­fü­gung ste­hen und wofür sie ihr Geld ausgeben.

Nach Anga­ben des Lan­des­am­tes für Sta­tis­tik Nie­der­sach­sen belie­fen sich die pri­va­ten Kon­sum­aus­ga­ben nie­der­säch­si­scher Haus­hal­te im Jahr 2024 auf durch­schnitt­lich 3.223 Euro im Monat.

Der größ­te Anteil ent­fiel auf das Woh­nen. Durch­schnitt­lich 1.172 Euro monat­lich gaben die Haus­hal­te für Mie­te, Neben­kos­ten und wei­te­re wohn­be­zo­ge­ne Aus­ga­ben aus. Damit mach­te die­ser Bereich mehr als ein Drit­tel der gesam­ten Kon­sum­aus­ga­ben aus.

Auf Platz zwei lagen die Aus­ga­ben für Nah­rungs­mit­tel, Geträn­ke, Tabak­wa­ren und ähn­li­che Pro­duk­te. Dafür wur­den durch­schnitt­lich 455 Euro im Monat auf­ge­wen­det. An drit­ter Stel­le stan­den die Ver­kehrs­aus­ga­ben mit monat­lich durch­schnitt­lich 434 Euro.

Die Zah­len zei­gen, wel­che Bedeu­tung Wohn­kos­ten, Ernäh­rung und Mobi­li­tät für das monat­li­che Haus­halts­bud­get haben.

Haus­halts­be­fra­gung 2026: Wer kann teilnehmen?

Für die Lau­fen­den Wirt­schafts­rech­nun­gen 2026 sucht das Lan­des­amt für Sta­tis­tik Nie­der­sach­sen wei­te­re Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer. Die aus­ge­wähl­ten Haus­hal­te doku­men­tie­ren ihre Ein­nah­men und Aus­ga­ben über einen Zeit­raum von einem Monat.

Beson­ders gesucht wer­den fol­gen­de Haushalte:

  • Haus­hal­te mit gerin­gem Ein­kom­men: Das monat­li­che Net­to­ein­kom­men liegt unter 1.250 Euro.

  • Haus­hal­te mit voll­jäh­ri­gen Kin­dern: Auch die­se Haus­halts­kon­stel­la­ti­on wird für die Erhe­bung benötigt.

  • Haus­hal­te mit Selbst­stän­di­gen: Gesucht wer­den Haus­hal­te, in denen die Haupt­ein­kom­mens­per­son selbst­stän­dig oder frei­be­ruf­lich tätig ist.

Mit der Teil­nah­me tra­gen die Haus­hal­te dazu bei, ein mög­lichst aus­sa­ge­kräf­ti­ges Bild der finan­zi­el­len Situa­ti­on pri­va­ter Haus­hal­te in Nie­der­sach­sen zu erhalten.

90 Euro Prä­mie für die voll­stän­di­ge Teilnahme

Die Teil­nah­me an der Haus­halts­be­fra­gung ist unkom­pli­ziert. Die Ein­nah­men und Aus­ga­ben kön­nen bequem über eine App erfasst wer­den. Alter­na­tiv steht ein Papier­fra­ge­bo­gen zur Verfügung.

Wer voll­stän­dig an der Erhe­bung teil­nimmt, erhält eine Prä­mie in Höhe von 90 Euro.

Dar­über hin­aus kann die Doku­men­ta­ti­on einen per­sön­li­chen Nut­zen haben: Wer sei­ne Aus­ga­ben über einen Monat sys­te­ma­tisch erfasst, erkennt mög­li­cher­wei­se, wel­che Kos­ten beson­ders stark ins Gewicht fal­len und an wel­chen Stel­len sich Spar­po­ten­zia­le erge­ben könnten.

So kön­nen sich inter­es­sier­te Haus­hal­te anmelden

Wer an den Lau­fen­den Wirt­schafts­rech­nun­gen 2026 teil­neh­men möch­te, fin­det wei­te­re Infor­ma­tio­nen sowie Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fra­gen auf der Inter­net­sei­te des Sta­tis­ti­schen Bundesamtes.

Anmel­dung und Informationen:

  • Teil­nah­me­for­mu­lar: www.lwr.de/teilnahme

  • Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: www.lwr.de

  • Tele­fo­ni­sche Aus­kunft: 0511 9898–1433 oder 0511 9898–1058

Die Haus­halts­be­fra­gung des Lan­des­am­tes für Sta­tis­tik Nie­der­sach­sen soll dazu bei­tra­gen, die Ein­nah­men, Aus­ga­ben und Kon­sum­ge­wohn­hei­ten pri­va­ter Haus­hal­te bes­ser zu ver­ste­hen. Für die teil­neh­men­den Haus­hal­te bie­tet sich zugleich die Mög­lich­keit, die eige­nen Finan­zen genau­er zu betrach­ten und dafür eine Prä­mie von 90 Euro zu erhalten.

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Alko­hol am Steu­er oder auf dem Fahr­rad: Ab wann dro­hen Füh­rer­schein­ver­lust, MPU und hohe Kosten?

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Gefähr­li­cher Rausch im Stra­ßen­ver­kehr: Wel­che Stra­fen und Kos­ten bei Alko­hol am Steu­er und auf dem Rad drohen


LEER. Ob nach dem Knei­pen­be­such, dem Som­mer­fest oder einer pri­va­ten Fei­er: Wer sich unter Alko­hol­ein­fluss ans Steu­er setzt oder auf den Fahr­rad­sat­tel schwingt, ris­kiert nicht nur schwe­re Unfäl­le, son­dern setzt sich dras­ti­schen recht­li­chen und finan­zi­el­len Kon­se­quen­zen aus. Was vie­le Ver­kehrs­teil­neh­mer unter­schät­zen: Die recht­li­chen Gren­zen unter­schei­den sich zwi­schen Auto, E‑Scooter und Fahr­rad grund­le­gend – und ein Ver­stoß auf zwei Rädern kann am Ende sogar den Auto­füh­rer­schein kosten.
 
Sym­bol­fo­to: KI-gene­rier­tes Bild zur Veranschaulichung.

Das Auto: Bereits ab 0,3 Pro­mil­le droht ein Strafverfahren

Beim Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen unter­schei­det das Gesetz strikt zwi­schen Ord­nungs­wid­rig­kei­ten und Straftaten.

  • 0,0 Pro­mil­le (Fahr­an­fän­ger & unter 21 Jah­re): Für jun­ge Fah­rer und Per­so­nen in der Pro­be­zeit gilt abso­lu­tes Alko­hol­ver­bot (§ 24c StVG). Ein Ver­stoß kos­tet 250 Euro Buß­geld, bringt 1 Punkt in Flens­burg, ver­län­gert die Pro­be­zeit um zwei Jah­re und ver­pflich­tet zur Teil­nah­me an einem Auf­bau­se­mi­nar (ca. 300 bis 500 Euro).
  • 0,3 bis 0,49 Pro­mil­le (Rela­ti­ve Fahr­un­tüch­tig­keit): Wer unauf­fäl­lig fährt, bleibt im Regel­fall straf­frei. Kommt es jedoch zu Aus­fall­erschei­nun­gen (z. B. Schlan­gen­li­ni­en) oder einem Unfall, liegt eine Straf­tat nach § 316 oder § 315c StGB vor. Die Fol­ge: Geld­stra­fe, 3 Punk­te in Flens­burg und Ent­zug der Fahr­erlaub­nis.
  • 0,5 bis 1,09 Pro­mil­le (Ord­nungs­wid­rig­keit): Auch ohne Fahr­feh­ler begeht man eine Ord­nungs­wid­rig­keit nach § 24a StVG.

    • 1. Ver­stoß: 500 Euro Buß­geld, 2 Punk­te, 1 Monat Fahr­ver­bot.
    • 2. Ver­stoß: 1.000 Euro Buß­geld, 2 Punk­te, 3 Mona­te Fahr­ver­bot.
    • 3. Ver­stoß: 1.500 Euro Buß­geld, 2 Punk­te, 3 Mona­te Fahr­ver­bot.
  • Ab 1,1 Pro­mil­le (Abso­lu­te Fahr­un­tüch­tig­keit): Ab die­sem Wert gilt der Fah­rer unwi­der­leg­bar als fahr­un­tüch­tig. Es liegt eine Straf­tat vor (§ 316 StGB). Fol­gen: Geld­stra­fe (meist 1 bis 2 Monats­ge­häl­ter) oder Frei­heits­stra­fe, 3 Punk­te sowie Ent­zug der Fahr­erlaub­nis mit einer Sperr­frist von min­des­tens sechs Mona­ten bis zu einem Jahr oder länger.
  • Ab 1,6 Pro­mil­le (MPU-Pflicht): Neben dem Straf­ver­fah­ren ord­net die Fahr­erlaub­nis­be­hör­de zwin­gend eine Medi­zi­nisch-Psy­cho­lo­gi­sche Unter­su­chung (MPU) an, bevor die Fahr­erlaub­nis neu erteilt wer­den kann (§ 13 FeV).
 
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Das Fahr­rad: Kei­ne 0,5‑Promille-Grenze, aber MPU-Gefahr

Für Fahr­rad­fah­rer gilt die 0,5‑Promille-Ordnungswidrigkeit des Kraft­fahr­zeug­rechts nicht. Den­noch schützt das Fahr­rad nicht vor Straf­ver­fah­ren und Führerscheinverlust:

 

  • 0,3 bis 1,59 Pro­mil­le: Fährt der Rad­fah­rer unauf­fäl­lig, bleibt die Fahrt straf­frei. Tritt jedoch eine Fahr­auf­fäl­lig­keit oder ein Unfall ein, greift das Straf­recht (§ 316 StGB) mit Geld­stra­fe und 2 bis 3 Punk­ten in Flens­burg.
  • Ab 1,6 Pro­mil­le (Abso­lu­te Fahr­un­tüch­tig­keit auf dem Rad): Wer ab 1,6 Pro­mil­le Fahr­rad fährt, begeht auch ohne Fahr­feh­ler eine Straf­tat. Die Kon­se­quen­zen:

    • Straf­ver­fah­ren mit Geld­stra­fe und 3 Punk­ten in Flens­burg.
    • Anord­nung einer MPU durch die Füh­rer­schein­stel­le.
    • Ver­lust des Auto­füh­rer­scheins: Wird die MPU nicht bestan­den oder ver­wei­gert, ent­zieht die Behör­de die Pkw-Fahr­erlaub­nis. In Ein­zel­fäl­len kann sogar ein gericht­li­ches Ver­bot zum Füh­ren von Fahr­rä­dern aus­ge­spro­chen werden.
Ach­tung bei E‑Scootern und S‑Pedelecs: E‑Scooter (Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge) und S‑Pedelecs (bis 45 km/h) sind recht­lich Kraft­fahr­zeu­ge. Für sie gel­ten eins zu eins die glei­chen Pro­mil­le­gren­zen und Stra­fen wie beim Auto – inklu­si­ve der 0,5‑Promille-Grenze und dem 0,0‑Promille-Gebot für Fahranfänger.

Bis zu 7.000 Euro Gesamt­scha­den und Regress der Versicherung

Wer betrun­ken am Ver­kehr teil­nimmt, zahlt sel­ten nur das rei­ne Buß­geld. Ein Straf­ver­fah­ren mit anschlie­ßen­der MPU sum­mier­te sich in der Pra­xis schnell auf erheb­li­che Beträge:

 

  • Geld­stra­fe / Buß­geld: 500 € bis 2 Nettomonatsgehälter
  • Ver­wal­tungs- und Gerichts­kos­ten: ca. 200 € bis 500 €
  • Blut­ent­nah­me & Poli­zei­ein­satz: ca. 150 € bis 300 €
  • MPU-Vor­be­rei­tung & Begut­ach­tung: ca. 1.000 € bis 2.300 €
  • Abs­ti­nenz­nach­wei­se (6 bis 12 Mona­te): ca. 300 € bis 800 €
  • Neu­er­tei­lung der Fahr­erlaub­nis: ca. 150 € bis 250 €
  • Gesamt­kos­ten bei Straf­tat mit MPU: ca. 3.000 € bis über 7.000 €
Zusätz­lich dro­hen zivil­recht­li­che Kas­ka­den: Die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt zwar den Scha­den des Unfall­geg­ners, for­dert vom betrun­ke­nen Fah­rer jedoch wegen Oblie­gen­heits­ver­let­zung bis zu 5.000 Euro zurück (Regress). Die eige­ne Kas­ko­ver­si­che­rung ver­wei­gert bei Trun­ken­heit regel­mä­ßig die Regu­lie­rung des Eigen­scha­dens wegen gro­ber Fahr­läs­sig­keit, und eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt bei Ver­ur­tei­lung wegen einer vor­sätz­li­chen Trun­ken­heits­fahrt kei­ne Anwalts- und Gerichtskosten.

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