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Landkreis Leer Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle — Zuschüsse jetzt beantragen!
Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle
Das Bildungspaket, auch bekannt als Bildung und Teilhabe (BuT), ist ein bedeutendes soziales Instrument, das Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre aus einkommensschwachen Familien ermöglicht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es zielt darauf ab, Bildung und soziale Teilhabe zu fördern, unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.
Wer kann BuT-Leistungen in Anspruch nehmen?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen BuT-Leistungen erhalten.
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?
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Kostenübernahme für Schulbedarf: Dazu gehören Schulhefte, Stifte, Sportutensilien und Schulranzen, die zweimal jährlich bezuschusst werden.
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Unterstützung bei Ausflügen und Klassenfahrten: Die Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, um allen Schülern die Teilnahme zu ermöglichen.
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Fahrtkosten zur Schule: Schüler, die nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können, erhalten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.
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Mittagessen in Schulen und Kitas: Die Kosten für das Mittagessen können bezuschusst werden, um sicherzustellen, dass alle Kinder eine ausgewogene Verpflegung erhalten.
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Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten: Ein monatlicher Pauschalbetrag ermöglicht die Teilnahme an Vereins- und Freizeitangeboten wie Sportvereinen oder Musikschulen.
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Lernförderung: Bei gefährdetem Lernziel kann eine Kostenübernahme für Nachhilfe bewilligt werden, sofern die Schule den Bedarf bestätigt.
Wie können BuT-Leistungen beantragt werden?
Die Beantragung erfolgt über das Serviceportal des Landkreises Leer oder alternativ über Print-Anträge beim örtlichen Sozialamt oder im Jobcenter. Jedes Kind oder jeder Jugendliche benötigt einen eigenen Antrag. Wichtig ist die vollständige und rechtzeitige Einreichung der Anträge mit den erforderlichen Unterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Schlussfolgerung
Das Bildungspaket ist ein essentielles Instrument zur Förderung der Chancengleichheit und sozialen Teilhabe. Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien den Zugang zu Bildung und verschiedenen gesellschaftlichen Aktivitäten, die für ihre persönliche Entwicklung entscheidend sind. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten interessierte Familien bei den örtlichen Behörden oder über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Durch das Bildungspaket wird nicht nur individuelle Förderung ermöglicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration und zur Überwindung von Bildungsungleichheiten geleistet.
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Finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Gute Bildung darf keine Frage des Einkommens sein. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung bietet finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, um deren Bildungschancen zu verbessern. Neben Zuschüssen für Schulbedarf und das Mittagessen in der Schule gehört auch die Förderung von Nachhilfe zu den unterstützten Maßnahmen. So können professionelle Lernangebote kostenlos in Anspruch genommen werden, um bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Motivierende Nachhilfe durch Lerncoaches
Kinder, die Schwierigkeiten in der Schule haben, können dank BuT kostenlose Nachhilfe erhalten. Dies gilt auch, wenn sie nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. Voraussetzung ist, dass der Schüler oder die Schülerin nicht älter als 25 Jahre ist und die besuchte Schule keine ausreichende Lernförderung anbietet. Unterstützung bei der Antragstellung und der Kommunikation mit Schule und Amt wird bereitgestellt, um den Prozess zu erleichtern.
Anspruchsvoraussetzungen
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Lernförderung aus dem BuT, wenn ihre Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II)
- Sozialhilfe nach SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld
Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Förderung
Schulfit-Nachhilfe bietet nicht nur Unterstützung zur Notenverbesserung, sondern auch familienorientierte Hilfsangebote. Die Beratung und Hilfe zur Inanspruchnahme von Nachhilfe im Rahmen des BuT gehören dazu. Die geförderte Nachhilfe muss vom zuständigen Kreisamt, Sozialamt oder Jobcenter genehmigt werden. Schulfit begleitet Sie von der Antragstellung bis zum Bescheid und freut sich mit Ihnen über die ersten Erfolge Ihres Kindes.
Gratis Schnupperstunden
Um das Angebot kennenzulernen, bietet Schulfit zwei kostenlose Schnupperstunden im Gruppenunterricht an:
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
Professionelle Nachhilfe und Coaching
Schulfit bietet Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen in verschiedenen Fächern, darunter Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein, Kunst, Physik, Chemie, Biologie und viele mehr. Auch Online-Nachhilfe ist möglich.
Weitere Angebote umfassen:
- Prüfungsvorbereitungen
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
Darüber hinaus bietet Schulfit Beratung zu Lernentwicklung, Schullaufbahn, Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie sowie Unterstützung für Familien und Sprachkurse an.
Kontaktinformationen
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
- E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
- WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Nutzen Sie die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets, um die Bildungschancen Ihres Kindes zu verbessern. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg!
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Tagelang nicht geräumt – für alle sichtbar, wer seiner Räumpflicht ignoriert
Symbolfoto: Eine Momentaufnahme – natürlich kann es vorkommen, dass Schnee nach Neuschneefall am Abend liegen bleibt oder nicht immer eine sofortige Räumung möglich ist.
Leserbrief: Schnee, Räumdienst und Ordnungsämter – Räumpflicht konsequent durchsetzen
In diesen Wintertagen zeigt sich leider ein wiederkehrendes Problem: Viele Privathaushalte kommen ihrer Räum- und Streupflicht vor den eigenen Grundstücken nicht nach. Besonders auffällig sind Gehwege, die über mehrere Tage hinweg überhaupt nicht geräumt wurden und inzwischen von festen Eisschichten bedeckt sind. Diese stellen eine erhebliche Gefahr dar – vor allem für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, aber auch für Radfahrer, die auf vereisten Wegen leicht stürzen können.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, jemanden zu kritisieren, der aus beruflichen oder persönlichen Gründen einmal nicht sofort räumen kann. Dass Schnee oder Eis nicht immer umgehend beseitigt wird, ist menschlich und nachvollziehbar. Problematisch ist jedoch, dass viele Anlieger ihrer Pflicht über Tage hinweg überhaupt nicht nachkommen. Wo noch immer geschlossene Eisschichten auf den Bürgersteigen liegen, ist offensichtlich, dass dort in den vergangenen Tagen keine Räumung stattgefunden hat.
Besonders frustrierend ist diese Situation für all jene Bürgerinnen und Bürger, die täglich Verantwortung übernehmen, Schnee räumen und streuen. Wenn andere dies konsequent ignorieren und keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben, entsteht schnell der Eindruck, dass sich Rücksichtnahme nicht lohnt. Das gefährdet langfristig das Miteinander und die Bereitschaft, Regeln einzuhalten.
Genau hier sollten die Ordnungsämter stärker aktiv werden. Eine konsequentere Kontrolle sowie gezielte Anschreiben oder – bei wiederholtem Verstoß – auch Bußgelder wären ein klares Signal, dass die Räumpflicht ernst genommen wird. Es geht dabei nicht um Schikane, sondern um Sicherheit, Fairness und den Schutz aller Verkehrsteilnehmer.
Sichere Geh- und Radwege im Winter sind keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis gemeinsamer Verantwortung. Diese Verantwortung sollte eingefordert und notfalls auch durchgesetzt werden.
Gisela Jansen
Hinweis der Redaktion
*Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Sie haben eine andere Meinung zu diesem Thema oder möchten etwas dazu ergänzen? Dann schreiben Sie Ihren Kommentar oder eigenen Leserbrief an: info@leserecho.de — Betr. Leserbrief
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LEER-Bingum: Streikbedingt Vollsperrung und Sonderplan für Buslinie 651
STREIK-HINWEIS: Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke in Leer am 4. und 5. Februar
Aufgrund angekündigter Warnstreiks im öffentlichen Dienst bleibt die Jann-Berghaus-Brücke (B 436) am Mittwoch und Donnerstag jeweils von 06:00 bis 23:00 Uhr für den gesamten Verkehr voll gesperrt. Da die Brücke an diesen Tagen nicht passiert werden kann, wurden für den betroffenen Zeitraum spezielle Busregelungen getroffen, um unter anderem den Schulweg sicherzustellen.
Sicherstellung des Schulbusverkehrs: Sonderregelung für Bingum am 4. und 5. Februar
LEER – Aufgrund einer gezielten Vereinbarung zwischen der Stadt Leer und dem zuständigen Busunternehmen wird der Ortsteil Bingum am 4. und 5. Februar eingeschränkt durch die Stadtbuslinie 651 bedient. Diese Maßnahme erfolgt auf Anregung des Bingumer Ortsvorstehers Sönke Eden, um insbesondere den morgendlichen und mittäglichen Schulbusverkehr sicherzustellen.
Um den Verkehrsfluss und die Pünktlichkeit trotz der aktuellen Rahmenbedingungen zu gewährleisten, wurden für die betroffenen Tage spezifische Anpassungen im Fahrplan der Linie 651 vorgenommen.
Zentraler Fokus auf den Schulbusverkehr
Die getroffene Regelung konzentriert sich auf zwei wesentliche Fahrten, die für Schüler und Pendler von Bedeutung sind:
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Morgens: Fahrtrichtung Bingum–Logabirum (Fahrtnr. 003) Sämtliche Haltestellen innerhalb Bingums werden an beiden Tagen 20 Minuten früher als im regulären Fahrplan vorgesehen angefahren. Ab der Haltestelle „An der Emsbrücke“ verkehrt der Bus wieder nach dem gewohnten Zeitplan.
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Mittags: Fahrtrichtung Logabirum–Bingum (Fahrtnr. 022) In Logabirum und Leer erfolgt die Abfahrt zu den gewohnten Zeiten. Da die Route über Bingum führt, verschiebt sich die Ankunft an allen Haltestellen hinter der Station „An der Emsbrücke“ um etwa 20 Minuten nach hinten.
Eingeschränkter Linienbetrieb außerhalb der Stoßzeiten
Abgesehen von diesen zwei explizit genannten Fahrten wird der Ortsteil Bingum an den beiden betroffenen Tagen nicht angefahren. Alle weiteren Fahrtnummern der Linie 651 beginnen bzw. enden an der Haltestelle „An der Emsbrücke“.
Damit der restliche Taktverkehr in der Stadt Leer stabil bleibt, setzt das Busunternehmen ein zusätzliches Fahrzeug ein. Dadurch können alle übrigen Fahrten ohne Verzögerungen im gewohnten Rhythmus durchgeführt werden.
Zusätzliche Informationen
Fahrgäste, die die Regionalbuslinien nutzen, werden gebeten, sich vorab über mögliche Abweichungen zu informieren. Aktuelle Daten und Fahrpläne der Regionalbusse sind auf der Website des Verkehrsverbundes Ems-Jade (VEJ) unter www.vej.de abrufbar.
Beitragsfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
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Stadt Leer: Rustikaler Neujahrsempfang auf dem Waageplatz!
Rustikaler Neujahrsempfang auf dem Waageplatz
Leer. Eigentlich war alles für letzte Woche vorbereitet, doch das Wetter zwang die Stadt zur Planänderung. Nachdem das extreme Glatteis einen Strich durch die Rechnung machte, verwandelt sich der Waageplatz nun am morgigen Freitag, den 30. Januar 2026, ab 17:00 Uhr in einen stimmungsvollen Treffpunkt für Jung und Alt.
Rustikales Konzept unter freiem Himmel
In diesem Jahr setzt die Stadt Leer erneut auf das bewährte Konzept eines „rustikalen Empfangs“. Statt steifer Reden in geschlossenen Sälen erwartet die Gäste eine gemütliche Atmosphäre unter freiem Himmel direkt an der historischen Waage. Es ist eine Einladung an alle Leeranerinnen und Leeraner, in lockerer Runde ins Gespräch zu kommen und gemeinsam auf das Jahr 2026 anzustoßen.
Kulinarische Vielfalt von lokalen Vereinen
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Drei lokale Organisationen stehen mit viel Herzblut bereit, um die Gäste mit regionalen Spezialitäten zu bewirten:
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Herzhaftes vom Grill: Das „Schipper Klottje Leer e. V.“ serviert knackige Bratwürste und wärmenden Glühwein.
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Tradition aus der Pfanne: Die Freiwillige Feuerwehr Loga bereitet die beliebten ostfriesischen Speckendicken frisch zu.
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Süßer Genuss: Der Pfadfinderstamm „Wildgänse“ Leer e. V. rundet das Angebot mit frisch gebackenen Waffeln ab.
Musikalischer Rahmen und Gemeinschaft
Für die passende Unterhaltung sorgt, wie bereits angekündigt, die Uwe Heger Bigband. Der Waageplatz bietet mit seiner Kulisse neben dem Restaurant „Zur Waage“ den idealen Rahmen für diesen besonderen Start ins Jahr. Der Bürgermeister und die beteiligten Vereine freuen sich auf ein zahlreiches Erscheinen und einen lebendigen Austausch in der Nachbarschaft.
Beitragsfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
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