Lokal
Landkreis Leer Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle — Zuschüsse jetzt beantragen!
Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle
Das Bildungspaket, auch bekannt als Bildung und Teilhabe (BuT), ist ein bedeutendes soziales Instrument, das Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre aus einkommensschwachen Familien ermöglicht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es zielt darauf ab, Bildung und soziale Teilhabe zu fördern, unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.
Wer kann BuT-Leistungen in Anspruch nehmen?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen BuT-Leistungen erhalten.
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?
-
Kostenübernahme für Schulbedarf: Dazu gehören Schulhefte, Stifte, Sportutensilien und Schulranzen, die zweimal jährlich bezuschusst werden.
-
Unterstützung bei Ausflügen und Klassenfahrten: Die Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, um allen Schülern die Teilnahme zu ermöglichen.
-
Fahrtkosten zur Schule: Schüler, die nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können, erhalten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.
-
Mittagessen in Schulen und Kitas: Die Kosten für das Mittagessen können bezuschusst werden, um sicherzustellen, dass alle Kinder eine ausgewogene Verpflegung erhalten.
-
Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten: Ein monatlicher Pauschalbetrag ermöglicht die Teilnahme an Vereins- und Freizeitangeboten wie Sportvereinen oder Musikschulen.
-
Lernförderung: Bei gefährdetem Lernziel kann eine Kostenübernahme für Nachhilfe bewilligt werden, sofern die Schule den Bedarf bestätigt.
Wie können BuT-Leistungen beantragt werden?
Die Beantragung erfolgt über das Serviceportal des Landkreises Leer oder alternativ über Print-Anträge beim örtlichen Sozialamt oder im Jobcenter. Jedes Kind oder jeder Jugendliche benötigt einen eigenen Antrag. Wichtig ist die vollständige und rechtzeitige Einreichung der Anträge mit den erforderlichen Unterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Schlussfolgerung
Das Bildungspaket ist ein essentielles Instrument zur Förderung der Chancengleichheit und sozialen Teilhabe. Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien den Zugang zu Bildung und verschiedenen gesellschaftlichen Aktivitäten, die für ihre persönliche Entwicklung entscheidend sind. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten interessierte Familien bei den örtlichen Behörden oder über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Durch das Bildungspaket wird nicht nur individuelle Förderung ermöglicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration und zur Überwindung von Bildungsungleichheiten geleistet.
Anzeige
Finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Gute Bildung darf keine Frage des Einkommens sein. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung bietet finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, um deren Bildungschancen zu verbessern. Neben Zuschüssen für Schulbedarf und das Mittagessen in der Schule gehört auch die Förderung von Nachhilfe zu den unterstützten Maßnahmen. So können professionelle Lernangebote kostenlos in Anspruch genommen werden, um bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Motivierende Nachhilfe durch Lerncoaches
Kinder, die Schwierigkeiten in der Schule haben, können dank BuT kostenlose Nachhilfe erhalten. Dies gilt auch, wenn sie nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. Voraussetzung ist, dass der Schüler oder die Schülerin nicht älter als 25 Jahre ist und die besuchte Schule keine ausreichende Lernförderung anbietet. Unterstützung bei der Antragstellung und der Kommunikation mit Schule und Amt wird bereitgestellt, um den Prozess zu erleichtern.
Anspruchsvoraussetzungen
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Lernförderung aus dem BuT, wenn ihre Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II)
- Sozialhilfe nach SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld
Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Förderung
Schulfit-Nachhilfe bietet nicht nur Unterstützung zur Notenverbesserung, sondern auch familienorientierte Hilfsangebote. Die Beratung und Hilfe zur Inanspruchnahme von Nachhilfe im Rahmen des BuT gehören dazu. Die geförderte Nachhilfe muss vom zuständigen Kreisamt, Sozialamt oder Jobcenter genehmigt werden. Schulfit begleitet Sie von der Antragstellung bis zum Bescheid und freut sich mit Ihnen über die ersten Erfolge Ihres Kindes.
Gratis Schnupperstunden
Um das Angebot kennenzulernen, bietet Schulfit zwei kostenlose Schnupperstunden im Gruppenunterricht an:
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
Professionelle Nachhilfe und Coaching
Schulfit bietet Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen in verschiedenen Fächern, darunter Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein, Kunst, Physik, Chemie, Biologie und viele mehr. Auch Online-Nachhilfe ist möglich.
Weitere Angebote umfassen:
- Prüfungsvorbereitungen
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
Darüber hinaus bietet Schulfit Beratung zu Lernentwicklung, Schullaufbahn, Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie sowie Unterstützung für Familien und Sprachkurse an.
Kontaktinformationen
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
- E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
- WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Nutzen Sie die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets, um die Bildungschancen Ihres Kindes zu verbessern. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg!
Lokal
Massive Fahrbahnschäden führen zu Tempo 10 auf der L 24 in Remels
Frost und Tauwetter haben tiefe Spuren im Asphalt hinterlassen: Auf der L 24 in Remels ist ab sofort nur noch Schritttempo erlaubt. (Symbolfoto: KI-generiert)
Massive Fahrbahnschäden auf der L 24: Schritttempo in Remels angeordnet
REMELS / AURICH – Der verhältnismäßig harte Winter mit seinen extremen Frost-Tau-Wechseln hinterlässt deutliche Spuren im Straßennetz des Landkreises Leer. Besonders schwer getroffen hat es die Landesstraße 24 (Ostertorstraße) in Remels. Wie die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) mitteilt, ist die Verkehrssicherheit dort massiv gefährdet. Als Sofortmaßnahme wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf lediglich 10 Stundenkilometer herabgestuft.
Obwohl der meteorologische Winter kalendarisch noch nicht beendet ist, ziehen die Straßenbauexperten bereits eine erste bittere Bilanz. Vor allem die dynamische Wetterlage der vergangenen Wochen hat der Substanz der L 24 stark zugesetzt. Das Schadensbild auf dem rund 600 Meter langen Abschnitt zwischen der Einmündung Bismarckstraße und der Brücke über den Nordgeorgsfehnkanal hat sich laut Behörde zuletzt „sehr dynamisch“ entwickelt.
Keine einfache Reparatur möglich
Die drastische Temporeduzierung auf Tempo 10 ist eine ungewöhnliche, aber derzeit unumgängliche Maßnahme. Eine herkömmliche Instandsetzung durch die zuständige Straßenmeisterei ist aufgrund der Art der Schäden aktuell nicht möglich. Die Behörde betont, dass die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer oberste Priorität habe und die Geschwindigkeitsbegrenzung derzeit das einzige Mittel sei, um die Strecke überhaupt für den Verkehr offenhalten zu können.
Unmut bei Pendlern – Prüfung läuft
Dass die Entscheidung bei Autofahrern und Anwohnern für Unmut sorgt, ist der Verwaltung in Aurich bewusst. Dennoch bittet die NLStBV um Verständnis für die Maßnahme. Der regionale Geschäftsbereich prüft nun unter Hochdruck, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen baulichen Eingriffen die Beschränkung wieder aufgehoben werden kann. Sobald neue Erkenntnisse zur Sanierung vorliegen, will die Landesbehörde die Öffentlichkeit zeitnah informieren.
Bis dahin müssen sich Verkehrsteilnehmer in Remels auf Verzögerungen einstellen und den betroffenen Bereich mit besonderer Vorsicht befahren.
Anzeige
Lokal
Beratungsangebote des Senioren- und Pflegestützpunktes im Landkreis Leer
Unterstützung nah bei den Menschen: Beratungsangebote im Landkreis Leer
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer weitet seine Präsenz im kommenden März deutlich aus. Um Ratsuchende dort zu unterstützen, wo sie leben, bietet das Amt für Teilhabe und Soziales kostenfreie und neutrale Beratungstermine direkt in zehn Städten und Gemeinden des Landkreises an.
Ein offenes Ohr für alle Lebenslagen im Alter
Die Themen Pflege und Älterwerden bringen oft komplexe Fragen mit sich. Der Senioren- und Pflegestützpunkt fungiert hierbei als zentrale Anlaufstelle. Das Angebot richtet sich nicht nur an Pflegebedürftige selbst, sondern ausdrücklich auch an Angehörige und Interessierte, die sich frühzeitig informieren möchten.
Die Schwerpunkte der Beratung umfassen:
-
Pflegegrad und Anträge: Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen der Pflegekasse sowie Begleitung bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK).
-
Wohnen im Alter: Informationen zu pflegegerechten Wohnformen und individueller Wohnberatung.
-
Alltagsbewältigung: Aufzeigen von Unterstützungsmöglichkeiten, um die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten.
-
Ehrenamtliches Engagement: Vermittlung der Seniorenbegleitung (DUO) für Menschen, die sich aktiv für andere einsetzen möchten.
Anzeige
Termine vor Ort im März
Damit lange Wege entfallen, finden die Beratungen monatlich in den Rathäusern, Familienzentren oder Gemeindetreffpunkten statt. Im März 2026 gelten folgende Termine:
| Region | Termin | Ort | Uhrzeit |
| Rhauderfehn | Di., 03. März | Treffpunkt Anleger | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Bunde | Do., 05. März | Familienzentrum | 09:00 – 10:30 Uhr |
| Weener | Do., 05. März | Rathaus | 11:00 – 12:30 Uhr |
| Uplengen | Di., 10. März | Upkamer | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Moormerland | Do., 12. März | Café Klönsnack | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Ostrhauderfehn | Di., 17. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Jemgum | Do., 19. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Westoverledingen | Do., 19. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Jümme | Di., 24. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Hesel | Do., 26. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
Flexibilität und Vertraulichkeit
Alle Beratungen sind trägerunabhängig und unterliegen der Schweigepflicht. Neben den festen Sprechzeiten in den Gemeinden besteht zudem die Möglichkeit, individuelle Termine für Beratungen in den Büros des Landkreises oder direkt im eigenen Zuhause zu vereinbaren.
Ziel ist es, eine Brücke zu schlagen zwischen denjenigen, die Hilfe benötigen, und den vielfältigen regionalen Unterstützungsangeboten.
Beitragsbild: Symbolfoto, KI-generiert. @LeserECHO
AnzeigeLokal
Vortrag in Moormerland thematisiert die Resilienzförderung bei Kindern
„So stark wie Pippi Langstrumpf“: Vortrag zur Resilienzförderung in Moormerland
Moormerland – Was macht Kinder eigentlich stark und wie entwickeln sie die nötige Widerstandskraft, um schwierige Lebenssituationen gesund zu meistern? Diesen Fragen widmet sich die ElternWerkstatt im Treffpunkt Anleger am 4. März 2026 um 19:30 Uhr. Unter dem Titel „So stark wie Pippi Langstrumpf – Resilienzförderung bei Kindern“ laden Anke Dettmer und Hanna Tuinmann zu einem informativen Vortragsabend in den Eschenweg 8 ein.
Die kindliche Widerstandskraft verstehen
Pippi Langstrumpf gilt als das Paradebeispiel eines resilienten Kindes. Doch Resilienz ist keine bloße Charakterfrage, sondern eine Fähigkeit, die gefördert werden kann. Die Referentinnen des Abends, die Diplom-Sozialarbeiterinnen Bärbel Auen und Elke Gassner, erläutern den Teilnehmenden, was genau sich hinter dem Begriff der kindlichen Resilienz verbirgt und welche Faktoren dazu beitragen, dass Kinder gestärkt durch das Leben gehen.
Praktische Impulse für den Erziehungsalltag
Neben der theoretischen Einordnung steht die praktische Umsetzung im Vordergrund. Der Vortrag gibt konkrete Antworten darauf, welches Verhalten von Eltern und Bezugspersonen die psychische Widerstandsfähigkeit von Kindern nachhaltig unterstützt. Ziel ist es, den Eltern Werkzeuge an die Hand zu geben, mit denen sie ihre Kinder aktiv dabei begleiten können, gesund und selbstbewusst heranzuwachsen.
Anmeldung und Informationen: Interessierte werden gebeten, sich bis zum 1. März telefonisch unter der Nummer 04954 937 262 für die Veranstaltung anzumelden.
Anzeige




























