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Landkreis Leer Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle — Zuschüsse jetzt beantragen!
Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle
Das Bildungspaket, auch bekannt als Bildung und Teilhabe (BuT), ist ein bedeutendes soziales Instrument, das Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre aus einkommensschwachen Familien ermöglicht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es zielt darauf ab, Bildung und soziale Teilhabe zu fördern, unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.
Wer kann BuT-Leistungen in Anspruch nehmen?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen BuT-Leistungen erhalten.
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?
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Kostenübernahme für Schulbedarf: Dazu gehören Schulhefte, Stifte, Sportutensilien und Schulranzen, die zweimal jährlich bezuschusst werden.
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Unterstützung bei Ausflügen und Klassenfahrten: Die Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, um allen Schülern die Teilnahme zu ermöglichen.
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Fahrtkosten zur Schule: Schüler, die nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können, erhalten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.
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Mittagessen in Schulen und Kitas: Die Kosten für das Mittagessen können bezuschusst werden, um sicherzustellen, dass alle Kinder eine ausgewogene Verpflegung erhalten.
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Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten: Ein monatlicher Pauschalbetrag ermöglicht die Teilnahme an Vereins- und Freizeitangeboten wie Sportvereinen oder Musikschulen.
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Lernförderung: Bei gefährdetem Lernziel kann eine Kostenübernahme für Nachhilfe bewilligt werden, sofern die Schule den Bedarf bestätigt.
Wie können BuT-Leistungen beantragt werden?
Die Beantragung erfolgt über das Serviceportal des Landkreises Leer oder alternativ über Print-Anträge beim örtlichen Sozialamt oder im Jobcenter. Jedes Kind oder jeder Jugendliche benötigt einen eigenen Antrag. Wichtig ist die vollständige und rechtzeitige Einreichung der Anträge mit den erforderlichen Unterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Schlussfolgerung
Das Bildungspaket ist ein essentielles Instrument zur Förderung der Chancengleichheit und sozialen Teilhabe. Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien den Zugang zu Bildung und verschiedenen gesellschaftlichen Aktivitäten, die für ihre persönliche Entwicklung entscheidend sind. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten interessierte Familien bei den örtlichen Behörden oder über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Durch das Bildungspaket wird nicht nur individuelle Förderung ermöglicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration und zur Überwindung von Bildungsungleichheiten geleistet.
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Finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Gute Bildung darf keine Frage des Einkommens sein. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung bietet finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, um deren Bildungschancen zu verbessern. Neben Zuschüssen für Schulbedarf und das Mittagessen in der Schule gehört auch die Förderung von Nachhilfe zu den unterstützten Maßnahmen. So können professionelle Lernangebote kostenlos in Anspruch genommen werden, um bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Motivierende Nachhilfe durch Lerncoaches
Kinder, die Schwierigkeiten in der Schule haben, können dank BuT kostenlose Nachhilfe erhalten. Dies gilt auch, wenn sie nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. Voraussetzung ist, dass der Schüler oder die Schülerin nicht älter als 25 Jahre ist und die besuchte Schule keine ausreichende Lernförderung anbietet. Unterstützung bei der Antragstellung und der Kommunikation mit Schule und Amt wird bereitgestellt, um den Prozess zu erleichtern.
Anspruchsvoraussetzungen
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Lernförderung aus dem BuT, wenn ihre Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II)
- Sozialhilfe nach SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld
Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Förderung
Schulfit-Nachhilfe bietet nicht nur Unterstützung zur Notenverbesserung, sondern auch familienorientierte Hilfsangebote. Die Beratung und Hilfe zur Inanspruchnahme von Nachhilfe im Rahmen des BuT gehören dazu. Die geförderte Nachhilfe muss vom zuständigen Kreisamt, Sozialamt oder Jobcenter genehmigt werden. Schulfit begleitet Sie von der Antragstellung bis zum Bescheid und freut sich mit Ihnen über die ersten Erfolge Ihres Kindes.
Gratis Schnupperstunden
Um das Angebot kennenzulernen, bietet Schulfit zwei kostenlose Schnupperstunden im Gruppenunterricht an:
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
Professionelle Nachhilfe und Coaching
Schulfit bietet Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen in verschiedenen Fächern, darunter Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein, Kunst, Physik, Chemie, Biologie und viele mehr. Auch Online-Nachhilfe ist möglich.
Weitere Angebote umfassen:
- Prüfungsvorbereitungen
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
Darüber hinaus bietet Schulfit Beratung zu Lernentwicklung, Schullaufbahn, Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie sowie Unterstützung für Familien und Sprachkurse an.
Kontaktinformationen
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
- E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
- WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Nutzen Sie die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets, um die Bildungschancen Ihres Kindes zu verbessern. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg!
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NLWKN stellt neues Schiff „Seehund“ in Dienst: 1,7 Millionen Euro für Küstenschutz und Deichsicherheit
NLWKN stellt neues Unterhaltungsschiff MS „Seehund“ in Dienst – 1,7 Millionen Euro investiert
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat ein neues Unterhaltungsschiff in Dienst gestellt. Die MS „Seehund“ ersetzt ein mehr als 50 Jahre altes Vorgängerschiff und soll künftig wichtige Arbeiten an der unteren Oste übernehmen. Niedersachsen investierte mehr als 1,7 Millionen Euro aus Corona-Sondermitteln in den Neubau.
Neues Schiff für die untere Oste
Stade/Basbeck – Ein neuer „Seehund“ ist im Einsatz: Am Mittwoch, 21. Oktober 2026, hat der NLWKN sein neues Unterhaltungsschiff MS „Seehund“ getauft und bei einem Festakt offiziell in Dienst gestellt. Künftiger Heimathafen des mehr als 17 Meter langen und knapp fünf Meter breiten Schiffes ist der NLWKN-Betriebshof Basbeck in Hemmoor.
Die neue MS „Seehund“ ist für die Unterhaltungsarbeiten auf und an der unteren Oste ausgerüstet. Das Einsatzgebiet erstreckt sich über fast 70 Kilometer von der Mündung bis nach Bremervörde. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Gehölzpflege, die Sicherung der Deichfüße und der Bau von Buhnen.
Bei der feierlichen Indienststellung unterstrich Taufpatin Sabrina Lorenz die Bedeutung des Flusses für die Region. Die Oste sei das größte landeseigene, tidebeeinflusste Gewässer Niedersachsens und eine prägende Lebensader. Besonders wichtig sei die Sicherung der Deichfüße, vor allem mit Blick auf die Sturmflutsicherheit.
Mehr als 1,7 Millionen Euro für Küstenschutz und Deichsicherheit
Auch Anka Dobslaw, Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, betonte die Bedeutung des Neubaus. Die Oste stelle aufgrund ihrer unterschiedlichen Gegebenheiten hohe Anforderungen an die Unterhaltung.
Während der Fluss nahe seiner Mündung in die Elbe breit ist, weist er vor Bremervörde schmalere und flachere Abschnitte sowie einen geringeren Tidehub auf. Hinzu kommen eingedeichte Bereiche, breite Vorländer, zahlreiche Flussschleifen und naturschutzfachlich wertvolle Gebiete.
Niedersachsen hatte die Oste im Jahr 2010 von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes übernommen und den NLWKN mit ihrer Unterhaltung beauftragt. Für den Neubau der MS „Seehund“ stellte das Land mehr als 1,7 Millionen Euro aus Corona-Sondermitteln bereit.
Leistungsfähig und wendig bei unterschiedlichen Strömungsverhältnissen
Die neue MS „Seehund“ wurde von der Schiffswerft Hermann Barthel in Derben in Sachsen-Anhalt nach den Vorgaben des NLWKN gebaut. Sie soll die Mitarbeiter sowie Baumaterialien und Spezialgeräte zuverlässig zu den jeweiligen Einsatzorten bringen.
Nach Angaben von Jörn Drosten, Leiter des Geschäftsbereichs Betrieb und Unterhaltung in der NLWKN-Direktion, ist das Schiff darauf ausgelegt, auch bei starker Strömung einen Schubverband sicher auf Kurs zu halten. Gleichzeitig sei es flexibel und wendig genug, um in schmaleren Flussabschnitten zu manövrieren.
Damit stehen dem Betriebshof Basbeck moderne technische Möglichkeiten für die regelmäßigen Unterhaltungsarbeiten zur Verfügung.
Altes Schiff nach Jahrzehnten außer Dienst gestellt
Der Neubau ersetzt die bisherige MS „Seehund“, die 1976 auf der Lübbe-Voß-Werft in Aurich am Ems-Jade-Kanal gebaut worden war. Das alte Schiff war zunächst als Schlepper im Bereich der NLWKN-Betriebsstelle Norden-Norderney eingesetzt worden.
Nach der Übernahme der Oste durch das Land wurde es 2011 zum NLWKN-Betriebshof Basbeck verlegt. Inzwischen war das Schiff deutlich in die Jahre gekommen. Zudem waren Ersatzteile nicht mehr verfügbar. Deshalb entschied sich der NLWKN für einen Neubau.
Zu den Aufgaben des Betriebshofes zählen neben der Sicherung der Deichfüße auch der Bau von Buhnen, die Unterhaltung von Schifffahrtszeichen und die Gehölzpflege. Viele dieser Arbeiten werden direkt vom Wasser aus erledigt.
Die neue MS „Seehund“: Technische Daten im Überblick
Das neue Unterhaltungsschiff ist speziell auf die Anforderungen an der unteren Oste zugeschnitten. Es verfügt über verschiedene technische Ausstattungsmerkmale, die den Einsatz in unterschiedlichen Flussabschnitten erleichtern.
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Länge: mehr als 17 Meter
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Breite: knapp fünf Meter
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Tiefgang: 1,1 Meter
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Länge mit seitlich geführtem Ponton: rund 24 Meter
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Breite mit Ponton: etwa elf Meter
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Höchstgeschwindigkeit: 8,6 Knoten beziehungsweise rund 16 Kilometer pro Stunde
Für eine bessere Manövrierfähigkeit ist das Schiff mit einem Bugstrahlruder ausgestattet. Das Steuerhaus kann mithilfe einer speziellen Hubvorrichtung um rund 1,3 Meter angehoben werden. Dadurch erhalten die Besatzungsmitglieder eine bessere Übersicht über das Einsatzgebiet.
Am Heck befindet sich ein Ladekran mit einer maximalen Auslage von 9,2 Metern. Dieser kann unter anderem zur Bergung von Treibgut eingesetzt werden. Die hydraulisch absenkbaren Masten ermöglichen es dem Schiff, auch bei höheren Wasserständen unter Brücken hindurchzufahren.
Zur Ausstattung gehört außerdem ein Umkleideraum mit Raumluftwäschetrockner. Damit kann unter anderem die Sägeschutzkleidung der NLWKN-Mitarbeiter nach dem Einsatz schneller getrocknet werden.
Moderne Technik für die Unterhaltung der Oste
Mit der neuen MS „Seehund“ erhält der NLWKN ein leistungsfähiges Arbeitsgerät für die Pflege und Sicherung der unteren Oste. Das Schiff soll dazu beitragen, die notwendigen Unterhaltungsarbeiten unter den unterschiedlichen Bedingungen des Flusses zuverlässig auszuführen. Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem Schutz der Deiche und der Sicherheit der Anwohner entlang des Flusses zu.
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Leer: Landkreis zieht Alttextilcontainer am Bahndamm ab – neuer Standort in Breinermoor
Landkreis Leer zieht Alttextilcontainer am Bahndamm ab – neuer Standort in Breinermoor
Der Landkreis Leer reagiert auf die wiederkehrende Vermüllung des Alttextilcontainer-Standorts am Bahndamm in Leer. Die dort aufgestellten Behälter sollen in Kürze abgezogen und zum Entsorgungszentrum nach Breinermoor gebracht werden. Die Altglascontainer am bisherigen Standort bleiben stehen.
Illegale Müllablagerungen sorgen für Ärger
Immer wieder wird rund um die Alttextilcontainer am Bahndamm in Leer illegal Abfall abgestellt. Der Standort sorgt deshalb seit Längerem für Ärger und Kritik. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Leer zieht nun Konsequenzen.
„Dieser Zustand ist nicht mehr hinnehmbar“, heißt es in der Mitteilung des Landkreises. Angesichts der zunehmenden Müllmengen geht der Abfallwirtschaftsbetrieb inzwischen davon aus, dass eine ordnungsgemäße Entsorgung und Reinigung des Platzes am Bahndamm auf Dauer nicht mehr gewährleistet werden können.
Deshalb wird der Standort aufgelöst. Die Alttextilcontainer sollen in Kürze abgebaut und an anderer Stelle wieder aufgestellt werden. Die dort ebenfalls vorhandenen Altglascontainer sind von der Maßnahme nicht betroffen und bleiben am Bahndamm stehen.
Neuer Standort neben dem Wertstoffhof in Breinermoor
Der Abfallwirtschaftsbetrieb plant, die abgezogenen Behälter zum Entsorgungszentrum nach Breinermoor zu bringen. Dort soll ein neuer Standort für Alttextilcontainer entstehen. Neben den Containern vom Bahndamm sollen dort auch die bereits auf dem Deponiegelände vorhandenen Behälter aufgestellt werden.
Der neue Standort befindet sich neben der Rampe am Wertstoffhof in Breinermoor. Nach Angaben des Landkreises können die Mitarbeitenden die Container dort besser im Blick behalten. Damit soll die Situation rund um die Behälter besser kontrolliert werden können.
Die Umsetzung ist für die kommende Woche vorgesehen.
Rund 140 Alttextilcontainer im Landkreis Leer
Der Landkreis Leer betreibt derzeit im gesamten Kreisgebiet einschließlich der Insel Borkum noch rund 140 orangefarbene Alttextilcontainer. Im Stadtgebiet Leer stehen momentan 27 Behälter an insgesamt zwölf Standorten.
Mit der Verlegung der Container vom Bahndamm nach Breinermoor reagiert der Abfallwirtschaftsbetrieb auf die wiederholten illegalen Müllablagerungen. Ziel ist es, einen Standort zu schaffen, an dem die Container besser überwacht werden können und die ordnungsgemäße Entsorgung dauerhaft gewährleistet werden soll.
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Straßensperrungen in Leer im Oktober und November 2026: Sechs Straßen betroffen
Straßensperrungen in Leer: Fünf Straßen wegen Sanierungsarbeiten zeitweise gesperrt
In Leer stehen Ende Oktober und Anfang November 2026 mehrere Straßensanierungen an. Dafür werden fünf Straßenabschnitte zeitweise vollständig für den Verkehr gesperrt. Die Arbeiten betreffen unter anderem die Mörkenstraße, die Rigaer Straße und die Königsberger Straße. Verkehrsteilnehmer müssen sich auf Einschränkungen und teilweise geänderte Fahrtrouten einstellen.
Straßensanierungen in Leer: Diese Straßen sind betroffen
Die Stadt Leer lässt in verschiedenen Bereichen des Stadtgebiets neue Dünnasphaltdeckschichten in Kaltbauweise aufbringen. Für die Durchführung der Arbeiten sind nach Angaben der Stadtverwaltung vorübergehende Vollsperrungen erforderlich. Die genannten Zeiträume sind die geplanten Ausführungszeiträume. Die eigentlichen Arbeiten und die damit verbundenen Sperrungen sollen in der Regel innerhalb weniger Stunden abgeschlossen sein.
1. Mörkenstraße: Sperrung vom 29. bis 30. Oktober
In der Mörkenstraße wird der Abschnitt zwischen dem Burfehner Weg und der Edzardstraße saniert.
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Zeitraum: 29. bis 30. Oktober 2026, jeweils von 7 bis 20 Uhr
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Umleitung: Burfehner Weg – Hajo-Unken-Straße – Edzardstraße
2. Rigaer Straße: Sperrung vom 30. Oktober bis 2. November
In der Rigaer Straße ist der Bereich ab der Einmündung der Königsberger Straße betroffen. Aufgrund der Lage als Sackgasse ist keine Umleitung vorgesehen.
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Zeitraum: 30. Oktober bis 2. November 2026, jeweils im Zeitraum von 7 bis 20 Uhr
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Umleitung: Nicht möglich, da Sackgassenlage
3. Großer Oldekamp: Sperrung vom 2. bis 3. November
Die Sanierungsarbeiten am Großen Oldekamp betreffen den Abschnitt zwischen dem Stadtring und der Marienstraße.
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Zeitraum: 2. bis 3. November 2026, jeweils von 7 bis 20 Uhr
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Umleitung: Stadtring – Bremer Straße – Marienstraße
4. Königsberger Straße: Sperrung vom 3. bis 4. November
In der Königsberger Straße wird der Abschnitt zwischen dem Osseweg und der Papenburger Straße für die Sanierungsarbeiten gesperrt.
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Zeitraum: 3. bis 4. November 2026, jeweils von 7 bis 20 Uhr
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Umleitung: Evenburgallee – Danziger Straße
5. An der Emsbrücke: Sperrung vom 4. bis 5. November
Auch die Straße An der Emsbrücke ist von den Arbeiten betroffen. Gesperrt wird der Bereich ab der Einmündung der Noortmer Chaussee. Aufgrund der Sackgassenlage ist keine Umleitung möglich.
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Zeitraum: 4. bis 5. November 2026, jeweils von 7 bis 20 Uhr
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Umleitung: Nicht möglich, da Sackgassenlage
Zufahrt für Rettungsdienste bleibt gewährleistet
Während der Vollsperrungen gelten für alle fünf Baustellenbereiche einheitliche Regelungen. Die Durchfahrt für Fahrzeuge des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und der Polizei bleibt jederzeit gewährleistet. Auch Fußgänger können die jeweiligen Baustellenbereiche passieren.
Die betroffenen Anlieger werden zusätzlich schriftlich per Hauswurfpost über den genauen Zeitpunkt und den Ablauf der Arbeiten informiert. Wer während der Sperrungen zwingend auf sein Auto angewiesen ist, sollte das Fahrzeug rechtzeitig außerhalb des gesperrten Bereichs abstellen.
Soweit es der Baufortschritt und die Arbeitssicherheit zulassen, soll die Zufahrt zu den Grundstücken für die Anlieger ermöglicht werden.
Sperrungen werden abends aufgehoben
Nach Abschluss der täglichen Arbeiten werden die Sperrungen jeweils ab 20 Uhr aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt ist die Durchfahrt wieder möglich. Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit der Anbringung beziehungsweise Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Die Stadtverwaltung Leer bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis für die notwendigen Straßensanierungen und die damit verbundenen Einschränkungen.
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Zusätzliche Sperrung in Leer: Löwenstraße am 3. und 4. November betroffen
Ergänzend zu den angekündigten Straßensanierungen kommt es Anfang November zu einer weiteren Verkehrseinschränkung in Leer. Wegen notwendiger Arbeiten an Versorgungsleitungen wird die Löwenstraße im Bereich der Hausnummer 9 von Dienstag, 3. November, bis voraussichtlich einschließlich Mittwoch, 4. November 2026, für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt.
Für die Dauer der Sperrung wird eine Umleitung über die Bremer Straße und die Saarstraße eingerichtet und entsprechend ausgeschildert. Anlieger können ihre Grundstücke weiterhin über die ausgewiesene Umleitungsstrecke erreichen.
Der Fußgänger- und Radverkehr ist von der Sperrung nicht betroffen. Beide können den betroffenen Bereich weiterhin uneingeschränkt passieren.
Die verkehrsbehördliche Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
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