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Landkreis Leer Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle — Zuschüsse jetzt beantragen!
Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle
Das Bildungspaket, auch bekannt als Bildung und Teilhabe (BuT), ist ein bedeutendes soziales Instrument, das Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre aus einkommensschwachen Familien ermöglicht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es zielt darauf ab, Bildung und soziale Teilhabe zu fördern, unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.
Wer kann BuT-Leistungen in Anspruch nehmen?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen BuT-Leistungen erhalten.
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?
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Kostenübernahme für Schulbedarf: Dazu gehören Schulhefte, Stifte, Sportutensilien und Schulranzen, die zweimal jährlich bezuschusst werden.
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Unterstützung bei Ausflügen und Klassenfahrten: Die Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, um allen Schülern die Teilnahme zu ermöglichen.
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Fahrtkosten zur Schule: Schüler, die nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können, erhalten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.
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Mittagessen in Schulen und Kitas: Die Kosten für das Mittagessen können bezuschusst werden, um sicherzustellen, dass alle Kinder eine ausgewogene Verpflegung erhalten.
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Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten: Ein monatlicher Pauschalbetrag ermöglicht die Teilnahme an Vereins- und Freizeitangeboten wie Sportvereinen oder Musikschulen.
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Lernförderung: Bei gefährdetem Lernziel kann eine Kostenübernahme für Nachhilfe bewilligt werden, sofern die Schule den Bedarf bestätigt.
Wie können BuT-Leistungen beantragt werden?
Die Beantragung erfolgt über das Serviceportal des Landkreises Leer oder alternativ über Print-Anträge beim örtlichen Sozialamt oder im Jobcenter. Jedes Kind oder jeder Jugendliche benötigt einen eigenen Antrag. Wichtig ist die vollständige und rechtzeitige Einreichung der Anträge mit den erforderlichen Unterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Schlussfolgerung
Das Bildungspaket ist ein essentielles Instrument zur Förderung der Chancengleichheit und sozialen Teilhabe. Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien den Zugang zu Bildung und verschiedenen gesellschaftlichen Aktivitäten, die für ihre persönliche Entwicklung entscheidend sind. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten interessierte Familien bei den örtlichen Behörden oder über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Durch das Bildungspaket wird nicht nur individuelle Förderung ermöglicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration und zur Überwindung von Bildungsungleichheiten geleistet.
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Finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Gute Bildung darf keine Frage des Einkommens sein. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung bietet finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, um deren Bildungschancen zu verbessern. Neben Zuschüssen für Schulbedarf und das Mittagessen in der Schule gehört auch die Förderung von Nachhilfe zu den unterstützten Maßnahmen. So können professionelle Lernangebote kostenlos in Anspruch genommen werden, um bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Motivierende Nachhilfe durch Lerncoaches
Kinder, die Schwierigkeiten in der Schule haben, können dank BuT kostenlose Nachhilfe erhalten. Dies gilt auch, wenn sie nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. Voraussetzung ist, dass der Schüler oder die Schülerin nicht älter als 25 Jahre ist und die besuchte Schule keine ausreichende Lernförderung anbietet. Unterstützung bei der Antragstellung und der Kommunikation mit Schule und Amt wird bereitgestellt, um den Prozess zu erleichtern.
Anspruchsvoraussetzungen
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Lernförderung aus dem BuT, wenn ihre Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II)
- Sozialhilfe nach SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld
Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Förderung
Schulfit-Nachhilfe bietet nicht nur Unterstützung zur Notenverbesserung, sondern auch familienorientierte Hilfsangebote. Die Beratung und Hilfe zur Inanspruchnahme von Nachhilfe im Rahmen des BuT gehören dazu. Die geförderte Nachhilfe muss vom zuständigen Kreisamt, Sozialamt oder Jobcenter genehmigt werden. Schulfit begleitet Sie von der Antragstellung bis zum Bescheid und freut sich mit Ihnen über die ersten Erfolge Ihres Kindes.
Gratis Schnupperstunden
Um das Angebot kennenzulernen, bietet Schulfit zwei kostenlose Schnupperstunden im Gruppenunterricht an:
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
Professionelle Nachhilfe und Coaching
Schulfit bietet Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen in verschiedenen Fächern, darunter Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein, Kunst, Physik, Chemie, Biologie und viele mehr. Auch Online-Nachhilfe ist möglich.
Weitere Angebote umfassen:
- Prüfungsvorbereitungen
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
Darüber hinaus bietet Schulfit Beratung zu Lernentwicklung, Schullaufbahn, Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie sowie Unterstützung für Familien und Sprachkurse an.
Kontaktinformationen
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
- E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
- WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Nutzen Sie die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets, um die Bildungschancen Ihres Kindes zu verbessern. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg!
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31-Jähriger wegen schwerer Brandstiftung in Untersuchungshaft
Ermittlungen nach Explosion in Westoverledingen: 31-Jähriger wegen schwerer Brandstiftung in Untersuchungshaft
Westoverledingen/Leer. Nach dem verheerenden Wohnhausbrand am Montagmorgen, 3. August 2026, in Westoverledingen gibt es gravierende neue Entwicklungen. Wie die Staatsanwaltschaft Aurich am Mittwoch (5. August) in einer offiziellen Pressemitteilung bekanntgab, sitzt der 31-jährige Bewohner des Gebäudes mittlerweile in Untersuchungshaft. Dem Mann wird schwere Brandstiftung vorgeworfen.
Haus brennt nach Detonation fast vollständig aus
Am frühen Morgen des 3. August war es in dem Wohnhaus aus bislang ungeklärter Ursache zu einer massiven Detonation gekommen. Das anschließende Feuer breitete sich rasend schnell aus und zerstörte das Gebäude nahezu vollständig. Das Wohnhaus ist unbewohnbar; der entstandene Sachschaden wird von den Behörden im sechsteiligen Bereich beziffert. Glücklicherweise befand sich zum Zeitpunkt des Brandes niemand in dem Gebäude, sodass keine Personen verletzt wurden.
Ermittlungsbehörden greifen schnell durch
Die Ermittler gehen nach derzeitigem Stand davon aus, dass der 31-jährige Bewohner die verheerende Explosion selbst herbeigeführt hat. Der Tatverdächtige wurde unmittelbar nach dem Brandgeschehen vor Ort festgenommen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aurich hat der zuständige Ermittlungsrichter am Amtsgericht Leer am Dienstagnachmittag (4. August) einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung erlassen. Der Beschuldigte wurde umgehend in die Justizvollzugsanstalt Oldenburg überstellt.
Die komplexen Ermittlungen der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft zum genauen Hergang und den Hintergründen der Tat dauern weiterhin an.
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Vom Geistesblitz zum Patent – haben Sie die nächste große Erfindung?
Starthilfe für Erfinder: Kostenfreie Beratung rund um Patente und Ideen
Ostfriesland. Eine gute Idee ist oft der erste Schritt zum Erfolg – doch ohne den passenden Schutz kann sie schnell kopiert werden. Wie Erfinder ihre Innovationen rechtlich absichern und erfolgreich vermarkten können, erfahren Interessierte beim kostenfreien Erfindersprechtag der Handwerkskammer für Ostfriesland (HWK) am Mittwoch, 23. September, ab 9 Uhr.
Die Beratung wird als Hybrid-Veranstaltung angeboten. Termine können sowohl online als auch vor Ort wahrgenommen werden. Die Präsenzberatung findet in den Räumen der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg (IHK) in der Ringstraße 4 in Emden statt.
Wie wertvoll eine frühzeitige Beratung sein kann, zeigt das Beispiel des Erfinders Martin Faust. Mit seiner Idee einer Wühlmausfalle nahm er am Erfindersprechtag teil und konnte für seine Entwicklung das deutsche Patent DE 10 2007 032 008 erwirken. Heute vermarktet er sein Produkt seit vielen Jahren erfolgreich. Das Patent verschafft ihm dabei eine geschützte Marktposition und schützt seine Innovation vor Nachahmern.

Immer informiert mit „Wir Leeraner“ & dem LeserECHO-Portal!
Wissen, was in der Region los ist? Die Facebook-Seite „Wir Leeraner“ und das digitale Nachrichtenportal „LeserECHO“ liefern Ihnen alle wichtigen Neuigkeiten, Veranstaltungstipps und Geschichten direkt aus der Heimat.
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Ostfriesland. Eine gute Idee ist oft der erste Schritt zum Erfolg – doch ohne den passenden Schutz kann sie schnell kopiert werden. Wie Erfinder ihre Innovationen rechtlich absichern und erfolgreich vermarkten können, erfahren Interessierte beim kostenfreien Erfindersprechtag der Handwerkskammer für Ostfriesland (HWK) am Mittwoch, 23. September, ab 9 Uhr.
Die Beratung wird als Hybrid-Veranstaltung angeboten. Termine können sowohl online als auch vor Ort wahrgenommen werden. Die Präsenzberatung findet in den Räumen der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg (IHK) in der Ringstraße 4 in Emden statt.
Wie wertvoll eine frühzeitige Beratung sein kann, zeigt das Beispiel des Erfinders Martin Faust. Mit seiner Idee einer Wühlmausfalle nahm er am Erfindersprechtag teil und konnte für seine Entwicklung das deutsche Patent DE 10 2007 032 008 erwirken. Heute vermarktet er sein Produkt seit vielen Jahren erfolgreich. Das Patent verschafft ihm dabei eine geschützte Marktposition und schützt seine Innovation vor Nachahmern.
Das Beratungsangebot richtet sich an Inhaberinnen und Inhaber von Handwerksbetrieben, deren Mitarbeitende sowie freie Erfinder, deren Ideen einen Bezug zum Handwerk haben. In vertraulichen, etwa 30-minütigen Einzelgesprächen können die Teilnehmenden ihre Entwicklungen vorstellen und sich individuell beraten lassen.
Der Erfindersprechtag wird gemeinsam von der Handwerkskammer für Ostfriesland, der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg sowie den benachbarten Kammern aus Oldenburg organisiert. Die Innovationsberater der Kammern und ein Patentanwalt informieren über die Möglichkeiten gewerblicher Schutzrechte und geben Hinweise zu Vermarktungschancen, rechtlichen Rahmenbedingungen sowie finanziellen Förderprogrammen.
Ein Schwerpunkt der Beratung liegt auf dem Schutz geistigen Eigentums. Erfinder erhalten Informationen darüber, wie sich Entwicklungen beispielsweise durch Patente, eingetragene Designs oder Marken vor Ideenklau schützen lassen. Zu den markenrechtlichen Schutzmöglichkeiten zählen unter anderem Firmenlogos, Werbeslogans oder charakteristische Gestaltungselemente, die den Wiedererkennungswert eines Unternehmens oder Produktes stärken.
Die Teilnahme am Erfindersprechtag ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist online unter www.hwk-aurich.de/erfinder möglich.
Weitere Informationen erteilt Daniel Bigl von der Handwerkskammer für Ostfriesland telefonisch unter 04941 1797–60 oder per E‑Mail an d.bigl@hwk-aurich.de.
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Wahlkampf mit Rückenwind: Olaf Bade hebt im Landkreis Leer ab
Neues aus dem Kommunalwahlkampf im Landkreis Leer: Landratskandidat Olaf Bade geht in die Luft
Neues aus dem Kommunalwahlkampf im Landkreis Leer: LeserECHO erreichte heute eine Pressemitteilung von Olaf Bade. Der parteilose Kandidat für das Amt des Landrats wählt für seine Kampagne einen ungewöhnlichen Weg und setzt auf Luftwerbung statt auf eine reine Plakatflut.

Flugbanner statt Plakatwald an den Straßenlaternen
Statt flächendeckend an jeder Straßenlaterne Plakate aufzuhängen, setzt Olaf Bade auf ein großflächiges Flugbanner. Am 7. August 2026 startet der erste Flug über das Kreisgebiet.
„Eine flächendeckende Plakatierung im gesamten Landkreis Leer wäre mit einem hohen organisatorischen und zeitlichen Aufwand verbunden. Diese eingesparte Zeit möchte ich lieber für persönliche Gespräche nutzen. Sichtbarkeit entsteht für mich nicht nur durch Plakate, sondern vor allem durch Begegnungen“, erklärt Olaf Bade laut seiner Pressemitteilung.
Blick gen Himmel: Gesprächsstoff und Reichweite für entlegene Orte
Die Aktion soll neugierig machen und den Blick nach oben lenken. Bade hebt hervor: „Ein Flugbanner am Himmel ist etwas, das die Menschen nicht jeden Tag sehen. Genau diese Besonderheit bringt sie miteinander ins Gespräch und erreicht auch kleinere Ortschaften und einzelne Gehöfte, die bei klassischer Straßenwerbung weniger im Mittelpunkt stehen.“
Auf dem Banner ist neben dem Namen des Kandidaten auch ein Aufruf zu finden: „Wählen gehen!“ Damit soll nicht nur die eigene Kandidatur beworben, sondern ganz bewusst zu einer hohen Wahlbeteiligung bei der Kommunalwahl am 13. September aufgerufen werden.
Ressourcenschonender Wahlkampf im Landkreis Leer
Neben der Reichweite spielt für den parteilosen Kandidaten auch der bewusste Umgang mit Ressourcen eine Rolle. Die ursprünglich geplanten 1.500 Laternenplakate werden auf voraussichtlich 400 bis 500 Stück reduziert.
„Wenn weniger Plakate produziert, angeliefert, verteilt und später wieder eingesammelt und entsorgt werden müssen, bedeutet das auch weniger Fahrten, weniger Material und weniger Abfall. Das war für mich ein weiterer Grund, die klassische Plakatierung deutlich zu reduzieren“, so Bade in der Mitteilung.
Auch das Flugbanner selbst punktet beim Thema Nachhaltigkeit: Nach dem Einsatz lässt es sich unkompliziert zusammenfalten und in einer Tragetasche verstauen – Abfall entsteht dabei kaum.
Bade fasst seinen Ansatz zusammen: „Wahlkampf braucht Sichtbarkeit, aber das muss nicht zwangsläufig bedeuten, möglichst viele Plakate im öffentlichen Raum aufzuhängen. Ich möchte zeigen, dass auch neue Wege möglich sind: sichtbar, ressourcenschonend und passend zu einem weitläufigen Landkreis mit vielen kleinen Orten und Gehöften.“
Hinter den Kulissen: Wie funktioniert der Bannerschlepp?
(Hinweis der Redaktion / Hintergrund zur Pressemitteilung)

Der Flug ist für den Zeitraum von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr angesetzt, Start und Landung erfolgen am Flugplatz Nüttermoor. © Bild: PICOFLY Luftwerbung



























