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Landkreis Leer Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle — Zuschüsse jetzt beantragen!
Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle
Das Bildungspaket, auch bekannt als Bildung und Teilhabe (BuT), ist ein bedeutendes soziales Instrument, das Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre aus einkommensschwachen Familien ermöglicht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es zielt darauf ab, Bildung und soziale Teilhabe zu fördern, unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.
Wer kann BuT-Leistungen in Anspruch nehmen?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen BuT-Leistungen erhalten.
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?
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Kostenübernahme für Schulbedarf: Dazu gehören Schulhefte, Stifte, Sportutensilien und Schulranzen, die zweimal jährlich bezuschusst werden.
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Unterstützung bei Ausflügen und Klassenfahrten: Die Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, um allen Schülern die Teilnahme zu ermöglichen.
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Fahrtkosten zur Schule: Schüler, die nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können, erhalten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.
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Mittagessen in Schulen und Kitas: Die Kosten für das Mittagessen können bezuschusst werden, um sicherzustellen, dass alle Kinder eine ausgewogene Verpflegung erhalten.
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Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten: Ein monatlicher Pauschalbetrag ermöglicht die Teilnahme an Vereins- und Freizeitangeboten wie Sportvereinen oder Musikschulen.
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Lernförderung: Bei gefährdetem Lernziel kann eine Kostenübernahme für Nachhilfe bewilligt werden, sofern die Schule den Bedarf bestätigt.
Wie können BuT-Leistungen beantragt werden?
Die Beantragung erfolgt über das Serviceportal des Landkreises Leer oder alternativ über Print-Anträge beim örtlichen Sozialamt oder im Jobcenter. Jedes Kind oder jeder Jugendliche benötigt einen eigenen Antrag. Wichtig ist die vollständige und rechtzeitige Einreichung der Anträge mit den erforderlichen Unterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Schlussfolgerung
Das Bildungspaket ist ein essentielles Instrument zur Förderung der Chancengleichheit und sozialen Teilhabe. Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien den Zugang zu Bildung und verschiedenen gesellschaftlichen Aktivitäten, die für ihre persönliche Entwicklung entscheidend sind. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten interessierte Familien bei den örtlichen Behörden oder über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Durch das Bildungspaket wird nicht nur individuelle Förderung ermöglicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration und zur Überwindung von Bildungsungleichheiten geleistet.
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Finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Gute Bildung darf keine Frage des Einkommens sein. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung bietet finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, um deren Bildungschancen zu verbessern. Neben Zuschüssen für Schulbedarf und das Mittagessen in der Schule gehört auch die Förderung von Nachhilfe zu den unterstützten Maßnahmen. So können professionelle Lernangebote kostenlos in Anspruch genommen werden, um bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Motivierende Nachhilfe durch Lerncoaches
Kinder, die Schwierigkeiten in der Schule haben, können dank BuT kostenlose Nachhilfe erhalten. Dies gilt auch, wenn sie nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. Voraussetzung ist, dass der Schüler oder die Schülerin nicht älter als 25 Jahre ist und die besuchte Schule keine ausreichende Lernförderung anbietet. Unterstützung bei der Antragstellung und der Kommunikation mit Schule und Amt wird bereitgestellt, um den Prozess zu erleichtern.
Anspruchsvoraussetzungen
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Lernförderung aus dem BuT, wenn ihre Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II)
- Sozialhilfe nach SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld
Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Förderung
Schulfit-Nachhilfe bietet nicht nur Unterstützung zur Notenverbesserung, sondern auch familienorientierte Hilfsangebote. Die Beratung und Hilfe zur Inanspruchnahme von Nachhilfe im Rahmen des BuT gehören dazu. Die geförderte Nachhilfe muss vom zuständigen Kreisamt, Sozialamt oder Jobcenter genehmigt werden. Schulfit begleitet Sie von der Antragstellung bis zum Bescheid und freut sich mit Ihnen über die ersten Erfolge Ihres Kindes.
Gratis Schnupperstunden
Um das Angebot kennenzulernen, bietet Schulfit zwei kostenlose Schnupperstunden im Gruppenunterricht an:
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
Professionelle Nachhilfe und Coaching
Schulfit bietet Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen in verschiedenen Fächern, darunter Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein, Kunst, Physik, Chemie, Biologie und viele mehr. Auch Online-Nachhilfe ist möglich.
Weitere Angebote umfassen:
- Prüfungsvorbereitungen
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
Darüber hinaus bietet Schulfit Beratung zu Lernentwicklung, Schullaufbahn, Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie sowie Unterstützung für Familien und Sprachkurse an.
Kontaktinformationen
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
- E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
- WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Nutzen Sie die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets, um die Bildungschancen Ihres Kindes zu verbessern. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg!
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Starker Nachwuchs für unsere Region: 25 neue Fachkräfte in der Versicherungsbranche!
Erfolgreicher Abschluss: 25 neue Fachkräfte in der ostfriesischen Versicherungsbranche
Ein bedeutender Meilenstein für den Berufsnachwuchs in Ostfriesland: Insgesamt 25 Auszubildende haben ihre Ausbildung zur „Kauffrau“ beziehungsweise zum „Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen“ erfolgreich beendet. Nach zwei beziehungsweise drei Jahren Lehrzeit absolvierten sie ihre Abschlussprüfungen im IHK-Bezirk Ostfriesland-Papenburg.
Duales Ausbildungssystem zeigt Stärke
Der Prüfungsausschuss der IHK Ostfriesland-Papenburg, das Lehrerkollegium der Berufsbildenden Schule I in Emden sowie der Verein für Berufsfachbildung der Versicherungswirtschaft Ostfriesland-Papenburg zogen nach den mündlichen Prüfungen im Haus der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse in Aurich ein positives Fazit. Dass alle Prüfungsteilnehmenden ihren Abschluss so erfolgreich meistern konnten, unterstreicht erneut die hohe Qualität und Funktionsfähigkeit des dualen Ausbildungssystems in der Region.
Die Absolventinnen und Absolventen im Überblick
Folgende Nachwuchskräfte haben ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen (in alphabetischer Reihenfolge):
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Pawel Antoniuk (Allianz)
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Ian Bangert (Brandkasse)
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Lisa Barghorn (Neuharlingersieler)
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Tom Beekmann (LHV)
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Imke Behrends (Neuharlingersieler)
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Gabriel Blischke (Neuharlingersieler)
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Jared Brendel (Württembergische)
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Tomma Coordes (Brandkasse)
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Vanessa Dübbelde (VGH)
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Eike Eilers (Brandkasse)
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Bahaa El Khodr (ERGO)
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Philipp Linard Geiken (Constantia)
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Lena Gerdes (LVM)
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Malte Thomas Hart (Neuharlingersieler)
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Jasmin Ihnen (Brandkasse)
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Samir Ismayilov (DEBEKA)
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Mauritz Jasper Jabs (Bohlen&Tammling)
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Jule Janssen (R&V)
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Leonie Lampka (Brandkasse)
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Stephanie Meil (Württembergische)
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Simon Meinke (Württembergische)
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Ischa Mirza (Neuharlingersieler)
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Henning Raap (Württembergische)
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Julia Rose (Württembergische)
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Jonas Tjebben (ERGO)
Ein besonderer Erfolg gelang Eike Eilers: Als Prüfungsbester seines Jahrgangs wurde er für seine herausragende Leistung mit einem Buchpreis geehrt. Wir gratulieren allen Absolventinnen und Absolventen herzlich zu diesem Erfolg und wünschen ihnen einen erfolgreichen Start in ihre berufliche Laufbahn.
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Fest der Kulturen in Leer: Ein Tag voller Musik, Tanz und Begegnungen!
Das Organisationsteam des Arbeitskreises für interkulturelle Verständigung (v.l.: Katharina Birch, Bürgermeister Claus-Peter Horst, Jörg Kenter, Tomke Hamer, Heike Leimke, Gerd Bohlen, Serhat Özdemir, Juliane Blech, Anna Kuhn, Jasmina Ammermann, Irina Buxbaum).
Fest der Kulturen am 6. September in Leer: Vielfalt, Musik und grenzüberschreitende Begegnungen
Leer. Am Sonntag, den 6. September 2026, verwandelt sich die Leeraner Innenstadt erneut in einen lebendigen Schauplatz der Vielfalt. Der Arbeitskreis für interkulturelle Verständigung lädt zum diesjährigen „Fest der Kulturen“ ein, das sich entlang der Fußgängerzone vom Mühlenplatz bis zum Denkmalplatz erstreckt. Von Musik- und Tanzdarbietungen verschiedenster Nationen bis hin zu vielfältigen Informationsständen und Mitmachaktionen bietet das Fest ein abwechslungsreiches Programm für alle Generationen.
Musikalische Highlights und neue grenzüberschreitende Impulse
In diesem Jahr wurde das Programm konsequent ausgebaut, um die deutsch-niederländische Zusammenarbeit zu vertiefen. Ein besonderes Highlight sind die drei neuen Musikgruppen, die das interkulturelle Spektrum erweitern: Die niederländische Celtic-Folk-Band Dewar und die Formation Anamesa, die mit mediterranen Klängen vom Balkan überzeugt, bringen frischen Wind auf die Bühnen.
„Wir freuen uns sehr über die neuen Kontakte in die Niederlande und hoffen, dass wir dadurch noch mehr Besucherinnen und Besucher von beiden Seiten der Grenze für das Fest begeistern können“, so Annelien Slots, Koordinatorin des Bühnenprogramms. Komplettiert wird das musikalische Angebot durch die Global Music Player Allstars aus Oldenburg, deren Repertoire eine beeindruckende kulturelle Bandbreite abdeckt – von afrikanischem Hip-Hop über südamerikanische Rhythmen und Reggae bis hin zu arabischer, türkischer und georgischer Musik.
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Starke Unterstützung für ein offenes Fest
Dass das Fest auch in diesem Jahr wieder kostenfrei zugänglich ist, verdankt der Arbeitskreis unter anderem einer großzügigen Spende der Sparkasse LeerWittmund in Höhe von 3.000 Euro. „Die Unterstützung hilft dabei, das Kulturprogramm auf zwei Bühnen zu realisieren und das Fest für alle Besucherinnen und Besucher offen zugänglich zu halten“, erklärt Juliane Blech, Koordinatorin des Fests.
Aufruf zur Beteiligung
Der Arbeitskreis für interkulturelle Verständigung freut sich weiterhin über Unterstützung. Wer das Fest mit einer Spende fördern möchte, kann sich an Serhat Özdemir unter info@hdk-leer.de wenden. Vereine, Initiativen und Organisationen, die das Fest durch einen Informationsstand bereichern möchten, werden gebeten, sich bei Anna Kuhn unter anna.kuhn@lkleer.de zu melden.
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Öffentliche Bibliotheken: Koalitionsausschuss beschließt Möglichkeiten zur Sonntagsöffnung
Mehr Freiheit für Kultur und Bildung: Öffentliche Bibliotheken dürfen künftig sonntags öffnen
Eine Neuerung steht bevor: Öffentliche Bibliotheken in ganz Deutschland sollen künftig die Möglichkeit erhalten, ihre Türen auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Der Koalitionsausschuss hat damit den Weg für eine bedeutende Modernisierung frei gemacht, die Bibliotheken mit anderen kulturellen Einrichtungen wie Theatern, Museen oder Konzerthäusern gleichstellt.
Bibliotheken als moderne „Dritte Orte“
Mit der Entscheidung setzt die Bundesregierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Staatsminister Wolfram Weimer, Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, begrüßt diesen Schritt ausdrücklich: „Wir stärken Bibliotheken als lebendige Kultur- und Bildungsorte. Denn diese sind weit mehr als nur Ausleihe von Büchern; sie sind auch offene Räume für Begegnung und Austausch.“
Die heutige Rolle der Bibliotheken hat sich gewandelt. Sie fungieren längst als „Dritte Orte“ – ein zentraler Treffpunkt zwischen dem eigenen Zuhause und dem Arbeitsplatz. Ob zum Lernen, Arbeiten, für kulturelle Veranstaltungen oder den sozialen Austausch: Das Angebot leistet einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Besser vereinbar mit dem Alltag
Die neue Flexibilität bei den Öffnungszeiten trägt der heutigen Lebensrealität Rechnung. Gerade Berufstätige und Familien finden unter der Woche oft kaum Zeit für einen Bibliotheksbesuch. „Dass zukünftig mehr Bibliotheken auch sonntags öffnen dürfen, ist ein großer Gewinn für die kulturelle Teilhabe. Das macht den Zugang zu Wissen, Kultur und Gemeinschaft einfacher und passt besser zum Alltag vieler Menschen“, betont Weimer.
Selbstbestimmung vor Ort
Der Schutz der Beschäftigten bleibt dabei ein zentraler Aspekt. Die geplante Neuregelung sieht vor, dass die Bibliotheken selbst entscheiden können, ob und wie sie von den erweiterten Öffnungszeiten Gebrauch machen. Diese Entscheidung soll zwingend unter Einbeziehung der örtlichen Personalvertretungen getroffen werden. Somit erhalten die Einrichtungen bundesweit die Freiheit, ihre Öffnungszeiten passgenau auf die Bedürfnisse ihrer Besucherinnen und Besucher in der jeweiligen Region auszurichten.
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