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Landkreis Leer Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle — Zuschüsse jetzt beantragen!
Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle
Das Bildungspaket, auch bekannt als Bildung und Teilhabe (BuT), ist ein bedeutendes soziales Instrument, das Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre aus einkommensschwachen Familien ermöglicht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es zielt darauf ab, Bildung und soziale Teilhabe zu fördern, unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.
Wer kann BuT-Leistungen in Anspruch nehmen?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen BuT-Leistungen erhalten.
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?
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Kostenübernahme für Schulbedarf: Dazu gehören Schulhefte, Stifte, Sportutensilien und Schulranzen, die zweimal jährlich bezuschusst werden.
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Unterstützung bei Ausflügen und Klassenfahrten: Die Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, um allen Schülern die Teilnahme zu ermöglichen.
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Fahrtkosten zur Schule: Schüler, die nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können, erhalten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.
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Mittagessen in Schulen und Kitas: Die Kosten für das Mittagessen können bezuschusst werden, um sicherzustellen, dass alle Kinder eine ausgewogene Verpflegung erhalten.
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Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten: Ein monatlicher Pauschalbetrag ermöglicht die Teilnahme an Vereins- und Freizeitangeboten wie Sportvereinen oder Musikschulen.
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Lernförderung: Bei gefährdetem Lernziel kann eine Kostenübernahme für Nachhilfe bewilligt werden, sofern die Schule den Bedarf bestätigt.
Wie können BuT-Leistungen beantragt werden?
Die Beantragung erfolgt über das Serviceportal des Landkreises Leer oder alternativ über Print-Anträge beim örtlichen Sozialamt oder im Jobcenter. Jedes Kind oder jeder Jugendliche benötigt einen eigenen Antrag. Wichtig ist die vollständige und rechtzeitige Einreichung der Anträge mit den erforderlichen Unterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Schlussfolgerung
Das Bildungspaket ist ein essentielles Instrument zur Förderung der Chancengleichheit und sozialen Teilhabe. Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien den Zugang zu Bildung und verschiedenen gesellschaftlichen Aktivitäten, die für ihre persönliche Entwicklung entscheidend sind. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten interessierte Familien bei den örtlichen Behörden oder über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Durch das Bildungspaket wird nicht nur individuelle Förderung ermöglicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration und zur Überwindung von Bildungsungleichheiten geleistet.
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Finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Gute Bildung darf keine Frage des Einkommens sein. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung bietet finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, um deren Bildungschancen zu verbessern. Neben Zuschüssen für Schulbedarf und das Mittagessen in der Schule gehört auch die Förderung von Nachhilfe zu den unterstützten Maßnahmen. So können professionelle Lernangebote kostenlos in Anspruch genommen werden, um bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Motivierende Nachhilfe durch Lerncoaches
Kinder, die Schwierigkeiten in der Schule haben, können dank BuT kostenlose Nachhilfe erhalten. Dies gilt auch, wenn sie nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. Voraussetzung ist, dass der Schüler oder die Schülerin nicht älter als 25 Jahre ist und die besuchte Schule keine ausreichende Lernförderung anbietet. Unterstützung bei der Antragstellung und der Kommunikation mit Schule und Amt wird bereitgestellt, um den Prozess zu erleichtern.
Anspruchsvoraussetzungen
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Lernförderung aus dem BuT, wenn ihre Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II)
- Sozialhilfe nach SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld
Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Förderung
Schulfit-Nachhilfe bietet nicht nur Unterstützung zur Notenverbesserung, sondern auch familienorientierte Hilfsangebote. Die Beratung und Hilfe zur Inanspruchnahme von Nachhilfe im Rahmen des BuT gehören dazu. Die geförderte Nachhilfe muss vom zuständigen Kreisamt, Sozialamt oder Jobcenter genehmigt werden. Schulfit begleitet Sie von der Antragstellung bis zum Bescheid und freut sich mit Ihnen über die ersten Erfolge Ihres Kindes.
Gratis Schnupperstunden
Um das Angebot kennenzulernen, bietet Schulfit zwei kostenlose Schnupperstunden im Gruppenunterricht an:
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
Professionelle Nachhilfe und Coaching
Schulfit bietet Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen in verschiedenen Fächern, darunter Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein, Kunst, Physik, Chemie, Biologie und viele mehr. Auch Online-Nachhilfe ist möglich.
Weitere Angebote umfassen:
- Prüfungsvorbereitungen
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
Darüber hinaus bietet Schulfit Beratung zu Lernentwicklung, Schullaufbahn, Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie sowie Unterstützung für Familien und Sprachkurse an.
Kontaktinformationen
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
- E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
- WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Nutzen Sie die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets, um die Bildungschancen Ihres Kindes zu verbessern. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg!
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Keine Abfuhr an Weihnachten und Neujahr – Ersatztermine
Keine Müllabfuhr an den Feiertagen: Landkreis Leer nennt Ersatztermine
Die bevorstehenden Weihnachts- und Neujahrsfeiertage bringen im Landkreis Leer Änderungen bei der Müllabfuhr mit sich. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises hat jetzt die Ersatztermine für das Festland und die Insel Borkum bekannt gegeben.
Auf dem Festland fällt die Abfuhr am 1. Weihnachtstag (Donnerstag, 25. Dezember) vollständig aus. Diese Tour wird jedoch nachgeholt: Die Abfallsäcke werden am Sonnabend, 27. Dezember, eingesammelt.
Auch am 2. Weihnachtstag (Freitag, 26. Dezember) findet keine Müllabfuhr statt. Die grauen, grünen und gelben Säcke dieser Tour werden stattdessen eine Woche später, am Freitag, 2. Januar, mitgenommen.
Am Neujahrstag (Donnerstag, 1. Januar) entfällt die Abfuhr ebenfalls. Die Entsorgung erfolgt hier am nächsten regulären Abfuhrtermin, dem Donnerstag, 8. Januar.
Die Papiertonne wird auf dem Festland wie gewohnt und gemäß Abfuhrkalender geleert.
Für die Insel Borkum gelten abweichende Regelungen: Die reguläre Donnerstagstour zu Weihnachten wird vorgezogen. Restmüll und Grünabfall, die eigentlich am 25. Dezember abgeholt worden wären, werden bereits am Heiligabend (24. Dezember) eingesammelt.
Die Müllabfuhr am 2. Weihnachtstag (Freitag, 26. Dezember) entfällt; diese Säcke werden am Freitag, 2. Januar, nachgeholt. Auch am Neujahrstag findet keine Abfuhr statt, die entsprechende Tour wird am Donnerstag, 8. Januar, durchgeführt. Die Leerung der Papier- und Gelben Tonnen erfolgt auf Borkum wie im Abfuhrkalender vorgesehen.
Der Abfuhrkalender für das Festland und für Borkum ist online unter
www.all-leer.de/abfuhrtermine abrufbar. Dort sind auch bereits alle Termine für das Jahr 2026 eingetragen.
Einschränkungen gibt es zudem bei den Wertstoffhöfen im Kreisgebiet. Der Wertstoffhof und die Schadstoffsammelstelle auf der Deponie Breinermoor bleiben an Heiligabend (24. Dezember), am Sonnabend, 27. Dezember, sowie am Mittwoch, 31. Dezember, geschlossen.
Die Wertstoffhöfe in Hesel, Jümme, Moormerland, Uplengen und Weener sind letztmalig in diesem Jahr am Freitag, 19. Dezember, und am Sonnabend, 20. Dezember, geöffnet. Am Sonnabend nach Weihnachten, dem 27. Dezember, bleiben sie geschlossen.
Auf Borkum ist die Abfallumschlaganlage an Heiligabend und Silvester jeweils von 8 bis 13 Uhr geöffnet.
Zusätzlich weist der Abfallwirtschaftsbetrieb auf die kostenlose MyMüll-App hin. Sie erinnert per Smartphone oder Tablet zuverlässig an die individuellen Abfuhrtermine und kann unter
www.all-leer.de/mymuell heruntergeladen werden.
Für Rückfragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 / 9252423 oder per E‑Mail an abfallberatung@all-leer.de zur Verfügung.
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Westoverledingen: Ersatzkundgebung nach Absage der Lichterfahrt
Ersatzkundgebung nach Absage der Lichterfahrt in Westoverledingen
Westoverledingen / Ihrhove – Die kurzfristige Absage der für den vierten Advent geplanten Lichterfahrt der Landwirte in Westoverledingen durch den Landkreis Leer hat in den vergangenen Tagen für deutliche Reaktionen gesorgt. Nachdem die Entscheidung öffentlich bekannt wurde, entwickelte sich eine breite Diskussion über die Hintergründe und Folgen der Absage.
Vor diesem Hintergrund wurde nun eine Ersatzveranstaltung angemeldet. Der Bürgermeisterkandidat Thorsten Sinning hat eine Demonstration unter dem Titel „Ein Funken Hoffnung – Friedliche Demonstration für die Zukunft unserer Höfe“ bei den zuständigen Behörden angezeigt.
Die Kundgebung soll am Dienstag, 23. Dezember 2025, um 17:00 Uhr in Ihrhove, Carl-Benz-Straße, beginnen. Im Anschluss ist ein Demonstrationszug durch mehrere Ortsteile der Gemeinde Westoverledingen geplant. Die Versammlung soll in Papenburg, Siemensstraße, enden und dort aufgelöst werden.
Nach Angaben des Veranstalters ist die Demonstration ausdrücklich als friedliche und gewaltfreie Versammlung im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes vorgesehen. Ziel sei es, ein öffentliches Zeichen für die Zukunft landwirtschaftlicher Betriebe in der Region zu setzen.
Die organisatorische Begleitung der Veranstaltung übernehmen die Freiwilligen Feuerwehren Steenfelde und Flachsmeer. Angaben zum genauen Streckenverlauf sowie zu verkehrsrechtlichen Maßnahmen sind in den behördlichen Unterlagen zur Versammlung festgehalten.
Die Demonstration richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Mit der Ersatzkundgebung erhält die zuvor abgesagte Lichterfahrt nun eine neue Form des öffentlichen Ausdrucks, die weiterhin für Aufmerksamkeit in der Region sorgt.
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Streckenführung der Lichterfahrt (Route):
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Carl-Benz-Straße
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Industriestraße
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Folmhuser Straße (K 23)
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Bahnhofstraße (K 23)
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Ihrener Straße (K 24)
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Grüne Straße (K 49)
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Schulstraße
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Heidestraße
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Pastor-Kersten-Straße
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Papenburger Straße (K 24)
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Krummspät
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Nelkenstraße
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Königstraße (K 60)
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Mühlenstraße
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Papenburger Straße (K 24)
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Süderstraße
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Dwarsweg
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Hauptstraße
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Fehntjer Straße (K 50)
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Dwarsweg
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Störtebekerstraße
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Hauptstraße (K 56)
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Furkeweg (K 56)
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Völlener Dorfstraße (K 22)
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Zur Seeschleuse
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Siemensstraße (Papenburg)
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Heiligabend & Silvester: Bis 14 Uhr regulär, danach Alternativen nutzen
Geänderte Ladenöffnungszeiten an Heiligabend und Silvester
Wer am 24. Dezember 2025 oder 31. Dezember 2025 noch kurzfristig Zutaten für das Feiertagsessen oder Geschenke besorgen möchte, sollte beachten: Die meisten Geschäfte schließen an Heiligabend und Silvester bereits um 13 Uhr oder 14 Uhr.
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) dürfen nur bestimmte Verkaufsstellen länger öffnen, darunter:
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Apotheken
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Tankstellen für Betriebsstoffe, Ersatzteile oder Waren des täglichen Kleinbedarfs
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Verkaufsstellen auf Bahnhöfen, Flughäfen und Fährhäfen für den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs, Bekleidungsartikeln und Schmuck, einschließlich Kiosken und C‑Boxen
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern frohe Festtage und ein gesundes Jahr 2026!
📌 Tipp: Wer spät einkaufen möchte, sollte frühzeitig die Öffnungszeiten prüfen.
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