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Landkreis Leer Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle — Zuschüsse jetzt beantragen!
Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle
Das Bildungspaket, auch bekannt als Bildung und Teilhabe (BuT), ist ein bedeutendes soziales Instrument, das Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre aus einkommensschwachen Familien ermöglicht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es zielt darauf ab, Bildung und soziale Teilhabe zu fördern, unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.
Wer kann BuT-Leistungen in Anspruch nehmen?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen BuT-Leistungen erhalten.
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?
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Kostenübernahme für Schulbedarf: Dazu gehören Schulhefte, Stifte, Sportutensilien und Schulranzen, die zweimal jährlich bezuschusst werden.
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Unterstützung bei Ausflügen und Klassenfahrten: Die Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, um allen Schülern die Teilnahme zu ermöglichen.
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Fahrtkosten zur Schule: Schüler, die nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können, erhalten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.
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Mittagessen in Schulen und Kitas: Die Kosten für das Mittagessen können bezuschusst werden, um sicherzustellen, dass alle Kinder eine ausgewogene Verpflegung erhalten.
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Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten: Ein monatlicher Pauschalbetrag ermöglicht die Teilnahme an Vereins- und Freizeitangeboten wie Sportvereinen oder Musikschulen.
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Lernförderung: Bei gefährdetem Lernziel kann eine Kostenübernahme für Nachhilfe bewilligt werden, sofern die Schule den Bedarf bestätigt.
Wie können BuT-Leistungen beantragt werden?
Die Beantragung erfolgt über das Serviceportal des Landkreises Leer oder alternativ über Print-Anträge beim örtlichen Sozialamt oder im Jobcenter. Jedes Kind oder jeder Jugendliche benötigt einen eigenen Antrag. Wichtig ist die vollständige und rechtzeitige Einreichung der Anträge mit den erforderlichen Unterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Schlussfolgerung
Das Bildungspaket ist ein essentielles Instrument zur Förderung der Chancengleichheit und sozialen Teilhabe. Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien den Zugang zu Bildung und verschiedenen gesellschaftlichen Aktivitäten, die für ihre persönliche Entwicklung entscheidend sind. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten interessierte Familien bei den örtlichen Behörden oder über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Durch das Bildungspaket wird nicht nur individuelle Förderung ermöglicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration und zur Überwindung von Bildungsungleichheiten geleistet.
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Finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Gute Bildung darf keine Frage des Einkommens sein. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung bietet finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, um deren Bildungschancen zu verbessern. Neben Zuschüssen für Schulbedarf und das Mittagessen in der Schule gehört auch die Förderung von Nachhilfe zu den unterstützten Maßnahmen. So können professionelle Lernangebote kostenlos in Anspruch genommen werden, um bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Motivierende Nachhilfe durch Lerncoaches
Kinder, die Schwierigkeiten in der Schule haben, können dank BuT kostenlose Nachhilfe erhalten. Dies gilt auch, wenn sie nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. Voraussetzung ist, dass der Schüler oder die Schülerin nicht älter als 25 Jahre ist und die besuchte Schule keine ausreichende Lernförderung anbietet. Unterstützung bei der Antragstellung und der Kommunikation mit Schule und Amt wird bereitgestellt, um den Prozess zu erleichtern.
Anspruchsvoraussetzungen
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Lernförderung aus dem BuT, wenn ihre Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II)
- Sozialhilfe nach SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld
Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Förderung
Schulfit-Nachhilfe bietet nicht nur Unterstützung zur Notenverbesserung, sondern auch familienorientierte Hilfsangebote. Die Beratung und Hilfe zur Inanspruchnahme von Nachhilfe im Rahmen des BuT gehören dazu. Die geförderte Nachhilfe muss vom zuständigen Kreisamt, Sozialamt oder Jobcenter genehmigt werden. Schulfit begleitet Sie von der Antragstellung bis zum Bescheid und freut sich mit Ihnen über die ersten Erfolge Ihres Kindes.
Gratis Schnupperstunden
Um das Angebot kennenzulernen, bietet Schulfit zwei kostenlose Schnupperstunden im Gruppenunterricht an:
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
Professionelle Nachhilfe und Coaching
Schulfit bietet Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen in verschiedenen Fächern, darunter Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein, Kunst, Physik, Chemie, Biologie und viele mehr. Auch Online-Nachhilfe ist möglich.
Weitere Angebote umfassen:
- Prüfungsvorbereitungen
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
Darüber hinaus bietet Schulfit Beratung zu Lernentwicklung, Schullaufbahn, Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie sowie Unterstützung für Familien und Sprachkurse an.
Kontaktinformationen
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
- E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
- WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Nutzen Sie die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets, um die Bildungschancen Ihres Kindes zu verbessern. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg!
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Anerkennung für Ostfrieslands Feuerwehren: 56.700 Euro „Spritzenprämien“ ausgeschüttet
Bildunterschrift (v.l.n.r.) Tammo Keck und Gerrit Wilken (Feuerwehr-Beauftragter und Vorstand der Brandkasse, erster und zweiter in der vorderen Reihe) übergeben symbolisch die 56.700 € an Erwin Reiners (Regierungsbrandmeister Ostfriesland), Harald Janssen (Leiter der Hauptberuflichen Wachbereitschaft Emden), Uwe Berends (Kreisbrandmeister Aurich), Friedhelm Tannen (Präsident Feuerverband Ostfriesland), Marco Päben (Brandabschnittsleiter Aurich), Tanja de Freese (Vizepräsidentin Feuerwehrverband Ostfriesland), Arnold Eyhusen (Ehrenpräsident Feuerwehrverband Ostfriesland), Karl Töpfer (Brandabschnittsleiter Aurich a.D.), Ralf Heykants (Vorsitzender Sterbekasse Ostfriesland), Jochen Behrends (Brandabschnittsleiter Aurich), Mario Eilers (Vizepräsident Feuerwehrverband Ostfriesland), Peter Eggers (Brandabschnittsleiter Leer) und Frank Schlegel (stv. Kreisbrandmeister Wittmund)
Anerkennung für das Ehrenamt: 56.700 Euro „Spritzenprämien“ für Ostfrieslands Feuerwehren
Der Einsatz für die Sicherheit in Ostfriesland ist unbezahlbar, doch eine traditionsreiche Geste der Anerkennung setzt auch im Jahr 2026 ein deutliches Zeichen: Die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse schüttet insgesamt 56.700 Euro an die 159 Feuerwehren der Region aus. Diese Gelder, die historisch als „Spritzenprämien“ bekannt sind, fließen direkt in die sozialen Belange der Wehren und würdigen den unermüdlichen Einsatz der rund 11.000 Feuerwehrkameradinnen und ‑kameraden.
Eine Tradition seit 1794: Vom Reichstaler zum Euro
Die Geschichte dieser Unterstützung reicht weit zurück. Gegründet im Jahr 1754 durch Friedrich den Großen, fördert die Brandkasse bereits seit 1794 den Brandschutz in ihrem Geschäftsgebiet. Damals wurden Anreize durch „Reichstaler für die Ersten“ geschaffen – wer zuerst am Brandherd eintraf, erhielt die höchste Belohnung.
Heute erfolgt die Verteilung nach einem gerechteren Schlüssel, der sich nicht mehr nach der Schnelligkeit beim einzelnen Einsatz, sondern nach der Ausstattung und dem Typ der jeweiligen Wehr richtet. Damit wird sichergestellt, dass das Ehrenamt unabhängig von der Siedlungsdichte oder der Einsatzhäufigkeit flächendeckend gewürdigt wird.
Investition in Kameradschaft und Sicherheit
Der Fokus der Zahlungen liegt auf dem Kameradschaftsgeist. Friedhelm Tannen, Präsident des Feuerwehrverbands Ostfriesland e.V., betont die Bedeutung dieses Zusammenhalts: „Jede und jeder Einzelne unserer rund 6.000 aktiven Mitglieder begibt sich bei Einsätzen potenziell in Lebensgefahr. Man muss sich zu 100 % aufeinander verlassen können.“ Die Prämien sind daher laut Satzung für soziale Zwecke vorgesehen – etwa für Team-Gespräche nach belastenden Einsätzen oder das „gemeinsame Miteinander“ abseits der Alarmierungen.
Neben der finanziellen Zuwendung arbeiten Feuerwehr und Brandkasse in 13 Arbeitskreisen eng zusammen. Die Projekte reichen von der Brandschutzerziehung über die Förderung der Feuerwehrmusik bis hin zu modernen Drohneneinsätzen.
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Die Verteilung der Mittel in Zahlen
Die Höhe der Prämie ist gestaffelt nach der strategischen Bedeutung der Stützpunkte:
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Schwerpunktfeuerwehren (15 Standorte): 650 Euro
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Stützpunktfeuerwehren (56 Standorte): 450 Euro
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Feuerwehren mit Grundausstattung (87 Standorte): 250 Euro
In der Summe ergeben sich für die einzelnen Gebiete folgende Beträge:
| Landkreis / Stadt | Summe in Euro |
| Landkreis Leer | 22.600 € |
| Landkreis Aurich | 21.500 € |
| Landkreis Wittmund | 10.250 € |
| Stadt Emden* | 2.350 € |
*In Emden fällt der Betrag für die ehrenamtliche Anerkennung niedriger aus, da dort primär die Hauptberufliche Wachbereitschaft tätig ist.
Zukunftssicherung durch Nachwuchsarbeit
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Jugend. Mit rund 70 Kinderfeuerwehren und 120 Jugendfeuerwehren ist das Interesse am Feuerwehrwesen in Ostfriesland ungebrochen. Über 3.400 junge Menschen lernen hier Teamgeist und Verantwortung. „Bei uns lernen Kinder etwas fürs Leben – mit einer ganzen Menge Spaß“, so Friedhelm Tannen abschließend.
Der Dank der Brandkasse gilt jedem einzelnen Feuerwehrmitglied, das dazu beiträgt, dass man sich in Ostfriesland „ganz schön sicher“ fühlen kann.
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Mitmachen lohnt sich: Ihr Ticket für das nächste Familien-Abenteuer!
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Friesenbrücke: Neue Nutzungszeiten für Fußgänger und Radfahrer bekanntgegeben
Friesenbrücke: Neue Informationen zu den Nutzungszeiten des Geh‑ und Radwegs
Papenburg / 12. Mai 2026 – Das BauInfoPortal der Deutschen Bahn AG informiert über aktualisierte Regelungen zur Nutzung der Friesenbrücke. Seit dem 14. Dezember 2025 steht die Brücke täglich für Fußgänger und Radfahrer offen – allerdings nur innerhalb festgelegter Zeitfenster.
Zwischen 8.09 Uhr und 15.35 Uhr kann die Brücke genutzt werden. In diesem Zeitraum wird sie bei Bedarf kurzzeitig geöffnet, um den Schiffsverkehr passieren zu lassen. Die Bahn weist darauf hin, dass diese Öffnungen nicht fest terminiert, sondern bedarfsabhängig sind. Bleibt kein Schiff in der Nähe, bleibt die Brücke geschlossen und somit durchgängig begehbar.
Ab 15.44 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag ist die Friesenbrücke ausschließlich für den Schiffsverkehr geöffnet. In dieser Zeit bleibt sie für Fußgänger und Radfahrer gesperrt.
Diese Regelung gilt, bis die Wunderline – die neue grenzüberschreitende Bahnverbindung zwischen Groningen und Bremen – voraussichtlich Mitte 2026 in Betrieb geht. Die Deutsche Bahn bittet alle Nutzer:innen um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen.
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Wichtige Fragen im Alter? Der Senioren- und Pflegestützpunkt kommt zu Ihnen!
Gut beraten im Alter: Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer direkt vor Ort
Das Älterwerden und insbesondere das Thema Pflege bringen oft viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Wo finde ich Unterstützung? Welche Leistungen stehen mir zu? Welche Wohnformen gibt es? Um Antworten auf diese wichtigen Fragen zu geben, hat das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer sein Beratungsangebot deutlich ausgebaut.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer versteht sich als zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle. Das Besondere: Die Expertinnen und Experten sind nicht nur im Amt in Leer erreichbar, sondern kommen direkt zu den Menschen in die Region.
AnzeigeDas Angebot: Kostenfrei, unabhängig und neutral
Die Arbeit des Stützpunktes umfasst das gesamte Themenspektrum rund um Senioren und Pflege. Das Angebot richtet sich an:
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Senioren
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Pflegebedürftige
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Angehörige
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alle Interessierten
In den Beratungsgesprächen werden individuelle Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Beratung ist dabei stets kostenfrei, unabhängig und neutral.
Der Stützpunkt informiert unter anderem über:
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Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen
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Pflegegerechte Wohnformen
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Seniorenrelevante Themen und Angebote
Termine vor Ort im Juni: Ansprechpartner sind für Sie da!
Damit Sie die Beratung unkompliziert in Anspruch nehmen können, ist der Senioren- und Pflegestützpunkt jeden Monat für mindestens zwei Stunden in zehn Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises vertreten.
Beratungstermine im Juni
Dienstags (jeweils 10:00 bis 12:00 Uhr)
| Datum | Ort / Gemeinde | Treffpunkt |
| 02. Juni | Rhauderfehn | Treffpunkt Anleger / Familienstützpunkt |
| 09. Juni | Uplengen | Upkamer |
| 16. Juni | Ostrhauderfehn | Rathaus |
| 23. Juni | Jümme | Rathaus |
Donnerstags
| Datum | Ort / Gemeinde | Treffpunkt | Uhrzeit |
| 04. Juni | Bunde | Familienzentrum | 09:00 – 10:30 Uhr |
| 04. Juni | Weener | Rathaus | 11:00 – 12:30 Uhr |
| 11. Juni | Moormerland | Café Klönsnack | 10:00 – 12:00 Uhr |
| 18. Juni | Jemgum | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| 18. Juni | Westoverledingen | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| 25. Juni | Hesel | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
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Hinweis: Die Beratungen sind kostenfrei und neutral. Sie richten sich an Pflegebedürftige, Angehörige sowie alle Interessierten im Landkreis Leer.
Kontakt und weitere Informationen
Wer die Sprechzeiten vor Ort nicht wahrnehmen kann oder vorab Fragen hat, findet nähere Informationen zur Arbeit und zum umfassenden Service des Senioren- und Pflegestützpunktes online unter:
Internet: www.landkreis-leer.de/SPN
Nutzen Sie dieses niederschwellige Angebot des Landkreises – für eine gute und sichere Planung Ihrer Zukunft oder der Ihrer Angehörigen.




























