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Landkreis Leer Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle — Zuschüsse jetzt beantragen!
Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle
Das Bildungspaket, auch bekannt als Bildung und Teilhabe (BuT), ist ein bedeutendes soziales Instrument, das Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre aus einkommensschwachen Familien ermöglicht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es zielt darauf ab, Bildung und soziale Teilhabe zu fördern, unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.
Wer kann BuT-Leistungen in Anspruch nehmen?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen BuT-Leistungen erhalten.
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?
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Kostenübernahme für Schulbedarf: Dazu gehören Schulhefte, Stifte, Sportutensilien und Schulranzen, die zweimal jährlich bezuschusst werden.
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Unterstützung bei Ausflügen und Klassenfahrten: Die Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, um allen Schülern die Teilnahme zu ermöglichen.
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Fahrtkosten zur Schule: Schüler, die nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können, erhalten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.
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Mittagessen in Schulen und Kitas: Die Kosten für das Mittagessen können bezuschusst werden, um sicherzustellen, dass alle Kinder eine ausgewogene Verpflegung erhalten.
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Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten: Ein monatlicher Pauschalbetrag ermöglicht die Teilnahme an Vereins- und Freizeitangeboten wie Sportvereinen oder Musikschulen.
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Lernförderung: Bei gefährdetem Lernziel kann eine Kostenübernahme für Nachhilfe bewilligt werden, sofern die Schule den Bedarf bestätigt.
Wie können BuT-Leistungen beantragt werden?
Die Beantragung erfolgt über das Serviceportal des Landkreises Leer oder alternativ über Print-Anträge beim örtlichen Sozialamt oder im Jobcenter. Jedes Kind oder jeder Jugendliche benötigt einen eigenen Antrag. Wichtig ist die vollständige und rechtzeitige Einreichung der Anträge mit den erforderlichen Unterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Schlussfolgerung
Das Bildungspaket ist ein essentielles Instrument zur Förderung der Chancengleichheit und sozialen Teilhabe. Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien den Zugang zu Bildung und verschiedenen gesellschaftlichen Aktivitäten, die für ihre persönliche Entwicklung entscheidend sind. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten interessierte Familien bei den örtlichen Behörden oder über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Durch das Bildungspaket wird nicht nur individuelle Förderung ermöglicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration und zur Überwindung von Bildungsungleichheiten geleistet.
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Finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Gute Bildung darf keine Frage des Einkommens sein. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung bietet finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, um deren Bildungschancen zu verbessern. Neben Zuschüssen für Schulbedarf und das Mittagessen in der Schule gehört auch die Förderung von Nachhilfe zu den unterstützten Maßnahmen. So können professionelle Lernangebote kostenlos in Anspruch genommen werden, um bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Motivierende Nachhilfe durch Lerncoaches
Kinder, die Schwierigkeiten in der Schule haben, können dank BuT kostenlose Nachhilfe erhalten. Dies gilt auch, wenn sie nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. Voraussetzung ist, dass der Schüler oder die Schülerin nicht älter als 25 Jahre ist und die besuchte Schule keine ausreichende Lernförderung anbietet. Unterstützung bei der Antragstellung und der Kommunikation mit Schule und Amt wird bereitgestellt, um den Prozess zu erleichtern.
Anspruchsvoraussetzungen
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Lernförderung aus dem BuT, wenn ihre Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II)
- Sozialhilfe nach SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld
Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Förderung
Schulfit-Nachhilfe bietet nicht nur Unterstützung zur Notenverbesserung, sondern auch familienorientierte Hilfsangebote. Die Beratung und Hilfe zur Inanspruchnahme von Nachhilfe im Rahmen des BuT gehören dazu. Die geförderte Nachhilfe muss vom zuständigen Kreisamt, Sozialamt oder Jobcenter genehmigt werden. Schulfit begleitet Sie von der Antragstellung bis zum Bescheid und freut sich mit Ihnen über die ersten Erfolge Ihres Kindes.
Gratis Schnupperstunden
Um das Angebot kennenzulernen, bietet Schulfit zwei kostenlose Schnupperstunden im Gruppenunterricht an:
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
Professionelle Nachhilfe und Coaching
Schulfit bietet Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen in verschiedenen Fächern, darunter Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein, Kunst, Physik, Chemie, Biologie und viele mehr. Auch Online-Nachhilfe ist möglich.
Weitere Angebote umfassen:
- Prüfungsvorbereitungen
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
Darüber hinaus bietet Schulfit Beratung zu Lernentwicklung, Schullaufbahn, Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie sowie Unterstützung für Familien und Sprachkurse an.
Kontaktinformationen
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
- E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
- WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Nutzen Sie die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets, um die Bildungschancen Ihres Kindes zu verbessern. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg!
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Geflügelpest im Landkreis Leer amtlich festgestellt
Geflügelpest im Landkreis Leer: Amtlicher Ausbruch in Moormerland festgestellt
Am 2. März 2026 wurde in einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Moormerland amtlich ein Ausbruch der Geflügelpest bestätigt. Um die Ausbreitung der hochansteckenden Tierseuche effektiv zu verhindern, hat die Kreisverwaltung umgehend Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet.
Restriktionszonen betreffen auch Nachbarlandkreis
Die festgelegten Zonen umfassen nicht nur Gebiete im Landkreis Leer, sondern aufgrund der Lage des betroffenen Betriebs auch Teile des angrenzenden Landkreises Aurich. Innerhalb dieser Zonen gelten für Geflügelhaltungen sowie für den Transport von Geflügel und Geflügelprodukten strenge Auflagen und Beschränkungen.
Aufstallpflicht bleibt bestehen
Die Kreisverwaltung weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die bereits im November 2025 angeordnete Aufstallpflicht für Geflügelbestände ab einer Größe von mehr als 50 Tieren weiterhin für den gesamten Landkreis Leer Bestand hat – auch außerhalb der neu eingerichteten Restriktionsgebiete.
Informationen und interaktive Karte
Für betroffene Halter und Interessierte stellt der Landkreis Leer umfangreiche Informationen bereit. Dazu gehören:
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Interaktive Karte: Zur genauen Identifikation der eingerichteten Schutzzonen.
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Allgemeinverfügung: Detaillierte Informationen zu den geltenden Regeln.
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Service: Weitere Hinweise zum Schutz der Bestände sind unter www.landkreis-leer.de/Geflügelpest abrufbar.

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Traditionelles Grünkohlessen im Rahmen des „Klingendes Krankenhaus“ gestartet
Traditionelles Grünkohlessen: Auftakt für das „Klingende Krankenhaus“ 2026 in Weener
Weener, 27. Februar 2026. Ende Februar versammelten sich zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedenen musikalischen Chören und Gruppen sowie Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Krankenhausvereins zum traditionellen Grünkohlessen. Die Veranstaltung im Rahmen des Projekts „Klingendes Krankenhaus“ bot nicht nur Gelegenheit zum geselligen Austausch, sondern markierte zugleich den offiziellen Auftakt für die Planung der musikalischen Auftritte im Kalenderjahr 2026.
Erfolgreiche Bilanz des Jahres 2025
Das „Klingende Krankenhaus“ wurde auch im Jahr 2025 erfolgreich fortgeführt. Jeden Monat fanden mehrere Auftritte von Chören und Musikgruppen im Krankenhaus Rheiderland statt. Organisiert werden diese musikalischen Beiträge durch die Ehrenamtlichen des Allgemeinen Krankenhausvereins, die mit großem Engagement für einen reibungslosen Ablauf sorgen.
Ansprache und Würdigung des Ehrenamts
Der Vorsitzende des Allgemeinen Krankenhausvereins, Jakobus Baumann, begrüßte die Anwesenden herzlich. Er sprach dabei auch im Namen der Geschäftsführerin Daniela Kamp sowie seiner Vorstandskollegen Heiko Abbas und Bernd Lindemann. Baumann dankte allen Mitwirkenden für ihren Einsatz im vergangenen Jahr und betonte: „Wir freuen uns, dass die Bereitschaft, ins Krankenhaus zu kommen und Musik zu machen, nicht nachlässt.“
Ein besonderer Dank des Vorsitzenden galt dabei der Arbeitsgruppe sowie den Koordinatorinnen. Insgesamt neun Ehrenamtliche übernehmen im Rahmen des „Klingenden Krankenhauses“ die Begrüßung der Chöre und Gruppen vor Ort.
Personelle Veränderungen bei Begrüßungsgruppe und Verein
Im Zuge der Veranstaltung wurden personelle Veränderungen in der Begrüßungsgruppe der Aktiven bekannt gegeben:
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Die Aufgaben von Marion Machoczek übernimmt künftig Barbara Ostendorp, die dabei von Henny Frey und Ulrieke Tirrel vertreten wird.
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Egon Smid gibt seine Aufgaben ab; für seine Nachfolge hat sich Bernie Ostendorp bereit erklärt, die Begrüßungen künftig zu unterstützen.
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Der Verein sprach sowohl Marion Machoczek als auch Egon Smid für das langjährige Engagement einen herzlichen Dank aus.
Eine weitere Veränderung betrifft den Allgemeinen Krankenhausverein selbst: Freerk Tirrel, der über 40 Jahre in der Verwaltung des Krankenhauses Rheiderland tätig war, wurde feierlich in den Ruhestand verabschiedet. Dem Verein bleibt er jedoch erhalten und wird sich auch in Zukunft ehrenamtlich engagieren.
Lob für die kulinarische Ausrichtung
Nach dem gemeinsamen Essen wurde Küchenchef Ronny Bolschwig und seinem Team sowie den Mitarbeiterinnen des Cafés für das Grünkohlessen großer Beifall und viel Lob ausgesprochen.
Foto: Jan Bruins.
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NABU bittet um Rücksichtnahme während der aktuellen Brutzeit
© NABU/Winfried Rusch
Wenn Hecken zu Kinderstuben werden: NABU bittet um Rücksicht zur Brutzeit
Mit dem 1. März hat für zahlreiche heimische Tierarten eine besonders sensible Phase begonnen: Die gesetzliche Brut- und Setzzeit. Während Hecken, Sträucher und Gehölze nun wieder zu essenziellen Rückzugs- und Aufzuchtsorten werden, appelliert die NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland an Kommunen, Gartenbesitzende und Verantwortliche in der Grünpflege, bei Schnittmaßnahmen Geduld und Augenmaß walten zu lassen.
Lebensraum für Amsel, Igel und Co.
Hecken sind weitaus mehr als bloße Grundstücksgrenzen. Sie dienen als Strukturgeber in der Landschaft und bieten als unverzichtbare Lebensräume Schutz, Nahrung sowie Nistmöglichkeiten. Aktuell beginnen zahlreiche Vogelarten wie der Zaunkönig oder die Amsel in dem dichten Geäst mit dem Nestbau. Auch für Kleinsäuger wie den Igel und verschiedene Amphibien bietet die schützende Vegetation eine wichtige Basis für die Aufzucht ihres Nachwuchses.
Wer jetzt zur Heckenschere greift, riskiert laut NABU schwerwiegende Folgen: „Wir erleben jedes Frühjahr, dass Hecken stark zurückgeschnitten oder sogar komplett auf den Stock gesetzt werden. Für viele Tiere bedeutet das den Verlust ihres Lebensraums“, erklärt Jan Fuchs von der NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland.
Sorgfalt vor dem Schnitt
Obwohl schonende Form- und Pflegeschnitte unter strengen Voraussetzungen auch während der Brutzeit zulässig sind, gibt der NABU klare Verhaltensregeln vor:
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Gründliche Prüfung: Vor jedem Schnitt muss zwingend geprüft werden, ob sich Nester oder Jungtiere im Gehölz befinden.
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Verschiebung empfohlen: Da viele Vögel mehrfach im Jahr brüten, rät der NABU dazu, umfangreichere Pflegemaßnahmen möglichst bis in den Spätsommer zu verschieben.
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Praktischer Nutzen: Ein späterer Schnitt ist oft nachhaltiger, da viele Gehölze im Frühsommer erneut austreiben und ein früher Schnitt daher doppelte Arbeit bedeuten kann.
Verantwortung in der Region
Der NABU Ostfriesland beobachtet mit Sorge, dass auch in öffentlichen Grünanlagen teils radikale Eingriffe stattfinden. Diese Flächen sind jedoch wichtige Verbindungselemente in Biotopverbünden, die es Tieren ermöglichen, zwischen Lebensräumen zu wandern. Die Naturschützer setzen sich in kommunalen Gremien für eine ökologische Grünpflege ein. Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, auffällige oder radikale Schnittmaßnahmen bei ihrer örtlichen NABU-Gruppe zur fachlichen Einschätzung zu melden.
Der Appell zur Rücksichtnahme gilt dabei nicht nur für den heimischen Garten. Auch in der freien Natur sollte während der Brut- und Setzzeit auf den Wegen geblieben und Hunde angeleint werden, um Wildtiere bei der Aufzucht ihres Nachwuchses nicht zu stören. Wer Geduld zeigt, wird belohnt: Eine naturbelassene, zwitschernde Hecke ist ein wertvoller Gewinn für die Artenvielfalt und die eigene Lebensqualität. Wer sich darüber hinaus aktiv engagieren möchte, kann Kontakt zur lokalen NABU-Gruppe aufnehmen.
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