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Landkreis Leer Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle — Zuschüsse jetzt beantragen!
Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle
Das Bildungspaket, auch bekannt als Bildung und Teilhabe (BuT), ist ein bedeutendes soziales Instrument, das Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre aus einkommensschwachen Familien ermöglicht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es zielt darauf ab, Bildung und soziale Teilhabe zu fördern, unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.
Wer kann BuT-Leistungen in Anspruch nehmen?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen BuT-Leistungen erhalten.
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?
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Kostenübernahme für Schulbedarf: Dazu gehören Schulhefte, Stifte, Sportutensilien und Schulranzen, die zweimal jährlich bezuschusst werden.
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Unterstützung bei Ausflügen und Klassenfahrten: Die Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, um allen Schülern die Teilnahme zu ermöglichen.
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Fahrtkosten zur Schule: Schüler, die nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können, erhalten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.
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Mittagessen in Schulen und Kitas: Die Kosten für das Mittagessen können bezuschusst werden, um sicherzustellen, dass alle Kinder eine ausgewogene Verpflegung erhalten.
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Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten: Ein monatlicher Pauschalbetrag ermöglicht die Teilnahme an Vereins- und Freizeitangeboten wie Sportvereinen oder Musikschulen.
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Lernförderung: Bei gefährdetem Lernziel kann eine Kostenübernahme für Nachhilfe bewilligt werden, sofern die Schule den Bedarf bestätigt.
Wie können BuT-Leistungen beantragt werden?
Die Beantragung erfolgt über das Serviceportal des Landkreises Leer oder alternativ über Print-Anträge beim örtlichen Sozialamt oder im Jobcenter. Jedes Kind oder jeder Jugendliche benötigt einen eigenen Antrag. Wichtig ist die vollständige und rechtzeitige Einreichung der Anträge mit den erforderlichen Unterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Schlussfolgerung
Das Bildungspaket ist ein essentielles Instrument zur Förderung der Chancengleichheit und sozialen Teilhabe. Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien den Zugang zu Bildung und verschiedenen gesellschaftlichen Aktivitäten, die für ihre persönliche Entwicklung entscheidend sind. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten interessierte Familien bei den örtlichen Behörden oder über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Durch das Bildungspaket wird nicht nur individuelle Förderung ermöglicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration und zur Überwindung von Bildungsungleichheiten geleistet.
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Finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Gute Bildung darf keine Frage des Einkommens sein. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung bietet finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, um deren Bildungschancen zu verbessern. Neben Zuschüssen für Schulbedarf und das Mittagessen in der Schule gehört auch die Förderung von Nachhilfe zu den unterstützten Maßnahmen. So können professionelle Lernangebote kostenlos in Anspruch genommen werden, um bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Motivierende Nachhilfe durch Lerncoaches
Kinder, die Schwierigkeiten in der Schule haben, können dank BuT kostenlose Nachhilfe erhalten. Dies gilt auch, wenn sie nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. Voraussetzung ist, dass der Schüler oder die Schülerin nicht älter als 25 Jahre ist und die besuchte Schule keine ausreichende Lernförderung anbietet. Unterstützung bei der Antragstellung und der Kommunikation mit Schule und Amt wird bereitgestellt, um den Prozess zu erleichtern.
Anspruchsvoraussetzungen
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Lernförderung aus dem BuT, wenn ihre Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II)
- Sozialhilfe nach SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld
Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Förderung
Schulfit-Nachhilfe bietet nicht nur Unterstützung zur Notenverbesserung, sondern auch familienorientierte Hilfsangebote. Die Beratung und Hilfe zur Inanspruchnahme von Nachhilfe im Rahmen des BuT gehören dazu. Die geförderte Nachhilfe muss vom zuständigen Kreisamt, Sozialamt oder Jobcenter genehmigt werden. Schulfit begleitet Sie von der Antragstellung bis zum Bescheid und freut sich mit Ihnen über die ersten Erfolge Ihres Kindes.
Gratis Schnupperstunden
Um das Angebot kennenzulernen, bietet Schulfit zwei kostenlose Schnupperstunden im Gruppenunterricht an:
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
Professionelle Nachhilfe und Coaching
Schulfit bietet Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen in verschiedenen Fächern, darunter Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein, Kunst, Physik, Chemie, Biologie und viele mehr. Auch Online-Nachhilfe ist möglich.
Weitere Angebote umfassen:
- Prüfungsvorbereitungen
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
Darüber hinaus bietet Schulfit Beratung zu Lernentwicklung, Schullaufbahn, Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie sowie Unterstützung für Familien und Sprachkurse an.
Kontaktinformationen
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
- E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
- WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Nutzen Sie die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets, um die Bildungschancen Ihres Kindes zu verbessern. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg!
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Winterwetter und Sturmtief Elli bremsen Bahnverkehr in Ostfriesland aus
Winterwetter beeinträchtigt Bahnverkehr in Ostfriesland: Das müssen Reisende wissen
OSTFRIESLAND – Sturmtief „Elli“ und winterliche Wetterverhältnisse führen derzeit zu Einschränkungen im Schienenverkehr. Besonders auf den Verbindungen von der Küste ins Binnenland müssen Fahrgäste in den kommenden Tagen mit Verzögerungen rechnen.
Die Deutsche Bahn hat aufgrund der Witterung den Fahrplan angepasst. Von den bundesweiten Maßnahmen ist auch Ostfriesland direkt betroffen.
Einschränkungen im Fern- und Regionalverkehr Auf den Fernverkehrsstrecken von Norddeich und Emden in Richtung Hannover sowie ins Ruhrgebiet kommt es aktuell zu Zugausfällen. Reisende werden gebeten, ihre Verbindungen vorab zu prüfen.
Im Regionalverkehr ist insbesondere die Linie RE 1 (Norddeich Mole – Bremen – Hannover) betroffen. Aufgrund von starkem Schneefall kommt es vor allem im Raum Emden zu größeren Verspätungen und vereinzelten (Teil-)Ausfällen. Während viele andere Linien in Niedersachsen aktuell noch störungsfrei laufen, bleibt die Lage an der Küste aufgrund der Schneemengen angespannt.
Flexible Ticketnutzung und Kulanz Um die Situation für die Fahrgäste zu erleichtern, hat die Deutsche Bahn eine Kulanzregelung eingeführt. Wer ein Ticket für den Zeitraum vom 08.01. bis 10.01.2026 besitzt (Kauf bis 07.01.), kann die Reise flexibel verschieben. Die Zugbindung ist aufgehoben, und das Ticket bleibt für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort gültig. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.
Empfehlungen für Fahrgäste Die Bahn empfiehlt, nicht notwendige Fahrten nach Möglichkeit auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Da auch die Straßenverhältnisse schwierig sind, kann ein Ersatzverkehr mit Bussen nicht immer zeitnah garantiert werden.
Zudem wird um erhöhte Vorsicht an den Bahnsteigen gebeten, da trotz Räumdienst mit Glätte beim Ein- und Aussteigen zu rechnen ist. Aktuelle Informationen finden Fahrgäste in den digitalen Auskunftsmedien oder unter der Rufnummer 0511 45901645.
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Rustikaler Neujahrsempfang auf dem Waageplatz: Stadt Leer lädt ein
Neujahrsempfang unter freiem Himmel: Stadt Leer lädt zum rustikalen Beisammensein auf den Waageplatz
LEER. Das neue Jahr gemeinsam in geselliger Runde begrüßen – dazu lädt der Bürgermeister der Stadt Leer alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein. Am Freitag, den 23. Januar 2026, verwandelt sich der historische Waageplatz ab 17:00 Uhr in einen stimmungsvollen Treffpunkt für Jung und Alt.
In diesem Jahr setzt die Stadt erneut auf das bewährte Konzept eines „rustikalen Empfangs“. Statt steifer Reden im Saal erwartet die Gäste eine gemütliche Atmosphäre unter freiem Himmel direkt an der Waage. Es ist eine Einladung an alle Leeraner, in lockerer Runde ins Gespräch zu kommen und auf das neue Jahr anzustoßen.

Kulinarische Vielfalt von lokalen Vereinen
Für das leibliche Wohl sorgen in guter Tradition drei lokale Organisationen, die mit viel Herzblut für regionale Leckereien bereitstehen:
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Herzhaftes vom Grill: Das „Schipper Klottje Leer e. V.“ serviert knackige Bratwürste und wärmenden Glühwein.
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Tradition aus der Pfanne: Die Freiwillige Feuerwehr Loga bereitet die beliebten ostfriesischen Speckendicken frisch für die Gäste zu.
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Süßer Genuss: Der Pfadfinderstamm „Wildgänse“ Leer e. V. rundet das Angebot mit frisch gebackenen Waffeln ab.
Ein Fest für die Gemeinschaft
Der Waageplatz bietet mit seiner Kulisse neben dem Restaurant „Zur Waage“ den idealen Rahmen für diesen besonderen Start ins Jahr 2026. Der Bürgermeister und die beteiligten Vereine freuen sich auf ein zahlreiches Erscheinen und einen lebendigen Austausch in der Nachbarschaft.
Kommen Sie vorbei, genießen Sie die Spezialitäten und lassen Sie uns gemeinsam auf ein gesundes und erfolgreiches Jahr für unsere Stadt anstoßen!
Auf einen Blick:
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Wann: Freitag, 23. Januar 2026, ab 17:00 Uhr
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Wo: Waageplatz (neben dem Restaurant „Zur Waage“), Neue Straße, Leer
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Was: Rustikaler Empfang mit Bratwurst, Speckendicken, Waffeln und Heißgetränken
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Echte Helden gesucht: Landkreis Leer ehrt junges Engagement
Endspurt für junge Alltagshelden: Jetzt noch für den „Löppt!Mitnanner-Preis“ 2026 bewerben!
In unserem Landkreis gibt es sie überall: Junge Menschen, die zupacken, mitgestalten und Verantwortung übernehmen. Ob sie im Sportverein das Training leiten, bei der Freiwilligen Feuerwehr für Sicherheit sorgen, sich im Naturschutz engagieren oder an Schulen soziale Projekte stemmen – sie sind das Herzstück unserer Gemeinschaft.
Doch die Zeit läuft: Wer eine dieser engagierten Persönlichkeiten kennt oder selbst aktiv ist, hat nur noch bis zum 31. Januar 2026 Zeit, eine Bewerbung oder einen Vorschlag einzureichen.
Ein starkes Zeichen der Anerkennung
Seit 2020 setzt der Landkreis Leer mit dem „Löppt!Mitnanner-Preis“ ein deutliches Zeichen der Wertschätzung. Bisher wurden bereits 71 junge Menschen ausgezeichnet, die zeigen, dass „Ehrenamt“ alles andere als verstaubt ist.
Unter dem Vorsitz von Landrat Matthias Groote wählt eine Jury die Preisträger aus. Dabei geht es nicht nur um eine Urkunde, sondern um echte Anerkennung:
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500 Euro Preisgeld zur freien Verfügung.
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Eine exklusive Trophäe als bleibende Erinnerung.
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Ein persönliches Geschenk als Dankeschön.
Warum das junge Ehrenamt so wichtig ist
Viele Vereine und Organisationen blicken mit Sorge auf den Nachwuchs. Umso wichtiger ist es, jene ins Rampenlicht zu rücken, die bereits mit gutem Beispiel vorangehen. Der Preis möchte öffentlich „Danke“ sagen und zeigen, wie vielfältig Engagement im Landkreis Leer sein kann – von der Kultur über den Sport bis hin zum Umweltschutz.
So einfach geht’s
Die Bewerbung ist unkompliziert und kann schnell online erledigt werden. Kennen Sie jemanden, der diese Auszeichnung verdient hat? Oder sind Sie selbst zwischen 14 und ca. 25 Jahren alt und engagieren sich für andere?
Mitmachen bis zum 31. Januar 2026 unter: > www.loeppt-mitnanner.de
Kontakt & Beratung
Haben Sie Fragen zum Bewerbungsverfahren? Die Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur des Landkreises Leer hilft gerne weiter:
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Ansprechpartnerin: Lena Busboom
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Telefon: 0491 926‑4041
Lassen Sie uns gemeinsam zeigen, wie viel Power in der Jugend unseres Landkreises steckt. Jede Stimme für das Ehrenamt zählt!
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