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Landkreis Leer Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle — Zuschüsse jetzt beantragen!
Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle
Das Bildungspaket, auch bekannt als Bildung und Teilhabe (BuT), ist ein bedeutendes soziales Instrument, das Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre aus einkommensschwachen Familien ermöglicht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es zielt darauf ab, Bildung und soziale Teilhabe zu fördern, unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.
Wer kann BuT-Leistungen in Anspruch nehmen?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen BuT-Leistungen erhalten.
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?
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Kostenübernahme für Schulbedarf: Dazu gehören Schulhefte, Stifte, Sportutensilien und Schulranzen, die zweimal jährlich bezuschusst werden.
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Unterstützung bei Ausflügen und Klassenfahrten: Die Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, um allen Schülern die Teilnahme zu ermöglichen.
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Fahrtkosten zur Schule: Schüler, die nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können, erhalten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.
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Mittagessen in Schulen und Kitas: Die Kosten für das Mittagessen können bezuschusst werden, um sicherzustellen, dass alle Kinder eine ausgewogene Verpflegung erhalten.
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Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten: Ein monatlicher Pauschalbetrag ermöglicht die Teilnahme an Vereins- und Freizeitangeboten wie Sportvereinen oder Musikschulen.
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Lernförderung: Bei gefährdetem Lernziel kann eine Kostenübernahme für Nachhilfe bewilligt werden, sofern die Schule den Bedarf bestätigt.
Wie können BuT-Leistungen beantragt werden?
Die Beantragung erfolgt über das Serviceportal des Landkreises Leer oder alternativ über Print-Anträge beim örtlichen Sozialamt oder im Jobcenter. Jedes Kind oder jeder Jugendliche benötigt einen eigenen Antrag. Wichtig ist die vollständige und rechtzeitige Einreichung der Anträge mit den erforderlichen Unterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Schlussfolgerung
Das Bildungspaket ist ein essentielles Instrument zur Förderung der Chancengleichheit und sozialen Teilhabe. Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien den Zugang zu Bildung und verschiedenen gesellschaftlichen Aktivitäten, die für ihre persönliche Entwicklung entscheidend sind. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten interessierte Familien bei den örtlichen Behörden oder über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Durch das Bildungspaket wird nicht nur individuelle Förderung ermöglicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration und zur Überwindung von Bildungsungleichheiten geleistet.
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Finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Gute Bildung darf keine Frage des Einkommens sein. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung bietet finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, um deren Bildungschancen zu verbessern. Neben Zuschüssen für Schulbedarf und das Mittagessen in der Schule gehört auch die Förderung von Nachhilfe zu den unterstützten Maßnahmen. So können professionelle Lernangebote kostenlos in Anspruch genommen werden, um bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Motivierende Nachhilfe durch Lerncoaches
Kinder, die Schwierigkeiten in der Schule haben, können dank BuT kostenlose Nachhilfe erhalten. Dies gilt auch, wenn sie nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. Voraussetzung ist, dass der Schüler oder die Schülerin nicht älter als 25 Jahre ist und die besuchte Schule keine ausreichende Lernförderung anbietet. Unterstützung bei der Antragstellung und der Kommunikation mit Schule und Amt wird bereitgestellt, um den Prozess zu erleichtern.
Anspruchsvoraussetzungen
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Lernförderung aus dem BuT, wenn ihre Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II)
- Sozialhilfe nach SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld
Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Förderung
Schulfit-Nachhilfe bietet nicht nur Unterstützung zur Notenverbesserung, sondern auch familienorientierte Hilfsangebote. Die Beratung und Hilfe zur Inanspruchnahme von Nachhilfe im Rahmen des BuT gehören dazu. Die geförderte Nachhilfe muss vom zuständigen Kreisamt, Sozialamt oder Jobcenter genehmigt werden. Schulfit begleitet Sie von der Antragstellung bis zum Bescheid und freut sich mit Ihnen über die ersten Erfolge Ihres Kindes.
Gratis Schnupperstunden
Um das Angebot kennenzulernen, bietet Schulfit zwei kostenlose Schnupperstunden im Gruppenunterricht an:
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
Professionelle Nachhilfe und Coaching
Schulfit bietet Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen in verschiedenen Fächern, darunter Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein, Kunst, Physik, Chemie, Biologie und viele mehr. Auch Online-Nachhilfe ist möglich.
Weitere Angebote umfassen:
- Prüfungsvorbereitungen
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
Darüber hinaus bietet Schulfit Beratung zu Lernentwicklung, Schullaufbahn, Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie sowie Unterstützung für Familien und Sprachkurse an.
Kontaktinformationen
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
- E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
- WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Nutzen Sie die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets, um die Bildungschancen Ihres Kindes zu verbessern. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg!
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Eisiger Stillstand in Ditzum: Wichtige Ems-Verbindung vorerst unterbrochen
Eiseskälte in Ostfriesland: Fähre Ditzum-Petkum bleibt vorerst im Hafen
DITZUM / PETKUM – Der winterliche Einbruch hat den Fährverkehr auf der Ems fest im Griff. Wie der Landkreis Leer mitteilte, bleibt die wichtige Verbindung zwischen Ditzum und Petkum aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse bis auf Weiteres eingestellt.
Bereits am heutigen Freitagmorgen konnte der Betrieb gar nicht erst aufgenommen werden. Die Kombination aus eisigen Temperaturen und der aktuellen Wetterlage macht eine sichere Überfahrt derzeit unmöglich.
Keine Besserung für Samstag in Sicht
Pendler und Ausflügler müssen sich auch für das Wochenende umstellen: Die Fähre wird definitiv auch am morgigen Samstag, den 10. Januar 2026, nicht verkehren. Da die Sicherheit der Passagiere und der Besatzung oberste Priorität hat, bleibt die Ems-Verbindung unterbrochen, solange Eis oder extreme Witterung den Hafenbetrieb behindern.
Informationen zur Wiederaufnahme
Der Landkreis Leer als Betreiber beobachtet die Lage kontinuierlich. Sobald sich die Wetterbedingungen bessern und ein gefahrloser Fährbetrieb wieder möglich ist, wird die Öffentlichkeit umgehend informiert.
Aktuelle Statusmeldungen und Fahrplanänderungen finden Fahrgäste jederzeit online unter: 👉 www.landkreis-leer.de/FähreDitzum
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Eis-Einsatz in Hesel: Räumfahrzeuge rüsten sich für Neuschnee
Winterdienst in Hesel — Spezialeinsatz: Baubetriebshof befreit Sammelstraßen von Eisschichten
SAMTGEMEINDE HESEL. Die anhaltende Frostperiode und der bereits gefallene Niederschlag sorgen derzeit für eine außergewöhnliche Wetterlage in der Region. Um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten, haben die Mitarbeiter des Baubetriebshofes heute einen erweiterten Räumeinsatz gestartet.
Gezielte Räumung gegen massive Eisbildung
Im Fokus stehen dabei vor allem die sogenannten Sammelstraßen in den Mitgliedsgemeinden. Da diese Straßen regulär nicht zur Standard-Winterdienstroute gehören, hat sich dort in den vergangenen Tagen eine erhebliche Eisdecke gebildet. Um zu verhindern, dass der angekündigte Neuschnee die Situation weiter verschärft, werden diese Schichten nun von schweren Räumfahrzeugen entfernt.
Die Verwaltung betont, dass es sich hierbei um eine reine Vorsichtsmaßnahme handelt, um die Befahrbarkeit der Straßen auch bei weiteren Schneefällen zu gewährleisten.
Übersicht der betroffenen Straßen
Der Baubetriebshof ist heute in folgenden Bereichen im Einsatz:
Hesel:
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Mühlenstraße
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Falkenstraße
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Kirchstraße
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Moormerlandstraße
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Königsstraße
Brinkum:
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Klosterstraße
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Siebenberger Straße
Firrel / Schwerinsdorf:
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Kirchstraße
Schwerinsdorf:
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Süderstraße
Holtland / Brinkum:
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Brinkumerstraße
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Nückestraße
Holtland:
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Alte Poststraße
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Norderstraße
Neukamperfehn:
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Hauptwieke (bis zum Ende der Timmelner Straße / Brücke)
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Gedenken in Leer: Ein Zeichen gegen das Vergessen setzen
Foto der Gedenkveranstaltung in 2025: SPD Leer
„Verantwortung für das Hier und Jetzt“: Leer gedenkt der Opfer des Nationalsozialismus
LEER. Am 27. Januar 1945 wurde das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz befreit – ein Datum, das heute weltweit als Mahnung gegen das Vergessen steht. Zum 81. Jahrestag dieser Befreiung lädt der SPD-Ortsverein Leer am Dienstag, den 27. Januar 2026, zu einer zentralen Gedenkveranstaltung auf den Denkmalplatz ein. Ab 18:00 Uhr kommen Bürgerinnen und Bürger zusammen, um der Millionen Opfer des nationalsozialistischen Unrechtsregimes zu gedenken und ein Zeichen für die Gegenwart zu setzen.
Breite Unterstützung und mahnende Worte
Die Veranstaltung wird von verschiedenen Stimmen der Zivilgesellschaft und Politik getragen. Neben Jarno Behrens, dem Vorsitzenden des SPD-Ortsvereins Leer, werden Henrike Kolthoff (Juso-Kreisvorsitzende), Ulrike Janssen (Vorsitzende der Albrecht-Weinberg-Gesellschaft) sowie Ingo Lindemann vom 1. Sinti-Verein Ostfriesland Worte der Erinnerung und Mahnung sprechen.
Dabei geht es den Organisatoren nicht allein um den Blick zurück. „Gedenken bedeutet nicht nur Erinnerung an die Vergangenheit, sondern auch Verantwortung für das Hier und Jetzt“, betont Jarno Behrens im Vorfeld. „Wir müssen uns klar entgegenstellen, wenn sich menschenverachtende Einstellungen wieder ausbreiten.“
Musikalischer Rahmen und Kranzniederlegung
Ein besonderer Moment der Zusammenkunft wird die musikalische Begleitung durch den Chor „Rote Töne“ sein. Gemeinsam mit den Anwesenden soll das Lied „Die Moorsoldaten“ gesungen werden – ein Lied, das 1933 von Häftlingen im Konzentrationslager Börgermoor im Emsland geschrieben wurde und bis heute als Hymne des Widerstands und der menschlichen Würde gilt.
Im Anschluss an die Redebeiträge und den Gesang erfolgt eine feierliche Kranzniederlegung am Denkmalplatz, um den Opfern die letzte Ehre zu erweisen.
Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger
Der SPD-Ortsverein betont, dass die Gedenkfeier ein Zeichen für eine demokratische und vielfältige Gesellschaft sein soll. Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt und des Umlands sind herzlich eingeladen, durch ihre Teilnahme ein deutliches Signal gegen das Vergessen und für die Wahrung der Menschenrechte zu senden.
Termin-Details:
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Was: Gedenkveranstaltung zum 81. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz
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Wann: Dienstag, 27. Januar 2026, 18:00 Uhr
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Wo: Denkmalplatz, Leer


























