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Landkreis Leer Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle — Zuschüsse jetzt beantragen!

Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle
Das Bildungspaket, auch bekannt als Bildung und Teilhabe (BuT), ist ein bedeutendes soziales Instrument, das Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre aus einkommensschwachen Familien ermöglicht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es zielt darauf ab, Bildung und soziale Teilhabe zu fördern, unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.
Wer kann BuT-Leistungen in Anspruch nehmen?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen BuT-Leistungen erhalten.
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?
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Kostenübernahme für Schulbedarf: Dazu gehören Schulhefte, Stifte, Sportutensilien und Schulranzen, die zweimal jährlich bezuschusst werden.
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Unterstützung bei Ausflügen und Klassenfahrten: Die Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, um allen Schülern die Teilnahme zu ermöglichen.
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Fahrtkosten zur Schule: Schüler, die nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können, erhalten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.
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Mittagessen in Schulen und Kitas: Die Kosten für das Mittagessen können bezuschusst werden, um sicherzustellen, dass alle Kinder eine ausgewogene Verpflegung erhalten.
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Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten: Ein monatlicher Pauschalbetrag ermöglicht die Teilnahme an Vereins- und Freizeitangeboten wie Sportvereinen oder Musikschulen.
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Lernförderung: Bei gefährdetem Lernziel kann eine Kostenübernahme für Nachhilfe bewilligt werden, sofern die Schule den Bedarf bestätigt.
Wie können BuT-Leistungen beantragt werden?
Die Beantragung erfolgt über das Serviceportal des Landkreises Leer oder alternativ über Print-Anträge beim örtlichen Sozialamt oder im Jobcenter. Jedes Kind oder jeder Jugendliche benötigt einen eigenen Antrag. Wichtig ist die vollständige und rechtzeitige Einreichung der Anträge mit den erforderlichen Unterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Schlussfolgerung
Das Bildungspaket ist ein essentielles Instrument zur Förderung der Chancengleichheit und sozialen Teilhabe. Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien den Zugang zu Bildung und verschiedenen gesellschaftlichen Aktivitäten, die für ihre persönliche Entwicklung entscheidend sind. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten interessierte Familien bei den örtlichen Behörden oder über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Durch das Bildungspaket wird nicht nur individuelle Förderung ermöglicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration und zur Überwindung von Bildungsungleichheiten geleistet.
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Finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Gute Bildung darf keine Frage des Einkommens sein. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung bietet finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, um deren Bildungschancen zu verbessern. Neben Zuschüssen für Schulbedarf und das Mittagessen in der Schule gehört auch die Förderung von Nachhilfe zu den unterstützten Maßnahmen. So können professionelle Lernangebote kostenlos in Anspruch genommen werden, um bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Motivierende Nachhilfe durch Lerncoaches
Kinder, die Schwierigkeiten in der Schule haben, können dank BuT kostenlose Nachhilfe erhalten. Dies gilt auch, wenn sie nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. Voraussetzung ist, dass der Schüler oder die Schülerin nicht älter als 25 Jahre ist und die besuchte Schule keine ausreichende Lernförderung anbietet. Unterstützung bei der Antragstellung und der Kommunikation mit Schule und Amt wird bereitgestellt, um den Prozess zu erleichtern.
Anspruchsvoraussetzungen
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Lernförderung aus dem BuT, wenn ihre Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II)
- Sozialhilfe nach SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld
Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Förderung
Schulfit-Nachhilfe bietet nicht nur Unterstützung zur Notenverbesserung, sondern auch familienorientierte Hilfsangebote. Die Beratung und Hilfe zur Inanspruchnahme von Nachhilfe im Rahmen des BuT gehören dazu. Die geförderte Nachhilfe muss vom zuständigen Kreisamt, Sozialamt oder Jobcenter genehmigt werden. Schulfit begleitet Sie von der Antragstellung bis zum Bescheid und freut sich mit Ihnen über die ersten Erfolge Ihres Kindes.
Gratis Schnupperstunden
Um das Angebot kennenzulernen, bietet Schulfit zwei kostenlose Schnupperstunden im Gruppenunterricht an:
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
Professionelle Nachhilfe und Coaching
Schulfit bietet Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen in verschiedenen Fächern, darunter Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein, Kunst, Physik, Chemie, Biologie und viele mehr. Auch Online-Nachhilfe ist möglich.
Weitere Angebote umfassen:
- Prüfungsvorbereitungen
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
Darüber hinaus bietet Schulfit Beratung zu Lernentwicklung, Schullaufbahn, Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie sowie Unterstützung für Familien und Sprachkurse an.
Kontaktinformationen
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
- E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
- WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Nutzen Sie die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets, um die Bildungschancen Ihres Kindes zu verbessern. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg!

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Verzögerte Solarstrom-Zahlungen: EWE NETZ kündigt Nachzahlungen bis 2026 an

EWE NETZ arbeitet Rückstände bei Solarstrom-Zahlungen auf
Netzbetreiber entschuldigt sich – alle offenen Beträge sollen bis Frühjahr 2026 ausgezahlt sein
Oldenburg – Viele Betreiberinnen und Betreiber von Solaranlagen im Netzgebiet von EWE NETZ mussten in den vergangenen Monaten länger als gewohnt auf ihre Einspeisevergütung warten. Der Oldenburger Netzbetreiber räumt nun Verzögerungen bei der Auszahlung ein – und verspricht, die offenen Beträge bis Frühjahr 2026 vollständig ausgezahlt zu haben.
„Wir sind bei den Solarstrom-Zahlungen für einen Teil unserer Kundschaft leider zeitlich in Rückstand geraten“, erklärt Claudia Lüke, Leiterin Marktprozesse und Kundendaten bei EWE NETZ. „Die Kundinnen und Kunden, die am längsten warten, erhalten ihr Geld zuerst.“
Betroffen sei nur ein kleiner Teil der rund 200.000 Solarstrom-Einspeiser, die derzeit an das Netz von EWE NETZ angeschlossen sind. Nach Angaben des Unternehmens betrifft der Bearbeitungsstau eine mittlere vierstellige Zahl an Fällen, also nur einen niedrigen einstelligen Prozentbereich. Die offenen Zahlungen werden nun nach und nach überwiesen – beginnend mit den ältesten Vorgängen.
Ursache: PV-Boom und neue Prozessvorgaben
Die Verzögerungen führt das Unternehmen auf zwei Hauptgründe zurück: Zum einen habe sich die Zahl der Photovoltaikanlagen im Netzgebiet innerhalb von weniger als zwei Jahren von rund 90.000 auf fast 200.000 mehr als verdoppelt. „Dieser Boom hat unsere Kapazitäten stärker gefordert, als ursprünglich angenommen“, so Lüke.
Zum anderen hätten die zum Juni dieses Jahres von der Bundesnetzagentur vorgeschriebenen Änderungen zum sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel zusätzliche IT-Umstellungen erforderlich gemacht. „Die Überlagerung beider Entwicklungen hat zu Rückständen in der Abrechnung geführt“, teilt das Unternehmen mit.
Mehr Personal und eine IT-Task-Force
Um die offenen Fälle schneller zu bearbeiten, hat EWE NETZ die zuständigen Teams deutlich personell aufgestockt. Außerdem arbeitet eine eigens eingerichtete IT-Task-Force an Erweiterungen der eingesetzten Software, um die Bearbeitung zu beschleunigen und langfristig zu stabilisieren.
Die Aufarbeitung sei allerdings aufwendig: Jeder einzelne Fall müsse von Fachkräften manuell geprüft und korrekt verbucht werden. „Das stellt die richtige Auszahlung sicher, limitiert aber das Tempo“, erklärt Lüke.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigt sich der Netzbetreiber ausdrücklich:
„Es ist ein Bearbeitungsstau entstanden, den wir nicht schnell genug aufgelöst bekommen haben. Für die Verzögerungen bitten wir unsere Kundinnen und Kunden um Entschuldigung.“
Branchenweites Problem
Mit den Herausforderungen steht EWE NETZ nicht allein da. Auch andere Netzbetreiber in Deutschland kämpfen mit ähnlichen Verzögerungen, die durch den starken PV-Zubau und technische Prozessänderungen verursacht wurden. EWE NETZ stehe hierzu im Austausch mit Branchenverbänden. Ziel sei es, dass zukünftige behördliche Vorgaben besser auf die Realität am Markt abgestimmt werden – um solche Engpässe künftig zu vermeiden.
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Moormerland – Wenn es um moderne Elektrotechnik und zukunftsorientierte Energielösungen geht, ist der Diekmann Fachbetrieb für Elektrotechnik in Moormerland eine feste Größe in der Region. Unter der Leitung von Johannes Diekmann steht das Unternehmen seit Jahren für Qualität, Fachwissen und kundennahe Beratung – von der klassischen Elektroinstallation bis hin zu intelligenten Energiesystemen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Bereich Photovoltaik: Das Team plant, installiert und betreut Solaranlagen für private und gewerbliche Kunden – effizient, nachhaltig und auf den individuellen Energiebedarf abgestimmt. Ob Dachanlage, Speicherlösung oder E‑Ladestation: Diekmann bietet alles aus einer Hand und sorgt für eine fachgerechte Umsetzung nach aktuellen technischen Standards.
„Die Zukunft der Energieversorgung ist dezentral, digital und grün – mit Photovoltaik leisten unsere Kunden einen aktiven Beitrag zur Energiewende“, betont Inhaber Johannes Diekmann.
Als Partner von BauWoLe.de – dem Netzwerk für Ihr Projekt – arbeitet der Fachbetrieb eng mit weiteren regionalen Handwerksunternehmen zusammen. So profitieren Kundinnen und Kunden von gebündelter Kompetenz, kurzen Wegen und einer zuverlässigen Projektabwicklung aus einer Hand.
Ob Neubau, Modernisierung oder Erweiterung bestehender Anlagen – Diekmann Elektrotechnik steht für handwerkliche Präzision, faire Beratung und nachhaltige Energiekonzepte, die überzeugen.
Kontakt:
Diekmann Fachbetrieb für Elektrotechnik
Westerwieke 51 · 26802 Moormerland
📞 04954 994192 · ✉️ elektrotechnik-diekmann@t‑online.de
Partner im Netzwerk: BauWoLe.de – Das Netzwerk für Ihr Projekt
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Lichterhochzeiten in Leer: Festlich heiraten im Historischen Rathaus

Lichterhochzeiten in Leer: Jetzt Termine sichern!
Leer – Auch in diesem Jahr lädt das Standesamt Leer wieder zu den beliebten Lichterhochzeiten ein. Das festlich geschmückte Trauzimmer im Historischen Rathaus erstrahlt in weihnachtlichem Glanz, mit stimmungsvoller Beleuchtung und einem geschmückten Tannenbaum, und sorgt so für eine unvergessliche Atmosphäre.
Nach der Trauung bieten sich direkt herrliche Fotomotive am Museumshafen und rund um das Rathaus an – perfekte Erinnerungen an einen besonderen Tag.
Die Hochzeiten finden an den Donnerstagen, 4. und 18. Dezember, zu den Uhrzeiten 15:30, 16:15, 17:00 und 17:45 Uhr statt. Es sind noch Termine verfügbar, doch die Plätze sind begrenzt.
Wichtig: Wer sicherstellen möchte, dass alle Unterlagen rechtzeitig bereitliegen, sollte jetzt schnell einen Termin buchen. Besonders, wenn noch Dokumente aus dem Ausland angefordert werden müssen, ist eine frühzeitige Planung unerlässlich.
Kontakt für Terminvereinbarungen:
Telefon: 0491/9782151 oder 0491/9782287
E‑Mail: standesamt@leer.de
Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, Ihre Hochzeit in festlicher Weihnachtsstimmung zu feiern und gleichzeitig wunderschöne Erinnerungsfotos in Leer zu sammeln!
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„Dabei sein!“ – Unterstützung für Familien im Landkreis Leer

Kreismusikschule Leer – Am Schlosspark 22, 26789 Leer (Ostfriesland)
Das Foto zeigt exemplarisch die Kreismusikschule. Im Rahmen des Projekts „Dabei sein!“ können Kinder und Jugendliche hier Musikunterricht erhalten – ebenso werden jedoch auch andere Aktivitäten wie Vereinsmitgliedschaften, Nachhilfe, Klassenfahrten oder Freizeiten gefördert.
„Dabei sein!“ – Landkreis Leer unterstützt Familien mit geringem Einkommen
Gemeinsam spielen, Neues lernen, Freundschaften schließen – all das gehört zum Aufwachsen dazu. Doch nicht jede Familie kann sich Vereinsbeiträge, Musikunterricht oder Klassenfahrten ohne Weiteres leisten. Damit Kinder und Jugendliche trotzdem dabei sein können, gibt es im Landkreis Leer das Förderprojekt „Dabei sein!“.
Mit Mitteln aus diesem Projekt unterstützt der Landkreis Familien mit geringem Einkommen und ermöglicht so Teilhabe an Freizeit, Bildung und Gemeinschaft.
Was gefördert wird:
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Bis zu 120 Euro pro Jahr für z. B. Vereinsbeiträge, Musik- oder Kunstkurse, Freizeiten oder Nachhilfe.
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Bis zu 400 Euro pro Jahr zusätzlich für mehrtägige Klassenfahrten.
Gefördert werden u. a. Jugend- und Familienfreizeiten, Schulausflüge, Kurse an der Volkshochschule, Musik- und Kunstunterricht, Vereinsmitgliedschaften und Fahrtkosten für Oberstufenschülerinnen und ‑schüler.
Wer kann die Unterstützung beantragen?
Antragsberechtigt sind Eltern, Erziehungsberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Leer, die keine Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen erhalten.
Antrag und Informationen:
Der Antrag sowie ein Einkommensrechner stehen online bereit unter 👉 www.lkleer.de/dabei-sein.
Ansprechpartnerin ist Carina Severiens beim Landkreis Leer, erreichbar unter 📞 0491 926‑1845.
Das Projekt „Dabei sein!“ wird durch die Stiftung Marienheim gefördert. Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen besteht nicht; die Unterstützung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel des Sonderfonds.
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