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Landkreis Leer Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle — Zuschüsse jetzt beantragen!
Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle
Das Bildungspaket, auch bekannt als Bildung und Teilhabe (BuT), ist ein bedeutendes soziales Instrument, das Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre aus einkommensschwachen Familien ermöglicht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es zielt darauf ab, Bildung und soziale Teilhabe zu fördern, unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.
Wer kann BuT-Leistungen in Anspruch nehmen?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen BuT-Leistungen erhalten.
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?
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Kostenübernahme für Schulbedarf: Dazu gehören Schulhefte, Stifte, Sportutensilien und Schulranzen, die zweimal jährlich bezuschusst werden.
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Unterstützung bei Ausflügen und Klassenfahrten: Die Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, um allen Schülern die Teilnahme zu ermöglichen.
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Fahrtkosten zur Schule: Schüler, die nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können, erhalten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.
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Mittagessen in Schulen und Kitas: Die Kosten für das Mittagessen können bezuschusst werden, um sicherzustellen, dass alle Kinder eine ausgewogene Verpflegung erhalten.
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Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten: Ein monatlicher Pauschalbetrag ermöglicht die Teilnahme an Vereins- und Freizeitangeboten wie Sportvereinen oder Musikschulen.
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Lernförderung: Bei gefährdetem Lernziel kann eine Kostenübernahme für Nachhilfe bewilligt werden, sofern die Schule den Bedarf bestätigt.
Wie können BuT-Leistungen beantragt werden?
Die Beantragung erfolgt über das Serviceportal des Landkreises Leer oder alternativ über Print-Anträge beim örtlichen Sozialamt oder im Jobcenter. Jedes Kind oder jeder Jugendliche benötigt einen eigenen Antrag. Wichtig ist die vollständige und rechtzeitige Einreichung der Anträge mit den erforderlichen Unterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Schlussfolgerung
Das Bildungspaket ist ein essentielles Instrument zur Förderung der Chancengleichheit und sozialen Teilhabe. Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien den Zugang zu Bildung und verschiedenen gesellschaftlichen Aktivitäten, die für ihre persönliche Entwicklung entscheidend sind. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten interessierte Familien bei den örtlichen Behörden oder über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Durch das Bildungspaket wird nicht nur individuelle Förderung ermöglicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration und zur Überwindung von Bildungsungleichheiten geleistet.
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Finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Gute Bildung darf keine Frage des Einkommens sein. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung bietet finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, um deren Bildungschancen zu verbessern. Neben Zuschüssen für Schulbedarf und das Mittagessen in der Schule gehört auch die Förderung von Nachhilfe zu den unterstützten Maßnahmen. So können professionelle Lernangebote kostenlos in Anspruch genommen werden, um bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Motivierende Nachhilfe durch Lerncoaches
Kinder, die Schwierigkeiten in der Schule haben, können dank BuT kostenlose Nachhilfe erhalten. Dies gilt auch, wenn sie nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. Voraussetzung ist, dass der Schüler oder die Schülerin nicht älter als 25 Jahre ist und die besuchte Schule keine ausreichende Lernförderung anbietet. Unterstützung bei der Antragstellung und der Kommunikation mit Schule und Amt wird bereitgestellt, um den Prozess zu erleichtern.
Anspruchsvoraussetzungen
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Lernförderung aus dem BuT, wenn ihre Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II)
- Sozialhilfe nach SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld
Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Förderung
Schulfit-Nachhilfe bietet nicht nur Unterstützung zur Notenverbesserung, sondern auch familienorientierte Hilfsangebote. Die Beratung und Hilfe zur Inanspruchnahme von Nachhilfe im Rahmen des BuT gehören dazu. Die geförderte Nachhilfe muss vom zuständigen Kreisamt, Sozialamt oder Jobcenter genehmigt werden. Schulfit begleitet Sie von der Antragstellung bis zum Bescheid und freut sich mit Ihnen über die ersten Erfolge Ihres Kindes.
Gratis Schnupperstunden
Um das Angebot kennenzulernen, bietet Schulfit zwei kostenlose Schnupperstunden im Gruppenunterricht an:
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
Professionelle Nachhilfe und Coaching
Schulfit bietet Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen in verschiedenen Fächern, darunter Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein, Kunst, Physik, Chemie, Biologie und viele mehr. Auch Online-Nachhilfe ist möglich.
Weitere Angebote umfassen:
- Prüfungsvorbereitungen
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
Darüber hinaus bietet Schulfit Beratung zu Lernentwicklung, Schullaufbahn, Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie sowie Unterstützung für Familien und Sprachkurse an.
Kontaktinformationen
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
- E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
- WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Nutzen Sie die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets, um die Bildungschancen Ihres Kindes zu verbessern. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg!
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Friesenbrücke: Sperrung des Geh- und Radwegs im März
Friesenbrücke: Geh- und Radweg im März temporär gesperrt
Papenburg/Weener – Die DB InfraGO AG hat für den März 2026 Einschränkungen an der Friesenbrücke angekündigt. Fußgänger und Radfahrer müssen sich in diesem Zeitraum auf eine Sperrung des dortigen Geh- und Radwegs einstellen.
Wie die DB InfraGO AG mitteilt, sind in der Zeit von Montag, 2. März 2026, bis einschließlich Sonntag, 15. März 2026, Rückbauarbeiten an der Arbeitsplattform in der Achse 30 erforderlich. Während dieser Arbeiten bleibt die Brücke für den übrigen Verkehr durchgehend geöffnet, die Nutzung des Geh- und Radwegs ist jedoch in diesem Zeitraum nicht möglich.
Nach Abschluss der Arbeiten ist die Brücke ab voraussichtlich Montag, 16. März 2026, wieder täglich in der Zeit von 8 bis 16 Uhr für den Geh- und Radverkehr nutzbar.
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Inflationsrate in Niedersachsen sinkt im Februar 2026 leicht
Entspannung bei den Verbraucherpreisen: Inflationsrate in Niedersachsen sinkt auf 1,9 Prozent
Im Februar 2026 setzte sich der Trend einer moderateren Preissteigerung in Niedersachsen fort. Nach vorläufigen Ergebnissen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) erhöhte sich das Niveau der Verbraucherpreise gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,9 Prozent. Damit liegt die Inflationsrate unter dem Wert des Vormonats Januar 2026, der bei 2,1 Prozent lag. Im Vergleich zum Vormonat stiegen die Verbraucherpreise insgesamt um 0,2 Prozent.
Nahrungsmittel und Getränke: Unterschiedliche Entwicklungen
Die Preisentwicklung im Bereich „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ verlief im Februar 2026 mit einem Anstieg von 1,6 Prozent unterdurchschnittlich im Vergleich zur allgemeinen Teuerungsrate.
Während bei den Nahrungsmitteln ein moderater Anstieg von 1,1 Prozent zu verzeichnen war, stiegen die Preise für alkoholfreie Getränke um 5,3 Prozent. Insbesondere folgende Kategorien waren von Preisanstiegen betroffen:
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Süßwaren: +7,7 Prozent (darunter Schokolade: +11,2 Prozent).
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Fleisch und Fleischwaren: +4,9 Prozent (darunter Geflügelfleisch: +9,5 Prozent).
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Kaffee und Tee: Hier gab es überdurchschnittliche Anstiege (Kaffee u.Ä. +20,8 Prozent; Tee u.Ä. +3,4 Prozent).
Erfreulicher für die Verbraucherinnen und Verbraucher war die Entwicklung bei Speisefetten und Ölen, die sich gegenüber Februar 2025 um 17,6 Prozent verbilligten – maßgeblich beeinflusst durch Butter (-29,9 Prozent) und Olivenöl (-10,8 Prozent). Auch Molkereiprodukte und Eier kosteten 2,1 Prozent weniger als im Vorjahresmonat.
Energiepreise bieten Entlastung
Ein wesentlicher Faktor für die niedrigere Gesamtinflation war die deutliche Entspannung bei den Energiepreisen. Diese sanken im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,7 Prozent. Besonders die Haushaltsenergie wurde mit einem Rückgang von 4,8 Prozent günstiger.
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Feste Brennstoffe: ‑8,3 Prozent.
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Heizöl: ‑7,5 Prozent.
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Gas: ‑5,2 Prozent.
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Strom: ‑4,5 Prozent.
Die Kraftstoffpreise hingegen stiegen im Durchschnitt leicht um 0,5 Prozent an, wobei Diesel (+2,2 Prozent) teurer wurde, während Superbenzin (-0,1 Prozent) nahezu preisstabil blieb.
Dienstleistungen bleiben der Preistreiber
Dienstleistungen erwiesen sich im Februar 2026 erneut als maßgeblicher inflationstreibender Faktor. Die Preise in diesem Bereich lagen 3,3 Prozent über dem Vorjahresniveau. Die Nettokaltmieten wirkten mit einem moderaten Anstieg von 1,8 Prozent dämpfend auf den Gesamtanstieg. Ohne Berücksichtigung der Mieten erhöhten sich die Dienstleistungspreise sogar um durchschnittlich 3,9 Prozent.
Zu den Bereichen mit besonders hohen Steigerungen zählten:
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Luftverkehr: +9,1 Prozent.
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Soziale Einrichtungen: +6,8 Prozent (davon Alten- und Behindertenpflege: +10,1 Prozent).
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Kulturdienstleistungen: +5,9 Prozent (darunter Kino, Theater, Konzerte: +10,4 Prozent).
Die Kerninflation – der Gesamtindex ohne Energie und Nahrungsmittel – lag im Februar 2026 um 2,5 Prozent höher als im Vorjahresmonat.
Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN), Pressemitteilung Nr. 024 vom 27.02.2026.
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CDU-Antrag zur Hindenburgstraße in heutiger Ratssitzung erfolgreich
CDU setzt Aufhebung des Umbenennungsbeschlusses der Hindenburgstraße durch
Pressemitteilung der CDU-Fraktion der Stadt Leer
Leer, 26. Februar 2026 – In der heutigen Sitzung des Rates der Stadt Leer wurde eine zentrale politische Entscheidung der vergangenen Monate revidiert. Auf Antrag der CDU-Fraktion hob das Gremium den bestehenden Beschluss zur Umbenennung der Hindenburgstraße mehrheitlich auf. Damit bleibt der Straßenname erhalten, während die Diskussion um die historische Einordnung in eine neue Phase geht.
Demokratische Korrektur und Bürgerwille
Der Fraktionsvorsitzende der CDU im Rat der Stadt Leer, Ulf-Fabian Heinrichsdorff, bezeichnete das Ergebnis als eine „wichtige demokratische Korrektur“. Die geplante Umbenennung habe über Monate hinweg zu einer erheblichen Polarisierung innerhalb der Bürgerschaft geführt. Laut Heinrichsdorff habe die CDU das Signal vieler Bürger ernst genommen, die sich im bisherigen Entscheidungsprozess nicht ausreichend berücksichtigt fühlten.
„Demokratie lebt nicht nur von Mehrheiten, sondern von Akzeptanz. Wenn sich große Teile der Bürgerschaft nicht mitgenommen fühlen, muss Politik bereit sein, Entscheidungen zu überprüfen“, so Heinrichsdorff.
Einordnung statt Auslöschung
Trotz der Entscheidung gegen die Umbenennung betont die CDU-Fraktion, dass damit keine Relativierung der historischen Rolle Paul von Hindenburgs einhergehe. Hindenburg bleibe eine historisch belastete Persönlichkeit, deren Rolle in der Geschichte niemand verteidige.
Die Fraktion vertritt jedoch den Standpunkt, dass Geschichte nicht durch das Entfernen eines Straßennamens verschwindet. Stattdessen müsse sie eingeordnet und erklärt werden. Als sachgerechten Weg schlägt die CDU weiterhin eine sichtbare historische Kontextualisierung vor Ort vor. Ein erläuterndes Hinweisschild soll künftig die notwendige Erinnerungskultur mit den Interessen der Anwohner in Einklang bringen.
Dank an bürgerschaftliches Engagement
Besonderen Dank sprach die CDU-Fraktion der Bürgerinitiative Hindenburgstraße sowie Sophia Ihnen aus. Deren intensives Engagement habe verdeutlicht, wie wichtig Transparenz, Mitwirkung und gegenseitiger Respekt im politischen Prozess für die Menschen in Leer sind.
Fokus auf den Zusammenhalt
Für die CDU ist die heutige Entscheidung kein Zeichen von Schwäche, sondern Ausdruck einer funktionierenden kommunalen Demokratie. Es gehe nun darum, den Zusammenhalt in der Stadt wieder zu stärken.
„Heute geht es nicht um Gewinner oder Verlierer. Es geht um den Zusammenhalt in unserer Stadt. Mit der Aufhebung des Beschlusses schaffen wir die Grundlage für mehr Sachlichkeit und ein respektvolles Miteinander“, erklärte Heinrichsdorff abschließend.


























