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Landkreis Leer Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle — Zuschüsse jetzt beantragen!
Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle
Das Bildungspaket, auch bekannt als Bildung und Teilhabe (BuT), ist ein bedeutendes soziales Instrument, das Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre aus einkommensschwachen Familien ermöglicht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es zielt darauf ab, Bildung und soziale Teilhabe zu fördern, unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.
Wer kann BuT-Leistungen in Anspruch nehmen?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen BuT-Leistungen erhalten.
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?
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Kostenübernahme für Schulbedarf: Dazu gehören Schulhefte, Stifte, Sportutensilien und Schulranzen, die zweimal jährlich bezuschusst werden.
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Unterstützung bei Ausflügen und Klassenfahrten: Die Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, um allen Schülern die Teilnahme zu ermöglichen.
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Fahrtkosten zur Schule: Schüler, die nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können, erhalten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.
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Mittagessen in Schulen und Kitas: Die Kosten für das Mittagessen können bezuschusst werden, um sicherzustellen, dass alle Kinder eine ausgewogene Verpflegung erhalten.
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Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten: Ein monatlicher Pauschalbetrag ermöglicht die Teilnahme an Vereins- und Freizeitangeboten wie Sportvereinen oder Musikschulen.
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Lernförderung: Bei gefährdetem Lernziel kann eine Kostenübernahme für Nachhilfe bewilligt werden, sofern die Schule den Bedarf bestätigt.
Wie können BuT-Leistungen beantragt werden?
Die Beantragung erfolgt über das Serviceportal des Landkreises Leer oder alternativ über Print-Anträge beim örtlichen Sozialamt oder im Jobcenter. Jedes Kind oder jeder Jugendliche benötigt einen eigenen Antrag. Wichtig ist die vollständige und rechtzeitige Einreichung der Anträge mit den erforderlichen Unterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Schlussfolgerung
Das Bildungspaket ist ein essentielles Instrument zur Förderung der Chancengleichheit und sozialen Teilhabe. Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien den Zugang zu Bildung und verschiedenen gesellschaftlichen Aktivitäten, die für ihre persönliche Entwicklung entscheidend sind. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten interessierte Familien bei den örtlichen Behörden oder über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Durch das Bildungspaket wird nicht nur individuelle Förderung ermöglicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration und zur Überwindung von Bildungsungleichheiten geleistet.
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Finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Gute Bildung darf keine Frage des Einkommens sein. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung bietet finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, um deren Bildungschancen zu verbessern. Neben Zuschüssen für Schulbedarf und das Mittagessen in der Schule gehört auch die Förderung von Nachhilfe zu den unterstützten Maßnahmen. So können professionelle Lernangebote kostenlos in Anspruch genommen werden, um bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Motivierende Nachhilfe durch Lerncoaches
Kinder, die Schwierigkeiten in der Schule haben, können dank BuT kostenlose Nachhilfe erhalten. Dies gilt auch, wenn sie nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. Voraussetzung ist, dass der Schüler oder die Schülerin nicht älter als 25 Jahre ist und die besuchte Schule keine ausreichende Lernförderung anbietet. Unterstützung bei der Antragstellung und der Kommunikation mit Schule und Amt wird bereitgestellt, um den Prozess zu erleichtern.
Anspruchsvoraussetzungen
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Lernförderung aus dem BuT, wenn ihre Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II)
- Sozialhilfe nach SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld
Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Förderung
Schulfit-Nachhilfe bietet nicht nur Unterstützung zur Notenverbesserung, sondern auch familienorientierte Hilfsangebote. Die Beratung und Hilfe zur Inanspruchnahme von Nachhilfe im Rahmen des BuT gehören dazu. Die geförderte Nachhilfe muss vom zuständigen Kreisamt, Sozialamt oder Jobcenter genehmigt werden. Schulfit begleitet Sie von der Antragstellung bis zum Bescheid und freut sich mit Ihnen über die ersten Erfolge Ihres Kindes.
Gratis Schnupperstunden
Um das Angebot kennenzulernen, bietet Schulfit zwei kostenlose Schnupperstunden im Gruppenunterricht an:
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
Professionelle Nachhilfe und Coaching
Schulfit bietet Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen in verschiedenen Fächern, darunter Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein, Kunst, Physik, Chemie, Biologie und viele mehr. Auch Online-Nachhilfe ist möglich.
Weitere Angebote umfassen:
- Prüfungsvorbereitungen
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
Darüber hinaus bietet Schulfit Beratung zu Lernentwicklung, Schullaufbahn, Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie sowie Unterstützung für Familien und Sprachkurse an.
Kontaktinformationen
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
- E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
- WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Nutzen Sie die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets, um die Bildungschancen Ihres Kindes zu verbessern. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg!
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Mobile Schadstoffsammlung startet am 3. Juni
Mobile Schadstoffsammlung startet am 3. Juni im Landkreis Leer
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Leer beginnt am 3. Juni 2026 erneut mit der mobilen Sammlung von Schadstoffen auf dem Festland. Bürgerinnen und Bürger haben an mehreren Standorten die Möglichkeit, Farben, Lacke, Chemikalien und andere gefährliche Abfälle fachgerecht abzugeben. Die Sammlung erfolgt wie gewohnt mit dem Schadstoffmobil und geschultem Personal.
Beitragsfoto: KI — Symbolfoto
Termine und Standorte im Überblick
3. Juni 2026
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Markant‑Markt Ulrichs, Süderstraße 2, 26835 Holtland — 9 bis 10 Uhr
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Baustoffhandel Janssen, Molkereistraße 21, 26844 Ditzum — 11 bis 11.30 Uhr
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Wertstoffhof Weener, Kleiner Bollen 8, 26826 Weener — 13 bis 15 Uhr
10. Juni 2026
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Hagebau Leer, Ringstraße 17, 26789 Leer — 9 bis 10 Uhr
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Multi Süd, Osseweg 87, 26789 Leer — 11 bis 12 Uhr
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Parkplatz Rathaus Ihrhove, Bahnhofstraße 18, 26810 Westoverledingen — 14 bis 15 Uhr
2. Juli 2026
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Raiffeisenmarkt, Bahnhofstraße 7, 26847 Detern — 9 bis 10 Uhr
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Netto‑Markt Oldersum, Schubertstraße 1, 26802 Moormerland — 11 bis 12 Uhr
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Wertstoffhof Moormerland, Borgwardring 75, 26802 Moormerland — 13.30 bis 15.30 Uhr
8. Juli 2026
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Schützenplatz Remels, Schützenstraße 7, 26670 Uplengen — 9 bis 11 Uhr
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Bauhof Rhauderfehn, Sattlerstraße 7, 26817 Rhauderfehn — 12.30 bis 13.30 Uhr
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Parkplatz Combi‑Markt, Im Gewerbegebiet 22–44, 26842 Ostrhauderfehn — 14.30 bis 15.30 Uhr

Digitale Terminübersicht
Alle Termine sind auch über die kostenlose „MyMüll“-App abrufbar. Unter dem Menüpunkt „Service und Infos“ → „Mobile Schadstoffsammlung“ stehen sämtliche Standorte und Zeiten übersichtlich zur Verfügung. Die App kann unter www.landkreis-leer.de/mymuell heruntergeladen werden.
Abgabe in Breinermoor weiterhin möglich
Neben der mobilen Sammlung besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, Sonderabfälle und Elektrogeräte kostenlos bei der Schadstoffsammelstelle im Entsorgungszentrum Breinermoor abzugeben. Die Öffnungszeiten:
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Montag bis Freitag: 9 bis 12.30 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr
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Samstag: 8 bis 13 Uhr
In Breinermoor ist zudem die kostenpflichtige Abgabe von Altöl möglich.
Kontakt für Rückfragen
Für Auskünfte steht die Abfallberatung des Landkreises Leer zur Verfügung: Telefon: 0800‑9252423 E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de
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Albrecht Weinberg „Es ist immer in meinem Kopf“: Dokumentarfilm kehrt zurück ins Kino
„Albrecht Weinberg – Es ist immer in meinem Kopf“ – Dokumentarfilm erneut im Kino Leer
Der bewegende Dokumentarfilm über den Holocaust‑Überlebenden und Leeraner Ehrenbürger Albrecht Weinberg wird auf Initiative der Stadt Leer noch einmal auf der großen Leinwand gezeigt. Nach der vielbeachteten Vorpremiere anlässlich seines 101. Geburtstags im März und der großen Anteilnahme an seinem Tod Mitte Mai besteht nun erneut die Möglichkeit, Weinbergs außergewöhnliche Lebensgeschichte im Kino zu erleben.
Ein Film, der bewegt und berührt
Ein wichtiges Zeichen gegen das Vergessen
Bürgermeister Claus‑Peter Horst betont die Bedeutung dieser erneuten Vorführung:
„Es ist wichtig, dass wir immer wieder unser Wort erheben, um gegen das Vergessen zu kämpfen – damit sich dieser Teil der Geschichte niemals wiederholt.“
Mit der Sondervorstellung möchte die Stadt Leer das Leben und Wirken Albrecht Weinbergs würdigen und seine Botschaft weitertragen.
Vorführtermin und Kartenverkauf
📅 Montag, 22. Juni 2026 🕢 Beginn 19:30 Uhr 📍 Kino Leer
🎟️ Tickets sind ab sofort buchbar unter: kino‑leer.de
Der Film erinnert eindrucksvoll daran, wie wichtig es ist, Geschichte lebendig zu halten – und wie viel Mut und Menschlichkeit in einem Leben stecken können.
Beitragsbild: Symbolfoto (KI)

Lokal
Verkehrsinfo: Sperrungen in der Friedhofstraße am 01. Juni
Vollsperrung und halbseitige Sperrung der Friedhofstraße – Arbeiten nach Wasserrohrbruch
Aufgrund der Behebung eines Wasserrohrbruchs sowie der anschließenden Pflasterarbeiten wird es in der Friedhofstraße in Leer in den kommenden Tagen zu erheblichen Verkehrseinschränkungen kommen. Die Stadt informiert über eine Vollsperrung am 01.06.2026 sowie eine halbseitige Sperrung im Zeitraum vom 29.05. bis 03.06.2026.
Vollsperrung am 01. Juni 2026
Der Straßenabschnitt zwischen
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Logaer Weg und
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Am Julianenpark
wird am 01.06.2026 gemäß § 45 StVO vollständig für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Regelungen während der Vollsperrung
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Zufahrt für Anlieger bleibt bis zur Baustelle frei.
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Anlieger werden zusätzlich schriftlich über den genauen Bauablauf informiert.
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Wer sein Fahrzeug an diesem Tag zwingend benötigt, soll es rechtzeitig außerhalb des gesperrten Bereichs abstellen.
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Fußläufige Erreichbarkeit aller Grundstücke bleibt gewährleistet.
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Radfahrer können den Bereich nicht passieren.
Umleitung für den Kraftfahrzeugverkehr
Die ausgeschilderte Umleitung führt über:
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Hauptstraße (B 436)
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Eichendorffstraße
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Logaer Weg
Halbseitige Sperrung vom 29.05. bis 03.06.2026
Mit Ausnahme des Vollsperrungstages (01.06.2026) bleibt der betroffene Abschnitt der Friedhofstraße halbseitig gesperrt.
Wichtige Hinweise
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Die Befahrbarkeit der Gräfin‑Julia‑Straße ist während des gesamten Zeitraums jederzeit gewährleistet.
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Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.


























