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Landkreis Leer Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle — Zuschüsse jetzt beantragen!
Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle
Das Bildungspaket, auch bekannt als Bildung und Teilhabe (BuT), ist ein bedeutendes soziales Instrument, das Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre aus einkommensschwachen Familien ermöglicht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es zielt darauf ab, Bildung und soziale Teilhabe zu fördern, unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.
Wer kann BuT-Leistungen in Anspruch nehmen?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen BuT-Leistungen erhalten.
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?
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Kostenübernahme für Schulbedarf: Dazu gehören Schulhefte, Stifte, Sportutensilien und Schulranzen, die zweimal jährlich bezuschusst werden.
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Unterstützung bei Ausflügen und Klassenfahrten: Die Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, um allen Schülern die Teilnahme zu ermöglichen.
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Fahrtkosten zur Schule: Schüler, die nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können, erhalten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.
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Mittagessen in Schulen und Kitas: Die Kosten für das Mittagessen können bezuschusst werden, um sicherzustellen, dass alle Kinder eine ausgewogene Verpflegung erhalten.
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Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten: Ein monatlicher Pauschalbetrag ermöglicht die Teilnahme an Vereins- und Freizeitangeboten wie Sportvereinen oder Musikschulen.
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Lernförderung: Bei gefährdetem Lernziel kann eine Kostenübernahme für Nachhilfe bewilligt werden, sofern die Schule den Bedarf bestätigt.
Wie können BuT-Leistungen beantragt werden?
Die Beantragung erfolgt über das Serviceportal des Landkreises Leer oder alternativ über Print-Anträge beim örtlichen Sozialamt oder im Jobcenter. Jedes Kind oder jeder Jugendliche benötigt einen eigenen Antrag. Wichtig ist die vollständige und rechtzeitige Einreichung der Anträge mit den erforderlichen Unterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Schlussfolgerung
Das Bildungspaket ist ein essentielles Instrument zur Förderung der Chancengleichheit und sozialen Teilhabe. Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien den Zugang zu Bildung und verschiedenen gesellschaftlichen Aktivitäten, die für ihre persönliche Entwicklung entscheidend sind. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten interessierte Familien bei den örtlichen Behörden oder über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Durch das Bildungspaket wird nicht nur individuelle Förderung ermöglicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration und zur Überwindung von Bildungsungleichheiten geleistet.
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Finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Gute Bildung darf keine Frage des Einkommens sein. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung bietet finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, um deren Bildungschancen zu verbessern. Neben Zuschüssen für Schulbedarf und das Mittagessen in der Schule gehört auch die Förderung von Nachhilfe zu den unterstützten Maßnahmen. So können professionelle Lernangebote kostenlos in Anspruch genommen werden, um bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Motivierende Nachhilfe durch Lerncoaches
Kinder, die Schwierigkeiten in der Schule haben, können dank BuT kostenlose Nachhilfe erhalten. Dies gilt auch, wenn sie nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. Voraussetzung ist, dass der Schüler oder die Schülerin nicht älter als 25 Jahre ist und die besuchte Schule keine ausreichende Lernförderung anbietet. Unterstützung bei der Antragstellung und der Kommunikation mit Schule und Amt wird bereitgestellt, um den Prozess zu erleichtern.
Anspruchsvoraussetzungen
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Lernförderung aus dem BuT, wenn ihre Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II)
- Sozialhilfe nach SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld
Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Förderung
Schulfit-Nachhilfe bietet nicht nur Unterstützung zur Notenverbesserung, sondern auch familienorientierte Hilfsangebote. Die Beratung und Hilfe zur Inanspruchnahme von Nachhilfe im Rahmen des BuT gehören dazu. Die geförderte Nachhilfe muss vom zuständigen Kreisamt, Sozialamt oder Jobcenter genehmigt werden. Schulfit begleitet Sie von der Antragstellung bis zum Bescheid und freut sich mit Ihnen über die ersten Erfolge Ihres Kindes.
Gratis Schnupperstunden
Um das Angebot kennenzulernen, bietet Schulfit zwei kostenlose Schnupperstunden im Gruppenunterricht an:
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
Professionelle Nachhilfe und Coaching
Schulfit bietet Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen in verschiedenen Fächern, darunter Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein, Kunst, Physik, Chemie, Biologie und viele mehr. Auch Online-Nachhilfe ist möglich.
Weitere Angebote umfassen:
- Prüfungsvorbereitungen
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
Darüber hinaus bietet Schulfit Beratung zu Lernentwicklung, Schullaufbahn, Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie sowie Unterstützung für Familien und Sprachkurse an.
Kontaktinformationen
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
- E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
- WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Nutzen Sie die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets, um die Bildungschancen Ihres Kindes zu verbessern. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg!
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PV-Frust in Rhauderfehn: Energiewende vs. Paragrafendschungel?
Bürokratischer Stillstand bei PV-Anlagen: CDU Rhauderfehn kritisiert Landkreis-Bauamt scharf
Rhauderfehn. Die Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV) auf Dächern in Wohngebieten mit strengen örtlichen Bauvorschriften bleibt ein Ärgernis für Bürger und Kommunalpolitiker. Trotz einer entsprechenden Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung Ende 2023 beklagt die CDU-Fraktion im Gemeinderat Rhauderfehn nun, dass die praktische Umsetzung in der Region an einer „Verwaltungsbürokratie“ scheitere, die den notwendigen Fortschritt bei der Energiewende im Keim ersticke.
Die Problematik ist bekannt:
In vielen Bebauungsplangebieten schreiben örtliche Bauvorschriften eine rote Dacheindeckung vor. Nach aktueller Lesart des Bauamtes beim Landkreis Leer sind PV-Anlagen in diesen Gebieten nicht genehmigungsfähig, solange die Satzung Bestand hat. Eine Änderung der Bebauungspläne durch die Gemeinde sei zwingend erforderlich, da das Bauamt die Planungshoheit der Kommune respektieren müsse.
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Für die CDU-Fraktion ist dieses Vorgehen nicht hinnehmbar.
Pressesprecher Niels Plaisir bezeichnet die Haltung der Behörde als „halbe Wahrheit“. Nach Ansicht der Christdemokraten greift hier das Prinzip „Landesrecht bricht kommunales Satzungsrecht“. Es gäbe durchaus Spielräume, etwa über Befreiungsanträge nach dem Baugesetzbuch oder die Interpretation, dass eine PV-Anlage per se keine Dacheindeckung im Sinne der Gestaltungsvorschriften darstelle. „Möglicherweise wäre eine solche Rechtsanwendung grenzwertig, aber es wäre eine proaktive und keine restriktive Anwendung“, so Plaisir. Er kritisiert das Bauamt des Landkreises, das im Volksmund bereits den Ruf einer „Bauverhinderungsbehörde“ genieße. In anderen Landkreisen sei es durchaus üblich, rechtliche Ermessensspielräume zugunsten der Antragsteller auszuschöpfen – in Leer unter der Führung von Landrat Matthias Groote sei dies jedoch nicht der Fall.
In diesem Zusammenhang wird die Kritik an der Kreisverwaltung besonders scharf: Die CDU weist darauf hin, dass auf dem privaten Dach von Landrat Matthias Groote selbst eine Photovoltaikanlage installiert sei, die nach der strengen Auslegung der eigenen Behörde in einem Gebiet mit entsprechenden Gestaltungsvorgaben eigentlich nicht genehmigungsfähig wäre.
Die CDU-Fraktion zieht daraus einen bitteren Schluss:
Wenn die Behörde eine rechtssichere Genehmigung konsequent verweigere, könne das in der Praxis fatale Signale an die Bürger senden. Plaisir erinnert dabei an George Orwells Zitat: „Alle Tiere sind gleich, aber manche Tiere sind gleicher als die anderen.“ Die aktuelle Situation zeige, dass notwendige Änderungen der Bauordnung in Leer von der Verwaltungsführung förmlich „ausgehebelt“ würden. Für die CDU-Fraktion in Rhauderfehn steht fest: Die Energiewende scheitere hier nicht am Gesetzgeber in Hannover, sondern am mangelnden Gestaltungswillen der zuständigen Behörden in Leer.
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„Kommunen am Limit“: Landrat Groote fordert faire Steuerverteilung für den Landkreis Leer
„Kommunen am Limit“: Landkreis Leer mahnt mehr Steuergerechtigkeit an
Landrat Matthias Groote fordert eine kräftige Erhöhung des kommunalen Anteils am Steueraufkommen – Finanzielle Schieflage bedroht kommunale Handlungsfähigkeit
Leer. Im Rahmen des bundesweiten Aktionstages „Kommunen am Limit“ hat der Leeraner Landrat Matthias Groote deutliche Kritik an der aktuellen Verteilung der Steuereinnahmen geübt und eine stärkere finanzielle Berücksichtigung der Landkreise, Städte und Gemeinden gefordert.
Steueranteile decken Aufgaben nicht mehr ab
Nach Ansicht von Groote klafft eine deutliche Lücke zwischen den Aufgaben, die vor Ort zu bewältigen sind, und den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln. „Der Anteil, den die Landkreise, Städte und Gemeinden bekommen, muss erhöht werden, und zwar kräftig“, unterstrich der Landrat am Montag. Bund und Länder stünden in der Pflicht, die kommunale Ebene bei der Aufgabenerfüllung deutlich besser auszustatten, da der derzeitige Steueranteil in keinem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Belastung durch staatliche Aufgaben stehe.
Dramatische Finanzlage im Kreis Leer
Bereits im April machte die Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Leer gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen in einem Hilferuf an den niedersächsischen Ministerpräsidenten Olaf Lies auf die prekäre Haushaltslage aufmerksam. Die finanzielle Situation hat sich dabei massiv verschlechtert: Während die Haushalte bis 2023 noch Überschüsse verzeichneten, sind diese nun in ein tiefes Defizit gerutscht. Die Verschuldung nimmt stetig zu, sodass mittlerweile sogar der laufende Betrieb teilweise durch Kredite finanziert werden muss. „Das kann so nicht bleiben, wir können sonst unsere Aufgaben vor Ort nicht mehr angemessen bewältigen“, warnte Groote mit Blick auf die drohende Handlungsunfähigkeit.
Fehlende Gegenfinanzierung durch Bund und Land
Die Kommunen im Landkreis Leer sehen die Ursache für das Finanzdilemma vor allem in der Gesetzgebung von Bund und Land. Durch neue Standards und gesetzliche Vorgaben würden den Kommunen kontinuierlich Aufgaben übertragen, ohne die notwendige finanzielle Gegenfinanzierung bereitzustellen. Insbesondere an das Land Niedersachsen richtet sich die Erwartung, die finanziellen Auswirkungen neuer Gesetze bereits im Vorfeld stärker in den Fokus zu nehmen.
Vertrauen in den Staat stärken
Für den Landrat ist die kommunale Ebene das Fundament, auf dem die Bürgerinnen und Bürger den Staat unmittelbar erleben. Ob bei der Müllabfuhr, der Digitalisierung, der Jugendarbeit oder dem Betrieb von Schwimmbädern und Büchereien – die Entscheidungen in den Rathäusern und Kreishäusern bestimmen maßgeblich die Lebens- und Wohnqualität vor Ort.
„Die Kommunen benötigen genügend Geld, damit sie die Aufgaben so erledigen können, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates wieder gestärkt wird“, so das Fazit von Matthias Groote.
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Verstärkung für den OP: Zwei neue ATA-Fachkräfte starten im Klinikum Leer durch
Freuen sich über den erfolgreichen Abschluss: (v.l.n.r.) Heike Kliegelhöfer (Pflegedirektorin Klinikum Leer gGmbH), Alina Folkerts (ATA), Daniel Krenik (ATA), Eva Hawlik (Teamleitung Anästhesie).
Erfolgreicher Ausbildungsabschluss: Zwei neue Anästhesietechnische Assistenten verstärken das Klinikum Leer
Das Klinikum Leer freut sich über personelle Verstärkung im medizinischen Bereich: Alina Folkerts und Daniel Krenik haben ihre dreijährige Ausbildung zum/zur Anästhesietechnischen Assistenten/in (ATA) erfolgreich abgeschlossen. Beide werden künftig das Team der Anästhesie im Klinikum Leer tatkräftig unterstützen.
Anästhesietechnische Assistenten nehmen eine verantwortungsvolle und zentrale Rolle im Operationsbereich ein. Ihr Tätigkeitsfeld ist vielfältig und anspruchsvoll: Sie übernehmen die professionelle Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Anästhesien. Zudem sind sie für die selbstständige Koordination und Organisation der betrieblichen Arbeitsabläufe zuständig. Ein wesentlicher Aspekt ihrer Arbeit ist die fachkundige und individuelle Betreuung der Patientinnen und Patienten während der Behandlung. Darüber hinaus gehören der sichere Umgang mit komplexen medizinisch-technischen Geräten sowie die konsequente Umsetzung der geltenden Hygienerichtlinien zu ihren täglichen Aufgaben.
Während ihrer dreijährigen Ausbildung durchliefen Alina Folkerts und Daniel Krenik die verschiedenen Bereiche des OP-Dienstes. Durch zusätzliche Einsätze in unterschiedlichen Funktionsbereichen, auf Stationen sowie bei externen Kooperationspartnern konnten sie umfassende und praxisnahe Erfahrungen sammeln, die sie nun in ihrer beruflichen Laufbahn einbringen werden.
Seit dem Jahr 2024 findet der theoretische Unterricht direkt am Bildungsinstitut Gesundheit des Klinikums statt. Durch diese räumliche und organisatorische Nähe wird die Verzahnung von theoretischem Wissen und praktischer Anwendung noch weiter gestärkt.
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