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Landkreis Leer Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle — Zuschüsse jetzt beantragen!
Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle
Das Bildungspaket, auch bekannt als Bildung und Teilhabe (BuT), ist ein bedeutendes soziales Instrument, das Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre aus einkommensschwachen Familien ermöglicht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es zielt darauf ab, Bildung und soziale Teilhabe zu fördern, unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.
Wer kann BuT-Leistungen in Anspruch nehmen?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen BuT-Leistungen erhalten.
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?
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Kostenübernahme für Schulbedarf: Dazu gehören Schulhefte, Stifte, Sportutensilien und Schulranzen, die zweimal jährlich bezuschusst werden.
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Unterstützung bei Ausflügen und Klassenfahrten: Die Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, um allen Schülern die Teilnahme zu ermöglichen.
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Fahrtkosten zur Schule: Schüler, die nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können, erhalten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.
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Mittagessen in Schulen und Kitas: Die Kosten für das Mittagessen können bezuschusst werden, um sicherzustellen, dass alle Kinder eine ausgewogene Verpflegung erhalten.
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Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten: Ein monatlicher Pauschalbetrag ermöglicht die Teilnahme an Vereins- und Freizeitangeboten wie Sportvereinen oder Musikschulen.
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Lernförderung: Bei gefährdetem Lernziel kann eine Kostenübernahme für Nachhilfe bewilligt werden, sofern die Schule den Bedarf bestätigt.
Wie können BuT-Leistungen beantragt werden?
Die Beantragung erfolgt über das Serviceportal des Landkreises Leer oder alternativ über Print-Anträge beim örtlichen Sozialamt oder im Jobcenter. Jedes Kind oder jeder Jugendliche benötigt einen eigenen Antrag. Wichtig ist die vollständige und rechtzeitige Einreichung der Anträge mit den erforderlichen Unterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Schlussfolgerung
Das Bildungspaket ist ein essentielles Instrument zur Förderung der Chancengleichheit und sozialen Teilhabe. Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien den Zugang zu Bildung und verschiedenen gesellschaftlichen Aktivitäten, die für ihre persönliche Entwicklung entscheidend sind. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten interessierte Familien bei den örtlichen Behörden oder über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Durch das Bildungspaket wird nicht nur individuelle Förderung ermöglicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration und zur Überwindung von Bildungsungleichheiten geleistet.
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Finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Gute Bildung darf keine Frage des Einkommens sein. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung bietet finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, um deren Bildungschancen zu verbessern. Neben Zuschüssen für Schulbedarf und das Mittagessen in der Schule gehört auch die Förderung von Nachhilfe zu den unterstützten Maßnahmen. So können professionelle Lernangebote kostenlos in Anspruch genommen werden, um bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Motivierende Nachhilfe durch Lerncoaches
Kinder, die Schwierigkeiten in der Schule haben, können dank BuT kostenlose Nachhilfe erhalten. Dies gilt auch, wenn sie nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. Voraussetzung ist, dass der Schüler oder die Schülerin nicht älter als 25 Jahre ist und die besuchte Schule keine ausreichende Lernförderung anbietet. Unterstützung bei der Antragstellung und der Kommunikation mit Schule und Amt wird bereitgestellt, um den Prozess zu erleichtern.
Anspruchsvoraussetzungen
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Lernförderung aus dem BuT, wenn ihre Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II)
- Sozialhilfe nach SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld
Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Förderung
Schulfit-Nachhilfe bietet nicht nur Unterstützung zur Notenverbesserung, sondern auch familienorientierte Hilfsangebote. Die Beratung und Hilfe zur Inanspruchnahme von Nachhilfe im Rahmen des BuT gehören dazu. Die geförderte Nachhilfe muss vom zuständigen Kreisamt, Sozialamt oder Jobcenter genehmigt werden. Schulfit begleitet Sie von der Antragstellung bis zum Bescheid und freut sich mit Ihnen über die ersten Erfolge Ihres Kindes.
Gratis Schnupperstunden
Um das Angebot kennenzulernen, bietet Schulfit zwei kostenlose Schnupperstunden im Gruppenunterricht an:
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
Professionelle Nachhilfe und Coaching
Schulfit bietet Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen in verschiedenen Fächern, darunter Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein, Kunst, Physik, Chemie, Biologie und viele mehr. Auch Online-Nachhilfe ist möglich.
Weitere Angebote umfassen:
- Prüfungsvorbereitungen
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
Darüber hinaus bietet Schulfit Beratung zu Lernentwicklung, Schullaufbahn, Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie sowie Unterstützung für Familien und Sprachkurse an.
Kontaktinformationen
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
- E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
- WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Nutzen Sie die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets, um die Bildungschancen Ihres Kindes zu verbessern. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg!
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Mord in Emden: Landgericht Aurich verhängt lebenslange Freiheitsstrafe
Lebenslange Freiheitsstrafe nach Mord in Emden: Landgericht Aurich verurteilt 38-Jährigen
Das Landgericht Aurich hat einen 38-jährigen Mann wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte soll Ende Januar 2026 in einer Wohnung in Emden einen 55-jährigen Mann mit äußerster Gewalt angegriffen haben. Das Opfer erlag zwei Tage später seinen schweren Verletzungen.
Mord in Emden: 55-Jähriger stirbt nach schwerem Angriff
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich hat am 1. September 2026 einen 38-jährigen Angeklagten wegen Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 11 Ks 4/26 geführt.
Nach den Feststellungen des Gerichts hielt sich der vielfach vorbestrafte Angeklagte Ende Januar 2026 in einer Wohnung in Emden auf, die dem Milieu der Obdachlosen- und Alkoholiker-Szene zugeordnet wurde.
Zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer, einem 55-jährigen Mann, hatte es bereits seit längerer Zeit Spannungen gegeben. Hintergrund war unter anderem die Annäherung des Angeklagten an die Lebensgefährtin des 55-Jährigen.
Gewalttat in der Nacht vom 29. auf den 30. Januar
In der Nacht vom 29. auf den 30. Januar 2026 trafen der Angeklagte und der 55-Jährige in der Wohnung aufeinander. Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer war das spätere Opfer zu diesem Zeitpunkt aufgrund eines massiven Alkohol- und Drogenkonsums stark intoxikiert und dadurch wehrlos.
Gegen etwa 0:30 Uhr versuchte der 55-Jährige, sich verbal gegen Intimitäten zwischen seiner Lebensgefährtin und dem Angeklagten zu wehren. Daraufhin geriet der Angeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen in Wut.
Er schlug dem Mann mehrfach mit Schlagschutzhandschuhen gegen den Kopf. Anschließend trat er wiederholt mit beschuhten Füßen gegen den Oberkörper und den Kopf des Opfers. Die Gewalt setzte er demnach auch dann fort, als der 55-Jährige bereits das Bewusstsein verloren hatte.
Der Mann erlitt schwerste Schädel-Hirn-Verletzungen sowie weitere Verletzungen am Oberkörper. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo er am 31. Januar 2026 an den Folgen des Angriffs verstarb.
Auch Lebensgefährtin des Opfers angegriffen
Während des Geschehens griff der Angeklagte nach den Feststellungen des Gerichts außerdem die Lebensgefährtin des 55-Jährigen an.
Er zog die Frau an den Haaren zu Boden und trat ihr mehrfach ins Gesicht. Dabei erlitt sie Verletzungen und erhebliche Schmerzen.
Für diesen Angriff wurde der 38-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.
Gericht wertet die Tötung als Mord aus niedrigen Beweggründen
Die Schwurgerichtskammer wertete die Tötung des 55-Jährigen als Mord aus niedrigen Beweggründen.
Nach den Feststellungen des Gerichts betrachtete der Angeklagte den 55-Jährigen als minderwertig und sprach ihm jede Gleichrangigkeit ab. Aus dieser Haltung heraus habe er mit äußerster Gewalt auf den Versuch des Mannes reagiert, sich gegen die Demütigungen zur Wehr zu setzen.
Für die Tötung verhängte das Landgericht Aurich deshalb eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Aus dieser Strafe und der Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung bildete die Kammer eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe.
Gericht schließt erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit aus
Auch die Frage der Schuldfähigkeit spielte im Verfahren eine wichtige Rolle. Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert.
Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit aufgrund der Alkoholisierung schloss die Kammer jedoch aus. Nach den Feststellungen des Gerichts waren sowohl die Einsichtsfähigkeit als auch die Steuerungsfähigkeit des alkoholgewöhnten Angeklagten nicht wesentlich eingeschränkt.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Landgericht Aurich verhängte damit am 1. September 2026 eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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38 Millionen Euro für neue Feuerwehrtechnische Zentrale in Brinkum: Landkreis Leer legt Grundstein
Markus Witte von der Firma Kreutzjans (v. l.), Landrat Matthias Groote, Kreisbrandmeister Ernst Berends und Johann Duis, Vorsitzender des Feuerschutzausschusses, befüllen bei der Grundsteinlegung die Zeitkapsel für die neue Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) des Landkreises Leer in Brinkum
38 Millionen Euro für Sicherheit und Zukunft: Neue Feuerwehrtechnische Zentrale in Brinkum entsteht
Grundsteinlegung für die neue Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Leer: Auf rund 32.400 Quadratmetern entsteht in Brinkum ein modernes Zentrum für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Veterinärwesen. Die Fertigstellung ist für das erste Quartal 2029 vorgesehen.
Brinkum – Mit einer symbolischen Grundsteinlegung haben am Freitag, 28. August 2026, die Bauarbeiten für die neue Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) des Landkreises Leer begonnen. Auf einem rund 32.400 Quadratmeter großen Gelände in Brinkum entsteht ein modernes Zentrum, das künftig wichtige Aufgaben für die Sicherheit und den Katastrophenschutz im Landkreis Leer bündeln wird.
Die Fläche entspricht ungefähr fünf Fußballfeldern. Insgesamt investiert der Landkreis rund 38 Millionen Euro in das Großprojekt.
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Veterinäramt unter einem Dach
Die neue Feuerwehrtechnische Zentrale soll künftig weit mehr als ein Standort für den Brandschutz sein. Neben der Feuerwehr werden dort auch wichtige Bereiche des Katastrophenschutzes sowie das Amt für Veterinärwesen mit seinem Tierseuchen-Logistikzentrum untergebracht.
Damit entstehen an einem zentralen Standort moderne Strukturen für die Ausbildung von Einsatzkräften, die Bewältigung von Krisen und die Lebensmittel- und Veterinärüberwachung im Landkreis Leer.
Landrat Matthias Groote und Kreisbrandmeister Ernst Berends griffen gemeinsam mit Vertretern aus Politik und Feuerwehr zur Kelle, um den Grundstein für das neue Zentrum zu legen.

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Das Beste: Unser Angebot ist vollständig kostenlos und kommt ganz ohne Abokosten aus!
Traditionelle Zeitkapsel im Grundstein
Ein besonderer Bestandteil der Grundsteinlegung war eine Zeitkapsel, die im Inneren des Grundsteins versenkt wurde. Darin befinden sich unter anderem die Baupläne, eine Zeitung und ein Satz Münzen.
Auch zwei besondere Symbole wurden in die Zeitkapsel gelegt: eine kupferne Figur des heiligen Sankt Florian, dem Schutzpatron der Feuerwehr, sowie eine kleine 3D-Druck-Figur von Rind, Schwein und Ente. Die Tiere stehen symbolisch für die Aufgaben des Veterinäramtes.
„Wir legen somit heute den Grundstein für Sicherheit, für Leistungsfähigkeit und für die Zukunft des Landkreises Leer. Die FTZ ist eines der Gebäude, die funktionieren müssen, wenn es darauf ankommt“, sagte Landrat Matthias Groote bei der Grundsteinlegung.
Moderne Ausbildung und bessere Krisenbewältigung
Mit dem Neubau werden wichtige Voraussetzungen für die zukünftige Arbeit der Einsatzkräfte geschaffen. Geplant sind moderne Räume für die Ausbildung der Feuerwehr sowie zusätzliche Kapazitäten für die Krisenbewältigung.
Auch die Aufgaben im Bereich der Lebensmittel- und Veterinärüberwachung sollen von dem neuen Standort profitieren. Durch die Bündelung verschiedener Aufgabenbereiche entsteht ein leistungsfähiges Zentrum, das den Landkreis Leer für zukünftige Herausforderungen besser aufstellen soll.
Die Fertigstellung der neuen Feuerwehrtechnischen Zentrale ist für das erste Quartal 2029 geplant.
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20 Jahre Nessebrücke in Leer – ein Wahrzeichen feiert Jubiläum!
20 Jahre Nessebrücke in Leer: Ein architektonisches Highlight über dem Handelshafen
Seit 2006 verbindet die Nessebrücke in Leer die historische Altstadt und Fußgängerzone mit dem neu erschlossenen Gelände auf der Halbinsel Nesse. Die geschwungene Fuß- und Radwegbrücke über den Handelshafen ist längst zu einem markanten Wahrzeichen der Stadt geworden und verbindet dabei Funktionalität mit außergewöhnlicher Ingenieurkunst.
Eine Brücke mit besonderer Architektur
Wer die Nessebrücke überquert, bemerkt schnell ihre besondere Form. Die Brücke ist nicht einfach geradlinig über den Handelshafen geführt, sondern besitzt einen gezielten Knick im Grundriss. Dieser architektonische Kniff erfüllt nicht nur gestalterische Zwecke: Während der Überquerung eröffnet sich dadurch ein freier und besonders schöner Blick auf das gegenüberliegende Ufer.
Eine weitere Besonderheit sind die innovativen Spreizstäbe. Sie sorgen dafür, dass der eigentliche Fußgängerraum frei von störenden Seilen bleibt. Dadurch wirkt die Konstruktion trotz ihrer technischen Komplexität ausgesprochen leicht und offen.
123 Meter lang und teilweise klappbar
Die Nessebrücke ist insgesamt 123 Meter lang und verfügt über eine Spannweite von 82 Metern. Ihre Breite variiert zwischen drei und fünf Metern, sodass Fußgänger und Radfahrer ausreichend Platz haben.
Eine besondere technische Herausforderung stellt die Schifffahrt dar. Die Brücke besitzt eine Durchfahrtsbreite von 14 Metern und kann für größere Schiffe hydraulisch aufgeklappt werden.
Im Mittelteil befindet sich dafür eine rund 42 Quadratmeter große Stahl-Klappbrücke. Damit verbindet die Nessebrücke die Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs mit der Bedeutung des Leeraner Handelshafens für die Schifffahrt.


Schlanke Stahlverbundkonstruktion
Auch die Bauweise macht die Nessebrücke zu einem interessanten Beispiel moderner Ingenieurkunst. Die Konstruktion wurde als schlanke Stahlverbundkonstruktion ausgeführt. Insgesamt verfügt die Brücke über eine Fläche von rund 520 Quadratmetern.
Der Entwurf stammt vom renommierten Ingenieurbüro schlaich bergermann partner, das für außergewöhnliche Brücken- und Tragwerkskonstruktionen bekannt ist.
Ein Wahrzeichen von Leer
Seit ihrer Fertigstellung im Jahr 2006 ist die Nessebrücke zu einem festen Bestandteil des Stadtbildes geworden. Sie schafft eine direkte Verbindung zwischen der historischen Innenstadt und dem Bereich auf der Halbinsel Nesse und ist damit sowohl für den täglichen Fuß- und Radverkehr als auch für Spaziergänger von Bedeutung.
Besonders reizvoll ist die Perspektive vom und auf den Leeraner Handelshafen. Die Kombination aus Wasser, historischer Innenstadt, moderner Brückenkonstruktion und vorbeifahrenden Schiffen macht die Nessebrücke zu einem besonderen Fotomotiv.
Die wichtigsten Daten zur Nessebrücke
📅 Baujahr: 2006
📏 Gesamtlänge: 123 Meter
↔️ Spannweite: 82 Meter
📐 Breite: 3 bis 5 Meter
🚢 Durchfahrtsbreite: 14 Meter
🏙️ Brückenfläche: rund 520 Quadratmeter
🏗️ Bauweise: schlanke Stahlverbundkonstruktion
🔧 Klappbrücke: rund 42 Quadratmeter, hydraulisch klappbar
✍️ Entwurf: schlaich bergermann partner
Ob beim Spaziergang durch die Leeraner Innenstadt, auf dem Fahrrad oder beim Blick auf den Handelshafen: Die Nessebrücke ist auch zwei Jahrzehnte nach ihrer Fertigstellung ein prägendes Stück Leeraner Stadtbild und ein gelungenes Beispiel dafür, wie moderne Ingenieurkunst und historische Stadtlandschaft miteinander verbunden werden können.
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Das Beste: Unser Angebot ist vollständig kostenlos und kommt ganz ohne Abokosten aus!

























