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Landkreis Leer Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle — Zuschüsse jetzt beantragen!
Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle
Das Bildungspaket, auch bekannt als Bildung und Teilhabe (BuT), ist ein bedeutendes soziales Instrument, das Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre aus einkommensschwachen Familien ermöglicht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es zielt darauf ab, Bildung und soziale Teilhabe zu fördern, unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.
Wer kann BuT-Leistungen in Anspruch nehmen?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen BuT-Leistungen erhalten.
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?
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Kostenübernahme für Schulbedarf: Dazu gehören Schulhefte, Stifte, Sportutensilien und Schulranzen, die zweimal jährlich bezuschusst werden.
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Unterstützung bei Ausflügen und Klassenfahrten: Die Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, um allen Schülern die Teilnahme zu ermöglichen.
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Fahrtkosten zur Schule: Schüler, die nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können, erhalten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.
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Mittagessen in Schulen und Kitas: Die Kosten für das Mittagessen können bezuschusst werden, um sicherzustellen, dass alle Kinder eine ausgewogene Verpflegung erhalten.
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Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten: Ein monatlicher Pauschalbetrag ermöglicht die Teilnahme an Vereins- und Freizeitangeboten wie Sportvereinen oder Musikschulen.
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Lernförderung: Bei gefährdetem Lernziel kann eine Kostenübernahme für Nachhilfe bewilligt werden, sofern die Schule den Bedarf bestätigt.
Wie können BuT-Leistungen beantragt werden?
Die Beantragung erfolgt über das Serviceportal des Landkreises Leer oder alternativ über Print-Anträge beim örtlichen Sozialamt oder im Jobcenter. Jedes Kind oder jeder Jugendliche benötigt einen eigenen Antrag. Wichtig ist die vollständige und rechtzeitige Einreichung der Anträge mit den erforderlichen Unterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Schlussfolgerung
Das Bildungspaket ist ein essentielles Instrument zur Förderung der Chancengleichheit und sozialen Teilhabe. Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien den Zugang zu Bildung und verschiedenen gesellschaftlichen Aktivitäten, die für ihre persönliche Entwicklung entscheidend sind. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten interessierte Familien bei den örtlichen Behörden oder über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Durch das Bildungspaket wird nicht nur individuelle Förderung ermöglicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration und zur Überwindung von Bildungsungleichheiten geleistet.
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Finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Gute Bildung darf keine Frage des Einkommens sein. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung bietet finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, um deren Bildungschancen zu verbessern. Neben Zuschüssen für Schulbedarf und das Mittagessen in der Schule gehört auch die Förderung von Nachhilfe zu den unterstützten Maßnahmen. So können professionelle Lernangebote kostenlos in Anspruch genommen werden, um bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Motivierende Nachhilfe durch Lerncoaches
Kinder, die Schwierigkeiten in der Schule haben, können dank BuT kostenlose Nachhilfe erhalten. Dies gilt auch, wenn sie nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. Voraussetzung ist, dass der Schüler oder die Schülerin nicht älter als 25 Jahre ist und die besuchte Schule keine ausreichende Lernförderung anbietet. Unterstützung bei der Antragstellung und der Kommunikation mit Schule und Amt wird bereitgestellt, um den Prozess zu erleichtern.
Anspruchsvoraussetzungen
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Lernförderung aus dem BuT, wenn ihre Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II)
- Sozialhilfe nach SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld
Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Förderung
Schulfit-Nachhilfe bietet nicht nur Unterstützung zur Notenverbesserung, sondern auch familienorientierte Hilfsangebote. Die Beratung und Hilfe zur Inanspruchnahme von Nachhilfe im Rahmen des BuT gehören dazu. Die geförderte Nachhilfe muss vom zuständigen Kreisamt, Sozialamt oder Jobcenter genehmigt werden. Schulfit begleitet Sie von der Antragstellung bis zum Bescheid und freut sich mit Ihnen über die ersten Erfolge Ihres Kindes.
Gratis Schnupperstunden
Um das Angebot kennenzulernen, bietet Schulfit zwei kostenlose Schnupperstunden im Gruppenunterricht an:
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
Professionelle Nachhilfe und Coaching
Schulfit bietet Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen in verschiedenen Fächern, darunter Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein, Kunst, Physik, Chemie, Biologie und viele mehr. Auch Online-Nachhilfe ist möglich.
Weitere Angebote umfassen:
- Prüfungsvorbereitungen
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
Darüber hinaus bietet Schulfit Beratung zu Lernentwicklung, Schullaufbahn, Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie sowie Unterstützung für Familien und Sprachkurse an.
Kontaktinformationen
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
- E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
- WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Nutzen Sie die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets, um die Bildungschancen Ihres Kindes zu verbessern. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg!
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Neue Selbsthilfegruppe in Leer für Angehörige von Menschen mit Messie-Syndrom
Neue Selbsthilfegruppe in Leer für Angehörige von Menschen mit pathologischem Horten
Erstes Treffen am 26. August bietet Raum für Austausch, Verständnis und gegenseitige Unterstützung
Leer. Für Angehörige, Freunde und Bekannte von Menschen mit pathologischem Horten, dem sogenannten Messie-Syndrom, gibt es in Leer ab sofort ein neues Selbsthilfeangebot. Die Selbsthilfekontaktstelle des Landkreises Leer startet eine eigene Selbsthilfegruppe, die Menschen in dieser besonderen Lebenssituation miteinander ins Gespräch bringen und ihnen Unterstützung bieten möchte.
Das erste Treffen findet am Mittwoch, 26. August 2026, um 18 Uhr im Haus Hermann, Hermann-Lange-Ring 28, 26789 Leer, statt.
Wenn das Horten auch das Umfeld belastet
Wer mit einem Menschen zusammenlebt, der von pathologischem Horten betroffen ist, oder einen Angehörigen, Freund oder Bekannten in dieser Situation begleitet, steht häufig vor besonderen Herausforderungen. Für Außenstehende ist die Situation nicht immer leicht nachzuvollziehen. Gleichzeitig können die Auswirkungen des Hortens den Alltag und das Zusammenleben erheblich beeinflussen.
Nicht selten entsteht dabei das Gefühl, mit den eigenen Sorgen und Erfahrungen allein zu sein. Genau hier möchte die neue Selbsthilfegruppe der Selbsthilfekontaktstelle des Landkreises Leer ansetzen.
Sie bietet einen geschützten Raum für Austausch, Verständnis und gegenseitige Unterstützung. Die Teilnehmer können über ihre persönlichen Erfahrungen sprechen und sich mit anderen Menschen austauschen, die sich in einer ähnlichen Lebenssituation befinden.
Austausch auf Augenhöhe
Im Mittelpunkt der Treffen steht der offene Austausch untereinander. Die Teilnehmer können ihre Erfahrungen teilen, neue Perspektiven kennenlernen und Anregungen für den Umgang mit den Herausforderungen im Alltag erhalten.
Dabei geht es insbesondere um:
- den Austausch persönlicher Erfahrungen,
- gegenseitiges Verständnis und Unterstützung,
- neue Perspektiven auf die eigene Situation,
- praktische Erfahrungen und Anregungen für den Alltag,
- den Kontakt zu Menschen in einer ähnlichen Lebenssituation.
Die Gruppe richtet sich nicht ausschließlich an Menschen, die unmittelbar mit einem Betroffenen zusammenleben. Auch Angehörige, Freunde und Bekannte, die einen Menschen mit pathologischem Horten begleiten, können sich an der Selbsthilfegruppe beteiligen.
Kostenlose und vertrauliche Teilnahme
Die Teilnahme an der neuen Selbsthilfegruppe ist kostenlos und freiwillig. Für die Teilnehmer gilt außerdem die Schweigepflicht, sodass persönliche Erfahrungen und Gespräche innerhalb eines geschützten Rahmens bleiben.
Mit dem neuen Angebot möchte die Selbsthilfekontaktstelle des Landkreises Leer Menschen eine Möglichkeit geben, sich auszutauschen, Unterstützung zu erfahren und zu erleben, dass sie mit ihren Erfahrungen und Herausforderungen nicht allein sind.
Erstes Treffen in Leer
📅 Mittwoch, 26. August 2026
🕕 18 Uhr
📍 Haus Hermann
Hermann-Lange-Ring 28, 26789 Leer
Die Teilnahme ist kostenlos, freiwillig und unterliegt der Schweigepflicht.
📸 Hinweis zum Beitragsfoto: Das verwendete Foto wurde mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dient ausschließlich der symbolischen Darstellung des Themas. Die abgebildete Person ist frei erfunden und existiert nicht. Etwaige Ähnlichkeiten mit realen Personen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt.
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Bücherflohmarkt im Stadtarchiv Leer am 28. August: Bücher, Zeitschriften und mehr
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10 Feuerwehrgruppen und 7 Jugendfeuerwehren treten in Weenermoor an
Schnelligkeitswettbewerb der Feuerwehren am Freitag in Weenermoor
Beitragsbild: Archivfoto: Joachim Rand (Pressesprecher Feuerwehr Stadt Weener / Ems)
Weenermoor. Am Freitag, 21. August 2026, steht in Weenermoor ein spannender Schnelligkeitswettbewerb der Rheiderländer Feuerwehren auf dem Programm. Beginn ist um 18.30 Uhr. Ausgetragen wird der Wettkampf auf dem Wettkampfplatz neben dem Feuerwehrhaus in Weenermoor.
Wie Ortsbrandmeister Nico Diddens mitteilt, haben sich auch mehrere Jugendfeuerwehren für den Wettbewerb angemeldet. Dabei treten die Jugendfeuerwehren aus Weenermoor, Weener, Holthusen, Bunde, Wymeer-Boen, Jemgum und Ditzum gegeneinander an.
Auch bei den aktiven Feuerwehren ist das Teilnehmerfeld gut besetzt. Für den Wettbewerb haben sich die Wettkampfgruppen aus Weenermoor, Jemgum, Ditzum, Holtgaste, Wymeer-Boen, Bunderhee, Bunde, Holthusen, Weener und Critzum angemeldet.
Als Wettkampfleiter fungiert Gemeindebrandmeister Peter Oltmanns aus Wymeer.
Neben den feuerwehrtechnischen Leistungen ist auch für das leibliche Wohl der Besucherinnen und Besucher bestens gesorgt. Der Schnelligkeitswettbewerb bietet damit nicht nur spannende Wettkämpfe, sondern auch Gelegenheit, die Arbeit und den Zusammenhalt der Feuerwehren aus dem Rheiderland aus nächster Nähe zu erleben.
Veranstaltungstermin:
📅 Freitag, 21. August 2026
⏰ Beginn: 18.30 Uhr
📍 Wettkampfplatz neben dem Feuerwehrhaus Weenermoor



























