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Landkreis Leer Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle — Zuschüsse jetzt beantragen!
Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle
Das Bildungspaket, auch bekannt als Bildung und Teilhabe (BuT), ist ein bedeutendes soziales Instrument, das Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre aus einkommensschwachen Familien ermöglicht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es zielt darauf ab, Bildung und soziale Teilhabe zu fördern, unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.
Wer kann BuT-Leistungen in Anspruch nehmen?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen BuT-Leistungen erhalten.
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?
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Kostenübernahme für Schulbedarf: Dazu gehören Schulhefte, Stifte, Sportutensilien und Schulranzen, die zweimal jährlich bezuschusst werden.
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Unterstützung bei Ausflügen und Klassenfahrten: Die Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, um allen Schülern die Teilnahme zu ermöglichen.
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Fahrtkosten zur Schule: Schüler, die nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können, erhalten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.
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Mittagessen in Schulen und Kitas: Die Kosten für das Mittagessen können bezuschusst werden, um sicherzustellen, dass alle Kinder eine ausgewogene Verpflegung erhalten.
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Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten: Ein monatlicher Pauschalbetrag ermöglicht die Teilnahme an Vereins- und Freizeitangeboten wie Sportvereinen oder Musikschulen.
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Lernförderung: Bei gefährdetem Lernziel kann eine Kostenübernahme für Nachhilfe bewilligt werden, sofern die Schule den Bedarf bestätigt.
Wie können BuT-Leistungen beantragt werden?
Die Beantragung erfolgt über das Serviceportal des Landkreises Leer oder alternativ über Print-Anträge beim örtlichen Sozialamt oder im Jobcenter. Jedes Kind oder jeder Jugendliche benötigt einen eigenen Antrag. Wichtig ist die vollständige und rechtzeitige Einreichung der Anträge mit den erforderlichen Unterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Schlussfolgerung
Das Bildungspaket ist ein essentielles Instrument zur Förderung der Chancengleichheit und sozialen Teilhabe. Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien den Zugang zu Bildung und verschiedenen gesellschaftlichen Aktivitäten, die für ihre persönliche Entwicklung entscheidend sind. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten interessierte Familien bei den örtlichen Behörden oder über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Durch das Bildungspaket wird nicht nur individuelle Förderung ermöglicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration und zur Überwindung von Bildungsungleichheiten geleistet.
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Finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Gute Bildung darf keine Frage des Einkommens sein. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung bietet finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, um deren Bildungschancen zu verbessern. Neben Zuschüssen für Schulbedarf und das Mittagessen in der Schule gehört auch die Förderung von Nachhilfe zu den unterstützten Maßnahmen. So können professionelle Lernangebote kostenlos in Anspruch genommen werden, um bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Motivierende Nachhilfe durch Lerncoaches
Kinder, die Schwierigkeiten in der Schule haben, können dank BuT kostenlose Nachhilfe erhalten. Dies gilt auch, wenn sie nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. Voraussetzung ist, dass der Schüler oder die Schülerin nicht älter als 25 Jahre ist und die besuchte Schule keine ausreichende Lernförderung anbietet. Unterstützung bei der Antragstellung und der Kommunikation mit Schule und Amt wird bereitgestellt, um den Prozess zu erleichtern.
Anspruchsvoraussetzungen
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Lernförderung aus dem BuT, wenn ihre Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II)
- Sozialhilfe nach SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld
Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Förderung
Schulfit-Nachhilfe bietet nicht nur Unterstützung zur Notenverbesserung, sondern auch familienorientierte Hilfsangebote. Die Beratung und Hilfe zur Inanspruchnahme von Nachhilfe im Rahmen des BuT gehören dazu. Die geförderte Nachhilfe muss vom zuständigen Kreisamt, Sozialamt oder Jobcenter genehmigt werden. Schulfit begleitet Sie von der Antragstellung bis zum Bescheid und freut sich mit Ihnen über die ersten Erfolge Ihres Kindes.
Gratis Schnupperstunden
Um das Angebot kennenzulernen, bietet Schulfit zwei kostenlose Schnupperstunden im Gruppenunterricht an:
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
Professionelle Nachhilfe und Coaching
Schulfit bietet Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen in verschiedenen Fächern, darunter Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein, Kunst, Physik, Chemie, Biologie und viele mehr. Auch Online-Nachhilfe ist möglich.
Weitere Angebote umfassen:
- Prüfungsvorbereitungen
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
Darüber hinaus bietet Schulfit Beratung zu Lernentwicklung, Schullaufbahn, Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie sowie Unterstützung für Familien und Sprachkurse an.
Kontaktinformationen
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
- E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
- WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Nutzen Sie die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets, um die Bildungschancen Ihres Kindes zu verbessern. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg!
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Auszeichnung für Energiehelden: Die „Grüne Hausnummer“ wird wieder verliehen!
Klimaschutz im Fokus: Bewerbungsphase für die „Grüne Hausnummer“ im Landkreis Leer startet erneut
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im Landkreis Leer aufgepasst: Wer durch energieeffizientes Bauen oder Sanieren einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leistet, kann sich ab sofort wieder für die begehrte „Grüne Hausnummer“ bewerben. Die Auszeichnung würdigt vorbildliches Engagement für zukunftsfähige Wohngebäude.
Der Gebäudesektor ist ein entscheidender Hebel für die Energiewende. Da in Deutschland rund 30 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen auf diesen Bereich entfallen, ist energetisches Handeln unverzichtbar. Durch die Sanierung der Gebäudehülle sowie eine moderne Anlagentechnik lassen sich nicht nur Energiekosten dauerhaft senken, sondern auch wertvolle Ressourcen schonen.
Vorbilder für den Klimaschutz würdigen
Mit der Verleihung der „Grünen Hausnummer“ machen der Landkreis Leer und die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen besonders energieeffiziente und klimafreundliche Wohngebäude sichtbar.
Landrat Matthias Groote betont die Bedeutung dieser Initiative: „Im Landkreis Leer haben schon viele vorbildlich saniert oder gebaut, es gibt aber auch noch viel zu tun. Mit der Auszeichnung Grüne Hausnummer wollen wir die guten Beispiele für energieeffizientes Bauen und Sanieren, die es im Landkreis Leer gibt, würdigen und für die Öffentlichkeit sichtbar machen.“
Jetzt bewerben und Zeichen setzen
Die Aktion zielt darauf ab, durch positive Praxisbeispiele zum Nachahmen anzuregen. Lothar Nolte, Geschäftsführer der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen, ruft zur Teilnahme auf: „Gute Beispiele regen zum Nachahmen an. Sie zeigen, wie energieeffiziente Gebäude in der Praxis aussehen und machen Lust darauf, auch das eigene Heim fit für die Zukunft zu machen. Machen Sie mit und zeigen Sie sich mit der Grünen Hausnummer als energie- und klimaschutzbewusste Hauseigentümer.“ Bisher wurden in ganz Niedersachsen bereits rund 2.300 Gebäude mit dieser Auszeichnung prämiert.
Wer kann teilnehmen?
Die „Grüne Hausnummer“ richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer im Landkreis Leer, die folgende Kriterien erfüllen:
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Energetische Sanierung: Besonders effiziente Sanierung von Altbauten.
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Neubau: Fertigstellung eines Neubaus mindestens nach dem Standard eines Effizienzhauses 40.
Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber erhalten eine individuelle Grüne Hausnummer zur Anbringung am Gebäude sowie eine offizielle Urkunde als Anerkennung für ihr Engagement.
Alle Fakten auf einen Blick
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Bewerbungsfrist: Anträge können bis zum 30. September 2026 eingereicht werden.
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Verfahren: Die Bewerbung erfolgt unkompliziert über einen offiziellen Bewerbungsbogen.
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Weitere Informationen: Detaillierte Informationen zur Teilnahme, den erforderlichen Unterlagen und den Fristen finden Sie online unter: www.landkreis-leer.de/grünehausnummer.
Nutzen Sie die Chance und zeigen Sie mit der Grünen Hausnummer, dass Ihr Zuhause zukunftsfähig, klimafreundlich und energieeffizient ist.
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MOIN tritt zur Stadtratswahl in Leer an
Von links nach rechts: Michael Runden, Jörg Kromminga, Teelke (steht das ganze Jahr dort – aber nicht zur Wahl), Sonja Strohmeier und Matthias Holthius vor dem Bünting‑Stammhaus in der Leeraner Altstadt. Die vier MOIN‑Kandidierenden wollen bei der Stadtratswahl im September ins Leeraner Rathaus einziehen.
MOIN kündigt Teilnahme an der Stadtratswahl in Leer an
Die Wählergemeinschaft MOIN hat in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass sie bei der Stadtratswahl in Leer am 13. September antreten wird. Die Gruppe formuliert darin den Anspruch, eine sachliche, bürgernahe und unabhängige Kommunalpolitik zu verfolgen, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellt.
Breites Themenspektrum für die kommenden Jahre
Wie es in der Mitteilung heißt, steht die Stadt Leer vor einer Reihe wichtiger Entscheidungen. Dazu zählen die Entwicklung des geplanten Bildungscampus, die Verkehrssituation, die Zukunft der Schulen, Sporthallen und Sportanlagen, die finanzielle Stabilität des städtischen Haushalts sowie eine langfristig tragfähige und nachhaltige Stadtentwicklung. Diese Themen würden die kommunale Entwicklung der kommenden Jahre maßgeblich prägen.
Bildungscampus: Forderung nach offener Diskussion
Besonders beim Bildungscampus sieht MOIN nach eigenen Angaben die Notwendigkeit einer „offenen und ehrlichen Diskussion“. Investitionen in Bildung seien Investitionen in die Zukunft der Stadt, gleichzeitig müssten Großprojekte wirtschaftlich tragfähig geplant werden. Die Bürgerinnen und Bürger hätten ein Recht darauf zu erfahren, welche Kosten entstehen, welche Alternativen geprüft wurden und welche langfristigen Folgen für den Haushalt zu erwarten seien.
Verkehrssituation: Bedarf an neuen Konzepten
Auch die Verkehrssituation in Leer wird in der Pressemitteilung kritisch bewertet. Staus, fehlende Verkehrslenkung und eine unzureichende Abstimmung zwischen den Verkehrsteilnehmern belasteten Bürger und Wirtschaft gleichermaßen. MOIN spricht sich für praktikable Lösungen aus, die den Verkehrsfluss verbessern, die Innenstadt stärken und zugleich Klimaschutz und Lebensqualität berücksichtigen.
Finanzpolitik: Verantwortung gegenüber kommenden Generationen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt laut Mitteilung auf der Haushalts- und Finanzpolitik. Die Stadt benötige eine solide Finanzplanung, die notwendige Investitionen ermögliche, ohne kommende Generationen übermäßig zu belasten. Jeder eingesetzte Euro müsse nachvollziehbar und verantwortungsvoll verwendet werden.
Unabhängige kommunale Kraft
MOIN beschreibt sich als unabhängige Kraft, die weniger parteipolitische Auseinandersetzungen und mehr Sachpolitik in Leer anstrebe. Der Fokus liege auf konkreten Herausforderungen vor Ort und nicht auf ideologischen Debatten. Eine lebendige Demokratie lebe von unterschiedlichen Meinungen, gegenseitigem Respekt und dem Willen, gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden.
Kandidierende
Für die Stadtratswahl treten laut Pressemitteilung folgende Personen an:
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Wahlbereich 1: Michael Runden, Matthias Holthius
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Wahlbereich 2: Jörg Kromminga, Sonja Strohmeier

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Südring wird am 1. Juli halbseitig gesperrt – das solltet ihr wissen!
B 70 in Leer: Südring wird am 1. Juli halbseitig gesperrt
Am Mittwoch, 1. Juli, müssen sich Verkehrsteilnehmer in Leer auf Einschränkungen einstellen: Für den Einbau einer neuen Gewichtsmessung im Bereich der Ledabrücke wird der Südring im Zuge der B 70 halbseitig gesperrt. Die Arbeiten finden von 9 bis 15 Uhr statt und dauern damit nur einen Tag.
Der Verkehr kann die Baustelle weiter passieren. Eine mobile Absperrtafel sorgt für die Verkehrsführung – eine Ampelregelung ist nicht notwendig. Dennoch weist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, darauf hin, dass es zeitweise zu Verkehrsbehinderungen kommen kann. Die Behörde bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen.
Warum wird gebaut? – Hintergrund zur neuen Gewichtsmessung
Die Ledabrücke im Zuge der B 70 ist seit 2024 auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen begrenzt. Um die bestehende Brücke bis zur Fertigstellung des Neubaus möglichst lange befahrbar zu halten, wird nun eine technische Einrichtung installiert.
Diese zeigt künftig direkt an der Brücke an, wenn ein Fahrzeug zu schwer ist. Damit soll verhindert werden, dass überladene Fahrzeuge die ohnehin belastete Brücke weiter beschädigen. Die neue Anlage hilft dabei, die Gewichtsbegrenzung zuverlässig einzuhalten und die Brücke zu schützen, bis der Neubau fertiggestellt ist.
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