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Landkreis Leer Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle — Zuschüsse jetzt beantragen!
Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle
Das Bildungspaket, auch bekannt als Bildung und Teilhabe (BuT), ist ein bedeutendes soziales Instrument, das Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre aus einkommensschwachen Familien ermöglicht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es zielt darauf ab, Bildung und soziale Teilhabe zu fördern, unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.
Wer kann BuT-Leistungen in Anspruch nehmen?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen BuT-Leistungen erhalten.
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?
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Kostenübernahme für Schulbedarf: Dazu gehören Schulhefte, Stifte, Sportutensilien und Schulranzen, die zweimal jährlich bezuschusst werden.
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Unterstützung bei Ausflügen und Klassenfahrten: Die Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, um allen Schülern die Teilnahme zu ermöglichen.
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Fahrtkosten zur Schule: Schüler, die nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können, erhalten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.
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Mittagessen in Schulen und Kitas: Die Kosten für das Mittagessen können bezuschusst werden, um sicherzustellen, dass alle Kinder eine ausgewogene Verpflegung erhalten.
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Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten: Ein monatlicher Pauschalbetrag ermöglicht die Teilnahme an Vereins- und Freizeitangeboten wie Sportvereinen oder Musikschulen.
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Lernförderung: Bei gefährdetem Lernziel kann eine Kostenübernahme für Nachhilfe bewilligt werden, sofern die Schule den Bedarf bestätigt.
Wie können BuT-Leistungen beantragt werden?
Die Beantragung erfolgt über das Serviceportal des Landkreises Leer oder alternativ über Print-Anträge beim örtlichen Sozialamt oder im Jobcenter. Jedes Kind oder jeder Jugendliche benötigt einen eigenen Antrag. Wichtig ist die vollständige und rechtzeitige Einreichung der Anträge mit den erforderlichen Unterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Schlussfolgerung
Das Bildungspaket ist ein essentielles Instrument zur Förderung der Chancengleichheit und sozialen Teilhabe. Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien den Zugang zu Bildung und verschiedenen gesellschaftlichen Aktivitäten, die für ihre persönliche Entwicklung entscheidend sind. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten interessierte Familien bei den örtlichen Behörden oder über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Durch das Bildungspaket wird nicht nur individuelle Förderung ermöglicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration und zur Überwindung von Bildungsungleichheiten geleistet.
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Finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Gute Bildung darf keine Frage des Einkommens sein. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung bietet finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, um deren Bildungschancen zu verbessern. Neben Zuschüssen für Schulbedarf und das Mittagessen in der Schule gehört auch die Förderung von Nachhilfe zu den unterstützten Maßnahmen. So können professionelle Lernangebote kostenlos in Anspruch genommen werden, um bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Motivierende Nachhilfe durch Lerncoaches
Kinder, die Schwierigkeiten in der Schule haben, können dank BuT kostenlose Nachhilfe erhalten. Dies gilt auch, wenn sie nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. Voraussetzung ist, dass der Schüler oder die Schülerin nicht älter als 25 Jahre ist und die besuchte Schule keine ausreichende Lernförderung anbietet. Unterstützung bei der Antragstellung und der Kommunikation mit Schule und Amt wird bereitgestellt, um den Prozess zu erleichtern.
Anspruchsvoraussetzungen
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Lernförderung aus dem BuT, wenn ihre Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II)
- Sozialhilfe nach SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld
Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Förderung
Schulfit-Nachhilfe bietet nicht nur Unterstützung zur Notenverbesserung, sondern auch familienorientierte Hilfsangebote. Die Beratung und Hilfe zur Inanspruchnahme von Nachhilfe im Rahmen des BuT gehören dazu. Die geförderte Nachhilfe muss vom zuständigen Kreisamt, Sozialamt oder Jobcenter genehmigt werden. Schulfit begleitet Sie von der Antragstellung bis zum Bescheid und freut sich mit Ihnen über die ersten Erfolge Ihres Kindes.
Gratis Schnupperstunden
Um das Angebot kennenzulernen, bietet Schulfit zwei kostenlose Schnupperstunden im Gruppenunterricht an:
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
Professionelle Nachhilfe und Coaching
Schulfit bietet Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen in verschiedenen Fächern, darunter Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein, Kunst, Physik, Chemie, Biologie und viele mehr. Auch Online-Nachhilfe ist möglich.
Weitere Angebote umfassen:
- Prüfungsvorbereitungen
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
Darüber hinaus bietet Schulfit Beratung zu Lernentwicklung, Schullaufbahn, Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie sowie Unterstützung für Familien und Sprachkurse an.
Kontaktinformationen
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
- E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
- WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Nutzen Sie die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets, um die Bildungschancen Ihres Kindes zu verbessern. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg!
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Vollsperrung am Bahnübergang Logaer Weg in Leer
Sanierung der Schienenwege: Vollsperrung am Bahnübergang Logaer Weg erforderlich
Im Zuge notwendiger Gleisbauarbeiten auf der zentralen Bahnstrecke zwischen Leer und Emden kommt es in Kürze zu erheblichen Einschränkungen für den Straßenverkehr. Wie die zuständigen Stellen mitteilen, muss der Bahnübergang Logaer Weg für den gesamten Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden.
Die Maßnahme erfolgt auf Grundlage von § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und ist für den Zeitraum vom 14. April 2026 (ab 19:00 Uhr) bis zum 18. April 2026 (09:00 Uhr) angesetzt.
Weiträumige Umleitungen für den Kraftverkehr
Um ein Verkehrschaos im Nahbereich zu vermeiden, wurde ein umfassendes Umleitungskonzept erarbeitet. Autofahrer werden gebeten, den Bereich großräumig zu umfahren. Die offizielle Route führt über die Heisfelder Straße (B 70), die Einsinghausener Straße, den Seggeweg, die Feldstraße sowie die Logabirumer Straße und Hohe Loga.
Einschränkungen auch für Fußgänger und Radfahrer
Aus Gründen der Verkehrssicherheit gilt die Sperrung ausnahmslos. Auch wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann den Bahnübergang während der Bauarbeiten nicht passieren. Eine entsprechende Umleitung ist über den Bahnübergang Moorweg (via Parallelweg, Moorweg und Bahndamm) eingerichtet.
Gültigkeit der Maßnahmen
Die verkehrsbehördlichen Anordnungen treten unmittelbar mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Die Umleitungsstrecken sind für alle Verkehrsteilnehmer deutlich sichtbar ausgeschildert. Ortskundige werden dennoch gebeten, die Sperrung bei ihrer Zeitplanung zu berücksichtigen und den Bereich nach Möglichkeit bereits frühzeitig zu umfahren.
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Millionenförderung — Chance für Schwimmbäder in Ostfriesland und dem Emsland
Ein Plädoyer für die blaue Infrastruktur: Warum der Bund jetzt in unsere Schwimmbäder investiert
Es ist eine Nachricht, die in den Rathäusern zwischen Leer und Lingen für Aufsehen sorgt und weit über die Grenzen Ostfrieslands und des Emslands hinausstrahlt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat eine neue Förderrunde des Programms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) eingeläutet. Die Besonderheit diesmal: Zum ersten Mal stellt der Bund stolze 250 Millionen Euro ausschließlich für die Sanierung von kommunalen Schwimmbädern zur Verfügung.
Mehr als nur Beton und Wasser: Orte der Begegnung
Man mag sich fragen, warum der Bund in Zeiten knapper Kassen ein so spezifisches Programm auflegt. Doch wer Schwimmbäder nur als Sportstätten betrachtet, greift zu kurz. Sie sind, wie die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk treffend formuliert, „Orte der Begegnung für Jung und Alt“. Sie fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sind unverzichtbar für die Gesundheitsprävention und, vielleicht am wichtigsten, für den Schwimmunterricht unserer Kinder.
Ein Investitionsstau, der Baden geht
In vielen Kommunen besteht jedoch ein erheblicher Sanierungsbedarf. Viele Einrichtungen sind in die Jahre gekommen, marode und entsprechen nicht mehr den modernen Standards für Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Dieser Investitionsstau bedroht die Existenz vieler Bäder und damit ein Stück Lebensqualität vor Ort.
Der Bund als Rettungsanker: Förderkonditionen im Überblick
Das neue Bundesprogramm setzt genau hier an und bietet Städten, Gemeinden sowie Landkreisen eine substantielle Unterstützung bei der Modernisierung ihrer Infrastruktur. Die Förderkonditionen sind dabei durchaus attraktiv:
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Förderquote: Der Bund übernimmt grundsätzlich bis zu 45 Prozent der Kosten. Kommunen in einer Haushaltsnotlage können sogar mit einer Förderung von bis zu 75 Prozent rechnen.
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Fördersummen: Die Förderung muss mindestens 250.000 Euro betragen, der Höchstbetrag pro Projekt liegt bei 8 Millionen Euro.
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Zielgruppe: Antragsberechtigt sind Kommunen, die Eigentümer der jeweiligen Einrichtung sind. Eine Weiterleitung der Mittel an Dritte, wie beispielsweise Vereine, ist möglich.
Ein Aufruf zur Tat: Die Region ist am Zug
Anja Troff-Schaffarzyk ermutigt die Kommunen im Landkreis Leer und im Emsland, diese Chance zu nutzen. „Ich möchte alle Verantwortlichen in unserer Region ermutigen, geeignete Projekte zu identifizieren“, so die Abgeordnete.
Fristen und Fakten
Interessierte Kommunen können ihre Projektskizzen bis zum 19. Juni 2026 digital beim Bundesinstitut für Bau‑, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen. Weitere Informationen zum Projektaufruf und den Förderrichtlinien sind unter www.bbsr.bund.de/sks-schwimmbaeder abrufbar.
Fazit: Eine Investition in die Zukunft
Die Investition in unsere Schwimmbäder ist weit mehr als nur eine kosmetische Korrektur. Es ist eine Investition in die Gesundheit, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Lebensqualität in unserer Region. Es ist ein klares Signal, dass der Bund die Bedeutung der blauen Infrastruktur erkannt hat und bereit ist, sie zu sichern. Es liegt nun an den Kommunen, dieses Angebot anzunehmen und ihre Schwimmbäder fit für die Zukunft zu machen.
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Vortrag in Leer: Biografien von Überlebenden des KZ Bergen-Belsen
Bildrechte: LBZH BS — Martin Bein
Überleben nach dem Grauen: Vortrag über Biografien aus dem KZ Bergen-Belsen in Leer
LEER. Die Folgen der nationalsozialistischen Verfolgung prägten Überlebende der Konzentrationslager oft ein Leben lang – sowohl physisch als auch psychisch. Am Sonntag, den 26. April, beleuchtet die Historikerin Diana Gring in der Ehemaligen Jüdischen Schule Leer die vielfältigen Lebenswege dieser Menschen zwischen Extremtraumatisierung und Bewältigung.
Einblick in lebensgeschichtliche Zeugnisse
Viele Verfolgte konnten erst Jahrzehnte nach ihrer Befreiung über das Erlittene sprechen. Einige von ihnen wurden zu aktiven Zeitzeugen, die es bis heute als ihre Aufgabe verstehen, vor Antisemitismus und Rechtsradikalismus zu warnen. Referentin Diana Gring, Kuratorin in der Gedenkstätte Bergen-Belsen (Stiftung niedersächsische Gedenkstätten), bringt eine besondere Expertise in diesen Nachmittag ein: Seit mehr als 20 Jahren führt sie lebensgeschichtliche Interviews mit Überlebenden des Holocaust und anderen Zeitzeugen durch. Ihr Vortrag ermöglicht einen tiefen Einblick in die Biografien von Überlebenden des KZ Bergen-Belsen.
Termin der Veranstaltung
Der Vortrag beginnt um 16:00 Uhr in der Gedenk- und Begegnungsstätte Ehemalige Jüdische Schule Leer. Der Eintritt ist frei, Interessierte sind herzlich eingeladen, an diesem wichtigen Austausch über die Aufarbeitung von Extremtraumatisierungen teilzunehmen.
Eckdaten der Veranstaltung:
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Was: Vortrag von Diana Gring über Überlebende des KZ Bergen-Belsen
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Wann: Sonntag, 26. April, 16:00 Uhr
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Wo: Ehemalige Jüdische Schule Leer

























