Lokal
Landkreis Leer Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle — Zuschüsse jetzt beantragen!
Bildung und Teilhabe (BuT): Chancengleichheit für alle
Das Bildungspaket, auch bekannt als Bildung und Teilhabe (BuT), ist ein bedeutendes soziales Instrument, das Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre aus einkommensschwachen Familien ermöglicht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es zielt darauf ab, Bildung und soziale Teilhabe zu fördern, unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.
Wer kann BuT-Leistungen in Anspruch nehmen?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen BuT-Leistungen erhalten.
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?
-
Kostenübernahme für Schulbedarf: Dazu gehören Schulhefte, Stifte, Sportutensilien und Schulranzen, die zweimal jährlich bezuschusst werden.
-
Unterstützung bei Ausflügen und Klassenfahrten: Die Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, um allen Schülern die Teilnahme zu ermöglichen.
-
Fahrtkosten zur Schule: Schüler, die nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können, erhalten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.
-
Mittagessen in Schulen und Kitas: Die Kosten für das Mittagessen können bezuschusst werden, um sicherzustellen, dass alle Kinder eine ausgewogene Verpflegung erhalten.
-
Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten: Ein monatlicher Pauschalbetrag ermöglicht die Teilnahme an Vereins- und Freizeitangeboten wie Sportvereinen oder Musikschulen.
-
Lernförderung: Bei gefährdetem Lernziel kann eine Kostenübernahme für Nachhilfe bewilligt werden, sofern die Schule den Bedarf bestätigt.
Wie können BuT-Leistungen beantragt werden?
Die Beantragung erfolgt über das Serviceportal des Landkreises Leer oder alternativ über Print-Anträge beim örtlichen Sozialamt oder im Jobcenter. Jedes Kind oder jeder Jugendliche benötigt einen eigenen Antrag. Wichtig ist die vollständige und rechtzeitige Einreichung der Anträge mit den erforderlichen Unterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Schlussfolgerung
Das Bildungspaket ist ein essentielles Instrument zur Förderung der Chancengleichheit und sozialen Teilhabe. Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien den Zugang zu Bildung und verschiedenen gesellschaftlichen Aktivitäten, die für ihre persönliche Entwicklung entscheidend sind. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten interessierte Familien bei den örtlichen Behörden oder über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Durch das Bildungspaket wird nicht nur individuelle Förderung ermöglicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration und zur Überwindung von Bildungsungleichheiten geleistet.
Anzeige
Finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Gute Bildung darf keine Frage des Einkommens sein. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung bietet finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, um deren Bildungschancen zu verbessern. Neben Zuschüssen für Schulbedarf und das Mittagessen in der Schule gehört auch die Förderung von Nachhilfe zu den unterstützten Maßnahmen. So können professionelle Lernangebote kostenlos in Anspruch genommen werden, um bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Motivierende Nachhilfe durch Lerncoaches
Kinder, die Schwierigkeiten in der Schule haben, können dank BuT kostenlose Nachhilfe erhalten. Dies gilt auch, wenn sie nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. Voraussetzung ist, dass der Schüler oder die Schülerin nicht älter als 25 Jahre ist und die besuchte Schule keine ausreichende Lernförderung anbietet. Unterstützung bei der Antragstellung und der Kommunikation mit Schule und Amt wird bereitgestellt, um den Prozess zu erleichtern.
Anspruchsvoraussetzungen
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Lernförderung aus dem BuT, wenn ihre Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II)
- Sozialhilfe nach SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld
Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Förderung
Schulfit-Nachhilfe bietet nicht nur Unterstützung zur Notenverbesserung, sondern auch familienorientierte Hilfsangebote. Die Beratung und Hilfe zur Inanspruchnahme von Nachhilfe im Rahmen des BuT gehören dazu. Die geförderte Nachhilfe muss vom zuständigen Kreisamt, Sozialamt oder Jobcenter genehmigt werden. Schulfit begleitet Sie von der Antragstellung bis zum Bescheid und freut sich mit Ihnen über die ersten Erfolge Ihres Kindes.
Gratis Schnupperstunden
Um das Angebot kennenzulernen, bietet Schulfit zwei kostenlose Schnupperstunden im Gruppenunterricht an:
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
Professionelle Nachhilfe und Coaching
Schulfit bietet Nachhilfe für alle Klassen und Schulformen in verschiedenen Fächern, darunter Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein, Kunst, Physik, Chemie, Biologie und viele mehr. Auch Online-Nachhilfe ist möglich.
Weitere Angebote umfassen:
- Prüfungsvorbereitungen
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
Darüber hinaus bietet Schulfit Beratung zu Lernentwicklung, Schullaufbahn, Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie sowie Unterstützung für Familien und Sprachkurse an.
Kontaktinformationen
- Standort Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 – 5951
- Standort Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
- E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
- WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Nutzen Sie die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets, um die Bildungschancen Ihres Kindes zu verbessern. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg!
Lokal
Spektakulärer Stapellauf in Leer: Neuer Spezialtanker für die Ostsee
Stapellauf in Leer: Ferus Smit lässt die „Thun Resolve“ zu Wasser
Am kommenden Donnerstag, den 12. Februar, steht bei der Werft Ferus Smit in Leer ein besonderes Ereignis an: Um 10:30 Uhr erfolgt der Stapellauf des Neubaus Nb. 472, der auf den Namen „Thun Resolve“ getauft wird. Es handelt sich dabei um das vierte Schiff einer achtteiligen Serie, die für die schwedische Reederei Erik Thun AB bzw. Thun Tankers gefertigt wird.
Weiterentwicklung der bewährten E‑Klasse
Die Schiffe der sogenannten „R‑Klasse“ stellen eine konsequente Weiterentwicklung der kürzlich ausgelieferten E‑Klasse-Tanker dar. Während die Hauptabmessungen identisch bleiben, verfügt die „Thun Resolve“ über insgesamt zehn beschichtete Ladetanks. Der Fokus der Neukonstruktion liegt erneut auf drei zentralen Säulen:
-
Ressourceneffizienz
-
Umweltverantwortung
-
Logistische Zuverlässigkeit
Das Design übertrifft dabei vielfach bereits bestehende sowie kommende internationale Regularien und setzt damit neue Maßstäbe in der modernen Tankschifffahrt.
Technische Daten im Überblick
Der Tanker ist speziell für den ganzjährigen Einsatz in der Ostsee konzipiert und mit der hohen Eisklasse 1A ausgestattet.
| Kennzahl | Details |
| Tragfähigkeit | 7.999 Dw Tons |
| Ladevolumen | 9.700 m³ (in 10 Tanks) |
| Länge über alles | 115,00 m |
| Breite | 15,90 m |
| Tiefgang | 6,95 m |
| Antrieb | 1.950 kW Hauptmaschine |
Mit diesem Stapellauf unterstreicht die Werft in Leer erneut ihre Kompetenz im Bau spezialisierter und umweltfreundlicher Schiffe für den anspruchsvollen nordeuropäischen Markt.
Anzeige
Lokal
Bezirksschornsteinfeger — Bewährte Experten für die Sicherheit im Landkreis
Bild (von links): Landrat Matthias Groote, Carsten Willms von der Schornsteinfeger-Innung Ostfriesland, die Schornsteinfeger André de Wall und Holger Boekhoff, Heidi Boekhoff sowie Hans-Ubbo Oelrichs vom Ordnungsamt des Landkreises Leer.
Kontinuität im Brandschutz: Erneute Bestellung der Bezirksschornsteinfeger
Im Landkreis Leer setzt man auf bewährte Expertise: Die Bezirksschornsteinfeger Holger Boekhoff aus Rhauderfehn und André de Wall aus Westoverledingen wurden für weitere sieben Jahre in ihrem Amt bestätigt. Landrat Matthias Groote überreichte den Fachmännern im Rahmen einer kleinen Zeremonie die offiziellen Ernennungsurkunden.
Zuständigkeiten bleiben unverändert
Für die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Regionen bedeutet dies Beständigkeit bei der Betreuung ihrer Feuerungsanlagen. Die Zuständigkeiten für die Kehrbezirke bleiben wie folgt aufgeteilt:
-
Holger Boekhoff übernimmt weiterhin die Verantwortung für den Bezirk Ostrhauderfehn.
-
André de Wall bleibt Ansprechpartner für den Bereich Folmhusen.
Sicherheit und Brandschutz im Fokus
Die Ernennung zum Bezirksschornsteinfeger erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben für einen Zeitraum von sieben Jahren. Zu den Kernaufgaben gehören neben der Brandsicherheit auch die Beratung der Hauseigentümer in Fragen des Umweltschutzes und der Energieeffizienz. Landrat Groote würdigte bei der Übergabe die Bedeutung dieses Handwerks für die öffentliche Sicherheit im Landkreis.
Anzeige
Lokal
Warnstreik am 10. Februar: Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke in Leer
Warnstreik legt Jann-Berghaus-Brücke lahm: Sonderplan für Buslinie 651
Ein angekündigter Warnstreik führt am Dienstag, den 10. Februar 2026, zu erheblichen Einschränkungen im Raum Leer. Betroffen ist insbesondere die Jann-Berghaus-Brücke, die für den Verkehr voll gesperrt wird. Diese Sperrung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Busverkehr, weshalb die Stadt Leer und das Busunternehmen eine Sonderregelung zur Sicherstellung der Schülerbeförderung getroffen haben.
Massive Einschränkungen im Ortsteil Bingum
Der Ortsteil Bingum kann am Streiktag fast ausschließlich nur zur Sicherstellung des Schulverkehrs angefahren werden. Für die Linie 651 gilt folgende Ausnahmeregelung:
-
Morgens (Fahrtnr. 003) Richtung Logabirum: Um den Anschluss trotz der Brückensperrung zu gewährleisten, werden alle Haltestellen in Bingum 20 Minuten früher als regulär angefahren. Ab der Haltestelle „An der Emsbrücke“ greift wieder der normale Zeitplan.
-
Mittags (Fahrtnr. 022) Richtung Bingum: Nach der 6. Stunde erfolgt die Ankunft an den Haltestellen in Bingum 20 Minuten später als gewohnt.
Abgesehen von diesen zwei Fahrten wird Bingum von der Linie 651 nicht bedient. Alle anderen Fahrten starten und enden an der Haltestelle „An der Emsbrücke“, wobei ein Zusatzbus den gewohnten Takt im restlichen Stadtgebiet sicherstellt.
Wegfall von Haltestellen und Ersatzverbindungen
Aufgrund der Sperrung entfallen die Haltestellen Jann-Berghaus-Brücke und Brückenhaus am 10. Februar komplett. Als Ersatz stehen folgende Haltestellen zur Verfügung:
-
Bingum, Abzweig
-
Leer, Ubbo-Emmius-Straße / Pastorenkamp
-
Bingum, B 436 (für Fahrten der Linie 620)
Informationen für Fahrgäste
Fahrgäste werden gebeten, sich eigenständig über den Fortgang des Warnstreiks und eventuelle kurzfristige Änderungen auf dem Laufenden zu halten. Weitere Details zu den Regionalbuslinien sind auf der Webseite des Verkehrsverbundes Ems-Jade (VEJ) unter www.vej.de abrufbar.
Anzeige
























