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Alkohol am Steuer oder auf dem Fahrrad: Ab wann drohen Führerscheinverlust, MPU und hohe Kosten?
Gefährlicher Rausch im Straßenverkehr: Welche Strafen und Kosten bei Alkohol am Steuer und auf dem Rad drohen
Das Auto: Bereits ab 0,3 Promille droht ein Strafverfahren
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0,0 Promille (Fahranfänger & unter 21 Jahre): Für junge Fahrer und Personen in der Probezeit gilt absolutes Alkoholverbot (§ 24c StVG). Ein Verstoß kostet 250 Euro Bußgeld, bringt 1 Punkt in Flensburg, verlängert die Probezeit um zwei Jahre und verpflichtet zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (ca. 300 bis 500 Euro).
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0,3 bis 0,49 Promille (Relative Fahruntüchtigkeit): Wer unauffällig fährt, bleibt im Regelfall straffrei. Kommt es jedoch zu Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien) oder einem Unfall, liegt eine Straftat nach § 316 oder § 315c StGB vor. Die Folge: Geldstrafe, 3 Punkte in Flensburg und Entzug der Fahrerlaubnis.
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0,5 bis 1,09 Promille (Ordnungswidrigkeit): Auch ohne Fahrfehler begeht man eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG.
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1. Verstoß: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
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2. Verstoß: 1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
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3. Verstoß: 1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
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Ab 1,1 Promille (Absolute Fahruntüchtigkeit): Ab diesem Wert gilt der Fahrer unwiderlegbar als fahruntüchtig. Es liegt eine Straftat vor (§ 316 StGB). Folgen: Geldstrafe (meist 1 bis 2 Monatsgehälter) oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte sowie Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis zu einem Jahr oder länger.
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Ab 1,6 Promille (MPU-Pflicht): Neben dem Strafverfahren ordnet die Fahrerlaubnisbehörde zwingend eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an, bevor die Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann (§ 13 FeV).

Das Fahrrad: Keine 0,5‑Promille-Grenze, aber MPU-Gefahr
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0,3 bis 1,59 Promille: Fährt der Radfahrer unauffällig, bleibt die Fahrt straffrei. Tritt jedoch eine Fahrauffälligkeit oder ein Unfall ein, greift das Strafrecht (§ 316 StGB) mit Geldstrafe und 2 bis 3 Punkten in Flensburg.
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Ab 1,6 Promille (Absolute Fahruntüchtigkeit auf dem Rad): Wer ab 1,6 Promille Fahrrad fährt, begeht auch ohne Fahrfehler eine Straftat. Die Konsequenzen:
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Strafverfahren mit Geldstrafe und 3 Punkten in Flensburg.
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Anordnung einer MPU durch die Führerscheinstelle.
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Verlust des Autoführerscheins: Wird die MPU nicht bestanden oder verweigert, entzieht die Behörde die Pkw-Fahrerlaubnis. In Einzelfällen kann sogar ein gerichtliches Verbot zum Führen von Fahrrädern ausgesprochen werden.
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Achtung bei E‑Scootern und S‑Pedelecs: E‑Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) und S‑Pedelecs (bis 45 km/h) sind rechtlich Kraftfahrzeuge. Für sie gelten eins zu eins die gleichen Promillegrenzen und Strafen wie beim Auto – inklusive der 0,5‑Promille-Grenze und dem 0,0‑Promille-Gebot für Fahranfänger.
Bis zu 7.000 Euro Gesamtschaden und Regress der Versicherung
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Geldstrafe / Bußgeld: 500 € bis 2 Nettomonatsgehälter
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Verwaltungs- und Gerichtskosten: ca. 200 € bis 500 €
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Blutentnahme & Polizeieinsatz: ca. 150 € bis 300 €
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MPU-Vorbereitung & Begutachtung: ca. 1.000 € bis 2.300 €
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Abstinenznachweise (6 bis 12 Monate): ca. 300 € bis 800 €
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Neuerteilung der Fahrerlaubnis: ca. 150 € bis 250 €
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Gesamtkosten bei Straftat mit MPU: ca. 3.000 € bis über 7.000 €

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Gefälschte Dokumente erkennen: So erkennen Sie gefälschte Ausweise und Führerscheine
Gefälschte Führerscheine, manipulierte Ausweise oder veränderte Zeugnisse sind immer wieder Gegenstand polizeilicher Ermittlungen. Doch nicht jede Fälschung ist auf den ersten Blick zu erkennen. Das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen gibt Einblicke in die kriminaltechnische Urkundenprüfung und erklärt, auf welche Merkmale es ankommt. Gleichzeitig erhalten Bürger Hinweise, wie sie mögliche Manipulationen erkennen und sich vor Betrug schützen können.
Rund 8.700 Fälle von Urkundenfälschung in Niedersachsen im Jahr 2025
Wie relevant das Thema ist, zeigen die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Im Jahr 2025 wurden in Niedersachsen rund 8.700 Fälle von Urkundenfälschung registriert. Im Vorjahr waren es rund 9.000 Fälle. Damit bewegen sich die Fallzahlen weiterhin auf einem hohen Niveau.
Gefälschte oder manipulierte Dokumente können Menschen in ganz unterschiedlichen Alltagssituationen begegnen: beim privaten Autokauf, wenn ein Führerschein vorgelegt wird, bei einem Vertragsabschluss mit einem Ausweis oder bei einer Bewerbung mit einem vermeintlich echten Zeugnis. Auch ein angeblicher Dienstausweis, den eine Person an der Haustür vorzeigt, kann Anlass sein, genauer hinzusehen.
Dabei gibt es unterschiedliche Arten der Fälschung. Dokumente können vollständig nachgeahmt, ursprünglich echte Unterlagen nachträglich verändert oder nur in einzelnen Bestandteilen manipuliert werden. Betroffen sein können grundsätzlich alle Dokumente, mit denen Identitäten, Berechtigungen, Qualifikationen oder andere Tatsachen nachgewiesen werden sollen.
LKA Niedersachsen: Oft verraten kleinste Details eine Fälschung
Eine Fälschung ist nicht zwangsläufig an einem offensichtlichen Fehler zu erkennen. Häufig sind es minimale Abweichungen, die erst bei einer genauen Untersuchung auffallen.
Darauf weist Chemiedirektorin Dr. Sarah Kohls hin. Sie leitet den Fachbereich Urkunden/Handschriften im LKA Niedersachsen. Sie erklärt: „Eine Fälschung verrät sich nicht zwangsläufig durch einen offensichtlichen Fehler. Oft sind es minimale Abweichungen, die erst bei genauer Untersuchung sichtbar werden. Unsere Expertise besteht darin, diese Details zu erkennen, einzuordnen und immer im Zusammenhang mit dem gesamten Dokument zu bewerten.“
Die kriminaltechnische Urkundenprüfung geht deshalb weit über die Suche nach einem offensichtlich ausgetauschten Foto oder einer falschen Schriftart hinaus. Entscheidend ist, verschiedene Merkmale zu untersuchen und in ihrer Gesamtheit zu bewerten.
So untersucht das LKA Niedersachsen verdächtige Dokumente
Wird im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ein verdächtiges Dokument festgestellt, erfolgt zunächst eine Prüfung durch die Dokumentenprüfer der örtlich zuständigen Polizeidienststelle.
Besteht weiterer Prüfungsbedarf oder wird fachliche Unterstützung benötigt, übernehmen speziell ausgebildete Gutachter und Experten des Landeskriminalamtes Niedersachsen die Untersuchung.
Dabei kommen verschiedene kriminaltechnische Verfahren zum Einsatz. Die Fachleute untersuchen unter anderem:
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Material und Beschaffenheit: Aus welchem Material besteht das Dokument und gibt es Auffälligkeiten?
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Druck- und Herstellungsverfahren: Wie wurde das Dokument hergestellt und stimmen die festgestellten Merkmale mit den zu erwartenden Verfahren überein?
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Sicherheitsmerkmale: Sind vorhandene Sicherheitsmerkmale korrekt ausgeführt oder gibt es Hinweise auf Manipulationen?
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Vergrößerungsuntersuchungen: Lassen sich unter Vergrößerung kleinste Abweichungen oder Veränderungen erkennen?
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Unterschiedliche Beleuchtungsverfahren: Welche zusätzlichen Details werden sichtbar, wenn das Dokument mit verschiedenen Lichtquellen untersucht wird?
Wenn darüber hinaus eine gutachterliche Bewertung erforderlich ist, erstellt der Fachbereich Urkunden/Handschriften des LKA Niedersachsen urkundentechnische Gutachten.
Diese werden insbesondere für die Justiz und bei umfangreichen Ermittlungsverfahren benötigt. Die sichergestellten Dokumente werden eingehend untersucht. Anschließend werden die Ergebnisse fachlich bewertet und in einem Gutachten dokumentiert. Dieses kann beispielsweise in einem Strafverfahren als Beweismittel von Bedeutung sein.
Fünf Tipps: Woran Bürger gefälschte Dokumente erkennen können
Auch ohne kriminaltechnische Spezialausrüstung können Bürger auf mögliche Auffälligkeiten achten. Das LKA Niedersachsen empfiehlt, Dokumente sorgfältig zu betrachten und mehrere Merkmale miteinander zu vergleichen.
1. Passt das Dokument insgesamt zusammen?
Ungewöhnliche Schriftarten, unterschiedliche Schriftgrößen, unsaubere Übergänge, Rechtschreibfehler oder auffällige Abstände können Hinweise auf Veränderungen sein. Achten Sie darauf, ob die Gestaltung einheitlich und stimmig wirkt.
2. Sind die Angaben plausibel?
Namen, Geburtsdaten, Ausstellungsdaten, Gültigkeitsdaten und weitere Angaben sollten zueinander passen. Widersprüche oder ungewöhnliche Kombinationen können Anlass für eine genauere Prüfung sein.
3. Wurde das Lichtbild möglicherweise verändert?
Auffällige Ränder, unsaubere Übergänge oder Unterschiede in der Darstellung können darauf hindeuten, dass ein Foto nachträglich ausgetauscht oder bearbeitet wurde.
4. Sind die Sicherheitsmerkmale erkennbar?
Je nach Dokument können Hologramme, Kippeffekte, feine Linienstrukturen oder andere optische Sicherheitsmerkmale vorhanden sein. Beim elektronischen Bundespersonalausweis kommen beispielsweise Hologramme und ein Farbwechsel beim Kippen zum Einsatz.
5. Nicht nur auf ein einzelnes Merkmal verlassen
Auch Sicherheitsmerkmale können nachgeahmt werden. Deshalb ist immer das Gesamtbild entscheidend. Eine verlässliche Beurteilung kann im Zweifelsfall eine fachkundige Untersuchung erfordern.
Wichtig ist dabei: Eine einzelne Auffälligkeit ist noch kein Beweis für eine Fälschung. Sie kann jedoch ein erster Hinweis darauf sein, dass ein Dokument genauer überprüft werden sollte.
Vorsicht bei angeblichen Polizeibeamten und unter Druck abgeschlossenen Verträgen
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn eine Person ein Dokument vorlegt und gleichzeitig eine unmittelbare Forderung damit verbindet.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn jemand auf einen sofortigen Vertragsabschluss drängt oder sich als Polizeibeamter ausgibt und Geld beziehungsweise sensible Informationen verlangt.
In solchen Situationen sollten sich Betroffene nicht unter Druck setzen lassen. Bestehen Zweifel an der Identität einer Person, empfiehlt das LKA Niedersachsen, umgehend die Polizei zu kontaktieren.
Ein vorgezeigter Dienstausweis sollte nicht allein deshalb als echt angesehen werden, weil er auf den ersten Blick überzeugend wirkt. Bei Zweifeln ist es sinnvoll, die Identität unabhängig über die Polizei überprüfen zu lassen.
Beitragsbild: KI-Symbolfoto

Was gilt rechtlich als Urkunde?
Der Begriff der Urkunde ist im Strafrecht genau definiert. Als Urkunden gelten verkörperte Erklärungen, die dazu geeignet und bestimmt sind, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen, und die ihren Aussteller erkennen lassen.
Dazu gehören nicht nur klassische Schriftstücke. Auch Ausweise, Führerscheine, Zeugnisse, Bescheinigungen und Verträge können Urkunden sein. Darüber hinaus können bestimmte Kennzeichen oder Plaketten unter den strafrechtlichen Urkundenbegriff fallen.
Entscheidend ist, dass ein Dokument im Rechtsverkehr als Beweismittel dienen kann und erkennen lässt, von wem die darin verkörperte Erklärung stammt.
Urkundenfälschung: Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich
Der Straftatbestand der Urkundenfälschung ist in § 267 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.
Strafbar macht sich, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte beziehungsweise verfälschte Urkunde gebraucht.
Dabei kommt es nicht allein darauf an, ob die Angaben in einem Dokument inhaltlich richtig oder falsch sind. Entscheidend ist vielmehr, ob über die Echtheit der Urkunde beziehungsweise über den tatsächlichen Aussteller getäuscht wird.
Die Urkundenfälschung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar.
Kriminaltechnische Urkundenprüfung schützt vor Betrug
Die Arbeit des Landeskriminalamtes Niedersachsen zeigt, wie viel Fachwissen erforderlich ist, um manipulierte Dokumente zuverlässig zu erkennen. Material, Druckverfahren, Sicherheitsmerkmale und kleinste Abweichungen müssen untersucht und im Zusammenhang bewertet werden.
Für Bürger gilt deshalb: Wer einen Ausweis, Führerschein, ein Zeugnis oder einen anderen Nachweis prüfen muss, sollte auf Auffälligkeiten achten, Angaben auf Plausibilität kontrollieren und sich nicht allein auf den ersten Eindruck verlassen.
Denn ob ein Dokument tatsächlich echt ist, lässt sich nicht immer auf den ersten Blick erkennen. Im Zweifel sollte die Echtheit fachkundig überprüft werden.
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Rauchen, Zigaretten und Vapes werden teurer – bis zu 14 Euro für eine Schachtel?
Bundestag beschließt Erhöhung der Tabaksteuer: Zigaretten könnten bis 2030 deutlich teurer werden
Der Deutsche Bundestag hat am 15. Oktober 2026 eine Erhöhung der Tabaksteuer beschlossen. Die Abgaben auf Zigaretten und weitere Tabakprodukte sollen über vier Jahre hinweg schrittweise steigen. Nach den überarbeiteten Plänen der Regierungskoalition werden für 2027 zusätzliche Steuereinnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro erwartet. Auch die durchschnittlichen Verkaufspreise für Zigaretten dürften in den kommenden Jahren deutlich steigen.
Bundestag stimmt für höhere Tabaksteuer
Am Donnerstag, 15. Oktober 2026, hat der Deutsche Bundestag nach einer rund 20-minütigen Aussprache dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes zugestimmt. Grundlage war die vom Finanzausschuss geänderte Fassung des Gesetzentwurfs.
Für die Gesetzesänderung stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Dagegen votierten die AfD, Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion sowie zwei Abgeordnete aus den Reihen der Union.
Mit der beschlossenen Neuregelung soll die Tabaksteuer über einen Zeitraum von vier Jahren regelmäßig angehoben werden. Betroffen sind nicht nur klassische Zigaretten, sondern auch zahlreiche weitere Tabakprodukte und Ersatzprodukte.
Zigarettenpreise: Diese Entwicklungen werden bis 2030 erwartet
Wie stark sich die Steueränderungen auf die Preise auswirken könnten, verdeutlichen die im Gesetzentwurf genannten gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreise für eine Packung mit 20 Zigaretten.
| Jahr | Gewichteter durchschnittlicher Kleinverkaufspreis |
|---|---|
| 2027 | 8,77 Euro |
| 2028 | 9,56 Euro |
| 2029 | 10,42 Euro |
| 2030 | 11,36 Euro |
Damit würde der zugrunde gelegte durchschnittliche Verkaufspreis von 8,77 Euro im Jahr 2027 auf 11,36 Euro im Jahr 2030 steigen. Das entspricht einer Zunahme um 2,59 Euro innerhalb des betrachteten Zeitraums.
Wichtig ist dabei: Es handelt sich um die im Gesetzentwurf genannten gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreise. Die tatsächlichen Preise einzelner Zigarettenmarken können davon abweichen. Auch die konkrete Preisentwicklung im Handel hängt von den jeweiligen Herstellern und Anbietern ab.
Auch Feinschnitt, Pfeifentabak und Wasserpfeifentabak betroffen
Die geplante Steuererhöhung beschränkt sich nicht auf Zigaretten. Auch andere Produkte sollen künftig stärker besteuert werden. Dazu gehören:
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Feinschnitt und andere Tabakwaren
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Pfeifentabak
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erhitzter Tabak
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Wasserpfeifentabak
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Substitute für Tabakwaren
Die Änderungen betreffen damit unterschiedliche Produktgruppen des Tabakmarktes. Für Zigarren, Zigarillos, Pfeifentabak und Wasserpfeifentabak sollen die neuen Steuertarife allerdings erst ab dem 1. März 2027 gelten.
Bundesregierung nennt Haushaltskonsolidierung und Gesundheitsschutz als Ziele
Die Bundesregierung begründet die Steuererhöhung sowohl mit der Haushaltslage als auch mit gesundheitspolitischen Zielen.
Bereits mit dem Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 hatte sich die Bundesregierung darauf verständigt, den Handlungsbedarf im Bundeshaushalt zu verringern. Die Erhöhung der Tabaksteuer ist Teil der vereinbarten Maßnahmen zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen.
Darüber hinaus soll die Neuregelung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit beitragen. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs steht die Änderung im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung, die Raucherquote bei Jugendlichen und Erwachsenen zu senken.
Höhere Preise sollen damit neben zusätzlichen Einnahmen für den Staat auch einen Beitrag zur Verringerung des Tabakkonsums leisten.
Deutlich höhere Steuereinnahmen nach Änderungen im Finanzausschuss
Im parlamentarischen Verfahren wurden die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes nochmals verändert. Der Finanzausschuss hatte dem Gesetzentwurf am Mittwoch, 14. Oktober 2026, in geänderter Fassung zugestimmt. Die Änderungen gingen auf die Koalitionsfraktionen zurück.
Nach den ursprünglichen Berechnungen der Bundesregierung sollten die Steuermehreinnahmen im kommenden Jahr 756 Millionen Euro betragen. Bis 2030 wurde mit zusätzlichen Einnahmen von 3,589 Milliarden Euro gerechnet.
Durch die Änderungen im Finanzausschuss steigen die erwarteten Mehreinnahmen deutlich:
| Jahr | Erwartete Steuermehreinnahmen nach der Ausschussänderung |
|---|---|
| 2027 | 1,5 Milliarden Euro |
| 2030 | 4,461 Milliarden Euro |
Für 2027 werden damit rund 750 Millionen Euro mehr erwartet als im ursprünglichen Gesetzentwurf. Für 2030 liegt die neue Prognose um 872 Millionen Euro über der ursprünglichen Berechnung.
Die Beträge sind Prognosen zu den erwarteten zusätzlichen Steuereinnahmen und keine bereits erzielten Einnahmen.
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Bundesrat hatte keine Einwände
Auch die Länder hatten sich mit dem Gesetzentwurf befasst. Der Bundesrat erhob nach seiner Stellungnahme keine Einwände gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Die endgültige parlamentarische Entscheidung traf der Bundestag am 15. Oktober 2026 mit der Zustimmung zur überarbeiteten Fassung.
Grünen-Antrag zur Vermeidung steuerlicher Ausweichbewegungen scheitert
Neben dem Gesetzentwurf lag dem Bundestag ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Darin forderten die Grünen unter anderem, die Steuersätze für Zigaretten, Feinschnitt und andere Tabakwaren besser aufeinander abzustimmen.
Damit sollte verhindert werden, dass Verbraucher aus steuerlichen Gründen auf günstigere Produktgruppen ausweichen.
Der Entschließungsantrag fand keine Mehrheit. CDU/CSU, AfD und SPD stimmten dagegen. Die Linksfraktion enthielt sich.
Haushaltsausschuss prüfte Finanzierbarkeit
Im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung lag dem Bundestag außerdem ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor.
Der Bericht war Teil der parlamentarischen Prüfung der finanziellen Auswirkungen der Neuregelung.
Tabaksteuer steigt über mehrere Jahre
Mit dem Beschluss vom 15. Oktober 2026 hat der Bundestag den Weg für eine schrittweise Erhöhung der Tabaksteuer geebnet. Die Neuregelung soll zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt bringen und zugleich gesundheitspolitische Ziele unterstützen.
Für Verbraucher bedeutet die geplante Entwicklung, dass Zigaretten und weitere Tabakprodukte in den kommenden Jahren teurer werden könnten. Besonders deutlich wird dies bei den im Gesetzentwurf ausgewiesenen durchschnittlichen Verkaufspreisen für eine Packung mit 20 Zigaretten: Sie steigen von 8,77 Euro im Jahr 2027 auf 11,36 Euro im Jahr 2030.
Quelle: Deutscher Bundestag, Beschluss zur Änderung des Tabaksteuergesetzes vom 15. Oktober 2026; Gesetzentwurf und Bericht des Finanzausschusses.
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