Wirtschaft
Lies: „Grüner Wasserstoff und Windenergie auf See sind zentrale Säule der Energiewende
Lies: „Grüner Wasserstoff und Windenergie auf See sind zentrale Säule der Energiewende und schaffen Industriearbeitsplätze in Niedersachsen”
Umweltministerium fördert Vorhaben der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE mit 550.000 Euro
Am heutigen Tage (04.02.2021) hat Energieminister Olaf Lies den Startschuss für das Vorhaben „Grüner Wasserstoff mit Offshore-Windenergie” der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE gegeben. Minister Lies überreichte der in Varel ansässigen Stiftung einen Förderbescheid über 550.000 Euro für das zweijährige Vorhaben. Die Stiftung soll unter anderem mit ihrem Netzwerk den breitem Wissens- und Erfahrungsaustausch aller Stakeholder befördern. Außerdem sollen im Rahmen des Vorhabens Konzepte und Pläne zur Weiterentwicklung des rechtlichen und ökonomischen Rahmens erarbeitet werden.
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„Industrie folgt Energie und die Energie der Zukunft wird in großen Teil auf See erzeugt. Grüner Wasserstoff ist für mich dabei ein Schlüsselthema, wenn die Energiewende gelingen soll. Die Stiftung leistet hier mit ihrem Netzwerk und ihrer Erfahrung einen wertvollen Beitrag”, betonte Minister Olaf Lies bei der heutigen (virtuellen) Übergabe. „Der entschlossene Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft ist ein ganz zentraler Baustein für die Energiewende und für mehr Klimaschutz. Die Windenergie auf See liefert das dafür erforderliche hohe Potenzial an regenerativer Stromerzeugung, trägt zum Klimaschutz bei und sorgt zugleich für gute, hochqualifizierte Industrie-Arbeitsplätze insbesondere auch im Maschinen- und Anlagenbau. Davon profitiert nicht nur die Energiewende. Sie ist eine riesige Chance für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen.”
Dr. Knud Rehfeldt, Vorstand der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE, erklärte: „Wir freuen uns das Land Niedersachsen dabei zu unterstützen, die ambitionierten Ziele von Bund und Land im Bereich der Offshore-Windenergie und beim Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft tatsächlich zu erreichen. Durch unsere langjährige Expertise bringen wir seit 2005 die notwendigen Erfahrungen auf allen Ebenen mit. Wir wollen diese effektiv für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie einbringen. Die Pionierarbeit seit Beginn der Offshore-Windenergie in Deutschland gilt es nun auch beim Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft zu leisten. Wir werden das Land Niedersachsen dabei unterstützen die richtigen regulatorischen Weichen zu stellen bzw. auf diese hinzuwirken, einen schnellen Markthochlauf zu erreichen und die Akteure der einzelnen Wertschöpfungsstufen zu vernetzen.”
„Ich freue mich, dass die Stiftung Offshore-Windenergie als Vernetzer und Treiber das Thema Grüner Wasserstoff und Offshore-Windenergie mit uns und den weiteren Stakeholdern voranbringen will. Als fachlich etablierter und versierter Akteur bringt die Stiftung hervorragende Kompetenzen und Expertise für diese Aufgabe mit”, ergänzte Minister Lies.
Ziel des über zwei Jahre vom Land Niedersachsen geförderten Projektes ist es, einen breit angelegten Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen allen Akteuren zu befördern und zu unterstützen. Dazu zählen neben Behörden und Politik auch die Offshore-Windparkbetreiber, der Maschinen und ‑Anlagenbau, Gas- und Stromnetzbetreiber, Elektrolyseindustrie sowie Universitäten und Forschungseinrichtungen und industrielle Anwender. Darüber hinaus sollten Nutzungskonzepte für den bei der Wasserstoffproduktion anfallenden Sauerstoff entwickelt werden. Das Projekt befördert den direkten Technologie- und Wissenstransfer zwischen den Akteuren aus Politik, Industrie und Forschung im Land Niedersachsen und darüber hinaus.
Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE wird das Land Niedersachsen insbesondere bei dem Monitoring von politischen, rechtlichen und technologischen Entwicklungen im Bereich Offshore-Windenergie und grüner Wasserstoff begleiten. Sie unterstützt bei der Vernetzung der Akteure aus Politik, Wirtschaft und Forschung sowie bei der Erstellung von Studien und Gutachten zu unterschiedlichen Themen bei dem Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft. Die Stiftung leistet darüber hinaus fachliche Unterstützung bei möglichen Demonstrations- und Pilotprojekten sowie entwickelt Nutzungskonzepte für Grünen Wasserstoff aus Offshore-Windenergie. Die Bundesregierung sieht bis 2030 einen Wasserstoffbedarf von ca. 90 bis 110 TWh. Um einen Teil dieses Bedarfs zu decken, sollen bis 2030 in Deutschland Erzeugungsanlagen von bis zu 5 GW Gesamtleistung einschließlich der dafür erforderlichen Offshore- und Onshore-Energiegewinnung entstehen.
Hintergrund:
Die Norddeutsche Wasserstoffstrategie der fünf norddeutschen Länder wurde am 7. November 2019 beschlossen. Bis zum Jahre 2025 sollen in Norddeutschland demnach mindestens 500 Megawatt Elektrolyseleistung zur Erzeugung von grünem Wasserstoff installiert sein.
Die Offshore-Windenergie bietet sich insbesondere aufgrund ihrer Kraftwerkseigenschaften, d.h. vor allem hohe Benutzungs- und Volllaststunden, hierfür in hervorragender Weise an. Zusätzlich stünde bei einer direkten Nutzung von Seewasser genügend Ausgangsmaterial zur Produktion von Wasserstoff zur Verfügung.
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Wirtschaft
Arbeitsmarkt im Januar: Arbeitslosenzahl steigt über drei Millionen
Arbeitsmarkt im Januar 2026: Saisonaler Anstieg der Arbeitslosigkeit über drei Millionen
NÜRNBERG – Zum Jahresbeginn 2026 zeigt sich der deutsche Arbeitsmarkt mit wenig Dynamik. Wie jahreszeitlich üblich, ist die Zahl der arbeitslosen Personen im Januar deutlich gestiegen und hat die Marke von drei Millionen überschritten.
Andrea Nahles, Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), erläuterte die aktuelle Lage am Freitag in Nürnberg: „Zum Jahresbeginn hat die Arbeitslosigkeit aus jahreszeitlichen Gründen deutlich zugenommen. Derzeit gibt es nur wenig Dynamik am Arbeitsmarkt.“
Die wichtigsten Kennzahlen im Überblick (Januar 2026)
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Arbeitslosenzahl: 3.085.000 (+177.000 zum Vormonat)
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Vorjahresvergleich: +92.000 Personen
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Arbeitslosenquote: 6,6 Prozent (+0,4 Prozentpunkte zum Vormonat)
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Stellenangebote: 598.000 (-34.000 zum Vorjahr)
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Der Anstieg der Arbeitslosigkeit um 177.000 Personen im Vergleich zum Dezember ist primär auf die winterbedingte Unterbrechung in Außenberufen zurückzuführen. Saisonbereinigt blieb die Zahl der Arbeitslosen stabil.
Die Unterbeschäftigung, die auch Personen in Entlastungsmaßnahmen und kurzfristig Erkrankte umfasst, sank saisonbereinigt um 4.000 im Vergleich zum Vormonat. Mit insgesamt 3.705.000 Personen liegt dieser Wert um 8.000 niedriger als im Vorjahr. Die Erwerbslosenquote nach dem ILO-Konzept wurde für den Dezember auf 3,6 Prozent beziffert.
Entwicklung bei der Kurzarbeit
Vom 1. bis zum 26. Januar wurde für 28.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit neu angezeigt. Betrachtet man die tatsächliche Inanspruchnahme (Daten liegen bis November 2025 vor), bezogen 204.000 Beschäftigte Kurzarbeitergeld. Dies stellt einen leichten Anstieg zum Vormonat dar, liegt jedoch deutlich unter dem Wert des Vorjahresmonats (-61.000).
Erwerbstätigkeit und Beschäftigung
Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland belief sich im Dezember 2025 auf 46,04 Millionen Personen – ein Rückgang von 74.000 im Vergleich zum Vorjahr. Auch bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zeigt sich ein leichter Abwärtstrend: Im November 2025 waren 35,21 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 17.000 weniger als ein Jahr zuvor.
Zudem verzeichnete die Bundesagentur für Arbeit im November 7,63 Millionen geringfügig entlohnte Beschäftigte. Davon waren 4,08 Millionen ausschließlich in einem Minijob tätig, während 3,56 Millionen diese Form der Beschäftigung als Nebenjob ausübten.
Sinkende Nachfrage nach Arbeitskräften
Die Bereitschaft der Unternehmen zu Neueinstellungen ist rückläufig. Der BA-Stellenindex (BA‑X) sank im Januar um einen Punkt auf 100 Punkte. Im Vergleich zum Januar 2025 ist dies ein Rückgang um 5 Punkte. Aktuell sind 598.000 freie Stellen gemeldet.
Geldleistungen und soziale Absicherung
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Arbeitslosengeld: 1.142.000 Bezieher (+117.000 im Vergleich zum Vorjahr).
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Bürgergeld: 3.826.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Dies ist ein Rückgang um 137.000 Personen im Vergleich zum Vorjahresmonat. Damit gelten 7,0 Prozent der Menschen im erwerbsfähigen Alter als hilfebedürftig.
Situation auf dem Ausbildungsmarkt
Der Ausbildungsmarkt befindet sich aktuell in einer starken Bewegungsphase. In der Nachvermittlung seit Oktober 2025 suchten 84.000 Bewerber einen sofortigen Einstieg (+12.000 zum Vorjahr). Demgegenüber standen 64.000 betriebliche Ausbildungsstellen. Im Januar galten noch 41.000 Bewerber als unversorgt, während 13.000 Lehrstellen unbesetzt blieben. Für das neue Berichtsjahr 2025/26 zeichnet sich ein Anstieg der Bewerberzahlen um 2 Prozent ab, während das Angebot an betrieblichen Stellen derzeit 13 Prozent unter dem Vorjahresniveau liegt.
Beitragsbild: Ingo Tonsor @LeserECHO
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Wirtschaft
Wirtschaftlicher Druck hält an: Insolvenzen in Niedersachsen steigen weiter
Wirtschaft unter Druck: Unternehmensinsolvenzen in Niedersachsen steigen weiter an
Hannover. Die wirtschaftliche Lage in Niedersachsen bleibt angespannt. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) in seiner aktuellen Pressemitteilung bekannt gab, ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im vergangenen Jahr 2025 erneut gestiegen. Insgesamt 1.910 Betriebe mussten den Gang zum Amtsgericht antreten – ein Zuwachs von 4,7 % gegenüber dem Vorjahr.
Obwohl sich die Dynamik im Vergleich zum Vorjahr (Plus von 33,5 %) deutlich abgeschwächt hat, bleibt der Trend besorgniserregend. Über alle Bereiche hinweg wurden im Jahr 2025 insgesamt 15.835 Insolvenzverfahren registriert, was einer Gesamtzunahme von 6,1 % entspricht.
Handel und Baugewerbe besonders im Fokus
Ein Blick auf die Branchen zeigt eine Verschiebung der Schwerpunkte. Mit 342 Fällen (+3,3 %) verzeichnete der Bereich Handel sowie die Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen die meisten Insolvenzanträge. Damit löste dieser Sektor das Baugewerbe ab, das im Jahr 2024 noch die Statistik angeführt hatte. Im Baugewerbe war im Jahr 2025 zwar ein Rückgang der Insolvenzen um 11,0 % zu verzeichnen, dennoch belegt die Branche weiterhin den zweiten Platz in der Negativstatistik.
Tausende Arbeitsplätze gefährdet
Trotz der gestiegenen Anzahl an Firmenpleiten gibt es bei der Zahl der betroffenen Arbeitnehmer eine leichte Entspannung. Im Jahr 2025 waren rund 12.500 Beschäftigte von den Insolvenzen ihrer Arbeitgeber betroffen. Dies sind 19,2 % weniger als im Jahr zuvor, als noch rund 15.500 Arbeitsplätze auf dem Spiel standen.
Besonders kritisch stellt sich die Situation in größeren Betriebseinheiten dar:
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Verarbeitendes Gewerbe: Hier waren allein rund 3.200 Arbeitsplätze gefährdet.
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Gesundheits- und Sozialwesen: Rund 2.200 Beschäftigte bangten um ihre Stellen.
Auffällig ist, dass in diesen beiden Branchen mit durchschnittlich mehr als 20 Beschäftigten pro Insolvenzfall überproportional viele Arbeitsplätze pro Verfahren betroffen sind.
Auch Privatpersonen zunehmend zahlungsunfähig
Nicht nur Unternehmen, auch Privatpersonen kämpfen verstärkt mit finanziellen Problemen. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen stieg im Jahr 2025 um 5,8 % auf insgesamt 11.165 Fälle an. Im Durchschnitt ist jede betroffene Privatperson mit rund 41.300 Euro verschuldet.
Ergänzt wird das Bild durch weitere Insolvenzgruppen:
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Ehemals Selbstständige: 2.461 Anträge (+7,9 %)
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Nachlassinsolvenzen: 250 Verfahren (+12,6 %)
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Gesellschafter: 49 Anträge (-3,9 %)
Die Daten verdeutlichen, dass die wirtschaftlichen Nachwirkungen und Rahmenbedingungen sowohl Unternehmen als auch private Haushalte in Niedersachsen weiterhin vor enorme finanzielle Herausforderungen stellen.
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Wirtschaft
Milliarden-Förderung für E‑Autos: Werden die Mittel zum schnellen „Windhundrennen“?
Wie viele Kommunen stellt auch die Stadt Leer in Ostfriesland die Weichen auf E‑Mobilität und baut ihre Ladeinfrastruktur konsequent aus. An der Kupenwarf sind acht neue Ladepunkte entstanden. „Vor allem im Zentrum sind wir damit für die Zukunft hervorragend aufgestellt“, sagte Bürgermeister Claus-Peter Horst bei einem Vor-Ort-Termin mit Stefan Becker, Baukoordinator der EWE Go GmbH aus Oldenburg.
Milliarden-Förderung für Elektroautos: Alle Fakten zum neuen Programm ab 2026
Mit einem Budget von insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds hat die Bundesregierung den Neustart der E‑Auto-Kaufförderung beschlossen. Das Programm, das voraussichtlich bis zum Jahr 2029 läuft und für rund 800.000 Fahrzeuge ausreicht, setzt auf eine soziale Staffelung. Hier sind die detaillierten Fakten und Zahlen im Überblick.
Wer wird gefördert? (Einkommensgrenzen)
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen (zvE). Als Nachweis dient der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Jahre alt sein dürfen.
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Grundgrenze: Maximal 80.000 Euro zvE pro Haushalt.
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Familien-Bonus: Die Einkommensgrenze steigt um 5.000 Euro pro Kind (unter 18 Jahren) auf maximal 90.000 Euro (bei zwei oder mehr Kindern).
Wie hoch ist die Förderung? (Rechenbeispiele)
Die Fördersumme setzt sich aus einer Basisförderung und verschiedenen Sozial- sowie Familienzuschlägen zusammen.
1. Basisförderung nach Fahrzeugtyp:
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Reine Elektroautos (BEV): 3.000 Euro.
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Plug-in-Hybride (PHEV) & Range-Extender (REEV): 1.500 Euro.
(Bedingung für PHEV/REEV bis Juni 2027: Max. 60g CO2/km oder mind. 80 km elektrische Reichweite).
2. Zusätzliche Sozial-Staffelung:
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Einkommen unter 60.000 Euro: + 1.000 Euro Zuschlag.
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Einkommen unter 45.000 Euro: + weitere 1.000 Euro (insgesamt + 2.000 Euro Sozial-Zuschlag).
3. Kinderzuschlag:
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Pro Kind unter 18 Jahren: + 500 Euro (maximal 1.000 Euro bei zwei oder mehr Kindern).
| Haushalts-Konstellation | Max. Förderung (BEV) | Max. Förderung (PHEV/REEV) |
| Einkommen bis 45.000 € + 2 Kinder | 6.000 Euro | 4.500 Euro |
| Einkommen bis 60.000 € + 1 Kind | 4.500 Euro | 3.000 Euro |
| Einkommen bis 80.000 € ohne Kinder | 3.000 Euro | 1.500 Euro |

Wichtige Fristen und Bedingungen
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Start: Förderfähig sind Fahrzeuge mit einer Neuzulassung ab dem 1. Januar 2026.
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Antragstellung: Das Online-Portal öffnet voraussichtlich im Mai 2026. Anträge können rückwirkend gestellt werden (bis max. ein Jahr nach Zulassung).
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Mindesthaltedauer: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden (gilt für Kauf und Leasing).
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Leasing: Für Leasing-Neufahrzeuge gelten dieselben Fördersätze und Einkommensgrenzen wie beim Kauf.
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Fahrzeugpreis: Im Gegensatz zu früheren Programmen gibt es aktuell keine Obergrenze beim Brutto-Listenpreis für Privatpersonen.
Internationaler Markt und Steuervorteile
Das Programm unterscheidet nicht nach dem Produktionsstandort. Somit sind auch Fahrzeuge von Herstellern aus Asien oder den USA voll förderfähig, sofern sie erstmals im Inland zugelassen werden. Parallel zur Kaufförderung bleibt die Befreiung von der Kfz-Steuer für Elektroautos bis zum 31. Dezember 2030 bestehen. Für gewerbliche Nutzer wurde zudem eine Sonderabschreibung von 75 % im ersten Jahr für neue Elektro-Dienstwagen eingeführt (gültig bis Ende 2027).
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