Blaulicht
LK-Leer: Warnung vor Rip-Deal: Betrügerische Machenschaften bei Immobilien- und Antiquitätengeschäften
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 07.11.2023
Rip-Deal — Was ist das?
Polizeiinspektion Leer/Emden/Westoverledingen — Rip Deal — Was ist das?
Warnung vor einer Betrugsmasche, die sich Rip-Deal nennt. Personen, die eine Immobilie anbieten oder eine Antiquität bzw. andere Wertgegenstände verkaufen möchten, müssen vorsichtig sein, denn auch hier lauern Betrüger. Unter dem Begriff “Rip-Deal” (jemanden ausnehmen, neppen in Verbindung mit einem Handel) sind Betrugs‑, Raub- und Diebstahlsdelikte zu verstehen, bei welchem die Täter nach einem bestimmten Schema vorgehen. Die Opfer sind in der Regel Verkäufer von Immobilien, Antiquitäten oder auch anderen Wertgegenständen, die den Kontakt zu potentiellen Käufern über Anzeigen im Internet oder über Zeitungsinserate herstellen. Die Täter suchen gezielt diese Inserate aus und nehmen entweder telefonisch oder per Email den ersten Kontakt zu den Opfern auf. Die Täter zeigen Interesse an dem Kauf der Immobilie oder Ware und geben zumeist an, selber im Auftrag eines zahlungskräftigen ausländischen Investors zu handeln.
So gingen die Täter auch im Fall zweier Inhaber eines Farbengeschäftes aus Westoverledingen vor. Die Geschäftsinhaber erhielten Mitte Oktober eine E‑Mail von einem Interessenten, der angeblich Farbe im Wert von 100.000 Euro für ein Bauprojekt in Belgrad kaufen wollte. Nachdem die Geschäftsinhaber ihm ein Angebot unterbreitet hatten, lud der Interessent diese zu einem geschäftlichen Treffen nach Serbien ein. Tatsächlich bezahlte er den Flug und die Hotelkosten und so kam es zu dem vereinbarten Termin in einem Hotel in Belgrad. Der Betrüger bot an, das Geschäftsvolumen noch weiter zu erhöhen. Die Rechnung solle so hoch wie möglich sein, da der serbische Staat das Projekt durch Subventionen unterstütze. Für ihn selbst solle eine anteilige Vermittlerprovision fällig werden. Obwohl es vor Ort nicht zu einem Geschäftsabschluss kam, übergab der Betrüger den Inhabern des Farbengeschäftes sogar noch einen kleinen Geldbetrag, “für einen schönen Tag in Belgrad”. Die Geschäftsleute aus Westoverledingen erkannten das unseriöse Geschäftsgebaren ihres Gegenübers rechtzeitig und wurden finanziell nicht geschädigt. Die Betrüger gehen bei diesen Straftaten üblicherweise, wie folgt, vor: Durch intensive Kontaktaufnahme sollen den Opfern der Eindruck vermittelt werden, dass es sich tatsächlich um einen seriösen Interessenten handelt. Dieser bietet auch an, hohe geforderte Preise zu zahlen und sieht von für ihn günstigen Preisverhandlungen ab. Die Opfer werden grundsätzlich ins Ausland eingeladen, da die Täter vorgeben aus Termingründen nicht selbst erscheinen zu können. Alle Unkosten, die durch die Reise entstehen, werden von den Tätern übernommen. So soll möglichem Misstrauen der Opfer vorgebeugt werden. Vor Ort soll den Opfern durch selbstsicheres Auftreten und Vorgeben des Interessenten, einen luxuriösen Lebensstil zu pflegen, die Seriosität noch verstärkt vorgeführt werden. Sehr bald werden die ersten geschäftlichen Gespräche anberaumt. Auffällig ist, dass die Täter bereits in den ersten Gesprächen darauf hinweisen, dass ein Geldtausch von Euro in eine andere ausländische Währung stattfinden muss. Das wäre die Voraussetzung, damit das anvisierte Geschäft abgeschlossen werden kann. In der Regel sollen Euro in Schweizer Franken gewechselt werden. Damit dem zugestimmt wird, wird natürlich auch ein Gewinn bei dem Tauschgeschäft in Aussicht gestellt. Wenn noch Skepsis bei den Opfern besteht, wird angeboten, vorab eine kleine Summe zu tauschen. Dort werden dann auch echte Geldnoten getauscht. Sobald die Bereitschaft zum Tauschen der vollen geforderten Summe besteht, werden den Opfern Falschgeldnoten oder sogar einen Koffer mit Papierschnipseln überreicht. Weigern sich die Opfer, einen Bargeldtausch durchzuführen, wird mit Gewalt gedroht. Da die Opfer sich im Ausland befinden und mit den dort rechtlich geltenden Vorschriften nicht vertraut sind, entsteht so ein hoher Druck, der dann zur Erfüllung der Tatausführung führt. Ist das Geld erst getauscht, ziehen sich die Täter zurück. Um als Verkäufer oder Händler nicht Opfer einer solchen Straftat zu werden, gelten folgende Empfehlungen: Um Verhandlungen für einen Kauf von hochwertigen Immobilien oder Sachwerten zu führen, ist von einer Reise ins Ausland eher abzuraten. Eine Kaufzusage, ohne Besichtigung der Ware oder Immobilie, sollte die Anbietenden skeptisch werden lassen. Es sollten immer die Personalien des jeweiligen Geschäftspartners (Ausweisdokument) feststehen, nur die Verbindung über eine Auslandtelefonnummer reicht nicht aus. Bei solchen Geschäften dürfen sich die Anbietenden nicht unter Druck oder Zeitzwang setzen lassen. Geldtauschgeschäfte in ausländische Währungen, gegen angebliche Gewinne vor dem eigentlichen Verkaufsgespräch, sollten nicht durchgeführt werden und lassen den deutlichen Schluss auf einen bevorstehenden Betrug zu. Personen, die Opfer einen solchen Tat wurden oder sich in bereits in ähnlichen Verhandlungen zu einer solchen Sachlage befinden, werden gebeten, Anzeige zu erstatten.
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HZA-OL: Kioskverkäufer handelt mit illegalen E‑Zigaretten Zoll in Emden
HZA-OL: Kioskverkäufer handelt mit illegalen E‑Zigaretten Zoll in Emden deckt Steuerschaden von 2.650,- EUR auf
AURICH / EMDEN – Ein Kioskverkäufer aus Aurich muss sich nach einer Kontrolle des Hauptzollamts Oldenburg wegen Steuerhinterziehung und Verstößen gegen das Tabaksteuergesetz verantworten. Die Beamten deckten am 7. Februar 2026 einen illegalen Handel mit E‑Zigaretten auf, der weitreichende Konsequenzen nach sich zog.
Kontrolle im Kiosk führt auf die richtige Spur
Im Rahmen einer routinemäßigen Steueraufsicht kontrollierten die Einheiten aus Emden und Norden einen örtlichen Kiosk. Dabei stießen die Zöllner auf 15 E‑Zigaretten der Marke „Fumot Tornado 15.000“. Das Problem: Die sogenannten Vapes verfügten über keinerlei Steuerbanderolen und waren mit jeweils 25 ml Liquid befüllt, was sie in dieser Form als nicht verkehrsfähig einstuft.
Besonders brisant: Der angetroffene Verkäufer räumte gegenüber den Beamten ein, die Waren eigenständig bezogen zu haben und diese im Kiosk auf eigene Rechnung an Privatkunden zu verkaufen – ohne Wissen des Ladeninhabers. Die Beamten leiteten umgehend Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung und Verstößen gegen das Tabakerzeugnisgesetz ein.
Dramatische Szenen bei der Wohnungsdurchsuchung
Die Ermittlungen führten die Beamten wenig später mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss zur Wohnung des Beschuldigten. Bei ihrer Ankunft beobachteten die Einsatzkräfte eine verdächtige Szene: Eine unbekannte Person transportierte gerade hastig Kartons aus dem Hintereingang der Wohnung in einen bereitstehenden Pkw.
Die Zöllner handelten sofort und stoppten das Fahrzeug. Bei der Kontrolle des 47-jährigen Fahrers bestätigte sich der Verdacht: Im Kofferraum befanden sich zwei große Kartons mit weiteren 224 illegalen E‑Zigaretten. Auch gegen den Fahrer wurde ein Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingeleitet.
Hoher Steuerschaden sofort beglichen
Während in der Wohnung selbst keine weiteren Beweismittel gefunden wurden, stellte der Zoll alle 239 Vapes sicher. Der entstandene Steuerschaden wurde auf insgesamt 2.650 Euro festgesetzt. Der Kioskverkäufer musste die Summe noch vor Ort begleichen.
Die sichergestellten E‑Zigaretten werden nun als Beweismittel einbehalten. Die weiteren Ermittlungen übernimmt die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Bremen.
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Brandeinsatz in Holtland und Werkzeugdiebstahl aus Rohbau in Leer
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 11.02.2026
Brand im Schlafzimmer ++ Diebstahl aus Rohbau
Holtland — Brand im Schlafzimmer
Holtland — Zu einem Brand in einem Schlafzimmer wurden Einsatzkräfte der Feuerwehr und der Polizei am gestrigen Abend gegen 20:25 Uhr in den Eichenweg gerufen. Das Bett, auf dem sich eine elektrische Heizdecke befand, hatte Feuer gefangen. Als die Feuerwehr am Einsatzort eintraf, hatte die Bewohnerin die Matratze und die Decken bereits aus dem Haus gezogen. Sie erlitt eine leichte Rauchgasintoxikation und wurde medizinisch versorgt. Durch die Rauchentwicklung war das Haus kurze Zeit nicht bewohnbar. Nach derzeitigem Ermittlungsstand könnte die Heizdecke ursächlich für den Brand gewesen sein.
Leer — Diebstahl aus Rohbau
Leer — Zu einem Diebstahl aus einem Rohbau kam es in der Tatzeit zwischen Montagnachmittag und Dienstagmorgen in der Hauptstraße, in unmittelbarer Nähe zum Sparkassengebäude. Nach derzeitigen Erkenntnissen verschafften sich bislang unbekannte Täter durch Aufhebeln einer Tür Zugang in die Baustelle und in einen Materialcontainer. Hieraus wurden Werkzeug und ein Spülbecken entwendet. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Zeugen oder Hinweisgeber werden um Kontaktaufnahme mit der Polizei gebeten.
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Einsätze in Leer: Brennendes Fahrrad und beschädigter Pkw beschäftigen Polizei
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden vom 10.02.2026
Fahrradtasche in Brand gesetzt ++ Fensterscheibe an einem Pkw eingeschlagen
Leer — Fahrradtasche in Brand gesetzt
Leer — Am gestrigen Abend, gegen 20:20 Uhr, wurde die Feuerwehr und die Polizei zu einem kleinen Brand gegenüber der ehemaligen Postbank am Bahnhofsring gerufen. Hier kam es zu einem Brand einer Fahrradtasche, die neben einem Fahrrad abgestellt wurde. Durch das Feuer wurde das Fahrrad ebenfalls leicht brandbeschädigt. Hierbei handelte es sich um ein älteres Damenrad der Marke Kettler. Zeugen oder Hinweisgeber werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Leer — Fensterscheibe an einem Pkw eingeschlagen
Leer — Am gestrigen frühen Morgen wurde der Polizei eine Sachbeschädigung an einem Pkw mitgeteilt. Der betroffene Mercedes-Benz soll bereits seit längerer Zeit auf einem Parkplatz eines Einkaufzentrums in der Nüttermoorer Straße gestanden haben. Die Beamten konnten den Pkw mit eingeschlagenen Fensterscheiben vorfinden. Weiterhin befand sich ein Einkaufswagen auf dem Dach des Mercedes-Benz. Bei einer Überprüfung konnte ebenfalls festgestellt werden, dass der Pkw keinen Versicherungsschutz hatte und zur Entstempelung ausgeschrieben war. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet. Zeugen, die Hinweise zu der Sachbeschädigung geben können, werden um Kontaktaufnahme mit der Polizei gebeten.
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