Blaulicht
LK-Leer: Warnung vor Rip-Deal: Betrügerische Machenschaften bei Immobilien- und Antiquitätengeschäften
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 07.11.2023
Rip-Deal — Was ist das?
Polizeiinspektion Leer/Emden/Westoverledingen — Rip Deal — Was ist das?
Warnung vor einer Betrugsmasche, die sich Rip-Deal nennt. Personen, die eine Immobilie anbieten oder eine Antiquität bzw. andere Wertgegenstände verkaufen möchten, müssen vorsichtig sein, denn auch hier lauern Betrüger. Unter dem Begriff “Rip-Deal” (jemanden ausnehmen, neppen in Verbindung mit einem Handel) sind Betrugs‑, Raub- und Diebstahlsdelikte zu verstehen, bei welchem die Täter nach einem bestimmten Schema vorgehen. Die Opfer sind in der Regel Verkäufer von Immobilien, Antiquitäten oder auch anderen Wertgegenständen, die den Kontakt zu potentiellen Käufern über Anzeigen im Internet oder über Zeitungsinserate herstellen. Die Täter suchen gezielt diese Inserate aus und nehmen entweder telefonisch oder per Email den ersten Kontakt zu den Opfern auf. Die Täter zeigen Interesse an dem Kauf der Immobilie oder Ware und geben zumeist an, selber im Auftrag eines zahlungskräftigen ausländischen Investors zu handeln.
So gingen die Täter auch im Fall zweier Inhaber eines Farbengeschäftes aus Westoverledingen vor. Die Geschäftsinhaber erhielten Mitte Oktober eine E‑Mail von einem Interessenten, der angeblich Farbe im Wert von 100.000 Euro für ein Bauprojekt in Belgrad kaufen wollte. Nachdem die Geschäftsinhaber ihm ein Angebot unterbreitet hatten, lud der Interessent diese zu einem geschäftlichen Treffen nach Serbien ein. Tatsächlich bezahlte er den Flug und die Hotelkosten und so kam es zu dem vereinbarten Termin in einem Hotel in Belgrad. Der Betrüger bot an, das Geschäftsvolumen noch weiter zu erhöhen. Die Rechnung solle so hoch wie möglich sein, da der serbische Staat das Projekt durch Subventionen unterstütze. Für ihn selbst solle eine anteilige Vermittlerprovision fällig werden. Obwohl es vor Ort nicht zu einem Geschäftsabschluss kam, übergab der Betrüger den Inhabern des Farbengeschäftes sogar noch einen kleinen Geldbetrag, “für einen schönen Tag in Belgrad”. Die Geschäftsleute aus Westoverledingen erkannten das unseriöse Geschäftsgebaren ihres Gegenübers rechtzeitig und wurden finanziell nicht geschädigt. Die Betrüger gehen bei diesen Straftaten üblicherweise, wie folgt, vor: Durch intensive Kontaktaufnahme sollen den Opfern der Eindruck vermittelt werden, dass es sich tatsächlich um einen seriösen Interessenten handelt. Dieser bietet auch an, hohe geforderte Preise zu zahlen und sieht von für ihn günstigen Preisverhandlungen ab. Die Opfer werden grundsätzlich ins Ausland eingeladen, da die Täter vorgeben aus Termingründen nicht selbst erscheinen zu können. Alle Unkosten, die durch die Reise entstehen, werden von den Tätern übernommen. So soll möglichem Misstrauen der Opfer vorgebeugt werden. Vor Ort soll den Opfern durch selbstsicheres Auftreten und Vorgeben des Interessenten, einen luxuriösen Lebensstil zu pflegen, die Seriosität noch verstärkt vorgeführt werden. Sehr bald werden die ersten geschäftlichen Gespräche anberaumt. Auffällig ist, dass die Täter bereits in den ersten Gesprächen darauf hinweisen, dass ein Geldtausch von Euro in eine andere ausländische Währung stattfinden muss. Das wäre die Voraussetzung, damit das anvisierte Geschäft abgeschlossen werden kann. In der Regel sollen Euro in Schweizer Franken gewechselt werden. Damit dem zugestimmt wird, wird natürlich auch ein Gewinn bei dem Tauschgeschäft in Aussicht gestellt. Wenn noch Skepsis bei den Opfern besteht, wird angeboten, vorab eine kleine Summe zu tauschen. Dort werden dann auch echte Geldnoten getauscht. Sobald die Bereitschaft zum Tauschen der vollen geforderten Summe besteht, werden den Opfern Falschgeldnoten oder sogar einen Koffer mit Papierschnipseln überreicht. Weigern sich die Opfer, einen Bargeldtausch durchzuführen, wird mit Gewalt gedroht. Da die Opfer sich im Ausland befinden und mit den dort rechtlich geltenden Vorschriften nicht vertraut sind, entsteht so ein hoher Druck, der dann zur Erfüllung der Tatausführung führt. Ist das Geld erst getauscht, ziehen sich die Täter zurück. Um als Verkäufer oder Händler nicht Opfer einer solchen Straftat zu werden, gelten folgende Empfehlungen: Um Verhandlungen für einen Kauf von hochwertigen Immobilien oder Sachwerten zu führen, ist von einer Reise ins Ausland eher abzuraten. Eine Kaufzusage, ohne Besichtigung der Ware oder Immobilie, sollte die Anbietenden skeptisch werden lassen. Es sollten immer die Personalien des jeweiligen Geschäftspartners (Ausweisdokument) feststehen, nur die Verbindung über eine Auslandtelefonnummer reicht nicht aus. Bei solchen Geschäften dürfen sich die Anbietenden nicht unter Druck oder Zeitzwang setzen lassen. Geldtauschgeschäfte in ausländische Währungen, gegen angebliche Gewinne vor dem eigentlichen Verkaufsgespräch, sollten nicht durchgeführt werden und lassen den deutlichen Schluss auf einen bevorstehenden Betrug zu. Personen, die Opfer einen solchen Tat wurden oder sich in bereits in ähnlichen Verhandlungen zu einer solchen Sachlage befinden, werden gebeten, Anzeige zu erstatten.
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Polizei im Einsatz: Fatbike unter Drogeneinfluss, 1,33 Promille und Unfallflucht in Hesel
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Samstag, 26.09.2026
Führen eines Fatbike unter Drogeneinfluss++Trunkenheitsfahrt++Diebstahl aus Pkw++Verkehrsunfallflucht mit/durch Trunkenheit
Emden — Sogenanntes Fatbike unter Drogeneinfluss geführt
Am Freitagabend gegen 23:15 Uhr bemerkten Polizeibeamte in der Geibelstraße ein sogenanntes Fatbike, dass von einem 19-jährigen Mann aus dem Bereich Hinte mit ca. 20 km/h geführt wurde, ohne dass die Pedale benutzt werden mussten. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass für das Fatbike keine Versicherung besteht und der 19-jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Emden — Trunkenheitsfahrt
In den frühen Stunden des Samstages wurde gegen 02:40 Uhr auf der Auricher Straße ein 24-jähriger Pkw-Führer aus Emden durch die Polizei kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass der Emder mit 1,33 Promille erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
Emden — Diebstahl aus Pkw
Am Freitag wurde in der Zeit von 13:30 bis 14:00 Uhr in der Osterbutenvenne bei einem Pkw Audi Q2 mit Auricher Kennzeichen die Beifahrerscheibe eingeschlagen und anschließend aus dem Innenraum eine Handtasche und Bargeld entwendet. Zeugen der Tat melden sich bitte bei der Polizei in Emden.
Hesel — Verkehrsunfallflucht mit/durch Trunkenheit
Am Freitagabend wurde gegen 18:40 Uhr in der Straße Alter Postweg ein dort geparkter Pkw angefahren. Der 54-jährige Verursacher entfernte sich von der Unfallstelle, konnte jedoch durch die Polizei an seiner Anschrift samt geführtem Pkw im Bereich Hesel angetroffen werden. Dieser war alkoholisiert, ein Vortest ergab ein Ergebnis von 1,68 Promille. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt und der Führerschein einbehalten.
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