Blaulicht
LK-Leer: Warnung vor Rip-Deal: Betrügerische Machenschaften bei Immobilien- und Antiquitätengeschäften
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 07.11.2023
Rip-Deal — Was ist das?
Polizeiinspektion Leer/Emden/Westoverledingen — Rip Deal — Was ist das?
Warnung vor einer Betrugsmasche, die sich Rip-Deal nennt. Personen, die eine Immobilie anbieten oder eine Antiquität bzw. andere Wertgegenstände verkaufen möchten, müssen vorsichtig sein, denn auch hier lauern Betrüger. Unter dem Begriff “Rip-Deal” (jemanden ausnehmen, neppen in Verbindung mit einem Handel) sind Betrugs‑, Raub- und Diebstahlsdelikte zu verstehen, bei welchem die Täter nach einem bestimmten Schema vorgehen. Die Opfer sind in der Regel Verkäufer von Immobilien, Antiquitäten oder auch anderen Wertgegenständen, die den Kontakt zu potentiellen Käufern über Anzeigen im Internet oder über Zeitungsinserate herstellen. Die Täter suchen gezielt diese Inserate aus und nehmen entweder telefonisch oder per Email den ersten Kontakt zu den Opfern auf. Die Täter zeigen Interesse an dem Kauf der Immobilie oder Ware und geben zumeist an, selber im Auftrag eines zahlungskräftigen ausländischen Investors zu handeln.
So gingen die Täter auch im Fall zweier Inhaber eines Farbengeschäftes aus Westoverledingen vor. Die Geschäftsinhaber erhielten Mitte Oktober eine E‑Mail von einem Interessenten, der angeblich Farbe im Wert von 100.000 Euro für ein Bauprojekt in Belgrad kaufen wollte. Nachdem die Geschäftsinhaber ihm ein Angebot unterbreitet hatten, lud der Interessent diese zu einem geschäftlichen Treffen nach Serbien ein. Tatsächlich bezahlte er den Flug und die Hotelkosten und so kam es zu dem vereinbarten Termin in einem Hotel in Belgrad. Der Betrüger bot an, das Geschäftsvolumen noch weiter zu erhöhen. Die Rechnung solle so hoch wie möglich sein, da der serbische Staat das Projekt durch Subventionen unterstütze. Für ihn selbst solle eine anteilige Vermittlerprovision fällig werden. Obwohl es vor Ort nicht zu einem Geschäftsabschluss kam, übergab der Betrüger den Inhabern des Farbengeschäftes sogar noch einen kleinen Geldbetrag, “für einen schönen Tag in Belgrad”. Die Geschäftsleute aus Westoverledingen erkannten das unseriöse Geschäftsgebaren ihres Gegenübers rechtzeitig und wurden finanziell nicht geschädigt. Die Betrüger gehen bei diesen Straftaten üblicherweise, wie folgt, vor: Durch intensive Kontaktaufnahme sollen den Opfern der Eindruck vermittelt werden, dass es sich tatsächlich um einen seriösen Interessenten handelt. Dieser bietet auch an, hohe geforderte Preise zu zahlen und sieht von für ihn günstigen Preisverhandlungen ab. Die Opfer werden grundsätzlich ins Ausland eingeladen, da die Täter vorgeben aus Termingründen nicht selbst erscheinen zu können. Alle Unkosten, die durch die Reise entstehen, werden von den Tätern übernommen. So soll möglichem Misstrauen der Opfer vorgebeugt werden. Vor Ort soll den Opfern durch selbstsicheres Auftreten und Vorgeben des Interessenten, einen luxuriösen Lebensstil zu pflegen, die Seriosität noch verstärkt vorgeführt werden. Sehr bald werden die ersten geschäftlichen Gespräche anberaumt. Auffällig ist, dass die Täter bereits in den ersten Gesprächen darauf hinweisen, dass ein Geldtausch von Euro in eine andere ausländische Währung stattfinden muss. Das wäre die Voraussetzung, damit das anvisierte Geschäft abgeschlossen werden kann. In der Regel sollen Euro in Schweizer Franken gewechselt werden. Damit dem zugestimmt wird, wird natürlich auch ein Gewinn bei dem Tauschgeschäft in Aussicht gestellt. Wenn noch Skepsis bei den Opfern besteht, wird angeboten, vorab eine kleine Summe zu tauschen. Dort werden dann auch echte Geldnoten getauscht. Sobald die Bereitschaft zum Tauschen der vollen geforderten Summe besteht, werden den Opfern Falschgeldnoten oder sogar einen Koffer mit Papierschnipseln überreicht. Weigern sich die Opfer, einen Bargeldtausch durchzuführen, wird mit Gewalt gedroht. Da die Opfer sich im Ausland befinden und mit den dort rechtlich geltenden Vorschriften nicht vertraut sind, entsteht so ein hoher Druck, der dann zur Erfüllung der Tatausführung führt. Ist das Geld erst getauscht, ziehen sich die Täter zurück. Um als Verkäufer oder Händler nicht Opfer einer solchen Straftat zu werden, gelten folgende Empfehlungen: Um Verhandlungen für einen Kauf von hochwertigen Immobilien oder Sachwerten zu führen, ist von einer Reise ins Ausland eher abzuraten. Eine Kaufzusage, ohne Besichtigung der Ware oder Immobilie, sollte die Anbietenden skeptisch werden lassen. Es sollten immer die Personalien des jeweiligen Geschäftspartners (Ausweisdokument) feststehen, nur die Verbindung über eine Auslandtelefonnummer reicht nicht aus. Bei solchen Geschäften dürfen sich die Anbietenden nicht unter Druck oder Zeitzwang setzen lassen. Geldtauschgeschäfte in ausländische Währungen, gegen angebliche Gewinne vor dem eigentlichen Verkaufsgespräch, sollten nicht durchgeführt werden und lassen den deutlichen Schluss auf einen bevorstehenden Betrug zu. Personen, die Opfer einen solchen Tat wurden oder sich in bereits in ähnlichen Verhandlungen zu einer solchen Sachlage befinden, werden gebeten, Anzeige zu erstatten.
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Drei Unfälle im Landkreis Leer: Verletzte und Unfallflucht
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 18.08.2026
PKW kollidieren ++ Wohnmobil fährt Fahrradfahrer an ++ Mofa und PKW stoßen zusammen
Leer — PKW kollidieren
Am 17.08.2026 befuhr eine 35-jährige Fahrerin eines VW Passat gegen 14:40 Uhr die Papenburger Straße in Leer in Richtung Stadtring. An der Ampel Hoheellernweg/Unter den Eichen musste sie aufgrund eines erhöhten Verkehrsaufkommens abbremsen. Auch eine dahinter fahrende 62-jährige Fahrerin eines Dacia Logan bremste daraufhin ab.
Das wiederum bemerkte ein dahinter fahrender 61-jähriger Hyundai-i10-Fahrer zu spät. Er fuhr auf den Dacia auf, der daraufhin in den VW geschoben wurde.
An allen PKW entstand ein Sachschaden im insgesamt hohen vierstelligen Bereich. Der Hyundai war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Die Unfallbeteiligten blieben unverletzt.
Leer — Wohnmobil fährt Fahrradfahrer an
Am 17.08.2026 befuhr ein 62-jähriger Fahrradfahrer gegen 16:30 Uhr die Brunnenstraße in Leer in Richtung Mühlenstraße. An der Kreuzung zur Mühlenstraße kollidierte er mit einem bislang unbekannten Wohnmobilfahrer, der die Heisfelder Straße in Richtung Brunnenstraße befuhr. Dabei erlitt der Fahrradfahrer leichte Verletzungen.
Der Unfallverursacher entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort.
Zeugen, die Hinweise zu diesem Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Uplengen — Mofa und PKW stoßen zusammen
Am 17.08.2026 befuhr ein 75-jähriger Fahrer eines Opel Crossland X gegen 7:45 Uhr die Dorfstraße in Großoldendorf in Richtung Achtert Hooptun. In einer Kurve kam er aus bislang ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab und geriet in den Gegenverkehr. Zur gleichen Zeit war dort ein 35-jähriger Mofafahrer unterwegs.
Es kam zu einer Kollision zwischen beiden Fahrzeugen. Der Mofafahrer erlitt dabei leichte Verletzungen. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden im insgesamt mittleren dreistelligen Bereich.
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Rhauderfehn — Körperverletzung/Zeugensuche
Am 15.08.2026 befuhr ein 18-jähriger Fahrradfahrer gegen 21:30 Uhr den Geh- und Radweg der Straße Rhauderwieke in Rhauderfehn in Richtung Marienheil. Als er eine Personengruppe überholen wollte, die auf der Rhauderwieke in gleicher Richtung unterwegs war, trat einer der Personen den 18-Jährigen unvermittelt vom Fahrrad.
Anschließend schlugen die Personen auf den 18-Jährigen ein. Als Zeugen auf das Geschehen aufmerksam wurden, ließen die Täter ab und entfernten sich zu Fuß in Richtung Busbahnhof. Der Fahrradfahrer erlitt leichte Verletzungen.
Die Tatverdächtigen wurden wie folgt beschrieben:
- Tatverdächtiger 1: ca. 183 cm groß, dunkle, kurze Haare, kleiner, spitzer Bart am Kinn, muskulöser Körperbau, graues T-Shirt, schwarze Weste, helle Hose, Umhängetasche, 18 bis 20 Jahre alt
- Tatverdächtiger 2:
ca. 183 cm groß, kräftigere Statur, Jogginganzug bestehend aus grauer Hose und dunkelblauem Pullover, schwarze Cap, silberne Uhr, Armband am anderen Handgelenk, 18 bis 20 Jahre alt
- Tatverdächtiger 3:
ca. 183 cm groß, schlanke Statur, kurze, lockige, dunkelbraune Haare, schwarzes Poloshirt, helle kurze Hose, Halskette, 18 bis 20 Jahre alt
- Tatverdächtiger 4:
mindestens 190 cm groß, breiter, muskulöser Körperbau, etwas längere, schwarze Haare, nach hinten gegelt, brauner Pullover, schwarze, lange Hose, Umhängetasche, silberner Ring am Finger, 18 bis 20 Jahre alt.
Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder sonstige sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Bunde — Einbruch
Zwischen dem 09.08.2026 gegen 15 Uhr und dem 16.08.2026 gegen 8:30 Uhr drang eine unbekannte Täterschaft auf unbekannte Art und Weise in ein Haus in der Straße Ditzumerhammrich in Bunde ein. Dort entwendete sie Diebesgut im unteren vierstelligen Bereich.
Zeugen, die im genannten Zeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder sonstige sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Uplengen — LKW und PKW kollidieren
Am 16.08.2026 befuhr ein 58-jähriger LKW-Fahrer gegen 14 Uhr die Augustfehner Straße in Uplengen in Richtung Remels. Als er nach links auf ein Tankstellengelände abbiegen wollte, bremste er ab.
Das bemerkte ein 37-jähriger Fahrer einer Mercedes-Benz B‑Klasse zu spät. Er fuhr auf den LKW auf. Der PKW kam daraufhin von der Fahrbahn ab und landete im Graben.
Der Mercedes-Benz war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Es entstand an beiden Fahrzeugen ein Schaden in insgesamt mittlerer fünfstelliger Höhe. Die Beteiligten blieben unverletzt.
Westoverledingen — PKW kollidieren
Am 16.08.2026 befuhr ein 50-jähriger Fahrer eines VW Transporter gegen 12:20 Uhr die Pastor-Kersten-Straße in Westoverledingen in Richtung Mühlenstraße. Als er nach links auf ein Grundstück abbiegen wollte, übersah er eine 31-jährige Fahrerin eines VW Golf, die die Pastor-Kersten-Straße in die entgegengesetzte Richtung befuhr.
Es kam zu einem Zusammenstoß. Dabei erlitt die 31-Jährige schwere und der 50-Jährige leichte Verletzungen. Rettungswagen brachten die Beteiligten in umliegende Krankenhäuser.
Beide PKW waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit. Es entstand ein Sachschaden im insgesamt hohen vierstelligen Bereich.
Emden — Schranke beschädigt
Am 16.08.2026 rangierte ein bislang unbekannter Fahrer eines Wohnmobils gegen 11:30 auf einem Parkplatz an der Straße Am Eisenbahndock in Emden. Dabei stieß er mit Teilen einer Schranke zusammen. Diese wurde dabei beschädigt und war anschließend nicht mehr funktionstüchtig. Es entstand ein Schaden im unteren vierstelligen Bereich.
Der Wohnmobilfahrer entfernte sich anschließend von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern.
Zeugen, die im genannten Zeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder sonstige sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
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Haftbefehl bei Grenzkontrolle: 51-Jähriger bei Bunde festgenommen
Bundespolizei nimmt 51-Jährigen an deutsch-niederländischer Grenze fest
Haftbefehl bei Kontrolle an der A 280 festgestellt – Mann muss 45 Tage Freiheitsstrafe verbüßen
Bunde. Die Bundespolizei hat in der Nacht von Freitag auf Samstag einen 51-jährigen Mann an der deutsch-niederländischen Grenze bei Bunde festgenommen. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl vor. Da er eine noch offene Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine 45-tägige Freiheitsstrafe verbüßen.
Der 51-Jährige war als Fahrgast in einem grenzüberschreitenden Fernreisebus aus den Niederlanden nach Deutschland unterwegs. Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen hielten Bundespolizisten den Bus gegen 3:30 Uhr an der Rastanlage Bunderneuland an der Autobahn 280 an.
Haftbefehl bei Kontrolle festgestellt
Bei der Überprüfung der Personalien des 51-jährigen Bulgaren stellten die Beamten fest, dass nach ihm mit einem Haftbefehl gesucht wurde.
Der Mann war im November 2025 rechtskräftig wegen Geldwäsche verurteilt worden. Aus diesem Urteil war noch eine Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro offen.
Für den Fall, dass die Geldstrafe nicht bezahlt werden kann, war eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen vorgesehen.
Mann in Justizvollzugsanstalt gebracht
Da der 51-Jährige die offene Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er von den Bundespolizisten festgenommen und anschließend in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt gebracht.
Dort muss er nun die noch ausstehende 45-tägige Freiheitsstrafe verbüßen.
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