Blaulicht
LK-Leer: Warnung vor Rip-Deal: Betrügerische Machenschaften bei Immobilien- und Antiquitätengeschäften
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 07.11.2023
Rip-Deal — Was ist das?
Polizeiinspektion Leer/Emden/Westoverledingen — Rip Deal — Was ist das?
Warnung vor einer Betrugsmasche, die sich Rip-Deal nennt. Personen, die eine Immobilie anbieten oder eine Antiquität bzw. andere Wertgegenstände verkaufen möchten, müssen vorsichtig sein, denn auch hier lauern Betrüger. Unter dem Begriff “Rip-Deal” (jemanden ausnehmen, neppen in Verbindung mit einem Handel) sind Betrugs‑, Raub- und Diebstahlsdelikte zu verstehen, bei welchem die Täter nach einem bestimmten Schema vorgehen. Die Opfer sind in der Regel Verkäufer von Immobilien, Antiquitäten oder auch anderen Wertgegenständen, die den Kontakt zu potentiellen Käufern über Anzeigen im Internet oder über Zeitungsinserate herstellen. Die Täter suchen gezielt diese Inserate aus und nehmen entweder telefonisch oder per Email den ersten Kontakt zu den Opfern auf. Die Täter zeigen Interesse an dem Kauf der Immobilie oder Ware und geben zumeist an, selber im Auftrag eines zahlungskräftigen ausländischen Investors zu handeln.
So gingen die Täter auch im Fall zweier Inhaber eines Farbengeschäftes aus Westoverledingen vor. Die Geschäftsinhaber erhielten Mitte Oktober eine E‑Mail von einem Interessenten, der angeblich Farbe im Wert von 100.000 Euro für ein Bauprojekt in Belgrad kaufen wollte. Nachdem die Geschäftsinhaber ihm ein Angebot unterbreitet hatten, lud der Interessent diese zu einem geschäftlichen Treffen nach Serbien ein. Tatsächlich bezahlte er den Flug und die Hotelkosten und so kam es zu dem vereinbarten Termin in einem Hotel in Belgrad. Der Betrüger bot an, das Geschäftsvolumen noch weiter zu erhöhen. Die Rechnung solle so hoch wie möglich sein, da der serbische Staat das Projekt durch Subventionen unterstütze. Für ihn selbst solle eine anteilige Vermittlerprovision fällig werden. Obwohl es vor Ort nicht zu einem Geschäftsabschluss kam, übergab der Betrüger den Inhabern des Farbengeschäftes sogar noch einen kleinen Geldbetrag, “für einen schönen Tag in Belgrad”. Die Geschäftsleute aus Westoverledingen erkannten das unseriöse Geschäftsgebaren ihres Gegenübers rechtzeitig und wurden finanziell nicht geschädigt. Die Betrüger gehen bei diesen Straftaten üblicherweise, wie folgt, vor: Durch intensive Kontaktaufnahme sollen den Opfern der Eindruck vermittelt werden, dass es sich tatsächlich um einen seriösen Interessenten handelt. Dieser bietet auch an, hohe geforderte Preise zu zahlen und sieht von für ihn günstigen Preisverhandlungen ab. Die Opfer werden grundsätzlich ins Ausland eingeladen, da die Täter vorgeben aus Termingründen nicht selbst erscheinen zu können. Alle Unkosten, die durch die Reise entstehen, werden von den Tätern übernommen. So soll möglichem Misstrauen der Opfer vorgebeugt werden. Vor Ort soll den Opfern durch selbstsicheres Auftreten und Vorgeben des Interessenten, einen luxuriösen Lebensstil zu pflegen, die Seriosität noch verstärkt vorgeführt werden. Sehr bald werden die ersten geschäftlichen Gespräche anberaumt. Auffällig ist, dass die Täter bereits in den ersten Gesprächen darauf hinweisen, dass ein Geldtausch von Euro in eine andere ausländische Währung stattfinden muss. Das wäre die Voraussetzung, damit das anvisierte Geschäft abgeschlossen werden kann. In der Regel sollen Euro in Schweizer Franken gewechselt werden. Damit dem zugestimmt wird, wird natürlich auch ein Gewinn bei dem Tauschgeschäft in Aussicht gestellt. Wenn noch Skepsis bei den Opfern besteht, wird angeboten, vorab eine kleine Summe zu tauschen. Dort werden dann auch echte Geldnoten getauscht. Sobald die Bereitschaft zum Tauschen der vollen geforderten Summe besteht, werden den Opfern Falschgeldnoten oder sogar einen Koffer mit Papierschnipseln überreicht. Weigern sich die Opfer, einen Bargeldtausch durchzuführen, wird mit Gewalt gedroht. Da die Opfer sich im Ausland befinden und mit den dort rechtlich geltenden Vorschriften nicht vertraut sind, entsteht so ein hoher Druck, der dann zur Erfüllung der Tatausführung führt. Ist das Geld erst getauscht, ziehen sich die Täter zurück. Um als Verkäufer oder Händler nicht Opfer einer solchen Straftat zu werden, gelten folgende Empfehlungen: Um Verhandlungen für einen Kauf von hochwertigen Immobilien oder Sachwerten zu führen, ist von einer Reise ins Ausland eher abzuraten. Eine Kaufzusage, ohne Besichtigung der Ware oder Immobilie, sollte die Anbietenden skeptisch werden lassen. Es sollten immer die Personalien des jeweiligen Geschäftspartners (Ausweisdokument) feststehen, nur die Verbindung über eine Auslandtelefonnummer reicht nicht aus. Bei solchen Geschäften dürfen sich die Anbietenden nicht unter Druck oder Zeitzwang setzen lassen. Geldtauschgeschäfte in ausländische Währungen, gegen angebliche Gewinne vor dem eigentlichen Verkaufsgespräch, sollten nicht durchgeführt werden und lassen den deutlichen Schluss auf einen bevorstehenden Betrug zu. Personen, die Opfer einen solchen Tat wurden oder sich in bereits in ähnlichen Verhandlungen zu einer solchen Sachlage befinden, werden gebeten, Anzeige zu erstatten.
Anzeige


Blaulicht
Prozess nach Übergriffen: Frauen und vierjähriges Kind in Leer bedrängt
Übergriffe in Leer: 60-Jähriger vor der Großen Jugendkammer
Schwerwiegende Vorwürfe beschäftigen ab sofort das Landgericht: Ein 60-jähriger Mann muss sich wegen mutmaßlicher sexueller Übergriffe verantworten, die sich im Sommer 2025 in Leer ereignet haben sollen. Da unter den Betroffenen auch ein Kind ist, findet der Prozess vor der 1. Großen Jugendkammer unter dem Vorsitz von Richter Witte statt. Der Fall sorgt aufgrund der besonderen Umstände für großes öffentliches Interesse und eine umfangreiche Beweisaufnahme.
Vorwürfe: Belästigungen und ein Übergriff auf ein Kind
Die Anklage wiegt schwer. Dem derzeit in der Justizvollzugsanstalt Oldenburg inhaftierten Mann wird vorgeworfen, im vergangenen Sommer mehrfach Frauen in Leer bedrängt zu haben. In diesen Fällen soll er versucht haben, die Frauen gegen ihren ausdrücklichen Willen zu küssen.
Besonders erschütternd ist ein weiterer Anklagepunkt: Der 60-Jährige soll einem ihm völlig unbekannten, erst vierjährigen Mädchen unvermittelt einen Kuss auf den Mund gegeben haben. Diese Tat rückt das Verfahren in den Zuständigkeitsbereich der Jugendkammer, die besonders sensibel mit Fällen umgeht, in denen Minderjährige betroffen sind.
Mammut-Auftakt: 14 Zeugen geladen
Das Gericht plant eine sehr detaillierte Aufarbeitung der Geschehnisse. Bereits für den ersten Hauptverhandlungstag ist ein straffes Programm vorgesehen:
-
Zeugen: Insgesamt 14 Personen sind geladen, um Licht in die Vorfälle des Sommers 2025 zu bringen.
-
Gutachter: Ein Sachverständiger ist ebenfalls anwesend, um möglicherweise die Schuldfähigkeit oder andere psychologische Aspekte des Angeklagten zu bewerten.
Aufgrund der hohen Anzahl an Zeugen und der Komplexität der Vorwürfe wird mit einem intensiven Verfahren gerechnet. Der Angeklagte verbleibt bis auf Weiteres in Untersuchungshaft.
Facebookseite: @Wir Leeraner
Symbolbild: Zur Veranschaulichung des Themas wurde dieses Bild von einer KI generiert.
AnzeigeBlaulicht
178-facher Online-Betrug: 45-jähriger Ostfriese vor der Strafkammer
178-facher Betrug: Emder steht vor der 4. Großen Strafkammer
Es ist eine Masche, die den Online-Handel massiv belastet und letztlich alle ehrlichen Käufer trifft: Werden Waren bestellt, um sie niemals zu bezahlen, schwindet das Vertrauen der Händler – die Folge sind oft strengere Vorkasse-Regelungen. Man kann die Betreiber fast verstehen, die sich vor solchen Verlusten schützen wollen.
Systematischer Betrug unter falschem Namen
Im Mittelpunkt des Verfahrens vor dem Landgericht steht ein 45-jähriger Mann aus Emden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm ein gewerbsmäßiges Vorgehen vor: Zwischen 2023 und 2024 soll er in 178 Fällen Online-Shops getäuscht haben. Dabei nutzte er laut Anklage systematisch frei erfundene Personalien, um sich Waren zu erschleichen.
Das Besondere an diesem Fall ist die hohe Frequenz der Taten. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Angeklagte bereits zum Zeitpunkt der Bestellung fest eingeplant hatte, die Rechnungen niemals zu begleichen.
Die Verhandlung: Schadenssummen und Prozessauftakt
Die 4. Große Strafkammer hat nun die Aufgabe, diese enorme Anzahl an Einzeltaten juristisch aufzuarbeiten. Das finanzielle Ausmaß der Taten ist beachtlich:
-
Gesamtvolumen der Bestellungen: Knapp 28.000 €
-
Realer Schaden (nach Retouren): Rund 9.000 €
Zum ersten Hauptverhandlungstag wurden zunächst keine Zeugen geladen. In dieser Phase des Prozesses steht zumeist die Verlesung der Anklageschrift sowie die Klärung von Formalien und möglichen Einlassungen des Angeklagten im Vordergrund.
Facebookseite: @Wir Leeraner
Symbolbild: Zur Veranschaulichung des Themas wurde dieses Bild von einer KI generiert.
AnzeigeBlaulicht
Brandeinsatz, Unfallflucht und vermeintliche Tiernot in Ostfriesland
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 12.01.2026
Brand Solaranlage++ Verkehrsunfallflucht++ festgefrorene Schwäne++ Nötigung im Straßenverkehr
Leer — Brand Solaranlage
Am 11.01.2026 gegen 17:25 Uhr wurde der Polizei gemeldet, dass es in Leer, Auf der Warf, zu einem Brand gekommen sei. Aus bislang ungeklärter Ursache brannte es an einer Solaranlage, die sich auf dem Dach eines Boxenlaufstalls befand. Die Feuerwehr konnte den Brand an der Anlage löschen. Die Schäden befinden sich überwiegend an Teilen der Solaranlage und werden auf den mittleren vierstelligen Bereich geschätzt. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.
Hesel — Verkehrsunfallflucht
Am 11.01.2026 in der Zeit zwischen 14:30 Uhr und 14:50 Uhr kam es in Hesel, Im Brink in Höhe der Hausnummer 1, zu einem Verkehrsunfall. Eine bislang unbekannte Person fuhr mit ihrem Pkw gegen den auf dem Parkplatz abgestellten weißen Renault Clio eines 43-jährigen Mannes. Anschließend entfernte sich die Person unerlaubt vom Unfallort. Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben oder weitere sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich an die Polizei zu wenden.
Moormerland — festgefrorene Schwäne
Am 11.01.2026 gegen 08:30 Uhr wurde der Polizei durch eine Passantin gemeldet, dass sich auf dem Gewässer am Schwarzen Weg in Moormerland festgefrorene Schwäne befinden. Die Einsatzkräfte konnten vor Ort feststellen, dass keines der Tiere festgefroren war und dass sich alle Tiere frei bewegen konnten.
Emden — Nötigung im Straßenverkehr
Am 11.01.2026 gegen 12:00 Uhr kam es auf der L2 zwischen Petkum und Gandersum in Richtung Emden, zu einer Nötigung im Straßenverkehr. Ein 28-jähriger Fahrer eines grauen VW Golf nötigte einen 70-jährigen Fahrer eines grauen Mitsubishi ASX. Der 28-jährige Mann aus Emden bremste den 70-jährigen Mann aus Moormerland mehrfach bis zum Stillstand aus und verhinderte das Überholen, indem er in der Mitte der Fahrbahn fuhr. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.
Anzeige























