Blaulicht
LK-Leer: Warnung vor Rip-Deal: Betrügerische Machenschaften bei Immobilien- und Antiquitätengeschäften
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 07.11.2023
Rip-Deal — Was ist das?
Polizeiinspektion Leer/Emden/Westoverledingen — Rip Deal — Was ist das?
Warnung vor einer Betrugsmasche, die sich Rip-Deal nennt. Personen, die eine Immobilie anbieten oder eine Antiquität bzw. andere Wertgegenstände verkaufen möchten, müssen vorsichtig sein, denn auch hier lauern Betrüger. Unter dem Begriff “Rip-Deal” (jemanden ausnehmen, neppen in Verbindung mit einem Handel) sind Betrugs‑, Raub- und Diebstahlsdelikte zu verstehen, bei welchem die Täter nach einem bestimmten Schema vorgehen. Die Opfer sind in der Regel Verkäufer von Immobilien, Antiquitäten oder auch anderen Wertgegenständen, die den Kontakt zu potentiellen Käufern über Anzeigen im Internet oder über Zeitungsinserate herstellen. Die Täter suchen gezielt diese Inserate aus und nehmen entweder telefonisch oder per Email den ersten Kontakt zu den Opfern auf. Die Täter zeigen Interesse an dem Kauf der Immobilie oder Ware und geben zumeist an, selber im Auftrag eines zahlungskräftigen ausländischen Investors zu handeln.
So gingen die Täter auch im Fall zweier Inhaber eines Farbengeschäftes aus Westoverledingen vor. Die Geschäftsinhaber erhielten Mitte Oktober eine E‑Mail von einem Interessenten, der angeblich Farbe im Wert von 100.000 Euro für ein Bauprojekt in Belgrad kaufen wollte. Nachdem die Geschäftsinhaber ihm ein Angebot unterbreitet hatten, lud der Interessent diese zu einem geschäftlichen Treffen nach Serbien ein. Tatsächlich bezahlte er den Flug und die Hotelkosten und so kam es zu dem vereinbarten Termin in einem Hotel in Belgrad. Der Betrüger bot an, das Geschäftsvolumen noch weiter zu erhöhen. Die Rechnung solle so hoch wie möglich sein, da der serbische Staat das Projekt durch Subventionen unterstütze. Für ihn selbst solle eine anteilige Vermittlerprovision fällig werden. Obwohl es vor Ort nicht zu einem Geschäftsabschluss kam, übergab der Betrüger den Inhabern des Farbengeschäftes sogar noch einen kleinen Geldbetrag, “für einen schönen Tag in Belgrad”. Die Geschäftsleute aus Westoverledingen erkannten das unseriöse Geschäftsgebaren ihres Gegenübers rechtzeitig und wurden finanziell nicht geschädigt. Die Betrüger gehen bei diesen Straftaten üblicherweise, wie folgt, vor: Durch intensive Kontaktaufnahme sollen den Opfern der Eindruck vermittelt werden, dass es sich tatsächlich um einen seriösen Interessenten handelt. Dieser bietet auch an, hohe geforderte Preise zu zahlen und sieht von für ihn günstigen Preisverhandlungen ab. Die Opfer werden grundsätzlich ins Ausland eingeladen, da die Täter vorgeben aus Termingründen nicht selbst erscheinen zu können. Alle Unkosten, die durch die Reise entstehen, werden von den Tätern übernommen. So soll möglichem Misstrauen der Opfer vorgebeugt werden. Vor Ort soll den Opfern durch selbstsicheres Auftreten und Vorgeben des Interessenten, einen luxuriösen Lebensstil zu pflegen, die Seriosität noch verstärkt vorgeführt werden. Sehr bald werden die ersten geschäftlichen Gespräche anberaumt. Auffällig ist, dass die Täter bereits in den ersten Gesprächen darauf hinweisen, dass ein Geldtausch von Euro in eine andere ausländische Währung stattfinden muss. Das wäre die Voraussetzung, damit das anvisierte Geschäft abgeschlossen werden kann. In der Regel sollen Euro in Schweizer Franken gewechselt werden. Damit dem zugestimmt wird, wird natürlich auch ein Gewinn bei dem Tauschgeschäft in Aussicht gestellt. Wenn noch Skepsis bei den Opfern besteht, wird angeboten, vorab eine kleine Summe zu tauschen. Dort werden dann auch echte Geldnoten getauscht. Sobald die Bereitschaft zum Tauschen der vollen geforderten Summe besteht, werden den Opfern Falschgeldnoten oder sogar einen Koffer mit Papierschnipseln überreicht. Weigern sich die Opfer, einen Bargeldtausch durchzuführen, wird mit Gewalt gedroht. Da die Opfer sich im Ausland befinden und mit den dort rechtlich geltenden Vorschriften nicht vertraut sind, entsteht so ein hoher Druck, der dann zur Erfüllung der Tatausführung führt. Ist das Geld erst getauscht, ziehen sich die Täter zurück. Um als Verkäufer oder Händler nicht Opfer einer solchen Straftat zu werden, gelten folgende Empfehlungen: Um Verhandlungen für einen Kauf von hochwertigen Immobilien oder Sachwerten zu führen, ist von einer Reise ins Ausland eher abzuraten. Eine Kaufzusage, ohne Besichtigung der Ware oder Immobilie, sollte die Anbietenden skeptisch werden lassen. Es sollten immer die Personalien des jeweiligen Geschäftspartners (Ausweisdokument) feststehen, nur die Verbindung über eine Auslandtelefonnummer reicht nicht aus. Bei solchen Geschäften dürfen sich die Anbietenden nicht unter Druck oder Zeitzwang setzen lassen. Geldtauschgeschäfte in ausländische Währungen, gegen angebliche Gewinne vor dem eigentlichen Verkaufsgespräch, sollten nicht durchgeführt werden und lassen den deutlichen Schluss auf einen bevorstehenden Betrug zu. Personen, die Opfer einen solchen Tat wurden oder sich in bereits in ähnlichen Verhandlungen zu einer solchen Sachlage befinden, werden gebeten, Anzeige zu erstatten.
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Polizei sucht Zeugen: Zwölf Fässer in Rhauderfehn entsorgt, illegaler Müll in Jemgum und Unfallflucht in Hesel
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 09.10.2026
Rhauderfehn — Fässer entsorgt
Am 08.10.2026 bemerkte eine Zeugin gegen 12:00 Uhr, dass unbekannte Personen an der Straße Hohe Gaste in einem Graben am Straßenrand zwölf Fässer entsorgt hatten. Es handelt sich um sieben 60 Liter Fässer und fünf 20 Liter Fässer, die alle mit einer noch nicht identifizierten Flüssigkeit gefüllt sind. Wie lange die Fässer dort schon lagen, ist derzeit nicht bekannt. Der Bauhof Rhauderfehn hat die Fässer vorerst gesichert. Die Umweltabteilung der Polizei Leer hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, die Dienststelle zu informieren.
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Jemgum — Illegale Müllentsorgung
Durch die Gemeinde Jemgum wurde der Polizei mitgeteilt, dass es innerhalb der letzten Woche vom 04.10.2026 bis zum 08.110.2026 zu illegalen Müllentsorgungen gekommen sei In einem Container, welcher am Nutzungsgebäude am Badesee Soltborg steht, sind diverse Altreifen, Hausmüll und ein orange-graues Zelt entsorgt worden. Diese illegale Abfallentsorgung stellt einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz dar. Die Polizei Jemgum erbittet Hinweise.
Hesel — Unfallflucht
Am 07.10.2026 kam es gegen 18:10 Uhr auf der Kiefelder Straße zu einem Unfall im Begegnungsverkehr. Ein 38-jähriger Heseler befuhr die Kiefelder Straße aus Hesel Kommend in Richtung Weidenweg, als im ein Pkw Audi Q3 oder Q5 entgegenkam. Der entgegenkommende Audi fuhr immer weiter links, bis er sich auf dem Gegenfahrstreifen befand. Der 38-jährige musste mit seinem Pkw auf den Seitenstreifen ausweichen und touchierte dabei einen dort befindlichen Telegrafenmast. Dabei entstand Sachschaden an dem Pkw des Heselers. Der Unfallverursacher entfernte sich von der Örtlichkeit, ohne sich um den Vorfall zu kümmern. Die Polizei Hesel, bittet mögliche zeugen, sich auf der Dienststelle zu melden.
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Borkum: Vermisster 69-jähriger Surfer wohlbehalten zurück – große Suchaktion beendet
Gute Nachrichten von Borkum: Vermisster 69-jähriger Surfer wohlbehalten zurückgekehrt
Borkum – Nach einer umfangreichen Suchaktion auf Borkum gibt es eine erfreuliche Nachricht: Ein seit Donnerstag, 8. Oktober 2026, vermisster 69-jähriger Surfer ist wohlbehalten zu seiner Familie zurückgekehrt. Die Suchmaßnahmen, an denen zahlreiche Einsatzkräfte beteiligt waren, konnten am Freitagmorgen, 9. Oktober, eingestellt werden. Das teilte die Polizeiinspektion Leer/Emden mit.
Surfer seit Donnerstag vermisst
Am Donnerstag gegen 14.15 Uhr ging bei der Polizei über den Notruf die Meldung ein, dass ein 69-jähriger Mann auf Borkum vermisst werde. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte sich der Borkumer im Laufe des Vormittags zur Bürgermeister-Kieviet-Promenade in der Nähe des Aquariums begeben und war dort mit seinem Surfbrett aufs Wasser gegangen.
Sein Fahrrad samt Anhänger hatte er im Bereich der Promenade zurückgelassen. Gegen 12 Uhr war der Mann noch von einer Bekannten gesehen worden.
Da zunächst unklar war, wo sich der Surfer befand, wurde eine umfangreiche Suchaktion eingeleitet.
Zahlreiche Einsatzkräfte an der Suche beteiligt
An der Suche beteiligten sich ein Seenotkreuzer, ein Rettungshubschrauber, die Feuerwehr Borkum und die Polizei Borkum. Trotz der intensiven Bemühungen konnte der Vermisste zunächst nicht gefunden werden.
Gegen 19 Uhr mussten die Suchmaßnahmen wegen der einsetzenden Dunkelheit vorübergehend unterbrochen werden.
Segel an der Seehundsbank entdeckt
Am Donnerstagabend kam es zu einer neuen Entwicklung: Gegen 22.15 Uhr entdeckte ein Lotse ein Segel an der Seehundsbank am Südstrand. Daraufhin wurden die Suchmaßnahmen wieder aufgenommen.
Erneut waren die Seenotrettung und die Feuerwehr Borkum im Einsatz. Im weiteren Verlauf der Nacht beteiligten sich außerdem ein Rettungshubschrauber aus den Niederlanden und die Polizei an der Suche.
Auch in den frühen Morgenstunden des Freitags dauerte der Einsatz an. Gegen 2 Uhr mussten die Maßnahmen aufgrund der einsetzenden Flut erneut unterbrochen werden, nachdem die Suche bis dahin nicht zum Auffinden des Mannes geführt hatte.
Erlösende Nachricht am Freitagmorgen
Um 7 Uhr am Freitag, 9. Oktober, wurden die Suchmaßnahmen wieder aufgenommen. Während die Einsatzkräfte noch nach dem 69-Jährigen suchten, erhielt die Polizei schließlich die entscheidende Nachricht: Die Familie des Mannes teilte mit, dass er wohlbehalten zurückgekehrt sei und sich bei seinen Angehörigen auf Borkum befinde.
Daraufhin konnten sämtliche Suchmaßnahmen eingestellt werden.
Großer Dank an alle Einsatzkräfte
Der glückliche Ausgang der Suche ist eine erfreuliche Nachricht für Borkum und den Landkreis Leer, zu dem die Nordseeinsel gehört. Zahlreiche Einsatzkräfte hatten sich über viele Stunden hinweg und bis in die Nacht hinein an der Suche beteiligt.
Ein besonderer Dank gilt allen Beteiligten der Seenotrettung, der Feuerwehr und der Polizei sowie der Besatzung des niederländischen Rettungshubschraubers. Ihr Einsatz zeigt, wie wichtig die Zusammenarbeit der verschiedenen Organisationen bei der Suche nach vermissten Menschen ist.
Die Polizeiinspektion Leer/Emden veröffentlichte die Mitteilung über den glücklichen Ausgang der Suchaktion am 9. Oktober 2026. Weitere Angaben zu den Umständen der Rückkehr des Mannes machte die Polizei in ihrer Pressemitteilung nicht.
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Grenzkontrollen zwischen Deutschland und den Niederlanden: Bundespolizei meldet 3.293 unerlaubte Einreisen
Grenzkontrollen zwischen Niedersachsen und den Niederlanden: Bundespolizei zieht Bilanz
Seit September 2024 wurden an der deutsch-niederländischen Grenze in Niedersachsen mehr als 3.200 unerlaubte Einreisen festgestellt – 2.144 Personen zurückgewiesen
Bad Bentheim/Hannover – Die Bundespolizei hat eine Bilanz der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an der deutsch-niederländischen Grenze in Niedersachsen veröffentlicht. Seit dem 16. September 2024 kontrolliert die Bundespolizei den grenzüberschreitenden Verkehr an den deutschen Landgrenzen. Für den Bereich zwischen Niedersachsen und den Niederlanden ist die Bundespolizeidirektion Hannover zuständig.
Im Zeitraum vom 16. September 2024 bis einschließlich 30. September 2026 wurden im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim insgesamt 3.293 unerlaubte Einreisen einschließlich Versuchen festgestellt.
Darüber hinaus wurden 2.144 einreiseverhindernde Maßnahmen beziehungsweise Zurückweisungen vollzogen. Die Bundespolizei nahm außerdem 134 Schleuser fest. Bei 149 Personen wurde eine Wiedereinreisesperre festgestellt.
814 offene Haftbefehle vollstreckt
Die Kontrollen führten auch zu zahlreichen Fahndungstreffern. Insgesamt konnten 814 offene Haftbefehle vollstreckt werden.
Darüber hinaus wurden 96 Personen aus dem links‑, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum im Rahmen der Fahndung festgestellt.
Entwicklung seit Mai 2025
Für den Zeitraum vom 8. Mai 2025 bis einschließlich 30. September 2026 weist die Bundespolizei folgende Zahlen aus:
- 2.142 unerlaubte Einreisen einschließlich Versuchen nach dem Aufenthaltsgesetz
- 1.381 vollzogene einreiseverhindernde Maßnahmen beziehungsweise Zurückweisungen
- darunter 5 Zurückweisungen gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 Asylgesetz
- 12 Personen aus vulnerablen Gruppen mit Asylgesuch
- 89 festgenommene Schleuser
- 85 Personen mit Wiedereinreisesperre
- 514 Feststellungen von Personen mit offenen Haftbefehlen
- 76 Personen aus dem links‑, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum als Fahndungstreffer
Die Zahlen ab Mai 2025 stehen im Zusammenhang mit einer Änderung der Kontrollmaßnahmen an den deutschen Binnengrenzen.
Kontrollen seit September 2024
Die vorübergehenden Binnengrenzkontrollen wurden auf Anordnung des damaligen Bundesministeriums des Innern zum 16. September 2024 an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen eingeführt und werden weiterhin fortgesetzt.
Seit dem 7. Mai 2025 erfolgen die Kontrollen auf Weisung des Bundesministers des Innern zusätzlich unter Anwendung der Regelungen des § 18 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Asylgesetz.
Diese Regelungen ermöglichen es der Grenzbehörde, Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Drittstaat unter bestimmten Voraussetzungen die Einreise zu verweigern beziehungsweise nach erfolgter Einreise eine Zurückschiebung in den sicheren Drittstaat anzuordnen. In Deutschland gelten derzeit unter anderem alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union als sichere Drittstaaten.
Gleichzeitig weist die Bundespolizei darauf hin, dass erkennbar vulnerable Personen weiterhin an zuständige Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden können. Dazu zählen beispielsweise Frauen mit Kleinkindern, hochschwangere Frauen oder sichtbar schwer erkrankte Menschen.
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Bundespolizei kontrolliert rund um die Uhr
Der Grenzschutz gehört zu den dauerhaften Kernaufgaben der Bundespolizei. Die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung der vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen werden deshalb weiterhin umgesetzt.
Wenn es die Einsatzlage erfordert, werden die zuständigen Dienststellen der Bundespolizei durch Unterstützungskräfte verstärkt. Dazu gehören insbesondere Kräfte der Direktion Bundesbereitschaftspolizei.
Die Bundespolizei prüft nach eigenen Angaben fortlaufend, ob eine temporäre Verstärkung der eingesetzten Kräfte erforderlich ist. Zu konkreten Einsatzstärken macht die Behörde aus einsatztaktischen Gründen weiterhin keine Angaben.
Kontrollen flexibel und auch in Zivil
Die Kontrollen an den deutschen Schengenbinnengrenzen erfolgen lageangepasst sowie zeitlich und örtlich flexibel. Die Bundespolizei setzt dabei sowohl uniformierte als auch zivile Kräfte ein.
Die Maßnahmen finden zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie rund um die Uhr statt. Dass an einem Grenzübergang augenscheinlich keine uniformierten Einsatzkräfte zu sehen sind, bedeutet daher laut Bundespolizei nicht zwangsläufig, dass dort keine Kräfte präsent sind.
Die Maßnahmen werden weiterhin eng mit den Polizeien der angrenzenden Staaten, den Polizeien der Bundesländer sowie dem Zoll abgestimmt.
Für die deutsch-niederländische Grenze in Niedersachsen bedeutet die Bilanz: Seit Beginn der vorübergehend wiedereingeführten Kontrollen wurden zahlreiche unerlaubte Einreisen festgestellt und Einreisen verhindert. Gleichzeitig führten die Kontrollen zu zahlreichen weiteren Fahndungstreffern, darunter festgestellte Schleuser, Personen mit Wiedereinreisesperren und Menschen mit offenen Haftbefehlen.
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