Blaulicht
LK-Leer: Warnung vor Rip-Deal: Betrügerische Machenschaften bei Immobilien- und Antiquitätengeschäften
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 07.11.2023
Rip-Deal — Was ist das?
Polizeiinspektion Leer/Emden/Westoverledingen — Rip Deal — Was ist das?
Warnung vor einer Betrugsmasche, die sich Rip-Deal nennt. Personen, die eine Immobilie anbieten oder eine Antiquität bzw. andere Wertgegenstände verkaufen möchten, müssen vorsichtig sein, denn auch hier lauern Betrüger. Unter dem Begriff “Rip-Deal” (jemanden ausnehmen, neppen in Verbindung mit einem Handel) sind Betrugs‑, Raub- und Diebstahlsdelikte zu verstehen, bei welchem die Täter nach einem bestimmten Schema vorgehen. Die Opfer sind in der Regel Verkäufer von Immobilien, Antiquitäten oder auch anderen Wertgegenständen, die den Kontakt zu potentiellen Käufern über Anzeigen im Internet oder über Zeitungsinserate herstellen. Die Täter suchen gezielt diese Inserate aus und nehmen entweder telefonisch oder per Email den ersten Kontakt zu den Opfern auf. Die Täter zeigen Interesse an dem Kauf der Immobilie oder Ware und geben zumeist an, selber im Auftrag eines zahlungskräftigen ausländischen Investors zu handeln.
So gingen die Täter auch im Fall zweier Inhaber eines Farbengeschäftes aus Westoverledingen vor. Die Geschäftsinhaber erhielten Mitte Oktober eine E‑Mail von einem Interessenten, der angeblich Farbe im Wert von 100.000 Euro für ein Bauprojekt in Belgrad kaufen wollte. Nachdem die Geschäftsinhaber ihm ein Angebot unterbreitet hatten, lud der Interessent diese zu einem geschäftlichen Treffen nach Serbien ein. Tatsächlich bezahlte er den Flug und die Hotelkosten und so kam es zu dem vereinbarten Termin in einem Hotel in Belgrad. Der Betrüger bot an, das Geschäftsvolumen noch weiter zu erhöhen. Die Rechnung solle so hoch wie möglich sein, da der serbische Staat das Projekt durch Subventionen unterstütze. Für ihn selbst solle eine anteilige Vermittlerprovision fällig werden. Obwohl es vor Ort nicht zu einem Geschäftsabschluss kam, übergab der Betrüger den Inhabern des Farbengeschäftes sogar noch einen kleinen Geldbetrag, “für einen schönen Tag in Belgrad”. Die Geschäftsleute aus Westoverledingen erkannten das unseriöse Geschäftsgebaren ihres Gegenübers rechtzeitig und wurden finanziell nicht geschädigt. Die Betrüger gehen bei diesen Straftaten üblicherweise, wie folgt, vor: Durch intensive Kontaktaufnahme sollen den Opfern der Eindruck vermittelt werden, dass es sich tatsächlich um einen seriösen Interessenten handelt. Dieser bietet auch an, hohe geforderte Preise zu zahlen und sieht von für ihn günstigen Preisverhandlungen ab. Die Opfer werden grundsätzlich ins Ausland eingeladen, da die Täter vorgeben aus Termingründen nicht selbst erscheinen zu können. Alle Unkosten, die durch die Reise entstehen, werden von den Tätern übernommen. So soll möglichem Misstrauen der Opfer vorgebeugt werden. Vor Ort soll den Opfern durch selbstsicheres Auftreten und Vorgeben des Interessenten, einen luxuriösen Lebensstil zu pflegen, die Seriosität noch verstärkt vorgeführt werden. Sehr bald werden die ersten geschäftlichen Gespräche anberaumt. Auffällig ist, dass die Täter bereits in den ersten Gesprächen darauf hinweisen, dass ein Geldtausch von Euro in eine andere ausländische Währung stattfinden muss. Das wäre die Voraussetzung, damit das anvisierte Geschäft abgeschlossen werden kann. In der Regel sollen Euro in Schweizer Franken gewechselt werden. Damit dem zugestimmt wird, wird natürlich auch ein Gewinn bei dem Tauschgeschäft in Aussicht gestellt. Wenn noch Skepsis bei den Opfern besteht, wird angeboten, vorab eine kleine Summe zu tauschen. Dort werden dann auch echte Geldnoten getauscht. Sobald die Bereitschaft zum Tauschen der vollen geforderten Summe besteht, werden den Opfern Falschgeldnoten oder sogar einen Koffer mit Papierschnipseln überreicht. Weigern sich die Opfer, einen Bargeldtausch durchzuführen, wird mit Gewalt gedroht. Da die Opfer sich im Ausland befinden und mit den dort rechtlich geltenden Vorschriften nicht vertraut sind, entsteht so ein hoher Druck, der dann zur Erfüllung der Tatausführung führt. Ist das Geld erst getauscht, ziehen sich die Täter zurück. Um als Verkäufer oder Händler nicht Opfer einer solchen Straftat zu werden, gelten folgende Empfehlungen: Um Verhandlungen für einen Kauf von hochwertigen Immobilien oder Sachwerten zu führen, ist von einer Reise ins Ausland eher abzuraten. Eine Kaufzusage, ohne Besichtigung der Ware oder Immobilie, sollte die Anbietenden skeptisch werden lassen. Es sollten immer die Personalien des jeweiligen Geschäftspartners (Ausweisdokument) feststehen, nur die Verbindung über eine Auslandtelefonnummer reicht nicht aus. Bei solchen Geschäften dürfen sich die Anbietenden nicht unter Druck oder Zeitzwang setzen lassen. Geldtauschgeschäfte in ausländische Währungen, gegen angebliche Gewinne vor dem eigentlichen Verkaufsgespräch, sollten nicht durchgeführt werden und lassen den deutlichen Schluss auf einen bevorstehenden Betrug zu. Personen, die Opfer einen solchen Tat wurden oder sich in bereits in ähnlichen Verhandlungen zu einer solchen Sachlage befinden, werden gebeten, Anzeige zu erstatten.
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Unfall-Bilanz im Landkreis Leer: Trunkenheitsfahrt auf der A31 endet im Krankenhaus
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 29.07.2026
Moormerland — Verkehrsunfall/Trunkenheit im Straßenverkehr
Am 28.07.2026 befuhr ein 38-jähriger Fahrer eines BMW 320D gegen 17 Uhr die Autobahn 31 in Richtung Emden. Kurz hinter dem Autobahndreieck Leer kam er aus bislang ungeklärter Ursache nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der Mittelschutzplanke.
Der Fahrer erlitt bei dem Unfall schwere Verletzungen. Zudem entstand ein Sachschaden an dem Fahrzeug im unteren fünfstelligen Bereich. Trotz des Unfalls setzte der 38-Jährige seine Fahrt zunächst fort. In Veenhusen kam der beschädigte PKW schließlich zum Stillstand.
Im Rahmen der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,76 Promille. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt.
Ein Rettungswagen brachte den 38-Jährigen in ein Krankenhaus. Der Führerschein des Mannes wurde beschlagnahmt. Gegen ihn wurden entsprechende Verfahren eingeleitet.
Uplengen — Verkehrsunfall
Am 28.07.2026 befuhr ein 63-jähriger Treckerfahrer gegen 10:40 Uhr die Straße Untenende Süd in Uplengen. Als er nach links in die Norderstraße abbog, übersah er eine vorfahrtsberechtigte 48-jährige Inliner-Fahrerin, die auf der Norderstraße in Richtung Hollender Landstraße unterwegs war.
Es kam zur Kollision. Dabei erlitt die 48-Jährige leichte Verletzungen. Ein Rettungswagen brachte sie in ein umliegendes Krankenhaus.
Rhauderfehn — Verkehrsunfall
Am 28.07.2026 befuhr eine 51-jährige Fahrerin eines VW UP! gegen 08:45 Uhr die Mühlenstraße in Rhauderfehn in Richtung 1. Südwieke. An der Einmündung zur Straße Bergkamp übersah sie eine von rechts kommende, vorfahrtsberechtigte 38-jährige Fahrerin eines Skoda Kodiaq. Es kam zum Zusammenstoß.
Dabei erlitten beide Fahrerinnen leichte Verletzungen. Die PKW waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Es entstand ein Sachschaden im insgesamt hohen vierstelligen Betrag.
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Zwei Haftbefehle an der deutsch-niederländischen Grenze vollstreckt!
BPOL-BadBentheim: Zwei Haftbefehle an der Grenze vollstreckt
Eine 24-Jährige reiste gegen 16:45 Uhr als Passagierin eines Busses des Schienenersatzverkehrs aus den Niederlanden über den Europaweg ein, als sie im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen in Bunde kontrolliert wurde.
Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellte sich heraus, dass gegen die Niederländerin ein Haftbefehl der zuständigen Staatsanwaltschaft vorlag. Sie war zuvor gerichtlich wegen einer fahrlässigen Körperverletzung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von anderthalb Monaten verurteilt worden. Lediglich die Zahlung einer Geldstrafe von 1.350 Euro würde den Gefängnisaufenthalt abwenden. Es gelang schließlich dem Freund der Frau den geforderten Geldbetrag aufzubringen und die Haft abzuwenden. Die 24-Jährige konnte ihre Reise im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen fortsetzen.
Weniger Glück hatte ein 46-jähriger Rumäne. Der Mann reiste gegen 18:30 Uhr als Passagier eines Fernbusses aus den Niederlanden ein, als er im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen in der Kontrollstelle an der Autobahn 280 auf der Rastanlage Bunderneuland kontrolliert wurde.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass auch gegen ihn ein Haftbefehl der zuständigen Staatsanwaltschaft vorlag. Er war zuvor gerichtlich wegen eines aufenthaltsrechtlichen Vergehens zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Lediglich durch die Zahlung einer Geldstrafe von 3.000 Euro könnte der Gefängnisaufenthalt abgewendet werden. Da der Verhaftete den haftbefreienden Betrag allerdings nicht zahlen konnte, musste er ins Gefängnis.
Der Mann wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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2,43 Promille am Steuer, Unfallflucht in Moormerland und Einsatz am Badesee
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 28.07.2026
Leer — Trunkenheit im Straßenverkehr
Am 27.07.2026 meldeten Zeugen gegen 11:30 Uhr einen PKW der die Hauptstraße in Ostrhauderfehn in Fahrtrichtung Leer in auffälligen Schlangenlinien und mit unsicherer Fahrweise befuhr.
Das Fahrzeug konnte auf der Papenburger Straße in Leer durch Polizeibeamte kontrolliert werden. Dabei stellte sich heraus, dass der 28-jährige Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,43 Promille.
Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen. Zudem beschlagnahmten die eingesetzten Beamten den Führerschein sowie den Fahrzeugschlüssel und leiteten entsprechende Verfahren ein.
Moormerland — Verkehrsunfallflucht
Zwischen dem 24.07.2026 gegen 20:30 Uhr und dem 25.07.2026 gegen 11:15 Uhr beschädigte ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer einen grauen BMW 330i, der auf einem Parkplatz auf der Kiefernstraße in Moormerland abgestellt war. Dabei entstand ein Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich.
Der Unfallverursacher entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Zeugen, die Hinweise zu diesem Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Moormerland — Zeugensuche
Nach einem Polizeieinsatz am 25.07.2026 an einem Badesee in der Stettiner Straße in Moormerland suchen wir Zeugen. Gegen 15:50 Uhr beleidigte ein 49-jähriger Mann mehrere Badegäste. Den von den eingesetzten Polizeibeamten ausgesprochenen Platzverweis befolgte der Mann nicht. Als er daraufhin in Gewahrsam genommen werden sollte, leistete er Widerstand gegen die Beamten.
Gegen den 49-Jährigen wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.
Die Polizei bittet nun insbesondere Personen, die von dem Mann beleidigt wurden oder Angaben zu dem Vorfall machen können, sich bei der Polizei zu melden.
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