Blaulicht
LK-Leer: Warnung vor Rip-Deal: Betrügerische Machenschaften bei Immobilien- und Antiquitätengeschäften
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 07.11.2023
Rip-Deal — Was ist das?
Polizeiinspektion Leer/Emden/Westoverledingen — Rip Deal — Was ist das?
Warnung vor einer Betrugsmasche, die sich Rip-Deal nennt. Personen, die eine Immobilie anbieten oder eine Antiquität bzw. andere Wertgegenstände verkaufen möchten, müssen vorsichtig sein, denn auch hier lauern Betrüger. Unter dem Begriff “Rip-Deal” (jemanden ausnehmen, neppen in Verbindung mit einem Handel) sind Betrugs‑, Raub- und Diebstahlsdelikte zu verstehen, bei welchem die Täter nach einem bestimmten Schema vorgehen. Die Opfer sind in der Regel Verkäufer von Immobilien, Antiquitäten oder auch anderen Wertgegenständen, die den Kontakt zu potentiellen Käufern über Anzeigen im Internet oder über Zeitungsinserate herstellen. Die Täter suchen gezielt diese Inserate aus und nehmen entweder telefonisch oder per Email den ersten Kontakt zu den Opfern auf. Die Täter zeigen Interesse an dem Kauf der Immobilie oder Ware und geben zumeist an, selber im Auftrag eines zahlungskräftigen ausländischen Investors zu handeln.
So gingen die Täter auch im Fall zweier Inhaber eines Farbengeschäftes aus Westoverledingen vor. Die Geschäftsinhaber erhielten Mitte Oktober eine E‑Mail von einem Interessenten, der angeblich Farbe im Wert von 100.000 Euro für ein Bauprojekt in Belgrad kaufen wollte. Nachdem die Geschäftsinhaber ihm ein Angebot unterbreitet hatten, lud der Interessent diese zu einem geschäftlichen Treffen nach Serbien ein. Tatsächlich bezahlte er den Flug und die Hotelkosten und so kam es zu dem vereinbarten Termin in einem Hotel in Belgrad. Der Betrüger bot an, das Geschäftsvolumen noch weiter zu erhöhen. Die Rechnung solle so hoch wie möglich sein, da der serbische Staat das Projekt durch Subventionen unterstütze. Für ihn selbst solle eine anteilige Vermittlerprovision fällig werden. Obwohl es vor Ort nicht zu einem Geschäftsabschluss kam, übergab der Betrüger den Inhabern des Farbengeschäftes sogar noch einen kleinen Geldbetrag, “für einen schönen Tag in Belgrad”. Die Geschäftsleute aus Westoverledingen erkannten das unseriöse Geschäftsgebaren ihres Gegenübers rechtzeitig und wurden finanziell nicht geschädigt. Die Betrüger gehen bei diesen Straftaten üblicherweise, wie folgt, vor: Durch intensive Kontaktaufnahme sollen den Opfern der Eindruck vermittelt werden, dass es sich tatsächlich um einen seriösen Interessenten handelt. Dieser bietet auch an, hohe geforderte Preise zu zahlen und sieht von für ihn günstigen Preisverhandlungen ab. Die Opfer werden grundsätzlich ins Ausland eingeladen, da die Täter vorgeben aus Termingründen nicht selbst erscheinen zu können. Alle Unkosten, die durch die Reise entstehen, werden von den Tätern übernommen. So soll möglichem Misstrauen der Opfer vorgebeugt werden. Vor Ort soll den Opfern durch selbstsicheres Auftreten und Vorgeben des Interessenten, einen luxuriösen Lebensstil zu pflegen, die Seriosität noch verstärkt vorgeführt werden. Sehr bald werden die ersten geschäftlichen Gespräche anberaumt. Auffällig ist, dass die Täter bereits in den ersten Gesprächen darauf hinweisen, dass ein Geldtausch von Euro in eine andere ausländische Währung stattfinden muss. Das wäre die Voraussetzung, damit das anvisierte Geschäft abgeschlossen werden kann. In der Regel sollen Euro in Schweizer Franken gewechselt werden. Damit dem zugestimmt wird, wird natürlich auch ein Gewinn bei dem Tauschgeschäft in Aussicht gestellt. Wenn noch Skepsis bei den Opfern besteht, wird angeboten, vorab eine kleine Summe zu tauschen. Dort werden dann auch echte Geldnoten getauscht. Sobald die Bereitschaft zum Tauschen der vollen geforderten Summe besteht, werden den Opfern Falschgeldnoten oder sogar einen Koffer mit Papierschnipseln überreicht. Weigern sich die Opfer, einen Bargeldtausch durchzuführen, wird mit Gewalt gedroht. Da die Opfer sich im Ausland befinden und mit den dort rechtlich geltenden Vorschriften nicht vertraut sind, entsteht so ein hoher Druck, der dann zur Erfüllung der Tatausführung führt. Ist das Geld erst getauscht, ziehen sich die Täter zurück. Um als Verkäufer oder Händler nicht Opfer einer solchen Straftat zu werden, gelten folgende Empfehlungen: Um Verhandlungen für einen Kauf von hochwertigen Immobilien oder Sachwerten zu führen, ist von einer Reise ins Ausland eher abzuraten. Eine Kaufzusage, ohne Besichtigung der Ware oder Immobilie, sollte die Anbietenden skeptisch werden lassen. Es sollten immer die Personalien des jeweiligen Geschäftspartners (Ausweisdokument) feststehen, nur die Verbindung über eine Auslandtelefonnummer reicht nicht aus. Bei solchen Geschäften dürfen sich die Anbietenden nicht unter Druck oder Zeitzwang setzen lassen. Geldtauschgeschäfte in ausländische Währungen, gegen angebliche Gewinne vor dem eigentlichen Verkaufsgespräch, sollten nicht durchgeführt werden und lassen den deutlichen Schluss auf einen bevorstehenden Betrug zu. Personen, die Opfer einen solchen Tat wurden oder sich in bereits in ähnlichen Verhandlungen zu einer solchen Sachlage befinden, werden gebeten, Anzeige zu erstatten.
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Illegale Geschäfte mit Cannabis-Produkten: Durchsuchungen in Ostfriesland
POL-AUR: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Aurich und der Polizeiinspektion Aurich
Wittmund: Durchsuchungen wegen unerlaubten Handels mit Cannabis-Produkten
Im Rahmen von Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz wurden am Mittwoch mehrere Objekte im Stadtgebiet Aurich und der Samtgemeinde Holtriem durchsucht.
Dem Polizeieinsatz waren mehrmonatige verdeckte Ermittlungen der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund und der Staatsanwaltschaft Aurich vorausgegangen. Insgesamt wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aurich am Mittwoch im Stadtgebiet Aurich und der Samtgemeinde Holtriem vier Objekte durchsucht.
Die Ermittlungen richten sich gegen einen 34-jährigen Mann und eine 29-jährige Frau, die gemeinsam als Betreiber von Snackautomaten tätig sind. Ihnen wird gemeinschaftlicher und gewerbsmäßiger Handel mit Cannabis vorgeworfen.
Im Rahmen der Durchsuchungen konnten die Ermittler rund 2,7 Kilogramm verkaufsbereite Cannabis-Produkte mit einem geschätzten Verkaufswert von etwa 38.000 Euro als Beweismittel beschlagnahmen. Die Produkte unterliegen in ihrem Wirkstoffgehalt dem Konsumcannabisgesetz. Bei der beschlagnahmten Ware handelt es sich unter anderem um Joints, Vapes und Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden, die einzeln verpackt in sogenannten Snackautomaten überregional zum Verkauf angeboten werden.
Im Einsatz waren neben Kräften der Polizeiinspektion Aurich / Wittmund auch Diensthundeführer mit Spürhunden der Polizeidirektion Osnabrück und eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) der Zentralen Polizeidirektion.
Die beiden Beschuldigten wurden nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen am Mittwoch wieder entlassen. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Hinweis der Polizei:
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die erheblichen Risiken frei verkäuflicher CBD-Produkte hin. Immer wieder zeigt sich, dass vermeintlich harmlose Artikel aus Automaten oder Online-Shops nicht den angegebenen Inhaltsstoffen entsprechen. Einzelne Produkte weisen teils deutlich erhöhte THC-Gehalte auf, die zu unerwarteten Rauschzuständen oder gesundheitlichen Beschwerden führen können. Besonders gefährlich sind zudem synthetische Cannabinoide, die häufig als “legale” Kräutermischungen angeboten werden, tatsächlich aber unberechenbare und teils lebensbedrohliche Wirkungen entfalten. Die Polizei rät dringend, solche Produkte zu meiden und bei gesundheitlichen Auffälligkeiten sofort medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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Zeugenaufruf nach exhibitionistischer Handlung in Leer
Zeugenaufruf: Polizei sucht Hinweise nach Vorfall in Leer
Die Polizei sucht nach einem Vorfall, der sich am 16.06.2026 gegen 13:00 Uhr in Leer ereignet hat.
Was ist passiert? Ein Kind befuhr mit dem Fahrrad den Logaer Weg. Beim Vorbeifahren an einem schwarzen Pkw bemerkte es einen Mann im Fahrzeug, der sich in exhibitionistischer Weise verhielt. Das Kind fuhr weiter in Richtung Wilhelmine-Siefkes-Platz. Kurz darauf fuhr der Pkw erneut an dem Kind vorbei.
Polizei sucht wichtige Zeugin Insbesondere wird eine Frau gesucht, die sich zwischen 13:00 Uhr und 13:15 Uhr mit ihrem Hund am Wilhelmine-Siefkes-Platz aufhielt, als das beschriebene Fahrzeug dort vorbeifuhr.
Personenbeschreibung der Zeugin:
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Alter: ca. 25 bis 35 Jahre
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Größe: ca. 1,60 bis 1,70 Meter
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Haare: blond, glatt, zum Zopf gebunden
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Besonderheit: trägt eine Brille
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Hund: etwa kniehoch, schwarzes Fell
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Wegstrecke: Die Frau ging in Richtung Wasserturm und drehte später wieder um.
Hinweise erbeten Zeugen, die zur genannten Zeit verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder sachdienliche Hinweise zu dem Beschuldigten oder der gesuchten Zeugin geben können, werden gebeten, sich umgehend bei der örtlichen Polizeidienststelle zu melden.
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Einbruch in Uplengen, Pkw-Kollision auf der A31 und Unfall mit Pedelec-Fahrer
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 01.07.2026
Einbruch ++ Verkehrsunfälle
Uplengen — Einbruch
Zwischen dem 27.06.2026 gegen 19:30 Uhr und dem 28.06.2026 gegen 8 Uhr drang eine unbekannte Täterschaft auf bislang unbekannte Art und Weise in ein Einfamilienhaus im Ankaufweg in Uplengen ein. Dort entwendete sie Diebesgut im Wert eines unteren dreistelligen Betrages.
Zeugen, die in dem genannten Zeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder sonstige sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
A 31/Bereich Rhede — Verkehrsunfall
Am 30.06.2026 befuhr ein 54-jähriger Fahrer eines Porsche Macan gegen 14:30 Uhr die Autobahn 31 in Richtung Bottrop. Zwischen der Anschlussstelle Papenburg und der Raststätte Olle Rheen wechselte er vom Hauptfahr- auf den Überholfahrstreifen.
Dabei übersah er den 51-jährigen Fahrer eines Opel Astra, der zum selben Zeitpunkt auf dem Überholfahrstreifen unterwegs war. Es kam zur Kollision zwischen den beiden Pkw, anschließend stießen sie mit der Mittel- und Außenschutzplanke zusammen.
Es entstanden Sachschäden im insgesamt unteren fünfstelligen Bereich an den PKW und den Schutzplanken. Bei dem Unfall wurde niemand verletzt.
Emden — Verkehrsunfall
Am 30.06.2026 befuhr eine 59-jährige Fahrerin eines Citroen C3 gegen 17:10 Uhr die Nesserlander Straße in Emden in Richtung Am Tonnenhof. Als sie auf ein Grundstück abbiegen wollte, übersah sie einen 33-jährigen Pedelec-Fahrer, der auf dem Radweg unterwegs war.
Es kam zu einem Zusammenstoß, bei dem der Pedelec-Fahrer stürzte. Er erlitt leichte Verletzungen und wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich.
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