Blaulicht
LK-Leer: Warnung vor Rip-Deal: Betrügerische Machenschaften bei Immobilien- und Antiquitätengeschäften
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 07.11.2023
Rip-Deal — Was ist das?
Polizeiinspektion Leer/Emden/Westoverledingen — Rip Deal — Was ist das?
Warnung vor einer Betrugsmasche, die sich Rip-Deal nennt. Personen, die eine Immobilie anbieten oder eine Antiquität bzw. andere Wertgegenstände verkaufen möchten, müssen vorsichtig sein, denn auch hier lauern Betrüger. Unter dem Begriff “Rip-Deal” (jemanden ausnehmen, neppen in Verbindung mit einem Handel) sind Betrugs‑, Raub- und Diebstahlsdelikte zu verstehen, bei welchem die Täter nach einem bestimmten Schema vorgehen. Die Opfer sind in der Regel Verkäufer von Immobilien, Antiquitäten oder auch anderen Wertgegenständen, die den Kontakt zu potentiellen Käufern über Anzeigen im Internet oder über Zeitungsinserate herstellen. Die Täter suchen gezielt diese Inserate aus und nehmen entweder telefonisch oder per Email den ersten Kontakt zu den Opfern auf. Die Täter zeigen Interesse an dem Kauf der Immobilie oder Ware und geben zumeist an, selber im Auftrag eines zahlungskräftigen ausländischen Investors zu handeln.
So gingen die Täter auch im Fall zweier Inhaber eines Farbengeschäftes aus Westoverledingen vor. Die Geschäftsinhaber erhielten Mitte Oktober eine E‑Mail von einem Interessenten, der angeblich Farbe im Wert von 100.000 Euro für ein Bauprojekt in Belgrad kaufen wollte. Nachdem die Geschäftsinhaber ihm ein Angebot unterbreitet hatten, lud der Interessent diese zu einem geschäftlichen Treffen nach Serbien ein. Tatsächlich bezahlte er den Flug und die Hotelkosten und so kam es zu dem vereinbarten Termin in einem Hotel in Belgrad. Der Betrüger bot an, das Geschäftsvolumen noch weiter zu erhöhen. Die Rechnung solle so hoch wie möglich sein, da der serbische Staat das Projekt durch Subventionen unterstütze. Für ihn selbst solle eine anteilige Vermittlerprovision fällig werden. Obwohl es vor Ort nicht zu einem Geschäftsabschluss kam, übergab der Betrüger den Inhabern des Farbengeschäftes sogar noch einen kleinen Geldbetrag, “für einen schönen Tag in Belgrad”. Die Geschäftsleute aus Westoverledingen erkannten das unseriöse Geschäftsgebaren ihres Gegenübers rechtzeitig und wurden finanziell nicht geschädigt. Die Betrüger gehen bei diesen Straftaten üblicherweise, wie folgt, vor: Durch intensive Kontaktaufnahme sollen den Opfern der Eindruck vermittelt werden, dass es sich tatsächlich um einen seriösen Interessenten handelt. Dieser bietet auch an, hohe geforderte Preise zu zahlen und sieht von für ihn günstigen Preisverhandlungen ab. Die Opfer werden grundsätzlich ins Ausland eingeladen, da die Täter vorgeben aus Termingründen nicht selbst erscheinen zu können. Alle Unkosten, die durch die Reise entstehen, werden von den Tätern übernommen. So soll möglichem Misstrauen der Opfer vorgebeugt werden. Vor Ort soll den Opfern durch selbstsicheres Auftreten und Vorgeben des Interessenten, einen luxuriösen Lebensstil zu pflegen, die Seriosität noch verstärkt vorgeführt werden. Sehr bald werden die ersten geschäftlichen Gespräche anberaumt. Auffällig ist, dass die Täter bereits in den ersten Gesprächen darauf hinweisen, dass ein Geldtausch von Euro in eine andere ausländische Währung stattfinden muss. Das wäre die Voraussetzung, damit das anvisierte Geschäft abgeschlossen werden kann. In der Regel sollen Euro in Schweizer Franken gewechselt werden. Damit dem zugestimmt wird, wird natürlich auch ein Gewinn bei dem Tauschgeschäft in Aussicht gestellt. Wenn noch Skepsis bei den Opfern besteht, wird angeboten, vorab eine kleine Summe zu tauschen. Dort werden dann auch echte Geldnoten getauscht. Sobald die Bereitschaft zum Tauschen der vollen geforderten Summe besteht, werden den Opfern Falschgeldnoten oder sogar einen Koffer mit Papierschnipseln überreicht. Weigern sich die Opfer, einen Bargeldtausch durchzuführen, wird mit Gewalt gedroht. Da die Opfer sich im Ausland befinden und mit den dort rechtlich geltenden Vorschriften nicht vertraut sind, entsteht so ein hoher Druck, der dann zur Erfüllung der Tatausführung führt. Ist das Geld erst getauscht, ziehen sich die Täter zurück. Um als Verkäufer oder Händler nicht Opfer einer solchen Straftat zu werden, gelten folgende Empfehlungen: Um Verhandlungen für einen Kauf von hochwertigen Immobilien oder Sachwerten zu führen, ist von einer Reise ins Ausland eher abzuraten. Eine Kaufzusage, ohne Besichtigung der Ware oder Immobilie, sollte die Anbietenden skeptisch werden lassen. Es sollten immer die Personalien des jeweiligen Geschäftspartners (Ausweisdokument) feststehen, nur die Verbindung über eine Auslandtelefonnummer reicht nicht aus. Bei solchen Geschäften dürfen sich die Anbietenden nicht unter Druck oder Zeitzwang setzen lassen. Geldtauschgeschäfte in ausländische Währungen, gegen angebliche Gewinne vor dem eigentlichen Verkaufsgespräch, sollten nicht durchgeführt werden und lassen den deutlichen Schluss auf einen bevorstehenden Betrug zu. Personen, die Opfer einen solchen Tat wurden oder sich in bereits in ähnlichen Verhandlungen zu einer solchen Sachlage befinden, werden gebeten, Anzeige zu erstatten.
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Zeugen gesucht nach Zebrastreifen-Vorfall und Fahren ohne Fahrerlaubnis
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Samstag, 11.04.2026
Verdacht Gefährdung des Straßenverkehrs mit Zeugensuche++Fahren ohne Fahrerlaubnis
Emden — Verdacht der Gefährdung des Straßenverkehrs –Zeugen gesucht-
Am Freitagmorgen kam es kurz nach 08 Uhr an dem Fußgängerüberweg auf dem Steinweg Ecke Schützenstraße zu einer gefährlichen Verkehrssituation. Ein 18-jähriger junger Mann aus Emden lief als Fußgänger über den dortigen Fußgängerüberweg. Eine 67-jährige Pkw-Fahrerin aus Emden stand bereits vor dem Überweg an dem Steinweg, war aus Richtung Frankenweg gekommen. Als sich der junge Mann schon fast vor dem Pkw befand, fuhr die Pkw-Fahrerin plötzlich los, so seine Einlassung. Er konnte dem Pkw zwar noch ausweichen, wäre aber fast überfahren worden. Ein männlicher Radfahrer soll das Geschehen beobachtet haben und wird nunmehr gebeten, sich bei der Polizei in Emden zu melden. Dessen Beobachtung ist von großer Bedeutung, denn die 67-jährige Pkw-Fahrerin wies eine Gefährdung des Fußgängers deutlich zurück, als diese im Nachgang zum Geschehen durch die Polizei angehört wurde.
Leer — Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Freitag wurde gegen 11:30 Uhr eine 26-jährige Pkw-Fahrerin aus Leer durch die Polizei in der Straße Zwischen den Bahnen kontrolliert. Sie händigte den Beamten zwar einen Führerschein aus, bei der Überprüfung stellte sich jedoch heraus, dass dieser seine Gültigkeit verloren hatte. Bereits Anfang 2025 war der Pkw-Fahrerin die Fahrerlaubnis entzogen worden, diese hatte aber den Führerschein nicht abgegeben. Die Weiterfahrt war natürlich zu Ende, ein Verfahren wurde eingeleitet.
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Akkubrand in Weener: Bewohner löschen Feuer in Wohnhaus
Akkubrand in der Kreuzstraße löst Feuerwehreinsatz aus
Weener – Am frühen Samstagmorgen, den 11. April 2026, kam es in der Kreuzstraße zu einem Feuerwehreinsatz. Um 7:08 Uhr wurde die Feuerwehr Weener zu einer Brandnachschau in ein dortiges Wohnhaus alarmiert.
In dem Gebäude war zuvor ein Feuer ausgebrochen. Die Bewohner reagierten jedoch geistesgegenwärtig und konnten den Brand noch vor dem Eintreffen der Rettungskräfte selbstständig löschen. Nach Aussage von Ortsbrandmeister Andreas Bruns waren auf einer Fensterbank zwei Akkus in Brand geraten.
Maßnahmen der Einsatzkräfte
Nach dem Eintreffen kontrollierte die Feuerwehr die Brandstelle umgehend mit einer Wärmebildkamera. Ziel war es, verdeckte Glutnester innerhalb der Einrichtung auszuschließen und eine erneute Entzündung zu verhindern. Parallel dazu wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:
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Belüftung: Das Gebäude wurde mit einem Hochdrucklüfter vom Brandrauch befreit.
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Stromlosschaltung: Die Einsatzkräfte schalteten die Sicherungen im betroffenen Bereich aus, um die Stromversorgung sicher zu unterbrechen.
Einsatzstärke
Die Feuerwehr Weener war mit insgesamt elf Einsatzkräften vor Ort. An dem Einsatz beteiligt waren das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 sowie der Einsatzleitwagen ELW.
Foto: Andreas Bruns, Feuerwehr Weener
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Gefährliche Ladung auf A31 und Unfallflucht auf Borkum
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/ Emden für den 09.04.2026
Unzureichende Ladungssicherung ++ Verkehrsunfallflucht
Weener — Unzureichende Ladungssicherung
Am 12.02.2026 gegen 10:30 Uhr wurde auf der A31 im Bereich Weener ein Fahrer eines VW Crafter kontrolliert. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer als Verantwortlicher nicht dafür gesorgt hatte, dass zwei transportierte Masten ordnungsgemäß gesichert waren.
Die Masten waren verpackt und über das Führerhaus hinaus auf dem Fahrzeug abgelegt. Sie lagen auf einem am Fahrzeug angebrachten Gestänge und waren lediglich mit Paketband befestigt. Über einen der Masten war zudem ein Spanngurt gelegt, der jedoch nicht festgezogen war. Einer der beiden Masten wies eine Gesamtlänge von nahezu 10 Metern auf und ragte somit unzulässig über das Fahrzeug hinaus. Darüber hinaus war die Ladung unzureichend durch eine kleine Leuchte gekennzeichnet.
Ferner stellte sich heraus, dass das Fahrzeug aufgrund seiner baulichen Gegebenheiten für den Transport dieser Ladung nicht geeignet war. Die Weiterfahrt wurde durch die Polizei untersagt.
Eine unzureichende Ladungssicherung stellt ein erhebliches Risiko für alle Verkehrsteilnehmer dar. Ungesicherte oder schlecht gesicherte Gegenstände können während der Fahrt verrutschen, herabfallen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Bereits bei geringen Geschwindigkeiten wirken erhebliche Kräfte auf die Ladung, sodass eine fachgerechte Sicherung unerlässlich ist, um Unfälle und schwerwiegende Folgen zu vermeiden.
Borkum — Verkehrsunfallflucht
In der Zeit zwischen dem 03.04.2026 gegen 07:15 Uhr und dem 07.04.2026 gegen 18:00 Uhr kam es auf Borkum, in der Reedestraße, zu einem Verkehrsunfall.
Eine bislang unbekannte Person beschädigte mit ihrem Fahrzeug den ordnungsmäßig geparkten roten VW Caddy Life eines 63-jährigen Mannes. Anschließend entfernte die Person sich unerlaubt vom Unfallort.
Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben oder weitere sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
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