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Lockdown bis Valentinstag verlängert.

Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung des Shutdowns bis zum 14. Februar verständigt. Bis dahin sollen Freizeiteinrichtungen, Gastronomie und ein Großteil des Einzelhandels geschlossen bleiben. Ebenso sollen Schulen geschlossen bleiben. Wo es geht, soll Homeoffice zum Zuge kommen, hier sollen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer abstimmen. Überall wo Menschen im Innenbereich aufeinandertreffen, soll künftig das Tragen von FFP2 oder OP-Masken verpflichtend sein. Bei Gottesdienste in Kirchen, Moscheen oder Synagogen müssen auf Mindestabstand, Maskenpflicht und Gesangsverbot geachtet werden. Bei Veranstaltungen von mehr als 10 Teilnehmern muss mindesten zwei Tage zuvor das Ordnungsamt verständigt werden. Für Privatbesuche gelten die vorherigen Regelungen.
Bund-Länder-Beschluss
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Vorsorgendes Handeln erforderlich |
Bund und Länder haben vereinbart, die gelten Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 14. Februar zu verlängern. Sorge bereiten Erkenntnisse über Mutationen des SARS-CoV-2-Virus. Daher soll ein beschleunigter Rückgang der Infektionszahlen erreicht werden. |
Dienstag, 19. Januar 2021 |
Die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten fort. Alle bestehenden Maßnahmen werden zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Das bedeutet: Private Zusammenkünfte bleiben auf den eigenen Haushalt und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person beschränkt. Kontakte sollen weiterhin auf das absolut notwendige Minimum beschränkt werden. Mehr Homeoffice ermöglichenZusätzlich wurde vereinbart, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften künftig eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken besteht (sogannannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2). Um auch im beruflichen Kontext die erforderliche Kontaktreduzierung zu erreichen, wird die Bundesregierung eine befristete Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen. Schulen bleiben geschlossenSchulen bleiben bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt. Weiterhin wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten, für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Hintergrund dieser “unglaublichen Einschränkungen” für betroffene Kinder und Eltern, so Kanzlerin Merkel, seien “ernst zu nehmende Hinweise”, dass das mutierte Virus sich auch stärker unter Kinder und Jugendlichen verbreitet, als das bei dem bisher bekannten Virus der Fall sei. Verschärfung der Pandemie verhindernBund und Länder äußern ihre Sorge über Hinweise, dass die in Großbritannien aufgetretene Virusmutation B1.1.7 deutlich infektiöser ist. Die Mutation sei auch in Deutschland nachgewiesen worden, eine Verbreitung könnte eine schwerwiegende Verschärfung der pandemischen Lage bedeuten. Daher sei zwingend ein vorsorgendes Handeln erforderlich. Ziel ist es, den bereits zu beobachtenden Rückgang des Infektionsgeschehens zu beschleunigen. Bund und Länder appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger: Auf die nächsten Wochen in der Pandemie kommt es entscheidend an. “Es ist hart, was wir jetzt den Menschen noch einmal zumuten müssen, aber das Vorsorgeprinzip hat für uns Vorrang, und dem müssen wir jetzt auch Rechnung tragen, und dem haben wir heute auch Rechnung getragen”, erklärte Kanzlerin Merkel zu den Beschlüssen. |
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) |
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss: 1. Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern gelten fort. Die zusätzlichen bzw. geänderten Maßnahmen aus diesem Beschluss werden Bund und Länder zügig umsetzen. Alle Maßnahmen, die auf diesen gemeinsamen Beschlüssen beruhen, sollen zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 gelten. Bund und Länder werden rechtzeitig vor dem Auslaufen der Maßnahmen zusammenkommen, um über das Vorgehen nach dem 14. Februar zu beraten. Eine Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien wird beauftragt, bis dahin ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie zu erarbeiten. 8. Angesichts der pandemischen Lage ist auch die weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten im beruflichen Kontext erforderlich. Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Angebot zu nutzen. |
Fallzahlen zu hoch
“Wir wünschen uns unseren Alltag zurück, und zwar mit so wenig Einschränkungen wie möglich. Aber um das zu erreichen, müssen wir die Fallzahlen massiv reduzieren. Und sie müssen auch auf einem niedrigen Niveau bleiben. Es gibt keinen anderen Weg”, so Professor Lothar Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts in einer Pressekonferenz am 14. Januar.
Eindringlich appellierte er an alle, die AHA+L‑Regeln einzuhalten und die Kontakte soweit es geht einzuschränken und zuhause zu bleiben. Es zeige sich, dass die Mobilität derzeit höher sei als im ersten Lockdown im Frühjahr. Es sei noch nicht abschätzbar, wie sich die auch in Deutschland aufgetretenen Mutationen des Coronavirus verbreiten, sagte Wieler. “Es besteht also die Möglichkeit, dass sich die Lage noch verschlimmert.”
“Vielerorts arbeitet das intensivmedizinische Personal seit Wochen in Schichten, die fast keinen Schlaf erlauben. Und das Durchschnittsalter der Patienten auf Intensiv liegt teilweise unter 60 Jahren. Wegen der hohen Infektionszahlen sind eben auch immer mehr Jüngere betroffen”, so Wieler. “Tatsächlich sind die Kapazitäten auf den Intensivstationen vielerorts ausgeschöpft.”
“Wirklich sehr glücklich” ist Professor Wieler darüber, dass nun Impfungen zur Verfügung stehen. Er rief dazu auf, dass alle, denen eine Impfung angeboten wird, bitten, diese auch wahrnehmen. Dies sei “ein Privileg”. “Die Impfstoffe, die zugelassen sind, sind sicher, sie sind verträglich, und sie schützen wirksam davor, an Covid-19 zu erkranken.”
Aktuell gibt es in Deutschland rund 288.400 Coronavirus-Infizierte. Das Robert Koch-Institut (RKI) verzeichnete 11.369 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden (Stand: 19. Januar, 0:00 Uhr). Damit haben sich in Deutschland seit Beginn der Pandemie 2.052.028 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahl der Todesfälle stieg um 989 auf 47.622. Als genesen gelten rund 1.716.200 Menschen, etwa 24.500 mehr als am Vortag. Die Gesamtzahl der Impfungen liegt laut Robert Koch-Institut bei 1.220.284 (Stand: 19. Januar).
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Abfallentsorgung im Landkreis Leer: Weniger Müll, klare Regeln und angepasste Gebühren


Sperrmüll und Elektrogeräte im Landkreis Leer: Was gehört wohin – und was ist zu beachten?
Im Landkreis Leer wird die Sperrmüllabfuhr durch den Abfallwirtschaftsbetrieb organisiert – bequem und bürgernah: Sperrige Abfälle müssen nicht selbst zum Wertstoffhof gebracht werden, sondern werden nach Anmeldung direkt vor der Haustür abgeholt. Doch viele Bürgerinnen und Bürger stellen sich die Frage: Was gehört eigentlich zum Sperrmüll – und was nicht?
Was ist Sperrmüll?
Als Sperrmüll gelten große, sperrige Haushaltsgegenstände, die wegen ihrer Größe, ihres Gewichts oder ihrer Beschaffenheit nicht in die normalen Abfallsäcke des Landkreises passen. Dazu zählen beispielsweise:
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Sperrige Haushaltsgegenstände ohne Elektroanteile: Möbel, Matratzen, Lattenroste, große Dekorationsartikel, Teppichreste, Gartenmöbel, Fahrräder, Kinderwagen, Kleintierkäfige und ähnliches.
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Elektrogroßgeräte: Fernseher, Waschmaschinen, Herde, Kühl- und Gefriergeräte, Lampen, Mikrowellen, Kaffeemaschinen, Rasenmäher (elektrisch), Stereoanlagen u. v. m.
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Elektrokleingeräte: Radios, Wecker, Rasierer, Mixer, Drucker, elektrische Spielzeuge und sogar Schuhe mit Leuchtdioden.
Wichtig: Elektrogeräte müssen separat vom übrigen Sperrmüll bereitgestellt werden. Beides sollte am Abfuhrtag bis spätestens 7:00 Uhr ordentlich getrennt am Straßenrand stehen – und nicht ineinander verkeilt, damit die Abholung reibungslos erfolgen kann.
Was gehört nicht zum Sperrmüll?
Nicht jeder große Gegenstand ist automatisch Sperrmüll. Folgende Dinge werden nicht mit der Sperrmüllabfuhr mitgenommen:
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Abfälle aus Bau- und Umbauarbeiten wie Fenster, Türen, Ziegel, Paneele, Waschbecken, Duschkabinen
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Farbreste, Lösungsmittel, Lacke
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Altreifen, Kfz-Teile, Dachgepäckträger, Batterien
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Gartenzäune, Betonpflanzkübel, Wäschepfähle
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Hausmüll, Wertstoffe, Altglas, Altkleider, Oberbetten
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Gartenhäuser, Hundehütten, Schaukelgestelle im Außenbereich
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Abfälle aus Gewerbe- oder Großbehältern
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Nicht angemeldeter oder zu viel bereitgestellter Sperrmüll
Ein besonderes Angebot gilt für Nachtspeicheröfen aus Privathaushalten: Diese können gut verpackt in reißfester Folie (mind. 0,4 mm dick) kostenlos im Entsorgungszentrum Breinermoor abgegeben werden.
STOP-Aufkleber gegen Sperrmülldiebstahl
Immer wieder kommt es vor, dass bereitgestellter Sperrmüll von Dritten durchwühlt und geplündert wird – vor allem Metallteile und Elektrogeräte sind begehrt. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch eine Ordnungswidrigkeit. Der Abfallwirtschaftsbetrieb bietet deshalb STOP-Aufkleber zum Selbstausdrucken an, mit denen auf das Diebstahlverbot hingewiesen werden kann.
Entgelte und Änderungen ab Januar 2025
Zum 1. Januar 2025 werden die Gebühren leicht angepasst, um gestiegene Betriebskosten und logistische Herausforderungen – wie die Sperrung der Ledabrücke – auszugleichen:
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Grundentgelt: steigt von 91,86 € auf 93,48 € pro Jahr
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Restabfallsäcke: 50 l = 1,64 € / 30 l = 0,98 €
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Grünabfallsäcke: 20 l = 0,36 € / 40 l = 0,72 €
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Sperrmüll-Sofortabfuhr: 5 m³ = 115 € (zuvor 106 €)
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Normale Sperrmüllabfuhr (nach Anmeldung): bleibt bei 35 € je 5 m³
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Wertstoffhofpreise: Altholz von 6 € auf 10 €/m³, einige Preise wie für Asbest, Dämmmaterial oder Bauschutt wurden gesenkt
Für private Anlieferungen zu den Wertstoffhöfen oder zur Abfallumschlaganlage Borkum gelten je nach Abfallart neue Preise – eine Übersicht finden Sie auf der Website des Abfallwirtschaftsbetriebs.
Gut zu wissen
Wer Sperrmüll anmeldet, sollte nur so viel an die Straße stellen, wie tatsächlich beantragt wurde – andernfalls wird nichts abgeholt. Liegengebliebene oder nicht abgeholte Teile müssen umgehend wieder entfernt werden.
Weitere Informationen
Fragen zur richtigen Entsorgung? Die Abfallberatung hilft kostenlos weiter:
📞 0800 – 9 25 24 23
🌐 www.all-leer.de
Mit einer korrekten Trennung und rechtzeitigen Bereitstellung leisten Sie nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz – Sie vermeiden auch unnötige Zusatzkosten und Ärger. Der Landkreis Leer sorgt dafür, dass Ihr Sperrmüll und Ihre Altgeräte fachgerecht und umweltschonend entsorgt werden.
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Wichtige Telefonnummern & Notdienste im Landkreis Leer – Ihre Hilfe im Ernstfall

Wichtige Rufnummern im Landkreis Leer – Alle Notrufnummern & Notfallkontakte
Im Notfall zählt jede Sekunde – deshalb ist es unerlässlich, schnell auf die wichtigsten Notrufnummern zugreifen zu können. Ob medizinische Notfälle, Verkehrsunfälle, Stromausfälle oder akute Krisensituationen: Die passende Telefonnummer rettet im Ernstfall Leben oder verhindert größeren Schaden. Dieser umfassende Überblick listet alle wichtigen Rufnummern im Landkreis Leer – kompakt, aktuell und sofort griffbereit.
Wir zeigen Ihnen, wen Sie im medizinischen Notfall, bei einem Polizeieinsatz, technischen Störungen, bei Krisenberatung oder zur Kartensperrung kontaktieren sollten. Zusätzlich finden Sie nützliche Online-Dienste, Notdienste für Tiere, Apotheken und regionale Ansprechpartner in Leer, Emden, Moormerland, Weener, Borkum, Westoverledingen, Rhauderfehn und anderen Gemeinden des Landkreises.
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🆘 1. Notrufnummern – Soforthilfe im Ernstfall
Notruf europaweit (kostenfrei)
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Feuerwehr & Rettungsdienst: 📞 112
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Polizei (bundesweiter Notruf): 📞 110
💡 Diese Nummern sind auch vom Handy (mit SIM-Karte) kostenfrei erreichbar.
Giftnotruf & Krankentransport
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Giftnotruf Göttingen: 📞 0551 19240
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Krankentransport (Leitstelle Wittmund): 📞 04462 19222
🏥 2. Medizinische Versorgung im Notfall
3‑Stufen-Modell:
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Hausarzt (wenn erreichbar)
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Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 📞 116 117
Ohne Vorwahl. Rund um die Uhr besetzt. -
Akuter Notfall: 📞 112
Zahnärztlicher Notdienst:
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📞 0491 9120075
Apotheken-Notdienst:
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📞 0800 0022833

👮 3. Direktkontakte der Polizei – Landkreis Leer
Polizeidienststelle | Telefonnummer |
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Polizei Leer | 0491 976900 |
Polizei Emden | 04921 8910 |
Autobahnpolizei Leer | 0491 929250 |
Polizeistation Borkum | 04922 91860 |
Polizeistation Bunde | 04953 921520 |
Polizeistation Filsum | 04957 928120 |
Polizeistation Hesel | 04950 995570 |
Polizeistation Jemgum | 04958 910420 |
Polizeistation Moormerland | 04954 955450 |
Polizeistation Ostrhauderfehn | 04952 829680 |
Polizeistation Rhauderfehn | 04952 9230 |
Polizeistation Uplengen | 04956 927450 |
Polizeistation Weener | 04951 914820 |
Polizeistation Westoverledingen | 04955 937920 |
💧 4. Trinkwasser, Strom und Gas – Störungsdienste
Trinkwasserversorgung
Region | Störungshotline / Webseite |
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Borkum | 📞 0170 8510891 / stadtwerke-borkum.de |
Leer | 📞 0163 6277027 / stadtwerke-leer.de |
Moormerland–Uplengen–Hesel–Jümme | 📞 04950 9380–0 / wmuhesel.de |
Overledingen | 📞 04952 9295–0 / wvvo.de |
Rheiderland | 📞 04950 9380–0 / wvv-rheiderland.de |
Energieversorgung EWE
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Störung Strom: 📞 0800 0600606
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Störung Erdgas: 📞 0800 0500505

💳 5. Kartensperrung & Identitätsdiebstahl
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📞 116 116 – Zentraler Sperr-Notruf für:
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Bankkarten
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Kreditkarten
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Handys
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Krankenkassenkarten
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Ausweise
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🧠 6. Seelsorge & Soziale Hilfetelefone
Dienst | Telefonnummer |
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Frauen- & Kinderschutzhaus Leer | 📞 0491 65898 |
Gewalt gegen Frauen (Hilfetelefon) | 📞 116 016 |
Gewalt gegen Männer | 📞 0800 1239900 |
Telefonseelsorge (24/7) | 📞 0800 111 0 111 |
Elterntelefon | 📞 0800 1110550 |
Kinder- & Jugendtelefon | 📞 116 111 |
🐾 7. Tierärztlicher Notdienst & Amtstierärzte
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Amtstierärztlicher Notdienst: 📞 0491 9261451
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Außerhalb der Dienstzeit: 📞 04462 2043–5585 (über Wittmund)
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🗣 8. Barrierefreie Hilfe – für Menschen mit Einschränkungen
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Notruf-Fax (auch in 14 Sprachen) – verfügbar auf www.kls-ostfriesland.de
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nora-App – offizielle Notruf-App für Menschen mit Sprach- oder Hörbehinderung

Schulfit – Nachhilfe & Coaching
📍 Standorte:
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Leer: Heisfelder Straße 2 – 📞 0491 5951
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Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14 – 📞 04954 8789
🔹 Qualifizierte Nachhilfe für Schüler:innen aller Altersstufen
🔹 Persönliches Coaching & individuelle Betreuung
🔹 Auch Prüfungsvorbereitung & Lerntherapie
📌 Alle Notfallnummern im Landkreis Leer – übersichtlich & sicher
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👉 Tipp: Nutzen Sie zusätzlich die App-Lösungen wie die nora-App oder speichern Sie die zentralen Nummern wie 112, 110, 116117 und 116116 in Ihrem Handy.
Wichtige Rufnummern Landkreis Leer — Notrufnummern Landkreis Leer — Notfallnummern Leer Ostfriesland — Polizei Telefonnummer Leer — Ärztlicher Bereitschaftsdienst Leer — Giftnotruf Niedersachsen — Zahnärztlicher Notdienst Leer ‑Kartensperrung Nummer Leer ‑Hilfetelefon Leer ‑Energie Störung EWE Leer
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