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Lock­down bis Valen­tins­tag verlängert.

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Bund und Län­der haben sich auf eine Ver­län­ge­rung des Shut­downs bis zum 14. Febru­ar ver­stän­digt. Bis dahin sol­len Frei­zeit­ein­rich­tun­gen, Gas­tro­no­mie und ein Groß­teil des Ein­zel­han­dels geschlos­sen blei­ben. Eben­so sol­len Schu­len geschlos­sen blei­ben. Wo es geht, soll Home­of­fice zum Zuge kom­men, hier sol­len sich Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer abstim­men. Über­all wo Men­schen im Innen­be­reich auf­ein­an­der­tref­fen, soll künf­tig das Tra­gen von FFP2 oder OP-Mas­ken ver­pflich­tend sein. Bei Got­tes­diens­te in Kir­chen, Moscheen oder Syn­ago­gen müs­sen auf Min­dest­ab­stand, Mas­ken­pflicht und Gesangs­ver­bot geach­tet wer­den. Bei Ver­an­stal­tun­gen von mehr als 10 Teil­neh­mern muss min­des­ten zwei Tage zuvor das Ord­nungs­amt ver­stän­digt wer­den. Für Pri­vat­be­su­che gel­ten die vor­he­ri­gen Regelungen.

Bund-Län­der-Beschluss
 
Vor­sor­gen­des Han­deln erforderlich
 

Bund und Län­der haben ver­ein­bart, die gel­ten Regeln zur Ein­däm­mung der Coro­na-Pan­de­mie bis zum 14. Febru­ar zu ver­län­gern. Sor­ge berei­ten Erkennt­nis­se über Muta­tio­nen des SARS-CoV-2-Virus. Daher soll ein beschleu­nig­ter Rück­gang der Infek­ti­ons­zah­len erreicht werden.

 
Diens­tag, 19. Janu­ar 2021
 

Die Beschlüs­se von Bund und Län­dern zur Ein­däm­mung der Coro­na-Pan­de­mie gel­ten fort. Alle bestehen­den Maß­nah­men wer­den zunächst befris­tet bis zum 14. Febru­ar 2021 ver­län­gert. Das bedeu­tet: Pri­va­te Zusam­men­künf­te blei­ben auf den eige­nen Haus­halt und eine wei­te­re nicht im Haus­halt leben­de Per­son beschränkt. Kon­tak­te sol­len wei­ter­hin auf das abso­lut not­wen­di­ge Mini­mum beschränkt werden. 

Mehr Home­of­fice ermöglichen

Zusätz­lich wur­de ver­ein­bart, dass in öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln und in Geschäf­ten künf­tig eine Pflicht zum Tra­gen medi­zi­ni­scher Mas­ken besteht (sogan­n­ann­te OP-Mas­ken oder Mas­ken der Stan­dards KN95 oder FFP2). 

Um auch im beruf­li­chen Kon­text die erfor­der­li­che  Kon­takt­re­du­zie­rung zu errei­chen, wird die Bun­des­re­gie­rung eine befris­te­te Ver­ord­nung erlas­sen, wonach Arbeit­ge­ber ihren Beschäf­tig­ten künf­tig über­all dort, wo es mög­lich ist und die Tätig­kei­ten es zulas­sen, das Arbei­ten im Home­of­fice ermög­li­chen müssen.

Schu­len blei­ben geschlossen

Schu­len blei­ben bis zum 14. Febru­ar grund­sätz­lich geschlos­sen bzw. die Prä­senz­pflicht aus­ge­setzt. Wei­ter­hin wird eine Not­fall­be­treu­ung sicher­ge­stellt und Distanz­ler­nen ange­bo­ten, für Abschluss­klas­sen kön­nen geson­der­te Rege­lun­gen vor­ge­se­hen wer­den. In Kin­der­ta­ges­stät­ten wird ana­log ver­fah­ren. Hin­ter­grund die­ser “unglaub­li­chen Ein­schrän­kun­gen” für betrof­fe­ne Kin­der und Eltern, so Kanz­le­rin Mer­kel, sei­en “ernst zu neh­men­de Hin­wei­se”, dass das mutier­te Virus sich auch stär­ker unter Kin­der und Jugend­li­chen ver­brei­tet, als das bei dem bis­her bekann­ten Virus der Fall sei.

Ver­schär­fung der Pan­de­mie verhindern

Bund und Län­der äußern ihre Sor­ge über Hin­wei­se, dass die in Groß­bri­tan­ni­en auf­ge­tre­te­ne Virus­mu­ta­ti­on B1.1.7 deut­lich infek­tiö­ser ist. Die Muta­ti­on sei auch in Deutsch­land nach­ge­wie­sen wor­den, eine Ver­brei­tung könn­te eine schwer­wie­gen­de Ver­schär­fung der pan­de­mi­schen Lage bedeu­ten. Daher sei zwin­gend ein vor­sor­gen­des Han­deln erfor­der­lich. Ziel ist es, den bereits zu beob­ach­ten­den Rück­gang des Infek­ti­ons­ge­sche­hens zu beschleu­ni­gen. Bund und Län­der appel­lie­ren an alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger: Auf die nächs­ten Wochen in der Pan­de­mie kommt es ent­schei­dend an.

“Es ist hart, was wir jetzt den Men­schen noch ein­mal zumu­ten müs­sen, aber das Vor­sor­ge­prin­zip hat für uns Vor­rang, und dem müs­sen wir jetzt auch Rech­nung tra­gen, und dem haben wir heu­te auch Rech­nung getra­gen”, erklär­te Kanz­le­rin Mer­kel zu den Beschlüssen.

Pres­se- und Infor­ma­ti­ons­amt der Bun­des­re­gie­rung (BPA)

Die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der fas­sen fol­gen­den Beschluss:

Zum Beginn des Jah­res 2021 gibt es in der Coro­na-Pan­de­mie gro­ße Hoff­nung. Die Zulas­sung von inzwi­schen zwei Impf­stof­fen, der Beginn der Imp­fun­gen und die Aus­sicht auf wei­te­re erfolg­rei­che Impf­stoff­kan­di­da­ten sind ver­bun­den mit der Hoff­nung, dass die Pan­de­mie in die­sem Jahr über­wun­den wer­den kann. Genau dies war auch von Anfang an das Ziel von Bund und Län­dern: Sobald bei ent­spre­chen­der Ver­füg­bar­keit allen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern ein Impf­an­ge­bot gemacht wer­den kann, gibt es eine Per­spek­ti­ve für eine Nor­ma­li­sie­rung unse­res All­tags und die Rück­kehr zu einem Leben ohne pan­de­mie­be­ding­te Ein­schrän­kun­gen.

Fer­ner zeigt sich deut­lich, dass die Beschrän­kun­gen seit dem 16. Dezem­ber wir­ken und Neu­in­fek­ti­ons­zah­len zurück gehen. Mit Erleich­te­rung neh­men Bund und Län­der zur Kennt­nis, dass damit auch die Belas­tung der Kran­ken­häu­ser und Inten­siv­sta­ti­on auf immer noch hohem Niveau jetzt leicht rück­läu­fig ist. Das hat auch viel mit dem beson­ne­nen Ver­hal­ten der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wäh­rend der Weih­nachts­fei­er­ta­ge zu tun. Dafür sind die Bun­des­kanz­le­rin und Regie­rungs­chefin­nen und ‑chefs der Län­der von Her­zen dank­bar.

Zu Beginn die­ses neu­en Jah­res gibt es aber auch gro­ße Her­aus­for­de­run­gen: Die Impf­stoff­men­gen wer­den – bei allen Bemü­hun­gen um früh­zei­ti­ge Impf­stoff­lie­fe­run­gen und zusätz­li­che Pro­duk­ti­ons­ka­pa­zi­tä­ten – in den kom­men­den Mona­ten noch knapp sein, sodass eine Ent­span­nung der Lage durch Impf­im­mu­ni­tät in der Bevöl­ke­rung noch nicht zu erwar­ten ist. Aller­dings wird es durch die lau­fen­den Imp­fun­gen einen zuneh­men­den Schutz der beson­ders vul­ner­ablen Grup­pen geben. Der Win­ter ist außer­dem ohne­hin eine Zeit, in der Atem­wegs­er­kran­kun­gen sich leicht aus­brei­ten, was die Bekämp­fung des Virus erschwert. Dar­über hin­aus sind alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger von den lan­gen Mona­ten des Lebens in der Pan­de­mie ange­strengt und wün­schen sich eine bal­di­ge Ent­las­tung von den pan­de­mie­be­ding­ten Ein­schrän­kun­gen.

Ganz wesent­li­che Sor­gen machen aber vor allem die Erkennt­nis­se über Muta­tio­nen des SARS-CoV2-Virus. Die bri­ti­schen Gesund­heits­be­hör­den und die über­wie­gen­de Zahl der For­scher sind sehr alar­miert, weil epi­de­mio­lo­gi­sche Erkennt­nis­se dar­auf hin­deu­ten, dass die dort auf­ge­tre­te­ne Muta­ti­on B1.1.7 deut­lich infek­tiö­ser ist, als das uns bis­her bekann­te Virus. Ähn­lich wie damals zu Beginn der Pan­de­mie hin­sicht­lich des Virus gibt es jetzt hin­sicht­lich der neu­en Muta­ti­on noch kei­ne ein­deu­ti­ge Gewiss­heit bezüg­lich deren Eigen­schaf­ten. Da die Muta­ti­on B.1.1.7 bereits in Deutsch­land nach­ge­wie­sen wur­de, sind Bund und Län­der gemein­sam der Auf­fas­sung, dass der jet­zi­ge Erkennt­nis­stand zwin­gend ein vor­sor­gen­des Han­deln erfor­dert, weil die Fol­gen einer Ver­brei­tung einer Virus­mu­ta­ti­on mit höhe­rem Anste­ckungs­po­ten­zi­al eine schwer­wie­gen­de Ver­schär­fung der pan­de­mi­schen Lage bedeu­ten wür­de. Des­halb gebie­tet es das Vor­sor­ge­prin­zip, den wei­te­ren Ein­trag nach Deutsch­land und die Ver­brei­tung der Muta­tio­nen in Deutsch­land mög­lichst weit­ge­hend zu unter­bin­den.

Die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und ‑chefs der Län­der sind daher heu­te vor­ge­zo­gen zu einer Kon­fe­renz  zusam­men­ge­tre­ten, um zur Abwen­dung der Risi­ken, die durch die Muta­ti­on hin­zu­ge­tre­ten sind, den Rück­gang des Infek­ti­ons­ge­sche­hens in Deutsch­land noch ein­mal deut­lich zu beschleu­ni­gen. Bei einer nied­ri­gen Repro­duk­ti­ons­zahl wird auch die Repro­duk­ti­on einer mög­li­chen anste­cken­de­ren Muta­ti­on stär­ker gehemmt. Dazu ist es erfor­der­lich, wei­te­re Maß­nah­men zu ergrei­fen. Eine schnel­le Sen­kung der Infek­ti­ons­zah­len führt dazu, dass die Gesund­heits­äm­ter die Infek­ti­ons­ket­ten wie­der kon­trol­lie­ren kön­nen, um ein erneu­tes expo­nen­ti­el­les Anstei­gen der Neu­in­fek­tio­nen zu ver­hin­dern.

Wesent­li­cher Erfolgs­fak­tor für alle Maß­nah­men ist dabei die Bereit­schaft der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die Maß­nah­men in ihrem All­tag so umzu­set­zen, dass das Virus wirk­lich kei­ne Chan­ce zur Ver­brei­tung hat. Die weit über­wie­gen­de Zahl der Men­schen in Deutsch­land tut dies seit fast einem Jahr mit gro­ßer Dis­zi­plin. Aller­dings zei­gen die Mobi­li­täts­da­ten, dass das öffent­li­che Leben im März und April 2020 stär­ker zurück­ge­gan­gen war. Des­halb appel­lie­ren Bund und Län­der jetzt noch ein­mal an alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger: Auf die nächs­ten Wochen in der Pan­de­mie kommt es ent­schei­dend an. Wir müs­sen die Infek­ti­ons­zah­len jetzt wie­der dau­er­haft unter eine 7‑Ta­ge-Inzi­denz von 50 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner sen­ken, damit wir ähn­lich wie im Som­mer des letz­ten Jah­res bei nied­ri­gem Infek­ti­ons­ni­veau wie­der Nor­ma­li­tät zurück­ge­win­nen kön­nen.

Wenn die Virus­mu­ta­tio­nen sich tat­säch­lich als deut­lich anste­cken­der erwei­sen, ist eine wei­te­re deut­li­che Ver­schär­fung der Situa­ti­on wahr­schein­lich. Dies gilt es zu ver­mei­den. Des­halb braucht es jetzt eine gemein­sa­me Anstren­gung von Staat, Wirt­schaft und Gesell­schaft, um schnell die Neu­in­fek­ti­ons­zah­len zu sen­ken.

Vor die­sem Hin­ter­grund ver­ein­ba­ren die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Länder:

1. Die bis­he­ri­gen Beschlüs­se von Bund und Län­dern gel­ten fort. Die zusätz­li­chen bzw. geän­der­ten Maß­nah­men aus die­sem Beschluss wer­den Bund und Län­der zügig umset­zen. Alle Maß­nah­men, die auf die­sen gemein­sa­men Beschlüs­sen beru­hen, sol­len zunächst befris­tet bis zum 14. Febru­ar 2021 gel­ten. Bund und Län­der wer­den recht­zei­tig vor dem Aus­lau­fen der Maß­nah­men zusam­men­kom­men, um über das Vor­ge­hen nach dem 14. Febru­ar zu bera­ten. Eine Arbeits­grup­pe auf Ebe­ne des Chefs des Bun­des­kanz­ler­am­tes und der Che­fin­nen und Chefs der Staats- und Senats­kanz­lei­en wird beauf­tragt, bis dahin ein Kon­zept für eine siche­re und gerech­te Öff­nungs­stra­te­gie zu erar­bei­ten.

2. Die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der bit­ten alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger drin­gend, auch in den nächs­ten drei Wochen alle Kon­tak­te auf das abso­lut not­wen­di­ge Mini­mum zu beschrän­ken und soweit mög­lich zu Hau­se zu blei­ben. Pri­va­te Zusam­men­künf­te sind wei­ter­hin im Kreis der Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stan­des und mit einer wei­te­ren nicht im Haus­halt leben­den Per­son gestat­tet. Dabei trägt es erheb­lich zur Redu­zie­rung des Infek­ti­ons­ri­si­kos bei, wenn die Zahl der Haus­hal­te, aus der die wei­te­ren Per­so­nen kom­men, mög­lichst kon­stant und mög­lichst klein gehal­ten wird („social bubble“).

3. Das Tra­gen von Mund-Nasen-Bede­ckun­gen hat sich in der Pan­de­mie als beson­ders wir­kungs­vol­le Maß­nah­me erwie­sen. Gera­de vor dem Hin­ter­grund mög­li­cher beson­ders anste­cken­der Muta­tio­nen wei­sen Bund und Län­der dar­auf hin, dass medi­zi­ni­sche Mas­ken (also soge­nann­te OP-Mas­ken oder auch Mas­ken der Stan­dards KN95/N95 oder FFP2) eine höhe­re Schutz­wir­kung haben als All­tags­mas­ken, die kei­ner Nor­mie­rung in Hin­blick auf ihre Wir­kung unter­lie­gen. Des­halb wird die Pflicht zum Tra­gen von Mund-Nasen-Bede­ckun­gen in öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln sowie in Geschäf­ten ver­bind­lich auf eine Pflicht zum Tra­gen von medi­zi­ni­schen Mas­ken kon­kre­ti­siert. Gene­rell wird in Situa­tio­nen, in denen ein enge­rer oder län­ge­rer Kon­takt zu ande­ren Per­so­nen, ins­be­son­de­re in geschlos­se­nen Räu­men unver­meid­bar ist, die Nut­zung medi­zi­ni­scher Mas­ken ange­ra­ten.

4. Das Ziel von Bund und Län­dern ist es, die Kon­tak­te im öffent­li­chen Per­so­nen­ver­kehr so zu redu­zie­ren, dass das Fahr­gast­auf­kom­men deut­lich zurück­geht und so in der Regel Abstän­de gewahrt wer­den kön­nen. Die­ses Ziel soll durch weit­ge­hen­de Nut­zung von Home­of­fice-Mög­lich­kei­ten, die Ent­zer­rung des Fahr­gast­auf­kom­mens in den Stoß­zei­ten des Berufs- und Schü­ler­ver­kehrs und – wo mög­lich und nötig – durch zusätz­lich ein­ge­setz­te Ver­kehrs­mit­tel erreicht wer­den. Ergän­zend dazu wird eine Pflicht zum Tra­gen medi­zi­ni­scher Mas­ken im öffent­li­chen Per­so­nen­ver­kehr ein­ge­führt.

5. Der Betrieb von Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen und Schu­len hat höchs­te Bedeu­tung für die Bil­dung der Kin­der und für die Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf der Eltern. Geschlos­se­ne Schu­len und Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen, aus­ge­setz­te Prä­senz­pflicht bzw. Distanz­un­ter­richt in Schu­len über einen län­ge­ren Zeit­raum blei­ben nicht ohne nega­ti­ve Fol­gen für die Bil­dungs­bio­gra­phien und die sozia­le Teil­ha­be der Kin­der und Jugend­li­chen. Den­noch gibt es ernst zu neh­men­de Hin­wei­se, dass die Muta­ti­on B.1.1.7 des SARS-CoV2-Virus sich auch stär­ker unter Kin­der und Jugend­li­chen ver­brei­tet, als das bei dem bis­her bekann­ten Virus der Fall ist. Des­halb ist eine Ver­län­ge­rung des Beschlus­ses vom 13. Dezem­ber 2020 bis 14. Febru­ar not­wen­dig, sowie eine restrik­ti­ve Umset­zung. Danach blei­ben die Schu­len grund­sätz­lich geschlos­sen bzw. die Prä­senz­pflicht aus­ge­setzt. In Kin­der­ta­ges­stät­ten wird ana­log ver­fah­ren. Bund und Län­der dan­ken aus­drück­lich Leh­re­rin­nen und Leh­rern, Erzie­he­rin­nen und Erzie­hern und dem päd­ago­gi­schen Per­so­nal in Schu­len und in der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung für die Bewäl­ti­gung der gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen in der Pan­de­mie. Ihr Arbeits- und Gesund­heits­schutz hat hohe Prio­ri­tät.

6. Für Alten- und Pfle­ge­hei­me sind beson­de­re Schutz­maß­nah­men zu tref­fen. Hohe Inzi­den­zen in der älte­ren Bevöl­ke­rung und zahl­rei­che Aus­brü­che in sol­chen Ein­rich­tun­gen in den letz­ten Wochen trotz aller bereits getrof­fe­nen Maß­nah­men wie der Umset­zung von Hygie­ne­kon­zep­ten und der Bereit­stel­lung von Schutz­aus­rüs­tung haben dies noch ein­mal ver­deut­licht. Für das Per­so­nal in Alten­und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen wird beim Kon­takt mit den Bewoh­nern eine FFP2-Mas­ken­pflicht vor­ge­se­hen. Min­des­tens bis die Imp­fun­gen mit bei­den Impf­do­sen in den Ein­rich­tun­gen abge­schlos­sen sind und die Per­so­nen eine ent­spre­chen­de Immu­ni­tät auf­ge­baut haben, kommt den Schnell­tests beim Betre­ten der Ein­rich­tun­gen eine beson­de­re Bedeu­tung zu. Des­halb haben die Län­der auf Grund­la­ge des gemein­sa­men Beschlus­ses vom 13. Dezem­ber 2020 eine ver­pflich­ten­de Tes­tung mehr­mals pro Woche für das Per­so­nal in den Alten- und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen sowie für alle Besu­che­rin­nen und Besu­cher ange­ord­net. Viel­fach feh­len in den Ein­rich­tun­gen die per­so­nel­len Kapa­zi­tä­ten, sol­che Schnell­tests vor Ort durch­zu­füh­ren, obwohl die Finan­zie­rung sowohl der Anschaf­fung als auch der Test­durch­füh­rung über die Test­ver­ord­nung des Bun­des sicher­ge­stellt ist. Die  Ein­rich­tun­gen sind in der Ver­ant­wor­tung, eine umfas­sen­de Umset­zung der Test­an­ord­nung sicher­zu­stel­len. Unter­stüt­zend haben Bund und Län­der auf­bau­end auf bestehen­den Maß­nah­men der Län­der eine gemein­sa­me Initia­ti­ve gestar­tet, um kurz­fris­tig Bun­des­wehr­sol­da­ten und im zwei­ten Schritt Frei­wil­li­ge vor­über­ge­hend zur Durch­füh­rung von umfang­rei­chen Schnell­tests in die Ein­rich­tun­gen zu brin­gen.

Die Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen in Deutsch­land über­neh­men die ent­spre­chen­den Schu­lun­gen. Die kom­mu­na­len  Spit­zen­ver­bän­de koor­di­nie­ren, um den regio­na­len Bedarf zu erfas­sen und die Bun­des­agen­tur für Arbeit wird die Ver­mitt­lung unter­stüt­zen. Neben den Pfle­ge- und Alten­hei­men sind auch Ein­rich­tun­gen für Men­schen mit Behin­de­run­gen beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Orte mit erhöh­tem Infek­ti­ons­ge­sche­hen. Daher ist es wich­tig, dass auch in die­sen Ein­rich­tun­gen aus­rei­chen­de Tes­tun­gen vor­ge­nom­men wer­den kön­nen. Für Leis­tungs­er­brin­ger der Ein­glie­de­rungs­hil­fe über­nimmt der Bund die Per­so­nal­kos­ten für die Tes­tung. Für die Sach­kos­ten gilt die bereits getrof­fe­ne Rege­lung in der Coro­na­vi­rus­Test­ver­ord­nung.

7. Got­tes­diens­te in Kir­chen, Syn­ago­gen und Moscheen sowie die Zusam­men­künf­te ande­rer Glau­bens­ge­mein­schaf­ten sind nur unter fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen zuläs­sig: Der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt die Pflicht zum Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Mas­ke auch am Platz, der Gemein­de­ge­sang ist unter­sagt, Zusam­men­künf­te mit mehr als 10 Teil­neh­men­den sind beim zustän­di­gen Ord­nungs­amt spä­tes­tens zwei Werk­ta­ge zuvor anzu­zei­gen, sofern kei­ne gene­rel­len Abspra­chen mit den ent­spre­chen­den Behör­den getrof­fen wurden.

8. Ange­sichts der pan­de­mi­schen Lage ist auch die wei­te­re Redu­zie­rung von epi­de­mio­lo­gisch rele­van­ten Kon­tak­ten im beruf­li­chen Kon­text erfor­der­lich. Dazu wird das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les eine Ver­ord­nung befris­tet bis zum 15. März 2021 erlas­sen, wonach Arbeit­ge­be­rin­nen und Arbeit­ge­ber über­all dort, wo es mög­lich ist, den Beschäf­tig­ten das Arbei­ten im Home­of­fice ermög­li­chen müs­sen, sofern die Tätig­kei­ten es zulas­sen. Dadurch wer­den Kon­tak­te am Arbeits­ort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit redu­ziert. Die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der bit­ten die Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, das Ange­bot zu nut­zen.

Dort, wo Prä­senz am Arbeits­platz wei­ter erfor­der­lich ist, muss für Arbeits­be­rei­che auf engem Raum im Rah­men der Umset­zung der COVID19- Arbeits­schutz­stan­dards wei­ter­hin die Bele­gung von Räu­men redu­ziert wer­den oder es sind ohne aus­rei­chen­de Abstän­de medi­zi­ni­sche Mas­ken ein­zu­set­zen, die vom Arbeit­ge­ber zur Ver­fü­gung gestellt wer­den.

Zur wei­te­ren Redu­zie­rung der Fahr­gast­zah­len im ÖPNV zu klas­si­schen Berufs­ver­kehrs­zei­ten wer­den die Unter­neh­men auf­ge­for­dert, fle­xi­ble Arbeits­zei­ten wo immer mög­lich so ein­zu­set­zen, dass das Fahr­gast­auf­kom­men zu Arbeits­be­ginn und ‑ende mög­lichst stark ent­zerrt wird.

Zur wei­te­ren Sti­mu­lie­rung der Wirt­schaft und zur För­de­rung der Digi­ta­li­sie­rung wer­den bestimm­te digi­ta­le Wirt­schafts­gü­ter rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2021 sofort abge­schrie­ben. Damit kön­nen inso­weit die Kos­ten für Com­pu­ter­hard­ware und Soft­ware zur Daten­ein­ga­be und ‑ver­ar­bei­tung zukünf­tig im Jahr der Anschaf­fung oder Her­stel­lung steu­el­lich voll­stän­dig berück­sich­tigt wer­den. Gleich­zei­tig pro­fi­tie­ren davon auch alle, die im Home­Of­fice arbei­ten. Die Umset­zung soll unter­ge­setz­lich gere­gelt und damit schnell ver­füg­bar gemacht wer­den.

9. Das Infek­ti­ons­ge­sche­hen ent­wi­ckelt sich regio­nal unter­schied­lich. Das Ziel der 7‑Ta­ges-Inzi­denz von 50 wur­de in wei­ten Tei­len bis­her nicht erreicht. In Land­krei­sen und Län­dern mit hohen Inzi­den­zen wer­den die Län­der wei­ter­hin über die all­ge­mei­nen Regeln hin­aus­ge­hen­de umfang­rei­che loka­le und regio­na­le Maß­nah­men nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz ergrei­fen. Auch bei regio­nal sin­ken­den Inzi­den­zen ist dar­auf zu ach­ten, dass unter­schied­li­che Maß­nah­men in den ver­schie­de­nen Land­krei­sen und Län­dern nicht zu Aus­weich­be­we­gun­gen der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger und einem erneu­ten Anstieg der Inzi­denz füh­ren. Dabei müs­sen die regio­na­len Maß­nah­men vor dem Hin­ter­grund der zu ver­mei­den­den Aus­brei­tung der Virus­mu­ta­ti­on so ange­passt wer­den, dass ein Errei­chen einer Inzi­denz von 50 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­nern pro Woche bis Mit­te Febru­ar auch in Regio­nen mit der­zeit noch beson­ders hoher Inzi­denz rea­lis­tisch wird. Dabei soll bei Bewer­tung der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit der Maß­nah­men auch berück­sich­tigt wer­den, dass ‑wenn die­ses Ziel nicht erreicht wer­den kann- vor dem Hin­ter­grund der Virus­mu­ta­ti­on eine wirk­sa­me Ein­däm­mung der Ver­brei­tung der Coro­na­vi­rus-Krank­heit-2019 erheb­lich gefähr­det wäre und damit umfas­sen­de Schutz­maß­nah­men erfor­der­lich sind.

10. Seit dem Start der Imp­fun­gen in Deutsch­land am 27. Dezem­ber 2020 wur­den in Deutsch­land über eine Mil­li­on Bür­ge­rin­nen und Bür­ger geimpft. Die ers­ten Zweit­imp­fun­gen im Abstand von min­des­tens drei Wochen zur Erst­imp­fung haben begon­nen. Fast 50 Pro­zent der Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner von Pfle­ge­hei­men wur­den bereits geimpft. Bund und Län­der hal­ten an ihrem Ziel fest, bis spä­tes­tens Mit­te Febru­ar allen Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­nern von Pfle­ge­ein­rich­tun­gen ein Impf­an­ge­bot zu machen.

Nach­dem die Lie­fe­run­gen bis zum 18./19. Janu­ar 2021 nach Plan erfolg­ten, wur­de uner­war­tet und viel zu kurz­fris­tig letz­ten Frei­tag dem Bund und den Län­dern über die EU-Kom­mis­si­on mit­ge­teilt, dass Pfi­zer / BioNtech wegen Umbau­ten im Werk Puurs die bereits zuge­sag­te Lie­fer­men­ge für die nächs­ten zwei bis drei Wochen nicht wer­den voll­stän­dig ein­hal­ten kön­nen. Nach Anga­ben von Pfi­zer die­nen die Umbau­ten dazu, die Kapa­zi­tä­ten ab Mit­te Febru­ar zu erhö­hen.

Zuge­sagt wor­den ist nun­mehr, dass die für das ers­te Quar­tal ange­kün­dig­ten Men­gen trotz die­ser Umbau­ten voll­stän­dig im ers­ten Quar­tal gelie­fert wer­den.

Bund und Län­der bit­ten die EU-Kom­mis­si­on in den Ver­hand­lun­gen mit Pfi­zer / BioNtech schnellst­mög­lich Klar­heit und Sicher­heit für die wei­te­ren Lie­fe­run­gen und Lie­fer­da­ten bis min­des­tens zum Ende des ers­ten Quar­tals zu schaf­fen.

Bund und Län­der set­zen dar­auf, dass nach den Zulas­sun­gen der Impf­stof­fe von Pif­zer / BioNTech und Moder­na auch der von der EMA ange­kün­dig­te Zeit­plan bis Ende Janu­ar zu einer Zulas­sung des Impf­stof­fes von Astra­Ze­ne­ca führt, sofern sich kei­ne uner­war­te­ten Ergeb­nis­se bei der Prü­fung der eige­reich­ten Daten erge­ben. Die Zulas­sung die­ses drit­ten Impf­stof­fes für die Euro­päi­sche Uni­on ermög­lich­te noch im ers­ten Quar­tal eine signi­fi­kan­te Stei­ge­rung des Impf­an­ge­bots. Bund und Län­der begrü­ßen die enor­me  Koope­ra­ti­ons­be­reit­schaft, die sich in der deut­schen und euro­päi­schen Phar­ma­in­dus­trie zeigt. Nach­dem die Bun­des­re­gie­rung seit dem Früh­jahr der­ar­ti­ge Koope­ra­ti­on för­dert und beglei­tet, ent­wi­ckeln sich nun nach der Zulas­sung ers­ter Impf­stof­fe noch wei­ter ver­stärk­te Anstren­gun­gen vom Maschi­nen­bau über die Her­stel­ler von Vor­pro­duk­ten in der che­mi­schen Indus­trie bis hin zum Aus­bau von Kapa­zi­tä­ten zur Abfül­lung, um schnellst­mög­lich die Pro­duk­ti­ons- und Abfüll­ka­pa­zi­tä­ten zu erhö­hen. Eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung dabei ist, dass mit der mRNA-Tech­no­lo­gie eine völ­lig neue Tech­no­lo­gie zur Anwen­dung kommt, die eine spe­zi­el­le Fach­ex­per­ti­se und Pro­duk­ti­ons­um­ge­bung braucht. In die­sem Sinn ist auch die ange­kün­dig­te Zusam­men­ar­beit von Cur­e­Vac und Bay­er zu begrü­ßen. Die Auf­sichts- und Geneh­mi­gungs­be­hör­den von Bund und den jewei­li­gen Stand­ort­län­dern wer­den die not­wen­di­gen Ver­fah­ren durch eine Bün­de­lung von Res­sour­cen und eine Ver­kür­zung der for­ma­len Abläu­fe beschleu­ni­gen. Dies trägt dazu bei, dass das gemein­sa­me Ziel, allen Impf­wil­li­gen in Deutsch­land spä­tes­tens bis Ende des Som­mers ein Impf­an­ge­bot zu machen, erreicht wer­den kann. Die­ses Ziel ist erreich­bar, wenn die geplan­ten Zulas­sun­gen und die zuge­sag­ten Lie­fer­men­gen ter­min­ge­recht erfol­gen. Der Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter und die Gesund­heits­mi­nis­ter und ‑minis­te­rin­nen der Län­der wer­den gebe­ten, das Logis­tik­kon­zept für die Impf­kam­pa­gne stän­dig aktu­ell abzu­stim­men.

Der Bund wird den Län­dern auf Grund­la­ge der Her­stel­ler­mel­dun­gen ver­läss­li­che Lie­fer­zei­ten über­mit­teln, um ein abge­si­cher­tes Ter­min­ma­nage­ment vor Ort zu ermög­li­chen. Dazu ist ein Pla­nungs­ho­ri­zont von sechs Wochen erstre­bens­wert.

11. Es ist wesent­lich, durch ver­mehr­te Sequen­zie­rung einen Über­blick über die Ver­brei­tung von Muta­tio­nen in Deutsch­land zu erhal­ten. Des­halb hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Gesund­heit am 18. Janu­ar 2021 erst­ma­lig eine Coro­na­vi­rus-Sur­veil­lance­ver­ord­nung erlas­sen, die die Vor­aus­set­zun­gen (Struk­tur, Ver­gü­tung, Mel­de­we­ge etc.) dafür schafft, dass im Rah­men der Krank­heits­er­re­ger­Sur­veil­lan­ce kurz­fris­tig mehr Genom­se­quenz­da­ten der in Deutsch­land zir­ku­lie­ren­den Vari­an­ten des Virus für Ana­ly­sen zur Ver­fü­gung ste­hen und dem RKI gemel­det wer­den, um rele­van­te bekann­te und vor allem auch neue Muta­tio­nen und deren Ver­brei­tung schnell zu erken­nen und Maß­nah­men ein­zu­lei­ten. Der Bund wird bis Anfang Febru­ar eine ers­te Aus­wer­tung über die bis dahin vor­lie­gen­den Ergeb­nis­se vor­le­gen.

12. Bund und Län­der dan­ken den Beschäf­tig­ten in den Gesund­heits­äm­tern für die wich­ti­ge Arbeit, die sie nun­mehr seit fast einem Jahr unter hohem Arbeits­druck zur Kon­trol­le der Pan­de­mie leis­ten. Ange­sichts des hohen  Infek­ti­ons­ge­sche­hens muss­te in den letz­ten Mona­ten viel­fach die Arbeit prio­ri­siert wer­den und eine voll­stän­di­ge Kon­takt­nach­ver­fol­gung war nicht mehr mög­lich. Grund­la­ge der Öff­nungs­stra­te­gie ist die Wie­der­erlan­gung und Auf­recht­erhal­tung der Kon­trol­le über das Infek­ti­ons­ge­sche­hen durch eine voll­stän­di­ge Kon­takt­nach­ver­fol­gung. Dazu ist es erfor­der­lich, die Gesund­heits­äm­ter orga­ni­sa­to­risch und per­so­nell in die Lage zu ver­set­zen, dies leis­ten zu kön­nen. Des­halb wer­den die Län­der – wo not­wen­dig – die per­so­nel­len Kapa­zi­tä­ten der Gesund­heits­äm­ter jetzt so ver­stär­ken, dass eine Kon­takt­nach­ver­fol­gung min­des­tens bis zu einer 7‑Ta­ges-Inzi­denz von 50 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner flä­chen­de­ckend gewähr­leis­tet wer­den kann. Der Bund unter­stützt die Län­der dabei durch eine gemein­sa­me Initia­ti­ve, bei der Stu­die­ren­de auf das Sys­tem SORMAS geschult wer­den und für die bevor­ste­hen­den Semes­ter­fe­ri­en von Mit­te Febru­ar bis Mit­te April gewon­nen wer­den sol­len, die Kon­takt­nach­ver­fol­gung zu unter­stüt­zen.

13. Um die enga­gier­ten Beschäf­tig­ten in den Gesund­heits­äm­tern vor Ort bei ihrer wich­ti­gen Arbeit in die­ser Pan­de­mie von unnö­ti­gem Auf­wand zu ent­las­ten, hat der Bund mit Part­nern digi­ta­le Werk­zeu­ge für die täg­li­che Arbeit (weiter-)entwickelt, auch in Umset­zung der gel­ten­den Daten­si­cher­heits- und daten­schutz­recht­li­chen Anfor­de­run­gen. Vor dem Hin­ter­grund der Not­wen­dig­keit, in Kür­ze wie­der eine voll­stän­di­ge Nach­voll­zieh­bar­keit der Infek­ti­ons­ket­ten durch die Gesund­heits­äm­ter sicher­zu­stel­len ist ins­be­son­de­re der flä­chen­de­cken­de Ein­satz von SORMAS (Sur­veil­lan­ce Out­breack Respon­se Manage­ment and Ana­ly­sis Sys­tem) zum bes­se­ren Manage­ment der Kon­takt­per­so­nen und Kon­takt­ket­ten erfor­der­lich. Die Län­der wer­den durch ent­spre­chen­de Vor­ga­ben sicher­stel­len, dass künf­tig alle Gesund­heits­äm­ter SORMAS und DEMIS nut­zen. Der Bund wird die dafür erfor­der­li­chen tech­ni­schen Res­sour­cen bereit­stel­len. Bis Ende Febru­ar soll SORMAS in allen  Gesund­heits­äm­tern instal­liert wer­den. Die Län­der wer­den mit den SOR­MAS-Ent­wick­lern ein Ver­fah­ren zur Anbin­dung bzw. Inte­gra­ti­on ihrer der­zeit genutz­ten Soft­ware­sys­te­me ver­ab­re­den.

14. Die Ver­län­ge­rung der Maß­nah­men stellt Unter­neh­men und Beschäf­tig­te vor wei­te­re Her­aus­for­de­run­gen. Daher wird die Über­brü­ckungs­hil­fe III des Bun­des noch­mals ver­bes­sert. Für den beson­ders betrof­fe­nen Ein­zel­han­del wer­den die han­dels­recht­li­chen Abschrei­bun­gen auf nicht ver­käuf­li­che Sai­son­wa­re bei den Fix­kos­ten berück­sich­tigt. Der Bund wird außer­dem die Zugangs­vor­aus­set­zun­gen ins­ge­samt ver­ein­fa­chen und die monat­li­chen För­der­höchst­be­trä­ge für Unter­neh­men und Solo­selb­stän­di­ge deut­lich anhe­ben. Da vie­le Unter­neh­men ange­sichts der Dau­er der Pan­de­mie an die gel­ten­den bei­hil­fe­recht­li­chen Ober­gren­zen sto­ßen, setzt sich die Bun­des­re­gie­rung bei der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on mit Nach­druck für die Anhe­bung der bei­hil­fe­recht­li­chen  Höchst­sät­ze ein.

Der Bund wird die Abschlags­zah­lun­gen deut­lich anhe­ben und direkt vor­neh­men. Die Län­der wer­den die regu­lä­ren Aus­zah­lun­gen bewerk­stel­li­gen. Nach­dem der Bund die Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen hat, wer­den Bund und Län­der die Aus­zah­lun­gen so schnell wie mög­lich rea­li­sie­ren. Die Abschlags­zah­lun­gen für die Über­brü­ckungs­hil­fe III wer­den im Monat Febru­ar erfol­gen. Die Fach­ver­fah­ren wer­den so recht­zei­tig pro­gram­miert, dass die abschlie­ßen­den Aus­zah­lun­gen durch die Län­der im Monat März erfol­gen wer­den. Die Insol­venz­an­trags­pflicht für Geschäfts­lei­ter von Unter­neh­men, die einen Anspruch auf die Gewäh­rung finan­zi­el­ler Hil­fe­leis­tun­gen im Rah­men staat­li­cher Hilfs­pro­gram­me zur Abmil­de­rung der Fol­gen der COVID-19-Pan­de­mie haben und recht­zei­tig einen ent­spre­chen­den, aus­sichts­rei­chen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April aus­ge­setzt.

15. Die WHO hat wie­der­holt fest­ge­stellt, dass die Euro­päi­sche Uni­on auf­grund ihrer Frei­zü­gig­keit auch epi­de­misch als ein Gebiet anzu­se­hen ist. Bereits in den zurück­lie­gen­den Mona­ten haben immer wie­der ein unter­schied­li­ches Infek­ti­ons­ge­sche­hen und unter­schied­li­che Beschrän­kungs­maß­nah­men dazu geführt, dass das Infek­ti­ons­ge­sche­hen zwi­schen Deutsch­land und den Nach­bar­staa­ten sich trotz der ergrif­fe­nen Maß­nah­men wech­sel­sei­tig beein­flusst hat. Vor dem Hin­ter­grund mög­li­cher Muta­tio­nen, die sich domi­nant aus­brei­ten, ist die Not­wen­dig­keit einer gemein­sa­men Stra­te­gie gegen die Aus­brei­tung des Virus und zur Bekämp­fung der Mutan­ten von aller­größ­ter Bedeu­tung. Des­halb wird Deutsch­land auf dem Euro­päi­schen Rat am 21. Janu­ar 2021 dafür wer­ben, dass in den euro­päi­schen Staa­ten ver­gleich­ba­re und syn­chro­ni­sier­te Maß­nah­men zur Erken­nung und Ein­däm­mung von Virus­mu­tan­ten und zur Redu­zie­rung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens ins­ge­samt ergrif­fen wer­den, um wei­ter­ge­hen­de Beschrän­kun­gen bei der Ein­rei­se zu ver­mei­den. Bereits in die­ser Woche hat der Bund eine Ein­rei­se­ver­ord­nung erlas­sen, die die bestehen­den kurz­fris­tig vor Weih­nach­ten ergrif­fe­nen Ein­rei­se­be­schrän­kun­gen bezüg­lich des Ver­ei­nig­ten Königs­reichs und Süd­afri­ka ablö­sen und nun­mehr gene­rell bei Ein­rei­sen­den aus Län­dern, die als Ver­brei­tungs­ge­biet pro­ble­ma­ti­scher Virus­va­ri­an­ten ein­ge­stuft
wer­den, grei­fen und neben Auf­la­gen für die Beför­de­rer von Rei­sen­den auch ver­schärf­te Test- und Qua­ran­tä­ne­pflich­ten vor­se­hen. Dar­über hin­aus hat Deutsch­land bei Ein­rei­sen aus Risi­ko­ge­bie­ten zusätz­lich neben der bestehen­den zehn­tä­gi­gen Qua­ran­tä­ne­pflicht, die vor­zei­tig been­det wer­den kann, sobald ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis eines frü­hes­tens am fünf­ten Tag der Qua­ran­tä­ne erho­be­nen Coro­na­tests vor­liegt, eine Test­pflicht bei Ein­rei­se ein­ge­führt (Zwei-Test­Stra­te­gie). Auch im Rah­men die­ser neu­en Stra­te­gie wur­de die beson­de­re Situa­ti­on der Grenz­re­gio­nen (Grenz­pend­ler) berück­sich­tigt. Der Test­pflicht bei Ein­rei­se kann durch eine Tes­tung bin­nen 48 Stun­den vor Anrei­se oder durch eine Tes­tung unmit­tel­bar nach Ein­rei­se nach­ge­kom­men wer­den. Bei Muta­ti­ons­ge­bie­ten ist der Test vor Ein­rei­se obli­ga­to­risch. Bund und Län­der wei­sen noch ein­mal ein­drück­lich dar­auf hin, dass Rei­sen in Risi­ko­ge­bie­te ohne trif­ti­gen Grund unbe­dingt zu ver­mei­den sind und dass neben der Test- und Qua­ran­tä­ne­pflicht eine Ver­pflich­tung zur digi­ta­len Ein­rei­se­an­mel­dung bei Ein­rei­sen aus Risi­ko­ge­bie­ten besteht.

Pro­to­kol­lerklä­run­gen:
TH zu Punkt 8: Der Bund wird gebe­ten zu prü­fen, ob und wie eine Test­stra­te­gie für Betrie­be, öffent­li­chen Dienst und Bil­dungs- und Betreu­ungs­ein­rich­tun­gen einen Bei­trag zu einem dau­er­haf­ten Infek­ti­ons­schutz leis­ten kann.

TH zu Punkt 9: Der Frei­staat Thü­rin­gen spricht sich dafür aus, dass die Län­der ihre bis­he­ri­ge lang­fris­ti­ge Stra­te­gie prä­zi­sie­ren, wie auf die ver­schie­de­nen Inzi­denz­wer­te bun­des­ein­heit­lich zu reagie­ren ist (gemein­sa­me Aus­rich­tung auf ein Ampel­sys­tem): Eine Inzi­denz bis 35 bedeu­tet, das kei­ne beson­de­ren Maß­nah­men not­wen­dig sind: Grün. Ab 35 wer­den Maß­nah­men wie Abstands­und Hygie­ne regeln umge­setzt: Gelb. Ab einer Inzi­denz von 50 wer­den die Maß­nah­men umge­setzt, wie das Schlie­ßen von Ein­zel­han­del und Gast­stät­ten u.ä., die sich bewährt haben, um die Inzi­denz zu sen­ken (rot). Der Kata­stro­phen­fall trä­te bei der Über­schrei­tung von einer 400er Inzi­denz jeweils im lan­des­wei­ten Durch­schnitt ein.

BB zu Punkt 15: Das Land Bran­den­burg geht davon aus, dass nach dem zwi­schen­zeit­li­chen Inkraft­tre­ten der  Coro­na­vi­rus-Ein­rei­se­ver­ord­nung des Bun­des für Grenzpendler/Grenzgänger, ins­be­son­de­re in sys­tem­re­le­van­ten Berei­chen (kri­ti­sche Infra­struk­tur, Gesundheit/Pflege, Lebens­mit­tel­lo­gis­tik), mit dem Bund eine prak­ti­ka­ble Lösung zur Umset­zung der Test­pflicht, auch nach Ein­rei­se, gefun­den wer­den kann.

Fall­zah­len zu hoch

“Wir wün­schen uns unse­ren All­tag zurück, und zwar mit so wenig Ein­schrän­kun­gen wie mög­lich. Aber um das zu errei­chen, müs­sen wir die Fall­zah­len mas­siv redu­zie­ren. Und sie müs­sen auch auf einem nied­ri­gen Niveau blei­ben. Es gibt kei­nen ande­ren Weg”, so Pro­fes­sor Lothar Wie­ler, Prä­si­dent des Robert Koch-Insti­tuts in einer Pres­se­kon­fe­renz am 14. Januar.

Ein­dring­lich appel­lier­te er an alle, die AHA+L‑Regeln ein­zu­hal­ten und die Kon­tak­te soweit es geht ein­zu­schrän­ken und zuhau­se zu blei­ben. Es zei­ge sich, dass die Mobi­li­tät der­zeit höher sei als im ers­ten Lock­down im Früh­jahr. Es sei noch nicht abschätz­bar, wie sich die auch in Deutsch­land auf­ge­tre­te­nen Muta­tio­nen des Coro­na­vi­rus ver­brei­ten, sag­te Wie­ler. “Es besteht also die Mög­lich­keit, dass sich die Lage noch verschlimmert.”

“Vie­ler­orts arbei­tet das inten­siv­me­di­zi­ni­sche Per­so­nal seit Wochen in Schich­ten, die fast kei­nen Schlaf erlau­ben. Und das Durch­schnitts­al­ter der Pati­en­ten auf Inten­siv liegt teil­wei­se unter 60 Jah­ren. Wegen der hohen Infek­ti­ons­zah­len sind eben auch immer mehr Jün­ge­re betrof­fen”, so Wie­ler. “Tat­säch­lich sind die Kapa­zi­tä­ten auf den Inten­siv­sta­tio­nen vie­ler­orts ausgeschöpft.”

“Wirk­lich sehr glück­lich” ist Pro­fes­sor Wie­ler dar­über, dass nun Imp­fun­gen zur Ver­fü­gung ste­hen. Er rief dazu auf, dass alle, denen eine Imp­fung ange­bo­ten wird, bit­ten, die­se auch wahr­neh­men. Dies sei “ein Pri­vi­leg”. “Die Impf­stof­fe, die zuge­las­sen sind, sind sicher, sie sind ver­träg­lich, und sie schüt­zen wirk­sam davor, an Covid-19 zu erkranken.”

Aktu­ell gibt es in Deutsch­land rund 288.400 Coro­na­vi­rus-Infi­zier­te. Das Robert Koch-Insti­tut (RKI) ver­zeich­ne­te 11.369 Neu­in­fek­tio­nen inner­halb von 24 Stun­den (Stand: 19. Janu­ar, 0:00 Uhr). Damit haben sich in Deutsch­land seit Beginn der Pan­de­mie 2.052.028 Men­schen nach­weis­lich mit dem Coro­na­vi­rus infi­ziert. Die Zahl der Todes­fäl­le stieg um 989 auf 47.622. Als gene­sen gel­ten rund 1.716.200 Men­schen, etwa 24.500 mehr als am Vor­tag. Die Gesamt­zahl der Imp­fun­gen liegt laut Robert Koch-Insti­tut bei 1.220.284 (Stand: 19. Januar).


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Bäder, Wohl­fühl­oa­sen und Wär­me­pum­pen in Leer – Aus­stel­lung mit Expertenberatung

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War­um es sich lohnt, Bade­zim­mer- und Wär­me­pum­pen­aus­stel­lun­gen vor Ort zu besuchen

Eine Bade­zim­mer- oder Wär­me­pum­pen­aus­stel­lung nur im Kata­log oder im Inter­net zu sehen, kann nie das­sel­be Erleb­nis bie­ten wie ein Besuch vor Ort. Wer Inspi­ra­ti­on für sei­ne per­sön­li­che Wohl­fühl­oa­se sucht, möch­te nicht nur Fotos betrach­ten, son­dern sehen, füh­len und sich vor­stel­len, wie Mate­ria­li­en, Far­ben und Tech­nik im eige­nen Zuhau­se wir­ken. Genau das bie­tet die I. & L. Jüch­ter GmbH in Leer, mit einer der moderns­ten Aus­stel­lungs­flä­chen in Ost­fries­land direkt an der A 28.

Vor­tei­le eines Vor-Ort-Besuchs

Vor Ort kann man Mate­ria­li­en, Ober­flä­chen und Funk­tio­nen haut­nah erle­ben:

  • Flie­sen in ver­schie­de­nen For­ma­ten und Ober­flä­chen las­sen sich kom­bi­nie­ren und im ech­ten Licht betrachten.

  • Bar­rie­re­freie Bad­lö­sun­gen und Kom­fort­ele­men­te wie boden­ebe­ne Duschen, Wasch­ti­sche ohne Unter­bau oder Bade­wan­nen mit beque­mem Ein­stieg kön­nen direkt auf ihre All­tags­taug­lich­keit geprüft werden.

  • Wär­me­pum­pen und moder­ne Heiz­sys­te­me las­sen sich nicht nur anse­hen, son­dern wer­den von Fach­leu­ten erklärt – wie sie funk­tio­nie­ren, wie sie Platz spa­ren und wel­che Vor­tei­le sie für Ener­gie­ef­fi­zi­enz und Wohn­kom­fort bieten.

Die fach­kun­di­ge Bera­tung vor Ort macht dabei den ent­schei­den­den Unter­schied. Kun­din­nen und Kun­den erhal­ten Ant­wor­ten auf ihre Fra­gen, erfah­ren Details, die in Kata­lo­gen oder im Inter­net kaum zu erken­nen sind, und kön­nen Ent­schei­dun­gen für ihr Zuhau­se sicher treffen.

 

Für Kin­der: Ob Kin­der­gär­ten, Tages­müt­ter oder Fami­li­en – Kin­der mögen es bunt und ergo­no­misch auf ihre Grö­ße abge­stimmt. In der neu­en Bäder­aus­stel­lung der I. & L. Jüch­ter GmbH gibt es zahl­rei­che Inspi­ra­tio­nen für Jung und Alt sowie fach­kun­di­ge Bera­tung direkt vor Ort.
Der Klas­si­ker trifft moder­ne Gestal­tung: Die frei­ste­hen­de Bade­wan­ne wird hier stil­voll in Sze­ne gesetzt. Flie­sen im Stil der neu­en Fein­stein­zeug­kol­lek­ti­on in Stein­op­tik über­zeu­gen durch ästhe­ti­sche Fines­se und viel­fäl­ti­ge Ober­flä­chen. Dazu pas­sen Hän­ge-WCs mit prak­ti­schen Abla­ge­mög­lich­kei­ten und Edel­stahl­kan­te – alles ist mög­lich. Schau­en Sie vor­bei und las­sen Sie sich inspirieren!

Eine auf­wen­di­ge Aus­stel­lung – für den Kun­den­ser­vice gemacht

Eine Aus­stel­lung die­ser Grö­ßen­ord­nung ist sehr auf­wen­dig: Von der Pla­nung der 300 Qua­drat­me­ter gro­ßen Flä­che über die Aus­wahl der Expo­na­te bis hin zu Auf­bau, Licht­ge­stal­tung und Prä­sen­ta­ti­on der Tech­nik sind zahl­rei­che Arbeits­stun­den nötig. Den­noch ist es für die I. & L. Jüch­ter GmbH eine Inves­ti­ti­on, die sich lohnt. Denn der direk­te Kon­takt, das Erle­ben der Pro­duk­te und die indi­vi­du­el­le Bera­tung ste­hen im Zen­trum des Kun­den­ser­vices – und genau das schät­zen die Besu­che­rin­nen und Besucher.

Lau­ra Jüch­ter und ihr Team legen beson­de­ren Wert dar­auf, dass jedes Detail stim­mig ist: von moder­nen Bad­wel­ten über bar­rie­re­freie Lösun­gen bis zu inno­va­ti­ven Heiz­sys­te­men. So wird der Besuch zu einem voll­stän­di­gen Erleb­nis, das Inspi­ra­ti­on, Infor­ma­tio­nen und Sicher­heit für Ent­schei­dun­gen rund ums eige­ne Zuhau­se bietet.

Stand­ort­vor­teil in Ostfriesland

Die Aus­stel­lung in Leer, Am Nüt­ter­moorer Siel­tief 18, ist ide­al erreich­bar direkt an der A 28. Das macht es ein­fach, die Aus­stel­lung zu besu­chen – egal ob aus der Stadt oder von außer­halb. Die moder­ne Prä­sen­ta­ti­on, die kom­pe­ten­te Bera­tung und die gro­ße Aus­wahl an Lösun­gen machen den Besuch zu einem ech­ten Mehrwert.

Wer also Inspi­ra­ti­on für sein Bade­zim­mer, sei­ne Wohl­fühl­oa­se oder sein Heiz­sys­tem sucht, soll­te sich die Gele­gen­heit nicht ent­ge­hen las­sen. Hier kann man sehen, ver­glei­chen und Ent­schei­dun­gen tref­fen – live, kom­pe­tent und direkt beim Exper­ten vor Ort.

I. & L. Jüch­ter GmbH

Hei­zung und Sani­tär
Am Nüt­ter­moorer Siel­tief 18
26789 Leer (Ost­fries­land)

Tele­fon: 0491 9279110
Mail: info@juechter.de

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Bild­rech­te ver­letzt? So teu­er kann eine Abmah­nung werden

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Fri­scher Rha­bar­ber auf dem Wochen­markt in Leer. Die­ses Foto ist urhe­ber­recht­lich geschützt – die Bild­rech­te lie­gen in die­sem Fall beim Lese­r­ECHO-Ver­lag. Eine Nut­zung ohne Ein­wil­li­gung kann zu Abmah­nun­gen füh­ren. Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO


Anmer­kung:
Der Lese­r­ECHO-Ver­lag selbst hat bis­lang noch kei­ne Abmah­nun­gen wegen uner­laub­ter Bild­nut­zung aus­ge­spro­chen – auch wenn ver­ein­zelt Fotos ohne Geneh­mi­gung genutzt wur­den. Aller­dings gibt es im Inter­net Per­so­nen, die gezielt eige­ne Fotos ver­öf­fent­li­chen, nur um spä­ter Rechts­ver­stö­ße auf­zu­spü­ren und Abmah­nun­gen zu ver­schi­cken. Wie eine Spin­ne im Netz war­ten sie dar­auf, dass jemand die Bil­der über­nimmt. Durch die gesetz­li­che Impres­sums­pflicht lässt sich die Anschrift von Unter­neh­men, Blog­gern oder Selbst­stän­di­gen leicht her­aus­fin­den – und die Abmah­nung lan­det oft schnel­ler im Brief­kas­ten, als man denkt.

Uner­laub­te Bild­nut­zung im Online-Mar­ke­ting: Wel­che Kon­se­quen­zen drohen?

In der heu­ti­gen digi­ta­len Welt sind Bil­der das Aus­hän­ge­schild für Unter­neh­men, Blog­ger und Influen­cer. Ob für Social Media, Web­sei­ten oder Wer­be­ma­te­ria­li­en – hoch­wer­ti­ge Fotos zie­hen Auf­merk­sam­keit auf sich und sind ent­schei­dend für eine pro­fes­sio­nel­le Außen­wir­kung. Doch nicht sel­ten grei­fen Unter­neh­mer oder Con­tent-Crea­tor auf Fotos zurück, für die sie kei­ne Nut­zungs­rech­te besit­zen. Was vie­len nicht bewusst ist: Eine uner­laub­te Bild­nut­zung kann schwer­wie­gen­de recht­li­che und finan­zi­el­le Fol­gen haben.

Wel­che recht­li­chen Grund­la­gen greifen?

Die Bild­rech­te sind im Urhe­ber­rechts­ge­setz (UrhG) sowie im Kunst­ur­he­ber­ge­setz (KUG) gere­gelt. Grund­sätz­lich gilt: Der Urhe­ber – in der Regel der Foto­graf – ent­schei­det, wer sei­ne Wer­ke nut­zen darf. Ohne aus­drück­li­che Lizenz oder Ein­wil­li­gung ist die Ver­wen­dung rechtswidrig.

  • Urhe­ber­recht (§§ 13 ff. UrhG): schützt das Werk selbst und die Verwertungsrechte.

  • Recht am eige­nen Bild (§§ 22, 23 KUG): schützt Per­so­nen, die auf dem Bild abge­bil­det sind.

Ver­stö­ße kön­nen Unterlassungs‑, Besei­ti­gungs- und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che nach sich zie­hen. In beson­ders schwe­ren Fäl­len droht sogar eine Straf­ver­fol­gung nach § 33 KUG.


Kos­ten einer Abmahnung

In der Pra­xis folgt auf eine uner­laub­te Nut­zung häu­fig zunächst eine Abmah­nung. Die­se ent­hält die Auf­for­de­rung, die Nut­zung zu been­den, eine Unter­las­sungs­er­klä­rung abzu­ge­ben und die Kos­ten der Rechts­ver­fol­gung zu tragen.

  • Gegenstandswert/Streitwert:
    Für gewerb­lich genutz­te pro­fes­sio­nel­le Bil­der set­zen Gerich­te meist 3.000 € bis 6.000 € pro Bild an. Bei pri­va­ten Ver­stö­ßen lie­gen die Wer­te niedriger.

  • Anwalts­kos­ten:
    Die­se rich­ten sich nach dem Streit­wert und kön­nen meh­re­re hun­dert Euro bis weit über 1.000 € betragen.

  • Scha­dens­er­satz:
    Der Rech­te­inha­ber kann zusätz­lich Scha­dens­er­satz for­dern. Die Höhe ori­en­tiert sich an den übli­chen Lizenz­ge­büh­ren und kann schnell in die Tau­sen­de gehen.

  • Ver­trags­stra­fe:
    Unter­zeich­nen Sie eine Unter­las­sungs­er­klä­rung, wird eine Ver­trags­stra­fe für künf­ti­ge Ver­stö­ße fest­ge­legt. Die­se liegt häu­fig im Bereich von meh­re­ren tau­send Euro pro Verstoß.


Kos­ten einer Unterlassungsklage

Wenn die Abmah­nung igno­riert oder kei­ne Eini­gung erzielt wird, kann der Urhe­ber Kla­ge ein­rei­chen. Dann stei­gen die Kos­ten erheblich:

  • Gerichts­kos­ten: abhän­gig vom Streitwert.

  • Anwalts­kos­ten: Ab einem Streit­wert von 5.000 € ist anwalt­li­che Ver­tre­tung ver­pflich­tend. Wer ver­liert, zahlt meist auch die Kos­ten der Gegenseite.

Das Risi­ko: Die Gesamt­kos­ten einer Unter­las­sungs­kla­ge kön­nen sich schnell auf meh­re­re zehn­tau­send Euro summieren.


Wann dro­hen Schadensersatzforderungen?

Ein Scha­dens­er­satz wird beson­ders dann gefor­dert, wenn:

  • die Nut­zung gewerb­lich oder für Mar­ke­ting­zwe­cke erfolgte,

  • das Bild über län­ge­re Zeit ver­öf­fent­licht war,

  • eine hohe Reich­wei­te oder vie­le Zugrif­fe nach­ge­wie­sen wer­den können.

Zur Berech­nung zie­hen Gerich­te oft die Hono­rar­ta­bel­len von Berufs­ver­bän­den (z. B. MFM-Tabel­le für Foto­gra­fen) heran.


Drei Pra­xis­bei­spie­le

  1. News­por­tal: Ein Online-Maga­zin nutzt ein Foto, das es vom Anzei­gen­kun­den erhal­ten hat. Die Nut­zung war jedoch nur für pri­va­te Zwe­cke erlaubt. Ergeb­nis: Abmah­nung, Scha­dens­er­satz nach Lizenz­wert und Über­nah­me der Anwaltskosten.

  2. Influen­cer: Ein Influen­cer pos­tet ein pro­fes­sio­nel­les Stock­fo­to ohne Lizenz auf Insta­gram. Ergeb­nis: Abmah­nung mit einem Streit­wert von 5.000 €, Anwalts­kos­ten ca. 600 €, Scha­dens­er­satz meh­re­re tau­send Euro.

  3. Klein­un­ter­neh­men: Ein Restau­rant über­nimmt ein Foto von Goog­le-Bil­dern für sei­ne Web­site. Ergeb­nis: Unter­las­sungs­for­de­rung, Scha­dens­er­satz ori­en­tiert sich am Markt­wert – zusätz­lich droht die Ver­trags­stra­fe bei Wiederholung.


Vor­sicht statt Nachsicht

Die uner­laub­te Nut­zung von Bil­dern im Inter­net ist kein Kava­liers­de­likt. Schon ein ein­zi­ges Bild kann Kos­ten von meh­re­ren tau­send Euro ver­ur­sa­chen. Unter­neh­mer, Blog­ger und Influen­cer soll­ten daher unbe­dingt dar­auf ach­ten, nur Bil­der mit rechts­si­che­rer Lizenz oder selbst erstell­te Fotos zu verwenden.

Tipp für die Praxis:

  • Ver­wen­den Sie nur Bil­der von seriö­sen Bild­da­ten­ban­ken mit kla­ren Lizenzbedingungen.

  • Doku­men­tie­ren Sie Ihre Lizen­zen sorgfältig.

  • Holen Sie im Zwei­fel die schrift­li­che Erlaub­nis des Urhe­bers ein.

So ver­mei­den Sie teu­re Rechts­strei­tig­kei­ten und schüt­zen Ihr Busi­ness langfristig.

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Tipp: Eige­ne Fotos statt teu­re Abmah­nun­gen riskieren

In Zei­ten moder­ner Smart­phones ist es ein­fa­cher denn je, krea­ti­ve und hoch­wer­ti­ge Fotos selbst zu machen. War­um also ein unkal­ku­lier­ba­res Risi­ko ein­ge­hen, wenn die Lösung so nahe liegt?

👉 Ideen für eige­ne Bildmotive:

  • Foto­gra­fie­ren Sie Ihre Pro­duk­te in Sze­ne – ob im Geschäft, auf dem Wochen­markt oder im Büro.

  • Nut­zen Sie All­tags­de­tails: eine schö­ne Schau­fens­ter­de­ko­ra­ti­on, frisch zube­rei­te­te Spei­sen, die Arbeits­at­mo­sphä­re im Team.

  • Set­zen Sie auf Authen­ti­zi­tät: Kun­den und Fol­lower schät­zen ech­te Ein­drü­cke oft mehr als ste­ri­le Stockfotos.

  • Expe­ri­men­tie­ren Sie mit Per­spek­ti­ven und Licht – ein ande­rer Blick­win­kel kann ein ein­fa­ches Motiv beson­ders wir­ken lassen.

Mit ein wenig Krea­ti­vi­tät las­sen sich ganz indi­vi­du­el­le Auf­nah­men gestal­ten – kos­ten­los, rechts­si­cher und einzigartig.

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WEG-Ver­si­che­run­gen: So schüt­zen Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten ihr Gebäu­de und ihre Mieter

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Luft­auf­nah­me der Stadt Leer: Für Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten (WEG) gehö­ren Ver­si­che­rungs­fra­gen zu den zen­tra­len The­men. Jeder Eigen­tü­mer ist ver­pflich­tet, sich an den Kos­ten für das Gemein­schafts­ei­gen­tum zu betei­li­gen und über Eigen­tü­mer­ver­samm­lun­gen gemein­sam über Instand­hal­tung und Ver­wal­tung zu ent­schei­den. Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO 

WEG-Ver­si­che­run­gen: So sichern sich Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten umfas­send ab

Eine Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG) trägt eine gro­ße Ver­ant­wor­tung: Sie muss das Gemein­schafts­ei­gen­tum schüt­zen, Risi­ken absi­chern und für eine rei­bungs­lo­se Scha­den­re­gu­lie­rung sor­gen. Gleich­zei­tig soll­ten Ver­mie­ter dar­auf ach­ten, dass auch ihre Mie­ter mit einer Haus­rat­ver­si­che­rung und einer pri­va­ten Haft­pflicht­ver­si­che­rung aus­rei­chend geschützt sind. Nur so ent­steht ein rund­um abge­si­cher­tes Wohnumfeld.

War­um eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung unver­zicht­bar ist

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist das Fun­da­ment jeder Absi­che­rung einer WEG. Sie deckt Schä­den am Gebäu­de selbst ab – bei­spiels­wei­se durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Hagel. Doch im All­tag gibt es zahl­rei­che wei­te­re Risi­ken, die Eigen­tü­mer ken­nen sollten.

Typi­sche Risi­ken im Alltag

  • Eis­re­gen: Ein Besu­cher stürzt auf dem ver­eis­ten Grund­stück – wer haf­tet und wel­che Ver­si­che­rung springt ein?

  • Herbst­wet­ter: Das Trep­pen­haus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?

  • Fahr­stuhl: Bleibt der Auf­zug ste­cken und Per­so­nen müs­sen gebor­gen wer­den, ent­ste­hen Ein­satz­kos­ten. Wel­che Ver­si­che­rung über­nimmt diese?

  • Was­ser­scha­den: Wer­den meh­re­re Woh­nun­gen gleich­zei­tig betrof­fen, stellt sich die Fra­ge nach der Regu­lie­rung: Gut­ach­ter, Schä­den bei Mie­tern und Eigen­tü­mern, Koor­di­na­ti­on von Hand­werks­be­trie­ben – wer küm­mert sich und wie läuft die Abwicklung?

Wich­ti­ge Fra­gen zu Ver­si­che­run­gen in der WEG

Hei­di Noor­mann von der Alli­anz in Leer beant­wor­tet die häu­figs­ten Fra­gen, die sich Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten stellen:

  • Wel­che Risi­ken kön­nen durch eine WEG-Ver­si­che­rung abge­deckt werden?

  • Wel­che Kos­ten der Ver­si­che­rungs­po­li­cen kön­nen auf die Mie­ter umge­legt werden?

  • Wie ver­hält es sich mit Selbst­be­tei­li­gun­gen – sind auch die­se umlagefähig?

  • Wie sieht eine ganz­heit­li­che Absi­che­rung für die WEG aus?

Bera­tung für Eigen­tü­mer, Ver­mie­ter und Beiräte

Hei­di Noor­mann hat sich auf die umfas­sen­de Absi­che­rung von Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten spe­zia­li­siert. In ihrem Netz­werk arbei­tet sie eng mit Immo­bi­li­en­mak­lern, Steu­er­be­ra­tern, Rechts­an­wäl­ten und Nota­ren zusam­men. So kön­nen Eigen­tü­mer und Bei­rä­te ganz­heit­lich bera­ten und alle rele­van­ten Fra­gen im Zusam­men­hang mit Absi­che­rung, Scha­dens­fäl­len und Umla­ge­fä­hig­keit beant­wor­tet werden.


📍 Alli­anz Ver­si­che­rung Hei­di Noor­mann
Blin­ke 32 · 26789 Leer
📞 0491 99239152 oder 0173 5606746
📧 heidi.noormann@allianz.de

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