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Lockdown bis Valentinstag verlängert.
Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung des Shutdowns bis zum 14. Februar verständigt. Bis dahin sollen Freizeiteinrichtungen, Gastronomie und ein Großteil des Einzelhandels geschlossen bleiben. Ebenso sollen Schulen geschlossen bleiben. Wo es geht, soll Homeoffice zum Zuge kommen, hier sollen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer abstimmen. Überall wo Menschen im Innenbereich aufeinandertreffen, soll künftig das Tragen von FFP2 oder OP-Masken verpflichtend sein. Bei Gottesdienste in Kirchen, Moscheen oder Synagogen müssen auf Mindestabstand, Maskenpflicht und Gesangsverbot geachtet werden. Bei Veranstaltungen von mehr als 10 Teilnehmern muss mindesten zwei Tage zuvor das Ordnungsamt verständigt werden. Für Privatbesuche gelten die vorherigen Regelungen.
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Bund-Länder-Beschluss
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| Vorsorgendes Handeln erforderlich |
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Bund und Länder haben vereinbart, die gelten Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 14. Februar zu verlängern. Sorge bereiten Erkenntnisse über Mutationen des SARS-CoV-2-Virus. Daher soll ein beschleunigter Rückgang der Infektionszahlen erreicht werden. |
| Dienstag, 19. Januar 2021 |
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Die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten fort. Alle bestehenden Maßnahmen werden zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Das bedeutet: Private Zusammenkünfte bleiben auf den eigenen Haushalt und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person beschränkt. Kontakte sollen weiterhin auf das absolut notwendige Minimum beschränkt werden. Mehr Homeoffice ermöglichenZusätzlich wurde vereinbart, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften künftig eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken besteht (sogannannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2). Um auch im beruflichen Kontext die erforderliche Kontaktreduzierung zu erreichen, wird die Bundesregierung eine befristete Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen. Schulen bleiben geschlossenSchulen bleiben bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt. Weiterhin wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten, für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Hintergrund dieser “unglaublichen Einschränkungen” für betroffene Kinder und Eltern, so Kanzlerin Merkel, seien “ernst zu nehmende Hinweise”, dass das mutierte Virus sich auch stärker unter Kinder und Jugendlichen verbreitet, als das bei dem bisher bekannten Virus der Fall sei. Verschärfung der Pandemie verhindernBund und Länder äußern ihre Sorge über Hinweise, dass die in Großbritannien aufgetretene Virusmutation B1.1.7 deutlich infektiöser ist. Die Mutation sei auch in Deutschland nachgewiesen worden, eine Verbreitung könnte eine schwerwiegende Verschärfung der pandemischen Lage bedeuten. Daher sei zwingend ein vorsorgendes Handeln erforderlich. Ziel ist es, den bereits zu beobachtenden Rückgang des Infektionsgeschehens zu beschleunigen. Bund und Länder appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger: Auf die nächsten Wochen in der Pandemie kommt es entscheidend an. “Es ist hart, was wir jetzt den Menschen noch einmal zumuten müssen, aber das Vorsorgeprinzip hat für uns Vorrang, und dem müssen wir jetzt auch Rechnung tragen, und dem haben wir heute auch Rechnung getragen”, erklärte Kanzlerin Merkel zu den Beschlüssen. |
| Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) |
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Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss: 1. Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern gelten fort. Die zusätzlichen bzw. geänderten Maßnahmen aus diesem Beschluss werden Bund und Länder zügig umsetzen. Alle Maßnahmen, die auf diesen gemeinsamen Beschlüssen beruhen, sollen zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 gelten. Bund und Länder werden rechtzeitig vor dem Auslaufen der Maßnahmen zusammenkommen, um über das Vorgehen nach dem 14. Februar zu beraten. Eine Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien wird beauftragt, bis dahin ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie zu erarbeiten. 8. Angesichts der pandemischen Lage ist auch die weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten im beruflichen Kontext erforderlich. Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Angebot zu nutzen. |
Fallzahlen zu hoch
“Wir wünschen uns unseren Alltag zurück, und zwar mit so wenig Einschränkungen wie möglich. Aber um das zu erreichen, müssen wir die Fallzahlen massiv reduzieren. Und sie müssen auch auf einem niedrigen Niveau bleiben. Es gibt keinen anderen Weg”, so Professor Lothar Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts in einer Pressekonferenz am 14. Januar.
Eindringlich appellierte er an alle, die AHA+L‑Regeln einzuhalten und die Kontakte soweit es geht einzuschränken und zuhause zu bleiben. Es zeige sich, dass die Mobilität derzeit höher sei als im ersten Lockdown im Frühjahr. Es sei noch nicht abschätzbar, wie sich die auch in Deutschland aufgetretenen Mutationen des Coronavirus verbreiten, sagte Wieler. “Es besteht also die Möglichkeit, dass sich die Lage noch verschlimmert.”
“Vielerorts arbeitet das intensivmedizinische Personal seit Wochen in Schichten, die fast keinen Schlaf erlauben. Und das Durchschnittsalter der Patienten auf Intensiv liegt teilweise unter 60 Jahren. Wegen der hohen Infektionszahlen sind eben auch immer mehr Jüngere betroffen”, so Wieler. “Tatsächlich sind die Kapazitäten auf den Intensivstationen vielerorts ausgeschöpft.”
“Wirklich sehr glücklich” ist Professor Wieler darüber, dass nun Impfungen zur Verfügung stehen. Er rief dazu auf, dass alle, denen eine Impfung angeboten wird, bitten, diese auch wahrnehmen. Dies sei “ein Privileg”. “Die Impfstoffe, die zugelassen sind, sind sicher, sie sind verträglich, und sie schützen wirksam davor, an Covid-19 zu erkranken.”
Aktuell gibt es in Deutschland rund 288.400 Coronavirus-Infizierte. Das Robert Koch-Institut (RKI) verzeichnete 11.369 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden (Stand: 19. Januar, 0:00 Uhr). Damit haben sich in Deutschland seit Beginn der Pandemie 2.052.028 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahl der Todesfälle stieg um 989 auf 47.622. Als genesen gelten rund 1.716.200 Menschen, etwa 24.500 mehr als am Vortag. Die Gesamtzahl der Impfungen liegt laut Robert Koch-Institut bei 1.220.284 (Stand: 19. Januar).
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Startschuss für Niedersachsenpreis für Bürgerengagement mit 44.000 Euro Preisgeld
44.000 Euro für das Ehrenamt: Niedersachsenpreis „unbezahlbar & freiwillig“ startet
HANNOVER / REGION – Das Fundament unserer Gesellschaft steht im Rampenlicht: Am heutigen Mittwoch, den 18. März 2026, ist der Startschuss für den 23. Wettbewerb „unbezahlbar & freiwillig – Der Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“ gefallen. Gesucht werden Projekte und Initiativen, die das Leben in Niedersachsen bereichern.
Würdigung für drei Millionen Engagierte
Rund drei Millionen Menschen setzen sich in Niedersachsen aktiv für ihre Mitmenschen und die Umwelt ein – ob im Sportverein, in Hilfsorganisationen oder sozialen Projekten. Um diesen unermüdlichen Einsatz zu würdigen, loben die Niedersächsische Landesregierung, die Sparkassen in Niedersachsen und die VGH Versicherungen erneut attraktive Preise aus.
Insgesamt vergibt die Fachjury zehn Preise im Gesamtwert von 40.000 Euro. Zusätzlich wird in Kooperation mit dem NDR ein spezieller Ehrenamtspreis in Höhe von 4.000 Euro ausgelobt. Die fünf Nominierten für diesen Publikumspreis werden sich Anfang November im Programm des NDR vorstellen.
So funktioniert die Bewerbung
Teilnahmeberechtigt sind alle Ehrenamtlichen, Vereine, karitativen Institutionen, Initiativen und Selbsthilfegruppen aus ganz Niedersachsen. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2026.
Für eine aussagekräftige Bewerbung sollten folgende Details enthalten sein:
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Eine nachvollziehbare Beschreibung des Engagements.
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Darstellung der Ziele und der Zielgruppe.
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Zeitpunkt des Projektstarts sowie Anzahl der beteiligten Personen.
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Informationen zur Finanzierung und eventuellen Kooperationspartnern.
Einreichungen sind bevorzugt online unter www.unbezahlbarundfreiwillig.de möglich. Alternativ kann die Bewerbung schriftlich an die Niedersächsische Staatskanzlei in Hannover (Planckstraße 2, 30169 Hannover) gesendet werden.
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Lefi: Ein kleines Pony stärkt Kinder und sorgt für Sicherheit
Lefi – Das kleine Pony mit der großen Botschaft wächst weiter
Für Kinder gemacht, von Herzen gedacht
Was vor einigen Monaten als spontane Idee begann, entwickelt sich immer mehr zu einer liebevollen Bewegung für Kinder: Lefi, das kleine Pony mit den bunten Flicken, steht für Mut, Selbstvertrauen und dafür, dass jedes Kind wertvoll ist. Die Figur wurde von der Unternehmerin Anni Wiegand entwickelt. Aus einer einfachen Zeichnung am heimischen Tisch entstand Schritt für Schritt ein Projekt, das immer mehr Familien, Kinder und Einrichtungen erreicht.
Vom Familienmoment zur wachsenden Idee
Die Geschichte von Lefi begann mit einem ganz persönlichen Moment. Als Anni Wiegand eines Abends ein Pferdebild malte, fragten ihre Kinder, ob sie auch etwas Besonderes bekommen könnten – etwas, das es so noch nicht gibt. Noch in derselben Nacht entstand die Idee für Lefi. Das kleine Pony mit den besonderen Details wurde schnell zu einer Figur, die Kindern Freude macht und gleichzeitig eine wichtige Botschaft vermittelt: Mut haben, an sich glauben und respektvoll miteinander umgehen. Der Name Lefi entstand aus den Anfangsbuchstaben der Namen ihrer Kinder – und genau dieser familiäre Ursprung macht das Projekt bis heute zu einer echten Herzensangelegenheit.


Neue Schritte für Lefi
In den letzten Monaten hat sich rund um Lefi viel entwickelt. Erste Kooperationen mit Kindergärten sind entstanden, in denen die Figur Kinder spielerisch begleitet und ihnen positive Werte vermittelt. Auch der nächste große Schritt steht bereits bevor: Lefi soll als Kuscheltier auf den Markt kommen. Die Idee dahinter ist einfach – Kinder sollen einen kleinen Begleiter haben, der ihnen Mut macht, Trost spendet und ein Stück Geborgenheit vermittelt. Darüber hinaus befindet sich aktuell ein Online‑Shop in Vorbereitung, der im kommenden Jahr starten soll. Dort werden verschiedene liebevoll gestaltete Produkte rund um Lefi erhältlich sein.
Lefi sorgt künftig für mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Eine besondere Initiative widmet sich der Sicherheit von Kindern im öffentlichen Raum. In 30er-Zonen wird Lefi künftig auf Hinweisschildern präsent sein, um Autofahrer freundlich an eine angepasste Geschwindigkeit und erhöhte Aufmerksamkeit zu erinnern. Die Schilder befinden sich aktuell in der Produktion; Interessierte können sich bereits jetzt bei Anni Wiegand oder TB Finanz & Immobilien melden, um sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Für Interessenten aus dem Landkreis Leer wird zudem eine Abholstelle bei der Allianzagentur Heidi Noormann in Leer eingerichtet. Damit leistet Lefi einen aktiven Beitrag zum Schutz der Kleinsten in Wohngebieten.

In 30er-Zonen wird Lefi künftig auf Hinweisschildern präsent sein, um Autofahrer freundlich an eine angepasste Geschwindigkeit und erhöhte Aufmerksamkeit zu erinnern. Die Schilder befinden sich aktuell in der Produktion; Interessierte können sich bereits jetzt bei Anni Wiegand oder TB Finanz & Immobilien melden, um sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Für Interessenten aus dem Landkreis Leer wird zudem eine Abholstelle bei der Allianzagentur Heidi Noormann in Leer eingerichtet. Damit leistet Lefi einen aktiven Beitrag zum Schutz der Kleinsten in Wohngebieten.
Unterstützung für Kinder – auch in schwierigen Situationen
Langfristig ist geplant, Lefi auch in Kinderkrankenhäusern einzusetzen. Besonders das geplante Kuscheltier soll Kindern in schwierigen Momenten Trost und ein kleines Stück Freude schenken. Anni Wiegand freut sich deshalb über Kontakte zu Kinderkliniken, Einrichtungen und sozialen Projekten, die gemeinsam mit Lefi Kindern ein Lächeln schenken möchten.
Ein Projekt mit Herz und Zukunft
Was als kleine Zeichnung begann, wächst Schritt für Schritt weiter. Lefi soll Kinder stärken, ihnen Mut machen und zeigen, wie wichtig Zusammenhalt, Freundlichkeit und Selbstvertrauen sind. Ein kleines Pony – mit einer großen Idee.
Digitale Präsenz und Community
Auch online ist Lefi aktiv: Auf Instagram teilt Wiegand Einblicke in die Entstehung der Figur, kleine Geschichten rund um Lefi und inspirierende Momente für Kinder und Eltern:
Instagram: @ponylefi_original
Wer Interesse an Lefi-Produkten hat oder mehr über das Herzensprojekt erfahren möchte, kann sich gerne direkt bei Anni Wiegand melden: 01512 3565999
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Niedersachsen fördert Forschung zur Akzeptanz der Energiewende
Energiewende in Niedersachsen: Forschung untersucht Akzeptanz und Beteiligung im Landkreis Leer und darüber hinaus
Die erfolgreiche Umgestaltung der Energieversorgung ist ein entscheidender Faktor für die wirtschaftliche Stärke Niedersachsens und den Klimaschutz. Doch während der Ausbau von Wind- und Solarenergie voranschreitet, rückt eine zentrale Frage in den Fokus: Wie steht es um die Akzeptanz vor Ort? Ein neues Forschungsprojekt an der Leibniz Universität Hannover geht dieser Frage nun auf den Grund, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien noch effizienter und sozial verträglicher zu gestalten.
Finanzielle Beteiligung als „Game Changer“
Um die Zustimmung der Bevölkerung zu sichern, hat Niedersachsen im April 2024 das „Niedersächsische Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen“ (NWindPVBetG) verabschiedet. Das Ziel ist klar: Anwohnende und Kommunen in der unmittelbaren Nachbarschaft sollen regelmäßig finanziell von der Wertschöpfung neu errichteter Anlagen profitieren.
Niedersachsens Energieminister Christian Meyer sieht in diesem Modell einen entscheidenden Wendepunkt:
„Beteiligung und Wertschöpfung vor Ort sind der Game Changer für die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien.“
Die Zahlen geben diesem Kurs recht: Im Jahr 2025 wurde in Niedersachsen eine Rekordzahl von 807 Windkraftanlagen nach dem neuen Beteiligungsgesetz genehmigt – das sind mehr Anlagen als in den vier vorangegangenen Jahren zusammen.
Wissenschaftliche Begleitung für kluge Entscheidungen
Das Land fördert das Forschungsprojekt am Institut für Wirtschafts- und Kulturgeographie nun für drei Jahre mit rund 280.000 Euro. Die Wissenschaftler analysieren systematisch, welche Faktoren die Bereitschaft der Bevölkerung fördern oder hemmen und wie sich das Beteiligungsgesetz in unterschiedlichen Regionen auswirkt.
Wissenschaftsminister Falko Mohrs betont die Bedeutung dieser Arbeit: „Forschung liefert die Grundlagen, auf denen wir kluge energiepolitische Entscheidungen treffen können. Wir unterstützen Studien, die die Perspektiven der Menschen vor Ort ernst nehmen.“
Erkenntnisse für die Praxis
Das Forschungsteam erhebt eigene Daten und evaluiert bestehende Informationen, um sowohl kurzfristige Effekte als auch langfristige Einflussfaktoren zu verstehen. Die Ergebnisse sollen dabei helfen, politische Maßnahmen gezielt weiterzuentwickeln und das Vertrauen in die Energiewende nachhaltig zu stärken. Die Mittel für diese wichtige Arbeit stammen aus dem Wirtschaftsförderfonds des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Gerade für Regionen wie den Landkreis Leer, in denen der Ausbau der Windenergie das Landschaftsbild prägt, sind diese Erkenntnisse von großer Bedeutung. Sie stellen sicher, dass die Energiewende nicht über die Köpfe der Menschen hinweg, sondern gemeinschaftlich mit ihnen gestaltet wird.
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