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Martina Voss-Tecklenburg ist Botschafterin der „Woche der Demenz 2019“


Die Trainerin der Frauenfußball-Nationalmannschaft, Martina Voss-Tecklenburg, wird in diesem Jahr Botschafterin der „Woche der Demenz“. Die Aktionswoche findet vom 14. bis 21. September 2019 unter dem Motto „Demenz. Einander offen begegnen” statt. Im Rahmen der „Woche der Demenz“ setzen sich das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für mehr Verständnis für die Belange von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen ein.
„Es ist eine große Herausforderung und Ehre für mich, Dr. Franziska Giffey und Jens Spahn als Botschafterin beim Thema Demenz zu unterstützen“, so Martina Voss-Tecklenburg. „Mit Sport kann sich jeder vorbeugend gegen diese vor allem im Alter zunehmend auftretende schlimme Krankheit wappnen. Mit meiner Erfahrung in physischen, psychischen und sozialen Bereichen des Sports will ich dabei helfen, Informationen zu entwickeln, und vor Ort mit den Menschen über dieses wichtige Thema sprechen.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Viel Bewegung, eine gesunde Ernährung und ein aktives Leben – das ist das beste Rezept, um einer Demenz vorzubeugen. Als erfolgreiche Spitzensportlerin und Bundestrainerin verkörpert Martina Voss-Tecklenburg genau diesen präventiven Ansatz. Ich freue mich daher sehr, dass sie uns unterstützt. Noch gibt es keine Impfung und auch kein Heilmittel gegen Demenz. Umso wichtiger ist es, das eigene Risiko zu erkranken, so gut es geht zu senken.“
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Wir können Demenz zwar nicht heilen, aber jeder kann etwas für sich und für seine geistige Gesundheit tun. Wer sich gesund ernährt, körperlich und geistig aktiv ist, hält sich fit und hat auch ein geringeres Risiko, im Alter an einer demenziellen Erkrankung zu leiden. Ich freue mich, dass wir Martina Voss-Tecklenburg als Botschafterin gewonnen haben, die auf das Thema Demenz öffentlich aufmerksam machen wird. Als Trainerin unserer Frauen-Fußball-Nationalmannschaft steht sie für ein aktives Leben und kann somit Vorbild sein. Im Sport erleben wir Gemeinschaft und alle können mitmachen – ob jung oder alt, ob mit oder ohne Erkrankung. Das Motto der diesjährigen Woche der Demenz lautet „Einander offen begegnen“. Ich wünsche mir und allen Partnern für die Woche der Demenz viele offene Begegnungen von Menschen mit und ohne Demenz – im Alltag, im Sport, im gesellschaftlichen Leben.“
Rund 1,7 Millionen Menschen sind heute in Deutschland an Demenz erkrankt. Jedes Jahr kommen etwa 40.000 Menschen dazu. So leben in Familien, in der Nachbarschaft und im Quartier künftig immer mehr Menschen mit Demenz. Die Krankheit wird oftmals tabuisiert: Erkrankte und Angehörige fühlen sich isoliert, sie finden zu wenig Hilfe und Unterstützung. Daher arbeitet die Bundesregierung derzeit mit zahlreichen Akteuren an der ersten Nationalen Demenzstrategie für Deutschland.
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Energie
Verbraucherzentrale: Stellungnahme zur Gasumlage


Transparenz und Fairness bei Gaspreisweitergabe gewährleisten
vzbv veröffentlicht Kurzstellungnahme zum Verordnungsentwurf zur Gasumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
In einer Kurzstellungnahme hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) absolute Transparenz bei der Weitergabe von Zusatzkosten durch Energielieferanten an die Endverbraucher:innen eingefordert. Dies sei im Entwurf der Verordnung zur Gasumlage nach §26 EnSiG bisher nicht geregelt.
Ebenfalls müsse die Verordnung sicherstellen, dass Unternehmen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden Kosten beteiligt werden. Eine Querfinanzierung durch private Haushalte dürfe es nicht geben.
In seiner Stellungnahme macht der vzbv konkrete Vorschläge, wie Kosten transparent und überprüfbar weitergegeben werden können, welche Kosten einzubeziehen sind und unter welchen Umständen Unternehmen Ersatzansprüche gegenüber ihren Lieferanten geltend machen müssen, um Zahlungen aus der Gasumlage behalten zu dürfen.
Der vzbv fordert:
- Die Weitergabe der Kosten an die Endverbraucher:innen durch die Energielieferanten muss absolut transparent sein. Es muss klar werden, welche Preisbestandteile aus welchen Gründen an die Endverbraucher:innen weitergegeben werden.
- Es darf keine Querfinanzierung von energieintensiven Unternehmen
durch die Gruppe der privaten Verbraucher:innen geben. Unternehmen
müssen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden
Kosten beteiligt werden. - Endverbraucher:innen müssen so schnell wie möglich Klarheit darüber bekommen, was wann auf sie zukommt. Nur so können sie die erforderlichen
Vorkehrungen (zum Beispiel entsprechende Rücklagen) treffen. - Darüber hinaus ist unerlässlich, dass das erforderliche Hilfspaket spätestens mit der Umlage in Kraft tritt.


News
GKV: Defizit in Höhe von 17 Milliarden Euro. Beitragserhöhungen geplant


Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr stabilisiert. Zudem wird mit ersten strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelegt.
Wir haben für das Jahr 2023 ein voraussichtliches vorgefunden. Mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmenpaket wird ein starker Anstieg der Zusatzbeitragssätze im kommenden Jahr verhindert. Die finanziellen Lasten werden auf die Krankenkassen, den Bund, Leistungserbringer und die Beitragszahlenden verteilt. Der Bund leistet im Jahr 2023 einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro und vergibt ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds. Mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich werden Finanzreserven der Krankenkassen von rund 4 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen und zudem Mittel aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Gerade in Krisenzeiten geben die Sozialsysteme der Bevölkerung Sicherheit. Wir haben ein sehr großes Defizit in der Krankenversicherung vorgefunden. Und wir haben eine schwierige Krise aufgrund des katastrophalen Krieges in der Ukraine. Deshalb müssen mit der Reform alle Beteiligten einen Beitrag zur kurzfristigen Stabilisierung leisten. Daneben werden wir natürlich weiter an langfristiger wirkenden Strukturreformen mit dem Ziel ausgeglichener Finanzen arbeiten. Für den Krankenhausbereich haben wir hier eine erstklassige Kommission eingesetzt, die extrem effizient arbeitet. Insgesamt ist unser Ziel, dass die Gesetzliche Krankenversicherung erstklassig bleibt. Ohne Abstriche in der Versorgung. Und Leistungskürzungen für Versicherte bleiben ausgeschlossen.“
Die Bestandteile der GKV-Finanzreform:
Konkret sieht der Entwurf u.a. folgende Inhalte vor:
- Finanzreserven: Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert Durch die Halbierung der Obergrenze für die Liquiditätsreserve halbiert und übersteigende Mittel können für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen genutzt werden, um die Finanzierungslücke weiter zu schließen.
- Bundeszuschuss: Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Mrd. Euro für 2023 um 2 Mrd. Euro erhöht.
- Darlehen Bund: Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen für 2023 von 1 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds.
- Für das Jahr 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen.
- Reform AMNOG: Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.
- Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet).
- Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
- Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen.
- Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber sogenannten „Neupatienten“ für Vertragsärzte wird abgeschafft.
- Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
- Auch der Zusatzbeitrag für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wird steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.

