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NABU Ostfriesland: Aufgewachte Igel sind jetzt aktiv
Der Winterschlaf ist vorbei / So wird der eigene Garten zum Igelparadies
Wohl kaum ein anderes Wildtier genießt eine so große Beliebtheit bei den Menschen in Europa wie der Igel. Vor dem Hintergrund, dass nach dem Winterschlaf jetzt die ersten Igel unterwegs sind, zeigt der NABU Ostfriesland auf, dass Igelschutz am besten durch Lebensraumschutz bewirkt werden kann und appelliert an Gartenbesitzende, jetzt die Weichen zu stellen, damit dem Igel nachhaltig und vor allem mit Sachverstand geholfen werden kann.
„Igel sind Wildtiere und stehen unter gesetzlichem Schutz“, sagt Jan Schürings vom NABU Ostfriesland. „Leider erlebt man oft, dass die mitunter übertriebene Tierliebe in Vermenschlichung umschlägt und den Tieren schadet. Es gibt leider immer noch eine gewisse ‚Einsammelmentalität‘: Tierfreunde, die es eigentlich gut meinen, sammeln die vermeintlich hilfsbedürftigen Igel vor allem im Herbst allerorten ein, weil sie Sorge haben, dass die Tiere den Winter nicht überstehen. Dies ist aber nur bei stark geschwächten oder stark untergewichtigen Tieren der Fall“, berichtet Schürings.
Igel haben ein Nahrungsspektrum, das so gut wie ausschließlich aus tierischem Eiweiß besteht: „Auf ihrem Speiseplan stehen Regenwürmer, Käfer, Raupen, Ameisen, anderes Kleingetier, aber auch schon mal ein Ei einer bodenbrütenden Vogelart – sie sind nicht wählerisch. Das bedeutet, dass nur ein naturnaher Garten ein echter ‚Igelgarten‘ sein kann“, so der Naturschützer. „Ein Garten mit bürstenkurzem Rasen, vielen versiegelten Flächen und immergrünen Pflanzen, die einen ökologischen Wert von Plastikblumen haben, meidet der Igel. Im Garten sollte Vielfalt angesagt sein: heimische Sträucher, deren Laub auch im Herbst und Winter liegen bleiben darf und das der Igel im Winter für sein Schlafnest nutzen kann, vielleicht auch eine ‚wilde Ecke‘ aus Holz, Ästen und Laub, und eine kleine Wasserstelle gehören dazu – wichtig ist, dass auch die Nahrungstiere des Igels einen Lebensraum finden: Vögel, Insekten und Kleinsäuger.“
Um dem Igel zusätzlich zu helfen, kann ihm eine „Igelburg“ gebaut werden. „Jetzt ist die richtige Zeit, dem Igel ein Haus aus Holz zu zimmern. Das können sogar wenig handwerklich Begabte“, schmunzelt der Naturschützer. „Wenn die Igelburg mit Geäst und Laub abgedeckt wird, ist dies ein ideales Nest und später im Jahr ein hervorragender Überwinterungsplatz. Wichtig ist, dass der Standort der Igelburg niemals in einer regenwassergefährdeten Senke liegt, sondern auf etwas erhöhtem Terrain unter Sträuchern aufgestellt wird“, betont Schürings.
Einsatz von Mährobotern …
Die Bestände des Igels sind seit Jahren in ganz Europa rückläufig. Bärbel Rogoschik vom NABU-Artenschutzzentrum in Leiferde weist außerdem auf eine weitere Gefährdung hin, die nicht nur den Igel betrifft: Mähroboter. „Wir erhalten immer wieder verletzte Igel, die offensichtlich Opfer von Mährobotern geworden sind“, berichtet sie von teilweise schweren Verletzungen der Tiere: „Dies dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass die Geräte entgegen der Betriebsanleitung unbeaufsichtigt laufen gelassen werden – oft in der Dämmerung oder sogar nachts. Genau dann sind die nachtaktiven Igel aber unterwegs“, so Rogoschik. „Igel laufen vor einer Gefahr nicht davon, sie igeln sich dann im wahrsten Sinne des Wortes ein und werden von den Robotern überrollt.“ An diejenigen, die nicht auf den Einsatz von Mährobotern verzichten möchten, appelliert der NABU Ostfriesland, diese nicht unbeaufsichtigt und nicht in der Dämmerung oder Dunkelheit mähen zu lassen.
Der NABU Ostfriesland hält eine Info-Broschüre für alle Igelfreunde bereit: Darin befindet sich auch eine Bauanleitung für eine Igelburg. Die Broschüre kann angefordert werden gegen Einsendung eines 5‑Euro-Scheins beim NABU Ostfriesland, Stichwort ‚Igel‘, Osterstr. 31, 26603 Aurich.
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Rundfunkbeitrag bleibt stabil – LeserECHO informiert Sie weiterhin kostenlos.
Rundfunkbeitrag bleibt stabil: Landesregierung beschließt Vorunterrichtung des Landtags
Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag beschlossen, den Landtag über den achten Medienänderungsstaatsvertrag zu informieren. Kernpunkt des Staatsvertrags: Der Rundfunkbeitrag bleibt in den Jahren 2025 und 2026 unverändert bei 18,36 Euro. Gleichzeitig wird ein Systemwechsel für die Festsetzung zukünftiger Beiträge ab 2027 eingeleitet.
Abweichung von KEF-Empfehlung
Mit der Beibehaltung des Rundfunkbeitrags weichen die Bundesländer von der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) ab. Diese hatte in ihrem 24. Bericht vorgeschlagen, den Beitrag um 58 Cent auf 18,94 Euro anzuheben.
Neues System ab 2027
Der Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag führt ab 2027 einen grundlegenden Systemwechsel ein: Künftig wird der KEF-Vorschlag zur Beitragsanpassung automatisch wirksam, es sei denn, eine im Staatsvertrag festgelegte Mindestanzahl der Länder widerspricht diesem Vorschlag. Dieses Verfahren soll die finanzielle Stabilität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichern und gleichzeitig die Mitwirkungsrechte der Landesparlamente wahren.
Parallel: Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Zeitgleich mit dem Achten Medienänderungsstaatsvertrag hat die Landesregierung auch den siebten Medienänderungsstaatsvertrag beschlossen. Dieser Reformstaatsvertrag fordert eine umfassende Modernisierung und Anpassung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems ab.
Weitere Schritte
Die Regierungschefs der Länder hatten den Staatsvertragsentwurf bereits am 12. Dezember 2024 bei ihrer Konferenz in Berlin beschlossen. Nach der Vorbereitung der Landtage soll der Entwurf im März 2025 unterzeichnet werden. Damit wäre der Weg für eine stabile Finanzierung und Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geebnet.
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Unternehmensinsolvenzen in Niedersachsen steigen um ein Drittel – Über 15.000 Arbeitsplätze bedroht.
Archivfoto — Symbolbild — Ingo Tonsor @LeserECHO Emden
Ein Drittel mehr Unternehmensinsolvenzen in Niedersachsen im Jahr 2024
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Über 15.000 Arbeitsplätze bedroht
Die wirtschaftlichen Folgen der Insolvenzen sind erheblich. Rund 15.500 Arbeitsplätze waren durch die Unternehmensinsolvenzen gefährdet, wobei der Anstieg der betroffenen Beschäftigten mit 12,1 % weniger stark ausfiel als der Zuwachs der Insolvenzzahlen. Der Großteil der betroffenen Arbeitsplätze konzentrierte sich auf wenige größere Unternehmen: Allein 23 Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten hatten über 6.000 Angestellte.
Betrachtet man die Wirtschaftszweige, zeigte sich das verarbeitende Gewerbe als besonders betroffen. In diesem Bereich waren die Arbeitsplätze von 4.800 Menschen bedroht, gefolgt vom Baugewerbe mit 2.900 und dem Gesundheits- und Sozialwesen mit 2.100 gefährdeten Arbeitsplätzen.
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