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NABU ruft zur bundesweiten Vogelzählung auf


Foto: NABU/Sebastian Hennigs — Pressemitteilung NABU
Mitmach-Aktion wird zeigen, wie es um die Vogelbestände steht
Wer fliegt und piept in Gärten und Parks? Das soll die 15. „Stunde der Gartenvögel“ zeigen, Deutschlands größte wissenschaftliche Mitmach-Aktion. Der NABU Niedersachsen ruft gemeinsam mit der NAJU Niedersachsen vom 10. bis zum 12. Mai dazu auf, eine Stunde lang Vögel zu beobachten, zu zählen und zu melden.
„Sorgen machen uns seit einigen Jahre Gebäudebrüter und Insekten fressende Vögel, beispielsweise Rauch- und Mehlschwalben“, so Philip Foth, Pressesprecher des NABU Niedersachsen. „Diese finden durch das Insektensterben immer weniger Nahrung und durch Gebäudesanierungen auch immer weniger Wohnraum.“ Bereits zwischen 2017 und 2018 sind die Bestände der beiden Vogelarten in Niedersachsen um 14 Prozent (Rauchschwalbe) und 10 Prozent (Mehlschwalbe) zurückgegangen. „Es wird spannend zu beobachten sein, wie sich das Vorkommen in diesem Jahr entwickelt.“ Seit der ersten Vogelzählung 2005 sind beide Arten um etwa die Hälfte zurückgegangen. Das zeigt die Auswertung aus 15 Jahren Stunde der Gartenvögel
„Betroffen sind allerdings auch alle anderen Gartenvögel, die für Ihre Jungaufzucht auf Insekten angewiesen sind“, erklärt Philip Foth weiter. „Dazu gehören gerne gesehene Vögel wie Kohl- und Blaumeise sowie Rotkehlchen, die allesamt seltener anzutreffen sind. Wir warten gespannt auf die diesjährigen Ergebnisse, um zu sehen, welche Entwicklung festgestellt werden können.“ Von den 15 häufigsten Gartenvögeln in Niedersachsen wiesen 2018 nur der Haussperling und die Ringeltaube eine Zunahme auf.
Fast 7.000 Menschen haben im vergangenen Jahr allein in Niedersachsen bei der „Stunde der Gartenvögel“ ehrenamtlich Daten erhoben und dadurch wichtige Informationen darüber geliefert, wie es den verschiedenen Vogelarten geht. Insgesamt erfolgten aus über 4.300 Gärten Meldungen zu Vogelvorkommen. Der häufigste niedersächsische Gartenvogel 2018 war der Haussperling, gefolgt von Amsel, Kohlmeise, Blaumeise und Star. Deutschlandweit beteiligten sich fast 57.000 Vogelfreunde an der Aktion.
So funktioniert die „Stunde der Gartenvögel“
Von einem ruhigen Plätzchen im Garten oder vom Zimmerfenster aus wird von jeder Vogelart die höchste Anzahl notiert, die im Laufe einer Stunde entdeckt wird. Die Beobachtungen können online unter www.stundedergartenvoegel.de und mit der kostenlosen NABU Vogelführer App gemeldet werden. Meldeschluss ist der 20. Mai. Die kostenlose Rufnummer zum Melden ist am 11. und 12. Mai, jeweils von 10 bis 18 Uhr geschaltet: 0800 1157115.
Aktuelle Zwischenstände und erste Ergebnisse sind ab dem ersten Zähltag auf www.stundedergartenvoegel.de abrufbar und können mit vergangenen Jahren verglichen werden.
Wer schon vor der „Stunde der Gartenvögel“ spielerisch das Erkennen von Arten üben will, kann dies mit dem neuen Online-Learning-Tool NABU Vogeltrainer unter www.vogeltrainer.de machen. Hier werden 15 häufige Gartenvögel vorgestellt.
„Schulstunde der Gartenvögel“
Für kleine Vogelexperten hat die NAJU die „Schulstunde der Gartenvögel“ (6. bis 10. Mai) ins Leben gerufen. Ein NAJU-Aktionspaket versorgt teilnehmende Gruppen und Klassen mit Zählkarten, einem „Vogelbüchlein für die Hosentasche“ für jedes Kind, einem NAJU-Poster, auf dem Kinder die häufigsten Vogelarten in Deutschlands Gärten und ihre Besonderheiten kennenlernen, sowie einem Begleitheft. Weitere Informationen unterwww.NAJU.de/sdg.
Das Aktionspaket „Schulstunde der Gartenvögel“ kann gegen Einsendung eines Fünf-Euro-Scheins an NABU Niedersachsen, Stichwort ‚Schulstunde‘, Alleestr. 36, 30167 Hannover bestellt werden.
Ein Infopaket zur „Stunde der Gartenvögel“ mit weiteren Informationen samt Zählhilfe und Gartenvogelporträts ist ebenfalls erhältlich gegen einen Fünf-Euro-Schein an: NABU Niedersachsen, Stichwort ‚Stunde der Gartenvögel‘, Alleestr. 36, 30167 Hannover.
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Energie
Verbraucherzentrale: Stellungnahme zur Gasumlage


Transparenz und Fairness bei Gaspreisweitergabe gewährleisten
vzbv veröffentlicht Kurzstellungnahme zum Verordnungsentwurf zur Gasumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
In einer Kurzstellungnahme hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) absolute Transparenz bei der Weitergabe von Zusatzkosten durch Energielieferanten an die Endverbraucher:innen eingefordert. Dies sei im Entwurf der Verordnung zur Gasumlage nach §26 EnSiG bisher nicht geregelt.
Ebenfalls müsse die Verordnung sicherstellen, dass Unternehmen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden Kosten beteiligt werden. Eine Querfinanzierung durch private Haushalte dürfe es nicht geben.
In seiner Stellungnahme macht der vzbv konkrete Vorschläge, wie Kosten transparent und überprüfbar weitergegeben werden können, welche Kosten einzubeziehen sind und unter welchen Umständen Unternehmen Ersatzansprüche gegenüber ihren Lieferanten geltend machen müssen, um Zahlungen aus der Gasumlage behalten zu dürfen.
Der vzbv fordert:
- Die Weitergabe der Kosten an die Endverbraucher:innen durch die Energielieferanten muss absolut transparent sein. Es muss klar werden, welche Preisbestandteile aus welchen Gründen an die Endverbraucher:innen weitergegeben werden.
- Es darf keine Querfinanzierung von energieintensiven Unternehmen
durch die Gruppe der privaten Verbraucher:innen geben. Unternehmen
müssen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden
Kosten beteiligt werden. - Endverbraucher:innen müssen so schnell wie möglich Klarheit darüber bekommen, was wann auf sie zukommt. Nur so können sie die erforderlichen
Vorkehrungen (zum Beispiel entsprechende Rücklagen) treffen. - Darüber hinaus ist unerlässlich, dass das erforderliche Hilfspaket spätestens mit der Umlage in Kraft tritt.


News
GKV: Defizit in Höhe von 17 Milliarden Euro. Beitragserhöhungen geplant


Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr stabilisiert. Zudem wird mit ersten strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelegt.
Wir haben für das Jahr 2023 ein voraussichtliches vorgefunden. Mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmenpaket wird ein starker Anstieg der Zusatzbeitragssätze im kommenden Jahr verhindert. Die finanziellen Lasten werden auf die Krankenkassen, den Bund, Leistungserbringer und die Beitragszahlenden verteilt. Der Bund leistet im Jahr 2023 einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro und vergibt ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds. Mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich werden Finanzreserven der Krankenkassen von rund 4 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen und zudem Mittel aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Gerade in Krisenzeiten geben die Sozialsysteme der Bevölkerung Sicherheit. Wir haben ein sehr großes Defizit in der Krankenversicherung vorgefunden. Und wir haben eine schwierige Krise aufgrund des katastrophalen Krieges in der Ukraine. Deshalb müssen mit der Reform alle Beteiligten einen Beitrag zur kurzfristigen Stabilisierung leisten. Daneben werden wir natürlich weiter an langfristiger wirkenden Strukturreformen mit dem Ziel ausgeglichener Finanzen arbeiten. Für den Krankenhausbereich haben wir hier eine erstklassige Kommission eingesetzt, die extrem effizient arbeitet. Insgesamt ist unser Ziel, dass die Gesetzliche Krankenversicherung erstklassig bleibt. Ohne Abstriche in der Versorgung. Und Leistungskürzungen für Versicherte bleiben ausgeschlossen.“
Die Bestandteile der GKV-Finanzreform:
Konkret sieht der Entwurf u.a. folgende Inhalte vor:
- Finanzreserven: Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert Durch die Halbierung der Obergrenze für die Liquiditätsreserve halbiert und übersteigende Mittel können für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen genutzt werden, um die Finanzierungslücke weiter zu schließen.
- Bundeszuschuss: Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Mrd. Euro für 2023 um 2 Mrd. Euro erhöht.
- Darlehen Bund: Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen für 2023 von 1 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds.
- Für das Jahr 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen.
- Reform AMNOG: Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.
- Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet).
- Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
- Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen.
- Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber sogenannten „Neupatienten“ für Vertragsärzte wird abgeschafft.
- Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
- Auch der Zusatzbeitrag für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wird steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.

