News
NABU ruft zur bundesweiten Vogelzählung auf

Foto: NABU/Sebastian Hennigs — Pressemitteilung NABU
Mitmach-Aktion wird zeigen, wie es um die Vogelbestände steht
Wer fliegt und piept in Gärten und Parks? Das soll die 15. „Stunde der Gartenvögel“ zeigen, Deutschlands größte wissenschaftliche Mitmach-Aktion. Der NABU Niedersachsen ruft gemeinsam mit der NAJU Niedersachsen vom 10. bis zum 12. Mai dazu auf, eine Stunde lang Vögel zu beobachten, zu zählen und zu melden.
„Sorgen machen uns seit einigen Jahre Gebäudebrüter und Insekten fressende Vögel, beispielsweise Rauch- und Mehlschwalben“, so Philip Foth, Pressesprecher des NABU Niedersachsen. „Diese finden durch das Insektensterben immer weniger Nahrung und durch Gebäudesanierungen auch immer weniger Wohnraum.“ Bereits zwischen 2017 und 2018 sind die Bestände der beiden Vogelarten in Niedersachsen um 14 Prozent (Rauchschwalbe) und 10 Prozent (Mehlschwalbe) zurückgegangen. „Es wird spannend zu beobachten sein, wie sich das Vorkommen in diesem Jahr entwickelt.“ Seit der ersten Vogelzählung 2005 sind beide Arten um etwa die Hälfte zurückgegangen. Das zeigt die Auswertung aus 15 Jahren Stunde der Gartenvögel
„Betroffen sind allerdings auch alle anderen Gartenvögel, die für Ihre Jungaufzucht auf Insekten angewiesen sind“, erklärt Philip Foth weiter. „Dazu gehören gerne gesehene Vögel wie Kohl- und Blaumeise sowie Rotkehlchen, die allesamt seltener anzutreffen sind. Wir warten gespannt auf die diesjährigen Ergebnisse, um zu sehen, welche Entwicklung festgestellt werden können.“ Von den 15 häufigsten Gartenvögeln in Niedersachsen wiesen 2018 nur der Haussperling und die Ringeltaube eine Zunahme auf.
Fast 7.000 Menschen haben im vergangenen Jahr allein in Niedersachsen bei der „Stunde der Gartenvögel“ ehrenamtlich Daten erhoben und dadurch wichtige Informationen darüber geliefert, wie es den verschiedenen Vogelarten geht. Insgesamt erfolgten aus über 4.300 Gärten Meldungen zu Vogelvorkommen. Der häufigste niedersächsische Gartenvogel 2018 war der Haussperling, gefolgt von Amsel, Kohlmeise, Blaumeise und Star. Deutschlandweit beteiligten sich fast 57.000 Vogelfreunde an der Aktion.
So funktioniert die „Stunde der Gartenvögel“
Von einem ruhigen Plätzchen im Garten oder vom Zimmerfenster aus wird von jeder Vogelart die höchste Anzahl notiert, die im Laufe einer Stunde entdeckt wird. Die Beobachtungen können online unter www.stundedergartenvoegel.de und mit der kostenlosen NABU Vogelführer App gemeldet werden. Meldeschluss ist der 20. Mai. Die kostenlose Rufnummer zum Melden ist am 11. und 12. Mai, jeweils von 10 bis 18 Uhr geschaltet: 0800 1157115.
Aktuelle Zwischenstände und erste Ergebnisse sind ab dem ersten Zähltag auf www.stundedergartenvoegel.de abrufbar und können mit vergangenen Jahren verglichen werden.
Wer schon vor der „Stunde der Gartenvögel“ spielerisch das Erkennen von Arten üben will, kann dies mit dem neuen Online-Learning-Tool NABU Vogeltrainer unter www.vogeltrainer.de machen. Hier werden 15 häufige Gartenvögel vorgestellt.
„Schulstunde der Gartenvögel“
Für kleine Vogelexperten hat die NAJU die „Schulstunde der Gartenvögel“ (6. bis 10. Mai) ins Leben gerufen. Ein NAJU-Aktionspaket versorgt teilnehmende Gruppen und Klassen mit Zählkarten, einem „Vogelbüchlein für die Hosentasche“ für jedes Kind, einem NAJU-Poster, auf dem Kinder die häufigsten Vogelarten in Deutschlands Gärten und ihre Besonderheiten kennenlernen, sowie einem Begleitheft. Weitere Informationen unterwww.NAJU.de/sdg.
Das Aktionspaket „Schulstunde der Gartenvögel“ kann gegen Einsendung eines Fünf-Euro-Scheins an NABU Niedersachsen, Stichwort ‚Schulstunde‘, Alleestr. 36, 30167 Hannover bestellt werden.
Ein Infopaket zur „Stunde der Gartenvögel“ mit weiteren Informationen samt Zählhilfe und Gartenvogelporträts ist ebenfalls erhältlich gegen einen Fünf-Euro-Schein an: NABU Niedersachsen, Stichwort ‚Stunde der Gartenvögel‘, Alleestr. 36, 30167 Hannover.
Anzeige:
Buchvorstellung: “Welcher Gartenvogel ist das? Kindernaturführer”
Welche Vögel leben vor unserer Haustür? Wie kann der eigene Garten vogelfreundlich gestaltet werden? Der KOSMOS Kindernaturführer zeigt die 85 wichtigsten heimischen Gartenvögel mit Vogelstimmen zum Anhören über die kostenlose KOSMOS-PLUS-App. Zusätzlich gibt er nützliche Tipps und Tricks rund ums Beobachten, Bestimmen und Selbermachen.
Entdecken: Welcher Gartenvogel ist das? Die Kapiteleinteilung nach Größe und die naturgetreuen Farbzeichnungen helfen, das schnell herauszufinden.
Erkennen: Wo und wann kann man den Vogel besonders gut beobachten und welche Besonderheiten zeichnen ihn aus? Die wichtigsten Merkmale auf einen Blick.
Erleben: Jede Menge Infos und Tipps zum Mitmachen und Ausprobieren.
Kompetent und kindgerecht stellt dieser Naturführer für Kinder die spannende Welt der heimischen Gartenvögel vor. Empfohlen vom NABU.
- KOSMOS Kindernaturführer – kompetent und kindgerecht.
- 85 Vogelarten vor der Haustür und viele Mitmachideen.
- Vogelstimmen anhören über die kostenlose KOSMOS-PLUS-App.
- Empfohlen vom NABU.

News
Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung

Das Niedersächsische Landeswappen am Eingang eines Notariatsbüros – Hoheitszeichen dürfen nur von befugten Stellen gemäß Niedersächsischem Wappengesetz geführt werden.
Symbole Niedersachsens: Wappen, Flagge und das Niedersachsen-Zeichen
Die Symbole Niedersachsens – das Landeswappen, die Niedersachsen-Flagge und das Niedersachsen-Zeichen – prägen das öffentliche Bild des Bundeslandes und stehen für seine Geschichte, Identität und Tradition. Während das Wappen und die Flagge hoheitliche Symbole darstellen und rechtlich geschützt sind, ermöglicht das Niedersachsen-Zeichen Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, ihre Verbundenheit mit dem Land sichtbar zu machen – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft. Alle drei Symbole sind dabei streng geregelt, um ihre korrekte Verwendung und den Schutz der Landesidentität sicherzustellen.
Grundsätze zur Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“
Am 6. Februar 2007 hat die Landesregierung ein neues „Niedersachsen-Zeichen“ eingeführt. Dieses soll künftig das visuelle Erscheinungsbild des Landes bei allen Verwendungen außerhalb der Landesverwaltung prägen.
Das Zeichen ist eine Bild-Wort-Marke: Ein weißes, laufendes Pferd in einem roten Oval, rechts daneben der Schriftzug „Niedersachsen“. Es ist markenrechtlich geschützt.

1. Allgemeine Nutzungsberechtigung
-
Das „Niedersachsen-Zeichen“ kann von Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen kostenlos verwendet werden, um ihre Verbundenheit mit dem Land Niedersachsen auszudrücken – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft.
-
Die Freigabe im Einzelfall erfolgt durch die Niedersächsische Staatskanzlei.
-
Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.
2. Einschränkungen zur Nutzung
-
Die Verwendung darf keinen amtlichen oder offiziellen Eindruck erwecken.
-
Nicht zulässig ist der Einsatz durch:
-
Träger öffentlicher Aufgaben
-
Personen oder Organisationen, die dem Staat besonders nahe stehen
-
-
Das Zeichen darf nicht verwendet werden für:
-
Wahlwerbung
-
Irreführende Werbung
-
Inhalte, die Gewalt verherrlichen, menschenverachtend, pornografisch, rechts- oder linksextremistisch oder nationalsozialistisch sind.
-
3. Gestaltungsregeln
-
Das „Niedersachsen-Zeichen“ darf nicht als zentrales Gestaltungselement eingesetzt werden.
-
Eine rein kommerzielle Nutzung ist nicht automatisch in der Nutzungsvereinbarung enthalten und erfordert eine gesonderte Prüfung durch die Staatskanzlei.
-
Die Bild-Wort-Marke muss immer als geschlossene Einheit genutzt werden, sofern keine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.
-
Veränderungen an Farben (außer zulässige Schwarz-Weiß-Variante) oder am Design sind nicht erlaubt.
4. Farbhinweise
-
Das Zeichen kann in Volltonfarben oder Mehrtonauflösung erscheinen.
-
Farbabweichungen können durch Faktoren wie Bildschirmdarstellung, Software oder Drucker entstehen.

5. Antragstellung und Kontakt
Wer die Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“ beantragen möchte, kann dies online tun oder sich direkt an die zuständige Stelle wenden:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel.: +49 (0) 511 / 120–0
E‑Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de


Strenge Regeln für Landeswappen und Flagge – Das Niedersächsische Wappengesetz
Hannover. Seit dem 1. Juni 2007 gelten in Niedersachsen klare gesetzliche Vorgaben für die Verwendung des Landeswappens und der Landesflagge. Grundlage ist das Niedersächsische Wappengesetz (NWappG), das am 8. März 2007 vom Landtag beschlossen und am 20. März 2007 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. Nr. 7/2007) veröffentlicht wurde. Unterzeichnet wurde es vom damaligen Landtagspräsidenten Jürgen Gansäuer und Ministerpräsident Christian Wulff.
Festgelegt: Wappen und Flagge
Das Gesetz definiert in § 1 die offiziellen Landessymbole:
-
Landeswappen: Ein Halbrundschild mit einem springenden weißen Ross im roten Feld (das „Sachsenross“).
-
Landesflagge: Die Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold, versehen mit dem Landeswappen.
Beide Symbole sind in Anlagen zum Gesetz grafisch genau festgelegt.
Nutzung streng begrenzt
§ 2 regelt die Verwendung des Landeswappens eindeutig:
-
Erlaubt ist die Nutzung nur für Dienststellen des Landes.
-
Untersagt ist jede private oder institutionelle Verwendung ohne Genehmigung – ebenso der Einsatz von Wappen oder Zeichen, die dem Original „zum Verwechseln ähnlich“ sehen.
-
Ausnahmen können von der Niedersächsischen Staatskanzlei gewährt werden, zum Beispiel für Körperschaften des öffentlichen Rechts oder zu heraldischen, künstlerischen und bildenden Zwecken.
Kontrolle durch die Staatskanzlei
Nach § 3 liegt die Überwachung der Vorschriften bei der Staatskanzlei. Sie kann Anordnungen erlassen, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen, und stützt sich dabei auch auf das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Übergang von alten Regelungen
Mit Inkrafttreten am 1. Juni 2007 wurden ältere Gesetze und Verordnungen aufgehoben, darunter das Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel von 1952 sowie die Beflaggungsverordnung von 1991.
Anzeige
Niedersachsen-Flagge: Nutzung frei, Veränderung verboten
Die Niedersachsen-Flagge darf in ihrer gesetzlich festgelegten Form von jedermann geführt werden – eine Genehmigung ist dafür nicht erforderlich. Das zeigt, wie offen das Land seine Symbole der Öffentlichkeit zugänglich macht.
Gleichzeitig mahnt das Niedersächsische Wappengesetz zur Vorsicht: Veränderungen an Darstellung, Abbildung oder den inneren und äußeren Proportionen der Flagge sind strikt untersagt. Jede Verfälschung oder Abänderung gilt als unerlaubte Nutzung des Wappens oder Wappentieres.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Bußgeld. Die Regelung dient dem Schutz des Landeswappens und der Wahrung seiner einheitlichen Erscheinung in der Öffentlichkeit.
Beispielhaft ist dies am Hafen von Leer zu sehen, wo die Niedersachsen-Flagge in korrekter Form mit den Landesfarben Schwarz-Rot-Gold und dem weißen Sachsenross gehisst weht. Sie zeigt deutlich, wie gesetzeskonforme Darstellung und öffentliche Nutzung harmonisch zusammenkommen.
News
Notar Leer – So finden Sie den passenden Notar für Immobilien, Erbe & Verträge

Alt eingesessene Notare in der Mühlenstraße in Leer – erfahrene Ansprechpartner für Immobilienrecht, Erbrecht und Vertragsbeurkundungen.
Notar Leer – Ihr zuverlässiger Partner für rechtliche Angelegenheiten
Wer in Leer einen kompetenten Notar sucht, steht oft vor wichtigen Entscheidungen. Ob Immobilienkauf, Testament, Unternehmensgründung oder Ehevertrag – der Notar in Leer sorgt dafür, dass rechtliche Vorgänge sicher, transparent und gesetzeskonform ablaufen.
Warum ist ein Notar in Leer so wichtig?
Der Notar ist in Deutschland ein neutraler, staatlich bestellter Rechtsbeistand. Seine Aufgabe:
-
Rechtsgeschäfte beurkunden
-
Parteien umfassend beraten
-
Rechtssicherheit gewährleisten
Egal, ob Sie ein Haus in Leer kaufen, Ihr Erbe regeln oder eine Firma gründen – der Notar in Leer sorgt dafür, dass Ihre Interessen gewahrt und rechtliche Fehler vermieden werden.
Leistungen eines Notars in Leer
Ein Notar in Leer bietet eine Vielzahl an Leistungen, darunter:
-
Immobilienrecht
-
Kaufverträge für Häuser, Wohnungen und Grundstücke
-
Eintragungen im Grundbuch
-
-
Erbrecht
-
Testamente und Erbverträge
-
Nachlassregelungen und Erbauseinandersetzungen
-
-
Familienrecht
-
Eheverträge
-
Scheidungsfolgenvereinbarungen
-
-
Gesellschaftsrecht
-
Gründung von Unternehmen
-
Änderungen im Handelsregister
-
-
Beglaubigungen
-
Unterschriften
-
Dokumente und Vollmachten
-
Anzeige
Tipps zur Auswahl des richtigen Notars in Leer
-
Lokale Erfahrung: Ein Notar aus Leer kennt regionale Besonderheiten, z. B. bei Immobilienverträgen.
-
Spezialisierung: Achten Sie darauf, ob der Notar im für Sie relevanten Rechtsgebiet Erfahrung hat.
-
Erreichbarkeit: Gute Terminverfügbarkeit und persönliche Beratung sind ein Qualitätsmerkmal.
-
Transparenz: Ein seriöser Notar erklärt Abläufe und Kosten verständlich.

Notar Leer – Sicherheit und Vertrauen
Ein Notar in Leer ist Ihr verlässlicher Partner für rechtlich sichere Verträge und Dokumente. Mit seiner Expertise sorgt er dafür, dass Ihre Angelegenheiten korrekt geregelt werden – von der Immobilienübertragung bis zur Unternehmensgründung.
Wenn Sie auf Qualität, Erfahrung und rechtliche Sicherheit setzen, ist ein lokaler Notar in Leer die beste Wahl.

News
Arbeitsplatz Stall: Landkreis Leer gefragt! Zu wenig Zeit für die Tiere?

Studie untersucht Agrar-Jobs – vom Arbeitsplatz-Risiko „Huftritt“ bis zum Lohn
Umfrage für Beschäftigte in der Tierhaltung im Kreis Leer gestartet
Leer. Wer im Landkreis Leer in der Tierhaltung arbeitet, kann jetzt an einer bundesweiten Studie teilnehmen, die die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft genauer unter die Lupe nimmt. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin.
Der Online-Fragebogen richtet sich an Beschäftigte und Auszubildende, die regelmäßig mit Tieren zu tun haben – vom Füttern bis zur Stallpflege. Die Teilnahme ist anonym und dauert nach Angaben der IG BAU nur etwa 15 Minuten. Mitmachen ist per Smartphone, Tablet oder Computer möglich unter:
Bitte Hier Klicken: Umfrage unter Beschäftigten in der Tierhaltung und Tierzucht
Die Umfrage läuft noch bis zum 14. September.
„Die Arbeit mit Tieren in der Aufzucht oder Mast ist alles andere als ein 08/15-Job“, betont Gabriele Knue von der IG BAU Nordwest-Niedersachsen. Erstmals befragt ein Forscherteam des gewerkschaftsnahen PECO-Instituts gezielt Menschen in der Tierzucht und ‑haltung zu Themen wie Lohn, Arbeitszeiten, Arbeitsdruck und Zufriedenheit im Beruf. Auch Risiken wie Verletzungen durch Tiere, Staubbelastung oder andere Arbeitsschutzfragen werden beleuchtet.
Knue hebt hervor, dass es in der Landwirtschaft besondere Herausforderungen gebe: „Dort, wo Tiere im Stall stehen, ist die Woche immer sieben Tage lang.“ Besonders interessiert die Wissenschaftler, ob Beschäftigte genügend Zeit haben, sich um die Tiere zu kümmern – oder ob der Arbeitsdruck zu hoch ist.
Die IG BAU hofft, dass auch möglichst viele Landwirtinnen, Landwirte und Stallmitarbeiter aus dem Kreis Leer teilnehmen, damit ihre Situation in die Auswertung einfließt. Das Projekt wird von der Robert-Bosch-Stiftung gefördert.
Anzeige