News
Nds. Oberverwaltungsgericht: Vorläufige Außervollzugsetzung der 2‑G-Regelung im Einzelhandel
Vorläufige Außervollzugsetzung der 2‑G-Regelung im Einzelhandel
Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tage § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV‑2 und dessen Varianten vom 23. November 2021, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 13. Dezember 2021(im Folgenden: Corona-VO), vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az.: 13 MN 477/21). Diese Rechtsvorschrift ordnet in bestimmten Betrieben und Einrichtungen des Einzelhandels ein Verbot des Zutritts für Kunden an, die weder über einen Impfnachweis noch über einen Genesenennachweis verfügen (sog. 2‑G-Regelung im Einzelhandel).
Gegen diese Regelung hatte sich eine Antragstellerin, die auch in Niedersachsen Einzelhandel im Filialbetrieb mit einem Mischsortiment betreibt, mit einem Normenkontrolleilantrag gewandt und geltend gemacht, die Infektionsschutzmaßnahme sei nicht notwendig und auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar.
Dem ist der 13. Senat im Wesentlichen gefolgt. Die 2‑G-Regelung im Einzelhandel in der konkreten Ausgestaltung nach § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Corona-VO sei derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme. Die Eignung zur Erreichung der infektiologischen Ziele sei durch die — fraglos erforderlichen — zahlreichen Ausnahmen in § 9a Abs. 1 Satz 2 Corona-VO bereits reduziert. Allein im von der 2‑G-Regelung nicht umfassten Lebensmitteleinzelhandel finde der weit überwiegende Teil täglicher Kundenkontakte statt. Auch die Erforderlichkeit sei zweifelhaft. Der Senat habe bereits mehrfach beanstandet, dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel fehlten. Es sei nicht ersichtlich, dass die Erforschung von Infektionsumfeldern auch durch das Land Niedersachsen intensiviert worden wäre, um die Zielgenauigkeit der Schutzmaßnahmen zu erhöhen. Eine schlichte Übertragung von Erkenntnissen zum Geschehen in geschlossenen Räumen von Sport- und Freizeiteinrichtungen (vgl. hierzu die Pressemitteilung Nr. 62 vom 10.12.2021) dränge sich angesichts erheblicher Unterschiede zu dem Geschehen im Einzelhandel nicht auf. Letzteres erscheine jedenfalls regelmäßig durch eine kürzere Verweildauer der Kunden, eine geringere Kundendichte, eine geringere Anzahl unmittelbarer Personenkontakte (Face-to-Face), geringere körperliche Aktivitäten und eine bessere Durchsetzung von Hygienekonzepten gekennzeichnet. Zudem könnten die Kunden, wie in vielen anderen Alltagssituationen, auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Nach neueren Erkenntnissen dürften Atemschutzmasken dieses Schutzniveaus — eine in Betrieben und Einrichtungen des Einzelhandels durchaus durchzusetzende richtige Verwendung der Maske vorausgesetzt — das Infektionsrisiko derart absenken, dass es nahezu vernachlässigt werden könne. Auch das Robert Koch-Institut sehe in seiner ControlCOVID-Strategie zur Vorbereitung auf den Herbst/Winter 2021/22 selbst für die höchste Warnstufe nicht den Ausschluss ungeimpfter Kunden vom Einzelhandel vor. Die Corona-VO hingegen ordne die 2‑G-Regelung bereits ab der Warnstufe 1 an, die durch ein mildes Infektionsgeschehen gekennzeichnet sei. Selbst bei der derzeit geltenden Warnstufe 2 erachte der Verordnungsgeber das Infektionsgeschehen als beherrschbar. Zur Reduzierung eines solchen Infektionsgeschehens leiste die 2‑G-Regelung in ihrer konkreten Ausgestaltung durch § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 Corona-VO nur einen sehr geringen Beitrag. Dieser könne durch eine FFP2-Maskenpflicht auf ein für das Infektionsgeschehen irrelevantes Niveau reduziert werden. Demgegenüber stünden durchaus erhebliche Eingriffe in die Grundrechte der ungeimpften Kunden und der Betriebsinhaber. In dieser Relation — beherrschbares Infektionsgeschehen, geringe Wirkung der Infektionsschutzmaßnahme und erhebliche Grundrechtseingriffe — erweise sich die 2‑G-Regelung im Einzelhandel derzeit als unangemessen. Eine andere Bewertung gebiete — bei objektiver Betrachtung des dem Senat bekannten oder vom Land Niedersachsen präsentierten aktuellen Erkenntnisstands — auch die neue Omikron-Variante nicht.
Die 2‑G-Regelung im Einzelhandel in der konkreten Ausgestaltung nach § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 Corona-VO dürfte auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht zu vereinbaren sein. Nachvollziehbare sachliche Gründe dafür, dass beispielsweise zwar Gartenmarktgüter, Güter des Blumenhandels einschließlich der Güter des gärtnerischen Facheinzelhandels und Güter zur Reparatur und Instandhaltung von Elektronikgeräten zu den von der 2‑G-Regelung ausgenommenen “Gütern des täglichen Bedarfs oder zur Grundversorgung der Bevölkerung” gezählt würden, aber Baumärkte uneingeschränkt der 2‑G-Regelung unterworfen blieben, seien nicht erkennbar.
Schwerwiegende öffentliche Interessen, die einer vorläufigen Außervollzugsetzung der danach voraussichtlich rechtswidrigen Regelung entgegenstünden, seien nicht gegeben. Unter Berücksichtigung der in den zurückliegenden Corona-Verordnungen getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen und des aktuellen Infektionsgeschehens auch im Land Niedersachsen sei die 2‑G-Regelung im Einzelhandel kein wesentlicher Baustein in der Strategie der Pandemiebekämpfung des Landes Niedersachsen. Dies folge auch nicht aus der maßgeblich politischen Festlegung in der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Dezember 2021.
Die Außervollzugsetzung der sog. 2‑G-Regelung im Einzelhandel wirkt nicht nur zugunsten der Antragstellerin in diesem Verfahren. Sie ist vielmehr in ganz Niedersachsen allgemeinverbindlich.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Anzeige
Nachhilfe & Coaching: Maßgeschneiderte Bildungsunterstützung in Leer und Moormerland
Nachhilfe in Leer Ostfriesland: Eine umfassende Unterstützung für alle Schulformen
Im Landkreis Leer in Ostfriesland stehen Schülerinnen und Schülern zahlreiche Bildungseinrichtungen zur Verfügung, die von Grundschulen bis zu Berufsbildenden Schulen reichen. Angesichts dieser Vielfalt an Schulformen und Fachbereichen kann es vorkommen, dass einige Schülerinnen und Schüler zusätzliche Unterstützung benötigen, sei es zur Verbesserung ihrer Leistungen oder zur Vertiefung ihres Verständnisses in bestimmten Fächern.
Das Bildungsspektrum in Leer
Der Landkreis Leer beherbergt insgesamt 46 Grundschulen, die jeweils von den örtlichen Städten, Gemeinden oder Samtgemeinden betrieben werden. Darüber hinaus gibt es eine breite Palette weiterführender Schulen, die vom Landkreis verwaltet werden. Hierzu zählen:
- 2 Hauptschulen
- 3 Realschulen
- 3 Haupt- und Realschulen
- 3 Förderschulen
- 5 Oberschulen
- 3 Gymnasien
- 1 Gesamtschule
- 3 Berufsbildende Schulen
Bedarfsgerechte Nachhilfe für alle Fächer und Schulformen
Angesichts dieser Vielfalt an Bildungseinrichtungen bietet Schulfit Nachhilfe & Coaching in Leer und Moormerland ein breites Spektrum an Nachhilfeleistungen an. Unabhängig von der Schulform oder dem Fach stehen qualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung, um Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern. Die angebotenen Fächer umfassen unter anderem:
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch
- Französisch
- Latein
- Niederländisch
- Kunst
- Physik
- Chemie
- Biologie
- Geschichte
- Politik
- Erdkunde
- Rechnungswesen/KSK
- BWL (BRC)
- Informatik
Darüber hinaus bietet Schulfit auch Online-Nachhilfe an, um den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, insbesondere in Zeiten, in denen Präsenzunterricht nicht möglich ist.
Umfassende Beratungs- und Zusatzleistungen
Neben der reinen Fachnachhilfe bietet Schulfit auch Beratung und erweiterte Unterstützung in verschiedenen Bereichen an. Dazu gehören:
- Lernentwicklung und Schullaufbahnberatung
- Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie
- Unterstützung für Familien
- Individuelles Coaching für Schülerinnen und Schüler
- Erwachsenenbildung und Sprachkurse
- Förderung durch Bildung und Teilhabe
Kontakt
Schulfit Nachhilfe & Coaching ist in Leer und Moormerland vertreten und steht für eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Sie finden uns unter folgenden Kontaktdaten:
Leer: Heisfelder Straße 2 Telefon: 0491 — 5951
Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14 Telefon: 04954 — 8789
Kontaktieren Sie uns per E‑Mail unter info@schulfit-nachhilfe.de oder senden Sie uns eine Nachricht per WhatsApp oder SMS an die Nummer 0176 24206004.
Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Anzeige
Nachhilfe für Biologie in der Stadt Leer und Gemeinde Moormerland
Entdecken Sie, wie Schulfit Nachhilfe & Coaching in Leer Schülerinnen und Schülern dabei hilft, ihre Biologiekenntnisse zu verbessern und ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Unsere maßgeschneiderte Biologie-Nachhilfe spricht gezielt die individuellen Bedürfnisse Ihrer Kinder an und unterstützt sie dabei, Selbstvertrauen aufzubauen und erfolgreich in Biologie zu sein. Erfahren Sie mehr darüber, wie unsere erfahrenen Lehrkräfte Ihre Kinder dabei unterstützen können, sich in diesem faszinierenden Fach zu entfalten.
Die Bedeutung von Biologie: Ein Schlüssel zur Verständnis der Welt um uns herum.
Biologie ist mehr als nur ein Fach in der Schule. Es ist die Wissenschaft des Lebens, die uns hilft, die faszinierende Vielfalt der lebenden Organismen zu verstehen, angefangen von winzigen Mikroorganismen bis hin zu komplexen Ökosystemen. In diesem Artikel erkunden wir die Definition von Biologie, ihre Bedeutung im Alltag und den Wert des Biologieunterrichts für Schülerinnen und Schüler.
Was ist Biologie?
Biologie ist die Wissenschaft, die sich mit lebenden Organismen und ihren Lebensräumen befasst. Sie erforscht die Struktur, Funktion, Entwicklung, Verhalten und Evolution von Lebewesen sowie ihre Beziehungen zueinander und zur Umwelt. Die Bandbreite der biologischen Forschung reicht von der Genetik und Zellbiologie bis hin zur Ökologie und Evolution.
Die Bedeutung von Biologie im Alltag
Biologie ist allgegenwärtig in unserem täglichen Leben, auch wenn wir es oft nicht bemerken. Sie hilft uns, die Welt um uns herum zu verstehen und informierte Entscheidungen zu treffen. Hier sind einige Beispiele, wie Biologie im Alltag relevant ist:
-
Gesundheit und Medizin: Biologie ist die Grundlage für das Verständnis des menschlichen Körpers, von Krankheiten und deren Behandlung. Sie trägt zur Entwicklung neuer Medikamente und medizinischer Verfahren bei.
-
Umweltschutz: Biologie ist entscheidend für den Schutz und die Erhaltung der Umwelt. Sie hilft uns, die Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf Ökosysteme zu verstehen und nachhaltige Lösungen zu finden.
-
Ernährung und Landwirtschaft: Biologie spielt eine wichtige Rolle bei der Produktion von Lebensmitteln, der Züchtung von Nutzpflanzen und der Erhaltung der Biodiversität.
-
Technologische Innovationen: Biologie inspiriert viele technologische Entwicklungen, von biologisch abbaubaren Materialien bis hin zu biomedizinischen Geräten.
Der Sinn und Wert des Biologieunterrichts
Der Biologieunterricht in der Schule vermittelt nicht nur Faktenwissen, sondern fördert auch wichtige Fähigkeiten wie kritisches Denken, Problemlösung und Experimentieren. Er sensibilisiert die Schülerinnen und Schüler für die komplexen Zusammenhänge in der Natur und ermutigt sie, sich für Umweltschutz und Nachhaltigkeit einzusetzen. Darüber hinaus legt der Biologieunterricht eine solide Grundlage für weiterführende Studien und Berufe in den Bereichen Medizin, Umweltschutz, Biotechnologie und mehr.
Schulfit Nachhilfe & Coaching: Spaß am Lernen, Erfolg im Leben
Bei Schulfit Nachhilfe & Coaching steht die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt. Mit einem ganzheitlichen Ansatz und qualifizierten Lehrkräften unterstützen wir Schülerinnen, Schüler und Erwachsene im Landkreis Leer, Moormerland, Aurich und Emden dabei, ihre Chancen in Schule, Beruf und Leben zu verbessern. Neben Biologie bieten wir auch Nachhilfe, Coaching und Kurse in einer Vielzahl von anderen Fächern an, sowohl persönlich als auch online.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung und profitieren Sie von unseren qualifizierten Lehrkräften und unserem TÜV-zertifizierten Qualitätsmanagement. Starten Sie noch heute Ihre Reise zu mehr Wissen, Erfolg und Selbstvertrauen mit Schulfit Nachhilfe & Coaching.
Standorte:
Leer: Heisfelder Straße 2 Telefon: 0491 — 5951
Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14 Telefon: 04954 — 8789
E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Besuchen Sie uns auch online unter www.schulfit-nachhilfe.de.
Anzeige
Effektive Chemie Nachhilfe in Leer: Gezielte Förderung für Schülerinnen und Schüler
Entdecken Sie maßgeschneiderte Chemie-Nachhilfe in Leer und Moormerland für Schülerinnen, Schüler und Erwachsene. Unser individueller Ansatz unterstützt gezielt bei persönlichen Lernzielen und Bedürfnissen. Erfahrene Lehrkräfte vermitteln nicht nur Wissen, sondern begleiten auch bei der Umsetzung im schulischen oder beruflichen Alltag. Vertrauen Sie auf eine Chemie-Nachhilfe, bei der die Chemie stimmt. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Beratung!
Maßgeschneiderte Nachhilfe für Chemie:
Gezielte Förderung ist individuell in allen Klassen, Jahrgangsstufen und der Erwachsenenbildung. Genau ausgerichtet auf die persönlichen Bedürfnisse und Lernziele. Mit der passenden Lehrkraft, die Wissen vermittelt und bei der Umsetzung in den schulischen oder beruflichen Alltag begleitet. Und – bei der auch die Chemie stimmt.
Schulfit Nachhilfe & Coaching
26789 Leer, Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 — 5951
26802 Moormerland, Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
In einem typischen Chemieunterricht in der Schule werden verschiedene Themen behandelt, die Schülern helfen sollen, ein grundlegendes Verständnis von Chemie zu entwickeln. Hier sind einige der wichtigsten Themen:
- Atomstruktur und Periodensystem: Schüler lernen die Grundbausteine der Materie kennen, einschließlich der Struktur von Atomen, Elementen und deren Anordnung im Periodensystem der Elemente.
- Chemische Bindungen: Dies umfasst die verschiedenen Arten von Bindungen zwischen Atomen, wie ionische, kovalente und metallische Bindungen.
- Chemische Reaktionen: Schüler lernen, wie chemische Reaktionen ablaufen, wie man chemische Gleichungen aufstellt und wie man Reaktionsprodukte vorhersagt.
- Stöchiometrie: Dies bezieht sich auf die quantitative Beziehung zwischen den Mengen der an einer chemischen Reaktion beteiligten Stoffe.
- Säuren und Basen: Schüler lernen die Eigenschaften von Säuren und Basen sowie verschiedene Säure-Base-Reaktionen kennen.
- Thermodynamik: Grundlegende Konzepte wie Energie, Enthalpie und Entropie werden eingeführt, um zu verstehen, wie Energie in chemischen Reaktionen umgewandelt wird.
- Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe: Dies beinhaltet die Eigenschaften und Verhaltensweisen von Gasen, Flüssigkeiten und Feststoffen sowie die entsprechenden Zustandsänderungen.
- Lösungen und Kolloide: Schüler lernen, wie Lösungen hergestellt werden, die Eigenschaften von Lösungen und Kolloiden sowie die verschiedenen Arten von Lösungen.
- Organische Chemie: Grundlegende Konzepte der organischen Chemie, einschließlich der Struktur und Eigenschaften von Kohlenwasserstoffen, funktionellen Gruppen und Reaktionsmechanismen.
- Chemie im Alltag: Die Anwendung chemischer Prinzipien auf alltägliche Situationen, wie Lebensmittelchemie, Umweltchemie und Chemie in der Medizin, wird behandelt, um die Relevanz der Chemie im täglichen Leben zu verdeutlichen.
Diese Themen bilden eine solide Grundlage für das Verständnis der Chemie und können Schülern helfen, komplexere Konzepte in späteren Jahren oder im Studium besser zu erfassen.