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Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025 – mehr Freiheit für Familiennamen, Kinder & Traditionen!
Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025: Mehr Freiheit bei der Namenswahl
Stadt Leer informiert über wichtige Änderungen und neue Möglichkeiten
Zum 01. Mai 2025 tritt das reformierte Namensrecht in Kraft – mit zahlreichen neuen Gestaltungsmöglichkeiten für Ehepaare, Kinder und Familien. Das Standesamt der Stadt Leer gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und weist darauf hin, dass jeder Einzelfall individuell besprochen werden sollte.
👫 Familiennamen bei Eheschließung oder bestehender Ehe
Ehepaare können künftig freier über ihren gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Neben den bisherigen Optionen – gemeinsamer Name, Beibehaltung der eigenen Namen oder Doppelname für eine Person – ist jetzt auch ein gemeinsamer Doppelname beider Partner möglich.
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Der Doppelname darf maximal zwei Namen enthalten.
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Reihenfolge und Bindestrich sind frei wählbar.
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Auch bestehende Ehen können einmalig in einen Doppelnamen geändert oder zur vorherigen Namensführung zurückkehren.
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Achtung: Ein einmal festgelegter Ehename ist bindend für die Dauer der Ehe.
👶 Namensgebung bei Kindern
Die neue Regelung bringt auch mehr Flexibilität bei der Namensgebung von Kindern:
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Kinder erhalten weiterhin den Ehenamen der Eltern.
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Bei getrennten Namen der Eltern ist nun auch ein Doppelname für das Kind möglich.
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Eltern mit Doppelnamen können den Namen des Kindes aus Teilen ihrer eigenen Namen zusammensetzen (max. zwei Namensbestandteile).
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Auch nicht verheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht dürfen Doppel- oder Kombinationen von Namen vergeben.
Neu:
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Volljährige Kinder dürfen einmalig ihren Namen ändern (z. B. einen Bestandteil ablegen oder wechseln).
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Kinder können nach Scheidung leichter zum Nachnamen des Elternteils wechseln, bei dem sie leben – auch mit Doppelnamen.
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Einbenennung durch neue Ehen eines Elternteils wird vereinfacht – auch für Erwachsene möglich.
🌍 Rücksicht auf Namenstraditionen & kulturelle Besonderheiten
Das neue Namensrecht erkennt nationale und kulturelle Namensgewohnheiten stärker an:
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Friesische Tradition: Ableitung vom Vornamen eines Elternteils möglich (z. B. Jansen von Jan – auch von der Mutter).
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Auch sorbische und dänische Namensführungen sowie solche nach ausländischem Recht finden Berücksichtigung.
🔁 Überleitung und nachträgliche Änderungen
Wer seinen Ehename oder Geburtsname vor dem 01.05.2025 festgelegt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Änderung vornehmen.
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Dafür stellt das Standesamt Leer ein Formular auf seiner Website bereit.
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Nach Eingang der Anfrage erfolgt eine Einzelfallprüfung und ggf. Terminvergabe zur persönlichen Beratung und Abgabe der Erklärung.
💶 Kosten im Überblick
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Beglaubigung durch das Standesamt: 30 €
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Neue Ausweisdokumente (bei Namensänderung):
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Personalausweis über 24 J.: 37 €
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Personalausweis unter 24 J.: 22,80 €
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Reisepass über 24 J.: 70 €
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Reisepass unter 24 J.: 37,50 €
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ℹ️ Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum neuen Namensrecht finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums:
🔗 bmj.de – Namensrecht
Bei Fragen oder individuellen Anliegen wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Stadt Leer – die Kolleginnen und Kollegen beraten Sie gerne persönlich.
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Starker Nachwuchs für unsere Region: 25 neue Fachkräfte in der Versicherungsbranche!
Erfolgreicher Abschluss: 25 neue Fachkräfte in der ostfriesischen Versicherungsbranche
Ein bedeutender Meilenstein für den Berufsnachwuchs in Ostfriesland: Insgesamt 25 Auszubildende haben ihre Ausbildung zur „Kauffrau“ beziehungsweise zum „Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen“ erfolgreich beendet. Nach zwei beziehungsweise drei Jahren Lehrzeit absolvierten sie ihre Abschlussprüfungen im IHK-Bezirk Ostfriesland-Papenburg.
Duales Ausbildungssystem zeigt Stärke
Der Prüfungsausschuss der IHK Ostfriesland-Papenburg, das Lehrerkollegium der Berufsbildenden Schule I in Emden sowie der Verein für Berufsfachbildung der Versicherungswirtschaft Ostfriesland-Papenburg zogen nach den mündlichen Prüfungen im Haus der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse in Aurich ein positives Fazit. Dass alle Prüfungsteilnehmenden ihren Abschluss so erfolgreich meistern konnten, unterstreicht erneut die hohe Qualität und Funktionsfähigkeit des dualen Ausbildungssystems in der Region.
Die Absolventinnen und Absolventen im Überblick
Folgende Nachwuchskräfte haben ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen (in alphabetischer Reihenfolge):
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Pawel Antoniuk (Allianz)
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Ian Bangert (Brandkasse)
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Lisa Barghorn (Neuharlingersieler)
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Tom Beekmann (LHV)
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Imke Behrends (Neuharlingersieler)
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Gabriel Blischke (Neuharlingersieler)
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Jared Brendel (Württembergische)
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Tomma Coordes (Brandkasse)
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Vanessa Dübbelde (VGH)
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Eike Eilers (Brandkasse)
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Bahaa El Khodr (ERGO)
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Philipp Linard Geiken (Constantia)
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Lena Gerdes (LVM)
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Malte Thomas Hart (Neuharlingersieler)
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Jasmin Ihnen (Brandkasse)
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Samir Ismayilov (DEBEKA)
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Mauritz Jasper Jabs (Bohlen&Tammling)
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Jule Janssen (R&V)
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Leonie Lampka (Brandkasse)
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Stephanie Meil (Württembergische)
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Simon Meinke (Württembergische)
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Ischa Mirza (Neuharlingersieler)
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Henning Raap (Württembergische)
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Julia Rose (Württembergische)
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Jonas Tjebben (ERGO)
Ein besonderer Erfolg gelang Eike Eilers: Als Prüfungsbester seines Jahrgangs wurde er für seine herausragende Leistung mit einem Buchpreis geehrt. Wir gratulieren allen Absolventinnen und Absolventen herzlich zu diesem Erfolg und wünschen ihnen einen erfolgreichen Start in ihre berufliche Laufbahn.
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Fest der Kulturen in Leer: Ein Tag voller Musik, Tanz und Begegnungen!
Das Organisationsteam des Arbeitskreises für interkulturelle Verständigung (v.l.: Katharina Birch, Bürgermeister Claus-Peter Horst, Jörg Kenter, Tomke Hamer, Heike Leimke, Gerd Bohlen, Serhat Özdemir, Juliane Blech, Anna Kuhn, Jasmina Ammermann, Irina Buxbaum).
Fest der Kulturen am 6. September in Leer: Vielfalt, Musik und grenzüberschreitende Begegnungen
Leer. Am Sonntag, den 6. September 2026, verwandelt sich die Leeraner Innenstadt erneut in einen lebendigen Schauplatz der Vielfalt. Der Arbeitskreis für interkulturelle Verständigung lädt zum diesjährigen „Fest der Kulturen“ ein, das sich entlang der Fußgängerzone vom Mühlenplatz bis zum Denkmalplatz erstreckt. Von Musik- und Tanzdarbietungen verschiedenster Nationen bis hin zu vielfältigen Informationsständen und Mitmachaktionen bietet das Fest ein abwechslungsreiches Programm für alle Generationen.
Musikalische Highlights und neue grenzüberschreitende Impulse
In diesem Jahr wurde das Programm konsequent ausgebaut, um die deutsch-niederländische Zusammenarbeit zu vertiefen. Ein besonderes Highlight sind die drei neuen Musikgruppen, die das interkulturelle Spektrum erweitern: Die niederländische Celtic-Folk-Band Dewar und die Formation Anamesa, die mit mediterranen Klängen vom Balkan überzeugt, bringen frischen Wind auf die Bühnen.
„Wir freuen uns sehr über die neuen Kontakte in die Niederlande und hoffen, dass wir dadurch noch mehr Besucherinnen und Besucher von beiden Seiten der Grenze für das Fest begeistern können“, so Annelien Slots, Koordinatorin des Bühnenprogramms. Komplettiert wird das musikalische Angebot durch die Global Music Player Allstars aus Oldenburg, deren Repertoire eine beeindruckende kulturelle Bandbreite abdeckt – von afrikanischem Hip-Hop über südamerikanische Rhythmen und Reggae bis hin zu arabischer, türkischer und georgischer Musik.
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Starke Unterstützung für ein offenes Fest
Dass das Fest auch in diesem Jahr wieder kostenfrei zugänglich ist, verdankt der Arbeitskreis unter anderem einer großzügigen Spende der Sparkasse LeerWittmund in Höhe von 3.000 Euro. „Die Unterstützung hilft dabei, das Kulturprogramm auf zwei Bühnen zu realisieren und das Fest für alle Besucherinnen und Besucher offen zugänglich zu halten“, erklärt Juliane Blech, Koordinatorin des Fests.
Aufruf zur Beteiligung
Der Arbeitskreis für interkulturelle Verständigung freut sich weiterhin über Unterstützung. Wer das Fest mit einer Spende fördern möchte, kann sich an Serhat Özdemir unter info@hdk-leer.de wenden. Vereine, Initiativen und Organisationen, die das Fest durch einen Informationsstand bereichern möchten, werden gebeten, sich bei Anna Kuhn unter anna.kuhn@lkleer.de zu melden.
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Öffentliche Bibliotheken: Koalitionsausschuss beschließt Möglichkeiten zur Sonntagsöffnung
Mehr Freiheit für Kultur und Bildung: Öffentliche Bibliotheken dürfen künftig sonntags öffnen
Eine Neuerung steht bevor: Öffentliche Bibliotheken in ganz Deutschland sollen künftig die Möglichkeit erhalten, ihre Türen auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Der Koalitionsausschuss hat damit den Weg für eine bedeutende Modernisierung frei gemacht, die Bibliotheken mit anderen kulturellen Einrichtungen wie Theatern, Museen oder Konzerthäusern gleichstellt.
Bibliotheken als moderne „Dritte Orte“
Mit der Entscheidung setzt die Bundesregierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Staatsminister Wolfram Weimer, Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, begrüßt diesen Schritt ausdrücklich: „Wir stärken Bibliotheken als lebendige Kultur- und Bildungsorte. Denn diese sind weit mehr als nur Ausleihe von Büchern; sie sind auch offene Räume für Begegnung und Austausch.“
Die heutige Rolle der Bibliotheken hat sich gewandelt. Sie fungieren längst als „Dritte Orte“ – ein zentraler Treffpunkt zwischen dem eigenen Zuhause und dem Arbeitsplatz. Ob zum Lernen, Arbeiten, für kulturelle Veranstaltungen oder den sozialen Austausch: Das Angebot leistet einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Besser vereinbar mit dem Alltag
Die neue Flexibilität bei den Öffnungszeiten trägt der heutigen Lebensrealität Rechnung. Gerade Berufstätige und Familien finden unter der Woche oft kaum Zeit für einen Bibliotheksbesuch. „Dass zukünftig mehr Bibliotheken auch sonntags öffnen dürfen, ist ein großer Gewinn für die kulturelle Teilhabe. Das macht den Zugang zu Wissen, Kultur und Gemeinschaft einfacher und passt besser zum Alltag vieler Menschen“, betont Weimer.
Selbstbestimmung vor Ort
Der Schutz der Beschäftigten bleibt dabei ein zentraler Aspekt. Die geplante Neuregelung sieht vor, dass die Bibliotheken selbst entscheiden können, ob und wie sie von den erweiterten Öffnungszeiten Gebrauch machen. Diese Entscheidung soll zwingend unter Einbeziehung der örtlichen Personalvertretungen getroffen werden. Somit erhalten die Einrichtungen bundesweit die Freiheit, ihre Öffnungszeiten passgenau auf die Bedürfnisse ihrer Besucherinnen und Besucher in der jeweiligen Region auszurichten.
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