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Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025 – mehr Freiheit für Familiennamen, Kinder & Traditionen!
Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025: Mehr Freiheit bei der Namenswahl
Stadt Leer informiert über wichtige Änderungen und neue Möglichkeiten
Zum 01. Mai 2025 tritt das reformierte Namensrecht in Kraft – mit zahlreichen neuen Gestaltungsmöglichkeiten für Ehepaare, Kinder und Familien. Das Standesamt der Stadt Leer gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und weist darauf hin, dass jeder Einzelfall individuell besprochen werden sollte.
👫 Familiennamen bei Eheschließung oder bestehender Ehe
Ehepaare können künftig freier über ihren gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Neben den bisherigen Optionen – gemeinsamer Name, Beibehaltung der eigenen Namen oder Doppelname für eine Person – ist jetzt auch ein gemeinsamer Doppelname beider Partner möglich.
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Der Doppelname darf maximal zwei Namen enthalten.
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Reihenfolge und Bindestrich sind frei wählbar.
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Auch bestehende Ehen können einmalig in einen Doppelnamen geändert oder zur vorherigen Namensführung zurückkehren.
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Achtung: Ein einmal festgelegter Ehename ist bindend für die Dauer der Ehe.
👶 Namensgebung bei Kindern
Die neue Regelung bringt auch mehr Flexibilität bei der Namensgebung von Kindern:
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Kinder erhalten weiterhin den Ehenamen der Eltern.
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Bei getrennten Namen der Eltern ist nun auch ein Doppelname für das Kind möglich.
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Eltern mit Doppelnamen können den Namen des Kindes aus Teilen ihrer eigenen Namen zusammensetzen (max. zwei Namensbestandteile).
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Auch nicht verheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht dürfen Doppel- oder Kombinationen von Namen vergeben.
Neu:
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Volljährige Kinder dürfen einmalig ihren Namen ändern (z. B. einen Bestandteil ablegen oder wechseln).
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Kinder können nach Scheidung leichter zum Nachnamen des Elternteils wechseln, bei dem sie leben – auch mit Doppelnamen.
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Einbenennung durch neue Ehen eines Elternteils wird vereinfacht – auch für Erwachsene möglich.
🌍 Rücksicht auf Namenstraditionen & kulturelle Besonderheiten
Das neue Namensrecht erkennt nationale und kulturelle Namensgewohnheiten stärker an:
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Friesische Tradition: Ableitung vom Vornamen eines Elternteils möglich (z. B. Jansen von Jan – auch von der Mutter).
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Auch sorbische und dänische Namensführungen sowie solche nach ausländischem Recht finden Berücksichtigung.
🔁 Überleitung und nachträgliche Änderungen
Wer seinen Ehename oder Geburtsname vor dem 01.05.2025 festgelegt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Änderung vornehmen.
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Dafür stellt das Standesamt Leer ein Formular auf seiner Website bereit.
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Nach Eingang der Anfrage erfolgt eine Einzelfallprüfung und ggf. Terminvergabe zur persönlichen Beratung und Abgabe der Erklärung.
💶 Kosten im Überblick
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Beglaubigung durch das Standesamt: 30 €
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Neue Ausweisdokumente (bei Namensänderung):
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Personalausweis über 24 J.: 37 €
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Personalausweis unter 24 J.: 22,80 €
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Reisepass über 24 J.: 70 €
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Reisepass unter 24 J.: 37,50 €
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ℹ️ Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum neuen Namensrecht finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums:
🔗 bmj.de – Namensrecht
Bei Fragen oder individuellen Anliegen wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Stadt Leer – die Kolleginnen und Kollegen beraten Sie gerne persönlich.
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Anerkennung für Ostfrieslands Feuerwehren: 56.700 Euro „Spritzenprämien“ ausgeschüttet
Bildunterschrift (v.l.n.r.) Tammo Keck und Gerrit Wilken (Feuerwehr-Beauftragter und Vorstand der Brandkasse, erster und zweiter in der vorderen Reihe) übergeben symbolisch die 56.700 € an Erwin Reiners (Regierungsbrandmeister Ostfriesland), Harald Janssen (Leiter der Hauptberuflichen Wachbereitschaft Emden), Uwe Berends (Kreisbrandmeister Aurich), Friedhelm Tannen (Präsident Feuerverband Ostfriesland), Marco Päben (Brandabschnittsleiter Aurich), Tanja de Freese (Vizepräsidentin Feuerwehrverband Ostfriesland), Arnold Eyhusen (Ehrenpräsident Feuerwehrverband Ostfriesland), Karl Töpfer (Brandabschnittsleiter Aurich a.D.), Ralf Heykants (Vorsitzender Sterbekasse Ostfriesland), Jochen Behrends (Brandabschnittsleiter Aurich), Mario Eilers (Vizepräsident Feuerwehrverband Ostfriesland), Peter Eggers (Brandabschnittsleiter Leer) und Frank Schlegel (stv. Kreisbrandmeister Wittmund)
Anerkennung für das Ehrenamt: 56.700 Euro „Spritzenprämien“ für Ostfrieslands Feuerwehren
Der Einsatz für die Sicherheit in Ostfriesland ist unbezahlbar, doch eine traditionsreiche Geste der Anerkennung setzt auch im Jahr 2026 ein deutliches Zeichen: Die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse schüttet insgesamt 56.700 Euro an die 159 Feuerwehren der Region aus. Diese Gelder, die historisch als „Spritzenprämien“ bekannt sind, fließen direkt in die sozialen Belange der Wehren und würdigen den unermüdlichen Einsatz der rund 11.000 Feuerwehrkameradinnen und ‑kameraden.
Eine Tradition seit 1794: Vom Reichstaler zum Euro
Die Geschichte dieser Unterstützung reicht weit zurück. Gegründet im Jahr 1754 durch Friedrich den Großen, fördert die Brandkasse bereits seit 1794 den Brandschutz in ihrem Geschäftsgebiet. Damals wurden Anreize durch „Reichstaler für die Ersten“ geschaffen – wer zuerst am Brandherd eintraf, erhielt die höchste Belohnung.
Heute erfolgt die Verteilung nach einem gerechteren Schlüssel, der sich nicht mehr nach der Schnelligkeit beim einzelnen Einsatz, sondern nach der Ausstattung und dem Typ der jeweiligen Wehr richtet. Damit wird sichergestellt, dass das Ehrenamt unabhängig von der Siedlungsdichte oder der Einsatzhäufigkeit flächendeckend gewürdigt wird.
Investition in Kameradschaft und Sicherheit
Der Fokus der Zahlungen liegt auf dem Kameradschaftsgeist. Friedhelm Tannen, Präsident des Feuerwehrverbands Ostfriesland e.V., betont die Bedeutung dieses Zusammenhalts: „Jede und jeder Einzelne unserer rund 6.000 aktiven Mitglieder begibt sich bei Einsätzen potenziell in Lebensgefahr. Man muss sich zu 100 % aufeinander verlassen können.“ Die Prämien sind daher laut Satzung für soziale Zwecke vorgesehen – etwa für Team-Gespräche nach belastenden Einsätzen oder das „gemeinsame Miteinander“ abseits der Alarmierungen.
Neben der finanziellen Zuwendung arbeiten Feuerwehr und Brandkasse in 13 Arbeitskreisen eng zusammen. Die Projekte reichen von der Brandschutzerziehung über die Förderung der Feuerwehrmusik bis hin zu modernen Drohneneinsätzen.
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Die Verteilung der Mittel in Zahlen
Die Höhe der Prämie ist gestaffelt nach der strategischen Bedeutung der Stützpunkte:
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Schwerpunktfeuerwehren (15 Standorte): 650 Euro
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Stützpunktfeuerwehren (56 Standorte): 450 Euro
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Feuerwehren mit Grundausstattung (87 Standorte): 250 Euro
In der Summe ergeben sich für die einzelnen Gebiete folgende Beträge:
| Landkreis / Stadt | Summe in Euro |
| Landkreis Leer | 22.600 € |
| Landkreis Aurich | 21.500 € |
| Landkreis Wittmund | 10.250 € |
| Stadt Emden* | 2.350 € |
*In Emden fällt der Betrag für die ehrenamtliche Anerkennung niedriger aus, da dort primär die Hauptberufliche Wachbereitschaft tätig ist.
Zukunftssicherung durch Nachwuchsarbeit
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Jugend. Mit rund 70 Kinderfeuerwehren und 120 Jugendfeuerwehren ist das Interesse am Feuerwehrwesen in Ostfriesland ungebrochen. Über 3.400 junge Menschen lernen hier Teamgeist und Verantwortung. „Bei uns lernen Kinder etwas fürs Leben – mit einer ganzen Menge Spaß“, so Friedhelm Tannen abschließend.
Der Dank der Brandkasse gilt jedem einzelnen Feuerwehrmitglied, das dazu beiträgt, dass man sich in Ostfriesland „ganz schön sicher“ fühlen kann.
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Friesenbrücke: Neue Nutzungszeiten für Fußgänger und Radfahrer bekanntgegeben
Friesenbrücke: Neue Informationen zu den Nutzungszeiten des Geh‑ und Radwegs
Papenburg / 12. Mai 2026 – Das BauInfoPortal der Deutschen Bahn AG informiert über aktualisierte Regelungen zur Nutzung der Friesenbrücke. Seit dem 14. Dezember 2025 steht die Brücke täglich für Fußgänger und Radfahrer offen – allerdings nur innerhalb festgelegter Zeitfenster.
Zwischen 8.09 Uhr und 15.35 Uhr kann die Brücke genutzt werden. In diesem Zeitraum wird sie bei Bedarf kurzzeitig geöffnet, um den Schiffsverkehr passieren zu lassen. Die Bahn weist darauf hin, dass diese Öffnungen nicht fest terminiert, sondern bedarfsabhängig sind. Bleibt kein Schiff in der Nähe, bleibt die Brücke geschlossen und somit durchgängig begehbar.
Ab 15.44 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag ist die Friesenbrücke ausschließlich für den Schiffsverkehr geöffnet. In dieser Zeit bleibt sie für Fußgänger und Radfahrer gesperrt.
Diese Regelung gilt, bis die Wunderline – die neue grenzüberschreitende Bahnverbindung zwischen Groningen und Bremen – voraussichtlich Mitte 2026 in Betrieb geht. Die Deutsche Bahn bittet alle Nutzer:innen um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen.
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Wichtige Fragen im Alter? Der Senioren- und Pflegestützpunkt kommt zu Ihnen!
Gut beraten im Alter: Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer direkt vor Ort
Das Älterwerden und insbesondere das Thema Pflege bringen oft viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Wo finde ich Unterstützung? Welche Leistungen stehen mir zu? Welche Wohnformen gibt es? Um Antworten auf diese wichtigen Fragen zu geben, hat das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer sein Beratungsangebot deutlich ausgebaut.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer versteht sich als zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle. Das Besondere: Die Expertinnen und Experten sind nicht nur im Amt in Leer erreichbar, sondern kommen direkt zu den Menschen in die Region.
AnzeigeDas Angebot: Kostenfrei, unabhängig und neutral
Die Arbeit des Stützpunktes umfasst das gesamte Themenspektrum rund um Senioren und Pflege. Das Angebot richtet sich an:
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Senioren
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Pflegebedürftige
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Angehörige
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alle Interessierten
In den Beratungsgesprächen werden individuelle Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Beratung ist dabei stets kostenfrei, unabhängig und neutral.
Der Stützpunkt informiert unter anderem über:
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Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen
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Pflegegerechte Wohnformen
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Seniorenrelevante Themen und Angebote
Termine vor Ort im Juni: Ansprechpartner sind für Sie da!
Damit Sie die Beratung unkompliziert in Anspruch nehmen können, ist der Senioren- und Pflegestützpunkt jeden Monat für mindestens zwei Stunden in zehn Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises vertreten.
Beratungstermine im Juni
Dienstags (jeweils 10:00 bis 12:00 Uhr)
| Datum | Ort / Gemeinde | Treffpunkt |
| 02. Juni | Rhauderfehn | Treffpunkt Anleger / Familienstützpunkt |
| 09. Juni | Uplengen | Upkamer |
| 16. Juni | Ostrhauderfehn | Rathaus |
| 23. Juni | Jümme | Rathaus |
Donnerstags
| Datum | Ort / Gemeinde | Treffpunkt | Uhrzeit |
| 04. Juni | Bunde | Familienzentrum | 09:00 – 10:30 Uhr |
| 04. Juni | Weener | Rathaus | 11:00 – 12:30 Uhr |
| 11. Juni | Moormerland | Café Klönsnack | 10:00 – 12:00 Uhr |
| 18. Juni | Jemgum | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| 18. Juni | Westoverledingen | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| 25. Juni | Hesel | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
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Hinweis: Die Beratungen sind kostenfrei und neutral. Sie richten sich an Pflegebedürftige, Angehörige sowie alle Interessierten im Landkreis Leer.
Kontakt und weitere Informationen
Wer die Sprechzeiten vor Ort nicht wahrnehmen kann oder vorab Fragen hat, findet nähere Informationen zur Arbeit und zum umfassenden Service des Senioren- und Pflegestützpunktes online unter:
Internet: www.landkreis-leer.de/SPN
Nutzen Sie dieses niederschwellige Angebot des Landkreises – für eine gute und sichere Planung Ihrer Zukunft oder der Ihrer Angehörigen.


























