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Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025 – mehr Freiheit für Familiennamen, Kinder & Traditionen!
Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025: Mehr Freiheit bei der Namenswahl
Stadt Leer informiert über wichtige Änderungen und neue Möglichkeiten
Zum 01. Mai 2025 tritt das reformierte Namensrecht in Kraft – mit zahlreichen neuen Gestaltungsmöglichkeiten für Ehepaare, Kinder und Familien. Das Standesamt der Stadt Leer gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und weist darauf hin, dass jeder Einzelfall individuell besprochen werden sollte.
👫 Familiennamen bei Eheschließung oder bestehender Ehe
Ehepaare können künftig freier über ihren gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Neben den bisherigen Optionen – gemeinsamer Name, Beibehaltung der eigenen Namen oder Doppelname für eine Person – ist jetzt auch ein gemeinsamer Doppelname beider Partner möglich.
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Der Doppelname darf maximal zwei Namen enthalten.
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Reihenfolge und Bindestrich sind frei wählbar.
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Auch bestehende Ehen können einmalig in einen Doppelnamen geändert oder zur vorherigen Namensführung zurückkehren.
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Achtung: Ein einmal festgelegter Ehename ist bindend für die Dauer der Ehe.
👶 Namensgebung bei Kindern
Die neue Regelung bringt auch mehr Flexibilität bei der Namensgebung von Kindern:
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Kinder erhalten weiterhin den Ehenamen der Eltern.
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Bei getrennten Namen der Eltern ist nun auch ein Doppelname für das Kind möglich.
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Eltern mit Doppelnamen können den Namen des Kindes aus Teilen ihrer eigenen Namen zusammensetzen (max. zwei Namensbestandteile).
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Auch nicht verheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht dürfen Doppel- oder Kombinationen von Namen vergeben.
Neu:
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Volljährige Kinder dürfen einmalig ihren Namen ändern (z. B. einen Bestandteil ablegen oder wechseln).
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Kinder können nach Scheidung leichter zum Nachnamen des Elternteils wechseln, bei dem sie leben – auch mit Doppelnamen.
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Einbenennung durch neue Ehen eines Elternteils wird vereinfacht – auch für Erwachsene möglich.
🌍 Rücksicht auf Namenstraditionen & kulturelle Besonderheiten
Das neue Namensrecht erkennt nationale und kulturelle Namensgewohnheiten stärker an:
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Friesische Tradition: Ableitung vom Vornamen eines Elternteils möglich (z. B. Jansen von Jan – auch von der Mutter).
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Auch sorbische und dänische Namensführungen sowie solche nach ausländischem Recht finden Berücksichtigung.
🔁 Überleitung und nachträgliche Änderungen
Wer seinen Ehename oder Geburtsname vor dem 01.05.2025 festgelegt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Änderung vornehmen.
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Dafür stellt das Standesamt Leer ein Formular auf seiner Website bereit.
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Nach Eingang der Anfrage erfolgt eine Einzelfallprüfung und ggf. Terminvergabe zur persönlichen Beratung und Abgabe der Erklärung.
💶 Kosten im Überblick
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Beglaubigung durch das Standesamt: 30 €
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Neue Ausweisdokumente (bei Namensänderung):
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Personalausweis über 24 J.: 37 €
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Personalausweis unter 24 J.: 22,80 €
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Reisepass über 24 J.: 70 €
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Reisepass unter 24 J.: 37,50 €
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ℹ️ Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum neuen Namensrecht finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums:
🔗 bmj.de – Namensrecht
Bei Fragen oder individuellen Anliegen wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Stadt Leer – die Kolleginnen und Kollegen beraten Sie gerne persönlich.
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Lokal
CDU-Antrag zur Hindenburgstraße in heutiger Ratssitzung erfolgreich
CDU setzt Aufhebung des Umbenennungsbeschlusses der Hindenburgstraße durch
Pressemitteilung der CDU-Fraktion der Stadt Leer
Leer, 26. Februar 2026 – In der heutigen Sitzung des Rates der Stadt Leer wurde eine zentrale politische Entscheidung der vergangenen Monate revidiert. Auf Antrag der CDU-Fraktion hob das Gremium den bestehenden Beschluss zur Umbenennung der Hindenburgstraße mehrheitlich auf. Damit bleibt der Straßenname erhalten, während die Diskussion um die historische Einordnung in eine neue Phase geht.
Demokratische Korrektur und Bürgerwille
Der Fraktionsvorsitzende der CDU im Rat der Stadt Leer, Ulf-Fabian Heinrichsdorff, bezeichnete das Ergebnis als eine „wichtige demokratische Korrektur“. Die geplante Umbenennung habe über Monate hinweg zu einer erheblichen Polarisierung innerhalb der Bürgerschaft geführt. Laut Heinrichsdorff habe die CDU das Signal vieler Bürger ernst genommen, die sich im bisherigen Entscheidungsprozess nicht ausreichend berücksichtigt fühlten.
„Demokratie lebt nicht nur von Mehrheiten, sondern von Akzeptanz. Wenn sich große Teile der Bürgerschaft nicht mitgenommen fühlen, muss Politik bereit sein, Entscheidungen zu überprüfen“, so Heinrichsdorff.
Einordnung statt Auslöschung
Trotz der Entscheidung gegen die Umbenennung betont die CDU-Fraktion, dass damit keine Relativierung der historischen Rolle Paul von Hindenburgs einhergehe. Hindenburg bleibe eine historisch belastete Persönlichkeit, deren Rolle in der Geschichte niemand verteidige.
Die Fraktion vertritt jedoch den Standpunkt, dass Geschichte nicht durch das Entfernen eines Straßennamens verschwindet. Stattdessen müsse sie eingeordnet und erklärt werden. Als sachgerechten Weg schlägt die CDU weiterhin eine sichtbare historische Kontextualisierung vor Ort vor. Ein erläuterndes Hinweisschild soll künftig die notwendige Erinnerungskultur mit den Interessen der Anwohner in Einklang bringen.
Dank an bürgerschaftliches Engagement
Besonderen Dank sprach die CDU-Fraktion der Bürgerinitiative Hindenburgstraße sowie Sophia Ihnen aus. Deren intensives Engagement habe verdeutlicht, wie wichtig Transparenz, Mitwirkung und gegenseitiger Respekt im politischen Prozess für die Menschen in Leer sind.
Fokus auf den Zusammenhalt
Für die CDU ist die heutige Entscheidung kein Zeichen von Schwäche, sondern Ausdruck einer funktionierenden kommunalen Demokratie. Es gehe nun darum, den Zusammenhalt in der Stadt wieder zu stärken.
„Heute geht es nicht um Gewinner oder Verlierer. Es geht um den Zusammenhalt in unserer Stadt. Mit der Aufhebung des Beschlusses schaffen wir die Grundlage für mehr Sachlichkeit und ein respektvolles Miteinander“, erklärte Heinrichsdorff abschließend.


Lokal
Rat stoppt Umbenennung der Hindenburgstraße nach kontroverser Debatte
Rat der Stadt Leer kippt Umbenennung der Hindenburgstraße
Pressemitteilung der FDP-Fraktion der Stadt Leer
Leer, 26. Februar 2026 – In einer emotionsgeladenen Sitzung hat der Rat der Stadt Leer am heutigen Donnerstagabend eine weitreichende Entscheidung revidiert. Mit Mehrheit stimmten die Ratsmitglieder für einen Antrag der CDU-Fraktion, den ursprünglichen Beschluss zur Umbenennung der Hindenburgstraße aufzuheben. Damit bleibt der historisch umstrittene Straßenname vorerst erhalten.
Erfolg für die Bürgerbeteiligung: FDP-Fraktion setzt sich geschlossen für Erhalt der Hindenburgstraße ein
In der heutigen Sitzung des Rates der Stadt Leer wurde ein entscheidender Sieg für die Beständigkeit und den Bürgerwillen errungen. Mit großer Mehrheit (20 Ja-Stimmen gegen 9 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen) folgte der Rat dem Antrag auf Aufhebung des Umbenennungsbeschlusses für die Hindenburgstraße. Die FDP-Fraktion stimmte dabei geschlossen und aus tiefer Überzeugung für den Erhalt des Straßennamens.
Geschlossene Haltung der Liberalen
Die FDP-Fraktionsmitglieder Sven Albert, Günter Podlich und Susanne Smit hatten bereits im Vorfeld der Entscheidung eine klare, einheitliche Linie vertreten. Die liberale Fraktion sah in der geplanten Umbenennung nicht nur einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Lebenswelt der Anwohner, sondern auch eine verpasste Chance für eine reflektierte Erinnerungskultur.
Rückblick: Wort gehalten seit September 2025
Bereits vor fünf Monaten, als am 25. September 2025 eine knappe Mehrheit in geheimer Abstimmung für die Umbenennung votierte, bezog die FDP deutlich Stellung. Die Fraktion betonte damals wie heute, dass Paul von Hindenburg zwar eine historisch komplexe und kritisch zu betrachtende Persönlichkeit sei, eine Tilgung des Namens aus dem Stadtbild jedoch der falsche Weg wäre.
In ihrem damaligen Statement und dem heutigen Diskurs unterstrich die FDP:
„Ohne Erinnerung gibt es weder Überwindung des Bösen noch Lehren für die Zukunft.“ (Roman Herzog)
Argumente für Identität und historische Einordnung
Die FDP-Fraktion stützte ihre Entscheidung auf drei zentrale Säulen:
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Respekt vor dem Bürgerwillen: Die Straße ist seit fast 100 Jahren Teil des Lebensumfeldes. Die Fraktion respektiert die persönliche Identifikation der Anwohner mit ihrer Heimatadresse und lehnt eine politische Bevormundung gegen das klare Votum der Betroffenen ab.
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Historische Authentizität: Der Name Hindenburgstraße in Loga erinnert auch an den Besuch des Reichspräsidenten im Mai 1927 auf der Evenburg – ein Ereignis, das damals ganz Ostfriesland bewegte. Diese lokale Historie sollte nicht ausgelöscht werden.
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Lernen statt Verdrängen: Statt eines neuen Namens fordert die FDP weiterhin eine reflektierte Erinnerungspolitik. Ziel bleibt die Installation einer sichtbaren Hinweistafel mit historischem Kontext direkt an der Friedenskirche, um die Geschichte kritisch und sichtbar zu vermitteln.
Ein Sieg der Vernunft
„Wir freuen uns, dass der Rat heute die Größe besessen hat, eine Entscheidung zu korrigieren, die in der Bürgerschaft zu tiefem Unfrieden geführt hatte“, so die Fraktion nach der Abstimmung. Besonders die hohe Beteiligung an der Bürgerinitiative und die über 1.100 Unterschriften hätten gezeigt, dass die Menschen in Leer Beständigkeit und einen ehrlichen Umgang mit der Geschichte fordern.
Die FDP-Fraktion sieht in dem heutigen Ergebnis eine Bestätigung ihrer Arbeit: Geschichte muss ausgehalten und erklärt werden, anstatt sie durch Umbenennungen in den Hintergrund zu drängen.

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Klinikum Leer führt bargeldloses Parksystem an der Augustenstraße ein
Klinikum Leer: Übergangsparkplatz stellt auf bargeldloses Schrankensystem um
Leer/Ostfriesland – Für Besucher und Patienten des Klinikums Leer gibt es ab der kommenden Woche eine wichtige Neuerung bei der Parkplatznutzung. Der Übergangsparkplatz an der Augustenstraße 22–28, der aufgrund der Baustelle vor dem Haupteingang als Ausweichfläche dient, kehrt zum regulären Schrankenbetrieb zurück.
In den vergangenen Wochen war die Schrankenanlage wegen technischer Probleme dauerhaft geöffnet geblieben. Diese Zeit wurde genutzt, um das System grundlegend zu modernisieren. Ab Mitte nächster Woche ist die Zufahrt wieder ausschließlich über die Schranke möglich, wobei die Abwicklung künftig komplett bargeldlos erfolgt.
Einfacher Ablauf per Karte
Das neue System ist auf eine schnelle und unkomplizierte Nutzung ausgelegt. Beim Befahren des Parkplatzes wird kein klassisches Ticket mehr gezogen. Stattdessen halten Nutzer eine Bank- oder Kreditkarte an das Lesegerät der Einfahrtssäule, um Einlass zu erhalten. Beim Verlassen des Geländes wird dieselbe Karte erneut vorgehalten. Die Parkgebühren werden automatisch berechnet und direkt vom entsprechenden Konto abgebucht bzw. der Kreditkarte belastet.
Die Parkgebühren im Detail
Trotz der technischen Umrüstung bleiben die Gebühren transparent und bieten insbesondere Kurzzeitparkern Vorteile:
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Erste halbe Stunde: kostenlos
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Erste volle Stunde: 1,50 Euro
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Jede weitere Stunde: 1,00 Euro
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24-Stunden-Höchstsatz: 8,50 Euro
Durch den Wegfall des Kassenautomaten und die direkte Kartenzahlung an der Schranke soll der Verkehrsfluss auf dem Gelände optimiert und die Parkplatzsuche für Besucher komfortabler gestaltet werden.
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