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Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025 – mehr Freiheit für Familiennamen, Kinder & Traditionen!
Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025: Mehr Freiheit bei der Namenswahl
Stadt Leer informiert über wichtige Änderungen und neue Möglichkeiten
Zum 01. Mai 2025 tritt das reformierte Namensrecht in Kraft – mit zahlreichen neuen Gestaltungsmöglichkeiten für Ehepaare, Kinder und Familien. Das Standesamt der Stadt Leer gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und weist darauf hin, dass jeder Einzelfall individuell besprochen werden sollte.
👫 Familiennamen bei Eheschließung oder bestehender Ehe
Ehepaare können künftig freier über ihren gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Neben den bisherigen Optionen – gemeinsamer Name, Beibehaltung der eigenen Namen oder Doppelname für eine Person – ist jetzt auch ein gemeinsamer Doppelname beider Partner möglich.
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Der Doppelname darf maximal zwei Namen enthalten.
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Reihenfolge und Bindestrich sind frei wählbar.
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Auch bestehende Ehen können einmalig in einen Doppelnamen geändert oder zur vorherigen Namensführung zurückkehren.
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Achtung: Ein einmal festgelegter Ehename ist bindend für die Dauer der Ehe.
👶 Namensgebung bei Kindern
Die neue Regelung bringt auch mehr Flexibilität bei der Namensgebung von Kindern:
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Kinder erhalten weiterhin den Ehenamen der Eltern.
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Bei getrennten Namen der Eltern ist nun auch ein Doppelname für das Kind möglich.
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Eltern mit Doppelnamen können den Namen des Kindes aus Teilen ihrer eigenen Namen zusammensetzen (max. zwei Namensbestandteile).
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Auch nicht verheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht dürfen Doppel- oder Kombinationen von Namen vergeben.
Neu:
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Volljährige Kinder dürfen einmalig ihren Namen ändern (z. B. einen Bestandteil ablegen oder wechseln).
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Kinder können nach Scheidung leichter zum Nachnamen des Elternteils wechseln, bei dem sie leben – auch mit Doppelnamen.
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Einbenennung durch neue Ehen eines Elternteils wird vereinfacht – auch für Erwachsene möglich.
🌍 Rücksicht auf Namenstraditionen & kulturelle Besonderheiten
Das neue Namensrecht erkennt nationale und kulturelle Namensgewohnheiten stärker an:
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Friesische Tradition: Ableitung vom Vornamen eines Elternteils möglich (z. B. Jansen von Jan – auch von der Mutter).
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Auch sorbische und dänische Namensführungen sowie solche nach ausländischem Recht finden Berücksichtigung.
🔁 Überleitung und nachträgliche Änderungen
Wer seinen Ehename oder Geburtsname vor dem 01.05.2025 festgelegt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Änderung vornehmen.
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Dafür stellt das Standesamt Leer ein Formular auf seiner Website bereit.
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Nach Eingang der Anfrage erfolgt eine Einzelfallprüfung und ggf. Terminvergabe zur persönlichen Beratung und Abgabe der Erklärung.
💶 Kosten im Überblick
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Beglaubigung durch das Standesamt: 30 €
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Neue Ausweisdokumente (bei Namensänderung):
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Personalausweis über 24 J.: 37 €
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Personalausweis unter 24 J.: 22,80 €
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Reisepass über 24 J.: 70 €
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Reisepass unter 24 J.: 37,50 €
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ℹ️ Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum neuen Namensrecht finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums:
🔗 bmj.de – Namensrecht
Bei Fragen oder individuellen Anliegen wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Stadt Leer – die Kolleginnen und Kollegen beraten Sie gerne persönlich.
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MOIN tritt zur Stadtratswahl in Leer an
Von links nach rechts: Michael Runden, Jörg Kromminga, Teelke (steht das ganze Jahr dort – aber nicht zur Wahl), Sonja Strohmeier und Matthias Holthius vor dem Bünting‑Stammhaus in der Leeraner Altstadt. Die vier MOIN‑Kandidierenden wollen bei der Stadtratswahl im September ins Leeraner Rathaus einziehen.
MOIN kündigt Teilnahme an der Stadtratswahl in Leer an
Die Wählergemeinschaft MOIN hat in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass sie bei der Stadtratswahl in Leer am 13. September antreten wird. Die Gruppe formuliert darin den Anspruch, eine sachliche, bürgernahe und unabhängige Kommunalpolitik zu verfolgen, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellt.
Breites Themenspektrum für die kommenden Jahre
Wie es in der Mitteilung heißt, steht die Stadt Leer vor einer Reihe wichtiger Entscheidungen. Dazu zählen die Entwicklung des geplanten Bildungscampus, die Verkehrssituation, die Zukunft der Schulen, Sporthallen und Sportanlagen, die finanzielle Stabilität des städtischen Haushalts sowie eine langfristig tragfähige und nachhaltige Stadtentwicklung. Diese Themen würden die kommunale Entwicklung der kommenden Jahre maßgeblich prägen.
Bildungscampus: Forderung nach offener Diskussion
Besonders beim Bildungscampus sieht MOIN nach eigenen Angaben die Notwendigkeit einer „offenen und ehrlichen Diskussion“. Investitionen in Bildung seien Investitionen in die Zukunft der Stadt, gleichzeitig müssten Großprojekte wirtschaftlich tragfähig geplant werden. Die Bürgerinnen und Bürger hätten ein Recht darauf zu erfahren, welche Kosten entstehen, welche Alternativen geprüft wurden und welche langfristigen Folgen für den Haushalt zu erwarten seien.
Verkehrssituation: Bedarf an neuen Konzepten
Auch die Verkehrssituation in Leer wird in der Pressemitteilung kritisch bewertet. Staus, fehlende Verkehrslenkung und eine unzureichende Abstimmung zwischen den Verkehrsteilnehmern belasteten Bürger und Wirtschaft gleichermaßen. MOIN spricht sich für praktikable Lösungen aus, die den Verkehrsfluss verbessern, die Innenstadt stärken und zugleich Klimaschutz und Lebensqualität berücksichtigen.
Finanzpolitik: Verantwortung gegenüber kommenden Generationen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt laut Mitteilung auf der Haushalts- und Finanzpolitik. Die Stadt benötige eine solide Finanzplanung, die notwendige Investitionen ermögliche, ohne kommende Generationen übermäßig zu belasten. Jeder eingesetzte Euro müsse nachvollziehbar und verantwortungsvoll verwendet werden.
Unabhängige kommunale Kraft
MOIN beschreibt sich als unabhängige Kraft, die weniger parteipolitische Auseinandersetzungen und mehr Sachpolitik in Leer anstrebe. Der Fokus liege auf konkreten Herausforderungen vor Ort und nicht auf ideologischen Debatten. Eine lebendige Demokratie lebe von unterschiedlichen Meinungen, gegenseitigem Respekt und dem Willen, gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden.
Kandidierende
Für die Stadtratswahl treten laut Pressemitteilung folgende Personen an:
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Wahlbereich 1: Michael Runden, Matthias Holthius
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Wahlbereich 2: Jörg Kromminga, Sonja Strohmeier

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Südring wird am 1. Juli halbseitig gesperrt – das solltet ihr wissen!
B 70 in Leer: Südring wird am 1. Juli halbseitig gesperrt
Am Mittwoch, 1. Juli, müssen sich Verkehrsteilnehmer in Leer auf Einschränkungen einstellen: Für den Einbau einer neuen Gewichtsmessung im Bereich der Ledabrücke wird der Südring im Zuge der B 70 halbseitig gesperrt. Die Arbeiten finden von 9 bis 15 Uhr statt und dauern damit nur einen Tag.
Der Verkehr kann die Baustelle weiter passieren. Eine mobile Absperrtafel sorgt für die Verkehrsführung – eine Ampelregelung ist nicht notwendig. Dennoch weist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, darauf hin, dass es zeitweise zu Verkehrsbehinderungen kommen kann. Die Behörde bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen.
Warum wird gebaut? – Hintergrund zur neuen Gewichtsmessung
Die Ledabrücke im Zuge der B 70 ist seit 2024 auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen begrenzt. Um die bestehende Brücke bis zur Fertigstellung des Neubaus möglichst lange befahrbar zu halten, wird nun eine technische Einrichtung installiert.
Diese zeigt künftig direkt an der Brücke an, wenn ein Fahrzeug zu schwer ist. Damit soll verhindert werden, dass überladene Fahrzeuge die ohnehin belastete Brücke weiter beschädigen. Die neue Anlage hilft dabei, die Gewichtsbegrenzung zuverlässig einzuhalten und die Brücke zu schützen, bis der Neubau fertiggestellt ist.
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Hafenfest in Ditzum – Fähre kann keine Autos transportieren
Fähre Ditzum–Petkum: Wegen Hafenfest kein Autotransport am Wochenende
Am kommenden Wochenende, 4. und 5. Juli, steht in Ditzum alles im Zeichen des Hafenfestes. Die Veranstaltung sorgt für eine Vollsperrung des Hafenbereichs – mit direkten Auswirkungen auf den Fährbetrieb zwischen Ditzum und Petkum.
Zufahrt zum Fähranleger gesperrt
Durch die Sperrung können Autofahrer den Fähranleger nicht erreichen. Der Landkreis Leer, Betreiber der Fähre, teilte mit, dass die Fähre deshalb am Sonnabend und Sonntag keine Autos transportieren kann.
Zweiräder fahren mit
Für Zweiräder bleibt die Verbindung bestehen: Fahrräder und Motorräder werden regulär befördert. Der Personenverkehr ist ebenfalls nicht eingeschränkt.
ℹ️ Weitere Informationen
Aktuelle Hinweise und Fahrzeiten stellt der Landkreis Leer online bereit:
























