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Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025 – mehr Freiheit für Familiennamen, Kinder & Traditionen!
Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025: Mehr Freiheit bei der Namenswahl
Stadt Leer informiert über wichtige Änderungen und neue Möglichkeiten
Zum 01. Mai 2025 tritt das reformierte Namensrecht in Kraft – mit zahlreichen neuen Gestaltungsmöglichkeiten für Ehepaare, Kinder und Familien. Das Standesamt der Stadt Leer gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und weist darauf hin, dass jeder Einzelfall individuell besprochen werden sollte.
👫 Familiennamen bei Eheschließung oder bestehender Ehe
Ehepaare können künftig freier über ihren gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Neben den bisherigen Optionen – gemeinsamer Name, Beibehaltung der eigenen Namen oder Doppelname für eine Person – ist jetzt auch ein gemeinsamer Doppelname beider Partner möglich.
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Der Doppelname darf maximal zwei Namen enthalten.
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Reihenfolge und Bindestrich sind frei wählbar.
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Auch bestehende Ehen können einmalig in einen Doppelnamen geändert oder zur vorherigen Namensführung zurückkehren.
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Achtung: Ein einmal festgelegter Ehename ist bindend für die Dauer der Ehe.
👶 Namensgebung bei Kindern
Die neue Regelung bringt auch mehr Flexibilität bei der Namensgebung von Kindern:
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Kinder erhalten weiterhin den Ehenamen der Eltern.
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Bei getrennten Namen der Eltern ist nun auch ein Doppelname für das Kind möglich.
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Eltern mit Doppelnamen können den Namen des Kindes aus Teilen ihrer eigenen Namen zusammensetzen (max. zwei Namensbestandteile).
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Auch nicht verheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht dürfen Doppel- oder Kombinationen von Namen vergeben.
Neu:
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Volljährige Kinder dürfen einmalig ihren Namen ändern (z. B. einen Bestandteil ablegen oder wechseln).
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Kinder können nach Scheidung leichter zum Nachnamen des Elternteils wechseln, bei dem sie leben – auch mit Doppelnamen.
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Einbenennung durch neue Ehen eines Elternteils wird vereinfacht – auch für Erwachsene möglich.
🌍 Rücksicht auf Namenstraditionen & kulturelle Besonderheiten
Das neue Namensrecht erkennt nationale und kulturelle Namensgewohnheiten stärker an:
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Friesische Tradition: Ableitung vom Vornamen eines Elternteils möglich (z. B. Jansen von Jan – auch von der Mutter).
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Auch sorbische und dänische Namensführungen sowie solche nach ausländischem Recht finden Berücksichtigung.
🔁 Überleitung und nachträgliche Änderungen
Wer seinen Ehename oder Geburtsname vor dem 01.05.2025 festgelegt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Änderung vornehmen.
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Dafür stellt das Standesamt Leer ein Formular auf seiner Website bereit.
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Nach Eingang der Anfrage erfolgt eine Einzelfallprüfung und ggf. Terminvergabe zur persönlichen Beratung und Abgabe der Erklärung.
💶 Kosten im Überblick
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Beglaubigung durch das Standesamt: 30 €
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Neue Ausweisdokumente (bei Namensänderung):
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Personalausweis über 24 J.: 37 €
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Personalausweis unter 24 J.: 22,80 €
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Reisepass über 24 J.: 70 €
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Reisepass unter 24 J.: 37,50 €
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ℹ️ Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum neuen Namensrecht finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums:
🔗 bmj.de – Namensrecht
Bei Fragen oder individuellen Anliegen wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Stadt Leer – die Kolleginnen und Kollegen beraten Sie gerne persönlich.
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Bauarbeiten an der B 70 führen zu massiven Verzögerungen
Bauarbeiten an der B 70: Verspätungen von Bussen und Müllabfuhr
Halbseitige Sperrung vor der Ledabrücke wird zu Verzögerungen führen
LEER. Die geplanten Bauarbeiten auf der B 70 vor der Ledabrücke in Leer werden erhebliche Auswirkungen auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Müllabfuhr haben. Darauf weist der Landkreis Leer hin. Durch die beabsichtigte halbseitige Sperrung der Bundesstraße, die für die Dauer von etwa sechs Wochen geplant ist, könnte es zu teils massiven Verzögerungen kommen.
Baubeginn am Montag Die zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hatte erst am Mittwoch, den 8. April 2026, angekündigt, dass mit den Bauarbeiten bereits am kommenden Montag, den 13. April, begonnen werden soll. Um das Baufeld für die neue Ledabrücke südlich des Flusses zu erschließen, wird die B 70 an dieser Stelle um eine Linksabbiegerspur erweitert. Während der Bauarbeiten wird die Bundesstraße an diesem Punkt halbseitig gesperrt, der Verkehr soll mit einer Ampel geregelt werden.
Busverkehr und Schülerbeförderung betroffen Nach Rücksprache mit den betroffenen Verkehrsunternehmen wird die halbseitige Sperrung im ÖPNV inklusive der Schülerbeförderung in den Stoßzeiten unweigerlich zu Verspätungen führen. Es kann darüber hinaus nicht ausgeschlossen werden, dass die Verzögerungen in der Summe auch zum Ausfall einzelner Fahrten führen könnten. Betroffen sind folgende Linien der Weser Ems-Busverkehr GmbH:
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Linie 600: Papenburg – Leer und zurück
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Linie 601: Leer – Collhusen und zurück
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Linie 622: Leer – Ihrhove – Papenburg und zurück
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Linie 656: Burlage – Ostrhauderfehn – Backemoor – Leer und zurück
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Linie 690: Westrhauderfehn – Collinghorst – Leer und zurück
Zusätzlich sind in der Schülerbeförderung die Freistellungslinie von Erlenborn sowie zahlreiche Einzel- und Sammelbeförderungen zu den Förderschulen und der Freien Christlichen Schule Ostfriesland in Moormerland betroffen. Nach den vorliegenden Zahlen fahren täglich mehr als 660 Schülerinnen und Schüler mit dem Bus über die Ledabrücke zur Schule.
Verzögerungen auch bei der Müllabfuhr Zu Verzögerungen kann es auch bei der Müllabfuhr kommen, da die Fahrzeuge von Ihrhove aus über die Ledabrücke fahren müssen, um in die Kommunen des nördlichen Kreisgebietes zu gelangen. Von möglichen Verspätungen betroffen sind die Stadt Leer, die Gemeinden Moormerland, Uplengen, Hesel und Jümme sowie das Rheiderland.
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Zeitweise Vollsperrung der Brunnenstraße in Leer angekündigt
Zeitweise Vollsperrung der Brunnenstraße in Leer
LEER. Aufgrund von Abrissarbeiten an den Gebäuden Brunnenstraße 24 bis 28 muss die Brunnenstraße in der kommenden Woche zeitweise für den Durchgangsverkehr voll gesperrt werden. Wie die Stadtverwaltung Leer mitteilt, ist diese Maßnahme aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich.
Zeiträume der Sperrung
Die Vollsperrung betrifft den Zeitraum von Montag, 13. April, bis einschließlich Mittwoch, 15. April 2026. Die Einschränkungen gelten jeweils in den Abendstunden von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Umleitung und Besonderheiten für Anlieger
Für den Kraftfahrzeugverkehr wurde eine Umleitung über folgende Straßen eingerichtet:
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Harderwykensteg
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Onno-Klopp-Straße
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Reformierter Kirchgang
Um den Verkehrsfluss zu gewährleisten, wird das bestehende Durchfahrtsverbot vom Reformierten Kirchgang zur Brunnenstraße für die Dauer der Bauarbeiten aufgehoben. Die Umleitung ist entsprechend ausgeschildert.
Anlieger der Brunnenstraße werden zusätzlich durch ein separates Schreiben über die Details der Baumaßnahme informiert. Für Fußgänger bleibt der Baustellenbereich passierbar; sie können diesen jederzeit einseitig über die Nebenanlage überqueren.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
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CDU-Fraktion fordert mehr Mitsprache für Schulleiter im Schulausschuss
Mehr Expertise für die Politik: CDU fordert verbindliche Mitsprache der Schulleiter im Schulausschuss
LEER. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Leer möchte die Rolle der Schulleitungen in der kommunalen Bildungspolitik deutlich stärken. In einem aktuellen Antrag an Bürgermeister Claus-Peter Horst fordert die Fraktion, die Beteiligung der Schulleiter an den Sitzungen des Schulausschusses rechtssicher und vor allem verbindlich zu gestalten. Damit reagiert die Union auf die bisherige Argumentation der Verwaltung, die eine formale Mitgliedschaft von Schulleitern aus rechtlichen Gründen skeptisch sieht.
Expertise statt Paragrafenreiterei
Der Kern des Antrags von Ulf-Fabian Heinrichsdorff (CDU) ist klar: Die praktische Erfahrung der Schulleitungen vor Ort soll systematisch in die politischen Beratungen einfließen. Bisher scheint es hier eine Pattsituation zu geben. Während die Verwaltung auf die rechtliche Unzulässigkeit einer formalen Mitgliedschaft im Ausschuss verweist, betont die CDU, dass es gar nicht um eine offizielle Berufung als Mitglieder ging.
Heinrichsdorff kritisiert die bisherige Haltung der Verwaltung als zu restriktiv. Es entstehe der Eindruck, dass rechtliche Hürden vorgeschoben würden, um eine weitergehende Beteiligung insgesamt zu vermeiden. Dies werde der Bedeutung der Schulen für die Stadt Leer nicht gerecht.
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Die drei Säulen des Antrags
Um die Einbindung der Schulen zu sichern, schlägt die CDU drei konkrete Maßnahmen vor:
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Fester Tagesordnungspunkt: In jeder Sitzung des Schulausschusses soll ein Bericht aus den Schulen erfolgen. In einem rotierenden Verfahren soll jeweils eine Schulleitung über aktuelle Entwicklungen, Probleme und Bedarfe berichten können.
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Einbindung als Sachverständige: Bei allen relevanten Themen sollen betroffene Schulleitungen frühzeitig eingeladen und aktiv als Experten in die Beratung einbezogen werden.
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Organisatorische Struktur: Die Verwaltung soll verpflichtet werden, diesen Austausch strukturiert vorzubereiten, damit die Beteiligung nicht dem Zufall überlassen bleibt.
Warum ist das wichtig?
In der Vergangenheit gab es oft Debatten darüber, wie weit die Politik über die Köpfe der Praktiker hinweg entscheidet – etwa bei Sanierungsvorhaben oder der Digitalisierung. Die CDU argumentiert nun, dass die Schulleitungen über die „unmittelbare Kenntnis der Situation vor Ort“ verfügen.
Durch das vorgeschlagene Verfahren könnten die Ratsmitglieder im Schulausschuss direkt von den Herausforderungen im Schulalltag erfahren, bevor Entscheidungen über Budgets oder Baumaßnahmen getroffen werden.
Ausblick
Mit dem Antrag liegt der Ball nun bei der Verwaltung und den anderen Ratsfraktionen. Es wird sich zeigen, ob der Schulausschuss bereit ist, die Türen für die Schulleitungen weiter zu öffnen als bisher rechtlich für notwendig erachtet wurde. Für die Schulen in Leer könnte dies bedeuten, dass ihre Stimme im Rathaus künftig deutlich mehr Gewicht bekommt – unabhängig von einer formalen Mitgliedschaft in den Gremien.
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