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Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025 – mehr Freiheit für Familiennamen, Kinder & Traditionen!
Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025: Mehr Freiheit bei der Namenswahl
Stadt Leer informiert über wichtige Änderungen und neue Möglichkeiten
Zum 01. Mai 2025 tritt das reformierte Namensrecht in Kraft – mit zahlreichen neuen Gestaltungsmöglichkeiten für Ehepaare, Kinder und Familien. Das Standesamt der Stadt Leer gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und weist darauf hin, dass jeder Einzelfall individuell besprochen werden sollte.
👫 Familiennamen bei Eheschließung oder bestehender Ehe
Ehepaare können künftig freier über ihren gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Neben den bisherigen Optionen – gemeinsamer Name, Beibehaltung der eigenen Namen oder Doppelname für eine Person – ist jetzt auch ein gemeinsamer Doppelname beider Partner möglich.
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Der Doppelname darf maximal zwei Namen enthalten.
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Reihenfolge und Bindestrich sind frei wählbar.
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Auch bestehende Ehen können einmalig in einen Doppelnamen geändert oder zur vorherigen Namensführung zurückkehren.
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Achtung: Ein einmal festgelegter Ehename ist bindend für die Dauer der Ehe.
👶 Namensgebung bei Kindern
Die neue Regelung bringt auch mehr Flexibilität bei der Namensgebung von Kindern:
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Kinder erhalten weiterhin den Ehenamen der Eltern.
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Bei getrennten Namen der Eltern ist nun auch ein Doppelname für das Kind möglich.
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Eltern mit Doppelnamen können den Namen des Kindes aus Teilen ihrer eigenen Namen zusammensetzen (max. zwei Namensbestandteile).
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Auch nicht verheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht dürfen Doppel- oder Kombinationen von Namen vergeben.
Neu:
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Volljährige Kinder dürfen einmalig ihren Namen ändern (z. B. einen Bestandteil ablegen oder wechseln).
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Kinder können nach Scheidung leichter zum Nachnamen des Elternteils wechseln, bei dem sie leben – auch mit Doppelnamen.
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Einbenennung durch neue Ehen eines Elternteils wird vereinfacht – auch für Erwachsene möglich.
🌍 Rücksicht auf Namenstraditionen & kulturelle Besonderheiten
Das neue Namensrecht erkennt nationale und kulturelle Namensgewohnheiten stärker an:
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Friesische Tradition: Ableitung vom Vornamen eines Elternteils möglich (z. B. Jansen von Jan – auch von der Mutter).
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Auch sorbische und dänische Namensführungen sowie solche nach ausländischem Recht finden Berücksichtigung.
🔁 Überleitung und nachträgliche Änderungen
Wer seinen Ehename oder Geburtsname vor dem 01.05.2025 festgelegt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Änderung vornehmen.
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Dafür stellt das Standesamt Leer ein Formular auf seiner Website bereit.
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Nach Eingang der Anfrage erfolgt eine Einzelfallprüfung und ggf. Terminvergabe zur persönlichen Beratung und Abgabe der Erklärung.
💶 Kosten im Überblick
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Beglaubigung durch das Standesamt: 30 €
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Neue Ausweisdokumente (bei Namensänderung):
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Personalausweis über 24 J.: 37 €
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Personalausweis unter 24 J.: 22,80 €
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Reisepass über 24 J.: 70 €
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Reisepass unter 24 J.: 37,50 €
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ℹ️ Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum neuen Namensrecht finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums:
🔗 bmj.de – Namensrecht
Bei Fragen oder individuellen Anliegen wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Stadt Leer – die Kolleginnen und Kollegen beraten Sie gerne persönlich.
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B70 Papenburger Straße: Halbseitige Sperrung startet am 22. April
Verkehrsbehördliche Maßnahme: B70 – Papenburger Straße
Update zur Wiederaufnahme der halbseitigen Sperrung
Die ursprünglich für Montag angekündigte Wiederaufnahme der halbseitigen Sperrung auf der Papenburger Straße (B70) verzögert sich. Aufgrund baubedingter Gründe verschiebt sich der Beginn der Maßnahme um zwei Tage.
Neuer Zeitplan
Die halbseitige Sperrung wird nun ab Mittwoch, dem 22.04.2026, ab 9:00 Uhr wieder aktiviert. Verkehrsteilnehmer sollten sich ab diesem Zeitpunkt auf entsprechende Einschränkungen einstellen.
Dauer der Einschränkung
Ein Rückbau der Sperrung ist vorgesehen, sobald es der Fortschritt der Bauentwicklung ermöglicht.
Zusammenfassung der Eckdaten:
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Betroffene Straße: Papenburger Straße (B70)
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Art der Maßnahme: Halbseitige Sperrung
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Neuer Beginn: Mittwoch, 22.04.2026, 09:00 Uhr
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Ende: Abhängig vom Baufortschritt

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Stadtradeln in Leer: Preise mit Klima-Talern sichern
Stadtradeln in Leer: Mit Klima-Talern attraktive Preise gewinnen
Im Rahmen des Stadtradelns vom 3. bis 23. Mai startet die Stadt Leer eine spezielle Klima-Taler-Gewinnaktion. Zu gewinnen gibt es insgesamt 20 Gutscheine oder Präsente im Wert von jeweils 20 Euro bei den teilnehmenden Klima-Partner-Händlern in Leer.
So funktioniert die Gewinnaktion
Wer Klima-Taler sammelt, kann ab sofort bei den teilnehmenden Händlern oder im Bürgerbüro der Stadt eine Bonuskarte erhalten. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist denkbar einfach:
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Während des dreiwöchigen Stadtradeln-Zeitraums eines der Klima-Taler-Angebote bei einem Partner-Händler nutzen.
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Die Bonuskarte vor Ort abstempeln lassen.
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Die Karte bis zum 23. Mai im Bürgerbüro abgeben oder per E‑Mail an stadtradeln@leer.de senden. Die eingereichte Karte gilt anschließend als Los.
Das Prinzip der Klima-Taler
Die Stadt Leer ist seit Mai 2024 Partner des Netzwerks. Wer noch nicht mitmacht, kann die App im jeweiligen App-Store herunterladen. Für umweltfreundlich zurückgelegte Kilometer werden automatisch Taler gutgeschrieben:
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Zu Fuß oder per Rad: 1 Taler pro 28 Kilometer.
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Bus und Bahn: 1 Taler pro 67 Kilometer (innerorts) bzw. 53 Kilometer (Fernverkehr).
Ein Klima-Taler entspricht einer Einsparung von fünf Kilogramm $CO_2$. In den teilnehmenden Geschäften können diese Taler als digitale Währung genutzt werden. Aktuell beteiligen sich in Leer bereits über 3.270 Personen, womit die Stadt im bundesweiten Ranking auf einem starken vierten Platz von 58 Kommunen liegt.
Anmeldung und teilnehmende Händler
Anmeldungen zum Stadtradeln sind unter www.stadtradeln.de/leer möglich (bitte „Stadt Leer (Ostfriesland) im Landkreis Leer“ auswählen).
Diese Partner-Händler nehmen an der Bonuskarten-Aktion teil:
Multi, Schaap Huus, Biolandhof-Laden Freese, Ihr Profi Team, Fielmann, Kaatjes Kaas Shop, Die Häkelschafe, Spaß mit Sport, Veentjer Gehsundfitzentrum, Weltladen, Plytje, Ralf Bachmann Hörgeräte – Brillen — Kontaktlinsen, Blattwerk, Kumpir Brothers, Lüttje Buddelee, Funsport, Altstadt Boutique de la Mer, EasyFitness, Gesagt Getan und Landesbühne Nord.
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Wichtige Fragen im Alter? Der Senioren- und Pflegestützpunkt kommt zu Ihnen!
Gut beraten im Alter: Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer direkt vor Ort
Das Älterwerden und insbesondere das Thema Pflege bringen oft viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Wo finde ich Unterstützung? Welche Leistungen stehen mir zu? Welche Wohnformen gibt es? Um Antworten auf diese wichtigen Fragen zu geben, hat das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer sein Beratungsangebot deutlich ausgebaut.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer versteht sich als zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle. Das Besondere: Die Expertinnen und Experten sind nicht nur im Amt in Leer erreichbar, sondern kommen direkt zu den Menschen in die Region.
AnzeigeDas Angebot: Kostenfrei, unabhängig und neutral
Die Arbeit des Stützpunktes umfasst das gesamte Themenspektrum rund um Senioren und Pflege. Das Angebot richtet sich an:
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Senioren
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Pflegebedürftige
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Angehörige
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alle Interessierten
In den Beratungsgesprächen werden individuelle Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Beratung ist dabei stets kostenfrei, unabhängig und neutral.
Der Stützpunkt informiert unter anderem über:
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Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen
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Pflegegerechte Wohnformen
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Seniorenrelevante Themen und Angebote
Termine vor Ort im Mai: Ansprechpartner sind für Sie da!
Damit Sie die Beratung unkompliziert in Anspruch nehmen können, ist der Senioren- und Pflegestützpunkt jeden Monat für mindestens zwei Stunden in zehn Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises vertreten.
Hier finden Sie die Sprechzeiten für den Monat Mai in der Übersicht:
| Ort | Treffpunkt | Termin | Uhrzeit |
| Rhauderfehn | Treffpunkt Anleger / Familienstützpunkt | 1. Dienstag im Monat | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Uplengen | Upkamer | 2. Dienstag im Monat | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Ostrhauderfehn | Rathaus | 3. Dienstag im Monat | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Jümme | Rathaus | 4. Dienstag im Monat | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Bunde | Familienzentrum | 1. Donnerstag im Monat | 09:00 – 10:30 Uhr |
| Weener | Rathaus | 1. Donnerstag im Monat | 11:00 – 12:30 Uhr |
| Jemgum | Rathaus | 3. Donnerstag im Monat | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Westoverledingen | Rathaus | 3. Donnerstag im Monat | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Hesel | Rathaus | 4. Donnerstag im Monat | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Moormerland | Entfällt in diesem Monat aufgrund eines Feiertags |
Kontakt und weitere Informationen
Wer die Sprechzeiten vor Ort nicht wahrnehmen kann oder vorab Fragen hat, findet nähere Informationen zur Arbeit und zum umfassenden Service des Senioren- und Pflegestützpunktes online unter:
Internet: www.landkreis-leer.de/SPN
Nutzen Sie dieses niederschwellige Angebot des Landkreises – für eine gute und sichere Planung Ihrer Zukunft oder der Ihrer Angehörigen.




























