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Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025 – mehr Freiheit für Familiennamen, Kinder & Traditionen!
Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025: Mehr Freiheit bei der Namenswahl
Stadt Leer informiert über wichtige Änderungen und neue Möglichkeiten
Zum 01. Mai 2025 tritt das reformierte Namensrecht in Kraft – mit zahlreichen neuen Gestaltungsmöglichkeiten für Ehepaare, Kinder und Familien. Das Standesamt der Stadt Leer gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und weist darauf hin, dass jeder Einzelfall individuell besprochen werden sollte.
👫 Familiennamen bei Eheschließung oder bestehender Ehe
Ehepaare können künftig freier über ihren gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Neben den bisherigen Optionen – gemeinsamer Name, Beibehaltung der eigenen Namen oder Doppelname für eine Person – ist jetzt auch ein gemeinsamer Doppelname beider Partner möglich.
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Der Doppelname darf maximal zwei Namen enthalten.
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Reihenfolge und Bindestrich sind frei wählbar.
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Auch bestehende Ehen können einmalig in einen Doppelnamen geändert oder zur vorherigen Namensführung zurückkehren.
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Achtung: Ein einmal festgelegter Ehename ist bindend für die Dauer der Ehe.
👶 Namensgebung bei Kindern
Die neue Regelung bringt auch mehr Flexibilität bei der Namensgebung von Kindern:
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Kinder erhalten weiterhin den Ehenamen der Eltern.
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Bei getrennten Namen der Eltern ist nun auch ein Doppelname für das Kind möglich.
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Eltern mit Doppelnamen können den Namen des Kindes aus Teilen ihrer eigenen Namen zusammensetzen (max. zwei Namensbestandteile).
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Auch nicht verheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht dürfen Doppel- oder Kombinationen von Namen vergeben.
Neu:
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Volljährige Kinder dürfen einmalig ihren Namen ändern (z. B. einen Bestandteil ablegen oder wechseln).
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Kinder können nach Scheidung leichter zum Nachnamen des Elternteils wechseln, bei dem sie leben – auch mit Doppelnamen.
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Einbenennung durch neue Ehen eines Elternteils wird vereinfacht – auch für Erwachsene möglich.
🌍 Rücksicht auf Namenstraditionen & kulturelle Besonderheiten
Das neue Namensrecht erkennt nationale und kulturelle Namensgewohnheiten stärker an:
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Friesische Tradition: Ableitung vom Vornamen eines Elternteils möglich (z. B. Jansen von Jan – auch von der Mutter).
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Auch sorbische und dänische Namensführungen sowie solche nach ausländischem Recht finden Berücksichtigung.
🔁 Überleitung und nachträgliche Änderungen
Wer seinen Ehename oder Geburtsname vor dem 01.05.2025 festgelegt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Änderung vornehmen.
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Dafür stellt das Standesamt Leer ein Formular auf seiner Website bereit.
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Nach Eingang der Anfrage erfolgt eine Einzelfallprüfung und ggf. Terminvergabe zur persönlichen Beratung und Abgabe der Erklärung.
💶 Kosten im Überblick
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Beglaubigung durch das Standesamt: 30 €
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Neue Ausweisdokumente (bei Namensänderung):
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Personalausweis über 24 J.: 37 €
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Personalausweis unter 24 J.: 22,80 €
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Reisepass über 24 J.: 70 €
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Reisepass unter 24 J.: 37,50 €
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ℹ️ Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum neuen Namensrecht finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums:
🔗 bmj.de – Namensrecht
Bei Fragen oder individuellen Anliegen wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Stadt Leer – die Kolleginnen und Kollegen beraten Sie gerne persönlich.
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Gemeinsam für bessere Wege – Fußverkehrs-Check in Hesel auf der Zielgeraden!
Fußverkehrs-Check in Hesel geht in die letzte Runde
Abschlussveranstaltung am 6. November in Holtland – Ergebnisse und Maßnahmen werden vorgestellt
Hesel, 24. Oktober 2025. Nach erfolgreichen Begehungen und vielen wertvollen Rückmeldungen aus der Bevölkerung geht der Fußverkehrs-Check in der Samtgemeinde Hesel in die letzte Runde. Ziel des Projekts ist es, die Samtgemeinde fußgängerfreundlicher und damit lebenswerter zu gestalten.
Im Rahmen zweier Ortsbegehungen in Hesel und Holtland haben Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Politik und Fachplanung wichtige Bereiche in den Ortskernen sowie Schulwege genau unter die Lupe genommen. Dabei wurden Stärken und Schwachstellen der bestehenden Fußwegeinfrastruktur identifiziert – von der Schulwegsicherheit bis zur Barrierefreiheit.
Die Ergebnisse dieser Begehungen sowie konkrete Vorschläge zur Verbesserung werden nun im Rahmen einer Abschlussveranstaltung am Donnerstag, 6. November 2025, um 17:30 Uhr in der Mensa der Grundschule Holtland (Schulstraße 4, 26835 Holtland) vorgestellt und diskutiert.
„Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger war und ist entscheidend für den Erfolg des Projekts“, betont Michael Tunder, Klimamanager der Samtgemeinde Hesel. „Die Ideen und Vorschläge aus der Bevölkerung sind die Grundlage für die Verbesserung der Fußwege, die nicht nur sicherer und barrierefreier, sondern auch attraktiver gestaltet werden sollen.“
Auch Samtgemeindebürgermeister Uwe Themann hebt die Bedeutung der Bürgerbeteiligung hervor: „Wir möchten eine Samtgemeinde schaffen, in der sich alle sicher und gerne zu Fuß bewegen können. Dabei ist es uns wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern eine Stimme zu geben. Sie kennen ihre Wege am besten und können wertvolle Impulse für die weitere Planung liefern.“
Die Samtgemeinde Hesel gehört zu den ersten Kommunen in Niedersachsen, die beim Fußverkehrs-Check Unterstützung von der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) erhalten. Koordiniert wird das Projekt von der LNVG-Beratungseinheit MOBILOTSIN, fachlich begleitet durch das Planungsbüro Planersocietät.
Mit dem Fußverkehrs-Check setzt die Samtgemeinde ein deutliches Zeichen für eine nachhaltige, fußgängerfreundliche Entwicklung und damit für mehr Lebensqualität im Alltag.
Über eine rege Teilnahme an der Abschlussveranstaltung freut sich die Samtgemeinde Hesel sehr.
Um Anmeldung wird gebeten unter m.tunder@hesel.de oder telefonisch unter 04950 39–4121.

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„Wir sind das Stadtbild“ – Kundgebung in Leer zieht rund 250 Teilnehmende an
„Wir sind das Stadtbild“ – Kundgebung für Demokratie und Vielfalt in Leer
Leer – Rund 250 Menschen haben am Samstag, 1. November, trotz Regenwetters an der Kundgebung des Leeraner Bündnisses für Demokratie und Vielfalt auf dem Denkmalplatz teilgenommen. Unter dem Motto „Wir sind das Stadtbild“ setzten sie ein Zeichen für Toleranz, Vielfalt und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Nach vier Redebeiträgen am Denkmalplatz startete ein kleiner Demonstrationszug über die Mühlenstraße und die Ledastraße. Im Anschluss versammelten sich die Teilnehmer noch zu einem Abschlusstreffen am Denkmal, während der geplante musikalische Beitrag von Marco vom Zollhaus aufgrund des schlechten Wetters ausfallen musste.
Die Veranstaltung verlief friedlich. Lediglich eine ältere männliche Person, die zweimal mit dem Fahrrad am Kundgebungsgeschehen vorbeifuhr und wiederholt „Deutschland“-Rufe ausrief, sorgte für kurze Aufmerksamkeit. Drei Streifenwagen und mehrere Polizisten begleiteten die Kundgebung routiniert.
Alle Redebeiträge sowie der Demonstrationsumzug können auf der Facebook-Seite „Wir Leeraner“ als Live-Videos angesehen werden.
https://www.facebook.com/Wir.Leeraner
Die Organisatoren zeigten sich zufrieden: „Deutsch-Sein hat keine Farbe. Vielfalt gehört zum Stadtbild“, betonten sie erneut. Die Aktion machte sichtbar, dass der Landkreis Leer bunt und tolerant bleibt – und dass sich Bürgerinnen und Bürger aktiv für Demokratie und gegen Rassismus einsetzen.
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Nachfolge in der Kreisverwaltung Leer: Landrat Groote macht Vorschlag für Wahlbeamtinnen
Wahlbeamtinnen: Landrat Groote legt Vorschlag zur Nachfolge vor
Runde der Fraktionsvorsitzenden signalisiert Zustimmung
Leer – Am 30. Juni 2026 endet in der Kreisverwaltung Leer die achtjährige Amtszeit der beiden Wahlbeamtinnen, Erste Kreisrätin Jenny Daun und Kreisrätin Ute Buntrock. Im Rahmen eines Gesprächs im Kreishaus hat Landrat Matthias Groote nun gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden des Kreistages über das weitere Vorgehen beraten.
Nach den Worten des Landrats soll die Stelle der Ersten Kreisrätin bzw. des Ersten Kreisrats neu ausgeschrieben werden. Bei der Position der Kreisrätin Ute Buntrock hingegen sei vorgesehen, auf eine Ausschreibung zu verzichten.
„Nach der Diskussion der vergangenen Monate habe ich noch einmal viele Gespräche geführt und der Kreispolitik nun in der Runde der Fraktionsvorsitzenden diesen Vorschlag gemacht“, erklärte Landrat Groote. Er dankte zugleich den Fraktionsspitzen für ihre Bereitschaft, das vorgeschlagene Vorgehen mitzutragen.
Die abschließende Entscheidung über die Personalfragen liegt beim Kreistag.
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