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Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025 – mehr Freiheit für Familiennamen, Kinder & Traditionen!

Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025: Mehr Freiheit bei der Namenswahl
Stadt Leer informiert über wichtige Änderungen und neue Möglichkeiten
Zum 01. Mai 2025 tritt das reformierte Namensrecht in Kraft – mit zahlreichen neuen Gestaltungsmöglichkeiten für Ehepaare, Kinder und Familien. Das Standesamt der Stadt Leer gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und weist darauf hin, dass jeder Einzelfall individuell besprochen werden sollte.
👫 Familiennamen bei Eheschließung oder bestehender Ehe
Ehepaare können künftig freier über ihren gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Neben den bisherigen Optionen – gemeinsamer Name, Beibehaltung der eigenen Namen oder Doppelname für eine Person – ist jetzt auch ein gemeinsamer Doppelname beider Partner möglich.
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Der Doppelname darf maximal zwei Namen enthalten.
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Reihenfolge und Bindestrich sind frei wählbar.
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Auch bestehende Ehen können einmalig in einen Doppelnamen geändert oder zur vorherigen Namensführung zurückkehren.
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Achtung: Ein einmal festgelegter Ehename ist bindend für die Dauer der Ehe.
👶 Namensgebung bei Kindern
Die neue Regelung bringt auch mehr Flexibilität bei der Namensgebung von Kindern:
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Kinder erhalten weiterhin den Ehenamen der Eltern.
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Bei getrennten Namen der Eltern ist nun auch ein Doppelname für das Kind möglich.
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Eltern mit Doppelnamen können den Namen des Kindes aus Teilen ihrer eigenen Namen zusammensetzen (max. zwei Namensbestandteile).
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Auch nicht verheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht dürfen Doppel- oder Kombinationen von Namen vergeben.
Neu:
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Volljährige Kinder dürfen einmalig ihren Namen ändern (z. B. einen Bestandteil ablegen oder wechseln).
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Kinder können nach Scheidung leichter zum Nachnamen des Elternteils wechseln, bei dem sie leben – auch mit Doppelnamen.
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Einbenennung durch neue Ehen eines Elternteils wird vereinfacht – auch für Erwachsene möglich.
🌍 Rücksicht auf Namenstraditionen & kulturelle Besonderheiten
Das neue Namensrecht erkennt nationale und kulturelle Namensgewohnheiten stärker an:
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Friesische Tradition: Ableitung vom Vornamen eines Elternteils möglich (z. B. Jansen von Jan – auch von der Mutter).
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Auch sorbische und dänische Namensführungen sowie solche nach ausländischem Recht finden Berücksichtigung.
🔁 Überleitung und nachträgliche Änderungen
Wer seinen Ehename oder Geburtsname vor dem 01.05.2025 festgelegt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Änderung vornehmen.
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Dafür stellt das Standesamt Leer ein Formular auf seiner Website bereit.
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Nach Eingang der Anfrage erfolgt eine Einzelfallprüfung und ggf. Terminvergabe zur persönlichen Beratung und Abgabe der Erklärung.
💶 Kosten im Überblick
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Beglaubigung durch das Standesamt: 30 €
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Neue Ausweisdokumente (bei Namensänderung):
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Personalausweis über 24 J.: 37 €
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Personalausweis unter 24 J.: 22,80 €
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Reisepass über 24 J.: 70 €
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Reisepass unter 24 J.: 37,50 €
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ℹ️ Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum neuen Namensrecht finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums:
🔗 bmj.de – Namensrecht
Bei Fragen oder individuellen Anliegen wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Stadt Leer – die Kolleginnen und Kollegen beraten Sie gerne persönlich.
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Verzögerte Solarstrom-Zahlungen: EWE NETZ kündigt Nachzahlungen bis 2026 an

EWE NETZ arbeitet Rückstände bei Solarstrom-Zahlungen auf
Netzbetreiber entschuldigt sich – alle offenen Beträge sollen bis Frühjahr 2026 ausgezahlt sein
Oldenburg – Viele Betreiberinnen und Betreiber von Solaranlagen im Netzgebiet von EWE NETZ mussten in den vergangenen Monaten länger als gewohnt auf ihre Einspeisevergütung warten. Der Oldenburger Netzbetreiber räumt nun Verzögerungen bei der Auszahlung ein – und verspricht, die offenen Beträge bis Frühjahr 2026 vollständig ausgezahlt zu haben.
„Wir sind bei den Solarstrom-Zahlungen für einen Teil unserer Kundschaft leider zeitlich in Rückstand geraten“, erklärt Claudia Lüke, Leiterin Marktprozesse und Kundendaten bei EWE NETZ. „Die Kundinnen und Kunden, die am längsten warten, erhalten ihr Geld zuerst.“
Betroffen sei nur ein kleiner Teil der rund 200.000 Solarstrom-Einspeiser, die derzeit an das Netz von EWE NETZ angeschlossen sind. Nach Angaben des Unternehmens betrifft der Bearbeitungsstau eine mittlere vierstellige Zahl an Fällen, also nur einen niedrigen einstelligen Prozentbereich. Die offenen Zahlungen werden nun nach und nach überwiesen – beginnend mit den ältesten Vorgängen.
Ursache: PV-Boom und neue Prozessvorgaben
Die Verzögerungen führt das Unternehmen auf zwei Hauptgründe zurück: Zum einen habe sich die Zahl der Photovoltaikanlagen im Netzgebiet innerhalb von weniger als zwei Jahren von rund 90.000 auf fast 200.000 mehr als verdoppelt. „Dieser Boom hat unsere Kapazitäten stärker gefordert, als ursprünglich angenommen“, so Lüke.
Zum anderen hätten die zum Juni dieses Jahres von der Bundesnetzagentur vorgeschriebenen Änderungen zum sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel zusätzliche IT-Umstellungen erforderlich gemacht. „Die Überlagerung beider Entwicklungen hat zu Rückständen in der Abrechnung geführt“, teilt das Unternehmen mit.
Mehr Personal und eine IT-Task-Force
Um die offenen Fälle schneller zu bearbeiten, hat EWE NETZ die zuständigen Teams deutlich personell aufgestockt. Außerdem arbeitet eine eigens eingerichtete IT-Task-Force an Erweiterungen der eingesetzten Software, um die Bearbeitung zu beschleunigen und langfristig zu stabilisieren.
Die Aufarbeitung sei allerdings aufwendig: Jeder einzelne Fall müsse von Fachkräften manuell geprüft und korrekt verbucht werden. „Das stellt die richtige Auszahlung sicher, limitiert aber das Tempo“, erklärt Lüke.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigt sich der Netzbetreiber ausdrücklich:
„Es ist ein Bearbeitungsstau entstanden, den wir nicht schnell genug aufgelöst bekommen haben. Für die Verzögerungen bitten wir unsere Kundinnen und Kunden um Entschuldigung.“
Branchenweites Problem
Mit den Herausforderungen steht EWE NETZ nicht allein da. Auch andere Netzbetreiber in Deutschland kämpfen mit ähnlichen Verzögerungen, die durch den starken PV-Zubau und technische Prozessänderungen verursacht wurden. EWE NETZ stehe hierzu im Austausch mit Branchenverbänden. Ziel sei es, dass zukünftige behördliche Vorgaben besser auf die Realität am Markt abgestimmt werden – um solche Engpässe künftig zu vermeiden.
AnzeigeDiekmann Fachbetrieb für Elektrotechnik – Ihr Photovoltaik-Experte
Kompetenz, die verbindet – Partner im Netzwerk BauWoLe.de
Moormerland – Wenn es um moderne Elektrotechnik und zukunftsorientierte Energielösungen geht, ist der Diekmann Fachbetrieb für Elektrotechnik in Moormerland eine feste Größe in der Region. Unter der Leitung von Johannes Diekmann steht das Unternehmen seit Jahren für Qualität, Fachwissen und kundennahe Beratung – von der klassischen Elektroinstallation bis hin zu intelligenten Energiesystemen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Bereich Photovoltaik: Das Team plant, installiert und betreut Solaranlagen für private und gewerbliche Kunden – effizient, nachhaltig und auf den individuellen Energiebedarf abgestimmt. Ob Dachanlage, Speicherlösung oder E‑Ladestation: Diekmann bietet alles aus einer Hand und sorgt für eine fachgerechte Umsetzung nach aktuellen technischen Standards.
„Die Zukunft der Energieversorgung ist dezentral, digital und grün – mit Photovoltaik leisten unsere Kunden einen aktiven Beitrag zur Energiewende“, betont Inhaber Johannes Diekmann.
Als Partner von BauWoLe.de – dem Netzwerk für Ihr Projekt – arbeitet der Fachbetrieb eng mit weiteren regionalen Handwerksunternehmen zusammen. So profitieren Kundinnen und Kunden von gebündelter Kompetenz, kurzen Wegen und einer zuverlässigen Projektabwicklung aus einer Hand.
Ob Neubau, Modernisierung oder Erweiterung bestehender Anlagen – Diekmann Elektrotechnik steht für handwerkliche Präzision, faire Beratung und nachhaltige Energiekonzepte, die überzeugen.
Kontakt:
Diekmann Fachbetrieb für Elektrotechnik
Westerwieke 51 · 26802 Moormerland
📞 04954 994192 · ✉️ elektrotechnik-diekmann@t‑online.de
Partner im Netzwerk: BauWoLe.de – Das Netzwerk für Ihr Projekt
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Lichterhochzeiten in Leer: Festlich heiraten im Historischen Rathaus

Lichterhochzeiten in Leer: Jetzt Termine sichern!
Leer – Auch in diesem Jahr lädt das Standesamt Leer wieder zu den beliebten Lichterhochzeiten ein. Das festlich geschmückte Trauzimmer im Historischen Rathaus erstrahlt in weihnachtlichem Glanz, mit stimmungsvoller Beleuchtung und einem geschmückten Tannenbaum, und sorgt so für eine unvergessliche Atmosphäre.
Nach der Trauung bieten sich direkt herrliche Fotomotive am Museumshafen und rund um das Rathaus an – perfekte Erinnerungen an einen besonderen Tag.
Die Hochzeiten finden an den Donnerstagen, 4. und 18. Dezember, zu den Uhrzeiten 15:30, 16:15, 17:00 und 17:45 Uhr statt. Es sind noch Termine verfügbar, doch die Plätze sind begrenzt.
Wichtig: Wer sicherstellen möchte, dass alle Unterlagen rechtzeitig bereitliegen, sollte jetzt schnell einen Termin buchen. Besonders, wenn noch Dokumente aus dem Ausland angefordert werden müssen, ist eine frühzeitige Planung unerlässlich.
Kontakt für Terminvereinbarungen:
Telefon: 0491/9782151 oder 0491/9782287
E‑Mail: standesamt@leer.de
Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, Ihre Hochzeit in festlicher Weihnachtsstimmung zu feiern und gleichzeitig wunderschöne Erinnerungsfotos in Leer zu sammeln!
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„Dabei sein!“ – Unterstützung für Familien im Landkreis Leer

Kreismusikschule Leer – Am Schlosspark 22, 26789 Leer (Ostfriesland)
Das Foto zeigt exemplarisch die Kreismusikschule. Im Rahmen des Projekts „Dabei sein!“ können Kinder und Jugendliche hier Musikunterricht erhalten – ebenso werden jedoch auch andere Aktivitäten wie Vereinsmitgliedschaften, Nachhilfe, Klassenfahrten oder Freizeiten gefördert.
„Dabei sein!“ – Landkreis Leer unterstützt Familien mit geringem Einkommen
Gemeinsam spielen, Neues lernen, Freundschaften schließen – all das gehört zum Aufwachsen dazu. Doch nicht jede Familie kann sich Vereinsbeiträge, Musikunterricht oder Klassenfahrten ohne Weiteres leisten. Damit Kinder und Jugendliche trotzdem dabei sein können, gibt es im Landkreis Leer das Förderprojekt „Dabei sein!“.
Mit Mitteln aus diesem Projekt unterstützt der Landkreis Familien mit geringem Einkommen und ermöglicht so Teilhabe an Freizeit, Bildung und Gemeinschaft.
Was gefördert wird:
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Bis zu 120 Euro pro Jahr für z. B. Vereinsbeiträge, Musik- oder Kunstkurse, Freizeiten oder Nachhilfe.
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Bis zu 400 Euro pro Jahr zusätzlich für mehrtägige Klassenfahrten.
Gefördert werden u. a. Jugend- und Familienfreizeiten, Schulausflüge, Kurse an der Volkshochschule, Musik- und Kunstunterricht, Vereinsmitgliedschaften und Fahrtkosten für Oberstufenschülerinnen und ‑schüler.
Wer kann die Unterstützung beantragen?
Antragsberechtigt sind Eltern, Erziehungsberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Leer, die keine Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen erhalten.
Antrag und Informationen:
Der Antrag sowie ein Einkommensrechner stehen online bereit unter 👉 www.lkleer.de/dabei-sein.
Ansprechpartnerin ist Carina Severiens beim Landkreis Leer, erreichbar unter 📞 0491 926‑1845.
Das Projekt „Dabei sein!“ wird durch die Stiftung Marienheim gefördert. Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen besteht nicht; die Unterstützung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel des Sonderfonds.
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