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Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025 – mehr Freiheit für Familiennamen, Kinder & Traditionen!
Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025: Mehr Freiheit bei der Namenswahl
Stadt Leer informiert über wichtige Änderungen und neue Möglichkeiten
Zum 01. Mai 2025 tritt das reformierte Namensrecht in Kraft – mit zahlreichen neuen Gestaltungsmöglichkeiten für Ehepaare, Kinder und Familien. Das Standesamt der Stadt Leer gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und weist darauf hin, dass jeder Einzelfall individuell besprochen werden sollte.
👫 Familiennamen bei Eheschließung oder bestehender Ehe
Ehepaare können künftig freier über ihren gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Neben den bisherigen Optionen – gemeinsamer Name, Beibehaltung der eigenen Namen oder Doppelname für eine Person – ist jetzt auch ein gemeinsamer Doppelname beider Partner möglich.
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Der Doppelname darf maximal zwei Namen enthalten.
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Reihenfolge und Bindestrich sind frei wählbar.
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Auch bestehende Ehen können einmalig in einen Doppelnamen geändert oder zur vorherigen Namensführung zurückkehren.
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Achtung: Ein einmal festgelegter Ehename ist bindend für die Dauer der Ehe.
👶 Namensgebung bei Kindern
Die neue Regelung bringt auch mehr Flexibilität bei der Namensgebung von Kindern:
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Kinder erhalten weiterhin den Ehenamen der Eltern.
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Bei getrennten Namen der Eltern ist nun auch ein Doppelname für das Kind möglich.
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Eltern mit Doppelnamen können den Namen des Kindes aus Teilen ihrer eigenen Namen zusammensetzen (max. zwei Namensbestandteile).
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Auch nicht verheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht dürfen Doppel- oder Kombinationen von Namen vergeben.
Neu:
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Volljährige Kinder dürfen einmalig ihren Namen ändern (z. B. einen Bestandteil ablegen oder wechseln).
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Kinder können nach Scheidung leichter zum Nachnamen des Elternteils wechseln, bei dem sie leben – auch mit Doppelnamen.
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Einbenennung durch neue Ehen eines Elternteils wird vereinfacht – auch für Erwachsene möglich.
🌍 Rücksicht auf Namenstraditionen & kulturelle Besonderheiten
Das neue Namensrecht erkennt nationale und kulturelle Namensgewohnheiten stärker an:
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Friesische Tradition: Ableitung vom Vornamen eines Elternteils möglich (z. B. Jansen von Jan – auch von der Mutter).
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Auch sorbische und dänische Namensführungen sowie solche nach ausländischem Recht finden Berücksichtigung.
🔁 Überleitung und nachträgliche Änderungen
Wer seinen Ehename oder Geburtsname vor dem 01.05.2025 festgelegt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Änderung vornehmen.
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Dafür stellt das Standesamt Leer ein Formular auf seiner Website bereit.
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Nach Eingang der Anfrage erfolgt eine Einzelfallprüfung und ggf. Terminvergabe zur persönlichen Beratung und Abgabe der Erklärung.
💶 Kosten im Überblick
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Beglaubigung durch das Standesamt: 30 €
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Neue Ausweisdokumente (bei Namensänderung):
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Personalausweis über 24 J.: 37 €
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Personalausweis unter 24 J.: 22,80 €
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Reisepass über 24 J.: 70 €
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Reisepass unter 24 J.: 37,50 €
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ℹ️ Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum neuen Namensrecht finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums:
🔗 bmj.de – Namensrecht
Bei Fragen oder individuellen Anliegen wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Stadt Leer – die Kolleginnen und Kollegen beraten Sie gerne persönlich.
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Freitag der 13. ist Rauchmeldertag: Feuerwehren mahnen zur Vorsorge
Freitag der 13. ist Rauchmeldertag: Ein Appell, der Leben rettet
OSTFRIESLAND. Der kommende Freitag der 13. ist weit mehr als ein Datum für Aberglaube – er ist der offizielle “Rauchmeldertag”. Ausgerufen vom Deutschen Feuerwehrverband, nutzen der Ostfriesische Feuerwehrverband und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse diesen Tag für einen eindringlichen Appell: „Rauchmelder retten Leben!“ Die Aktualität dieses Themas ist ungebrochen, wie jüngste Ereignisse in Ostfriesland drastisch vor Augen führen.
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Stille Lebensretter in der Nacht
Allein im letzten Quartal haben Rauchmelder in Norden, Warsingsfehn und Aurich schlafende Bewohner rechtzeitig geweckt und so Schlimmeres verhindert. Diese Vorfälle sind nur die Spitze des Eisbergs, da viele erfolgreiche Alarmierungen ohne Feuerwehreinsatz gar nicht statistisch erfasst werden. Seit 29 Jahren werben der Feuerwehrverband und die Brandkasse gemeinsam für die Installation dieser kleinen, aber wirkungsvollen Geräte. „Rund 200 Menschenleben wurden hier dank des Alarms der Rauchmelder gerettet!“, betont Friedhelm Tannen, Präsident des Feuerwehrverbands Ostfriesland e.V.
Gesetzliche Pflicht und geteilte Verantwortung
Dank der langjährigen ostfriesischen Initiative gibt es mittlerweile in allen 16 Bundesländern eine gesetzliche Pflicht, Häuser und Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Für den Einbau ist grundsätzlich der Gebäude-Eigentümer verantwortlich. Tammo Keck von der Brandkasse erklärt jedoch: „Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft in vermieteten Wohnungen ist der Mieter verantwortlich.“ Dies beinhaltet insbesondere den regelmäßigen Batteriewechsel und die Funktionsprüfung. Eine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag kann diese Aufgaben auf den Mieter übertragen. Ein besonderes Augenmerk gilt Ferienhäusern und ‑wohnungen, wo die Funktionsfähigkeit der Melder aufgrund der unregelmäßigen Nutzung besonders wichtig ist.
Die tödliche Gefahr des Brandrauchs
Die Flammen sind selten die häufigste Todesursache bei Bränden. „Der giftige Rauch ist es“, warnt Signe Foetzki, Pressesprecherin der Brandkasse. Nachts ist die Gefahr am größten, da der Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist. Das Kohlenmonoxid im Rauch wirkt betäubend. „Schon nach ein paar Atemzügen im giftigen Brandrauch ist man bewusstlos, etwa zehn Atemzüge sind tödlich“, so Foetzki weiter. Es bleiben oft nur Minuten, manchmal Sekunden, um sich in Sicherheit zu bringen.
Vielfältige Ausführungen und Zertifizierungen
Warnmelder sind in unterschiedlichen Ausführungen erhältlich, von Einzelmeldern über funkvernetzte Systeme bis hin zu Modellen mit Telefonkarten-Alarmierung. Für Menschen mit Beeinträchtigungen gibt es akustische Melder für Gehörlose oder solche mit Vibrationsalarm und Blitzlampen. Bei der Auswahl sollte auf Zertifizierungen geachtet werden. „Das VdS-Prüfzeichen, die DIN EN 14604, das CE-Zeichen und das relativ neue Zertifizierungszeichen ‚Q‘ mit einer integrierten Flamme“ sind entscheidende Kriterien für ein gutes Produkt, erklärt Friedhelm Tannen.
Montage und Verhalten im Ernstfall
Die Montage von Rauchmeldern ist unkompliziert. Sie sollten grundsätzlich immer an der Zimmerdecke montiert werden, da Rauch nach oben steigt. Falls es dennoch brennt, gilt: Ruhe bewahren, Mitbewohner warnen, Fenster und Türen schließen, keine Aufzüge benutzen, das Haus umgehend verlassen und den Notruf 112 absetzen. Der Rauchmeldertag am Freitag den 13. ist eine wichtige Erinnerung daran, dass Vorsorge Leben retten kann.
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SPD-Politiker Bloem besucht Jemgumer Tischlerei: Handwerk als Wirtschaftsmacht
„Wirtschaftsmacht Nummer eins“: Nico Bloem würdigt Jemgumer Handwerkstradition
JEMGUM. Große Worte für das regionale Handwerk: Bei seinem Besuch der renommierten Tischlerei Baartz in Jemgum unterstrich der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem (Weener) die immense Bedeutung dieses Wirtschaftszweigs. „Unser Handwerk ist die Wirtschaftsmacht Nummer eins“, betonte Bloem und stellte damit die zentrale Rolle von Handwerksbetrieben für die Stärke und Zukunftsfähigkeit der Region heraus.
Anerkennung für herausragende Leistungen und Nachwuchsförderung
Ein besonderer Fokus des Besuchs lag auf der Würdigung des 20-jährigen Hauke Tierel. Nach seiner erfolgreichen Ausbildung bei Baartz erzielte er den Landessieg und qualifizierte sich für die Bundesmeisterschaften im Deutschen Tischlerhandwerk. „Seine Leistung zeigt, wie viel Talent, Engagement und Zukunft in unserem Handwerk steckt“, lobte Bloem. „Er lebt das Handwerk.“ Tierel wird dem Unternehmen auch nach seiner Ausbildung erhalten bleiben, was Bloem als positives Signal für die Fachkräftesicherung in der Region wertete. An dem Termin nahm auch Uwe Flink, SPD-Fraktionsvorsitzender im Rat der Gemeinde Jemgum, teil.
Spezialisierung auf Denkmalschutz und historische Bausubstanz
Die Tischlerei Baartz, ein Traditionsbetrieb seit 1931, hat sich unter der Leitung von Firmenchef Johannes Baartz auf hochwertige Restaurierungsarbeiten und den Denkmalschutz spezialisiert. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Kirchensanierungen. „Wir müssen die Vorgehensweise unserer ehemaligen Kollegen lesen. Das ist sehr reizvoll“, erklärte Baartz. Er äußerte großen Respekt vor dem Können früherer Generationen, die ohne moderne technische Hilfsmittel beeindruckende Werke geschaffen hätten.
Erfolgreiche Positionierung und Herausforderungen durch Bürokratie
Mit vier Gesellen und zwei Auszubildenden sieht sich der Betrieb, der Kunden in ganz Ostfriesland und darüber hinaus bedient, gut aufgestellt. „Wir können zufrieden sein“, so Baartz. Kritik äußerte er jedoch an der zunehmenden Dokumentation und den gesetzlichen Vorgaben, die er als „Bevormundung“ empfindet.
Politischer Rückenwind für den Bürokratieabbau
Nico Bloem zeigte sich beeindruckt von der Qualität der Arbeit bei Baartz und bezeichnete den Betrieb als „Aushängeschild der Region“. Handwerksbetriebe stünden für Arbeitsplätze und eine starke Zukunft. Zum Thema Bürokratie erklärte er, dass dieses Thema in Hannover präsent sei und mit der Änderung der Bauordnung bereits Fortschritte erzielt worden seien. „Aber das war nur ein erster Schritt, wir müssen beim Bürokratie-Abbau sichtbar Tempo machen“, so der Landtagsabgeordnete.
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Bundesweite Schwerpunktprüfung: Zoll kontrolliert Baustellen in der Region
Bundesweite Schwerpunktprüfung: Zoll nimmt das Baugewerbe ins Visier
OLDENBURG / OSTFRIESLAND. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat im Rahmen einer bundesweiten konzertierten Aktion eine umfassende Überprüfung der Baubranche durchgeführt. Auch im Nordwesten war der Zoll mit einem Großaufgebot im Einsatz, um Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und dem Missbrauch von Sozialleistungen entgegenzuwirken.
Großeinsatz in Oldenburg und dem Landkreis Aurich
Das Hauptzollamt Oldenburg beteiligte sich mit insgesamt 51 Einsatzkräften der Standorte Emden und Oldenburg an der risikoorientierten Schwerpunktprüfung. Im Fokus standen dabei mehrere Baustellen im Stadtgebiet von Oldenburg sowie im Landkreis Aurich.
Die Beamten kontrollierten vor Ort, ob Arbeitgeber ihren Meldepflichten zur Sozialversicherung nachgekommen sind, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird und ob ausländische Arbeitskräfte über die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen verfügen. Insgesamt wurden 44 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. In zwei Fällen wurde zudem unmittelbar mit der Prüfung der Geschäftsunterlagen in den jeweiligen Betrieben begonnen.
Erste Bilanz: Zahlreiche Verdachtsfälle
Die vorläufigen Ergebnisse der Kontrollen unterstreichen die Notwendigkeit der Maßnahmen. Bei den Befragungen und ersten Sichtungen ergaben sich in 35 Fällen Anhaltspunkte, die auf Unregelmäßigkeiten schließen lassen. Diese Verdachtsmomente müssen nun durch die FKS im Detail ausermittelt werden. Die Schwerpunkte der weiteren Untersuchungen liegen auf:
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Beitragsvorenthaltung: Mögliche Unterschlagung von Sozialversicherungsbeiträgen.
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Leistungsmissbrauch: Unberechtigter Bezug von Sozialleistungen trotz Erwerbstätigkeit.
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Mindestlohnverstöße: Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, der seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde liegt.
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Illegale Ausländerbeschäftigung: Überprüfung von Aufenthaltstiteln und Arbeitserlaubnissen.
Hohe volkswirtschaftliche Relevanz
Der Zoll legt aufgrund der enormen volkswirtschaftlichen Bedeutung einen besonderen Fokus auf das Baugewerbe. Wie massiv die Auswirkungen sind, zeigen die Zahlen des Vorjahres: Im Jahr 2025 wurden im Bauhaupt- und Nebengewerbe bundesweit über 10.000 Strafverfahren sowie knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Rund 60 Prozent der gesamten durch die FKS festgestellten Schadenssumme entfielen im Jahr 2025 auf diese Branche.
Solche konzertierten Prüfungen dienen laut Zoll nicht nur der Aufdeckung von Verstößen, sondern sollen auch die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit senken und für faire Wettbewerbsbedingungen auf dem Arbeitsmarkt sorgen.
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