Lokal
Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025 – mehr Freiheit für Familiennamen, Kinder & Traditionen!
Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025: Mehr Freiheit bei der Namenswahl
Stadt Leer informiert über wichtige Änderungen und neue Möglichkeiten
Zum 01. Mai 2025 tritt das reformierte Namensrecht in Kraft – mit zahlreichen neuen Gestaltungsmöglichkeiten für Ehepaare, Kinder und Familien. Das Standesamt der Stadt Leer gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und weist darauf hin, dass jeder Einzelfall individuell besprochen werden sollte.
👫 Familiennamen bei Eheschließung oder bestehender Ehe
Ehepaare können künftig freier über ihren gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Neben den bisherigen Optionen – gemeinsamer Name, Beibehaltung der eigenen Namen oder Doppelname für eine Person – ist jetzt auch ein gemeinsamer Doppelname beider Partner möglich.
-
Der Doppelname darf maximal zwei Namen enthalten.
-
Reihenfolge und Bindestrich sind frei wählbar.
-
Auch bestehende Ehen können einmalig in einen Doppelnamen geändert oder zur vorherigen Namensführung zurückkehren.
-
Achtung: Ein einmal festgelegter Ehename ist bindend für die Dauer der Ehe.
👶 Namensgebung bei Kindern
Die neue Regelung bringt auch mehr Flexibilität bei der Namensgebung von Kindern:
-
Kinder erhalten weiterhin den Ehenamen der Eltern.
-
Bei getrennten Namen der Eltern ist nun auch ein Doppelname für das Kind möglich.
-
Eltern mit Doppelnamen können den Namen des Kindes aus Teilen ihrer eigenen Namen zusammensetzen (max. zwei Namensbestandteile).
-
Auch nicht verheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht dürfen Doppel- oder Kombinationen von Namen vergeben.
Neu:
-
Volljährige Kinder dürfen einmalig ihren Namen ändern (z. B. einen Bestandteil ablegen oder wechseln).
-
Kinder können nach Scheidung leichter zum Nachnamen des Elternteils wechseln, bei dem sie leben – auch mit Doppelnamen.
-
Einbenennung durch neue Ehen eines Elternteils wird vereinfacht – auch für Erwachsene möglich.
🌍 Rücksicht auf Namenstraditionen & kulturelle Besonderheiten
Das neue Namensrecht erkennt nationale und kulturelle Namensgewohnheiten stärker an:
-
Friesische Tradition: Ableitung vom Vornamen eines Elternteils möglich (z. B. Jansen von Jan – auch von der Mutter).
-
Auch sorbische und dänische Namensführungen sowie solche nach ausländischem Recht finden Berücksichtigung.
🔁 Überleitung und nachträgliche Änderungen
Wer seinen Ehename oder Geburtsname vor dem 01.05.2025 festgelegt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Änderung vornehmen.
-
Dafür stellt das Standesamt Leer ein Formular auf seiner Website bereit.
-
Nach Eingang der Anfrage erfolgt eine Einzelfallprüfung und ggf. Terminvergabe zur persönlichen Beratung und Abgabe der Erklärung.
💶 Kosten im Überblick
-
Beglaubigung durch das Standesamt: 30 €
-
Neue Ausweisdokumente (bei Namensänderung):
-
Personalausweis über 24 J.: 37 €
-
Personalausweis unter 24 J.: 22,80 €
-
Reisepass über 24 J.: 70 €
-
Reisepass unter 24 J.: 37,50 €
-
ℹ️ Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum neuen Namensrecht finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums:
🔗 bmj.de – Namensrecht
Bei Fragen oder individuellen Anliegen wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Stadt Leer – die Kolleginnen und Kollegen beraten Sie gerne persönlich.
Anzeige
Lokal
Drogenhandel in der Region: 20-Jähriger nach groß angelegter Durchsuchung in Haft
Großer Ermittlungserfolg: Hauptbeschuldigter nach Drogenfund in Haft
Die Staatsanwaltschaft Aurich hat einen bedeutenden Schlag gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln geführt. Nach monatelangen verdeckten Ermittlungen konnten am gestrigen Donnerstag, den 09.07.2026, gezielte Durchsuchungsmaßnahmen in sieben Objekten in Leer, Emden und Oldenburg vollstreckt werden.
Die wichtigsten Details zum Ermittlungserfolg:
-
Drogen sichergestellt: Die Einsatzkräfte fanden einen Handelsbestand von mindestens drei Kilogramm Marihuana, 250 Gramm Kokain und 50 Ecstasy-Tabletten.
-
Weitere Beweise: Neben den Betäubungsmitteln wurden Schusswaffen, Bargeld sowie verschiedene Datenträger beschlagnahmt.
-
Festnahme: Der 20-jährige Hauptbeschuldigte wurde während der Durchsuchung in Leer festgenommen.
-
Haftbefehl: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Aurich einen Untersuchungshaftbefehl wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Der Heranwachsende befindet sich bereits in einer Justizvollzugsanstalt.
Die Ermittlungen, auch gegen zwei weitere Beschuldigte, dauern derzeit noch an, während die sichergestellten Beweismittel ausgewertet werden
Anzeige
Lokal
Zukunft gestalten, Geschichte bewahren: Neues Wohnquartier und Gedenkort in Leer geplant
80 neue Wohneinheiten – und ein Ort des Gedenkens
Leer – Ein zukunftsweisendes städtebauliches Projekt nimmt Formen an: Die Stadtverwaltung Leer hat sich mit Investor Helmut Wittrock und dem Bauunternehmen Mersmann & Thomas auf die Neuordnung des Areals zwischen Bummert, Friesenstraße und Heisfelder Straße geeinigt.
Wohnraum für Leer: 80 Einheiten geplant
Das betroffene Gebiet umfasst drei Teilflächen, wobei zwei Areale eine grundlegende städtebauliche Neugestaltung erfahren sollen. Dabei handelt es sich um das Areal der ehemaligen Tankstelle und Werkstatt an der Bummert-Kreuzung sowie ein Grundstück, das früher zur Spirituosenfabrik Folts & Speulda gehörte.
Auf diesen Flächen entstehen zwei große Gebäudekomplexe. Mit einer geplanten Geschossfläche von insgesamt rund 4400 Quadratmetern wird Platz für etwa 80 neue Wohneinheiten geschaffen. Bürgermeister Claus-Peter Horst unterstreicht die soziale Bedeutung des Vorhabens: „Für die Stadt ist das ein weiterer wichtiger Schritt, um den steigenden Bedarf nach Wohnungen zu erfüllen, speziell auch, was bezahlbare Optionen betrifft.“ Mindestens 25 Prozent der Einheiten sind als sozialer Wohnraum vorgesehen.
Die architektonische Gestaltung sieht vor, dass sich die maximal viergeschossigen Neubauten harmonisch in das Stadtbild einfügen. Um bestehende Baudenkmäler in der Nachbarschaft zu respektieren, wurden die Entwürfe teils in ihrer Höhe angepasst. Die Parkraumsituation wird durch eine Kombination aus oberirdischen Stellplätzen und integrierten Tiefgaragen gelöst.
Ein Ort des Gedenkens am Standort der ehemaligen Synagoge
Zwischen den beiden Neubaukomplexen liegt die dritte Teilfläche, die eine besondere historische Bedeutung trägt: Hier befand sich einst die Synagoge der jüdischen Gemeinde Leer, die in der Pogromnacht 1938 zerstört wurde. In enger Abstimmung mit dem Investor Helmut Wittrock wurde vereinbart, dass die Stadt dieses Areal erwirbt und unbebaut lässt, um einen würdigen Ort des Gedenkens zu errichten.
Dieses Vorhaben war dem im Mai verstorbenen Ehrenbürger und Holocaustüberlebenden Albrecht Weinberg ein tiefes Herzensanliegen. Über Jahre hinweg hatte er sich für dieses Ziel eingesetzt, Spenden gesammelt und persönliche Gespräche mit den Beteiligten geführt. „Ich bin sehr glücklich darüber, dass wir dieses Projekt jetzt angehen können. Der Stadt ist das ein großes Bedürfnis, aber auch eine historische Verpflichtung“, erklärt Bürgermeister Horst. Für ihn war es besonders wichtig, dass Albrecht Weinberg noch zu Lebzeiten erfuhr, dass sein Wunsch in Erfüllung gehen wird.
Archäologische Untersuchungen und Bürgerbeteiligung
Die weitere Planung sieht vor, dass der Archäologische Dienst der Ostfriesischen Landschaft das Gelände untersucht. Parallel dazu ist ein breiter, öffentlicher Prozess geplant, in dem Konzepte für die Gestaltung des Synagogengrundstücks im Sinne von Albrecht Weinberg erarbeitet werden sollen. Derzeit befindet sich die Gesamtplanung in der finalen Abstimmung mit der Stadtverwaltung, insbesondere hinsichtlich denkmalrechtlicher Vorgaben, bevor das Projekt den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt wird.
Anzeige
Lokal
Rente in der Region Leer: IG BAU fordert „Renten-Rückgrat“ für harte Arbeit!
Rente dem „Härtegrad der Arbeit“ anpassen: IG BAU fordert „Renten-Rückgrat“ von Abgeordneten aus der Region Leer
Wenn die körperliche Belastung auf dem Bau über Jahrzehnte hinweg die Kräfte zehrt, wird das Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze für viele Beschäftigte zum unüberwindbaren Hindernis. Aktuelle Zahlen der Arbeitsagentur verdeutlichen die Problematik im Landkreis Leer: Von rund 2.400 Bauarbeitern sind gerade einmal 110 Beschäftigte älter als 63 Jahre. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Nordwest-Niedersachsen warnt nun eindringlich vor den Folgen der geplanten Rentenpolitik und fordert ein Umdenken.
Bauen ist Schwerstarbeit – bis 67 ist kaum machbar
„Ob Maurer, Dachdecker, Kanal- oder Straßenbauer: Sie leisten harte körperliche Arbeit bei Wind und Wetter, Hitze und Frost“, betont Gabriele Knue, Vorsitzende der IG BAU Nordwest-Niedersachsen. Für viele Beschäftigte in der Branche sei gesundheitlich oft schon vor dem 60. Lebensjahr Schluss. Dennoch sehe die aktuelle Rentenpolitik vor, das Arbeitsleben weiter zu verlängern.
Für Knue ist dies der falsche Weg. Sie fordert eine Rente, die sich am „Härtegrad der Arbeit“ orientiert. Ihr Vorschlag: Ein „Expresszugang in den regulären Ruhestand“ für Branchen, in denen die körperliche Belastung besonders hoch ist – neben dem Bau zählen dazu auch die Land- und Forstwirtschaft, die Gebäudereinigung sowie der Garten- und Landschaftsbau. „Was wir brauchen, ist eine echte Flexi-Rente für vernünftige Übergänge, statt die Menschen bis 67 oder darüber hinaus am Bau zu halten“, so die Gewerkschafterin.
Kritik an der Rentenkommission: Baby-Boomer nicht enttäuschen
Ein zentraler Kritikpunkt der IG BAU ist die mögliche Abschaffung der „Rente mit 63“. Dies wäre gerade für die sogenannten Baby-Boomer ein „Schlag ins Gesicht“. Laut Berechnungen des Pestel-Instituts werden im Landkreis Leer in den kommenden zehn Jahren rund 27.800 Menschen aus dieser Generation in den Ruhestand gehen.
„Viele haben ihre Beitragsjahre voll und 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt“, erklärt Knue. Den Beschäftigten „kurz vor knapp“ den geplanten Ruhestand zu verwehren, schade nicht nur der Lebensplanung der Betroffenen, sondern auch dem Vertrauen in den Sozialstaat.
Forderung: Haltelinie beim Rentenniveau garantieren
Neben den Übergangsregelungen warnt die IG BAU vor einem Absinken des Rentenniveaus. Die Gewerkschaft fordert eine verbindliche Haltelinie:
-
Keine Absenkung unter 48 Prozent: Der Staat dürfe den Baby-Boomern ab 2031 kein niedrigeres Niveau zumuten.
-
Langfristige Anhebung: Das Rentenniveau müsse schnellstmöglich wieder auf mindestens 53 Prozent angehoben werden.
Appell an die Bundestagsabgeordneten im Kreis Leer
Die IG BAU Nordwest-Niedersachsen richtet einen klaren Appell an die heimischen Bundestagsabgeordneten. Sie sollen in Berlin „Renten-Rückgrat“ zeigen und sich innerhalb ihrer Fraktionen für eine Korrektur der Regierungspläne stark machen. Nur so könne verhindert werden, dass anspruchsvolle Berufe weiter an Attraktivität verlieren und das politische Vertrauen der Arbeitnehmerschaft nachhaltig beschädigt wird.
Anzeige























