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Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025 – mehr Freiheit für Familiennamen, Kinder & Traditionen!
Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025: Mehr Freiheit bei der Namenswahl
Stadt Leer informiert über wichtige Änderungen und neue Möglichkeiten
Zum 01. Mai 2025 tritt das reformierte Namensrecht in Kraft – mit zahlreichen neuen Gestaltungsmöglichkeiten für Ehepaare, Kinder und Familien. Das Standesamt der Stadt Leer gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und weist darauf hin, dass jeder Einzelfall individuell besprochen werden sollte.
👫 Familiennamen bei Eheschließung oder bestehender Ehe
Ehepaare können künftig freier über ihren gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Neben den bisherigen Optionen – gemeinsamer Name, Beibehaltung der eigenen Namen oder Doppelname für eine Person – ist jetzt auch ein gemeinsamer Doppelname beider Partner möglich.
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Der Doppelname darf maximal zwei Namen enthalten.
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Reihenfolge und Bindestrich sind frei wählbar.
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Auch bestehende Ehen können einmalig in einen Doppelnamen geändert oder zur vorherigen Namensführung zurückkehren.
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Achtung: Ein einmal festgelegter Ehename ist bindend für die Dauer der Ehe.
👶 Namensgebung bei Kindern
Die neue Regelung bringt auch mehr Flexibilität bei der Namensgebung von Kindern:
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Kinder erhalten weiterhin den Ehenamen der Eltern.
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Bei getrennten Namen der Eltern ist nun auch ein Doppelname für das Kind möglich.
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Eltern mit Doppelnamen können den Namen des Kindes aus Teilen ihrer eigenen Namen zusammensetzen (max. zwei Namensbestandteile).
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Auch nicht verheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht dürfen Doppel- oder Kombinationen von Namen vergeben.
Neu:
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Volljährige Kinder dürfen einmalig ihren Namen ändern (z. B. einen Bestandteil ablegen oder wechseln).
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Kinder können nach Scheidung leichter zum Nachnamen des Elternteils wechseln, bei dem sie leben – auch mit Doppelnamen.
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Einbenennung durch neue Ehen eines Elternteils wird vereinfacht – auch für Erwachsene möglich.
🌍 Rücksicht auf Namenstraditionen & kulturelle Besonderheiten
Das neue Namensrecht erkennt nationale und kulturelle Namensgewohnheiten stärker an:
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Friesische Tradition: Ableitung vom Vornamen eines Elternteils möglich (z. B. Jansen von Jan – auch von der Mutter).
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Auch sorbische und dänische Namensführungen sowie solche nach ausländischem Recht finden Berücksichtigung.
🔁 Überleitung und nachträgliche Änderungen
Wer seinen Ehename oder Geburtsname vor dem 01.05.2025 festgelegt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Änderung vornehmen.
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Dafür stellt das Standesamt Leer ein Formular auf seiner Website bereit.
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Nach Eingang der Anfrage erfolgt eine Einzelfallprüfung und ggf. Terminvergabe zur persönlichen Beratung und Abgabe der Erklärung.
💶 Kosten im Überblick
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Beglaubigung durch das Standesamt: 30 €
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Neue Ausweisdokumente (bei Namensänderung):
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Personalausweis über 24 J.: 37 €
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Personalausweis unter 24 J.: 22,80 €
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Reisepass über 24 J.: 70 €
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Reisepass unter 24 J.: 37,50 €
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ℹ️ Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum neuen Namensrecht finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums:
🔗 bmj.de – Namensrecht
Bei Fragen oder individuellen Anliegen wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Stadt Leer – die Kolleginnen und Kollegen beraten Sie gerne persönlich.
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Betreuungsrecht in Leer: Kostenloses Einführungsseminar am 24. September 2026
Betreuungsrecht: Kostenloses Einführungsseminar für interessierte Bürger
Leer – Wer sich vorstellen kann, ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung zu übernehmen, erhält am 24. September 2026 in Leer die Möglichkeit, sich umfassend über das Betreuungsrecht zu informieren. Die Betreuungsstelle des Landkreises Leer bietet an diesem Tag ein kostenloses Einführungsseminar für interessierte Bürgerinnen und Bürger an.
Das Angebot richtet sich sowohl an Personen, die grundsätzlich Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuung haben, als auch an Menschen, die bereits für einen Familienangehörigen als Betreuer bestellt wurden.
Grundlagen und praktische Umsetzung im Mittelpunkt
Das rund zweistündige Seminar beginnt am Donnerstag, 24. September 2026, um 16 Uhr im Gesundheitsamt des Landkreises Leer, Jahnstraße 4 in Leer.
Im Mittelpunkt stehen die Grundlagen des Betreuungsrechts und deren praktische Umsetzung. Die Teilnehmenden erhalten unter anderem eine Einführung in die verschiedenen Aufgabenbereiche einer gesetzlichen Betreuung. Darüber hinaus werden hilfreiche Materialien vorgestellt, die die praktische Arbeit im Betreuungsalltag erleichtern können.
Das Seminar soll dabei nicht nur grundlegende Informationen vermitteln, sondern auch eine Orientierung für alle bieten, die sich mit dem Gedanken beschäftigen, ein solches Ehrenamt zu übernehmen.
Entscheidung kann in Ruhe getroffen werden
Wer nach dem Seminar noch unsicher ist, muss sich nicht unmittelbar für oder gegen die Übernahme einer Betreuung entscheiden. Die Teilnehmenden können die Informationen zunächst in Ruhe auf sich wirken lassen und anschließend überlegen, ob sie das Ehrenamt übernehmen möchten.
Bei weiterem Gesprächsbedarf besteht außerdem die Möglichkeit, mit der Betreuungsstelle einen Folgetermin zu vereinbaren. Dabei können das weitere Vorgehen und offene Fragen persönlich besprochen werden.
Anmeldung und Kontakt
Die Teilnahme an dem Einführungsseminar ist kostenlos. Eine schriftliche Anmeldung per E‑Mail ist erforderlich.
Anmeldungen nimmt die Betreuungsstelle unter insa.elsen@lkleer.de entgegen. Wer bereits im Vorfeld Fragen zum Seminar oder zur ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuung hat, kann sich telefonisch an die Betreuungsstelle wenden.
Telefon: 0491/926 4015
Termin im Überblick:
- Datum: Donnerstag, 24. September 2026
- Beginn: 16 Uhr
- Dauer: rund zwei Stunden
- Ort: Gesundheitsamt, Jahnstraße 4, Leer
- Teilnahme: kostenlos
- Anmeldung: schriftlich per E‑Mail an insa.elsen@lkleer.de
- Telefonische Fragen: 0491/926 4015
Das Einführungsseminar bietet damit eine gute Gelegenheit, sich unverbindlich über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten einer ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuung zu informieren und eine fundierte Entscheidung über ein mögliches Engagement zu treffen.
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Bundesweiter Warntag 2026: Sirenenalarm im Landkreis Leer am 10. September
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Bürgerhaus Jemgum: Nico Bloem lobt 500 Veranstaltungen als wichtigen Ort der Begegnung
Walter Eberlei, Vorsitzender des Trägervereins, und SPD-Landtagsabgeordneter Nico Bloem im Gespräch im Bürgerhaus Jemgum. Im Mittelpunkt standen die Entwicklung des Hauses, das vielfältige Veranstaltungsangebot und seine Bedeutung als wichtiger Ort der Begegnung für die Gemeinde.
Nico Bloem besucht Bürgerhaus Jemgum: „Ein Ort der Begegnung“
Jemgum – Das Bürgerhaus Jemgum hat sich seit seiner Eröffnung nach der Kernsanierung im Frühjahr 2024 zu einem wichtigen Treffpunkt für die Gemeinde entwickelt. Der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem bezeichnete das Bürgerhaus bei seinem Besuch im Rahmen seiner Sommerreise als einen „Ort der Begegnung“ und zugleich als „Glücksfall für Jemgum“.
Bei seinem Besuch sprach Nico Bloem mit Walter Eberlei, dem Vorsitzenden des Trägervereins des Bürgerhauses, über die Entwicklung, das umfangreiche Veranstaltungsangebot und die Bedeutung des Hauses für das Dorfleben.
Rund 500 Veranstaltungen und Angebote im Jahr
Das Bürgerhaus Jemgum ist mittlerweile ein Zentrum für zahlreiche Aktivitäten. Nach Angaben von Walter Eberlei finden dort rund 70 kleine und große Veranstaltungen und Angebote pro Monat statt. Auf das Jahr gerechnet sind das etwa 500 Veranstaltungen und Angebote.
Das Programm ist vielseitig und richtet sich an unterschiedliche Altersgruppen und Interessen. Zum Angebot gehören unter anderem Konzerte, ein Jugendtreff, Gesprächskreise, ein Café und Ausstellungen. Darüber hinaus gibt es Sportangebote, Theater, Beratungsangebote, eine Schachgruppe und Filmveranstaltungen.
Besonders gefragt sind die öffentlichen Konzerte und Veranstaltungen. „Die öffentlichen Konzerte und Veranstaltungen sind in der Regel ausverkauft, wir haben einen guten Ruf erworben“, berichtet Walter Eberlei. Der Veranstaltungssaal des Bürgerhauses bietet 70 Plätze.
Ehrenamt trägt das Bürgerhaus
Für die Zukunft sieht Walter Eberlei vor allem die Aufgabe darin, das vielfältige Angebot weiter auszubauen, das bestehende Niveau zu halten und immer wieder Menschen für eine aktive Mitarbeit zu gewinnen.
Verantwortlich für den Betrieb ist der Bürgerverein, der sich unter anderem um Spenden und Zuschüsse kümmert. Auch über die Mitgliedsbeiträge wird der Betrieb des Bürgerhauses mitfinanziert. Ein großer Teil der Arbeit wird dabei ehrenamtlich geleistet.
Für Nico Bloem zeigt das Bürgerhaus beispielhaft, was durch das Zusammenspiel von öffentlicher Unterstützung und ehrenamtlichem Engagement entstehen kann.
Bloem: „Hier sieht man, was möglich ist“
„Ich bin froh, dass das Land dem Bürgerhaus mit Zuschüssen helfen konnte. Hier sieht man, wie mit öffentlicher Unterstützung und ehrenamtlichem Engagement etwas Außergewöhnliches entstehen kann“, erklärte Nico Bloem.
Das Bürgerhaus sei ein Ort der Begegnung für Jung und Alt. Gerade in einer Zeit, in der vieles zunehmend anonym wirke und Kommunikation häufig nicht mehr unmittelbar, sondern über Medien stattfinde, seien solche Treffpunkte besonders wichtig.
„Genau so einen Ort schafft das Bürgerhaus mit dem Team des Bürgerhausvereins. Hier fließt viel Leidenschaft hinein, mit der Motivation etwas Gutes für das Dorfleben zu schaffen – und das Ganze ehrenamtlich“, betonte Bloem.
Allen Beteiligten sprach der Landtagsabgeordnete seinen Dank aus und fügte hinzu: „Bitte genauso weitermachen.“
Bürgerhaus Jemgum als wichtiger Treffpunkt
Der Besuch von Nico Bloem macht deutlich, welche Bedeutung das Bürgerhaus Jemgum inzwischen für das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde hat. Mit seinem umfangreichen Programm bietet es Raum für Kultur, Sport, Beratung, Austausch und Begegnung.
Die rund 500 Veranstaltungen und Angebote pro Jahr zeigen, wie vielfältig das Bürgerhaus genutzt wird. Gleichzeitig ist das Beispiel Jemgum ein Beleg dafür, welche Rolle ehrenamtliches Engagement und öffentliche Unterstützung bei der Entwicklung solcher Begegnungsorte spielen können.
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