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Polizeimeldungen vom 14.02.2021
Unfallverursacher entfernt sich unerkannt
Leer — In der Zeit von 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr beschädigte ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer am Samstagmorgen einen auf einem Parkplatz an der Bürgermeister-Ehrlenholtz-Straße geparkten VW Bulli. Durch den Zusammenstoß entstand ein Schaden in einer unteren vierstelligen Gesamtsumme. Der Verursacher entfernte sich anschließend unerkannt vom Unfallort, ohne sich um den entstandenen Sachschaden zu kümmern. Zeugen oder Hinweisgeber werden um Kontaktaufnahme gebeten.
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Versuchter Einbruch in Lagerschuppen
Weener — In der Zeit von Mittwochmittag bis Samstagmittag versuchten bislang unbekannte Täter durch das Eindrücken einer Fensterscheibe Zugang zu einem Lagerschuppen in der Hauptstraße zu erlangen. Ersten Erkenntnissen zufolge scheiterte der Versuch, bei dem ein Sachschaden in einer unteren dreistelligen Gesamtsumme entstand. Die Polizei hat Spuren am Tatort gesichert und die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen oder Hinweisgeber werden um Kontaktaufnahme gebeten.
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Zuckersteuer ab Juli 2027: Limonade, Eistee und Energydrinks könnten teurer werden
Zuckersteuer ab Juli 2027: Welche Getränke in Deutschland teurer werden könnten
Wer im Supermarkt regelmäßig zu Limonade, Eistee oder Energydrinks greift, muss sich womöglich auf höhere Preise einstellen. Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 den Entwurf für eine Zuckergetränkesteuer auf den Weg gebracht. Die Abgabe soll ab dem 1. Juli 2027 greifen, sofern das weitere Gesetzgebungsverfahren wie geplant verläuft.
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Vorhaben zwei Hauptziele: Einerseits soll der Zuckerkonsum der Bevölkerung sinken, um gesundheitliche Folgeschäden einzudämmen. Andererseits sollen die Steuereinnahmen dazu beitragen, die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren.
Wie hoch fällt die Zuckersteuer aus?
Die Höhe der geplanten Abgabe richtet sich nach der Zuckermenge im jeweiligen Getränk. Vorgesehen sind zwei gestaffelte Steuerstufen:
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26 Cent pro Liter: bei einem Zuckergehalt von 5 bis unter 8 Gramm pro 100 Milliliter.
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32 Cent pro Liter: ab einem Zuckergehalt von mindestens 8 Gramm pro 100 Milliliter.
Getränke mit einem besonders hohen Zuckeranteil werden somit stärker belastet. Formal handelt es sich um eine Verbrauchsteuer. Hersteller und Handel entscheiden zwar selbst über ihre Verkaufspreise, es ist jedoch davon auszugehen, dass die Steuer zumindest teilweise auf die Kunden umgelegt wird.
Was bedeutet das konkret für den Einkauf?
Auswirkungen auf die Ladenpreise zeigen sich erst, wenn die Unternehmen die Steuer an die Verbraucher weiterreichen. Behält der Handel die Summe eins zu eins ein, ergeben sich folgende Zusatzkosten:
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0,5 Liter: 13 Cent Zusatzbelastung (bei 26 Cent/l) bzw. 16 Cent (bei 32 Cent/l)
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1,0 Liter: 26 Cent Zusatzbelastung (bei 26 Cent/l) bzw. 32 Cent (bei 32 Cent/l)
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1,5 Liter: 39 Cent Zusatzbelastung (bei 26 Cent/l) bzw. 48 Cent (bei 32 Cent/l)
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2,0 Liter: 52 Cent Zusatzbelastung (bei 26 Cent/l) bzw. 64 Cent (bei 32 Cent/l)
Bei diesen Werten handelt es sich um eine rein rechnerische Mehrbelastung und nicht um feste Endpreise im Supermarkt.
Welche Getränke sind betroffen?
Die geplante Abgabe zielt auf gesüßte Getränke ab, die die vorgegebenen Zucker-Schwellenwerte erreichen. Unter die Regelung fallen unter anderem:
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Klassische Limonaden und Colagetränke
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Gesüßte Eistees
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Energydrinks mit entsprechendem Zuckergehalt
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Fruchtnektare und Fruchtsaftgetränke mit zugesetztem Zucker
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Zuckerhaltige Getränkesirups und Konzentrate zur Mischung
Maßgeblich für die Besteuerung ist nicht der Name des Produkts, sondern der tatsächliche Zuckergehalt sowie die rechtliche Einordnung. Daher fällt nicht jedes Fruchtgetränk automatisch unter die gleiche Steuerstufe.
Welche Ausnahmen sind vorgesehen?
Nach den Plänen der Bundesregierung sind bestimmte Produktkategorien von der Abgabe befreit:
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Reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie entsprechende Konzentrate
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Ungesüßte Fruchtsaftschorlen
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Milch, Hafer- und Reisdrinks sowie daraus hergestellte Mischgetränke
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Getränke, die ausschließlich mit Süßungsmitteln statt Zucker gesüßt sind
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Alkoholische Getränke, die bereits eigenen Steuern unterliegen
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Alkoholfreie Alternativen auf dieser Basis
Diese Ausnahmen stellen sicher, dass die Steuer zielgerichtet wirkt. Die endgültige steuerliche Bewertung hängt jedoch vom finalen Gesetzestext ab.
Aus welchen Gründen kommt die Steuer?
Die Bundesregierung begründet den Schritt vor allem mit den gesundheitlichen Risiken eines hohen Zuckerkonsums. Übermäßiger Verzehr begünstigt Übergewicht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Karies und Diabetes.
Die Maßnahme soll insbesondere Kinder und Jugendliche schützen, richtet sich aber ebenso an Erwachsene. Zudem entsteht für die Getränkeindustrie ein Anreiz, Rezepturen anzupassen und den Zuckergehalt zu senken.
Hohe Gesundheitskosten entlasten
Nach Regierungsangaben verursachen Krankheiten infolge hoher Zuckermengen jährlich Behandlungskosten von mehr als zwei Milliarden Euro. Diese Summe belastet das gesamte Gesundheitssystem.
Ein geringerer Zuckerkonsum soll diese Ausgaben langfristig senken und die Beitragsätze der gesetzlichen Krankenkassen stabilisieren. Die erwarteten Einnahmen sollen zudem genutzt werden, um eine Senkung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds abzufedern.
Sonderregeln für kleine Hersteller
Für kleinere Getränkeproduzenten sind gesonderte Bestimmungen vorgesehen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren muss noch geklärt werden, ab wann und unter welchen Voraussetzungen kleinere Betriebe von der Abgabe befreit werden können.
Wie ist der aktuelle Stand des Gesetzes?
Der Beschluss des Bundeskabinetts vom 14. Oktober 2026 ist der erste Schritt im Verfahren. Das Vorhaben wird nun von den Regierungsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht und dort beraten. Erst nach dem vollständigen Durchlauf aller parlamentarischen Gremien wird die Regelung rechtskräftig. Als Starttermin ist der 1. Juli 2027 vorgesehen.
Ausblick
Die geplante Steuer soll den Verzehr stark gesüßter Getränke eindämmen und die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung entlasten. Ob das Vorhaben langfristig zu einer besseren Gesundheit der Bevölkerung führt, zeigt sich erst nach der Einführung. Schon jetzt lohnt sich für Verbraucher der Blick auf die Nährwerttabelle auf der Rückseite der Verpackung, um den Zuckergehalt verschiedener Produkte zu vergleichen.
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Alkoholverbot an Bahnhöfen: Deutsche Bahn führt neue Regel ein
Ab heute gilt das Alkoholverbot an allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn
Deutsche Bahn führt Alkoholkonsumverbot an rund 5.700 Bahnhöfen ein – 79 Prozent Zustimmung in einer Umfrage
Deutschland – Ab heute, Donnerstag, 15. Oktober 2026, gilt an sämtlichen Bahnhöfen der Deutschen Bahn (DB) ein Alkoholkonsumverbot. Damit will das Unternehmen für mehr Sicherheit und Sauberkeit sorgen und das Umfeld für Reisende sowie Mitarbeitende angenehmer gestalten. Nach Angaben der Deutschen Bahn zeigen die bisherigen Erfahrungen an zahlreichen Stationen positive Ergebnisse.
Weniger Müll und Konflikte durch Alkoholverbot
An knapp 40 großen Bahnhöfen galt das Alkoholkonsumverbot bereits vor der bundesweiten Einführung. Dort habe sich gezeigt, dass die Regelung zu weniger Müll, rückläufigen Konflikten und einem insgesamt angenehmeren Umfeld beitrage.
Auch in der Bevölkerung findet die Maßnahme breite Unterstützung. Einer aktuellen repräsentativen Umfrage zufolge sprechen sich rund 80 Prozent der Befragten für alkoholfreie Bahnhöfe aus. Die Deutsche Bahn nennt eine Zustimmung von 79 Prozent. Auch die Mieter in den Bahnhöfen unterstützen nach Unternehmensangaben die Bemühungen um mehr Sicherheit in den öffentlichen Bereichen.
Was Reisende jetzt beachten müssen
Das Alkoholkonsumverbot ist ab dem 15. Oktober 2026 Bestandteil der Hausordnung der Deutschen Bahn. Entsprechende Hinweise finden Reisende auf Aushängen in den Bahnhöfen sowie online unter www.bahnhof.de/hausordnung.
Die neue Regelung gibt den Sicherheitskräften der Deutschen Bahn eine klare Handhabe, um gegen Verstöße vorzugehen. Bei ihren regulären Kontrollgängen sollen die Mitarbeitenden der DB Sicherheit aktiv Personen ansprechen, die gegen das Verbot verstoßen.
Bei wiederholten Verstößen kann die Deutsche Bahn ein Hausverbot aussprechen.
Gastronomie und verschlossene Getränke bleiben erlaubt
Das Verbot gilt nicht uneingeschränkt für sämtliche alkoholischen Getränke. Die Gastronomie an den Bahnhöfen ist ausdrücklich von der Regelung ausgenommen. Reisende dürfen außerdem weiterhin verschlossene alkoholische Getränke im Gepäck mitführen oder solche Getränke aus Einkäufen transportieren.
Entscheidend ist damit der Alkoholkonsum im Bahnhof und nicht allein das Mitführen entsprechender Getränke.
Diese Bahnhöfe waren bereits alkoholfrei
Mehrere große Bahnhöfe in Deutschland haben das Alkoholkonsumverbot bereits vor dem bundesweiten Start eingeführt. Dazu gehören unter anderem:
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Köln Hauptbahnhof
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Heidelberg Hauptbahnhof
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München Hauptbahnhof
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Hamburg Hauptbahnhof
Zuletzt kamen zum 1. September 2026 der Berliner Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, der Kieler Hauptbahnhof und der Braunschweiger Hauptbahnhof hinzu.
Die Deutsche Bahn bewertet die bisherigen Erfahrungen mit dem Alkoholkonsumverbot durchweg positiv. Mit der Ausweitung auf das gesamte Netz soll die Regelung nun bundesweit für einheitliche Verhältnisse sorgen.
Alkoholverbot gilt an rund 5.700 Bahnhöfen
Nach Angaben der Deutschen Bahn umfasst die neue Regelung insgesamt rund 5.700 Bahnhöfe und Stationen. Dazu zählen etwa 5.400 Bahnhöfe der DB InfraGO AG sowie rund 300 Stationen der DB RegioNetz GmbH.
Mit dem bundesweiten Alkoholkonsumverbot setzt die Deutsche Bahn auf strengere Regeln in öffentlichen Bahnhofsbereichen. Ziel ist es, Konflikte zu reduzieren, die Sauberkeit zu verbessern und das Sicherheitsgefühl der Reisenden und Beschäftigten zu stärken.
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Baupreise in Niedersachsen steigen 2026 deutlich: Wohnungsbau wird 5 Prozent teurer
Baupreise in Niedersachsen steigen im August 2026 um 5,0 Prozent
Neubau von Wohngebäuden so teuer wie seit drei Jahren nicht mehr – Rohbau und Ausbau deutlich teurer
HANNOVER. Die Baupreise für Wohngebäude in Niedersachsen sind im August 2026 deutlich gestiegen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, verteuerten sich die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude im Vergleich zum August 2025 um 5,0 Prozent. Damit wurde der stärkste Preisanstieg seit August 2023 verzeichnet. Damals waren die Preise im Jahresvergleich um 6,1 Prozent gestiegen.
Auch gegenüber dem vorherigen Berichtsmonat Mai 2026 legten die Baupreise weiter zu. Der Baupreisindex für den Neubau von Wohngebäuden erhöhte sich innerhalb von drei Monaten um 1,1 Prozent. Im August 2026 lag der Index bei 141,8 Punkten, bezogen auf das Basisjahr 2021 mit einem Wert von 100.
Rohbauarbeiten fast 5 Prozent teurer
Bei den Rohbauarbeiten an Wohngebäuden stiegen die Preise im August 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat um 4,9 Prozent. Einen besonders großen Anteil an den Rohbauarbeiten und damit auch am Gesamtindex haben Beton- und Mauerarbeiten.
Die Preise für Betonarbeiten erhöhten sich gegenüber August 2025 um 3,9 Prozent, bei Mauerarbeiten betrug der Anstieg 3,5 Prozent.
Noch deutlicher verteuerten sich verschiedene weitere Arbeiten. Besonders stark stiegen die Preise für:
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Erdarbeiten: +8,2 Prozent
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Ramm‑, Rüttel- und Pressarbeiten: +7,1 Prozent
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Abdichtungsarbeiten: +7,1 Prozent
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Zimmer- und Holzbauarbeiten: +7,1 Prozent
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Dachdeckungsarbeiten: +6,1 Prozent
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Klempnerarbeiten: +5,4 Prozent
Damit lagen zahlreiche wichtige Leistungen beim Bau eines Wohngebäudes deutlich über dem Preisniveau des Vorjahres.
Ausbauarbeiten verteuern sich um 5,1 Prozent
Noch etwas stärker als die Rohbauarbeiten entwickelten sich die Preise für Ausbauarbeiten. Sie lagen im August 2026 5,1 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats.
Besonders kräftige Preissteigerungen registrierte das Landesamt für Statistik Niedersachsen bei Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen. Diese verteuerten sich um 9,2 Prozent. Bei raumlufttechnischen Anlagen betrug der Anstieg 8,0 Prozent.
Auch andere Ausbauleistungen wurden deutlich teurer:
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Tischlerarbeiten: +6,8 Prozent
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Maler- und Lackierarbeiten: +6,8 Prozent
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Metallbauarbeiten: +6,3 Prozent
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Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen: +5,1 Prozent
Tischlerarbeiten und Metallbauarbeiten zählen dabei ebenso wie Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen zu den anteilsstärkeren Bereichen innerhalb der Ausbauarbeiten.
Nahezu unverändert blieben dagegen die Preise für Aufzugsanlagen, Fahrtreppen, Fahrsteige und Förderanlagen. Hier wurde gegenüber August 2025 ein leichter Rückgang von 0,3 Prozent festgestellt.
Auch Instandhaltung und Schönheitsreparaturen werden teurer
Nicht nur der Neubau von Wohngebäuden ist von der Preisentwicklung betroffen. Auch bei bestehenden Wohnungen und Gebäuden zogen die Preise deutlich an.
Die Kosten für Schönheitsreparaturen in einer Wohnung stiegen im August 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat um 5,6 Prozent. Bei Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden ohne Schönheitsreparaturen lag der Anstieg bei 5,5 Prozent.
Damit müssen auch Eigentümer, Vermieter und Bauherren bei Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen mit höheren Kosten rechnen.
Baupreise auch bei Büro- und Gewerbegebäuden gestiegen
Die Preissteigerungen beschränkten sich nicht auf den Wohnungsbau. Auch bei anderen Bauwerksarten wurden im August 2026 deutlich höhere Preise festgestellt.
Der Neubau von Bürogebäuden verteuerte sich gegenüber August 2025 um 5,4 Prozent. Bei gewerblichen Betriebsgebäuden betrug der Anstieg 5,1 Prozent.
Besonders deutlich fiel die Preisentwicklung beim Straßenbau aus. Die Preise lagen im August 2026 6,2 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Damit setzte sich die überdurchschnittliche Preisentwicklung im Straßenbau gegenüber den übrigen betrachteten Bauwerksarten fort.
Baukosten bleiben ein wichtiger Faktor für Bauherren
Die aktuellen Zahlen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen zeigen, dass sich das Bauen in Niedersachsen im Jahresvergleich erneut spürbar verteuert hat. Besonders betroffen sind sowohl der Rohbau als auch der Ausbau. Mit einem Plus von 5,0 Prozent beim Neubau von Wohngebäuden wurde im August 2026 der höchste Anstieg seit drei Jahren erreicht.
Für private Bauherren, Wohnungsunternehmen und gewerbliche Investoren bedeutet die Entwicklung, dass die Kalkulation von Neubau‑, Renovierungs- und Instandhaltungsprojekten weiterhin mit steigenden Baukosten verbunden ist.
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Steigende Baukosten und Bauzinsen erschweren den Weg ins Eigenheim
Der Traum vom eigenen Zuhause wird für viele Menschen in Deutschland zunehmend schwerer erreichbar. Die Baupreise steigen seit Jahren, und gleichzeitig müssen Bauherren deutlich höhere Finanzierungskosten einkalkulieren. Anfang Oktober 2026 lagen die Bauzinsen für eine zehnjährige Zinsbindung je nach Finanzierung bei rund 4,5 Prozent; seit Anfang Juli sind die Zinsen laut Finanztip um etwa 0,6 Prozentpunkte gestiegen.
Hinzu kommen die aktuellen Baupreise: In Niedersachsen verteuerte sich der Neubau von Wohngebäuden im August 2026 innerhalb eines Jahres um 5,0 Prozent. Für viele Familien bedeutet diese Kombination aus höheren Baukosten und höheren Zinsen, dass die Finanzierung eines Eigenheims immer schwieriger wird. Was früher für breite Bevölkerungsschichten erreichbar war, setzt heute häufig ein erhebliches Eigenkapital und ein entsprechend hohes Einkommen voraus.
Deutschland bleibt beim Wohneigentum Schlusslicht in Europa
Das zeigt sich auch bei der Wohneigentumsquote. Nach aktuellen Eurostat-Daten lebten 2024 in Deutschland 53 Prozent der Bevölkerung in einem Mietverhältnis. Damit war Deutschland das einzige EU-Land, in dem mehr Menschen zur Miete als im eigenen Zuhause lebten. Der Anteil der Menschen, die in den eigenen vier Wänden leben, lag damit bei rund 47 Prozent. In Rumänien waren es dagegen 94 Prozent, in der Slowakei 93 Prozent und in Ungarn 92 Prozent.
Deutschland entwickelt sich damit immer stärker zum Mieterland. Gleichzeitig übernimmt der Staat bei Menschen, die Grundsicherungsgeld beziehen, die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese Leistungen werden aus Steuermitteln finanziert. Das Geld wird in der Regel an die Leistungsberechtigten gezahlt, die damit ihre Miete begleichen; unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jobcenter die Kosten auch direkt an den Vermieter überweisen.
Daraus ergibt sich eine grundsätzliche politische und gesellschaftliche Frage: Ist es auf Dauer sinnvoll, immer größere öffentliche Mittel für das Wohnen aufzuwenden, während gleichzeitig der Zugang zu selbst genutztem Wohneigentum für viele Menschen schwieriger wird? Kritiker sehen darin eine problematische Entwicklung, weil öffentliche Mittel dauerhaft Mietkosten absichern, während der Vermögensaufbau durch Wohneigentum für viele Haushalte zunehmend außer Reichweite gerät.
Von einer pauschalen „Umverteilung von unten nach oben“ zu sprechen, greift allerdings zu kurz. Die staatliche Übernahme angemessener Wohnkosten dient zunächst der sozialen Absicherung und stellt sicher, dass Menschen in finanzieller Not ihre Wohnung nicht verlieren. Gleichzeitig ist die Frage berechtigt, ob die Wohnungs- und Baupolitik stärker darauf ausgerichtet werden müsste, Wohneigentum wieder für breitere Bevölkerungsschichten erschwinglich zu machen.
Denn wer sich heute kein Eigenheim leisten kann, bleibt häufig dauerhaft Mieter. Damit fließen über Jahrzehnte Mietzahlungen an Eigentümer, während gleichzeitig der Staat bei einem Teil der Haushalte die Wohnkosten über Sozialleistungen mitfinanziert. Diese Kombination aus steigenden Baukosten, hohen Bauzinsen, einer niedrigen Wohneigentumsquote und steigenden staatlichen Wohnkosten ist eine Entwicklung, über die Politik und Gesellschaft grundlegend diskutieren müssen.























