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Sommer-Sanierung: Schleusenbrücke Leer für sieben Wochen gesperrt!
Schleusenbrücke in Leer bekommt neue Fahrbahn im Sommer.
Leer – Die Schleusenbrücke in Leer wird diesen Sommer umfassend saniert. Der Startschuss für die geplanten Unterhaltungsarbeiten an der Fahrbahn erfolgt am Montag, dem 7. Juli. In einem siebenwöchigen Zeitfenster, das von den Stadtwerken in enger Abstimmung mit der Stadt Leer festgelegt wurde, wird die Brücke für den Fahrzeugverkehr komplett und zeitweise auch für Radfahrer und Fußgänger gesperrt.
Eine jüngste Brückenprüfung hatte gezeigt, dass die Brückenstruktur insgesamt in gutem Zustand ist. Allerdings weist der Fahrbahnbeton über dem Brückenkeller deutliche Schäden auf, die dringend behoben werden müssen. Auch der angrenzende Geh- und Radweg ist betroffen. Ziel der Sanierung ist es, die Langlebigkeit der Schleusenbrücke sicherzustellen und den reibungslosen Verkehr auch in Zukunft zu gewährleisten.
Sanierung während der Sommerferien geplant
Die Arbeiten wurden bewusst in die Sommerferien gelegt, um die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Kunden- und Geschäftsverkehr in der Stadt Leer so gering wie möglich zu halten. Trotz der tatsächlich nur wenige Tage andauernden Bauarbeiten zu Beginn und Ende des Projekts sind insgesamt sieben Wochen eingeplant. Hauptgrund ist die Zeit, die benötigt wird, um den neuen Beton auszuhärten – ein Prozess, der allein vier Wochen in Anspruch nimmt.
Ablauf der Sanierungsarbeiten
Der erste Schritt ist der Abtrag des alten Betons. Anschließend wird die freigelegte Stahlbewährung mit einem neuen Korrosionsschutz versehen. Danach erfolgt der Einbau des neuen Betons. Nach der Aushärtung wird die neue Fahrbahnoberfläche abschließend versiegelt.
Verkehrsumleitungen während der Bauphase
Für die Zeit der Bauarbeiten werden entsprechende Umleitungen ausgeschildert. Der Schiffsverkehr bleibt jedoch unbeeinträchtigt, sodass Schleusungen weiterhin möglich sind.
Die Stadtwerke bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Einschränkungen und hoffen, dass die geplanten Arbeiten wie vorgesehen abgeschlossen werden können.
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Online-Anmeldung zur Kita-Betreuung in der Stadt Leer
Eltern, die ihr Kind in einer Kindertagesstätte (Kita) im Stadtgebiet Leer betreuen lassen möchten, können dies bequem online erledigen. Mit nur wenigen Klicks ermöglicht das Kita-Anmeldeportal eine einfache und übersichtliche Anmeldung von Zuhause oder unterwegs.
So funktioniert die Anmeldung
Die Registrierung im Kita-Anmeldeportal erfolgt mit einer E‑Mail-Adresse. Nach dem Anlegen eines eigenen Accounts behalten Eltern jederzeit den Überblick über den Status ihrer Anmeldung. Änderungen oder Neuigkeiten werden im Portal umgehend angezeigt, sodass keine Informationen verloren gehen.
Hauptmeldezeitraum: 1. bis 31. Januar
Das Portal ist ganzjährig geöffnet, wird jedoch empfohlen, die Anmeldung für das kommende Kita-Jahr zwischen dem 1. und 31. Januar durchzuführen. Dieser Zeitraum gilt als Hauptanmeldezeit, insbesondere für Kita-Plätze mit Betreuungsbeginn am 1. August .
Vergabe der Kita-Plätze
Die Vergabe der Plätze erfolgt durch die Kindertageseinrichtungen nach festgelegten Kriterien. Eine kombinierte Anmeldung im empfohlenen Zeitraum erhöht die Chancen auf einen Platz in der gewünschten Einrichtung.
Weitere Informationen und das Anmeldeportal finden Sie auf der Website der Stadt Leer. Nutzen Sie die Gelegenheit, die Kita-Betreuung für Ihr Kind sicher zu sichern!
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Asylbewerberleistungen in Niedersachsen: Zahl der Leistungsbeziehenden 2025 gesunken
Asylbewerberleistungen in Niedersachsen: Rückgang der Zahlen zum Jahresende 2025
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 bezogen in Niedersachsen insgesamt 42.130 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) in seiner Pressemitteilung vom 11. September 2026 berichtet, entspricht dies einem Rückgang der Leistungsbeziehenden um rund 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ende 2024 lag die Gesamtzahl noch bei 45.070 Personen.
Grundleistungen und Hilfe zum Lebensunterhalt
Der Großteil der Berechtigten – konkret 31.040 Menschen beziehungsweise 73,7 Prozent – erhielt Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Diese Leistungen dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts. Bei den Gewährungsformen erhielten 29.965 Personen Geldleistungen, 20.705 Personen Sachleistungen und 3.880 Personen Wertgutscheine. Da verschiedene Leistungsformen teilweise nebeneinander gewährt werden, erfolgt die Erfassung der Empfängerinnen und Empfänger jeweils bei der gewährten Leistungsart.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 2 AsylbLG wurde an 11.095 Personen ausgezahlt. Diese Form der Unterstützung orientiert sich am Leistungsniveau des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und richtet sich insbesondere an Personen, die sich bereits länger in Deutschland aufhalten.
Altersstruktur und Geschlechterverteilung
Mit 24.360 Personen (57,8 Prozent) bildeten Männer die größere Gruppe unter den Empfängerinnen und Empfängern, während 17.775 Frauen erfasst wurden. Das Durchschnittsalter aller Leistungsberechtigten lag bei 24,8 Jahren.
Mehr als ein Drittel der Beziehenden war zum Stichtag minderjährig:
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Unter 7 Jahre: 6.225 Kinder
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7 bis unter 14 Jahre: 5.605 Kinder und Jugendliche
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14 bis unter 18 Jahre: 2.550 Jugendliche
Die mit Abstand größte Altersgruppe stellten die 25- bis unter 50-Jährigen mit 18.005 Personen dar. Senioren ab 65 Jahren bildeten mit 615 Personen die kleinste Gruppe.
Herkunftsländer und Kontinentale Aufteilung
Die größten Gruppen nach Staatsangehörigkeit stammten aus folgenden Ländern:
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Syrien: 6.760 Personen
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Türkei: 6.475 Personen
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Irak: 4.925 Personen
Auf diese drei Herkunftsländer entfielen zusammen knapp 43,1 Prozent aller Empfängerinnen und Empfänger in Niedersachsen. Weitere größere Gruppen kamen aus Kolumbien (3.185 Personen), Afghanistan (1.820 Personen) und der Ukraine (1.725 Personen).
Nach Kontinenten gegliedert kamen 18.720 Leistungsberechtigte aus Asien, 12.125 aus Europa, 7.145 aus Afrika und 3.275 aus Amerika.
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Kreiswahlausschuss im Landkreis Leer: Amtliche Wahlergebnisse werden am 16. September festgestellt
Kreiswahlausschuss tagt nach der Kommunalwahl im Landkreis Leer
Sitzung am 16. September zur Feststellung der amtlichen Wahlergebnisse
Nach den Kommunalwahlen in Niedersachsen kommt der Kreiswahlausschuss des Landkreises Leer zusammen, um die amtlichen Ergebnisse der Kreiswahl und der Landratswahl festzustellen.
Die öffentliche Sitzung findet am Mittwoch, 16. September, im Saal 2 des Kreishauses in Leer, Bergmannstraße 37, statt. Beginn ist um 14 Uhr.
Die Sitzung ist in zwei Teile gegliedert: Zunächst geht es um die Landratswahl, anschließend um die Kreiswahl für den Kreistag.
In beiden Sitzungsteilen berichtet die Kreiswahlleiterin zunächst über die Ergebnisse der Vorprüfung der eingegangenen Wahlniederschriften. Anschließend stellt der Kreiswahlausschuss die jeweiligen amtlichen Wahlergebnisse fest.
Damit werden nach der Wahl die formalen Voraussetzungen für die abschließende Feststellung der Ergebnisse im Landkreis Leer geschaffen.
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231 neue Staatsbürger im Landkreis Leer: Einbürgerungsfeier für Menschen aus 35 Nationen
Gemeinsam angekommen: Bei der Einbürgerungsfeier 2026 wurden die neuen Staatsbürger aus dem Landkreis Leer für ihre Einbürgerung gewürdigt. Sie stehen stellvertretend für insgesamt 231 Menschen aus 35 Nationen, die zwischen Juli 2025 und Juni 2026 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben. Foto: Sylvia Brüling
231 neue Staatsbürger im Landkreis Leer: Feierlicher Empfang für Neubürger aus 35 Nationen
Der Landkreis Leer freut sich über Zuwachs: Bei einer feierlichen Einbürgerungsveranstaltung hießen Landrat Matthias Groote und die Integrationsbeauftragte des Landkreises Leer, Anna Kuhn, rund 30 Neubürgerinnen und Neubürger gemeinsam mit ihren Familienangehörigen willkommen.
Die Anwesenden standen stellvertretend für insgesamt 231 Personen aus 35 verschiedenen Ländern, die im Zeitraum von Juli 2025 bis Juni 2026 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben. Organisiert wurde die feierliche Veranstaltung von der Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe.
Persönliche Lebenswege im Mittelpunkt
Ein besonderer Schwerpunkt der Feier lag auf den persönlichen Geschichten von vier Eingebürgerten. In bewegenden Beiträgen berichteten sie von ihren individuellen Lebenswegen sowie ihren Erfahrungen in Deutschland und verliehen der Veranstaltung damit eine ganz besonders eindrucksvolle Note.
Würdigung und Nationalhymne
Im Anschluss an die Lebensberichte wurden die anwesenden Eingebürgerten namentlich gewürdigt und erhielten als Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung ein Geschenk überreicht. Den traditionellen Abschluss des offiziellen Teils bildete das gemeinsame Singen der deutschen Nationalhymne.
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