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Stadt Leer sichert sich Sparkassengebäude in Heisfelde für Bildungszwecke
Stadt Leer erwirbt Sparkassengebäude in Heisfelde
Leer — In einer gemeinsamen Presseerklärung haben die Stadt Leer und die Sparkasse Leer-Wittmund bekanntgegeben, dass die Stadt Leer nun stolzer Eigentümer des Sparkassengebäudes in Heisfelde ist. Dies bedeutet eine bedeutende Entwicklung für die Region, die durch ein öffentliches Bieterverfahren ermöglicht wurde. Die Kaufpreissumme für das Sparkassen-Gebäude lag bei 950.000 Euro.
Die Entscheidung, das Sparkassengebäude in Heisfelde zu erwerben, ist nicht nur ein bedeutender Schritt für die Stadt, sondern auch eine echte Glückssträhne, wie Bürgermeister Claus-Peter Horst betont. Dieser Schritt ist vor allem auf die begrenzten räumlichen Kapazitäten in der benachbarten Eichenwallschule zurückzuführen. Die zusätzlichen Räumlichkeiten des erworbenen Gebäudes eröffnen der Stadt Leer die Möglichkeit, dringend benötigte Räume zu schaffen, zumindest vorübergehend, im Rahmen der städtischen Schulbauoffensive. Diese Entscheidung wurde im Vorfeld des Bieterverfahrens mit der Schulleitung sorgfältig abgestimmt.
Die Tatsache, dass das bisherige Sparkassengebäude künftig schulischen Zwecken dienen soll, ist nicht nur für die Stadt, sondern auch für die Sparkasse eine erfreuliche Entwicklung. “Wir wissen, dass das Gebäude bei der Stadt Leer in guten Händen ist”, sagt Frank Fastenau, Bereichsleiter Vorstandsstab der Sparkasse. Aufgrund der sich wandelnden Anforderungen im Bankensektor und der fortschreitenden Digitalisierung von Finanzdienstleistungen hatte die Sparkasse entschieden, ihre Geschäftsstelle in Heisfelde bis zum 31. August 2023 zu schließen und das Gebäude zu veräußern. Kunden aus Heisfelde werden nun von der Hauptstelle in der Mühlenstraße betreut, während die Selbstbedienungsnutzung durch Geldautomaten im nahegelegenen Einkaufszentrum Multi Nord sichergestellt wird.
Die Übernahme des Sparkassengebäudes in Heisfelde ist zweifellos ein bedeutsamer Schritt, der die Zukunft der Stadt Leer und ihrer Bildungseinrichtungen positiv beeinflussen wird. Die Stadt und die Sparkasse blicken gespannt auf die kommenden Entwicklungen und die sich daraus ergebenden Chancen für die Region.
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Gallimarkt 2026 in Leer: Alle Straßensperrungen, Haltverbote und Verkehrsänderungen im Überblick
Gallimarkt 2026 in Leer: Diese Straßen werden gesperrt und hier gelten Haltverbote
Verkehrsregelungen vom 3. bis zum 21. Oktober – Zufahrten, Einbahnstraßen und zusätzliche Parkplätze für Menschen mit Behinderungen im Überblick
Wenn vom 14. bis zum 18. Oktober 2026 der Gallimarkt und der Galliviehmarkt in Leer stattfinden, gelten im Stadtgebiet umfangreiche Verkehrsregelungen. Die Stadt hat dafür zusätzliche Straßensperrungen, Haltverbote und Änderungen bei den Zufahrtsmöglichkeiten angeordnet. Die Maßnahmen betreffen sowohl den Bereich rund um den Gallimarktsplatz als auch mehrere Straßen in der Innenstadt und im Umfeld des Veranstaltungsgeländes.
Autofahrer sollten die geänderte Verkehrsführung beachten und sich rechtzeitig auf Einschränkungen einstellen. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, die den Verkehrsablauf behindern oder Rettungswege versperren, werden konsequent abgeschleppt.
Gallimarkt 2026: Diese Straßen werden gesperrt
Die verkehrsbehördlich angeordneten Straßensperrungen gelten grundsätzlich vom 9. bis zum 21. Oktober 2026. Für die Dr.-vom-Bruch-Brücke und die Neue Straße gelten gesonderte Regelungen.
Folgende Straßen und Straßenabschnitte sind betroffen:
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Königstraße
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Schmiedestraße
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Garrelsstraße
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Pferdemarktstraße: ab Süderhammrich in Richtung Große Bleiche
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Blinke: ab dem Ende der Bushaltebucht vor dem Theater in Richtung Große Bleiche
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Luth. Schulgang
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Süderkreuzstraße
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Kampstraße
Die Dr.-vom-Bruch-Brücke (Rathausbrücke) wird ab dem 14. Oktober 2026 gegen 7 Uhr gesperrt.
In der Neuen Straße kommt es am Eröffnungstag, Mittwoch, 14. Oktober, zu einer temporären Sperrung. Betroffen ist der Abschnitt von der Zufahrt zum Waageparkplatz bis zur Einmündung in die Königstraße.
Haltverbote in zahlreichen Straßen ab dem 5. Oktober
Zusätzliche Haltverbote und eingeschränkte Haltverbote gelten bereits ab Montag, 5. Oktober, und dauern bis zum 21. Oktober 2026. Die Regelungen betreffen folgende Straßen und Bereiche:
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Industriestraße
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Blinke
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Westerende
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Hafenstraße
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Hirtenweg
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Plytenbergstraße
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Nessestraße
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Süderkreuzstraße
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Schmiedestraße
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Dr.-vom-Bruch-Brücke
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Steinburgsgang
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Luth. Schulgang
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Neue Straße
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Bgm.-Pustau-Straße
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Pferdemarktstraße
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Groninger Straße
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Bgm.-Dieckmann-Straße
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Garrelsstraße
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Patersgang
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Bullenkamp
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Breslauer Straße
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Königstraße
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Süderhammrich
Autofahrer sollten die vor Ort aufgestellten Verkehrszeichen beachten. Diese legen fest, wo das Parken beziehungsweise Halten untersagt oder nur eingeschränkt erlaubt ist.
Geänderte Zufahrten und Einbahnstraßenregelungen
Auch für Anlieger gelten während des Gallimarktes besondere Verkehrsregelungen. In der Neuen Straße wird für Anlieger ein Zweirichtungsverkehr eingerichtet. Die Zufahrt ist allerdings ausschließlich über die Groninger Straße möglich.
Der Anliegerverkehr zur Blinke kann nur aus Richtung der Ubbo-Emmius-Straße erfolgen.
Im Bereich Westerende/Plytenbergstraße wird eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet.
Die Zufahrt zum Hirtenweg und zum Bullenkamp erfolgt über die Groninger Straße und den Süderhammrich.
Anlieger sollten diese Änderungen bei der Planung ihrer Fahrten berücksichtigen.
Taxi- und Behindertenparkplätze werden eingerichtet
Für Besucher des Gallimarktes werden zusätzliche Verkehrsangebote geschaffen. An der Dr.-vom-Bruch-Brücke, auch als Rathausbrücke bekannt, werden Taxenplätze eingerichtet.
Weitere Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen entstehen auf dem Waageparkplatz sowie vor der Aula der BBS II. Damit werden zusätzliche Stellplätze in der Nähe des Veranstaltungsgeschehens ausgewiesen.
Gallimarktsplatz und BBS-Parkplatz werden früher gesperrt
Bereits vor dem offiziellen Beginn des Gallimarktes kommt es zu Einschränkungen auf wichtigen Parkflächen.
Der Gallimarktsplatz wird ab Samstag, 3. Oktober 2026, gegen 6 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.
Der Parkplatz der BBS wird ab Freitag, 9. Oktober 2026, um 6 Uhr ebenfalls für jeglichen Verkehr gesperrt.
Die Sperrungen sind im Zusammenhang mit den Vorbereitungen und dem Aufbau für den Gallimarkt und den Galliviehmarkt zu beachten.
Verkehrszeichen sind maßgeblich – Falschparker werden abgeschleppt
Die angeordneten Verkehrsmaßnahmen treten mit der Anbringung beziehungsweise Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge, die den Verkehrsablauf beeinträchtigen oder Rettungswege versperren, konsequent abgeschleppt werden.
Besucher, Anlieger und Verkehrsteilnehmer sollten deshalb auf die Beschilderung achten, ausgewiesene Haltverbote einhalten und Rettungswege unbedingt freihalten.
Mit den umfangreichen Verkehrsregelungen soll der Verkehr während des Gallimarktes und des Galliviehmarktes 2026 geordnet werden. Gerade an den Veranstaltungstagen ist mit einem erhöhten Besucheraufkommen und entsprechendem Verkehrsaufkommen im Stadtgebiet von Leer zu rechnen.
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Neue Straße in Leer: Historische Häuser und die Geschichte der Altstadt
Neue Straße in Leer: Historische Häuser erzählen die Geschichte der ostfriesischen Handelsstadt
Leer. Die Neue Straße gehört zu den historisch bedeutsamen Straßen der Leeraner Altstadt. Mit ihren alten Wohn- und Handwerkerhäusern, historischen Packhäusern und charakteristischen Fassaden vermittelt sie bis heute das Bild einer kleinen ostfriesischen Handels- und Hafenstadt. Teile des Gebäudebestands reichen im Kern bis ins 16. und 17. Jahrhundert zurück. Die gesamte historische Gebäudegruppe ist im Denkmalverzeichnis des Landes Niedersachsen eingetragen.
Historische Altstadt mit denkmalgeschütztem Gebäudebestand
Die Neue Straße liegt im Süden der Leeraner Altstadt und setzt den Verlauf der Rathausstraße nach Südwesten fort. Von der Waage führt sie am historischen Marktplatz am Ufer der Leda vorbei und verläuft parallel zum früheren Handelshafen. Nach Westen zweigen die Garrelstraße und die Kampstraße ab. Weiter südlich knickt die Neue Straße nach Südwesten ab und mündet schließlich in den Straßenzug Pferdemarktstraße und Groninger Straße.
Der südliche Abschnitt ist durch einen weitgehend geschlossenen historischen Gebäudebestand geprägt. Die Häuser stehen auf einer alten Parzellenstruktur und säumen den Straßenraum in dichter Folge. Schmale Grundstücke, unterschiedliche Gebäudehöhen und vielfältige Fassadengestaltungen verleihen der Straße ihren besonderen Charakter.
Die Gebäudegruppe „Neue Straße“ ist im Denkmalatlas Niedersachsen als Gruppe baulicher Anlagen gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes erfasst. Ihre Bedeutung wird sowohl aus geschichtlicher als auch aus städtebaulicher Sicht begründet.
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Wohn- und Handwerkerhäuser aus mehreren Jahrhunderten
Das Straßenbild wird von ein- bis zweigeschossigen Wohnhäusern mit Steildächern bestimmt. Die Gebäude stehen entweder mit ihrem Giebel oder mit ihrer Traufseite zur Straße. Viele der älteren Häuser wurden im Laufe der Jahrhunderte umgestaltet, sodass sich unterschiedliche Bauphasen und Baustile miteinander verbinden.
Zu den ältesten Gebäuden zählen eingeschossige, giebelständige Wohn- und Handwerkerhäuser, deren bauliche Ursprünge teilweise im 16. und 17. Jahrhundert liegen. Im 18. und 19. Jahrhundert erhielten mehrere dieser Häuser neue, verputzte Straßenfassaden. Beispiele dafür finden sich unter anderem bei den Häusern Neue Straße 45, 46, 48, 51 und 57.
Die jüngeren historischen Gebäude entstanden überwiegend zwischen dem späten 18. und dem späten 19. Jahrhundert. Viele von ihnen sind zweigeschossig und traufständig ausgerichtet. Architektonisch spiegeln sie insbesondere den Klassizismus und den Historismus wider.
Als qualitätvolle klassizistische Beispiele nennt der Denkmalatlas die Wohnhäuser Neue Straße 39, 49 und 52. Das Wohnhaus Neue Straße 56 steht beispielhaft für den späten Historismus. Sichtbares Backsteinmauerwerk und verputzte Fassaden wechseln sich ab und sorgen für ein abwechslungsreiches, zugleich regionaltypisches Straßenbild.
Historische Packhäuser erinnern an den Handel über die Leda
Die Lage am ehemaligen Handelshafen prägte die Nutzung der Grundstücke entlang der Neuen Straße. Insbesondere die östliche, dem Hafen zugewandte Straßenseite bot einen direkten Zugang zum Wasser. Neben Handwerkern siedelten sich deshalb auch Kaufmannsfamilien an.
Die historischen Packhäuser erinnern an die wirtschaftliche Bedeutung des Groß- und Seehandels. Dazu gehören die Packhäuser Neue Straße 41 und 57 sowie das stattliche Wohn-Packhaus Neue Straße 63.
Das Wohn-Packhaus mit der Hausnummer 63 wurde im Jahr 1757 errichtet. Es zählt zu den besonders markanten Gebäuden der Straße und dokumentiert die Verbindung von Wohnen und Warenlagerung, wie sie für historische Handelsorte typisch war.
Auch das Haus Neue Straße 44 nimmt eine besondere Stellung ein. Es wurde 1811 als Gastwirtschaft und Hotel gebaut. Aufgrund seiner Größe hebt es sich deutlich von der übrigen Bebauung ab und erinnert an die einstige Bedeutung der Neuen Straße als eine der Hauptstraßen der Leeraner Altstadt.
Ergänzt wird das Gebäudeensemble durch weitere Pack- und Hinterhäuser, die teilweise von der Straße aus weniger stark in Erscheinung treten.
AnzeigeDie Entstehung der Neuen Straße vor 1700
Die Geschichte der Neuen Straße ist eng mit der Entwicklung Leers zu einem bedeutenden Handelsplatz verbunden. Der älteste Siedlungskern lag im Bereich Kaakspütte und Alte Marktstraße. Am westlichen Ortsrand befand sich die Kirche St. Liudger. Von ihr ist auf dem reformierten Friedhof noch die um das Jahr 1200 in Steinbauweise errichtete Krypta erhalten.
Mit der zunehmenden Bedeutung von Handel und Schifffahrt verlagerte sich der Schwerpunkt des Ortes im 15. und 16. Jahrhundert nach Südosten in Richtung Leda. Am dortigen Anleger entstand ein neuer Marktplatz. Mitte des 16. Jahrhunderts wurde auch die Waage verlegt, die sich zuvor im Turm der Liudgerkirche befunden hatte.
Die Neue Straße entstand vor dem Jahr 1700. Sie stellte die Verbindung zwischen dem Markt- und Handelsplatz an der Waage und der Landstraße nach Leerort her. Von dort führten überregionale Handelswege weiter, wobei Fähren über die Ems und die Leda eine wichtige Rolle spielten.
Die Entwicklung Leers wurde im 18. Jahrhundert durch wirtschaftliche Veränderungen zusätzlich begünstigt. Nach der Übernahme des Fürstentums Ostfriesland durch das Königreich Preußen im Jahr 1744 und der schrittweisen Einschränkung des Emder Stapelrechts gewann Leer in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts weiter an Bedeutung und entwickelte sich zu einem wichtigen Seehafen.
Im Jahr 1823 erhielt Leer die Stadtrechte. Mit dem Anschluss an die Hannoversche Westbahn im Jahr 1854 setzte eine weitere Phase der Stadtentwicklung ein. Das Geschäftszentrum verlagerte sich im Laufe des 19. Jahrhunderts zunehmend nach Osten in Richtung Bahnhof. Entlang der Brunnen- und Mühlenstraße entstanden gründerzeitliche Wohn- und Geschäftshäuser.
Für die Neue Straße hatte diese Entwicklung eine besondere Folge: Da sich der Einzelhandel zunehmend an anderer Stelle konzentrierte, blieb der historische Charakter der Straße weitgehend erhalten. Tiefgreifende Abbrüche sowie umfangreiche Um- und Neubauten, wie sie andernorts durch die Ausweitung des Geschäftsbetriebs entstanden, blieben hier größtenteils aus.
„Auf dem Kamp“: Ein Straßenabschnitt mit eigener Geschichte
Der südliche Teil der Neuen Straße wurde ursprünglich ab der Kampstraße als „Auf dem Kamp“ bezeichnet. Bis zum Jahr 1967 trug dieser Abschnitt die Bezeichnung „Kamp“.
Auch die heutige Platzanlage an der Einmündung der Kampstraße entstand erst vergleichsweise spät. Mitte der 1960er-Jahre wurde dort ein Wohnhaus abgebrochen, das unmittelbar nördlich des Gebäudes Neue Straße 45 gestanden hatte. Durch diesen Abriss entstand die kleine Platzfläche, die das Straßenbild heute mitprägt.
Weiter südlich schwenkt die Neue Straße nach Südwesten. Zusammen mit den unterschiedlichen Gebäudeausrichtungen, den historischen Fassaden und der dichten Bebauung entsteht dadurch ein abwechslungsreicher Straßenverlauf, der für das Erscheinungsbild der historischen Altstadt charakteristisch ist.

Altstadtsanierung: Bürgerinitiative bewirkte ein Umdenken
In den 1960er-Jahren plante die Stadt Leer eine umfassende Flächensanierung in der Altstadt, um städtebauliche Missstände zu beseitigen. Die Neue Straße war von diesen Planungen zwar nicht unmittelbar betroffen, dennoch kam es auch dort vereinzelt zum Abbruch historischer Bausubstanz.
Ein entscheidender Wendepunkt war die Gründung der Bürgerinitiative „Altstadtsanierung Leer“ im Juli 1973. Der öffentlichkeitswirksame Protest der Initiative führte im Laufe des Jahres 1974 zu einem Umdenken bei den politischen Entscheidungsträgern.
In der Folge setzte sich zunehmend eine erhaltende, auf einzelne Gebäude ausgerichtete Stadtsanierung durch. Auch in der Neuen Straße wurde damit der historische Gebäudebestand stärker berücksichtigt.
Diese Entwicklung trug dazu bei, dass die Straße ihren kleinstädtischen Charakter bewahren konnte. Das Zusammenspiel aus historischen Wohnhäusern, ehemaligen Handelshäusern, Packhäusern und unterschiedlichen Fassadengestaltungen blieb weitgehend erhalten.
Warum die Neue Straße unter Denkmalschutz steht
Die Denkmalbegründung hebt insbesondere die geschichtliche Bedeutung der Straße für die Orts‑, Siedlungs- und Stadtbaugeschichte Leers hervor. Der historische Gebäudebestand auf der überkommenen Grundstücksstruktur dokumentiert die städtebauliche Entwicklung und die regionale Baugeschichte vom 16. bis ins 20. Jahrhundert.
Darüber hinaus vermitteln die unterschiedlichen Gebäudetypen, Baustile und Nutzungen wichtige Einblicke in die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Stadt. Wohn- und Handwerkerhäuser stehen neben ehemaligen Kaufmannshäusern und Packhäusern, die an den früheren Hafen- und Warenhandel erinnern.
Die Neue Straße ist damit mehr als eine historische Häuserzeile. Sie veranschaulicht, wie sich Leer von einem älteren Siedlungskern zu einer bedeutenden Handels- und Hafenstadt entwickelte und wie sich wirtschaftliche Veränderungen auf die Stadtstruktur auswirkten.
Die Verlagerung des Geschäftszentrums im 19. Jahrhundert und die Erfolge der erhaltenden Altstadtsanierung seit Mitte der 1970er-Jahre trugen wesentlich dazu bei, dass das historische Straßenbild bis heute erlebbar ist.
Aus diesen Gründen liegt die Erhaltung der gesamten Gebäudegruppe „Neue Straße“ im öffentlichen Interesse.
Quelle: Denkmalatlas Niedersachsen, Landesamt für Denkmalpflege – Denkmalthema „Leer_Altstadt“, Objekt „Neue Straße“, Landkreis Leer.
Bildnachweis: Hans-Albert Dirks
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Landgericht verhandelt wegen versuchten Tötungsdelikts in Leer
Versuchtes Tötungsdelikt in Leer: Prozessbeginn am Dienstag
Prozessbeginn am 13. Oktober 2026 – 28-jähriger Angeklagter soll einen Mann mit zahlreichen Faustschlägen schwer verletzt haben
Leer/Aurich – Vor dem Landgericht beginnt am Dienstag, 13. Oktober 2026, ein Strafverfahren gegen einen 28-jährigen Angeklagten aus Leer. Die Schwurgerichtskammer verhandelt den Vorwurf eines versuchten Tötungsdelikts. Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Aurich soll der Mann im Juni 2026 in Leer einen anderen Menschen mit zahlreichen massiven Faustschlägen schwer verletzt haben.
Angeklagter soll mit Tötungsvorsatz gehandelt haben
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dem Geschädigten zahlreiche kräftige Faustschläge gegen das Gesicht, den Kopf und den Oberkörper versetzt zu haben. Dabei soll er mit Tötungsvorsatz gehandelt haben. Aufgrund der Schwere seiner Verletzungen musste der Geschädigte nach Angaben der Anklageschrift im Krankenhaus in ein künstliches Koma versetzt werden.
Der Tat soll eine Auseinandersetzung des Angeklagten mit einer weiteren Geschädigten vorausgegangen sein. Im Verlauf dieses Streits soll der 28-Jährige die Frau unter anderem ins Gesicht geschlagen und getreten haben.
Der Angeklagte befindet sich inzwischen vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Drei Verhandlungstermine angesetzt
Die Hauptverhandlung beginnt am Dienstag, 13. Oktober 2026, um 9 Uhr im Saal 116 des Landgerichts. Den Vorsitz führt der Vorsitzende Richter am Landgericht Sanders. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 11 KLs 10/26 geführt.
Als weitere Verhandlungstermine sind der 20. Oktober und der 5. November 2026, jeweils um 9 Uhr in Saal 116, vorgesehen.
Für den ersten Hauptverhandlungstag sind fünf Zeugen, ein Dolmetscher und ein Nebenkläger geladen.
Unschuldsvermutung gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung
Im Verlauf der Hauptverhandlung soll geklärt werden, ob sich die erhobenen Vorwürfe bestätigen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.
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