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StVO-Novelle 2020 — Änderungen und neue Verkehrsschilder
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Bundesminister Andreas Scheuer hat die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und anderer Regelungen vorgelegt.
Die Novelle enthält u. a. folgende Änderungen und neue Bußgelder, die schnellstmöglich in Kraft treten sollen:
Bußgelder für mehr Verkehrssicherheit: Haltverbot auf Schutzstreifen, unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse und weitere Maßnahmen
Mit der StVO-Novelle sollen auch neue bzw. erhöhte Geldbußen einhergehen.
Erhöhung der Geldbußen für das Parken, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe.
- Das BMVI plant höhere, wirksame Geldbußen für das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe sowie für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen. Für diese Verkehrsverstöße werden künftig die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Die Erhöhung soll noch 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden.
Bei schwereren Verstößen, zum Beispiel mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, ist darüber hinaus künftig der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.
Rettungsgasse
- Künftig kann das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Zudem droht in Zukunft für diese Verstöße die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister.
- Neu ist auch das Fahrverbot für einen einfachen Verstoß des Nichtbildens einer Rettungsgasse.
Bussonderfahrstreifen, Carsharing und elektrisch betriebene Fahrzeuge: Maßnahmen für saubere Mobilität
Freigabe von Bussonderfahrstreifen
- Grundsätzlich gilt: Bussonderfahrstreifen sind Omnibussen des Linienverkehrs vorbehalten. Die Nutzung durch andere Fahrzeuge wie z. B. Taxen oder Fahrräder ist nur erlaubt, wenn dies jeweils durch ein entsprechendes Zusatzzeichen angezeigt wird. Die Entscheidung darüber liegt bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Nun schafft das BMVI eine weitere Freigabemöglichkeit für mehrfachbesetzte Personenkraftwagen. Durch ein entsprechendes Zusatzzeichen kann der Bussonderfahrstreifen für Pkw und Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens 3 Personen besetzt sind, freigegeben werden. Ziel ist es, den motorisierten Individualverkehr weiter zu reduzieren.
Sinnbild mehrfachbesetzte Personenkraftwagen:
Elektrisch betriebene Fahrzeuge können durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden bereits seit 2015 durch Zusatzzeichen auf Bussonderfahrstreifen zugelassen werden.
Carsharing
- Wir schaffen Vorteile für Carsharing-Fahrzeuge, um diese Form der Mobilität besonders zu fördern. Die geplanten Änderungen der StVO beruhen auf dem Carsharing-Gesetz, das die Voraussetzungen für die zuständigen Straßenverkehrsbehörden schafft, um Parkplätze zukünftig rechtssicher für das Carsharing auszuweisen. Eingeführt werden u. a. ein neues Sinnbild, das als Grundlage für Zusatzzeichen Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken ermöglicht, und ein Ausweis zur Kennzeichnung der Carsharing-Fahrzeuge, den Carsharing-Nutzer hierfür gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
Sinnbild Carsharing:
Sinnbild Plakette des Ausweises zur Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen:
Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge
- Es wird klargestellt, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge künftig mittels Sinnbild und/oder Markierung auf der Fahrbahn hervorheben können.
Grünpfeil, Fahrradzonen, Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t und weitere Maßnahmen: Stärkung des Radverkehrs
Mindestüberholabstand für Kfz
- Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.
Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t
- Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t soll aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) vorgeschrieben werden. Verstöße können künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Zudem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer
- Mit der StVO-Novelle wird die bestehende Grünpfeilregelung auch auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem wird ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt.
Verkehrszeichen Grünpfeil für Radfahrer:
Generelles Haltverbot auf Schutzstreifen
- Schutzstreifen für den Radverkehr trennen den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie (Zeichen 340 der StVO). Autos dürfen dort zwar nicht parken, aber bislang noch bis zu drei Minuten halten. Dies führt vielfach dazu, dass die Radfahrenden Schutzstreifen nicht durchgängig nutzen können, weil ihnen haltende Autos den Weg versperren. Deshalb wollen wir dort ein generelles Haltverbot einführen.
Einrichtung von Fahrradzonen
- Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen angeordnet werden können. Die Regelung soll sich an den Regeln für Fahrradstraßen orientieren: Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Auch Elektrokleinstfahrzeuge sollen hier künftig fahren dürfen.
Verkehrszeichen Beginn einer Fahrradzone:
Klarstellung zum Nebeneinanderfahren von Radfahrenden
- Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Die bisherige Formulierung in der StVO stellt das Hintereinanderfahren in den Vordergrund und kann daher missverstanden werden.
Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen
- Das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen soll in einem Abstand von bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten oder bis zu je 5 m vom Beginn der Eckausrundung verboten werden, wenn ein straßenbegleitenderbaulicher Radweg vorhanden ist, der als benutzungspflichtig oder mit Radsinnbildgekennzeichnet ist. Hierdurch soll die Sicht zwischen Straße und Radweg verbessert und dadurch die Sicherheit von Radfahrenden erhöht werden.
Vereinfachung für Lastenfahrräder
- Um speziell für Lastenfahrräder Parkflächen und Ladezonen vorhalten zu können, führen wir ein spezielles Sinnbild „Lastenfahrrad“ ein, das die zuständigen Straßenverkehrsbehörden nutzen können:
Sinnbild Lastenfahrrad:
Von der neu geschaffenen Regelung zum Abstellen von Fahrrädern außerhalb von Fahrbahnen und Seitenstreifen werden Lastenfahrräder und Räder mit Anhänger ausgenommen.
Verkehrszeichen Radschnellwege
- Das Verkehrszeichen „Radschnellweg“ soll in die StVO aufgenommen werden, um die Kennzeichnung von Radschnellwegen auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit wie z. B. auf sandigem Untergrund möglich zu machen.
Verkehrszeichen Radschnellweg:
Überholverbot von Radfahrenden
- Mit der Einführung eines neuen Verkehrszeichens sollen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden in Zukunft ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen (u. a. Fahrrädern) für mehrspurige Kraftfahrzeuge z. B. an Engstellen anordnen können.
Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen:
Erweiterung der Erprobungsklausel
- Die bestehende Klausel für zeitlich und örtlich begrenzte Anordnungen zur Erprobung verkehrsregelnder oder sichernder Maßnahmen soll künftig unabhängig von einer qualifizierten Gefahrenlage Modellversuche ermöglichen, um den Handlungsspielraum der zuständigen Straßenverkehrsbehörden zu erweitern. Solche Modellversuche sollen im Einvernehmen mit den Kommunen angeordnet werden. Damit wird auch die Mitbestimmung der Kommunen gestärkt. Eine weitergehende Öffnung des Straßenverkehrsrechts für Verkehrsversuche bedarf einer Änderung auf Gesetzesebene, die in einem weiteren Schritt im nächsten Jahr angegangen werden soll.
Vermehrte Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrende in Gegenrichtung
- Durch die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO sollen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden verstärkt zur Prüfung der Öffnungsmöglichkeit von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende veranlasst und die Zahl der in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßen dadurch vergrößert werden.
Zeitplan:
- Die Verordnung soll schnellstmöglich in Kraft treten.
- Nach der Länder- und Verbändeanhörung wurde die Änderungsverordnung am 06.11.2019 vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommen und anschließend dem Bundesrat zugeleitet.
- Die Länder müssen im Bundesrat der Änderungsverordnung zustimmen.
- In einem zweiten Schritt planen wir weitere Änderungen, unter anderem in der begleitenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO.
Hinweis: Alle hier abgebildeten Sinnbilder und Verkehrszeichen werden neu in die StVO eingeführt.
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Nachhilfe & Coaching: Maßgeschneiderte Bildungsunterstützung in Leer und Moormerland
Nachhilfe in Leer Ostfriesland: Eine umfassende Unterstützung für alle Schulformen
Im Landkreis Leer in Ostfriesland stehen Schülerinnen und Schülern zahlreiche Bildungseinrichtungen zur Verfügung, die von Grundschulen bis zu Berufsbildenden Schulen reichen. Angesichts dieser Vielfalt an Schulformen und Fachbereichen kann es vorkommen, dass einige Schülerinnen und Schüler zusätzliche Unterstützung benötigen, sei es zur Verbesserung ihrer Leistungen oder zur Vertiefung ihres Verständnisses in bestimmten Fächern.
Das Bildungsspektrum in Leer
Der Landkreis Leer beherbergt insgesamt 46 Grundschulen, die jeweils von den örtlichen Städten, Gemeinden oder Samtgemeinden betrieben werden. Darüber hinaus gibt es eine breite Palette weiterführender Schulen, die vom Landkreis verwaltet werden. Hierzu zählen:
- 2 Hauptschulen
- 3 Realschulen
- 3 Haupt- und Realschulen
- 3 Förderschulen
- 5 Oberschulen
- 3 Gymnasien
- 1 Gesamtschule
- 3 Berufsbildende Schulen
Bedarfsgerechte Nachhilfe für alle Fächer und Schulformen
Angesichts dieser Vielfalt an Bildungseinrichtungen bietet Schulfit Nachhilfe & Coaching in Leer und Moormerland ein breites Spektrum an Nachhilfeleistungen an. Unabhängig von der Schulform oder dem Fach stehen qualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung, um Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern. Die angebotenen Fächer umfassen unter anderem:
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch
- Französisch
- Latein
- Niederländisch
- Kunst
- Physik
- Chemie
- Biologie
- Geschichte
- Politik
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- Rechnungswesen/KSK
- BWL (BRC)
- Informatik
Darüber hinaus bietet Schulfit auch Online-Nachhilfe an, um den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, insbesondere in Zeiten, in denen Präsenzunterricht nicht möglich ist.
Umfassende Beratungs- und Zusatzleistungen
Neben der reinen Fachnachhilfe bietet Schulfit auch Beratung und erweiterte Unterstützung in verschiedenen Bereichen an. Dazu gehören:
- Lernentwicklung und Schullaufbahnberatung
- Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie
- Unterstützung für Familien
- Individuelles Coaching für Schülerinnen und Schüler
- Erwachsenenbildung und Sprachkurse
- Förderung durch Bildung und Teilhabe
Kontakt
Schulfit Nachhilfe & Coaching ist in Leer und Moormerland vertreten und steht für eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Sie finden uns unter folgenden Kontaktdaten:
Leer: Heisfelder Straße 2 Telefon: 0491 — 5951
Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14 Telefon: 04954 — 8789
Kontaktieren Sie uns per E‑Mail unter info@schulfit-nachhilfe.de oder senden Sie uns eine Nachricht per WhatsApp oder SMS an die Nummer 0176 24206004.
Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Die Bedeutung von Biologie: Ein Schlüssel zur Verständnis der Welt um uns herum.
Biologie ist mehr als nur ein Fach in der Schule. Es ist die Wissenschaft des Lebens, die uns hilft, die faszinierende Vielfalt der lebenden Organismen zu verstehen, angefangen von winzigen Mikroorganismen bis hin zu komplexen Ökosystemen. In diesem Artikel erkunden wir die Definition von Biologie, ihre Bedeutung im Alltag und den Wert des Biologieunterrichts für Schülerinnen und Schüler.
Was ist Biologie?
Biologie ist die Wissenschaft, die sich mit lebenden Organismen und ihren Lebensräumen befasst. Sie erforscht die Struktur, Funktion, Entwicklung, Verhalten und Evolution von Lebewesen sowie ihre Beziehungen zueinander und zur Umwelt. Die Bandbreite der biologischen Forschung reicht von der Genetik und Zellbiologie bis hin zur Ökologie und Evolution.
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Gesundheit und Medizin: Biologie ist die Grundlage für das Verständnis des menschlichen Körpers, von Krankheiten und deren Behandlung. Sie trägt zur Entwicklung neuer Medikamente und medizinischer Verfahren bei.
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Umweltschutz: Biologie ist entscheidend für den Schutz und die Erhaltung der Umwelt. Sie hilft uns, die Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf Ökosysteme zu verstehen und nachhaltige Lösungen zu finden.
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Ernährung und Landwirtschaft: Biologie spielt eine wichtige Rolle bei der Produktion von Lebensmitteln, der Züchtung von Nutzpflanzen und der Erhaltung der Biodiversität.
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Technologische Innovationen: Biologie inspiriert viele technologische Entwicklungen, von biologisch abbaubaren Materialien bis hin zu biomedizinischen Geräten.
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Der Biologieunterricht in der Schule vermittelt nicht nur Faktenwissen, sondern fördert auch wichtige Fähigkeiten wie kritisches Denken, Problemlösung und Experimentieren. Er sensibilisiert die Schülerinnen und Schüler für die komplexen Zusammenhänge in der Natur und ermutigt sie, sich für Umweltschutz und Nachhaltigkeit einzusetzen. Darüber hinaus legt der Biologieunterricht eine solide Grundlage für weiterführende Studien und Berufe in den Bereichen Medizin, Umweltschutz, Biotechnologie und mehr.
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In einem typischen Chemieunterricht in der Schule werden verschiedene Themen behandelt, die Schülern helfen sollen, ein grundlegendes Verständnis von Chemie zu entwickeln. Hier sind einige der wichtigsten Themen:
- Atomstruktur und Periodensystem: Schüler lernen die Grundbausteine der Materie kennen, einschließlich der Struktur von Atomen, Elementen und deren Anordnung im Periodensystem der Elemente.
- Chemische Bindungen: Dies umfasst die verschiedenen Arten von Bindungen zwischen Atomen, wie ionische, kovalente und metallische Bindungen.
- Chemische Reaktionen: Schüler lernen, wie chemische Reaktionen ablaufen, wie man chemische Gleichungen aufstellt und wie man Reaktionsprodukte vorhersagt.
- Stöchiometrie: Dies bezieht sich auf die quantitative Beziehung zwischen den Mengen der an einer chemischen Reaktion beteiligten Stoffe.
- Säuren und Basen: Schüler lernen die Eigenschaften von Säuren und Basen sowie verschiedene Säure-Base-Reaktionen kennen.
- Thermodynamik: Grundlegende Konzepte wie Energie, Enthalpie und Entropie werden eingeführt, um zu verstehen, wie Energie in chemischen Reaktionen umgewandelt wird.
- Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe: Dies beinhaltet die Eigenschaften und Verhaltensweisen von Gasen, Flüssigkeiten und Feststoffen sowie die entsprechenden Zustandsänderungen.
- Lösungen und Kolloide: Schüler lernen, wie Lösungen hergestellt werden, die Eigenschaften von Lösungen und Kolloiden sowie die verschiedenen Arten von Lösungen.
- Organische Chemie: Grundlegende Konzepte der organischen Chemie, einschließlich der Struktur und Eigenschaften von Kohlenwasserstoffen, funktionellen Gruppen und Reaktionsmechanismen.
- Chemie im Alltag: Die Anwendung chemischer Prinzipien auf alltägliche Situationen, wie Lebensmittelchemie, Umweltchemie und Chemie in der Medizin, wird behandelt, um die Relevanz der Chemie im täglichen Leben zu verdeutlichen.
Diese Themen bilden eine solide Grundlage für das Verständnis der Chemie und können Schülern helfen, komplexere Konzepte in späteren Jahren oder im Studium besser zu erfassen.