News
StVO-Novelle 2020 — Änderungen und neue Verkehrsschilder

Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Bundesminister Andreas Scheuer hat die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und anderer Regelungen vorgelegt.
Die Novelle enthält u. a. folgende Änderungen und neue Bußgelder, die schnellstmöglich in Kraft treten sollen:
Bußgelder für mehr Verkehrssicherheit: Haltverbot auf Schutzstreifen, unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse und weitere Maßnahmen
Mit der StVO-Novelle sollen auch neue bzw. erhöhte Geldbußen einhergehen.
Erhöhung der Geldbußen für das Parken, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe.
- Das BMVI plant höhere, wirksame Geldbußen für das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe sowie für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen. Für diese Verkehrsverstöße werden künftig die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Die Erhöhung soll noch 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden.
Bei schwereren Verstößen, zum Beispiel mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, ist darüber hinaus künftig der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.
Rettungsgasse
- Künftig kann das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Zudem droht in Zukunft für diese Verstöße die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister.
- Neu ist auch das Fahrverbot für einen einfachen Verstoß des Nichtbildens einer Rettungsgasse.
Bussonderfahrstreifen, Carsharing und elektrisch betriebene Fahrzeuge: Maßnahmen für saubere Mobilität
Freigabe von Bussonderfahrstreifen
- Grundsätzlich gilt: Bussonderfahrstreifen sind Omnibussen des Linienverkehrs vorbehalten. Die Nutzung durch andere Fahrzeuge wie z. B. Taxen oder Fahrräder ist nur erlaubt, wenn dies jeweils durch ein entsprechendes Zusatzzeichen angezeigt wird. Die Entscheidung darüber liegt bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Nun schafft das BMVI eine weitere Freigabemöglichkeit für mehrfachbesetzte Personenkraftwagen. Durch ein entsprechendes Zusatzzeichen kann der Bussonderfahrstreifen für Pkw und Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens 3 Personen besetzt sind, freigegeben werden. Ziel ist es, den motorisierten Individualverkehr weiter zu reduzieren.
Sinnbild mehrfachbesetzte Personenkraftwagen:

Quelle: BMVI
Elektrisch betriebene Fahrzeuge können durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden bereits seit 2015 durch Zusatzzeichen auf Bussonderfahrstreifen zugelassen werden.
Carsharing
- Wir schaffen Vorteile für Carsharing-Fahrzeuge, um diese Form der Mobilität besonders zu fördern. Die geplanten Änderungen der StVO beruhen auf dem Carsharing-Gesetz, das die Voraussetzungen für die zuständigen Straßenverkehrsbehörden schafft, um Parkplätze zukünftig rechtssicher für das Carsharing auszuweisen. Eingeführt werden u. a. ein neues Sinnbild, das als Grundlage für Zusatzzeichen Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken ermöglicht, und ein Ausweis zur Kennzeichnung der Carsharing-Fahrzeuge, den Carsharing-Nutzer hierfür gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
Sinnbild Carsharing:

Quelle: BMVI
Sinnbild Plakette des Ausweises zur Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen:

Quelle: BMVI
Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge
- Es wird klargestellt, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge künftig mittels Sinnbild und/oder Markierung auf der Fahrbahn hervorheben können.
Grünpfeil, Fahrradzonen, Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t und weitere Maßnahmen: Stärkung des Radverkehrs
Mindestüberholabstand für Kfz
- Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.
Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t
- Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t soll aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) vorgeschrieben werden. Verstöße können künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Zudem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer
- Mit der StVO-Novelle wird die bestehende Grünpfeilregelung auch auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem wird ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt.
Verkehrszeichen Grünpfeil für Radfahrer:

Quelle: BMVI
Generelles Haltverbot auf Schutzstreifen
- Schutzstreifen für den Radverkehr trennen den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie (Zeichen 340 der StVO). Autos dürfen dort zwar nicht parken, aber bislang noch bis zu drei Minuten halten. Dies führt vielfach dazu, dass die Radfahrenden Schutzstreifen nicht durchgängig nutzen können, weil ihnen haltende Autos den Weg versperren. Deshalb wollen wir dort ein generelles Haltverbot einführen.
Einrichtung von Fahrradzonen
- Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen angeordnet werden können. Die Regelung soll sich an den Regeln für Fahrradstraßen orientieren: Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Auch Elektrokleinstfahrzeuge sollen hier künftig fahren dürfen.
Verkehrszeichen Beginn einer Fahrradzone:

Quelle: BMVI
Klarstellung zum Nebeneinanderfahren von Radfahrenden
- Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Die bisherige Formulierung in der StVO stellt das Hintereinanderfahren in den Vordergrund und kann daher missverstanden werden.
Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen
- Das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen soll in einem Abstand von bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten oder bis zu je 5 m vom Beginn der Eckausrundung verboten werden, wenn ein straßenbegleitenderbaulicher Radweg vorhanden ist, der als benutzungspflichtig oder mit Radsinnbildgekennzeichnet ist. Hierdurch soll die Sicht zwischen Straße und Radweg verbessert und dadurch die Sicherheit von Radfahrenden erhöht werden.
Vereinfachung für Lastenfahrräder
- Um speziell für Lastenfahrräder Parkflächen und Ladezonen vorhalten zu können, führen wir ein spezielles Sinnbild „Lastenfahrrad“ ein, das die zuständigen Straßenverkehrsbehörden nutzen können:
Sinnbild Lastenfahrrad:

Quelle: BMVI
Von der neu geschaffenen Regelung zum Abstellen von Fahrrädern außerhalb von Fahrbahnen und Seitenstreifen werden Lastenfahrräder und Räder mit Anhänger ausgenommen.
Verkehrszeichen Radschnellwege
- Das Verkehrszeichen „Radschnellweg“ soll in die StVO aufgenommen werden, um die Kennzeichnung von Radschnellwegen auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit wie z. B. auf sandigem Untergrund möglich zu machen.
Verkehrszeichen Radschnellweg:

Quelle: BMVI
Überholverbot von Radfahrenden
- Mit der Einführung eines neuen Verkehrszeichens sollen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden in Zukunft ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen (u. a. Fahrrädern) für mehrspurige Kraftfahrzeuge z. B. an Engstellen anordnen können.
Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen:

Quelle: BMVI
Erweiterung der Erprobungsklausel
- Die bestehende Klausel für zeitlich und örtlich begrenzte Anordnungen zur Erprobung verkehrsregelnder oder sichernder Maßnahmen soll künftig unabhängig von einer qualifizierten Gefahrenlage Modellversuche ermöglichen, um den Handlungsspielraum der zuständigen Straßenverkehrsbehörden zu erweitern. Solche Modellversuche sollen im Einvernehmen mit den Kommunen angeordnet werden. Damit wird auch die Mitbestimmung der Kommunen gestärkt. Eine weitergehende Öffnung des Straßenverkehrsrechts für Verkehrsversuche bedarf einer Änderung auf Gesetzesebene, die in einem weiteren Schritt im nächsten Jahr angegangen werden soll.
Vermehrte Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrende in Gegenrichtung
- Durch die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO sollen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden verstärkt zur Prüfung der Öffnungsmöglichkeit von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende veranlasst und die Zahl der in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßen dadurch vergrößert werden.
Zeitplan:
- Die Verordnung soll schnellstmöglich in Kraft treten.
- Nach der Länder- und Verbändeanhörung wurde die Änderungsverordnung am 06.11.2019 vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommen und anschließend dem Bundesrat zugeleitet.
- Die Länder müssen im Bundesrat der Änderungsverordnung zustimmen.
- In einem zweiten Schritt planen wir weitere Änderungen, unter anderem in der begleitenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO.
Hinweis: Alle hier abgebildeten Sinnbilder und Verkehrszeichen werden neu in die StVO eingeführt.
Anzeige:
Läufst du noch oder fährst du schon?

News
Abfallentsorgung im Landkreis Leer: Weniger Müll, klare Regeln und angepasste Gebühren


Sperrmüll und Elektrogeräte im Landkreis Leer: Was gehört wohin – und was ist zu beachten?
Im Landkreis Leer wird die Sperrmüllabfuhr durch den Abfallwirtschaftsbetrieb organisiert – bequem und bürgernah: Sperrige Abfälle müssen nicht selbst zum Wertstoffhof gebracht werden, sondern werden nach Anmeldung direkt vor der Haustür abgeholt. Doch viele Bürgerinnen und Bürger stellen sich die Frage: Was gehört eigentlich zum Sperrmüll – und was nicht?
Was ist Sperrmüll?
Als Sperrmüll gelten große, sperrige Haushaltsgegenstände, die wegen ihrer Größe, ihres Gewichts oder ihrer Beschaffenheit nicht in die normalen Abfallsäcke des Landkreises passen. Dazu zählen beispielsweise:
-
Sperrige Haushaltsgegenstände ohne Elektroanteile: Möbel, Matratzen, Lattenroste, große Dekorationsartikel, Teppichreste, Gartenmöbel, Fahrräder, Kinderwagen, Kleintierkäfige und ähnliches.
-
Elektrogroßgeräte: Fernseher, Waschmaschinen, Herde, Kühl- und Gefriergeräte, Lampen, Mikrowellen, Kaffeemaschinen, Rasenmäher (elektrisch), Stereoanlagen u. v. m.
-
Elektrokleingeräte: Radios, Wecker, Rasierer, Mixer, Drucker, elektrische Spielzeuge und sogar Schuhe mit Leuchtdioden.
Wichtig: Elektrogeräte müssen separat vom übrigen Sperrmüll bereitgestellt werden. Beides sollte am Abfuhrtag bis spätestens 7:00 Uhr ordentlich getrennt am Straßenrand stehen – und nicht ineinander verkeilt, damit die Abholung reibungslos erfolgen kann.
Was gehört nicht zum Sperrmüll?
Nicht jeder große Gegenstand ist automatisch Sperrmüll. Folgende Dinge werden nicht mit der Sperrmüllabfuhr mitgenommen:
-
Abfälle aus Bau- und Umbauarbeiten wie Fenster, Türen, Ziegel, Paneele, Waschbecken, Duschkabinen
-
Farbreste, Lösungsmittel, Lacke
-
Altreifen, Kfz-Teile, Dachgepäckträger, Batterien
-
Gartenzäune, Betonpflanzkübel, Wäschepfähle
-
Hausmüll, Wertstoffe, Altglas, Altkleider, Oberbetten
-
Gartenhäuser, Hundehütten, Schaukelgestelle im Außenbereich
-
Abfälle aus Gewerbe- oder Großbehältern
-
Nicht angemeldeter oder zu viel bereitgestellter Sperrmüll
Ein besonderes Angebot gilt für Nachtspeicheröfen aus Privathaushalten: Diese können gut verpackt in reißfester Folie (mind. 0,4 mm dick) kostenlos im Entsorgungszentrum Breinermoor abgegeben werden.
STOP-Aufkleber gegen Sperrmülldiebstahl
Immer wieder kommt es vor, dass bereitgestellter Sperrmüll von Dritten durchwühlt und geplündert wird – vor allem Metallteile und Elektrogeräte sind begehrt. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch eine Ordnungswidrigkeit. Der Abfallwirtschaftsbetrieb bietet deshalb STOP-Aufkleber zum Selbstausdrucken an, mit denen auf das Diebstahlverbot hingewiesen werden kann.
Entgelte und Änderungen ab Januar 2025
Zum 1. Januar 2025 werden die Gebühren leicht angepasst, um gestiegene Betriebskosten und logistische Herausforderungen – wie die Sperrung der Ledabrücke – auszugleichen:
-
Grundentgelt: steigt von 91,86 € auf 93,48 € pro Jahr
-
Restabfallsäcke: 50 l = 1,64 € / 30 l = 0,98 €
-
Grünabfallsäcke: 20 l = 0,36 € / 40 l = 0,72 €
-
Sperrmüll-Sofortabfuhr: 5 m³ = 115 € (zuvor 106 €)
-
Normale Sperrmüllabfuhr (nach Anmeldung): bleibt bei 35 € je 5 m³
-
Wertstoffhofpreise: Altholz von 6 € auf 10 €/m³, einige Preise wie für Asbest, Dämmmaterial oder Bauschutt wurden gesenkt
Für private Anlieferungen zu den Wertstoffhöfen oder zur Abfallumschlaganlage Borkum gelten je nach Abfallart neue Preise – eine Übersicht finden Sie auf der Website des Abfallwirtschaftsbetriebs.
Gut zu wissen
Wer Sperrmüll anmeldet, sollte nur so viel an die Straße stellen, wie tatsächlich beantragt wurde – andernfalls wird nichts abgeholt. Liegengebliebene oder nicht abgeholte Teile müssen umgehend wieder entfernt werden.
Weitere Informationen
Fragen zur richtigen Entsorgung? Die Abfallberatung hilft kostenlos weiter:
📞 0800 – 9 25 24 23
🌐 www.all-leer.de
Mit einer korrekten Trennung und rechtzeitigen Bereitstellung leisten Sie nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz – Sie vermeiden auch unnötige Zusatzkosten und Ärger. Der Landkreis Leer sorgt dafür, dass Ihr Sperrmüll und Ihre Altgeräte fachgerecht und umweltschonend entsorgt werden.
Anzeige
Anzeige
Beste Versorgung in Leer: So profitieren Privatversicherte im Klinikum vom Extra-Komfort

Krankenkasse in Leer: Bessere Gesundheitsleistungen mit privater oder ergänzender Absicherung. Jetzt beraten lassen bei der Allianz-Agentur Heidi Noormann.
Komfort wie im Hotel – dank privater Krankenversicherung von Heidi Noormann
Privat versichert? Dann profitieren Sie zum Beispiel im Klinikum Leer von exklusiven Wahlleistungen wie 1- oder 2‑Bett-Zimmern, Chefarztbehandlung, hochwertiger Verpflegung und modernstem Komfort. Die Allianz-Agentur Heidi Noormann berät Sie persönlich zu individuellen Lösungen – für beste Versorgung im Krankheitsfall und ein Plus an Lebensqualität. Jetzt informieren und entspannt absichern.
Krankenkasse Leer – Persönlich abgesichert mit der Allianz-Agentur Heidi Noormann
Krankenkasse Leer – Mehr Leistung durch private Vorsorge | Allianz Noormann
Gesundheit ist Vertrauenssache – auch in Leer
Im Landkreis Leer spielt eine zuverlässige Krankenversicherung eine wichtige Rolle für Lebensqualität und Sicherheit. Die gesetzliche Krankenkasse deckt die Grundversorgung ab – wer jedoch Wert auf mehr Komfort, schnellere Termine und bessere Behandlung legt, sollte über eine private Absicherung oder Zusatzversicherung nachdenken.
Die Allianz-Agentur Heidi Noormann in Leer bietet maßgeschneiderte Lösungen für jeden Anspruch. Von der privaten Krankenversicherung bis zur Pflegevorsorge – individuell angepasst und verständlich erklärt.
Leistungen der Allianz-Agentur Heidi Noormann in Leer
Private Krankenversicherung – Rundum gut versorgt
Optimal für Selbstständige, Beamte und Arbeitnehmer mit höherem Einkommen. Die private Krankenversicherung bietet viele Vorteile:
-
Freie Arztwahl und Spezialisten-Zugang
-
Kürzere Wartezeiten
-
Bessere Leistungen im Krankenhaus
-
Flexible Tarifbausteine je nach Bedarf
Zahnzusatzversicherung – Für ein gesundes Lächeln
Mit drei leistungsstarken Tarifen sichern Sie sich bis zu 100 % Erstattung für:
-
Zahnersatz und Implantate
-
Inlays und Kronen
-
Professionelle Zahnreinigung
-
Kieferorthopädie für Kinder
Ambulante Zusatzversicherung – Mehr als Standard
Erweitert die gesetzliche Kassenleistung sinnvoll:
-
Zuschüsse für Heilpraktiker und Naturheilverfahren
-
Erstattung für Brillen, Vorsorgeuntersuchungen und Hilfsmittel
-
Individuelles Krankentagegeld
Pflegezusatzversicherung – Früh vorsorgen für später
Im Pflegefall zählt schnelle Unterstützung:
-
Finanzielle Hilfe bei ambulanter, häuslicher oder stationärer Pflege
-
Leistungen ab Pflegegrad 1
-
Flexibel wählbare Pflegerente
Stationäre Zusatzversicherung – Mehr Komfort im Krankenhaus
Wie ein Privatpatient behandelt werden – unabhängig von der Krankenkasse:
-
1- oder 2‑Bettzimmer
-
Behandlung durch den Chefarzt
-
Optional mit Krankenhaustagegeld
OptiFlex MED – Früh absichern, später profitieren
Ein besonderes Angebot zur frühzeitigen Vorsorge:
-
Gesundheitszustand heute sichern für späteren Wechsel in die private Krankenversicherung
-
Ideal für Kinder und junge Familien
Ihre Allianz-Agentur in Leer – Persönlich. Kompetent. Regional.
Die Allianz-Agentur Heidi Noormann bietet kompetente Beratung rund um die Krankenkasse in Leer. Ob private Krankenversicherung, Zusatzschutz oder Pflegevorsorge – hier stehen persönliche Betreuung und klare Informationen im Mittelpunkt.
📍 Adresse:
Allianz Agentur Heidi Noormann
Blinke 32, 26789 Leer
📞 Telefon: 0491 99239152
📧 E‑Mail: heidi.noormann@allianz.de
🌐 Online-Beratung möglich
Krankenkasse Leer – Mehr als nur Standard
Wer in Leer lebt, sollte sich nicht mit Mindestleistungen zufriedengeben. Private Vorsorge sichert im Ernstfall besseren Schutz, mehr Lebensqualität und kürzere Wartezeiten. Besonders Kinder, Selbstständige und Senioren profitieren von einem individuellen Versicherungskonzept.
Jetzt Termin vereinbaren – und erfahren, wie einfach und bezahlbar hochwertige Gesundheitsleistungen sein können.

⭐ Preis-Leistung von MeinZahnschutz ist top
Monatliche Beiträge ohne Alterungsrückstellungen (in EUR)
Stand: Beitrag ohne Rabatte, EV – Einfache Verständlichkeit
Alter | MeinZahnschutz 75 | MeinZahnschutz 90 | MeinZahnschutz 100 |
---|---|---|---|
0 – 20 Jahre | 8,43 € | 13,15 € | 17,47 € |
21 – 30 Jahre | 12,94 € | 15,89 € | 18,77 € |
31 – 40 Jahre | 17,39 € | 23,58 € | 29,88 € |
41 – 45 Jahre | 21,55 € | 31,56 € | 41,73 € |
46 – 50 Jahre | 21,55 € | 31,56 € | 41,73 € |
51 – 55 Jahre | 27,10 € | 41,89 € | 56,93 € |
56 – 60 Jahre | 27,10 € | 41,89 € | 56,93 € |
Ab 61 Jahre | 30,64 € | 48,04 € | 65,63 € |
💡 Hinweis: Alle Tarife von MeinZahnschutz sind ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert – das sorgt für besonders transparente Beiträge. Weitere Vorteile: hohe Erstattungsleistungen, freie Zahnarztwahl und attraktive Tarifvarianten für jeden Bedarf.
News
Wichtige Telefonnummern & Notdienste im Landkreis Leer – Ihre Hilfe im Ernstfall

Wichtige Rufnummern im Landkreis Leer – Alle Notrufnummern & Notfallkontakte
Im Notfall zählt jede Sekunde – deshalb ist es unerlässlich, schnell auf die wichtigsten Notrufnummern zugreifen zu können. Ob medizinische Notfälle, Verkehrsunfälle, Stromausfälle oder akute Krisensituationen: Die passende Telefonnummer rettet im Ernstfall Leben oder verhindert größeren Schaden. Dieser umfassende Überblick listet alle wichtigen Rufnummern im Landkreis Leer – kompakt, aktuell und sofort griffbereit.
Wir zeigen Ihnen, wen Sie im medizinischen Notfall, bei einem Polizeieinsatz, technischen Störungen, bei Krisenberatung oder zur Kartensperrung kontaktieren sollten. Zusätzlich finden Sie nützliche Online-Dienste, Notdienste für Tiere, Apotheken und regionale Ansprechpartner in Leer, Emden, Moormerland, Weener, Borkum, Westoverledingen, Rhauderfehn und anderen Gemeinden des Landkreises.
Anzeige
🆘 1. Notrufnummern – Soforthilfe im Ernstfall
Notruf europaweit (kostenfrei)
-
Feuerwehr & Rettungsdienst: 📞 112
-
Polizei (bundesweiter Notruf): 📞 110
💡 Diese Nummern sind auch vom Handy (mit SIM-Karte) kostenfrei erreichbar.
Giftnotruf & Krankentransport
-
Giftnotruf Göttingen: 📞 0551 19240
-
Krankentransport (Leitstelle Wittmund): 📞 04462 19222
🏥 2. Medizinische Versorgung im Notfall
3‑Stufen-Modell:
-
Hausarzt (wenn erreichbar)
-
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 📞 116 117
Ohne Vorwahl. Rund um die Uhr besetzt. -
Akuter Notfall: 📞 112
Zahnärztlicher Notdienst:
-
📞 0491 9120075
Apotheken-Notdienst:
-
📞 0800 0022833

👮 3. Direktkontakte der Polizei – Landkreis Leer
Polizeidienststelle | Telefonnummer |
---|---|
Polizei Leer | 0491 976900 |
Polizei Emden | 04921 8910 |
Autobahnpolizei Leer | 0491 929250 |
Polizeistation Borkum | 04922 91860 |
Polizeistation Bunde | 04953 921520 |
Polizeistation Filsum | 04957 928120 |
Polizeistation Hesel | 04950 995570 |
Polizeistation Jemgum | 04958 910420 |
Polizeistation Moormerland | 04954 955450 |
Polizeistation Ostrhauderfehn | 04952 829680 |
Polizeistation Rhauderfehn | 04952 9230 |
Polizeistation Uplengen | 04956 927450 |
Polizeistation Weener | 04951 914820 |
Polizeistation Westoverledingen | 04955 937920 |
💧 4. Trinkwasser, Strom und Gas – Störungsdienste
Trinkwasserversorgung
Region | Störungshotline / Webseite |
---|---|
Borkum | 📞 0170 8510891 / stadtwerke-borkum.de |
Leer | 📞 0163 6277027 / stadtwerke-leer.de |
Moormerland–Uplengen–Hesel–Jümme | 📞 04950 9380–0 / wmuhesel.de |
Overledingen | 📞 04952 9295–0 / wvvo.de |
Rheiderland | 📞 04950 9380–0 / wvv-rheiderland.de |
Energieversorgung EWE
-
Störung Strom: 📞 0800 0600606
-
Störung Erdgas: 📞 0800 0500505

💳 5. Kartensperrung & Identitätsdiebstahl
-
📞 116 116 – Zentraler Sperr-Notruf für:
-
Bankkarten
-
Kreditkarten
-
Handys
-
Krankenkassenkarten
-
Ausweise
-
🧠 6. Seelsorge & Soziale Hilfetelefone
Dienst | Telefonnummer |
---|---|
Frauen- & Kinderschutzhaus Leer | 📞 0491 65898 |
Gewalt gegen Frauen (Hilfetelefon) | 📞 116 016 |
Gewalt gegen Männer | 📞 0800 1239900 |
Telefonseelsorge (24/7) | 📞 0800 111 0 111 |
Elterntelefon | 📞 0800 1110550 |
Kinder- & Jugendtelefon | 📞 116 111 |
🐾 7. Tierärztlicher Notdienst & Amtstierärzte
-
Amtstierärztlicher Notdienst: 📞 0491 9261451
-
Außerhalb der Dienstzeit: 📞 04462 2043–5585 (über Wittmund)
-
🗣 8. Barrierefreie Hilfe – für Menschen mit Einschränkungen
-
Notruf-Fax (auch in 14 Sprachen) – verfügbar auf www.kls-ostfriesland.de
-
nora-App – offizielle Notruf-App für Menschen mit Sprach- oder Hörbehinderung

Schulfit – Nachhilfe & Coaching
📍 Standorte:
-
Leer: Heisfelder Straße 2 – 📞 0491 5951
-
Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14 – 📞 04954 8789
🔹 Qualifizierte Nachhilfe für Schüler:innen aller Altersstufen
🔹 Persönliches Coaching & individuelle Betreuung
🔹 Auch Prüfungsvorbereitung & Lerntherapie
📌 Alle Notfallnummern im Landkreis Leer – übersichtlich & sicher
Mit dieser Liste haben Sie die wichtigsten Telefonnummern für Notfälle im Landkreis Leer immer zur Hand. Speichern Sie sich diesen Artikel oder drucken Sie ihn aus – denn im Ernstfall zählt jede Sekunde.
👉 Tipp: Nutzen Sie zusätzlich die App-Lösungen wie die nora-App oder speichern Sie die zentralen Nummern wie 112, 110, 116117 und 116116 in Ihrem Handy.
Wichtige Rufnummern Landkreis Leer — Notrufnummern Landkreis Leer — Notfallnummern Leer Ostfriesland — Polizei Telefonnummer Leer — Ärztlicher Bereitschaftsdienst Leer — Giftnotruf Niedersachsen — Zahnärztlicher Notdienst Leer ‑Kartensperrung Nummer Leer ‑Hilfetelefon Leer ‑Energie Störung EWE Leer
Anzeige