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StVO-Novelle 2020 — Änderungen und neue Verkehrsschilder

Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Bundesminister Andreas Scheuer hat die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und anderer Regelungen vorgelegt.
Die Novelle enthält u. a. folgende Änderungen und neue Bußgelder, die schnellstmöglich in Kraft treten sollen:
Bußgelder für mehr Verkehrssicherheit: Haltverbot auf Schutzstreifen, unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse und weitere Maßnahmen
Mit der StVO-Novelle sollen auch neue bzw. erhöhte Geldbußen einhergehen.
Erhöhung der Geldbußen für das Parken, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe.
- Das BMVI plant höhere, wirksame Geldbußen für das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe sowie für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen. Für diese Verkehrsverstöße werden künftig die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Die Erhöhung soll noch 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden.
Bei schwereren Verstößen, zum Beispiel mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, ist darüber hinaus künftig der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.
Rettungsgasse
- Künftig kann das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Zudem droht in Zukunft für diese Verstöße die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister.
- Neu ist auch das Fahrverbot für einen einfachen Verstoß des Nichtbildens einer Rettungsgasse.
Bussonderfahrstreifen, Carsharing und elektrisch betriebene Fahrzeuge: Maßnahmen für saubere Mobilität
Freigabe von Bussonderfahrstreifen
- Grundsätzlich gilt: Bussonderfahrstreifen sind Omnibussen des Linienverkehrs vorbehalten. Die Nutzung durch andere Fahrzeuge wie z. B. Taxen oder Fahrräder ist nur erlaubt, wenn dies jeweils durch ein entsprechendes Zusatzzeichen angezeigt wird. Die Entscheidung darüber liegt bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Nun schafft das BMVI eine weitere Freigabemöglichkeit für mehrfachbesetzte Personenkraftwagen. Durch ein entsprechendes Zusatzzeichen kann der Bussonderfahrstreifen für Pkw und Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens 3 Personen besetzt sind, freigegeben werden. Ziel ist es, den motorisierten Individualverkehr weiter zu reduzieren.
Sinnbild mehrfachbesetzte Personenkraftwagen:

Quelle: BMVI
Elektrisch betriebene Fahrzeuge können durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden bereits seit 2015 durch Zusatzzeichen auf Bussonderfahrstreifen zugelassen werden.
Carsharing
- Wir schaffen Vorteile für Carsharing-Fahrzeuge, um diese Form der Mobilität besonders zu fördern. Die geplanten Änderungen der StVO beruhen auf dem Carsharing-Gesetz, das die Voraussetzungen für die zuständigen Straßenverkehrsbehörden schafft, um Parkplätze zukünftig rechtssicher für das Carsharing auszuweisen. Eingeführt werden u. a. ein neues Sinnbild, das als Grundlage für Zusatzzeichen Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken ermöglicht, und ein Ausweis zur Kennzeichnung der Carsharing-Fahrzeuge, den Carsharing-Nutzer hierfür gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
Sinnbild Carsharing:

Quelle: BMVI
Sinnbild Plakette des Ausweises zur Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen:

Quelle: BMVI
Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge
- Es wird klargestellt, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge künftig mittels Sinnbild und/oder Markierung auf der Fahrbahn hervorheben können.
Grünpfeil, Fahrradzonen, Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t und weitere Maßnahmen: Stärkung des Radverkehrs
Mindestüberholabstand für Kfz
- Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.
Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t
- Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t soll aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) vorgeschrieben werden. Verstöße können künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Zudem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer
- Mit der StVO-Novelle wird die bestehende Grünpfeilregelung auch auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem wird ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt.
Verkehrszeichen Grünpfeil für Radfahrer:

Quelle: BMVI
Generelles Haltverbot auf Schutzstreifen
- Schutzstreifen für den Radverkehr trennen den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie (Zeichen 340 der StVO). Autos dürfen dort zwar nicht parken, aber bislang noch bis zu drei Minuten halten. Dies führt vielfach dazu, dass die Radfahrenden Schutzstreifen nicht durchgängig nutzen können, weil ihnen haltende Autos den Weg versperren. Deshalb wollen wir dort ein generelles Haltverbot einführen.
Einrichtung von Fahrradzonen
- Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen angeordnet werden können. Die Regelung soll sich an den Regeln für Fahrradstraßen orientieren: Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Auch Elektrokleinstfahrzeuge sollen hier künftig fahren dürfen.
Verkehrszeichen Beginn einer Fahrradzone:

Quelle: BMVI
Klarstellung zum Nebeneinanderfahren von Radfahrenden
- Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Die bisherige Formulierung in der StVO stellt das Hintereinanderfahren in den Vordergrund und kann daher missverstanden werden.
Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen
- Das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen soll in einem Abstand von bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten oder bis zu je 5 m vom Beginn der Eckausrundung verboten werden, wenn ein straßenbegleitenderbaulicher Radweg vorhanden ist, der als benutzungspflichtig oder mit Radsinnbildgekennzeichnet ist. Hierdurch soll die Sicht zwischen Straße und Radweg verbessert und dadurch die Sicherheit von Radfahrenden erhöht werden.
Vereinfachung für Lastenfahrräder
- Um speziell für Lastenfahrräder Parkflächen und Ladezonen vorhalten zu können, führen wir ein spezielles Sinnbild „Lastenfahrrad“ ein, das die zuständigen Straßenverkehrsbehörden nutzen können:
Sinnbild Lastenfahrrad:

Quelle: BMVI
Von der neu geschaffenen Regelung zum Abstellen von Fahrrädern außerhalb von Fahrbahnen und Seitenstreifen werden Lastenfahrräder und Räder mit Anhänger ausgenommen.
Verkehrszeichen Radschnellwege
- Das Verkehrszeichen „Radschnellweg“ soll in die StVO aufgenommen werden, um die Kennzeichnung von Radschnellwegen auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit wie z. B. auf sandigem Untergrund möglich zu machen.
Verkehrszeichen Radschnellweg:

Quelle: BMVI
Überholverbot von Radfahrenden
- Mit der Einführung eines neuen Verkehrszeichens sollen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden in Zukunft ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen (u. a. Fahrrädern) für mehrspurige Kraftfahrzeuge z. B. an Engstellen anordnen können.
Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen:

Quelle: BMVI
Erweiterung der Erprobungsklausel
- Die bestehende Klausel für zeitlich und örtlich begrenzte Anordnungen zur Erprobung verkehrsregelnder oder sichernder Maßnahmen soll künftig unabhängig von einer qualifizierten Gefahrenlage Modellversuche ermöglichen, um den Handlungsspielraum der zuständigen Straßenverkehrsbehörden zu erweitern. Solche Modellversuche sollen im Einvernehmen mit den Kommunen angeordnet werden. Damit wird auch die Mitbestimmung der Kommunen gestärkt. Eine weitergehende Öffnung des Straßenverkehrsrechts für Verkehrsversuche bedarf einer Änderung auf Gesetzesebene, die in einem weiteren Schritt im nächsten Jahr angegangen werden soll.
Vermehrte Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrende in Gegenrichtung
- Durch die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO sollen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden verstärkt zur Prüfung der Öffnungsmöglichkeit von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende veranlasst und die Zahl der in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßen dadurch vergrößert werden.
Zeitplan:
- Die Verordnung soll schnellstmöglich in Kraft treten.
- Nach der Länder- und Verbändeanhörung wurde die Änderungsverordnung am 06.11.2019 vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommen und anschließend dem Bundesrat zugeleitet.
- Die Länder müssen im Bundesrat der Änderungsverordnung zustimmen.
- In einem zweiten Schritt planen wir weitere Änderungen, unter anderem in der begleitenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO.
Hinweis: Alle hier abgebildeten Sinnbilder und Verkehrszeichen werden neu in die StVO eingeführt.
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Lokal
Dr.-vom-Bruch-Brücke

Tempo 10 auf der: Video zeigt Zustand des fast 100 Jahre alten Bauwerks – Maßnahme zum Erhalt gestartet
Ein aktuelles Video aus dem Juni 2025 rückt eines der bedeutendsten Bauwerke der Stadt Leer in den Fokus: die Dr.-vom-Bruch-Brücke. Es zeigt eindrucksvoll, wie sich die Brücke über das Hafengewässer spannt – eine Wasserfläche, die mit der Leda verbunden ist. Seit Kurzem gilt dort Tempo 10. Die Stadt Leer hat diese Maßnahme veranlasst, um das denkmalgeschützte Bauwerk zu entlasten und langfristig zu erhalten.
Die Klappbrücke aus Stahlbeton wurde in den Jahren 1926 bis 1927 erbaut und ist rund 100 Meter lang. Sie steht unter Denkmalschutz und verbindet die Königstraße in der Innenstadt mit der Halbinsel Nesse, die zwischen dem Industriehafen und dem Handels- und Freizeithafen liegt. Die Brücke trägt den Namen von Erich vom Bruch (1885–1933), der als Bürgermeister von Leer zwischen 1920 und 1933 im Amt war. Er setzte sich maßgeblich für den Bau ein. Nach falschen Beschuldigungen durch lokale Nationalsozialisten nahm sich vom Bruch 1933 das Leben – er gilt als frühes Opfer des NS-Regimes.
Im aktuellen Video ist gut zu erkennen, wie sich der Verkehr auf der Brücke durch die neue Geschwindigkeitsbegrenzung verlangsamt hat. Die Stadtverwaltung reagiert damit auf erste Erkenntnisse aus einer laufenden Bauwerksuntersuchung. Ziel der Temporeduzierung ist es, Erschütterungen durch den Fahrzeugverkehr zu minimieren, um Schäden an der historischen Konstruktion zu verhindern.
„Diese Maßnahme ist eine präventive Entscheidung zum Schutz der Bausubstanz“, heißt es aus dem Rathaus. Begleitend wurde auch die Ampelschaltung angepasst, um den Verkehrsfluss möglichst reibungslos zu gestalten.
Die Dr.-vom-Bruch-Brücke ist eine wichtige Verbindung zwischen Innenstadt und Hafengebiet – verkehrlich wie symbolisch. Sie prägt das Stadtbild und ist Teil des kulturellen Erbes Leers. Die Stadt bittet um Verständnis für die Einschränkungen, die dem Erhalt dieses technischen Denkmals dienen.
Bis auf Weiteres heißt es daher: langsam fahren – für die Brücke, für die Sicherheit, für die Zukunft.
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Mit gemütlichen 6 km/h überquert die Bimmelbahn EMMA die Dr.-vom-Bruch-Brücke – deutlich unter dem neuen Tempolimit von 10 km/h. Schneller müsste sie gar nicht, kann sie aber auch nicht. Das Bild entstand anlässlich des 5. Ostfriesischen Lekkermarkts in der Leeraner Innenstadt, der am 25. Mai 2025 zahlreiche Besucherinnen und Besucher zum Schlemmen, Bummeln und Genießen einlud. Und die Ampel? Die stand natürlich auf Grün, als EMMA losrollte.
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Rainbow Events – Professionelle Unterstützung für private Feiern und Firmenveranstaltungen zu Hause

Rainbow Events – Der zuverlässige Partner für Feiern im eigenen Zuhause
Ob es sich um eine Hochzeit im kleinen Kreis, eine runde Geburtstagsfeier, eine stilvolle Abschlussfeier oder ein Sommerfest mit Kollegen handelt – viele Menschen träumen davon, besondere Anlässe ganz persönlich und im vertrauten Umfeld zu feiern. Doch so schön die Idee einer Veranstaltung zu Hause auch ist, oft fehlt es an Erfahrung, Ausstattung oder schlichtweg an Zeit, um eine solche Feier professionell umzusetzen.
Genau hier setzt das Konzept von Rainbow Events an: Das Unternehmen aus Winschoten hat sich darauf spezialisiert, private Feiern und Firmenveranstaltungen direkt vor Ort beim Kunden zu organisieren – stilvoll, zuverlässig und flexibel.
Feiern in vertrauter Umgebung – ohne organisatorischen Aufwand
Das eigene Zuhause bietet eine persönliche und oft emotionale Kulisse für eine Feier. Gleichzeitig stellt es hohe Anforderungen an Planung, Logistik und Ausstattung. Rainbow Events liefert dafür das nötige Know-how sowie das passende Equipment – und verwandelt jede Einfahrt, jeden Garten oder jede Terrasse in eine stimmungsvolle Eventlocation.
Zum umfangreichen Verleihangebot zählen unter anderem:
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Zelte und Pavillons in verschiedenen Größen
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Festmobiliar, Stehtische, Stühle und Hussen
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Zapfanlagen, Kühlschränke und Buffetelemente
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Dekorationselemente, Beleuchtung und Technik
Die individuell abgestimmte Ausstattung sorgt dafür, dass jede Feier den passenden Rahmen erhält – ganz gleich, ob elegant, rustikal oder modern.
Catering mit Konzept – kulinarisch überzeugend
Neben der technischen und optischen Ausstattung übernimmt Rainbow Events auf Wunsch auch die komplette kulinarische Versorgung der Gäste. Vom unkomplizierten Grillbuffet über warme und kalte Buffets bis hin zu professionellem Getränkeservice stehen zahlreiche Varianten zur Auswahl. Die Speisen und Getränke werden direkt vor Ort zubereitet oder geliefert – frisch, hochwertig und geschmackvoll präsentiert.
Auch an besondere Ernährungswünsche oder thematische Konzepte kann das Catering angepasst werden – von vegan bis Fingerfood, von festlich bis familiär.
Hochzeiten, Firmenfeiern & mehr – individuell betreut
Die Stärke von Rainbow Events liegt nicht nur in der Ausstattung, sondern vor allem in der persönlichen Beratung und Organisation. Hochzeiten, Firmenfeiern, Jubiläen oder private Gartenpartys werden individuell geplant und abgestimmt – immer mit Blick auf das Budget, den Stil und die Vorstellungen der Gastgeber.
Dank langjähriger Erfahrung weiß das Team, worauf es bei unterschiedlichen Veranstaltungsformaten ankommt. Auf Wunsch werden auch Programmpunkte, Unterhaltung, Künstler oder Dekorationskonzepte organisiert – alles aus einer Hand.
Ein Ansprechpartner, viele Möglichkeiten
Wer seine Gäste beeindrucken möchte, ohne sich selbst um jedes Detail kümmern zu müssen, findet in Rainbow Events einen kompetenten Partner. Der Vorteil: Ein Ansprechpartner für alles, von der ersten Idee bis zum Abbau am nächsten Tag.
Die Organisation einer Feier im eigenen Zuhause muss kein Kraftakt sein – mit der richtigen Unterstützung wird sie zum unvergesslichen Erlebnis.
Kontakt & Informationen
Rainbow Events
📍 Papierbaan 2F, 9672 BH Winschoten
📧 info@rainboevents.nl
📞 +31 597 – 67 59 37

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Mit Rainbow Events zur perfekten Gartenparty – Feiern unter freiem Himmel leicht gemacht

Die perfekte Gartenparty – Ideen für gelungene Events unter freiem Himmel
Wenn die Temperaturen steigen und die Tage länger werden, verlagert sich das gesellschaftliche Leben zunehmend nach draußen. Gartenpartys erfreuen sich dabei großer Beliebtheit – sei es zur Geburtstagsfeier, einem Sommerfest, einer Hochzeit im Grünen oder als ungezwungene Firmenveranstaltung. Der eigene Garten oder eine freie Fläche wird schnell zur festlichen Kulisse. Doch damit aus einer Idee ein stimmungsvolles Event wird, braucht es weit mehr als Sonnenschein und gute Laune.
Einige zentrale Punkte sollten bei der Organisation nicht übersehen werden. Die richtige Vorbereitung ist entscheidend, um Gästen ein rundum gelungenes Erlebnis zu bieten.
Planung: Der Grundstein für eine gelungene Feier
Bereits im Vorfeld lohnt es sich, die wichtigsten organisatorischen Fragen zu klären: Wie viele Gäste werden erwartet? Welche Form der Bewirtung ist vorgesehen – Buffet, gesetztes Essen oder lockere Häppchen? Sind ausreichend Sitz- und Stehmöglichkeiten vorhanden? Und nicht zuletzt: Welche Alternativen gibt es bei unvorhersehbarem Wetter?
Eine durchdachte Planung sorgt dafür, dass der Gastgeber den Tag genauso entspannt genießen kann wie die Gäste.

Schutz bei jedem Wetter: Zelte schaffen Sicherheit und Atmosphäre
Wetterkapriolen gehören zu den größten Unsicherheitsfaktoren bei Veranstaltungen im Freien. Die passende Zeltlösung bietet hier nicht nur Schutz, sondern auch gestalterische Möglichkeiten. Zelte strukturieren den Raum, schaffen einen festlichen Rahmen und lassen sich mit Licht, Mobiliar und Dekoration individuell gestalten. Auch bei großer Hitze bieten sie Schatten, während an kühleren Abenden Heizstrahler oder wärmende Textilien für Komfort sorgen.
Stimmung mit Stil: Musik, Dekoration und Lichtkonzepte
Die Atmosphäre einer Gartenparty lebt von Details: dezente Hintergrundmusik, gut platzierte Lichtquellen wie Lichterketten, Laternen oder Spotlights und eine geschmackvolle Tischgestaltung. Farblich abgestimmte Dekoelemente, Blumen, Lampions oder individuell gestaltete Ballonarrangements setzen Akzente und sorgen für einen bleibenden Eindruck.
Unterhaltung für jede Altersgruppe
Während die kleinen Gäste meist von Hüpfburgen begeistert sind, sorgen Live-Musik, DJs oder Showeinlagen für das passende Programm bei Erwachsenen. Künstlerische Beiträge – von Zauberern über Walking Acts bis zu Ballonkünstlern – werten das Event zusätzlich auf und schaffen abwechslungsreiche Unterhaltung für jede Generation.
Kulinarisches Konzept: Catering mit System
Ein gelungenes Fest wird häufig an der Qualität des Essens gemessen. Ein professionelles Catering – ob in Form von Foodtrucks, BBQ-Stationen oder elegantem Buffet – garantiert nicht nur geschmackliche Vielfalt, sondern auch organisatorische Erleichterung. Ergänzt wird dies durch passende Ausstattung wie Geschirr, Gläser, Kühltechnik und Servierstationen. Wer alles aus einer Hand mietet, kann sich auf einen reibungslosen Ablauf verlassen.
Rainbow Events: Spezialist für Gartenpartys und Outdoor-Events
Wer bei der Planung auf einen erfahrenen Partner setzen möchte, findet in Rainbow Events aus Winschoten einen professionellen Dienstleister für Gartenfeste jeder Art – ob privat, geschäftlich oder vereinsbasiert. Das Unternehmen bietet ein umfangreiches Portfolio, das von Zeltverleih über Catering, Dekoration, Luftballons, Künstlervermittlung bis hin zu Hüpfburgen reicht.
Mit Kreativität, Organisationstalent und dem Blick für das gewisse Extra unterstützt Rainbow Events bei der Umsetzung individueller Gartenpartys – zuverlässig, flexibel und mit dem nötigen Gespür für Stil und Atmosphäre.
Weitere Informationen, persönliche Beratung und Mietangebote sind direkt im Partyshop in Winschoten erhältlich:
📍 Papierbaan 2F, 9672 BH Winschoten
📧 info@rainboevents.nl
📞 +31 597 – 67 59 37
